Stiftung Zukunftsrat. Nationale Konferenz Haushalten & Wirtschaften II Januar und Februar 2014 auf dem Gurten ob Bern

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1 Stiftung Zukunftsrat. Nationale Konferenz Haushalten & Wirtschaften II Januar und Februar 2014 auf dem Gurten ob Bern Die Gründung der Stiftung Zukunftsrat wurde von Konradin Kreuzer und Robert Unteregger (langjähriges Mitglied der bischöflichen Sozialethik-Kommission Justitia+Pax) mit vielseitiger Unterstützung vorbereitet. Über 200 Stifterinnen und Stifter spendeten den Grundstock zum Stiftungskapital. Am 12. Dezember 1997 wurde die Stiftung Zukunftsrat vom Eidg. Departement des Innern als Schweizerische gemeinnützige Stiftung anerkannt und untersteht dessen Aufsicht. Es ist das Ziel der Stiftungsarbeit, die kurzzeit-orientierte und kurzzeit-bestimmte gesellschaftlich-politische Arbeitsweise institutionell - mit Zukunftsräten - um die Dimension der Langzeit zu ergänzen. Damit soll erreicht werden, dass sich unsere Gesellschaft in den nächsten zwei Jahrzehnten gezielt und phantasievoll zukunftsfähigen Entwicklungslinien annähert hat sich in der Schweiz das Abfallvolumen 3.8-mal, der CO2-Ausstoss 4.5- mal, der Benzinverbrauch 13-mal, der Verbrauch von Flugtreibstoff 38-mal und der Transitgüter-Verkehr auf der Strasse 1089-mal vervielfacht und die verbaute Fläche mehr als verdoppelt. Anlass für die Nationale Konferenz Haushalten und Wirtschaften II ist die aktuelle Finanzund Wirtschaftskrise und der Auftrag der Bundesverwaltung, die Grundsätze der Nachhaltigkeit einzulösen. Unter dem Patronat sozialethischer und theologischer Institute der beiden Berner Landeskirchen und mehrerer Bundesämter sollen schwerpunktmässig die Themenkreise in Kreisläufen wirtschaften, Ordnungspolitik und politische Ökonomie, Umgang mit Geld, Sozialer Zusammenhalt und Wirtschaften und Menschenbilder in 2x3 Tagen, vom Januar 2014 und vom Februar 2014, vertieft erörtert werden mit Referaten, Panels, Workshops sowie Gesprächs- und Begegnungsforen. Bei einem Gesamtbudget von CHF sind CHF durch Unterstützungsbeiträge beizubringen: je ein Drittel durch Kirchen, Bundesämter und weitere Organisationen. Die RKZ hat bereits CHF zugesagt, das Fastenopfer CHF und ARE CHF Ausser Zürich wurden noch 6 weitere röm.-kath. Kantonalkirchen angefragt. Soweit abgeklärt werden konnte, war beim für die erste Konferenz vom Januar 2012 kein Beitragsgesuch eingegangen. Die RKZ hatte dafür einen Sympathiebeitrag von CHF gesprochen. Die Argumente, die gegen einen Beitrag aus Zürich sprechen, liegen auf dem Tisch: der Anlass ist in Bern, Zürich ist mit knapp 20% bereits beim RKZ-Beitrag dabei. Und trotzdem dürfte ein Beitrag von CHF gut investiert sein, weil er eine an kirchlichen Themen eher weniger interessierte Bevölkerungsgruppe motivieren könnte, gegen die Kirchensteuerinitiative zu stimmen. Protokoll des s Seite 210

2 Der beschliesst: 1. Der Stiftung Zukunftsrat, Cudrefin, wird für die Durchführung der Nationalen Konferenz Haushalten & Wirtschaften II vom Januar 2014 und vom Februar 2014 in Bern ein eimaliger Beitrag von CHF zugesprochen. 2. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk verwendet werden. 3. Der Betrag geht zulasten von Konto 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. 4. Mitteilung an Stiftung Zukunftsrat, Robert Unteregger, 1588 Cudrefin, Dr. Benno Schnüriger, Präsident, Dr. Daniel Kosch, Generalsekretär RKZ und Gaudenz Domenig, Sekretariat, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 211

3 Einmalige kulturelle und soziale Beiträge. Theater SEM. Gesuch um finanzielle Unterstützung des Projekts Glaubens-Schwestern Das Theater SEM existiert seit März 2000, als es im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Wettbewerbs Felix Rellstab für interkulturelle Theaterprojekte gegründet wurde. Seither bietet es Migrantinnen der ersten und zweiten Generation die Möglichkeit, sich nicht nur intensiv mit dem Theaterschauspiel, sondern auch mit der eigenen Religion und Herkunft auseinanderzusetzen. Oft bilden autobiographische Ansätze die Grundlage für die Themen der aufgeführten Theaterstücke so auch bei diesem Projekt. Der Titel des aktuellen Projekts Glaubens-Schwestern ist ein provisorischer. Gegenstand ist der folgende: Wie wirkt(e) sich Religion auf mein Leben als Frau aus? Dabei werden Texte und Themen in szenische Lösungen verpackt, in welche auch Filmausschnitte, Lieder usw. eingearbeitet werden. Ebenfalls eingebettet werden sollen Gebete und religiöse Texte der unterschiedlichen Religionen. Der genaue Inhalt des Stücks ist noch nicht bestimmt, da dieser von der Dramaturgin aufgrund von Interviews mit den Schauspielerinnen und acht weiteren Frauen festgelegt wird. Budgetiert sind insgesamt CHF , wovon CHF durch voraussichtliche eigene Einnahmen, der Rest durch die Integrationsstelle der Stadt Zürich (CHF zugesichert), Stiftungen und weitere öffentliche Gelder gedeckt werden soll. Darin enthalten sind Honorare, Sachkosten und ein bescheidener Werbeaufwand. Mit den geplanten Einnahmen könnte die Theatergruppe eine ausgeglichene Rechnung präsentieren. Vorgeschlagen wird ein Beitrag des es in der Höhe von CHF Das Projekt ist spannend präsentiert, sehr gut dokumentiert und bildet einen interessanten Beitrag zum interreligiösen und interkulturellen Verständnis. Obwohl es sich bei den Beteiligten grösstenteils um Migrantinnen handelt, wird gerade das Frausein in der Religion ganz besonders hervorgehoben und nicht (nur) das Fremdsein. In einer eher männlich dominierten religiösen Kultur gibt dies einen abwechslungsreichen neuen Blickwinkel. Das Theater SEM insgesamt und das aktuelle Projekt im Besonderen sind ein Gewinn für den Kanton Zürich. Den Beitrag erachten wir als gerechtfertigt. Der beschliesst: 1. Das Gesuch des Theaters SEM wird gutgeheissen und eine einmalige Spende in der Höhe von CHF gesprochen. 2. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk verwendet werden. 3. Die Kosten gehen zulasten Konto 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. 4. Mitteilung an Corinna Fueter, Projektleiterin, Milchbuckstrasse 84, 8057 Zürich, an die Synodalrätin Ressort Migrantenseelsorge Franziska Driessen-Reding und an den Bereichsleiter Finanzen des Sekretariats. Protokoll des s Seite 212

4 /2, Wahl eines Mitgliedes in die Projektkommission Caritas für den Rest der Amtsdauer Stefan Heinichen, Vertreter des Seelsorgerates in der Projektkommission Caritas, hat demissioniert. Er war seit Herbst 2010 in der Projektkommission, musste aber aus terminlichen Gründen öfters den Sitzungen fernbleiben. Gemäss Reglement der Projektkommission Caritas kann der Ausschuss des kantonalen Seelsorgerates zwei Mitglieder in die Kommission vorschlagen. Die Wahl erfolgt durch den auf Amtsdauer. Zur Anforderung steht im Reglement, dass bei der Wahl der Mitglieder darauf geachtet werden soll, dass sie Fachkompetenz mitbringen, insbesondere aus dem Sozialwesen und dem Projektmanagement. Albertina Kaufmann, Präsidentin des Seelsorgerates, teilt mit, dass das Plenum vom 14. Mai 2013, als neues Mitglied aus dem Seelsorgerat Rita Inderbitzin, Seelsorgerin an der Bahnhofkirche, vorschlägt. Sie ist eine sehr geeignete Fachperson zur Ergänzung der Projektkommission Caritas. Der beschliesst: 1. Als Mitglied der Projektkommission Caritas wird für den Rest der Amtsdauer gewählt: Rita Inderbitzin, Bahnhofkirche, Postfach, 8021 Zürich. 2. Mitteilung an die Gewählte und an Luzius Huber für sich und zuhanden der Projektkommission Caritas. Protokoll des s Seite 213

5 Kabel. Vertrag zwischen der reformierten Landeskirche und der katholischen Körperschaft zur ökumenischen Dienststelle kabel Kabel ist ein ökumenisches Angebot, das an 6 Standorten im Kanton Zürich Beratung in Lehrlingsfragen bietet. Organisatorisch unterstehen die von der reformierten Kirche finanzierten Stellen dem Kirchenrat und die von der katholischen Körperschaft finanzierten dem. Rechtlich gibt es somit eine reformierte und eine katholische Arbeitsstelle, die zusammenarbeiten und je ökumenisch auftreten. Seit bald zwei Jahren fehlt auf reformierter Seite die Leitung, und Urs Solèr führt in Absprache mit der Trägerschaft beider Kirchen die katholischen und die reformierten Standorte. Der Wunsch, alle Stellen zu einer einzigen ökumenischen Stelle zusammenzuführen, liegt nahe und entspricht den Intentionen von Kirchenrat und. Der bejahte am 9. Oktober 2012 die Zusammenführung der kabel-stellen in eine ökumenische Dienststelle und zeigte sich bereit, die Administration und Verwaltung von kabel zu übernehmen. Er beauftragte den Ressortleiter, bzw. die Steuergruppe kabel, einen Vertrag zur ökumenischen Dienststelle kabel zwischen der reformierten Kirche und der katholischen Körperschaft vorzubereiten. Ein erster Vertragsentwurf, dem der Kirchenrat in seinen Grundzügen bereits zugestimmt hatte, lag dem am 29. Oktober 2012 vor. Noch offene Themen waren die Konsensbildung in der Steuergruppe und die gegenseitige Zuverlässigkeit zur Weiterführung und Weiterentwicklung der Stelle. Es wurde beschlossen, dass ein Gespräch zwischen den für die Ökumene zuständigen Synodal- und Kirchenräten stattfinden sollte, das den gegenseitigen Austausch, die Zusammenarbeit und mögliche Konfliktlösungen zum Gegenstand haben würde. Das Gespräch fand anfangs 2013 statt. Die positiven Ergebnisse wurden in den Vertragsentwurf kabel eingearbeitet. Eine Differenz besteht noch in der Frage der Schiedsklausel. Die in den bestehenden ökumenischen Verträgen über Dienststellen zu findende Schiedsklausel soll entweder durch ein internes Schiedsverfahren der beiden Kirchen ersetzt werden oder ganz wegfallen. Im vorliegenden Vertrag ist keine solche Klausel vorgesehen. Der wird voraussichtlich in der Sitzung vom 8. Juli 2013 über die Frage entscheiden. Sollte auch künftig eine Schiedsklausel in den Verträgen mit dem Kirchenrat Eingang finden, so würde dies für alle Verträge zwischen dem und dem Kirchenrat verbindlich werden und würde auch den vorliegenden Vertrag ergänzen. Der vorliegende Vertrag sieht vor, dass kabel administrativ vom betreut wird, d.h. Rechnungsführung und Anstellungsverträge erfolgen nach Körperschaftsrecht. Die beiden Angestellten der reformierten Kirche werden auf den in die AO der Körperschaft überführt. Für die dritte gerade vakante Stelle auf reformierter Seite läuft zur Zeit ein Bewerbungsverfahren. Wenn der vorliegende Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet worden ist, erfolgt die Anstellung durch den bereits jetzt. Der Kirchenrat hat die Finanzierung dieser Stelle sowie die Vergütung aller Kosten, die der Körperschaft bis Ende Jahr aus Tätigkeiten für die noch reformierten Stellen entstehen, insb. Sachkosten, zugesichert. Ab 2014 werden dann die Kosten der ökumenischen Dienststelle kabel zwischen den Kirchen hälftig aufgeteilt. Durch die Zusammenführung der Stellen werden keine Mehrkosten entstehen. Die beiden Kirchen waren in den vergangenen Jahren bestrebt, gleich viele finanzielle Mittel einzuset- Protokoll des s Seite 214

6 zen. Gaudenz Domenig hat aufgrund der Rechnung 2012 und des Budgets 2013 der Zentralkassen der Körperschaft und der Landeskirche die Stellen rechnerisch zusammengezogen. Gemäss aktuellem Budget beliefen sich die Kosten für reformierte und katholische kabelstellen insgesamt auf CHF , was bei hälftiger Kostenteilung für jede Kirche einen Beitrag von CHF ausmachen würde. Im Voranschlag 2013 sind in der Zentralkasse der Körperschaft CHF budgetiert. Im nächsten Jahr wird das Budget keine wesentlichen Änderungen erfahren. Der Vertrag wird im Kirchenrat voraussichtlich am 26. Juni 2013 verabschiedet. Mit einem Vertragsabschluss noch in diesem Monat erhalten beide Parteien Rechtssicherheit und die nötige Zeit, um die Vorkehrungen und Vorbereitungen für die Vertragserfüllung treffen zu können (Überführung der Anstellungsverhältnisse und der Mietverträge, Neuanstellung und Neupositionierung der kabelstelle Albis). Der beschliesst 1. Der Fusion der Dienststelle kabel mit der reformierten Dienststelle kabel zur ökumenischen Dienststelle wird im Sinne der Erwägungen zugestimmt. 2. Die ökumenische Stelle untersteht administrativ dem. Protokoll des s Seite 215

7 3. Der vom Leitungsgremium ökumenische Steuergruppe kabel ausgearbeitete Vertragsentwurf zwischen der römisch-katholischen Körperschaft und der evangelischreformierten Landeskirche wird unter der Voraussetzung, dass ihm auch der Kirchenrat zustimmt, genehmigt. 4. Über die Ergänzung des Vertrages mit einer Schiedsklausel beschliessen und Kirchenrat zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich am 8. Juli 2013). 5. Mitteilung an den Kirchenrat Bernhard Egg, an den Luzius Huber, Ressortleiter Soziales, an Urs Solèr, Leiter der Dienststelle kabel, sowie an die Bereichsleiter Soziales und Finanzen des s. Protokoll des s Seite 216

8 KG Adliswil. Sanierung Pfarreisaal, Cafeteria, Nebenräume im Zentrum Heilige Dreifaltigkeit in Adliswil. Beitragsgesuch Mit Schreiben vom 19. Februar 2013 reichte die Kirchgemeinde Adliswil ein Gesuch um einen Baukostenbeitrag für die Sanierung des Pfarreisaals, der Cafeteria und einiger Nebenräume im Zentrum Heilige Dreifaltigkeit in Adliswil mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nachdem sich in den letzten Jahren der Reparaturaufwand gehäuft hat, wurde von Spezialisten eine Untersuchung der Infrastruktur und der Gebäudetechnik vorgenommen. Die Analyse kam zum Ergebnis, dass dringende Sanierungsmassnahmen nötig sind. Das betrifft die Frisch- und Abwasserleitung, die Lüftungs- und Sanitäranlagen, die Beleuchtung, die Bühne mit der dazugehörigen Technik, die Elektroinstallationen sowie Boden, Wände und Decke. In einer ersten Etappe werden die Cafeteria (ohne Küche) und der Saal mit den entsprechenden Nebenräumen saniert. Hierbei soll auch die Fensterfront Richtung Zentrumsplatz mit einer mobilen Front ersetzt werden. So entsteht ein fliessender Übergang zwischen Saal und Platz. Die Kosten für die gesamten Arbeiten werden gemäss Kostenvoranschlag des Architekturbüros Schellenberger & Schnoz AG vom mit Total CHF 834'192. veranschlagt. Am 20. November 2012 hat die Kirchgemeindeversammlung dem Baukredite in Höhe von CHF 835'000. zugestimmt. Die Bauarbeiten erfolgen im Sommer Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten gemäss Kostenvoranschlag vom ohne weitere Abzüge CHF 834'192. ============ Der Bauausschuss hat das Beitragsgesuch geprüft und beantragt dem den reglementgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 5 % oder rund CHF 41'710.. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt. Der beschliesst: 1. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Adliswil betreffend der Sanierung des Pfarreisaals, der Cafeteria und einiger Nebenräume im Zentrum Heilige Dreifaltigkeit in Adliswil wird Kenntnis genommen. 2. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 19. Februar 2013 wird zugestimmt. 3. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 41'710. wird zugesichert. 4. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrages gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. Protokoll des s Seite 217

9 KG Wetzikon. Restaurierung Kirche St. Franziskus in Wetzikon. Beitragsgesuch Mit Schreiben vom 22. Mai 2013 reichte die Kirchgemeinde Wetzikon ein Gesuch um einen Baukostenbeitrag für die Restaurierung der Kirche St. Franziskus mit den erforderlichen Unterlagen ein. Mit der Restaurierung werden notwendige Sanierungen und erwünschte Verbesserungen und Anpassungen zusammengefasst. Der originale Charakter der unter Denkmalschutz stehenden Kirche wird erhalten, neue Bedürfnisse werden integriert. Die Kirche wird aussen und innen umfangreich saniert. Dazu gehören unter anderem Fassade, Dach, Fenster, Glockenstuhl inklusive Glocken und Läutwerk. Aber auch die gesamte Raumhülle, also Wände, Gewölbe, Decke, Türen, Beichtstühle, Bänke und Böden. Das Hauptportal wird zudem behindertengerecht gestaltet. In der Sakristei wird eine Treppe ins Untergeschoss eingebaut. Volksaltar und Lesepult werden neu gestaltet, der bestehende Hochaltar bleibt bestehen. Die Gebäudetechnik wird vollständig erneuert, die Beleuchtung des Kircheninnenraums wird ersetzt. Die Heizung bleibt erhalten, wird aber revidiert und ergänzt. Weitere Arbeiten umfassen die Umgebung. Sie wird durch eine Neugestaltung besser nutzbar gemacht. Mit zusätzlichen Parkplätzen wird einem grossen Bedürfnis entsprochen. Die Kosten für die gesamten Arbeiten werden gemäss Kostenvoranschlag des Architekturbüros Toni Schnellmann vom mit Total CHF 3'860'000. veranschlagt. Am 26. Juni 2013 wird die Kirchgemeindeversammlung über den Baukredite abstimmen. Für die Projektierung wurde ein Kredit in Höhe von CHF 220'000. gutgeheissen. Die Bauarbeiten sollen von Juli/August 2013 bis ca. Oktober 2014 dauern. Seitens Denkmalpflege ist eine Kostenbeteiligung an die Sanierungsarbeiten beabsichtigt. Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten gemäss Kostenvoranschlag vom inkl. Projektierungskredit CHF 4'080'000. abzüglich* BKP 558 Bauherrenleistung - CHF 20'000. BKP 566 Einweihung - CHF 15'000. Total beitragsberechtigte Baukosten CHF 4'045'000. ============ * Der wird einen allfällig von der kantonalen Denkmalpflege zugesprochenen Beitrag von den beitragsberechtigten Kosten in Abzug bringen. Der Bauausschuss hat das Beitragsgesuch geprüft und beantragt dem den reglementgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 14 % oder rund CHF 566'300.. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt. Protokoll des s Seite 218

10 Der beschliesst: 1. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Wetzikon betreffend Restaurierung der Kirche St. Franziskus wird Kenntnis genommen. 2. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 22. Mai 2013 wird zugestimmt. 3. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 566'300.. wird zugesichert. 4. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrages gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. Protokoll des s Seite 219

11 Budgetvorgaben 2014, rollender Finanzplan Personalkosten 1.1. Teuerungsausgleich Auf Grund der rückläufigen Jahresteuerung im Jahr 2012 sowie wegen der schwachen Teuerung im laufenden Jahr beantragt der der Synode, auf die Gewährung eines Teuerungsausgleiches für das Jahr 2014 zu verzichten. Die Synode wird darüber am 27. Juni 2013 befinden Stufenanstieg Die Festlegung eines Stufenanstieges liegt gemäss der Anstellungsordnung bei der anstellenden Behörde. Für die Angestellten des s wird der Personalausschuss nach dem Vorliegen der Mitarbeiterbeurteilungen im Herbst 2013 die entsprechenden Beschlüsse fällen. Im rollenden Finanzplan 2014 bis 2016 sind für das Jahr 2014 Stufenanstiege von ca. Fr vorgesehen. 2. Beiträge an Dritte Beitragsempfänger, für die gemäss dem ordentlichen Finanzplan 2014 bis 2016 im Jahr 2014 ein Beitrag vorgesehen ist, werden von der Verwaltung wiederum angeschrieben und aufgefordert, ein allfälliges Beitragsgesuch für 2014 mit den notwendigen Unterlagen (Jahresbericht und Jahresrechnung 2012) versehen bis spätestens zu den Sommerferien einzureichen. 3. Kirchgemeinden 3.1. Beitragssatz Die Synode hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2012 den Beitragssatz für die Jahre 2013 und 2014 auf 1,4 Staatssteuerprozente für natürlichen und auf 2,1 Staatssteuerprozente für die juristischen Personen festgelegt Normaufwandsausgleich und Steuerkraftabschöpfung Der hat den Grundbeitrag und den variablen Beitrag gemäss 51 des Finanzreglements sowie den Normsteuerfuss gemäss 53 des Finanzreglements festzulegen. Der Ressortverantwortliche Finanzen wird dem noch vor der Sommerpause die entsprechenden Anträge unterbreiten. Damit die Kirchgemeinden rechtzeitig über die Eckwerte für die Budgetierung 2014 verfügen, wird ihnen dieser Beschluss noch vor den Sommerferien mitgeteilt. Die detaillierten Ergebnisse zusammen mit der Finanzstatistik erhalten sie bis spätestens am 15. September Mit diesem Vorgehen wird wiederum einem vielfach geäusserten Wunsch der Kirchgemeinden Rechnung getragen. 4. Rollender Finanzplan 2015 bis 2017 Neben dem ordentlichen Finanzplan, der alle zwei Jahre anlässlich der Festlegung des Beitragssatzes der Synode zur Kenntnis gebracht wird, erarbeitet der im Zuge des jährlichen Voranschlages einen rollenden Finanzplan. Dabei werden einerseits die teuerungs- Protokoll des s Seite 220

12 bedingten Mehrkosten berechnet, anderseits werden die Kosten der geplanten Mehr- oder Minderleistungen abgeschätzt. Für die Ausarbeitung des rollenden Finanzplans 2015 bis 2017 ist wiederum geplant, dass die Kosten für die Mehr- oder Minderleistungen bis zur Ausarbeitung der zweiten Lesung des Voranschlages 2014 zu berechnen sind. Dabei werden die teuerungsbedingten Mehrkosten direkt durch die Verwaltung ermittelt, die Kosten für die Mehr- oder Minderleistungen sind durch die Ressortverantwortlichen des s bzw. die zuständigen Bereichsleiter zu beziffern. Damit während der Sommerpause die notwendigen Vorarbeiten und Abklärungen getroffen werden können, ist zur Hilfestellung in den Beilagen 1 und 2 je eine Tabelle mit sämtlichen bekannten Kostenstellen, deren Ressortzuteilung sowie den Zahlen des Voranschlags 2013 bzw. des ordentlichen Finanzplans 2014 bis 2016 beigefügt. Zur Ausarbeitung des rollenden Finanzplans müssen die Mehr- bzw. Minderleistungen für die Jahre 2015 und 2016 überprüft und eventuell angepasst werden; für das Jahr 2017 sind sie neu zu berechnen. Dabei sollten die Zahlen wiederum bis auf Stufe Kostenartengruppe (Personalkosten, Sachkosten, Beiträge, Erträge etc.) detailliert werden. 5. Budgetgenauigkeit Im Zuge der Besprechung der Jahresrechnung 2012 hat die Finanzkommission der Synode mit Recht darauf hingewiesen, dass bei einzelnen Kostenstellen tendenziell zu grosszügig budgetiert wird und die genehmigten Budgetkredite nicht oder nur zum Teil beansprucht werden. Bei der Erstellung des Voranschlages 2014 muss diesem Punkt wieder vermehrt Rechnung getragen werden und sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten genauer budgetiert werden. Dasselbe lässt sich auch für die Erstellung des rollenden Finanzplans 2015 bis 2017 sagen. Hier sollten vor allem bei den Mehrleistungen nur jene Positionen aufgenommen werden, die aller Voraussicht nach im vorgesehenen Jahr realisiert werden können. 6. Gliederung nach Tätigkeitsprogrammen Neben der bisherigen fortlaufenden Gliederung nach den einzelnen Kostenstellen und Bereichen wird der Voranschlag 2014 im Textteil des Synodenantrages wiederum nach den Tätigkeitsbereichen gegliedert. Grundlage dazu bildet der Aufbau des Tätigkeitsprogrammes wie es dem Kanton eingereicht wurde. Insbesondere werden dabei die Gruppen Soziales, Bildung und Kultur sowie Kultus ausgewiesen. Der beschliesst: 1. Für den Voranschlag 2014 werden die zu erwartenden Stufenanstiege budgetiert. 2. Den Dienst- und Arbeitsstellen bzw. den eigenen Fremdsprachigenmissionen werden die Budgetvorgaben betreffend den Stufenanstieg und den der Synode beantragten Teuerungsausgleich mitgeteilt. Sie werden aufgefordert, ihr Budget in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeitern der Verwaltung bzw. in Absprache mit den Ressortverantwortlichen des s bis zum 12. Juli 2013 einzureichen. Protokoll des s Seite 221

13 3. Die Kirchgemeinden werden nach dem Vorliegen des entsprechenden Synodenbeschlusses über den Teuerungsausgleich sowie - nach dem Beschluss des es - über den Finanzausgleich 2013 orientiert. 4. Die übrigen Beitragsempfänger werden, sofern für das Jahr 2014 noch ein Beitrag vorgesehen ist, aufgefordert, ein allfälliges Beitragsgesuch für 2014 unter Beilage der Jahresrechnung bzw. des Jahresberichtes 2012 bis zum 12. Juli 2013 einzureichen. 5. Zur Erstellung des rollenden Finanzplans müssen bis zur zweiten Lesung des Voranschlages die Kosten der Mehr- oder Minderleistungen für die Jahre 2015 bis 2017 der Finanzabteilung gemeldet werden. 6. Mitteilung an den Ressortleiter Finanzen des s sowie an den Bereichsleiter Finanzen. Protokoll des s Seite 222

14 Buchförderung. NZN bei TVZ. Publikationsbeiträge 2013 Anlässlich ihrer letzten Sitzungen hat die Fachkommission Buchproduktion das Programm der Edition NZN bei TVZ für 2013 beraten und beantragt dem, für fünf vorgesehene Bücher Publikationsbeiträge von maximal CHF 23'700 zu sprechen. (Beilage) Angelica Venzin beantragt dem gemäss Prüfung und Antrag der Fachkommission folgende Publikationen zu unterstützen: Buchproduktion Renold Blank. Schafe oder Protagonisten? Kirche und neue Autonomie der Laien im 21. Jahrhundert Gerhard Droesser, Stephan Wirz. Urbaner Lebens- und Konsumstil. Schriften Paulus-Akademie Zürich Beatrice Acklin Zimmermann, Franz Annen, Hanspeter Schmitt. Jesus von Nazaret. Anstoss, Ärgernis, Zumutung? Schriften Paulus-Akademie Zürich Wolfgang W. Müller. Kirche und Kirchengemeinschaft. Schriften Ökumenisches Institut Luzern, Gunda Brüske, Josef-Anton Willa. Gedächtnis feiern Gott verkünden. Liturgiewissenschaft. Studiengang Theologie VII Total Beantragter Betrag CHF CHF CHF CHF CHF CHF Bei einzelnen Publikationen wurden die Herausgeberschaft oder die Autoren darauf hingewiesen, dass die Suche nach anderweitigen Publikationsbeiträgen wünschenswert ist. Sofern solche gesprochen werden, wird der Verlag die aus der Zentralkasse erbetenen Publikationsbeiträge entsprechend reduzieren. Dasselbe gilt, wenn die Kosten unter dem Budget bleiben. Im vorliegenden Programm noch nicht enthalten ist die geplante Veröffentlichung zum 50- Jahr-Jubiläum der Körperschaft. Dazu wird zweifellos ein separates Finanzierungsgesuch notwendig sein. Der beschliesst: 1. Folgende Buchprojekte der Edition NZN bei TVZ werden 2013 mit einem finanziellen Beitrag unterstützt: Renold Blank. Schafe oder Protagonisten? Kirche und neue Autonomie der Laien im 21. Jahrhundert Gerhard Droesser, Stephan Wirz. Urbaner Lebens- und Konsumstil. Schriften Paulus-Akademie Zürich CHF CHF Protokoll des s Seite 223

15 Beatrice Acklin Zimmermann, Franz Annen, Hanspeter Schmitt. Jesus von Nazareth. Anstoss, Ärgernis, Zumutung? Schriften Paulus-Akademie Zürich Wolfgang W. Müller. Kirche und Kirchengemeinschaft. Schriften Ökumenisches Institut Luzern, Gunda Brüske, Josef-Anton Willa. Gedächtnis feiern Gott verkünden. Liturgiewissenschaft. Studiengang Theologie VII Total CHF CHF CHF CHF Werden für einzelne Publikationen zusätzliche Publikationsbeiträge von Dritten gesprochen, werden diese vor Abruf der Publikationsbeiträge durch den Verlag in Abzug gebracht. 3. Die Beiträge gehen zulasten von Konto 542, Buchförderung. 4. Mitteilung an Dr. Daniel Kosch für sich und zuhanden der Fachkommission Buchproduktion, Marianne Stauffacher, TVZ Theologischer Verlag Zürich AG, Synodalrätin Angelica Venzin, Ressort Bildung und Medien, und an Gaudenz Domenig, Sekretariat, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 224

16 Unterstützungsbeitrag Kinderliederheft Liechtblick II Die ökumenische Kommission für Kinder- und Jugendchorarbeit des Katholischen Kirchenmusikverbandes SKMV und des reformierten Schweizerischen Kirchengesangsbundes SKGB hat im Jahr 2007 das Liederheft "Liechtblick" für Unterricht und Kirche herausgegeben. Dieses Liederheft erfreut sich grosser Verbreitung, was die Kommission zur Überzeugung brachte, einen zweiten Band zu planen, der inhaltlich ergänzend, von der musikalischen Auswahl und vom Umfang her ähnlich sein soll. Zeitgleich soll mit dem Heft eine CD herausgebracht werden, damit Katechetinnen, die musikalische Unterstützung brauchen, die Lieder von Aufnahmen lernen können. Preislich soll das Heft unter CHF 15 erworben werden können. Von der Trägerverbänden Schweizerischer Katholischer Kirchenmusikverband SKMV und vom Schweizerischen Kirchengesangsbund SKGB können solche Projekte nicht finanziert werden. Daher wurden Finanzierungsgesuche an diverse kirchliche Institutionen wie die Römischkatholische Zentralkonferenz und die Deutschschweizerische Kirchenkonferenz sowie die Christkatholische Kirche der Schweiz gesandt. Das Budget für die Projektkosten beträgt insgesamt CHF Bisher haben die Römisch-katholische Zentralkonferenz (CHF 2 000) und die Christkatholische Kirche (CHF 500) Unterstützungsbeiträge in Aussicht gestellt. Die reformierte Kirchenkonferenz hat das Gesuch abgelehnt, weil ihr die Finanzierung zu wenig transparent erschien. Insbesondere die finanzielle Beteiligung der katholischen Kirche erschien ihr zunächst unklar. An die evang.-ref. Landeskirche Zürich wurde kein Gesuch gestellt, da ein solches Projekt entweder über die Kirchenkommission oder über die Landeskirche unterstützt wird. Der Ressortleiter Personal und Organisation des es hat das Projekt Liechtblick I massgeblich unterstützt und einen Unterstützungsbeitrag des es von CHF erwirkt hat, ersucht die ökumenische Kommission auch für den zweiten Band um einen Unterstützungsbeitrag. Der Generalvikar findet das Gesuch unterstützungswürdig. Kinder- und Jugendchorarbeit in der Kirche ist ihm wichtig. Er geht davon aus, dass auch andere Kantonalkirchen um einen Beitrag angegangen werden. Da gute religiöse Kinderlieder für Gottesdienste und Katechese rar sind schlägt der Ressortleiter Personal vor, die CHF zu finanzieren und damit die Verbreitung der Lieder zu fördern. Da die Finanzierung von Liechtblick II offensichtlich schwieriger ist als die des ersten Bandes, soll der Betrag unter der Voraussetzung gesprochen werden, dass die Finanzierung des Projektes zustande kommt. Der beschliesst: 1. Der ökumenische Kommission für Kinder- und Jugendchorarbeit des Katholischen Kirchenmusikverbandes SKMV und des reformierten Schweizerischen Kirchengesangsbundes SKGB wird für die Produktion des Liederheftes und der CD "Liechtblick II" ein einmaliger Protokoll des s Seite 225

17 Beitrag von CHF bewilligt. Die Beitragszusage erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Projekt zustande kommt. 2. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk verwendet werden. Die Gesuchsteller werden gebeten, dem fünf Belegexemplare zuzustellen. 3. Der Betrag geht zulasten von Kostenstelle 650 (einmalige soziale und kulturelle Beiträge). 4. Mitteilung an die Ökumenische Kommission für Kinder- und Jugendchorarbeit, Herr Sascha Rüegg, Jurastrasse 4, 5200 Brugg, Karl Conte, Ressortleiter Personal und Organisation und Gaudenz Domenig, Bereichsleiter Finanzen. Protokoll des s Seite 226

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/3. Art. 39 Zusammensetzung Die Kirchenpflege besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus 6 Mitgliedern. 228. 23.02/3 Männedorf-Uetikon. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung Gemäss Art. 55 Kirchenordnung regeln die Kirchgemeinden ihre Organisation sowie die Zuständigkeit und die Aufgaben ihrer Organe

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