Erwerb des restlichen noch verbleibenden Miteigentumsanteils von 1/6 an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich

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1 Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend Erwerb des restlichen noch verbleibenden Miteigentumsanteils von 1/6 an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich Inhalt Seite Antrag 1 Bericht 1. Die Liegenschaften 2 2. Die Eigentumsverhältnisse 2 3. Die Nutzung 4 4. Der Kaufpreis 4 5. Die Folgekosten 5 6. Schlussfolgerungen 6 Anhang Abbildungen und Katasterplan ANTRAG 1. Für den Erwerb von 1/6 Miteigentum an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, 8001 Zürich vom Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich durch die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich wird ein Kredit von Fr. 3'425'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Der Miteigentumsanteil wird dem Verwaltungsvermögen zugewiesen und gemäss 20 des Finanzreglementes abgeschrieben. Für die Abschreibung zu Lasten der Rechnung 2005 werden Fr. 2'397'500.- bewilligt. 3. Der Beschluss untersteht gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. c der Kirchenordnung dem fakultativen Referendum. 4. Mitteilung an die Zentralkommission, an den Verband der Römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich sowie Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich. Ressortverantwortung: Sachbearbeitung: Dr. Franz Germann Gaudenz Domenig 278 / 7. Februar 2005

2 2 BERICHT 1. Die Liegenschaften 1.1. Hirschengraben 66 Freistehendes, 4-geschossiges, 1925 erbautes Versammlungs- und Bürogebäude mit Sockelgeschoss und Walmdach mit 2 Wohnungen im Dachgeschoss; total 8'762 m 3 Gebäudeinhalt Hirschengraben 70 Einseitig angebautes, 3-geschossiges 1842 erbautes und 1989 total modernisiertes Wohnund Geschäftshaus mit Sockelgeschoss, Schrägdach und Zinne mit 1 Wohnung im Dachgeschoss; total inkl. Hirschengraben 72: 6'230 m 3 Gebäudeinhalt Hirschengraben 72 Einseitig angebautes, 2-geschossiges, 1989 erbautes Wohn- und Geschäftshaus mit Verbindungsbau, Autoeinstellhalle, Hofunterkellerung und Walmdach mit je 1 Wohnung im 2. Ober- und im Dachgeschoss; total inkl. Hirschengraben 70: 6'230 m 3 Gebäudeinhalt Schulpavillon bei Schienhutgasse 7 Freistehendes, 1-geschossiges, 1965 erbautes Pavillongebäude mit Flachdach; 985 m 3 Gebäudeinhalt. Die Liegenschaften befinden sich in terrassierter Hanglage mit gepflästertem Hof auf der Höhe Hirschengraben und einer klassischen Gartenanlage mit Teich, Stützmauern, Treppen, Wegen und Baumbestand bergseits des Gebäudes Hirschengraben 66. Die gesamte Grundstücksfläche beträgt m Die Eigentumsverhältnisse 2.1. Hirschengraben 66 Die Liegenschaft Hirschengraben 66 wurde 1925 vom katholischen Schulverein erbaut und diente bis 1981 als Schulhaus der katholischen Mädchensekundarschule. Eigentümerin war die St. Valentinianstiftung. Weil das Haus einem zeitgemässen Schulbetrieb nicht mehr genügte, entschied sich der Schulverein zum Bau eines neuen Schulhauses an der Kreuzbühlstrasse und zum Verkauf der Liegenschaft Hirschengraben 66 zwecks Finanzierung des geplanten Neubaus. Als interessiert am Kauf der Liegenschaft zeigten sich insbesondere die Universität Zürich und die ETH. In katholischen Institutionen war man überzeugt, dass eine Liegenschaft an solch einmalig zentraler Lage für kirchliche Zwecke erhalten werden sollte, und suchte nach Wegen, die dafür nötigen Mittel aufzubringen. Schliesslich taten sich die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich, der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich und der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich zusammen

3 3 und brachten den Kaufpreis von Fr. 6'000'000.- zum Erwerb der Liegenschaft im Miteigentum am 5. März 1980 gemeinsam auf. Die Miteigentumsanteile verhielten sich wie folgt: - Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 3/6 - Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich 2/6 - Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich 1/6 In der Folge beteiligten sich die drei Institutionen im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile an sämtlichen Kosten für Renovationen und Umbauten der Liegenschaft in der Höhe von rund Fr. 3'000' Hirschengraben 70 und 72 Eigentümer der Liegenschaften Hirschengraben 70 und 72 war bis 1983 der Josef-Verein Zürich, dem auch die Liegenschaften Hirschengraben 64 und 68 gehören. Er räumte den drei neuen Miteigentümern der Liegenschaft Hirschengraben 66 schon 1980 ein auf 10 Jahre befristetes Vorkaufsrecht auf diese Nachbarliegenschaften ein. Bereits drei Jahre später wünschte der Josef-Verein Zürich die Liegenschaften Hirschengraben 70 und 72 zu verkaufen. Sie wurden am 23. März 1983 für Fr. 2'500'000.- von den drei Miteigentümern zu den gleichen Miteigentumsanteilen wie die Liegenschaft Hirschengraben 66 erworben Kauf des Miteigentumsanteils des Stadtverbandes durch die Körperschaft Nach dem Erwerb der drei Liegenschaften wurden am Hirschengraben vor allem Amtsstellen der Kantonalkirche untergebracht. Insbesondere boten sie auch der seit 1983 tätigen Römischkatholischen Synode des Kantons Zürich Büro- und Kommissionsitzungsräume. Auf die ursprünglich ebenfalls erwogene Verlegung des Sekretariates des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich an den Hirschengraben wurde jedoch verzichtet. Aus diesem Grunde ersuchte der Stadtverband die Zentralkommission schon nach kurzer Zeit darum, seinen Miteigentumsanteil von 1/3 an den drei Liegenschaften zu übernehmen, da die Körperschaft inzwischen über die dafür nötigen Mittel verfüge. In der Folge erwarb die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich am 23. Juni 1988 zusätzlich 1/3 Miteigentumsanteil um den Preis von Fr. 3'824' Die Eigentumsverhältnisse seit 1988 Seit 1988 verhalten sich die Miteigentumsanteile an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72 wie folgt: - Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 5/6 - Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich 1/6 Der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich hat sich in der Folge sowohl an der Renovation der Liegenschaft Hirschengraben 70 als auch am Neubau der Liegenschaft Hirschengraben 72 sowie an allen weiteren seitherigen Umbau- und Renovationsarbeiten im Umfange seines Miteigentumsanteiles beteiligt.

4 4 3. Die Nutzung Die Räumlichkeiten in den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72 dienen vor allem den Bedürfnissen der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich. Daneben sind auch Räume an innerkirchliche sowie überkantonale und gesamtschweizerische kirchliche Institutionen vermietet. Im Einzelnen befinden sich am Hirschengraben: - die Römisch-katholische Zentralkommission des Kantons Zürich und ihre zentralen Dienste - die Römisch-katholische Synode des Kantons Zürich mit Sekretariat und Kommissionen - Redaktion und Sekretariat von forum Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zürich - das Generalvikariat für die Kantone Zürich und Glarus - die Katechetische Arbeits- und Dokumentationsstelle für den Kanton Zürich - das Sekretariat der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz DOK - das Sekretariat der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz RKZ - das Vizeoffizialat (Kirchliches Gericht) Der Saal, die Sitzungsräume und der Salamonkeller dienen vielfältigen Bedürfnissen der Körperschaft und ihrer Institutionen sowie weiteren kirchlichen und der Kantonalkirche nahestehenden Organisationen und werden auch vermietet. Die an Private vermieteten Wohnungen sind als Raumreserve zu verstehen oder als zukünftige Hauswartwohnung vorgesehen. Der Schulpavillon bei der Schienhutgasse 7 ist an die Universität Zürich vermietet. Der Verband der römisch-katholischen Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich ist zwar Miteigentümer an den Liegenschaften Hirschengraben 66, 70 und 72, jedoch nicht ständiger Benützer von Räumlichkeiten in diesen Liegenschaften. Er hat sich deshalb interessiert und bereit erklärt, seinen Miteigentumsanteil von 1/6 an die Körperschaft zu veräussern. 4. Der Kaufpreis Zur Ermittlung eines für beide Seiten akzeptablen Kauf- bzw. Verkaufspreises beauftragte die Zentralkommission im Herbst 2002 die Zürcher Kantonalbank mit der Bewertung der Liegenschaften. Im Schätzungsbericht vom 7. November 2002 sind drei Werte aufgeführt: - Der Realwert als Summe des Zeitwertes des Gebäudes, der Umgebungs- und Baunebenkosten sowie des Landwerts - Der Ertragswert auf Grund der erzielbaren Mietzinsen kapitalisiert mit dem Zinssatz der Durchschnittsrendite der zehnjährigen Bundesobligationen. Dass die aktuellen Mietzinse wegen Eigenbedarfs bzw. Vermietung an zugewandte Institutionen eher tief angesetzt sind, wurde durch Mietzinsenreservezuschläge von rund 20 bis 25% berücksichtigt. - Der Verkehrswert als aktueller Marktwert, der durch den Preis bestimmt wird, der unter üblichen Bedingungen ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei freiem Spiel von Angebot und Nachfrage erzielbar ist. Die genannten Werte für die drei Liegenschaften belaufen sich gemäss Schätzung der ZKB auf

5 5 Realwert Ertragswert Verkehrswert Fr. 23'500'000.- Fr. 19'276'000.- Fr. 20'000'000.- Auf Grund des Verkehrswertes bot die Zentralkommission für 1/6 Miteigentum einen Kaufpreis von Fr. 3'350'000.- an, während der Verband der Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich ausgehend vom Durchschnitt der drei Schätzwerte von Fr. 20'925'333.- den Miteigentumsanteil für Fr. 3'500'000.- zum Kauf anbot. In Verhandlungen einigten sich die Partner auf einen Kaufs- bzw. Verkaufspreis von Fr. 3'425'000.-, der für beide Seiten als fair bezeichnet werden darf. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Verbandes der Pfarrkirchenstiftungen der Stadt Zürich hat dem Verkaufspreis am 27. Oktober 2004 zugestimmt. Gemäss Reglement des Stiftungsverbandes bedarf dieser Beschluss der Zustimmung des Diözesanbischofs. Am 10. Januar 2005 hat Amédée Grab, Bischof von Chur, diese Zustimmung erteilt. Der Stiftungsverband wünscht überdies bei einem allfälligen gewinnbringenden Verkauf der Liegenschaft innerhalb von 10 Jahren eine dem verkauften Miteigentumsanteil entsprechende Gewinnbeteiligung. Zudem möchte er seine Sitzungen weiterhin unentgeltlich im Centrum 66 abhalten und dort über einen Archivschrank verfügen sowie Hirschengraben 66 als seine Postadresse verwenden können. Die Zentralkommission hat diesen Wünschen zugestimmt und sich bereit erklärt, der Synode einen Kreditantrag in der Höhe des vereinbarten Kaufpreises zu stellen. 5. Die Folgekosten Die bereits jetzt sich im Eigentum der Körperschaft befindenden 5/6 der Liegenschaften gehören entsprechend ihrer Nutzung zum Verwaltungsvermögen. Daher ist auch der zu erwerbende 1/6 Miteigentumsanteil dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen und gemäss 20 des Reglementes über das Finanzwesen der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich abzuschreiben. Die Zentralkommission beantragt der Synode, die Erstabschreibung bereits zu Lasten der Jahresrechnung 2005 vorzunehmen. Bei einem Abschreibungssatz von 70 % ist im ersten Jahr mit Abschreibungen von Fr. 2'397'500.- zu rechnen Auf Grund der guten Liquidität der Zentralkasse kann der Kauf aus eigenen Mitteln finanziert werden. Wie bei den übrigen Liegenschaften erfolgt eine interne Verzinsung des jeweiligen Restbuchwertes zum zur Zeit aktuellem Zinssatz von 3,75%. Als weitere Folgekosten fällt der bis jetzt vom Stiftungsverband übernommene Sechstel der jährlichen Unterhaltskosten neu zu Lasten der Zentralkasse an. Andererseits fallen neu sämtliche Mieterträge in die Zentralkasse, an denen bis jetzt der Stiftungsverband mit 1/6 beteiligt war. Insgesamt übersteigen die Erträge der drei Liegenschaften die Kosten. Der an den Stiftungsverband beispielsweise im Rechnungsjahr 2003 überwiesene Ertragsüberschuss belief sich auf Fr. 64'418.- Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ( ) resultierte ein jährlicher Ertragsüberschuss zu Gunsten des Stiftungsverbandes von rund Fr. 60' Um diesen Betrag wird sich die Rechnung der Zentralkasse nach dem beantragten Kauf des Miteigentumsanteils verbessern.

6 6 6. Schlussfolgerungen Der beantragte Kauf des Miteigentumsanteils ist der folgerichtige Schluss einer vor einem Vierteljahrhundert begonnenen Entwicklung. Zunächst sicherte der Kauf durch drei Miteigentümer den Erhalt der Liegenschaften für kirchliche Zwecke. Seit dem Kauf des Miteigentumsanteils des Stadtverbandes verfügt die Körperschaft über 5/6 der vor allem von ihr und ihren Institutionen genutzten Liegenschaft. Mit dem beantragten Erwerb des letzten Sechstels wird die Körperschaft alleinige Eigentümerin dieses insbesondere von der Zürcher Katonalkirche genutzten Zentrums, das als Sitzungsort und Treffpunkt von überkantonalen und gesamtschweizerischen Gremien auch einen bedeutenden Dienst an der katholischen Kirche der ganzen Schweiz erfüllt. Zürich, 7. Februar 2005 Römisch-katholische Zentralkommission Der Präsident Dr. René Zihlmann Der Generalsekretär Giorgio Prestele

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