UND FESTLEGUNG DES BEITRAGSSATZES FÜR DIE BEITRÄGE DER KIRCHGEMEINDEN FÜR DIE JAHRE 2011 BIS 2012

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1 FINANZPLAN UND FESTLEGUNG DES BEITRAGSSATZES FÜR DIE BEITRÄGE DER KIRCHGEMEINDEN FÜR DIE JAHRE 2011 BIS 2012 Ressort Sachbearbeitung Finanzen, Dr. Franz Germann Gaudenz Domenig Ort/Datum Zürich, 12. April 2010 Inhalt Antrag 1 Bericht 1. Einleitung, Entwicklung der Beitragssätze und des Eigenkapitals 2 2. Rückblick auf den Finanzplan 2009 bis Finanzplan 2011 bis Antrag Die Synode beschliesst auf Antrag des s 1. Vom Finanzplan des s für die Jahre 2011 bis 2013 wird Kenntnis genommen. 2. Der Beitragssatz der Kirchgemeinden an die Zentralkasse wird für die Jahre 2011 und 2012 auf 1,5 Staatssteuerprozente der natürlichen und auf 2,25 Staatssteuerprozente der juristischen Personen festgelegt. 3. Mitteilung an den 1 von 7

2 Bericht 1. Einleitung, Entwicklung der Beitragssätze und des Eigenkapitals Gemäss Art. 31 des Finanzreglements vom 25. Juni 2009 erstellt der auf den Zeitpunkt der Festlegung des Beitragssatzes für die Beiträge der Kirchgemeinden einen Finanzplan über mindestens drei Jahre und bringt ihn der Synode zur Kenntnis. Letztmals hat die Synode an der Sitzung vom 26. Juni 2008 über den Beitragssatz beschlossen. Damals hat sie den Beitragssatz für die Jahre 2009 und 2010 für die natürlichen Personen auf 1,9 % und für die juristischen Personen auf 2,85 % festgelegt. Gemäss dem zweiten Abschnitt des Finanzreglements entrichten die Kirchgemeinden auf Grund der eingegangen Steuern des Vorjahrs ihren jährlichen Beitrag an die Zentralkasse. Diese Steuern werden durch den jeweiligen Steuerfuss der Kirchgemeinde dividiert und mit dem von der Synode festgelegten Beitragssatz multipliziert; wobei der Beitragssatz vom Kirchensteuerertrag der juristischen Personen um die Hälfte höher ist als derjenige vom Ertrag der natürlichen Personen. Die Höhe des Beitragssatzes hängt einerseits von den Bedürfnissen der Zentralkasse das heisst von den bestehenden und geplanten Ausgaben und/oder vom vorhandenen Eigenkapital anderseits vom erwarteten Steueraufkommen der Kirchgemeinden ab. Die untenstehende Tabelle zeigt, wie sich das Eigenkapital der Körperschaft jeweils am Ende einer Finanzplanperiode dargestellt hat. Tabelle 1: Beitragssätze und Eigenkapital Anteil der Eigenkapital Körperschaft am am Ende der Planperiode Beitragssatz Steueraufkommen Finanzplanperiode der Kirchgemeinden (1) in 1'000 Franken ,9 % / 4,35 % 23.91% 12' ,5 % / 3,75 % 20.78% 15' ,5 % / 3,75 % 21.71% 36' ,8 % / 2,7 % 17.41% 32' ,0 % / 3,0 % 19.78% 31' % / 2.85 % 19.34% 27' ,9 % / 2,85 % 18.87% 26'169 (2) (1) Jeweils im Durchschnitt der Planperiode (2) Gemäss der Rechnung 2009 und dem Voranschlag 2010 Der durchschnittliche Steuersatz der Kirchgemeinden (gewogenes Mittel) hat sich in diesem Zeitraum nach einem Höchststand im Jahr 1995 von 14,24 % auf 12,28 % im Jahr 2009 reduziert. 2 von 7

3 2. Rückblick auf den Finanzplan 2009 bis 2011 Die Synode hat an der Sitzung vom 26. Juni 2008 den Beitragssatz für die Jahre 2009 und 2010 auf 1,9 Staatssteuerprozente für die natürlichen und auf 2,85 Staatssteuerprozente für die juristischen Personen festgelegt. Die Beiträge der Kirchgemeinden haben sich im ersten Finanzplanjahr im Rahmen der Prognosen entwickelt. Der im Zuge der Finanzkrise eingetretene Steuereinbruch bei den grossen Finanzinstituten konnte durch den Zuwachs bei der Realwirtschaft und bei den natürlichen Personen teilweise noch kompensiert werden. Für das laufende Jahr wird mit einer Stagnation gerechnet. Tabelle 2 Beiträge der Kirchgemeinden in 1'000 Franken Jahr Finanzplan Rechnung 2009/2011 Prognose '800 31'500 (Abschluss 2009) '500 30'400 (Voranschlag 2010) '200 30'400 (rollender Finanzplan 2011 bis 2013 bei einem Beitragssatz von 1,9/2,85) 2.1. Haushaltskonsolidierung Auf Grund der steigenden Defizite hat der im Januar 2008 eine Arbeitsgruppe Prioritäten und Finanzen eingesetzt, die sämtliche Ausgabenpositionen der Zentralkasse überprüft hat. Ziel der Überprüfung war es, die Aktivitäten und finanziellen Engagements der Körperschaft in die Kategorien unverzichtbar, unterstützenswert oder verzichtbar zu kategorisieren. Die daraus resultierenden Einsparungen beziffern sich in der Jahresrechnung 2009 mit Minderausgaben in der Höhe von CHF Mio. 0,775, im Voranschlag 2010 sind weitere Einsparungen im Umfang von CHF Mio. 0,570 vorgesehen. Daneben sind aber auch Mehrkosten zu verzeichnen, so für den Aufbau der Jugendkirche in den Jahren 2009 und 2010 sowie für die Übernahme von Aufgaben des Kantons im Zuge der Einführung des neuen Kirchengesetzes ab dem Jahr Finanzplan 2011 bis Ausgangslage Der hat im Zuge der Erstellung des rollenden Finanzplans 2011 bis 2013 so wie er der Synode im Rahmen des Voranschlages 2010 vorgelegt wurde - festgehalten, dass der Wegfall der zweckgebundnen Staatsbeiträge an die Kirchgemeinden ab dem Jahr 2011 durch eine Senkung des Beitragsatzes abzugelten ist. Dies unter der Voraussetzung, dass keine grossen zusätzlichen Aufgaben durch die Zentralkasse übernommen werden müssen. Überdies hat er auch immer betont, dass eine Eigenkapitalbasis zwischen CHF Mio. 20,0 bis CHF 3 von 7

4 30,0 notwendig ist, um die konjunkturellen Schwankungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten beim Steueraufkommen der Kirchgemeinden auch über mehrere Jahre ausgleichen zu können, ohne dass dabei der Beitragssatz ständig nach oben oder nach unten angepasst werden muss Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Im Finanzplan ist für das Jahr 2011 ein Teuerungsausgleich von 0,8 % vorgesehen, in den Folgejahren 0,7 % bzw. 1,0 %. Zusammen mit einem jährlichen Stufenanstieg, der im Durchschnitt mit 1,25 % der Lohnsumme zu Buche schlägt, sind dafür total CHF Mio. 0,307 für das Jahr 2011, für die beiden Folgejahre CHF Mio. 0,300 bzw. CHF Mio. 0,359 in den Finanzplan aufgenommen worden Neue Aufgaben, Schwerpunkte der Mehrleistungen Der hat in den Finanzplan 2011 bis 2013 folgende Schwerpunkte bei den Mehrleistungen aufgenommen Paulus-Akademie Im Finanzplan wird von Nettoinvestitionen in der Höhe von insgesamt CHF Mio. 14,0 ab dem Jahr 2011, verteilt über vier Jahre, ausgegangen. Neben den Abschreibungen ab Baubeginn sind die Mindererträge bei den Kapitalzinserträgen berücksichtigt worden. Fachstelle für Religionspädagogik Für das Projekt einer Zusammenlegung der religionspädagogischen Bibliotheken sind in den Finanzplanjahren 2011 bis 2013 einmalige Ausgaben von insgesamt Mio. 0,5 enthalten. Kabel Für den geplanten Aufbau einer neuen Kabelstelle Zürich West wird ab dem Jahr 2012 mit wiederkehrenden Kosten von CHF 150'000. gerechnet. Spitalseelsorge Ausbau um zwei Seelsorgestellen ab 2012 für insgesamt CHF 200'000.. Paarberatung Ab dem 1. Jan plant der Kanton zusammen mit der reformierten und katholischen Kirche einen Ausbau der Paarberatung. Dabei werden die bisherigen Kirchgemeindebeiträge von ca. CHF Mio. 0,7 durch die Zentralkasse übernommen. Insgesamt sind dafür im Finanzplan ab dem Jahr 2012 wiederkehrende Kosten von CHF Mio. 1,280 enthalten. Italienerseelsorge Für eine allfällige Kantonalisierung sind im Finanzplan ab 2012 Mehrkosten von CHF Mio. 3,0 enthalten. 4 von 7

5 3.4. Neues Kirchengesetz, Kostenbeiträge des Staates Für rund CHF Mio. 5.5 Staatsbeiträge fällt die bisherige Zweckbindung zu Gunsten der Kirchgemeinden und des Finanzausgleichs auf Grund des neuen Kirchengesetzes weg. Zusätzlich erhöhen sich die Kostenbeiträge des Kantons an die Zentralkasse um jeweils jährlich CHF Mio. 3,35 und erreichen Ende 2013 einen Stand von CHF Mio. 22, Beiträge der Kirchgemeinden Steuerprognose Die Beiträge der Kirchgemeinden werden auf Grund des Steueraufkommens des Vorjahres und des neuen Beitragssatzes berechnet. Eine Abschätzung der Steuererträge namentlich bei den juristischen Personen gestaltet sich angesichts der unsicheren Konjunkturlage bzw. den Auswirkungen der Krise im weltweiten Finanzsystem als äusserst schwierig. Der geht in seiner Einschätzung davon aus, dass das Steueraufkommen im Jahr 2010 nochmals sinken wird und erst ab 2012 mit einer leichten Erholung zu rechnen ist. Tabelle 3: Steueraufkommen der Kirchgemeinden Entwicklung gegenüber dem Vorjahr nat. jur. Total Personen Personen % 2.5% 2.5% % 0.0% 0.0% % -5.0% -3.3% % 0.0% 0.0% Beitragssatz Ausgehend von den obigen Rahmenbedingungen schlägt der der Synode vor, den Beitragssatz für die Jahre 2011 und 2012 von 1,9 % bzw. 2,85 % auf 1,5 % für die natürlichen Personen und für die juristischen Personen auf 2,25 % der einfachen Staatssteuer festzulegen. Gegenüber dem heutigen Beitragssatz und dem prognostizierten Steueraufkommen entspricht dies einer Entlastung der Kirchgemeinden um CHF Mio. 6,4. Der ist bei diesem Vorschlag von folgenden Erwägungen ausgegangen: - Ab dem Jahr 2011 fällt der zweckgebundene Anteil der Staatsbeiträge für die Kirchgemeinden und den Finanzausgleich im Umfang von CHF Mio. 5,5 weg. Dadurch werden vor allem die finanzstarken Kirchgemeinden zusätzlich belastet, weil der Finanzausgleich dann vollständig durch Steuerkraftabschöpfungen finanziert werden muss. - Ab 2010 fliessen zusätzliche Kostenbeiträge des Kantons in die Zentralkasse. 5 von 7

6 - Die unter Punkt 3.3. aufgelisteten zusätzlichen Aufgaben immer unter der Voraussetzung, dass sie die Synode bewilligt - und Kosten der Kantonalkirche müssen finanziert werden. - Durch die vorgesehene Kantonalisierung der Italienerseelsorge und die Kostenübernahme der Paarberatung durch die Zentralkasse werden die Kirchgemeinden mit 0,2 bis 0,3 Steuerprozenten entlastet. - Eine Eigenkapitalbasis zwischen CHF Mio. 20,0 bis CHF 30,0 wird als notwendig erachtet Finanzplan 2011 bis 2013 Die Zusammenfassung des Finanzplanes 2011 bis 2013 mit den Differenzen zu den Annahmen im rollenden Finanzplan 2011 bis 2013 zeigt folgendes Bild: (in 1'000 Franken) VA 2010 FP 11 Diff. FP 12 Diff. FP 13 Diff. Ertrag 50'936 50'850 1'560 54'117 1'506 56' Beiträge Kirchgemeinden 31'500 24'000 1'600 24'000 1'600 23' Staatsbeiträge 12'798 16' ' ' übrige Erträge 2'352 2' ' ' Steuerkraftabschöpfung 3'000 7' ' ' Auflösung Rückstellungen interne Verrechnungen 1'286 1' ' '270 0 Aufwand 51'821 51'505 1'516 55'901 6'260 56'463 6'432 - Personalaufwand 17'982 18' ' ' Sachaufwand 5'739 5' ' ' übriger Sachaufwand 4'976 5' ' ' Erneuerung Liegenschaften Passivzinsen Abschreibungen '240 1'084 - Beiträge 26'596 25' '648 4'536 29'710 4'500 - Baubeiträge an KG 1'100 1' ' ' Finanzausgleich KG 3'000 7' ' ' Finanzausgleich Staat 3' übrige Staatsbeiträge an KG 1' übrige Beiträge 17'018 17' '448 4'536 21'510 4'500 - interne Verrechnungen 1'286 1' ' '270 0 Saldo '784-4' '582 (Defizit) (Defizit) (Defizit) (Defizit) 6 von 7

7 Eine Zusammenfassung nach den einzelnen Bereichen wiederum mit den Differenzen zum rollenden Finanzplan ergibt folgende Zahlen: (in 1'000 Franken) VA 10 FP 11 Diff. FP 12 Diff. FP 13 Diff. Verkündigung und Liturgie 4'639 4' ' ' Pastoralarbeit (*) 10'535 10' '585 1'664 11'778 1'718 Migrantenseelsorge 5'343 5' '365 3'174 8'398 3'154 Diakonie und Caritas 2'710 2' ' '710 0 Bildungswesen und Kulturelles 4'577 4' ' ' Überkantonale und diverse Beiträge 1'917 1' ' '985 0 Beiträge Kirchgemeinden -30'400-22'900-1'600-22'900-1'600-21'900 0 Kirchliche Verwaltung 3'908 3' ' ' Körperschaft und Zentrale Dienste (*) 5'272 5' ' ' Liegenschaften -1' '079 Kostenbeiträge Staat (*) -6'572-15' ' '100 0 Total '784 4' '582 (Defizit) (Defizit) (Defizit) (Defizit) Stand Eigenkapital 26'169 25'514 3'251 23'730-1'503 23'679-8'085 (*) Wegen der Vergleichbarkeit wurde sind die bisherigen Staatsbeiträge auch im rollenden Finanzplan den Kostenbeiträgen Staat zugeordnet. 4. Haushaltskonsolidierung und Prioritätensetzung Die durch den Finanzplan erfassten Haushaltjahre weisen durchgehend Defizite auf. Auf Grund des verantwortbaren Ausmasses und der vorhandenen Eigenkapitalbasis können sie dem erwarteten Eigenkapital belastet werden. Angesichts der nach wie vor vorhandenen Unsicherheiten der Wirtschaftsentwicklung und damit des Steueraufkommens der Kirchgemeinden sind die Anstrengungen zur Haushaltkonsolidierung und der Prioritätensetzung bei den Ausgaben der Körperschaft konsequent fortzusetzen. 5. Schlussbemerkung Mit einer Beitragssatzsenkung um 0,4 Prozentpunkte wird das im rollenden Finanzplan vorgesehene Ziel nicht ganz erreicht. Bei einer Berücksichtigung der neuen Aufgaben der Körperschaft, die zum Teil die Kirchgemeinden auch direkt entlasten, ergibt sich aber nach Auffassung des es insgesamt eine verantwortbare Planung. Römisch-katholischer Der Präsident Dr. Benno Schnüriger Der Generalsekretär Giorgio Prestele 7 von 7

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