Rechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH
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1 Rechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH
2 Online-Durchsuchung? BGH: Beschl. v StB 18/06: Keine Durchsuchung ( 102 StPO) Offene Ermittlungsmaßnahme z.b. Anwesenheitsrecht ( 106 StPO) Wesentliche Förmlichkeiten Arg.: Hohe Anforderungen an heimliche Ermittlungsmaßnahmen
3 Online-Überwachung? BGH weiter: Keine TK-Überwachung Zwar muss Überwachte online sein Aber: Keine Überwachung von Kommunikation Keine Wohnraumüberwachung Kein Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Worts in der Wohnung
4 Status nach BGH In vorhandenen Gesetzen keine rechtliche Grundlage Schaffung gesetzl. Grundlage erforderlich: Beispiel für Prävention: Verfassungsschutzgesetz NRW i.d.f Abs. 2 Nr , sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
5 Grundrechtsproblematik In Betracht zu ziehende Grundrechtsverletzungen: Vertraulichkeit der Kommunik., Art. 10 GG Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde)
6 Betroffenheit Art. 10 GG? Vertraulichkeit der Kommunikation Schutz des Kommunikationsvorgangs Bürger so gestellt wie bei Kommunikation unter Anwesenden Nicht hierzu gehören: Daten aus einem bereits abgeschlossenen Kommunikationsvorgang, BVerfGE 115, S. 166 ff. Zudem: Auch andere Daten sind Gegenstand der Online- Durchsuchung Art. 10 GG nur bei spezifischen Fallgestaltungen relevant: z.b. Abhören IP-Telefonie
7 Betroffenheit Art. 13 Abs. 1 GG? Unverletzlichkeit der Wohnung Wohnung: Umfasst jeden Raum, den der Einzelne der allg. Zugänglichkeit entzieht und zum Ort seines Lebens und Wirkens bestimmt. Auch Hotelzimmer, Wohnmobile, Geschäftsräume nicht: Autos BVerfG 2004 Großer Lauschangriff : Schutzzweck der Grundrechtsnorm vereitelt, wenn der Schutz vor einer Überwachung der Wohnung durch technische Hilfsmittel nicht von der Gewährleistung umfasst wäre. (BVerfGE 109, S. 309) Schutz nicht nur gegen phys. Betreten
8 Art. 13 Abs. 1 Maßgeblich für Verletzung somit Beeinträchtigung Privatheit, Intimität Innerhalb des geschützten Bereichs Computer Teil der räumlichen Privatsphäre Arg.: Online-Durchsuchung eigentlich Ersatz für eine physische Durchsuchung Problem: Mobile Rechner Kein Schutz außerhalb Wohnung Somit: Eigentlich Differenzierung nach Standort erf. Mangels Trennbarkeit: Rechtfertigung erforderlich
9 Art. 13 GG - Rechtfertigung Art. 13 Abs. 2 GG Durchsuchungen Whg. Da offene Maßnahme erforderlich (-) Art. 13 Abs. 3 GG akustische Überwachung Qualitativ aber andersartig Außer: Überwachung mit Mikrofon Art. 13 Abs. 4 GG Wohnungsüberwachung Nur zur Abwehr dringender Gefahren Aktuelle Schranken reichen nicht aus GG-Änderung erforderlich
10 Kernbereichsschutz Ursprung: Art. 1 Abs. 1 GG, Menschenwürde Zwar: Heimliches Vorgehen nicht schlechthin unzulässig Aber: Unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung BVerfG: Die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen dies überwachen. (BVerfGE 109, S. 313)
11 Kernbereichsschutz Auch bei überwiegendem Interesse d. Allgemeinheit Dies gilt bereits für Erhebung der Informationen BVerfG: Kein Eingriff zwecks Probe möglich Nicht etwa darf in den Kernbereich (...) eingegriffen werden, um erst festzustellen, ob die Informationserhebung diesen Bereich betrifft (BVerfGE 109, S. 323) Problem Online-Durchsuchung: Trennbarkeit? Dateinamen als Anhaltspunkt? Auch dieser Gesichtspunkt enge Grenzen
12 Fazit Hohe Verfassungsrechtliche Hürden Weitere rechtliche Probleme: Problem der Verwertbarkeit der Erkenntnisse Online-Durchsuchungen von Rechnern die sich im Ausland befinden?
13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! RA Dr. Jan K. Köcher
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