Erwerb des restlichen noch verbleibenden Miteigentumsanteils von 1/6 an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich
|
|
- Jesko Messner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend Erwerb des restlichen noch verbleibenden Miteigentumsanteils von 1/6 an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich Inhalt Seite Antrag 1 Bericht 1. Die Liegenschaften 2 2. Die Eigentumsverhältnisse 2 3. Die Nutzung 4 4. Der Kaufpreis 4 5. Die Folgekosten 5 6. Schlussfolgerungen 6 Anhang Abbildungen und Katasterplan ANTRAG 1. Für den Erwerb von 1/6 Miteigentum an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich vom Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich durch die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich wird ein Kredit von Fr. 3'425'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Der Miteigentumsanteil wird dem Verwaltungsvermögen zugewiesen und gemäss 20 des Finanzreglementes abgeschrieben. Für die Abschreibung zu Lasten der Rechnung 2005 werden Fr. 2'397'500.- bewilligt. 3. Der Beschluss untersteht gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. c der Kirchenordnung dem fakultativen Referendum. 4. Mitteilung an die Zentralkommission, an den Verband der Römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich sowie Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich. Ressortverantwortung: Sachbearbeitung: Dr. Franz Germann Gaudenz Domenig 278 / 7. Februar 2005
2 2 BERICHT 1. Die Liegenschaften 1.1. Hirschengraben 66 Freistehendes, 4-geschossiges, 1925 erbautes Versammlungs- und Bürogebäude mit Sockelgeschoss und Walmdach mit 2 Wohnungen im Dachgeschoss; total 8'762 m 3 Gebäudeinhalt Hirschengraben 70 Einseitig angebautes, 3-geschossiges 1842 erbautes und 1989 total modernisiertes Wohnund Geschäftshaus mit Sockelgeschoss, Schrägdach und Zinne mit 1 Wohnung im Dachgeschoss; total inkl. Hirschengraben 72: 6'230 m 3 Gebäudeinhalt Hirschengraben 72 Einseitig angebautes, 2-geschossiges, 1989 erbautes Wohn- und Geschäftshaus mit Verbindungsbau, Autoeinstellhalle, Hofunterkellerung und Walmdach mit je 1 Wohnung im 2. Ober- und im Dachgeschoss; total inkl. Hirschengraben 70: 6'230 m 3 Gebäudeinhalt Schulpavillon bei Schienhutgasse 7 Freistehendes, 1-geschossiges, 1965 erbautes Pavillongebäude mit Flachdach; 985 m 3 Gebäudeinhalt. Die Liegenschaften befinden sich in terrassierter Hanglage mit gepflästertem Hof auf der Höhe Hirschengraben und einer klassischen Gartenanlage mit Teich, Stützmauern, Treppen, Wegen und Baumbestand bergseits des Gebäudes Hirschengraben 66. Die gesamte Grundstücksfläche beträgt m Die Eigentumsverhältnisse 2.1. Hirschengraben 66 Die Liegenschaft Hirschengraben 66 wurde 1925 vom katholischen Schulverein erbaut und diente bis 1981 als Schulhaus der katholischen Mädchensekundarschule. Eigentümerin war die St. Valentinianstiftung. Weil das Haus einem zeitgemässen Schulbetrieb nicht mehr genügte, entschied sich der Schulverein zum Bau eines neuen Schulhauses an der Kreuzbühlstrasse und zum Verkauf der Liegenschaft Hirschengraben 66 zwecks Finanzierung des geplanten Neubaus. Als interessiert am Kauf der Liegenschaft zeigten sich insbesondere die Universität Zürich und die ETH. In katholischen Institutionen war man überzeugt, dass eine Liegenschaft an solch einmalig zentraler Lage für kirchliche Zwecke erhalten werden sollte, und suchte nach Wegen, die dafür nötigen Mittel aufzubringen. Schliesslich taten sich die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich, der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich und der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich zusammen
3 3 und brachten den Kaufpreis von Fr. 6'000'000.- zum Erwerb der Liegenschaft im Miteigentum am 5. März 1980 gemeinsam auf. Die Miteigentumsanteile verhielten sich wie folgt: - Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 3/6 - Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich 2/6 - Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich 1/6 In der Folge beteiligten sich die drei Institutionen im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile an sämtlichen Kosten für Renovationen und Umbauten der Liegenschaft in der Höhe von rund Fr. 3'000' Hirschengraben 70 und 72 Eigentümer der Liegenschaften Hirschengraben 70 und 72 war bis 1983 der Josef-Verein Zürich, dem auch die Liegenschaften Hirschengraben 64 und 68 gehören. Er räumte den drei neuen Miteigentümern der Liegenschaft Hirschengraben 66 schon 1980 ein auf 10 Jahre befristetes Vorkaufsrecht auf diese Nachbarliegenschaften ein. Bereits drei Jahre später wünschte der Josef-Verein Zürich die Liegenschaften Hirschengraben 70 und 72 zu verkaufen. Sie wurden am 23. März 1983 für Fr. 2'500'000.- von den drei Miteigentümern zu den gleichen Miteigentumsanteilen wie die Liegenschaft Hirschengraben 66 erworben Kauf des Miteigentumsanteils des Stadtverbandes durch die Körperschaft Nach dem Erwerb der drei Liegenschaften wurden am Hirschengraben vor allem Amtsstellen der Kantonalkirche untergebracht. Insbesondere boten sie auch der seit 1983 tätigen Römischkatholischen Synode des Kantons Zürich Büro- und Kommissionsitzungsräume. Auf die ursprünglich ebenfalls erwogene Verlegung des Sekretariates des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich an den Hirschengraben wurde jedoch verzichtet. Aus diesem Grunde ersuchte der Stadtverband die Zentralkommission schon nach kurzer Zeit darum, seinen Miteigentumsanteil von 1/3 an den drei Liegenschaften zu übernehmen, da die Körperschaft inzwischen über die dafür nötigen Mittel verfüge. In der Folge erwarb die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich am 23. Juni 1988 zusätzlich 1/3 Miteigentumsanteil um den Preis von Fr. 3'824' Die Eigentumsverhältnisse seit 1988 Seit 1988 verhalten sich die Miteigentumsanteile an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72 wie folgt: - Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 5/6 - Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich 1/6 Der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich hat sich in der Folge sowohl an der Renovation der Liegenschaft Hirschengraben 70 als auch am Neubau der Liegenschaft Hirschengraben 72 sowie an allen weiteren seitherigen Umbau- und Renovationsarbeiten im Umfange seines Miteigentumsanteiles beteiligt.
4 4 3. Die Nutzung Die Räumlichkeiten in den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72 dienen vor allem den Bedürfnissen der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich. Daneben sind auch Räume an innerkirchliche sowie überkantonale und gesamtschweizerische kirchliche Institutionen vermietet. Im Einzelnen befinden sich am Hirschengraben: - die Römisch-katholische Zentralkommission des Kantons Zürich und ihre zentralen Dienste - die Römisch-katholische Synode des Kantons Zürich mit Sekretariat und Kommissionen - Redaktion und Sekretariat von forum Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zürich - das Generalvikariat für die Kantone Zürich und Glarus - die Katechetische Arbeits- und Dokumentationsstelle für den Kanton Zürich - das Sekretariat der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz DOK - das Sekretariat der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz RKZ - das Vizeoffizialat (Kirchliches Gericht) Der Saal, die Sitzungsräume und der Salamonkeller dienen vielfältigen Bedürfnissen der Körperschaft und ihrer Institutionen sowie weiteren kirchlichen und der Kantonalkirche nahestehenden Organisationen und werden auch vermietet. Die an Private vermieteten Wohnungen sind als Raumreserve zu verstehen oder als zukünftige Hauswartwohnung vorgesehen. Der Schulpavillon bei der Schienhutgasse 7 ist an die Universität Zürich vermietet. Der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich ist zwar Miteigentümer an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, jedoch nicht ständiger Benützer von Räumlichkeiten in diesen Liegenschaften. Er hat sich deshalb interessiert und bereit erklärt, seinen Miteigentumsanteil von 1/6 an die Körperschaft zu veräussern. 4. Der Kaufpreis Zur Ermittlung eines für beide Seiten akzeptablen Kauf- bzw. Verkaufspreises beauftragte die Zentralkommission im Herbst 2002 die Zürcher Kantonalbank mit der Bewertung der Liegenschaften. Im Schätzungsbericht vom 7. November 2002 sind drei Werte aufgeführt: - Der Realwert als Summe des Zeitwertes des Gebäudes, der Umgebungs- und Baunebenkosten sowie des Landwerts - Der Ertragswert auf Grund der erzielbaren Mietzinsen kapitalisiert mit dem Zinssatz der Durchschnittsrendite der zehnjährigen Bundesobligationen. Dass die aktuellen Mietzinse wegen Eigenbedarfs bzw. Vermietung an zugewandte Institutionen eher tief angesetzt sind, wurde durch Mietzinsenreservezuschläge von rund 20 bis 25% berücksichtigt. - Der Verkehrswert als aktueller Marktwert, der durch den Preis bestimmt wird, der unter üblichen Bedingungen ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei freiem Spiel von Angebot und Nachfrage erzielbar ist. Die genannten Werte für die drei Liegenschaften belaufen sich gemäss Schätzung der ZKB auf
5 5 Realwert Ertragswert Verkehrswert Fr. 23'500'000.- Fr. 19'276'000.- Fr. 20'000'000.- Auf Grund des Verkehrswertes bot die Zentralkommission für 1/6 Miteigentum einen Kaufpreis von Fr. 3'350'000.- an, während der Verband der Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich ausgehend vom Durchschnitt der drei Schätzwerte von Fr. 20'925'333.- den Miteigentumsanteil für Fr. 3'500'000.- zum Kauf anbot. In Verhandlungen einigten sich die Partner auf einen Kaufs- bzw. Verkaufspreis von Fr. 3'425'000.-, der für beide Seiten als fair bezeichnet werden darf. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Verbandes der Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich hat dem Verkaufspreis am 27. Oktober 2004 zugestimmt. Gemäss Reglement des Stiftungsverbandes bedarf dieser Beschluss der Zustimmung des Diözesanbischofs. Am 10. Januar 2005 hat Amédée Grab, Bischof von Chur, diese Zustimmung erteilt. Der Stiftungsverband wünscht überdies bei einem allfälligen gewinnbringenden Verkauf der Liegenschaft innerhalb von 10 Jahren eine dem verkauften Miteigentumsanteil entsprechende Gewinnbeteiligung. Zudem möchte er seine Sitzungen weiterhin unentgeltlich im Centrum 66 abhalten und dort über einen Archivschrank verfügen sowie Hirschengraben 66 als seine Postadresse verwenden können. Die Zentralkommission hat diesen Wünschen zugestimmt und sich bereit erklärt, der Synode einen Kreditantrag in der Höhe des vereinbarten Kaufpreises zu stellen. 5. Die Folgekosten Die bereits jetzt sich im Eigentum der Körperschaft befindenden 5/6 der Liegenschaften gehören entsprechend ihrer Nutzung zum Verwaltungsvermögen. Daher ist auch der zu erwerbende 1/6 Miteigentumsanteil dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen und gemäss 20 des Reglementes über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich abzuschreiben. Die Zentralkommission beantragt der Synode, die Erstabschreibung bereits zu Lasten der Jahresrechnung 2005 vorzunehmen. Bei einem Abschreibungssatz von 70 % ist im ersten Jahr mit Abschreibungen von Fr. 2'397'500.- zu rechnen Auf Grund der guten Liquidität der Zentralkasse kann der Kauf aus eigenen Mitteln finanziert werden. Wie bei den übrigen Liegenschaften erfolgt eine interne Verzinsung des jeweiligen Restbuchwertes zum zur Zeit aktuellem Zinssatz von 3,75%. Als weitere Folgekosten fällt der bis jetzt vom Stiftungsverband übernommene Sechstel der jährlichen Unterhaltskosten neu zu Lasten der Zentralkasse an. Andererseits fallen neu sämtliche Mieterträge in die Zentralkasse, an denen bis jetzt der Stiftungsverband mit 1/6 beteiligt war. Insgesamt übersteigen die Erträge der drei Liegenschaften die Kosten. Der an den Stiftungsverband beispielsweise im Rechnungsjahr 2003 überwiesene Ertragsüberschuss belief sich auf Fr. 64'418.- Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ( ) resultierte ein jährlicher Ertragsüberschuss zu Gunsten des Stiftungsverbandes von rund Fr. 60' Um diesen Betrag wird sich die Rechnung der Zentralkasse nach dem beantragten Kauf des Miteigentumsanteils verbessern.
6 6 6. Schlussfolgerungen Der beantragte Kauf des Miteigentumsanteils ist der folgerichtige Schluss einer vor einem Vierteljahrhundert begonnenen Entwicklung. Zunächst sicherte der Kauf durch drei Miteigentümer den Erhalt der Liegenschaften für kirchliche Zwecke. Seit dem Kauf des Miteigentumsanteils des Stadtverbandes verfügt die Körperschaft über 5/6 der vor allem von ihr und ihren Institutionen genutzten Liegenschaft. Mit dem beantragten Erwerb des letzten Sechstels wird die Körperschaft alleinige Eigentümerin dieses insbesondere von der Zürcher Katonalkirche genutzten Zentrums, das als Sitzungsort und Treffpunkt von überkantonalen und gesamtschweizerischen Gremien auch einen bedeutenden Dienst an der katholischen Kirche der ganzen Schweiz erfüllt. Zürich, 7. Februar 2005 Römisch-katholische Zentralkommission Der Präsident Dr. René Zihlmann Der Generalsekretär Giorgio Prestele
Beschlussprotokoll. 6. Amtsperiode. 16. Synodensitzung vom 28. Juni 2007 und Fortsetzung vom 5. Juli 2007
16. nsitzung vom 28. Juni 2007 und Fortsetzung vom 5. Juli 2007 Traktanden 1. Mitteilungen 2. Migrantenseelsorge im Kanton Zürich. Leitsätze. Richtziele 2007-2011 1. Die Römisch-katholische des Kantons
MehrAbschreibungsreglement. Vom 6. November
Abschreibungsreglement Vom 6. November 2001 19.00 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1 Geltungsbereich 2 Art. 2 Aktivierung kleiner Investitionen Art. 3 Gliederung des Verwaltungsvermögens
MehrReglement über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement)
Reglement über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement) (vom 27. September 1984) 1 Erlassen von der Synode der römisch-katholischen Körperschaft, gestützt
Mehr"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf
"1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut
Mehr(BEIV SBK-RKZ vom 7. Dezember 2016) Tr. X
Tr. X VEREINBARUNG BETREFFEND DEN BEITRAG DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN ZENTRALKONFERENZ DER SCHWEIZ (RKZ) ZU GUNSTEN DER SCHWEIZER BISCHOFS- KONFERENZ (SBK), IHRES GENERALSEKRETARIATS UND IHRER GREMIEN (BEIV
MehrBeschlussprotokoll. 8. Amtsdauer. 4. Synoden-Sitzung vom 19. April 2012
8. Amtsdauer 4. n-sitzung Traktanden 1. Mitteilungen 2. Jugendkirche jenseits IM VIADUKT. Projektbericht 2011 und Überführung in ein ständiges Angebot Der Synodalrat schliesst sich dem Antrag der Sachkommission
Mehr28.6 Umbau einer bestehenden Finanzliegenschaft mit Neubewertung
28 BUCHUNGSBEISPIELE 28.1 Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen 28.2 Übertragung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen 28.3 Veräusserung von Finanzvermögen 28.4 Veräusserung von Verwaltungsvermögen
MehrREFORM Finanzausgleich für die römischkatholischen
Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend REFORM Finanzausgleich für die römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich
MehrFrühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006
Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Geschäft 3 Liegenschaften, Grundstück Kat. Nr. 6987, Ebnet Verkauf 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die
MehrUmgang mit Grundstücken unter HRM2
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Umgang mit Grundstücken unter HRM2 Bewertungsvorschriften und -problematiken bei Grundstücken im Verwaltungsvermögen Arbeitstagung KKAG / CACSGC
MehrBudget 20.. Kirchgemeinde. Ablieferung an Kirchenpflege. Abnahmebeschluss Kirchenpflege. Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission
Budget 20.. Kirchgemeinde Ablieferung an Kirchenpflege Abnahmebeschluss Kirchenpflege Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Kirchgemeindeversammlung
MehrImmobilienbewertung Schriftliche Prüfungsaufgaben
Prüfung Vertiefungskompetenz Immobilienbewerter 2009 Schriftliche Prüfungsaufgaben Multiple- Choice Entwertung und Kapitalisierungssatz Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische
MehrStrukturen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich
der Katholischen Kirche im Kanton Zürich Synodalrat Dr. Benno Schnüriger Präsident Einführungsveranstaltung für Ebene Schweiz Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 6 Diözesen / Bistümer 2 Gebietsabteien (Einsiedeln
MehrBotschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat
Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 1. Juli 2014 Nr. 35 Reduzierter Verkaufspreis für das Grundstück Nr. 1649, Festhüttenstrasse, für die Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld
MehrSynodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)
Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit
MehrBuchhandlung von Matt Zürich
Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend Buchhandlung von Matt Zürich Inhalt Seiten Antrag 1 Bericht 2-5 Beilage Entwurf Leistungsvereinbarung
MehrSynodalrat. Bericht und Antrag an die Synode
Bericht und Antrag an die Synode Finanzausgleich für die Römisch-katholische Kirchgemeinde Embrach. für die Kosten der Seelsorge im übergemeindlichen Pflegezentrum Zürcher Unterland mit Standort Embrach
Mehr1. Die Freien Katholischen Schulen Zürich (FKSZ) als wichtiges Werk der Zürcher Katholiken
Bericht und Antrag an die Synode Ressort Sachbearbeitung Bildung und Medien, Angelica Venzin Hubert Lutz Ort/Datum Zürich, 28. November 2011 Bericht 1. Die Freien Katholischen Schulen Zürich (FKSZ) als
MehrFür eine Kirche mit* den Frauen. Beitragsgesuch
20. 61.01 Für eine Kirche mit* den Frauen. Beitragsgesuch Seit gut zwei Jahren arbeitet ein Kernteam in monatlichen Sitzungen zum Projekt "Für eine Kirche mit* den Frauen". Das Kernteam setzt sich aus
MehrDer Finanzausgleich der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz (Zusammenfassung Karin Birchler )
Der Finanzausgleich der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz (Zusammenfassung Karin Birchler 27.05.2011) Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für den Finanzausgleich der Römisch-katholischen
Mehrüber die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche
Synodebeschluss über die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche vom 18. Mai 2005 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern, gestützt auf 26 Abs. 1 Ziff. 13
Mehrdie budgetierten Kirchensteuereinnahmen im laufenden Jahr Fr. 1,35 Mio. betragen?
Kreditrecht Ausgangslage Die Kirchgemeinde X realisiert einen Umbau in einem Gebäude einer Liegenschaft, die im Finanzvermögen bilanziert ist. Die Projektkosten belaufen sich auf Fr. 150'000.00. Zuständigkeit
MehrLIEGENSCHAFTEN BEWERTEN
LIEGENSCHAFTEN BEWERTEN AUSBAU 1 MARKT 2 MARKTWERT Fr. 3.60 / kg Fr. 1.90 / kg 3 MARKTWERT Vergleich ist für Liegenschaften nicht legitim Liegenschaften sind immobil 4 MARKTWERT (VERKEHRSWERT) Liegenschaften
MehrVerkehrswertschatzung
Verkehrswertschatzung Im Immobiliensektor kennen wir je nach Auftrag und Zweck verschiedene Beurteilungskriterien. Eine Verkehrswertschatzungsabweichung von +/- 10% liegt durchaus im normalen Rahmen. Leider
MehrFlarz (Eckhaus) Radrainweg 11, 8132 Egg
Flarz (Eckhaus) Radrainweg 11, 8132 Egg Beratung und Verkauf: Graber Immobilien Gesellschaft m.b.h. Rennweg 36 8704 Herrliberg T. 044 991 66 44 F 044 991 66 40 Lage/Infrastruktur Das einseitig angebaute
MehrEvang. Ref. Kirchgemeinde Reutigen. Voranschlag 2016
Evang. Ref. Kirchgemeinde Reutigen Voranschlag 2016 Vorbericht zum Voranschlag 2016 1. Erarbeitung Der Voranschlag 2016 wurde durch die Firma Finances Publiques AG, Mandatsleiterin Alexandra Zürcher erarbeitet
MehrBericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen
34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten
MehrSachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon
Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Antrag des Gemeinderates Schnitt A-A 1. Die Gemeinde Freienbach kauft von Claudia Nydegger-Kreienbühl, Seelihalde 8, 8825 Hütten, die Liegenschaft
Mehrvom 14. September 2002 Die Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger beschliesst : Reglement
Reglement vom 14. September 00 über die Organisation und die Verwaltung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger Die Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger des Kantons Freiburg
MehrErweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung
Geschäft Nr. 5 Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Bericht des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2000 hat dem Projekt für die Erweiterung des Gemeindesaales
MehrGesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)
Vernehmlassungsvorlage 511.1 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I.
MehrDie Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen
Kanton St.Gallen Steueramt Die Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen Finanzdepartement Sehr geehrte Damen und Herren Die Steuerwerte von Grundstücken werden durch Experten des Fachdienstes für Grundstück
MehrKIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Zell werden zur KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG eingeladen auf SONNTAG, 02. JULI 2017 IM ANSCHLUSS AN DEN GOTTESDIENST in der EVANGELISCH-REFORMIERTEN KIRCHE
MehrAusführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen
Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom 14. Juni 2016 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und
MehrZuständigkeiten von Zentralkommission und Generalvikar
Verordnung der römisch-katholischen Zentralkommission des Kantons Zürich und des Generalvikars über die Dienststellen der römisch-katholischen Körperschaft (Dienststellenverordnung) (vom 22. Mai 2001)
MehrLiegenschaftsbewertung. Wie viel ist die Liegenschaft wert, wie bewertet die Bank und was heisst das für den Eigentümer?
Liegenschaftsbewertung Wie viel ist die Liegenschaft wert, wie bewertet die Bank und was heisst das für den Eigentümer? 2 Liegenschaftsbewertung «Wenn eine Immobilie gehandelt oder belehnt wird, wird sie
Mehr= = t~ë=páé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=tbdj déëåü ÑíÉå=ïáëëÉå=ãΩëëÉå=
= = fåñçêã~íáçåéå=ñωê=a~êäéüéåëöéäéê= gìåá=ommu= = = t~ë=páé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=tbdj déëåü ÑíÉå=ïáëëÉå=ãΩëëÉå= Sehr geehrte Damen und Herren Als Darlehensgeber/in kommen Sie bei WEG-Geschäften in verschiedenen
MehrGemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa
8 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 1 Stäfa, April 2016 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie
Mehrder Regierungsrat jene der im Wert veränderten Gebiete.
VERORDNUNG über die steueramtliche Schätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung [SchäV]) (vom 9. April 2003 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 56 Absatz 3
MehrWohn- und Geschäftshaus. Verkaufsdokumentation. Hauptstrasse Sissach
Intershop Management AG Puls 5 Giessereistrasse 18 Postfach 1601 CH-8031 Zürich Telefon +41 44 544 10 00 Telefax +41 44 544 10 01 www.intershop.ch Verkaufsdokumentation Wohn- und Geschäftshaus 4450 Sissach
MehrOrdnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
Mehrenthaltend F. Muster, Notar des Kantons Bern, mit Büros in, beurkundet: erklären: Eigentumsverhältnis Musterdorf-Grundbuchblatt Nr.
Urschrift Nr. Oeffentliche Urkunde enthaltend Begründung von Stockwerkeigentum F. Muster, Notar des Kantons Bern, mit Büros in, beurkundet: 1. 2. - zu Gesamteigentum, unter solidarischer Haftbarkeit, unter
MehrZürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2010 bis und mit 2012
Antrag und Bericht an die Synode betreffend Zürcher (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2010 bis und mit 2012 Ressort Sachbearbeitung Soziales, Pfr. Luzius Huber Hubert Lutz Ort/Datum
MehrDreifamilienhaus mit Lager und Gewerbehalle sowie Doppelgarage und 5 Einzelgaragen
Dreifamilienhaus mit Lager und Gewerbehalle sowie Doppelgarage und 5 Einzelgaragen Exposé - 2169 Komplett vermietet an langjährige Mieter Birken & Bartsch Immobilien Kirchhörder Straße 56 44229 Dortmund
MehrEvang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen
Evang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen 39 Antrag an die Kirchgemeindeversammlung B E S C H L U S S der Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2015 der evang.- ref. Kirchgemeinde Wiesendangen über die
Mehrder Regierungsrat jene der im Wert veränderten Gebiete.
VERORDNUNG über die steueramtliche Schätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung [SchäV]) (vom 9. April 2003 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 64 Absatz 2
Mehr9 Fort- und Weiterbildung/Ferien und Urlaub
9 Fort- und Weiterbildung/Ferien und Urlaub 9.1 Personalförderung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich 9.2 für gemeindeleitende Seelsorgerinnen und Seelsorger 9.3 Gesuch für individuelle Fort- und
MehrZusammenarbeitsvertrag zum Bildungsgang «kirchliche Jugendarbeiterin/ kirchlicher Jugendarbeiter mit Fachausweis nach ForModula»
III / Nr. 76a Zusammenarbeitsvertrag zum Bildungsgang «kirchliche Jugendarbeiterin/ kirchlicher Jugendarbeiter mit Fachausweis nach ForModula» Folgende Vertragsparteien beteiligen sich am Bildungsgang
MehrBau und Nutzungskonzept SMGV
Seite 1 Bau und Nutzungskonzept SMGV Alfons Kaufmann/Silvia Fleury, 8. Januar 2014 Bau und Nutzungskonzept Bau- und Nutzungskonzept SMGV Um,- Neu- und Ausbau der SMGV Gebäude - Baupläne / Gestaltungsplan
MehrHirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften
Reg. Nr. 03-0300.023 Nr. 06-10.158 Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Kurzfassung Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und dem Kanton Basel-Stadt
MehrBericht und Antrag 13105
Gemeinderat Einwohnerrat 5610 Wohlen AG Gemeinde Wohlen, Gemeinderat, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen Telefon 056 619 92 05, gemeinderat@wohlen.ch, www.wohlen.ch 18. Juli 2016 Bericht und Antrag 13105 Genehmigung
MehrProjektvorschläge Pfarrhaus Brienz
Projektvorschläge Pfarrhaus Brienz Bild: Samuel Müller Liebe Gemeindemitglieder Vergangenes Jahr hat der Kauf des Pfarrhauses hohe Wellen geworfen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten und anlässlich der
MehrLadenlokal / Gewerberaum
Bergstrasse 175, Uetikon am See Ladenlokal / Gewerberaum Ca. 148 m2 im Erdgeschoss, Bergstrasse 175 Graber Immobilien GmbH Rennweg 36 8704 Herrliberg Telefon +41 44 991 66 44 www.graberimmobilien.ch 27.01.2017/bg
MehrDer Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt.
Traktandum 6 Umbau Gemeindeverwaltung Grundsatz / Warum Umbau Verwaltung in Mühledorf Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Einige Gemeinden
MehrKantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 0.0 Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien vom. März 06 (Stand. Januar 07) Der Kantonsrat beschliesst: Ziff. Den Spitalanlagengesellschaften
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für eine ausserordentliche Zulage an das kantonale Personal und die vorgesetzten Behörden 15. April
MehrLadenlokal / Büroräume
Bergstrasse 175, Uetikon am See Ladenlokal / Büroräume Ca. 148 m2 im Erdgeschoss, Bergstrasse 175 Graber Immobilien GmbH Rennweg 36 8704 Herrliberg T e l e f o n + 4 1 44 991 66 44 www.graberimmobilien.ch
Mehrplanmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20
Lösungen zu Kapitel 23: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgabe 1 Ein unter IFRS 5 klassifizierter Vermögenswert muss gemäß IFRS 5.7 im gegenwärtigen
MehrVerordnung des Regierungsrates über die Steuerschätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung)
640. Verordnung des Regierungsrates über die Steuerschätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung) vom 4. November 99 (Stand. Januar 07). Allgemeine Bestimmungen Begriff Gegenstand der Bewertung sind
MehrBewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung
Bewilligung eines Baukredites von CHF 4 732 800 für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung Erwägungen: 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Das heutige
MehrUrnenabstimmung vom 24. September Gewährung Solidarbürgschaft von 10 Millionen Franken an die Stiftung Alterswohnungen Jona
Stadt Rapperswil-Jona Urnenabstimmung vom 24. September 2017 Gewährung Solidarbürgschaft von 10 Millionen Franken an die Stiftung Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ausgangslage Der Stiftung soll
MehrAufbau und Grundsätze des Rechnungswesens
Aufbau und Grundsätze des Rechnungswesens 1 Hauptmerkmale des Rechnungsmodells Das Rechnungsmodell beruht auf dem Handbuch des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte und beinhaltet im Wesentlichen
MehrVerfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus (römisch-katholische Landeskirche)
Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus (römisch-katholische Landeskirche) Vom 27. Juni 1990 (Stand 1. Januar 2003) (Angenommen in den römisch-katholischen Kirchgemeinden
MehrBeschluss. über die Errichtung der Stiftung Altenryf. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 27.
9.. Beschluss vom 7. Dezember 966 über die Errichtung der Stiftung Altenryf Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Dekret des Grossen Rates vom. November 966 betreffend die Errichtung einer
MehrBestandesrechnung 1 AKTIVEN 10 FINANZVERMÖGEN. Bestandesrechnung 30. November 2011 / Seite 1
Bestandesrechnung 1 AKTIVEN 10 FINANZVERMÖGEN Vermögenswerte, welche veräussert werden können, ohne die öffentliche Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen. 100 FLÜSSIGE MITTEL 1000 Kasse 1001 Postcheck 1002
MehrMöglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen der Schweiz
Symposium Public Private Partnership bei Schulprojekten Effizienznachweis durch Wirtschaftlichkeitsprüfung, 2. April 2009 Möglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 1811. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2011) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/1026-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Horst Pechar, Rechtsanwalt, 8160 Weiz, Schulgasse 1, vom 5.
MehrBericht und Antrag 10044
Gemeinderat Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 91 11 Fax 056 619 91 80 Internet www.wohlen.ch Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 10. Februar 2003 Bericht und Antrag 10044 Genehmigung des Kaufvertrages
MehrMerkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer
s Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug besonderer gewerbsmässigen s bei der (vom 9. März 2006) Zusammenstellung der Praxis zum Abzug besonderer Aufwendungen des inner- und ausserkantonal wohnhaften
MehrAusführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen
Anhang 2 Vorlage des Regierungsrats 22.13.03 vom 3. Dezember 2013 Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom.. Der Regierungsrat des Kantons
MehrSeite 15 Erläuterungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 bis 2020 Wie bereits mehrmals erwähnt, fallen die Steuererträge der juristischen Personen nicht mehr so hoch aus. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe
MehrDie Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen
110952_Steuerwerte_DA(26)_Layout 1 07.12.11 15:44 Seite 3 Kanton St.Gallen Steueramt Die Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen Finanzdepartement 110952_Steuerwerte_DA(26)_Layout 1 07.12.11 15:44
MehrFinanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee
Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am Kirchgemeinde Gerzensee 214 215-22 Edith Hostettler-Pauli 26. Oktober 215 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr
MehrKatholische Kirchgemeinde St. Peterzell Verkauf von Pachthöfen im Baurecht
Katholische Kirchgemeinde St. Peterzell Verkauf von Pachthöfen im Baurecht Kirchbürgerversammlung vom 3. November 2015 Dölf Widmer Volkswirtschaftsdepartement 1. Ausgangslage Kirchgemeinde mit 4 Pachtbetrieben
MehrAnleitung Finanzplan für. röm.-kath. Kirchgemeinden im Kanton Luzern
Anleitung Finanzplan für röm.-kath. Kirchgemeinden im Kanton Luzern Nottwil, 29. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 0. Deckblatt 1 1. Plan-Bestandesrechnung 1 2. Laufende Rechnung Veränderungen 1 3. Laufende
MehrNeue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)
Römisch- Synode vom 25. März 2014 Trakt. 13 Nr. 522 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten
MehrKANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1098.1 (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. MÄRZ 2003
MehrFinanzreglement. ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse Uetendorf
Finanzreglement Finanzreglement ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse 62 3661 Uetendorf Telefon 033 346 00 80 Fax 033 346 00 88 www.arathunersee.ch info@arathunersee.ch Finanzreglement Gemeindeverband
MehrRichtlinien der Synode betreffend die Verwendung des Ertrages der Kirchensteuern der juristischen Personen
1 5.5 Richtlinien der Synode betreffend die Verwendung des Ertrages der Kirchensteuern der juristischen Personen vom 14. Juni 2000 Art. 1 Verwendung Gemäss Finanzordnung Art. 4 dient der Ertragsanteil
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer
MehrAn den Grossen Rat 13.0599.01
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 13.0599.01 ED/P130599 Basel, 8. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 2013 Ratschlag betreffend Errichtung eines Neubaus für das Departement
MehrFinanzielle Unterstützung katholischer Buchproduktionen
Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend Finanzielle Unterstützung katholischer Buchproduktionen Inhalt Seiten Antrag 1 Bericht
MehrSOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung
SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung Statuten Gründungsversammlung 19. August 1976 Revision 27. Juni 1991 Gesamtrevision 29. März 1995 Revision 13. März 2003 (Art. 15) 1.1.9 Verein SOVE/SA
MehrVerordnung des Regierungsrates über die Steuerschätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung)
640. Verordnung des Regierungsrates über die Steuerschätzung der Grundstücke (Schätzungsverordnung) vom 4. November 99 (Stand. Januar 0). Allgemeine Bestimmungen Begriff Gegenstand der Bewertung sind die
MehrStatut des Landpfrundhauses Riehen/Bettingen
Statut des Landpfrundhauses Riehen/Bettingen Vom 18./19. Dezember 007 / 7. Januar 008 Die Bürgerräte Riehen und Bettingen sowie der Gemeinderat Riehen beschliessen für das «Landpfrundhaus Riehen/ Bettingen»
MehrGenehmigung eines Kredits für wiederkehrende. Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA)
Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA) Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2016 Referendumsfrist: 1.
MehrSatzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug»
G2440 Beilage 5 Kanton Zug 423.311 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» Vom 11. März 1976 (Stand 26. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 4 des Kantonsratsbeschlusses
MehrVerordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau
S t a d t r a t Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau vom 0. April 0 ) Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung des Planungs- und Baugesetzes vom 6. November 998 ) und von 7 f. der Bauordnung
Mehr11.2 Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften Verwaltungsvermögen. 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen
11 BEWERTUNG UND BILANZIERUNG 11.1 Finanzvermögen 11.2 Verwaltungsvermögen 11.3 Bewertung der Passiven 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen 11.5 Bilanzierungs- und Verwendungsbestimmungen
Mehr(Vom 21. November 2003 mit allen rechtsgültigen Änderungen bis 1. Januar 2012) Die Synode der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz,
Reglement über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz (Vom. November 00 mit allen rechtsgültigen Änderungen bis. Januar 0) Die Synode der Evangelisch-reformierten
MehrFINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016
FINANZREGLEMENT Verein Walliser Alters- und Pflegeheime Stand 23. Juni 2016 Art. 1 Zweck des Finanzreglements Das vorliegende Reglement definiert die Finanzverhältnisse zwischen der AVALEMS und ihren Mitgliedern
MehrTraktanden der Einwohnergemeindeversammlung
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung
MehrZu verkaufen zwei zusammengebaute Wohnhäuser mit Werkstatt Im Chappeli, 3718 Kandersteg
Zu verkaufen zwei zusammengebaute Wohnhäuser mit Werkstatt Im Chappeli, 3718 Kandersteg Verkaufspreis der beiden Liegenschaften: Fr. 550 000.00 Angebote sind einzureichen an: Tel. 033 671 24 24 / 079 614
Mehr3 Zimmer Eigentumswohnung in Schramberg-Tal
3 Zimmer Eigentumswohnung in 78713 Schramberg-Tal IMMOBILIEN KAUF - VERKAUF VERMIETUNG FINANZIERUNG Karl Wolf Daniel Wolf Kaufpreis: 95.000 Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns den erteilten Informationen.
MehrDer Stadtrat beantragt Ihnen den Erwerb der Liegenschaft Lüssiweg 17-19 Zug zum Preise von Fr. 8'730'000.--.
GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1589 Lüssiweg 17-19, Zug: Grundstückkauf Kreditbegehren Bericht und Antrag des Stadtrates vom 6. März 2001 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der
MehrUrversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad
Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad Datum: Donnerstag, 19.12.2013 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Theatersaal Gemeinde- und Schulzentrum Leukerbad Anzahl anwesenden Personen: 53 Personen Anwesende Vollzugsorgane:
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013 1361. Sportfonds (Beiträge, Mittelverwendung 2014) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER SCHWEIZER BISCHOFSKONFERENZ (SBK) UND DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN ZENTRALKONFERENZ DER SCHWEIZ (RKZ)
Tr. X VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER SCHWEIZER BISCHOFSKONFERENZ (SBK) UND DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN ZENTRALKONFERENZ DER SCHWEIZ (RKZ) (ZAV SBK-RKZ vom. Dezember 05) _ZAV_d.docx Schweizer
MehrRömisch- Synode Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt
t Römisch- Synode vom 22. November Trakt. 17 Nr. 586 2016 Bericht und Antrag des nrates an die che Kantons des Synode der Römisch-n Kir betreffend Ergänzung und Änderung der Ordnung betreffend den Finanzhaushalt
Mehr