Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut
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1 Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut
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3 Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes
4 Cybermobbing und einfaches Recht
5 Rechtliche Möglichkeiten des Betroffenen
6 Grenzen der rechtlichen Durchsetzung
7 Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes
8 Art. 1 Grundgesetz (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
9 Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1 GG) Klassisches Abwehrrecht Bürger vs. Staat Schutzpflicht Staatliche Pflicht zu positivem Mindestschutz Normerlass: Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes Normanwendung (Behörden, Gerichte): Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes
10 Schutz der Privat- und Intimsphäre Schutz des engeren Lebensbereichs Recht, in Ruhe gelassen zu werden Recht an der Darstellung der eigenen Person Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Wort Ehrschutz Schutz der Persönlichkeitsentwicklung Verfassungsrechtlicher Jugendschutz
11 Schranken des Persönlichkeitsschutzes (Grund-) Rechte Dritter allg. Handlungsfreiheit ihrerseits Informationsfreiheit Meinungsfreiheit Presse- und Rundfunkfreiheit Berufsfreiheit Sittengesetz Verfassungs -mäßige Ordnung
12 Cybermobbing und einfaches Recht
13 Ausprägung der APR-Verletzung Schutz der Privat- und Intimsphäre Schutz des engeren Lebensbereichs Recht, in Ruhe gelassen zu werden Recht an der Darstellung der eigenen Person Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Wort Ehrschutz [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeitsentwicklung Verfassungsrechtlicher Jugendschutz
14 Vielzahl anwendbarer Rechtsvorschriften Strafrecht StGB KUG BDSG Zivilrecht KUG BGB (ivm APR, KUG, StGB, BDSG) Vertragsrecht Ordnungsrecht TMG RStV JMStV BDSG
15 Allgemeine Differenzierungen Form der Kommunikation Ausprägung der APR-Verletzung Erreichter Personenkreis
16 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre Recht an der Darstellung der eigenen Person [Handlungsfreiheit] 238 StGB Stalking 240 Nötigung 241 Bedrohung 253 Erpressung Schutz der Persönlichkeitsentwicklung
17 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 202 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses 202a StGB Ausspähen von Daten 202b StGB Abfangen von Daten 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten Recht an der Darstellung der eigenen Person [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeitsentwicklung
18 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre Recht an der Darstellung der eigenen Person Recht auf informationelle Selbstbestimmung: - 44 Abs. 1 ivm 43 Abs. 2 BDSG Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Erlaubnis / Einwilligung mit Schädigungsabsicht [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeitsentwicklung
19 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre [Handlungsfreiheit] Recht an der Darstellung der eigenen Person Schutz der Persönlichkeitsentwicklung Recht am eigenen Bild: - 33 ivm 22,23 KUG Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung - 44 Abs. 1 ivm 43 Abs. 2 BDSG Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Erlaubnis / Einwilligung mit Schädigungsabsicht
20 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre Recht am eigenen Wort Recht an der Darstellung der eigenen Person StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - 44 Abs. 1 ivm 43 Abs. 2 BDSG Verarbeitung personen-bezogener Daten ohne Erlaubnis / Einwilligung mit Schädigungsabsicht [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeitsentwicklung
21 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre Recht an der Darstellung der eigenen Person Ehrschutz StGB Beleidigung StGB Üble Nachrede StGB Verleumdung [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeitsentwicklung
22 Strafrechtsnormen Schutz der Privat- und Intimsphäre Recht an der Darstellung der eigenen Person [Handlungsfreiheit] Schutz der Persönlichkeits -entwicklung StGB Gewaltdarstellung c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
23 Zivilrechtliche Möglichkeiten Unterlassung und Berichtigung 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des APR 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 2 BGB bei Verletzung eines Schutzgesetzes (zb StGB, KUG) 12 BGB bei unberechtigter Nutzung des eigenen Namens Schadenersatz 832 Abs. 2, 12 BGB bei unberechtigter Nutzung des eigenen Namens 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des APR 823 Abs. 2 BGB bei Verletzung eines Schutzgesetzes (zb StGB, KUG, 12 BGB, BDSG) Schmerzensgeld 823 BGB ivm. Art. 2 Abs. 1 ivm. Art. 1 Abs. 1 GG bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung
24 Ordnungsrechtliche Möglichkeiten Beschwerde Medienaufsicht Datenschutzaufsicht Selbstkontrolleinrichtungen
25 Rechtliche Möglichkeiten des Betroffenen
26 Was will der Betroffene? Täter soll bestraft werden strafrechtliche Möglichkeiten
27 Differenzierung nach praktischen Erscheinungsformen Exclusion Harassment Denigration Flaming Happy Slapping Outing Trickery Impersonation Cyberstalking Cyberthreats Nicht strafbewehrt ggf. 185 StGB ggf. 185, 186, 187 StGB ggf. 185, 186, 187 StGB; Achtung: 199 StGB ggf. 185, 186, 187, 131, 323c StGB; 33 KUG; 4, 5 JMStV ggf. 201, 201a, 186 StGB ggf. 201, 201a, 186 StGB ggf. 186, 187, 202a, 202b, 202c StGB ggf. 238 StGB ggf. 240, 241, 253 StGB
28 Was will der Betroffene? Noch zugängliche Mobbinginhalte sollen weg Täter soll nicht nochmal mobben Täter soll Schadensersatz / Schmerzensgeld zahlen Unterlassung Löschung Unterlassung Schadensersatz Geldentschädigung
29 Sphären als Indizgeber einer APR-Verletzung Öffentlichkeit Sozialsphäre Privatsphäre Intimsphäre Überwiegen des Persönlichkeitsrechts
30 Prüfung einer Äußerung ( Grimm scher Baum ) Äußerung Tatsachen -behauptung Meinungsäußerung wahr unwahr Formalbeleidigung / Schmähkritik nur herabsetzend - eher Intimsphäre betroffen eher Sozialsphäre betroffen bewusst o. erwiesen nicht bewusst o. nicht erwiesen + Kontext - Abwägung + Abwägung - Sorgfaltspflichten beachtet? - +
31 Prüfung einer Bildveröffentlichung nach 22 ff. KUG 1 Bildnis isv 22 KUG? 2 Wirksame Einwilligung? 3 Veröffentlichung von Einwilligung gedeckt? 4 Ausnahme nach 23 Abs. 1? (Zeitgeschichte, Versammlungen etc.) 5 Ausnahme der Ausnahme: Berechtigtes Interesse nach 23 Abs. 2?
32 Was will der Betroffene? Opfer will richtigstellen / widersprechen Richtigstellung, Gegendarstellung
33 Was will der Betroffene? Täter soll sich entschuldigen Wiedergutmachung
34 Rechtliche Möglichkeiten Gegenüber dem Täter Strafrecht Unterlassung Löschung Schadenersatz Gegenüber der Plattform Unterlassung Löschung (ggf. Strafbarkeit nach Hinweis wg. Unterlassen)
35 Grenzen der rechtlichen Durchsetzung
36 Nachteile der rechtlichen Durchsetzung Ausschluss sozialer/gemeinschaftlicher Einigung ggf. Verschlechterung des Zustands Kostenrisiko (im Zivilrecht) Nothaltemöglichkeiten begrenzt (im Ordnungsrecht)
37 Unterrechtliche Möglichkeiten Gegenüber dem Täter Aufforderung Blockieren Schlichten Gegenüber der Plattform Meldebutton Hotline Aufforderung Hinweis auf Verstoß gegen Nutzungsbedingungen - Löschen - Unterlassen - Entschuldigung - Richtigstellung - Löschen - Accountlöschung Problem: meist nur für reg. Nutzer möglich; Auffindbarkeit
38 Quelle:
39 Wichtige Vorfragen für effektiven Rechtsschutz Täter bekannt / identifizierbar? Name Pseudonym Erkennbar IP-Adresse Zeugen Verletzung beweisbar? noch abrufbar Screenshot /Aufzeichnung Zeugen
40 Rechtliche Grenzen Verletzung kaum komplett wieder gut zu machen Das Internet vergisst nicht Geschwindigkeit der Maßnahmen fremdbestimmt Täter unbekannt; Tat nicht beweisbar Täter im Ausland Anbieter im Ausland
41 Wissenschaftliche Diskussion und Ausblick Grundfrage der Konsequenzen aus Verschiebung der Grenzen zwischen Öffentlichkeit und Privatheit für die dogmatische Herleitung des APR Folgen der Fragmentierung der Öffentlichkeit für das APR Bedeutung der Verlagerung von APR-Verletzungen von öffentlichen in private (Online-)Räume - AGB und Nutzungsbedingungen als neue Verfassungen privaten Rechts?
42 Danke für die Aufmerksamkeit.
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