/3 Kirchgemeinde Hombrechtikon. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung
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- Peter Kruse
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1 /3 Kirchgemeinde Hombrechtikon. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung Sachverhalt Gemäss Art. 55 Kirchenordnung regeln die Kirchgemeinden ihre Organisation sowie die Zuständigkeit und die Aufgaben ihrer Organe in einer Kirchgemeindeordnung. Die Kirchgemeindeordnung bedarf der Genehmigung durch den, welcher die Gesetzmässigkeit überprüft. Die Kirchgemeinde Hombrechtikon hat ihre Kirchgemeindeordnung (KGO) einer Teilrevision unterzogen und Art. 1 wie folgt geändert: Art. 1 Kirchgemeindeordnung Abs. 1 : unverändert Abs. 2 : Die röm.-kath. Kirchgemeinde Hombrechtikon besteht aus der Gesamtheit der in den politischen Gemeinden Grüningen und Hombrechtikon wohnhaften Mitgliedern der röm.- kath. Körperschaft sowie denjenigen Mitgliedern der röm.-kath. Körperschaft der politischen Gemeinde Bubikon, welche im Dorfteil Wolfhausen (Postleitzahl 8633) wohnhaft sind. An der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 stimmten die Stimmberechtigten dieser Teilrevision zu. Der Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. In der Folge ersucht die Kirchgemeinde Hombrechtikon den um Genehmigung der revidierten KGO. Die Teilrevision soll nach erfolgter Genehmigung des s und unter Vorbehalt der Genehmigung der Teilrevision der Kirchenordnung (Anhang; LS ) durch den Regierungsrat am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Erwägungen Der hat mit Beschluss vom 23. Mai 2016 die Grenzveränderung zwischen den Kirchgemeinden Hombrechtikon und Rüti (Übergang des Gemeindeteils Bubikon von der Kirchgemeinde Hombrechtikon an die Kirchgemeinde Rüti) beschlossen. Dies führte konsequenterweise zu einer Teilrevision des Anhangs der Kirchenordnung. Die entsprechende Genehmigung des Regierungsrates ist noch ausstehend. Die Teilrevision der KGO Hombrechtikon erfolgt aufgrund der Grenzveränderung zwischen den Kirchgemeinden Hombrechtikon und Rüti, da die Kirchgemeinde Hombrechtikon in dieser Bestimmung ihren territorialen Bestand definiert. Der neue Abs. 2 von Art. 1 KGO Homberechtikon vom 13. Dezember 2010 ist gesetzeskonform, auch wenn der Wortlaut der KGO, der von "Dorfteil Wolfhausen" spricht, vom Wortlaut des revidierten Anhangs der Kirchenordnung abweicht, in welchem den "Gemeindeteil Wolfhausen" abgestellt wird. Durch die explizite Erwähnung der Postleitzahl lässt sich eine klare Grenzziehung zwischen den beiden politischen Gemeindeteilen von Bubikon, Bubikon Dorf und Wolfhausen ziehen, sodass es zu keiner Rechtsunsicherheit in Bezug auf die kirchenstaatliche Zugehörigkeit des Gemeindeteils Wolfhausen kommen kann. Protokoll des s Seite 546
2 Gemäss Art. 55 Abs. 4 Kirchenordnung ist somit die revidierte Bestimmung von Art. 1 KGO Hombrechtikon vom unter Vorbehalt der Genehmigung der Teilrevision der Kirchenordnung (Anhang; LS ) zu genehmigen. Der beschliesst I. Die von den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Hombrechtikon in der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 beschlossene Teilrevision der Kirchgemeindeordnung Hombrechtikon vom 13. Dezember 2010 wird genehmigt. II. Die Genehmigung des s erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Teilrevision der Kirchenordnung (Anhang; LS ) durch den Regierungsrat des Kantons Zürich. III. Mitteilung an: die Kirchgemeinde Hombrechtikon, Präsidium der Kirchenpflege, A-Post Gemeindeverwaltung Bubikon, Gemeindeschreiber Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Gemeindeschreiber Benno Schnüriger,, Präsident Claudia Tognon, Verwaltung, Leiterin Rechtsdienst Kirchgemeinden Protokoll des s Seite 547
3 Christlicher Friedensdienst (cfd). Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen". Einmaliger Beitrag Sachverhalt Weltweit finden jedes Jahr während den 16 Tagen zwischen dem 25. November (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) und 10. Dezember (Internationaler Menschenrechtstag) Aktionen gegen Gewalt an Frauen statt lancierte der Christliche Friedensdienst cfd die 16-Tage-Kampagne in der Schweiz und koordiniert seither die Aktivitäten von circa 50 Mitveranstaltern. Durch die Zusammenarbeit mit vielfältigen Partnerorganisationen erhält die Kampagne in der Schweiz Legitimation und Gewicht. Diese grosse Vielfalt stellt eine wichtige Stärke der Kampagne dar. So kann ein Publikum erreicht werden, das andernfalls nicht mit der Thematik oder den teilnehmenden Organisationen in Berührung käme. Solange Gewalt gegen Frauen weltweit und in der Schweiz ein verharmlostes und tabuisiertes Thema ist, ist diese Kampagne notwendig auf dem Weg zu einer Welt, in der keine Frau aufgrund ihres Geschlechtes Gewalt oder Diskriminierung erleidet. Die Veranstaltungen finden in diversen Schweizer Städten statt. Mehrere Anlässe sind in Zürich geplant. Der cfd stellt dem ein Gesuch um Unterstützung der Kampagne mit CHF 6'000. Erwägungen Präventionskampagnen gegen Gewalt passen gut in das Wirkungsfeld der Katholischen Kirche im Kanton Zürich und sie sind auch wichtig. Die Ressortleiterin Soziales beantragt daher, die Kampagne mit einem einmaligen Beitrag zu unterstützen. Die Kampagne kostet gemäss Budget gut CHF 100'000. CHF 40'000 können über Eigenleistungen und Leistungen von Partnerorganisationen finanziert werden. CHF 60'000 müssen über Spenden eingebracht werden. Es sind dazu neben Stiftungen Kantonalkirchen und Kirchgemeinden angegangen worden. Als schweizweite Kampagne sollten mehr als die im Budget aufgeführten Kantonalkirchen und Kirchgemeinden einbezogen werden. Der Beitrag wird auf CHF 3'000 festgesetzt. Der beschliesst I. Dem Christlichen Friedensdienst (cfd) wird für seine Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen in der Schweiz vom 25. November Dezember 2016 ein einmaliger Beitrag von CHF 3'000 zugesprochen. II. Der Betrag geht zulasten von Konto 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. III. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" mit unserem Logo verwendet werden, herunterzuladen von IV. Mitteilung an Milena Geiser, Christlicher Friedensdienst cfd, Falkenhöheweg 8, Postfach 5761, 3001 Bern Protokoll des s Seite 548
4 Ruth Thalmann, Synodalrätin, Ressortleiterin Soziales Hubert Lutz, Verwaltung, Bereichsleiter Soziales und Bildung Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen und Liegenschaften Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Protokoll des s Seite 549
5 Autonome Schule Zürich. Verein Bildung für Alle. Beitragsgesuch Sachverhalt Der Verein "Bildung für Alle" stellt dem das Gesuch, Programm und Angebot der Autonomen Schule Zürich ASZ mit einem Beitrag von CHF 8'000 zu unterstützen. Die ASZ ist ein selbstverwaltetes Bildungsprojekt in Zürich. Seit 2009 haben Migrantinnen und Migranten, Sans-Papiers, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Einheimische gemeinsam eine Schule aufgebaut: die ASZ. Kostenlose Deutschkurse machen einen grossen Teil des Projekts aus. Neben Sprachkursen finden in der ASZ auch andere Aktivitäten statt, wie eine eigene Zeitung, Theaterstücke, Kinoabende, Ausstellungen, Lesungen, etc. Sie ist inzwischen zu einer Institution gewachsen. Der hat schon mehrmals Projekte der ASZ finanziell unterstützt, zuletzt vor einem Jahr das Pilotprojekt Sekretariatsstelle der ASZ mit einem Beitrag von CHF 6'500 (Beschluss des s vom ). Die ASZ hat dem einen Evaluationsbericht zum Projekt zugestellt. Dieser weist aus, dass das komplexe Projekt ASZ die Konstanz und Koordination eines regelmässig besetzten Schulbüros benötigt. Die zahlreichen Moderierenden und Arbeitsgruppen sowie die fünfhundert Kursteilnehmenden, die wöchentlich in der ASZ ein- und ausgehen, brauchen eine feste Ansprechstelle. Die Erfahrungen des Pilotjahres der Sekretariatsstelle haben gezeigt, dass die Sekretariatsstelle für die Autonome Schule Zürich die nötige Präsenz und Konstanz gewährleistet und auch für externe Anfragen zunehmend wichtig ist. Die ASZ hat deshalb beschlossen, das Projekt in der heutigen Weise für mindestens drei Jahre weiterzuführen. Mit dem aktuellen Gesuch wird um einen Beitrag von CHF 8'000 zur Unterstützung des Programms und des Angebots der ASZ gebeten. Die ASZ erhebt keine Kursgelder. Sie finanziert sich durch Spenden und Eigeninitiativen, wie die Papierlose Zeitung oder die Mitarbeit beim Lauf gegen Rassismus. Seit am aktuellen Standort eine reguläre Miete bezahlt wird und die Sekretariatsstelle zur Stärkung des Schulbüros eingeführt wurde, werden deutlich mehr finanzielle Mittel benötigt als in den früheren Jahren. Erwägungen Die ASZ bietet Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Sans-Papiers die Chance, Deutsch zu lernen. Die Sprachkurse machen etwa zwei Drittel des Angebots aus. Ein weiteres Drittel besteht aus anderen Bildungsangeboten. Die ASZ vermittelt nicht nur Sprachkenntnisse, sondern bietet ihren Besuchern auch die Möglichkeit, für sich etwas Sinnvolles zu unternehmen und zwischendurch die Notunterkünfte zu verlassen und sogar eine gewisse Struktur in den Alltag zu bringen. Sie erfüllt damit eine wichtige Aufgabe, damit diese Menschen sich hier zurecht finden können und sie gibt ihnen Würde und Hoffnung auf eine Perspektive. Die ASZ wird bis heute durch Freiwilligenarbeit organisiert, koordiniert und geleitet. Auch die Kursleitenden arbeiten freiwillig und verzichten auf einen Lohn. Die katholische Körperschaft unternimmt selbst Anstrengungen, die Situation der Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Nebst den Angeboten der traditionellen Missionen gibt es, auch mit finanzieller Unterstützung des s, viele Protokoll des s Seite 550
6 Flüchtlingsprojekte in den Pfarreien, darunter auch Bildungsprojekte. Caritas Zürich bietet in ihren LernLokalen Computer- und Deutschkurse für armutsbetroffene Menschen an. Diese Initiativen sollen weiter gefördert werden. Eine regelmässige Mitfinanzierung der ASZ wird aber nicht ins Auge gefasst. In Anerkennung des Bildungsengagements und der geleisteten Freiwilligenarbeit der ASZ beantragt der Ressortleiter Bildung, die ASZ mit einem einmaligen Beitrag von CHF 5'000 zu unterstützen. Der beschliesst I. Das Angebot der Autonomen Schule Zürich des Vereins Bildung für Alle wird mit einem einmaligen Beitrag von CHF 5'000 unterstützt. II. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" mit unserem Logo verwendet werden, herunterzuladen von III. Der Beitrag geht zulasten der Kostenstelle 651, nicht budgetierte einmalige Beiträge. IV. Mitteilung an Katharina Morello, Verein Bildung für Alle, per Mail über André Füglister,, Ressortleiter Bildung Hubert Lutz, Verwaltung, Bereichsleiter Soziales und Bildung Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen und Liegenschaften Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Protokoll des s Seite 551
7 Filmtage "Yesh!". Beitragsgesuch Sachverhalt Die jüdischen Filmtage Yesh! wurden im März 2016 erstmalig durchgeführt (aus technischen Gründen musste die Durchführung, die ursprünglich für 2015 vorgesehen war, um ein Jahr verschoben werden). Die hatte damals eine ausserordentliche Anschubfinanzierung von CHF 15'000 geleistet (Beschluss vom ). Wegen des grossen Erfolgs bei Publikum, Kulturschaffenden und Medien haben die Veranstalter entschieden, bereits im März 2017 eine neue Ausgabe dieses speziellen Filmfestivals anzugehen. Die Katholische Kirche ist wiederum um einen Sponsoringbeitrag angefragt worden, wobei der Festival-Leitung klar ist, dass sie geringer ausfallen wird als Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp CHF 200'000, wovon gemäss Budget etwas mehr als die Hälfte durch private Spenden und Sponsorenbeiträge aufgebracht werden müssen. Erwägungen Der Ressortleiter sowie der Bereichsleiter Kommunikation und Kultur konnten sich im März 2016 von der positiven Wirkung des Festivals persönlich überzeugen. Das Interesse des Publikums war gross, fast alle der 36 Vorführungen waren ausgebucht. Auf breites Interesse stiess auch das spezielle Programm für Schulklassen. Es gab eine ansehnliche Zahl nichtjüdischer Besucher. Die Unterstützung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich wurde breit kommuniziert und stiess bei den Verantwortlichen auf grosse Anerkennung und Dankbarkeit. Das Ziel des Festivals, Verständnis für das Judentum zu fördern und Antisemitismus vorzubeugen, wurde sicher erreicht. Hervorzuheben ist auch das (selbst-)kritische Programm, welches auch heisse Eisen der aktuellen Situation in Israel und dem Nahen Osten nicht ausklammerte. Als konkreten Beitrag zum interreligiösen Dialog sowie als aktiven Beitrag zur Vermittlung der jüdischen Kultur und der Vorbeugung von Antisemitismus beantragt der Ressortleiter, die Filmtage Yesh! erneut mit einem Beitrag von CHF 5'000 zu unterstützen. Der beschliesst I. Die Filmtage Yesh! werden mit einem Betrag von CHF 5'000 unterstützt. II. Der Betrag geht zulasten des Kontos 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. III. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" mit unserem Logo verwendet werden, herunterzuladen von IV. Mitteilung an Brigitta Rotach, "Yesh!", Postfach 2191, 8027 Zürich Benno Schnüriger,, Präsident Zeno Cavigelli,, Ressortleiter Kommunikation und Kultur Protokoll des s Seite 552
8 Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Protokoll des s Seite 553
9 Human Rights Film Festival Zurich. Beitragsgesuch Sachverhalt Vom 7. bis 11. Dezember findet in Zürich die zweite Ausgabe des "Human Rights Film Festival Zurich" statt (der 10. Dezember ist Tag der Menschenrechte). Dieser auf privater Initiative beruhende Kulturevent lädt neben dem Anschauen von Filmen zur Menschenrechtsthematik auch zu anschliessenden Debatten und Foren mit Filmschaffenden, Protagonisten der gezeigten Filme und Experten diverser Menschenrechtsorganisationen ein. Ausgehend vom Medium Film (Spiel- und Dokumentarfilme) soll das Nachdenken über Menschenrechte so vor einem interessierten Publikum gefördert werden. Die erste Ausgabe des Festivals fand 2015 statt und zog überraschend viele Zuschauer an, der grösste Teil im Altersbereich unter 40 Jahre. Entsprechend positiv war das Medienecho. Die Zürcher Initiative zum Festival geht zurück auf das "International Film Festival and Forum on Human Rights Geneva", welches bereits 2003 gegründet wurde. Dieser Anlass zog im Jahr 2014 über 25'000 Zuschauer an. Dieser Erfolg führte zu "Ablegern" des Festivals in Zürich und Lugano. Das Gesamtbudget des Zürcher Festivals beläuft sich auf relativ bescheidene CHF 228'000. Ein Grossteil davon wird durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), von Stadt und Kanton Zürich sowie von den Festivalpartnern und Stiftungen getragen. CHF 75'000 müssen durch weitere Sponsoren gedeckt werden. Partner sind hauptsächlich die bekannten NGOs im Menschenrechtsbereich, wie Amnesty International, Médecins Sans Frontières, Human Rights Watch, Public Eye, Solidar Schweiz, Terre des Hommes u.a. Die ist gebeten, einen Beitrag von CHF 5'000 zu leisten. Ein gleicher Antrag wurde auch bei der reformierten Landeskirche gestellt, die Antwort ist noch ausstehend. Erwägungen Zwar ist das Festival nicht direkt kirchlich verankert, sondern ein zivilgesellschaftliches Projekt. Das Thema Religion ist aber in vielen Filmen und Gesprächsforen immer wieder präsent (siehe Programm 2015 und Pre-programme 2016). Ausserdem arbeitet einer der Festival-Partner, Amnesty International, regelmässig in Bezug auf Film mit der Paulus Akademie zusammen. Eine Präsenz der Paulus Akademie wird auch 2016 angestrebt, Gespräche und Terminabsprachen werden zurzeit noch geführt. Vor allem aber ist auch für die Kirche(n) das Thema Menschenrechte von zentraler Bedeutung. Es kann für die Kirche also nur von Vorteil sein, in diesem Kontext als Förderer sichtbar zu sein. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf das engagierte und weitgehend jüngere Publikum. Die Gegenleistungen des Festivals (siehe Leistungsübersicht) sind professionell und sehr grosszügig. Bereits für einen relativ geringen Betrag garantiert das Festival eine hohe Sichtbarkeit der Sponsoren (Logo im Programmheft, im Trailer, auf der Homepage und in den Social Media-Kanälen) bei einem für die Kirche sehr interessanten Zielpublikum. Protokoll des s Seite 554
10 Angesichts eines weiteren Gesuchs im Bereich Filmfestival und der begrenzten finanziellen Möglichkeiten beantragt der Ressortleiter einen Beitrag an dieses Filmfestival in der Höhe von CHF 3'000. Der beschliesst I. Das Human Rights Film Festival Zurich wird mit einem Betrag von CHF 3'000 unterstützt. II. Der Betrag geht zulasten des Kontos 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. III. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" mit unserem Logo verwendet werden, herunterzuladen von IV. Mitteilung an Sascha Lara Bleuler, Human Rights Film Festival Zurich, Denzlerstr. 33, 8004 Zürich. Benno Schnüriger,, Präsident Zeno Cavigelli,, Ressortleiter Kommunikation und Kultur Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Protokoll des s Seite 555
11 Kirchgemeinde Adliswil. Innensanierung Kirche Hl. Dreifaltigkeit in Adliswil. Baubeitragsgesuch Sachverhalt Mit Schreiben vom 9. Juli und 3. August 2016 reichte die Kirchgemeinde Adliswil ein Gesuch um einen Baukostenbeitrag für die Innensanierung der Kirche hl. Dreifaltigkeit in Adliswil ein. Erwägungen Im Jahr 2012 wurde bereits eine Dach- und Fassadensanierung der Kirche durchgeführt, an der sich der mit einem Baubeitrag beteiligte. Im Anschluss wurden weitere umfassende Sanierungen in drei Etappen vorgenommen, welche vom teilweise ebenfalls mit Beiträgen unterstützt wurden: Sanierung des Pfarreisaals, der Cafeteria und diverser Nebenräume; Erneuerung / Renovation von Nasszellen, Küchen und Leitungen sowie Sanierung der Umgebung des Kirchenzentrums. Abschliessend wird nun auch der Kircheninnenraum saniert. Dazu gehören umfangreiche Reinigungs- und Restaurationsarbeiten der Wände, samt Bildern und Ornamenten, Böden und Kirchenbänken. Die Beleuchtungs- und Heizungsanlagen werden angepasst und erneuert oder ganz ersetzt. Der liturgische Bereich wird jedoch nicht tangiert, weshalb von der Diözesanen Baukommission bzw. von Pfarrer A. Lüchinger kein Plazet eingeholt werden musste. Sämtliche Massnahmen wurden vorgängig mit der Denkmalpflege vor Ort besprochen und abgeklärt. Es müssen diverse Bedingungen eingehalten werden, finanzielle Unterstützung erhält die Kirchgemeinde allerdings keine. Die Kosten für die Arbeiten werden gemäss Kostenvoranschlag der Firma Falbriard Architekten AG vom 22. Oktober 2015 mit total CHF 1'500'000 veranschlagt. Die Kirchgemeindeversammlung vom 24. November 2015 hat die Kosten für die Innensanierung gutgeheissen und dem Baukredit zugestimmt. Die Bauarbeiten sollen bis Ende Oktober 2016 abgeschlossen sein, damit die Kirche am 13. November 2016 wie geplant mit einer grossen Feier eingeweiht werden kann. Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten gem. Kostenvoranschlag vom CHF 1'500'000 abzüglich BKP 566 Aufrichte/Einweihung - CHF 4'000 Total beitragsberechtigte Kosten Altbauteil CHF 1'496'000 Der Bauausschuss hat das Gesuch geprüft und beantragt dem, den reglementgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 5% oder rund CHF 74'800. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt. Protokoll des s Seite 558
12 Der beschliesst I. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Adliswil betreffend Innensanierung der Kirche hl. Dreifaltigkeit in Adliswil wird Kenntnis genommen. II. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 9. Juli 2016 wird zugestimmt. III. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 74'800 wird zugesichert. IV. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrags gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. V. Mitteilung an die Kirchgemeinde Adliswil Christina Paloma, Verwaltung, Bauausschuss Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 559
13 Kirchgemeinde Andelfingen-Feuerthalen. Umbau Kirchenzentrum Mariä Empfängnis und Umgebung in Kleinandelfingen. Baubeitragsgesuch Sachverhalt Mit Schreiben vom 20. Juli 2016 reichte die Kirchgemeinde Andelfingen-Feuerthalen ein Gesuch um einen Baukostenbeitrag für die 3. Tranche des Umbaus des Kirchenzentrums Mariä Empfängnis und der Umgebung in Kleinandelfingen ein. Erwägungen Für 2017 sind u.a. die Trennung vom Pfarrbüro und den Sekretariatsräumen vorgesehen. Dies bietet in Zukunft die nötige Privatsphäre für persönliche Gespräche mit Gläubigen. Weiter werden die Nasszellen sowie die Küche im Pfarreizentrum, samt der Bodenbeläge, ersetzt und die die Toiletten erhalten neue Plattenbeläge an den Wänden. Ergänzend wird eine entsprechende Lüftungsanlage eingebaut und der Ersatz der Heizungssteuerung geht in die zweite Phase. Sämtliche Fenster im Zentrum werden durch neue Holzfenster ersetzt. Die Bleiglasfenster der Kirche werden gereinigt, bleiben aber bestehen. Die Eingangsfront der Kirche erhält eine neue Hebebühne und in der Kirche wird die Beleuchtung ersetzt. Abschliessend stehen innen und aussen diverse Malerarbeiten an und die Umgebung muss wieder in Ordnung gebracht und ansehnlich gestaltet werden. Die Kosten für die Arbeiten werden gemäss Kostenvoranschlag der Firma Meyer Stegmann Architekten AG vom 1. Juli 2016 mit total CHF 750'000 veranschlagt. Die Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2014 hat die Kosten für das gesamte Projekt gutgeheissen und einem Kredit von insgesamt CHF 1'767'000 für die Jahre zugestimmt. Ursprünglich sollte die letzte Etappe bis 2019 dauern. Am 6. Juli 2016 wurde aber an einer weiteren Kirchgemeindeversammlung beschlossen, die 3. Tranche vom Frühling bis im Herbst 2017 durchzuführen und abzuschliessen. Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten gem. Kostenvoranschlag vom Total beitragsberechtigte Kosten CHF 750'000 Ohne weitere Abzüge Der Bauausschuss hat das Gesuch geprüft und beantragt dem, den reglementgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 20% oder rund CHF 150'000. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt. Protokoll des s Seite 560
14 Der beschliesst I. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Andelfingen-Feuerthalen betreffend Umbau des Kirchenzentrums Mariä Empfängnis und Umgebung in Kleinandelfingen wird Kenntnis genommen. II. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 20. Juli 2016 wird zugestimmt. III. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 150'000 wird zugesichert. IV. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrags gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. V. Mitteilung an die Kirchgemeinde Andelfingen-Feuerthalen Christina Paloma, Verwaltung, Bauausschuss Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 561
15 Kirchgemeinde Küsnacht. Aussenrenovation Kirche St. Georg in Küsnacht. Baubeitragsgesuch Sachverhalt Mit Schreiben vom 16. Juni 2016 reichte die Kirchgemeinde Küsnacht ein Gesuch um einen Baubeitrag an die Aussenrenovation der Kirche St. Georg in Küsnacht ein. Erwägungen Der Zustand der Fassaden und Dächer von Kirche und Kirchturm wurden begutachtet und auf ihren möglichen Sanierungsbedarf untersucht. Der ausgearbeitete Vorschlag berücksichtigt einerseits eine fachgerechte und andererseits im Sinne der Denkmalpflege entsprechende Renovation. An der Fassade sind Risse, Abplatzungen und Putzschäden aufgetreten, die grösstenteils saniert werden können. Partiell muss der Naturstein aber ersetzt werden. Während der Fassadenvorarbeiten wird der Algenbefall behandelt, danach folgt der Neuanstrich. Die Bleiverglasungen werden teilweise nachgekittet und repariert. In Absprache mit der Denkmalpflege erhalten die Fenster eine neue, separate Aussenschutzverglasung, welche auch dem Wärmeschutz dienen soll. Der Kirchturm soll durch eine moderne, dezente Beleuchtung besser zur Geltung kommen, handelt es sich doch bei der Kirche St. Georg um eine der ältesten katholischen Kirchen am rechten Seeufer. Durch diese Massnahme passt sich die katholische Kirche dem Gesamtbild des Dorfkerns an, denn sowohl die reformierte Kirche als auch die Häuser des Dorfplatzes verwenden dasselbe Beleuchtungssystem. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhält die Umgebung ebenfalls eine Aufwertung. Vor dem Haupteingang wird der Blick auf die Kirche durch eine neue, tiefere Heckenbepflanzung und einen kleineren Schaukasten frei. Die Rampe und die Rasenfläche bei der Absis werden durch neue Hecken eingefasst und klarer strukturiert. Die Kosten gemäss Kostenvoranschlag der Greco Kubli Architektur AG vom 30. Mai 2016 werden mit total CHF 1'070'500 veranschlagt. Die Kirchgemeindeversammlung wird am 30. November 2016 über das Bauvorhaben und den Baukredit abstimmen. Die Arbeiten sollen von Frühling bis Ende 2017 durchgeführt werden. Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Kosten gem. Kostenvoranschlag vom 30. Mai 2016 CHF 1'070'500 Ohne weitere Abzüge Der Bauausschuss hat das Gesuch geprüft und beantragt dem, den reglementgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 3% oder rund CHF 32'115. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Abrechnungen festgelegt. Protokoll des s Seite 562
16 Der beschliesst I. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Küsnacht betreffend Aussenrenovation der Kirche St. Georg in Küsnacht wird Kenntnis genommen. II. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 16. Juni 2016 wird zugestimmt. III. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 32'115 wird zugesichert. IV. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrags gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. V. Mitteilung an die Kirchgemeinde Küsnacht Christina Paloma, Bauausschuss Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 563
/3 Kirchgemeinde Schlieren KGO
242. 23.02/3 Kirchgemeinde Schlieren KGO Gemäss Art. 55 Kirchenordnung regeln die Kirchgemeinden ihre Organisation sowie Zuständigkeit und Aufgaben ihrer Organe in einer Kirchgemeindeordnung. Die Kirchgemeindeordnung
/3. Art. 39 Zusammensetzung Die Kirchenpflege besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus 6 Mitgliedern.
228. 23.02/3 Männedorf-Uetikon. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung Gemäss Art. 55 Kirchenordnung regeln die Kirchgemeinden ihre Organisation sowie die Zuständigkeit und die Aufgaben ihrer Organe
144. Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen 2017 des Christlichen Friedensdienstes (cfd). Beitragsgesuch 61.01
144. Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen 2017 des Christlichen Friedensdienstes (cfd). Beitragsgesuch 61.01 Weltweit finden jedes Jahr während den 16 Tagen zwischen dem 25. November (Internationaler
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107. 51.06 Kirchgemeinde Horgen. Neugestaltung Kirchenraum, Gesamtsanierung Kirche St. Josef in Horgen. Baubeitragsgesuch Mit Schreiben vom 13. Januar 2016 reichte die Kirchgemeinde Horgen ein Gesuch um
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6. Kirchgemeinde Stäfa. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung 23.02/3 Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Stäfa stimmten an der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2017 einer Teilrevision
Als allfälliger Sponsorenhinweis soll der Vermerk Katholische Kirche im Kanton Zürich verwendet werden.
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