Neues vom Pflanzenschutz 2019

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1 Neues vom Pflanzenschutz 2019 Andi Distel und Thomas Hufschmid, Pflanzenschutzdienst Christoph Ziltener, Ressourcenschutz, LWAG Andi Distel, PSD

2 Programm 1. Allgemeines und Politisches / PSM Neuheiten / Neue REB in Ackerkulturen / Handhabungen SoBe 2019 / PFLOPF Andi Distel, LZ Liebegg 2. Gewässerraum, Pufferstreifen und Gewässerschutz - Sensibilisierung Christoph Ziltener, Ressourcenschutz, LWAG 3. Maiswurzelbohrer / Erdmandelgras / Sonderbewilligungs- Formular Thomas Hufschmid, LZ Liebegg

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4 Allgemeines

5 Allgemeines Politisches und gesellschaftliches Umfeld: Initiativen und parlamentarische Vorstösse (> 30) Aktionsplan Pflanzenschutz Förderung von mechanischer Unkrautbekämpfung Druck auf den chemischen Pflanzenschutz bleibt erhalten

6 Allgemeines Weniger Bewilligungsgesuche werden von den Firmen eingereicht (Europa und CH): Anforderungen sind sehr hoch Sehr wenige echte Neuheiten Weniger WS Seit 2005 Rückzug von 148 WS (1/3) Trend nach biologischen Wirkstoffen: Tiefere Wirkungsgrade Höhere Aufwandmengen

7 Allgemeines

8 Allgemeines

9 Neuerungen auf dem Markt Getreide Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

10 Neuerungen auf dem Markt - Getreide Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

11 Neuerungen auf dem Markt-Raps Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

12 Neuerungen auf dem Markt-Raps & ZR Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

13 Neuerungen auf dem Markt - Kartoffeln Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

14 Neuerungen auf dem Markt - Kartoffeln Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

15 Neuerungen auf dem Markt - Kartoffeln Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof + 0.8l/ha Dash

16 Neuerungen auf dem Markt - Zuckerrüben Zusammenstellung: Markus Hochstrasser, Strickhof

17 Conviso One Generell: Erhöhtes Resistenzrisiko gegenüber Sulfonylharnstoffen Über die ganze Fruchtfolge müssen verstärkt andere Wirkstoffgruppen als Sulfonylharnstoffe eingesetzt werden Feldhygieneregeln müssen ebenfalls verstärkt beachtet werden: Schosserrüben konsequent ausreissen! Einarbeiten der Ernterückstände, v.a. von Rübenköpfen! Anwachsen muss verhindert werden! Damit im nächsten Jahr im Getreide, Kartoffeln,... keine Rüben entstehen, die Samen bilden!

18 REB Beiträge Übersicht

19 REB Beiträge Übersicht

20 Neue Ressourceneffizienzbeiträge REB Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche Ab Aussaat 2019 (Ausnahmen: Zuckerrüben, haben eigenen REB-Beitrag für Herbizidreduktion, Bio-Flächen und BFF-Flächen) Ab Saat bis Ernte der Hauptkultur Voll- oder Teilverzicht auf Herbizide. Bodenbearbeitung mit Pflug oder pfluglos Kein Bodenherbizid Napropamid 250.-/ha Vorkultur Zwischenfrucht Hauptkultur Ab Ernte der Vorkultur bis Ernte der Hauptkultur keine Herbizide. Bodenbearbeitung pfluglos Kombination mit REB schonender Bodenbearbeitung 250.-/ha /ha = 450.-/ha Vorkultur Zwischenfrucht Hauptkultur

21 Neue Ressourceneffizienzbeiträge REB Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche Berechnungsbeispiel bei unterschiedlicher Bodenbearbeitung Art der Beiträge Beitrag für schonende Bodenbearbeitung Beitrag für Voll- oder Teilverzicht von Herbizid im Ackerbau Beitrag für Herbizidverzicht bei schonender Bodenbearbeitung Pflug pfluglos (schonende Bodenbearbeitung) Pflug Mulchsaat Streifensaat Direktsaat Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha Total Beiträge Fr / ha Fr / ha Fr / ha Fr / ha

22 Allgemeines Saatgutbeizung ZR

23 Allgemeines - ZR Blattläuse: ohne Sonderbewilligung bei Erreichen der BKS Vorsicht: Pirimor (einziges Blattlausmittel) bei angemeldeten REB Rüben verboten (Anhang 9.1 im NAP) Rüben-Erdflöhe: immer mit Sonderbewilligung des PSD Bei starkem und grossräumigem Überschreiten der BKS Erteilen wir eine «Regionale» Sonderbewilligung für den ganzen Kanton Vorsicht bei REB Zuckerrüben: Einsatz von Talstar SC, Karate und TAK, Techno, Techno 10 SC und Ravane 50 verboten (alle Anhang 9.1 im NAP)

24 Allgemeines Erdfloh und ZR 1. Situation auf dem Feld beurteilen (Bekämpfungsschwelle) 2. Erdfloh Gefahr in Rüben bei kühlen, trockenen Bedingungen bzw. Bisenlage gefährlicher Mischbarkeit bei Konventionellen oder bei Conviso Rüben? Konventionell: beim 1. oder 2. Split dazu oder bei starker Schädigung allenfalls separate Durchfahrt (3Tage) Conviso: beim 1. Split dazu (diesen ev. etwas vorziehen) den 2. und letzten Split dementsprechend später durchführen

25 Handhabung Kartoffelkäfer x Audienz (falls Läuse so früh schon bekämpft werden müssen: Teppeki, Plenum oder Movento SC beimischen) Für zweite Behandlung Sonderbewilligung: Formular auf der Homepage nach Audienzvorlage für: Coragen, Gazelle SG, Biscaya (Anhang 9.1 Aktionsplan PSM wegen Humantox)

26 Handhabung Drahtwurm in Kartoffeln 2019 Die Sonderbewilligung für Ephosin ist auf abrufbar Ausfüllen und einsenden Kontrolle Falls genehmigt, unterschrieben zurück an Absender

27 Optimierung und Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit Precision- Farming-Technologien Projektvorstellung PFLOPF Pflanzenschutzoptimierung mit Precision Farming

28 Initianten & Träger * Wissensch. Begleitung Operative Projektleitung Kofinanzierung * Im Projekt stellen die Kantone und landwirtschaftlichen Zentren die Trägerschaft, die Bauernverbände sind in der Begleitgruppe vertreten Bundesamt für Landwirtschaft

29 Zielsetzung Umsetzung Aktionsplan Pflanzenschutzmittel unterstützen Potential digitaler Technologien nutzen: Precision Farming = Do the right thing, at the right time, at the right place! Einsatzmengen PSM in der Summe aller Massnahmen um mindestens 25% reduzieren Hinderungsgründe für geringe Verbreitung von Precision Farming Technologien beseitigen

30 Eckpunkte ÖLN-Betriebe aus Kantonen Aargau, Thurgau, Zürich Insgesamt 60 Betriebe, davon 30 mit Ackerbau und je 10 in Sonderkulturen Mischbetriebe sind möglich Umsetzungsphase Massnahmen mit Beiträgen, Wissenschaftliche Begleitung, Wirkungsmonitoring, Beratung, Umsetzungskontrollen Abschlussphase Freiwillige Massnahmen + Wirkungsmonitoring knapp 4'000'000 Fr stehen für teilnehmende Betriebe zur Verfügung Anteil des Bundes = 77 % Anteil der kantonalen Trägerschaft = 23 %

31 7 Massnahmen

32 Fragen und Bemerkungen? Besten Dank

33 Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera) Thomas Hufschmid

34 Situation in der Schweiz

35 Situation Nordwestschweiz Fallen, 93 gefangene Käfer (BL und BS 14 Fallen > 1000) Informationsablauf im AG Jeder betroffene Produzent wurde angeschrieben (Info-Brief + Verfügung); Flächen sind im AG digital erfasst - einfache Sortierung der Maisparzellen/-produzenten Amtsblatt Publikation als rechtlich notwendige Ergänzung

36 Fragen der Produzenten Zum Transport, inkl. welche Auflagen und welche Maisprodukte genau betroffen (Zonen-/Kantonsgrenzen) Biologie des MWB (Lebenszyklus, Schadbilder, etc.) Fruchtfolgefragen Allgemein Mais nach Mais? Gibt es unterschiedliche Handhabung von Körner-/Silomais Zuckermais ist als Gemüse deklariert, gibt es Einschränkungen? Grünmais nach Mais oder andersrum möglich? Sorghum? separat erfassen: Code 0459

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41 Gesetzliche Vorgaben EU und Schweiz 2018 EU In der Europäischen Union wurde der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) 2014 von der Liste der Quarantäneorganismen gestrichen, weil er dort weit verbreitet und eine Tilgung nicht mehr möglich ist. In der Schweiz gilt Diabrotica virgifera virgifera als Quarantäneschädling und ist daher in der Pflanzenschutzverordnung (PSV, SR ) aufgeführt. CH Die Meldung der Präsenz und die Bekämpfungsmassnahmen (strikte Fruchtfolge) sind daher obligatorisch!

42 Bekämpfungsmassnahmen in der Schweiz 2018 In der Kernzone (5 km Umkreis um Falle mit Fang) gilt: 1. Maistransporte jeglicher Art aus der Kernzone hinaus sind ab sofort bis zum 30. September 2018 grundsätzlich verboten. Erlaubt ist folgende Ausnahme: a) Siloballen und Trockenprodukte (Ganzpflanzenwürfel oder CCM-Würfel). Die Siloballen und Trockenprodukte müssen in einer Grastrocknungsanlage innerhalb der Kernzone hergestellt werden. 2. Der Maisanbau im Jahr 2019 ist auf Parzellen, auf welchen im Jahr 2018 Mais angebaut wurde, verboten. 3. Die Land- und Erntemaschinen die auf den Maisfeldern im Einsatz standen, sind ab sofort mit Hochdruck zu reinigen bevor sie die Kernzone verlassen. Trockene Maschinen können auch mit Druckluft gereinigt werden. Dies um die Verschleppung von Käfern und Eiern zu verhindern. In der Sicherheitszone (10 km Umkreis um Falle mit Fang) gilt: 1. Der Maisanbau im Jahr 2019 ist auf Parzellen, auf welchen im Jahr 2018 Mais angebaut wurde, verboten.

43 Gesetzliche Vorgaben in der Schweiz ab 2019? Die von den Kantonen im Sommer/Herbst 2018 angeordneten Massnahmen (Maisanbauverbot im 2019) bleiben gültig. Aufhebung der Transportauflagen (keine Zonen mehr) Aufhebung der Reinigungsauflagen

44 Wie weiter? Verschiedene Varianten von Bekämpfungs- und Eindämmungsmassnahmen werden derzeit geprüft. Entscheid und Kommunikation noch im

45 Neues im Bereich Erdmandelgras Thomas Hufschmid

46 Meldepflicht Einführung Melde- und Bekämpfungspflicht im Kanton Luzern (September 2018) Einführung Meldepflicht im Kanton Solothurn (Oktober 2018) Diskussion um Meldepflicht im Kanton AG im Gange, aktuell läuft Mitberichtsverfahren. Mit der AP22+ besteht die Möglichkeit, auch Nicht- Quarantäne-Organismen auf Bundesebene zu regeln

47 Herbizid-/Schwarzbracheversuch 18/20 Anlage falsches Saatbett Bodenproben (Anzahl Knöllchen/m2) Bodenbearbeitung / Herbizide Bodenbearbeitung 2-5 Blätter Mulchen Restverunkrautung Einsaat Ölrettich Bodenprobe Frühling 2019 Wiederholung des Programms

48 Neues im Bereich Sonderbewilligungen Thomas Hufschmid

49 Neue Eingabemaske online

50 Fragen und Bemerkungen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und eine erfolgreiche bevorstehende Saison!

51 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Pflanzenschutzabende 2019 PSD/LZL Gewässerraum, Pufferstreifen und Gewässerschutz Landwirtschaft Aargau Christoph Ziltener, Ressourcenschutz Liebegg, Brittnau, Muri, Kirchdorf und Eiken, Februar 2019 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

52 Gewässerräume Situation im Kanton Aargau Zuständigkeiten und Verantwortung Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Abteilung Landschaft und Gewässer sowie die Gemeinden sind im Rahmen des Baugesetzes, der GSchV und der kommunalen Nutzungsplanung verantwortlich für die Dimensionierung der Gewässerräume. Landwirtschaft Aargau (LWAG) ist verantwortlich für den Vollzug der Bewirtschaftungseinschränkungen in den Gewässerräumen im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN). LWAG erteilt unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag Ausnahmebewilligungen von den Bewirtschaftungseinschränkungen gemäss GSchV. Landwirtinnen und Landwirte prüfen jährlich bei der Datenerhebung, ob die eigene LN von Gewässerräumen betroffen ist und melden diese Flächenanteile als Biodiversitätsförderfläche an (nicht alle BFF-Typen sind zulässig). DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

53 Gewässerräume Situation im Kanton Aargau Darstellung im AgriGIS DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

54 Gewässerräume Situation im Kanton Aargau Information und Merkblätter auf der Website von Landwirtschaft Aargau DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

55 Gewässerräume Situation im Kanton Aargau Vollzug der Bewirtschaftungseinschränkungen LWAG macht digitalen Verschnitt der LN mit dem Layer Gewässerraum. 2018: Verschnitt der Gewässerräume von Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie Hallwilersee mit LN. Resultat - 49 ha LN innerhalb dieser Gewässerräume, davon rund 38 ha LN mit konformer Bewirtschaftung (78%) Parzellen ohne zulässige BFF hängengeblieben - davon 120 Parzellen mit Handlungsbedarf (70 Betriebe angeschrieben) - per 2019 sind noch auf ha Anpassungen vorzunehmen und BFF anzumelden 2019: Verschnitt wie 2018, weil per 2019 keine zusätzlichen Gewässerräume Rechtskraft erhalten. Kontrolle, ob Bewirtschaftung der BFF korrekt erfolgte, durch akkreditierte Kontrollorganisationen wie Agricon usw. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

56 Regelung Pufferstreifen Die Kriterien - Streifen von 3 m Breite ohne Düngung und Pflanzenschutzmittel - Streifen von 6 m Breite ohne Pflanzenschutzmittel behalten ihre Verbindlichkeit, weil bei sehr kleinen Bächen bis 0.5 m Sohlenbreite kein Gewässerraum ausgeschieden wird. der Gewässerraum bei Bächen von 0.5 m bis 2 m Sohlenbreite «nur» eine Breite von 11 m aufweist und somit das Kriterium keine Pflanzenschutzmittel auf 6 m Breite (ab Uferlinie gemessen) nicht abdeckt. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

57 Regelung Pufferstreifen 6 m Breite ohne PSM Bach mit Sohlenbreite von 3 m und Gewässerraum mit 15 m Breite 6 m Breite ohne PSM DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

58 Gewässerräume, Pufferstreifen und Stolpersteine Achtung: Die fehlende Harmonisierung bezüglich Abstandsvorschriften und der Dimensionierung von Gewässerräumen kann zu Problemen führen! Der 6 m breite Streifen ohne Pflanzenschutzmittel-Einsatz muss auch bei mäandrierenden Gewässern immer eingehalten sein. Diese Anforderung wäre erfahrungsgemäss erst ab Gewässerräumen mit einer totalen Breite von mindestens 16 m gewährleistet. Augen auf bei der Revision der kommunalen Nutzungsplanung! Oft bleiben aus Gründen des Uferschutzes bereits rechtskräftige Weideverbote bestehen, dies im Widerspruch zum zulässigen BFF-Typ extensiv genutzte Weide. Ordnungsgemässe Bewirtschaftung zwingend (keine Lagerung von Siloballen, Mist oder Kompost, keine Düngung! [Kassensturz-Bericht]) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

59 Gewässerschutz 13 Kontrollpunkte Gewässerschutz in Acontrol ab (Informationssystem zur Erfassung und Verwaltung standardisierter Kontrolldaten) Dreiteilige Liste - Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung Betrieb (6 Punkte) - Pflanzenschutzmittel, Dünger und Treibstoffe (5 Punkte) - Diffuse Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln (2 Punkte) Kontrolliert werden bestehende Rechtsbestimmungen. (GSchG, ChemRRV, PSMV, ) Visuelle Kontrollen ohne Beprobungen, Messungen oder Erhebung anderer Daten. Ziel dieser Kontrollen ist das Feststellen von möglichen Mängeln und deren Behebung. Für die Behebung von allfälligen Mängeln werden angemessene Fristen vereinbart, gefolgt von einer Nachkontrolle. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

60 Gewässerschutz Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung (keine sichtbaren Mängel) Güllebehälter (z.b. kein Gülle-Austritt, sichtbare Leitungen ohne Risse und Löcher) Mistlagerung (z.b. keine Lagerung neben der Lagerfläche, kein Mistsaft-Austritt) Mist-Zwischenlager (z.b. Abdeckung, Abstand zu Gewässern) Siloanlagen und Lagerung von Siloballen und Silowürsten auf dem Betrieb (z.b. Anlagen ohne Risse, keine Betonschäden, kein Austritt von Silosaft) Laufhof (z.b. Risse im Belag, Entwässerung in Güllegrube, kein Morast) Umschlagplatz, Waschplatz und Gülleentnahmeplatz (z.b. Platz ohne Risse und Löcher, Entwässerung in Güllegrube) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

61 Gewässerschutz Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung (keine sichtbaren Mängel) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

62 Gewässerschutz Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung (keine sichtbaren Mängel) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

63 Gewässerschutz Pflanzenschutzmittel, Dünger und Treibstoffe (keine sichtbaren Mängel) Lagerung Pflanzenschutzmittel (z.b. geeignete Auffangwannen, kein Abfluss in öffentliche Kanalisation) Abstellplatz für Spritz- und Sprühgeräte (z.b. Remise, Maschinenhalle oder unter mobiler Abdeckung) Befüllen und Reinigen der Spritz- und Sprühgeräte auf dem Betrieb (z.b. dichter Platz ohne Abfluss in Oberflächengewässer und Kanalisation) Lagerung von Treibstoffen, Fetten und Ölen (z.b. Auffangwannen, absorbierendes Material bereitstehend) Betankungsplatz (z.b. Platz ohne Risse und Löcher, Entwässerung in Güllegrube) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

64 Gewässerschutz Pflanzenschutzmittel, Dünger und Treibstoffe (keine sichtbaren Mängel) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

65 Gewässerschutz Pflanzenschutzmittel, Dünger und Treibstoffe (keine sichtbaren Mängel) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

66 Gewässerschutz Diffuse Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge (keine sichtbaren Mängel) Weide (z.b. keine grossflächige, vegetationsfreie oder morastige Bereiche) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

67 Gewässerschutz Diffuse Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge (keine sichtbaren Mängel) Entwässerungs-, Einlauf- und Kontrollschächte im Bereich der LN (z.b. so platziert und geschützt, dass keine Nährstoffe oder PSM in ein Gewässer gelangen können) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

68 Themenkreis Gewässerschutz Warum ist ein korrekter Vollzug bezüglich Gewässerraum, Pufferstreifen und Gewässerschutz allgemein für die (Aargauer) Landwirtschaft und LWAG so wichtig? Kritische Initiativen (Trinkwasser-Initiative und Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide) kommen zur Abstimmung. Handlungsbedarf in unserer Branche ist teilweise nach wie vor nötig, obwohl die Aargauer Landwirtschaft vor allem bezüglich baulichem Gewässerschutz ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht hat. Kritische Medien werden im Abstimmungskampf ihren Fokus auf noch nicht gelöste Gewässerschutz-Probleme richten. Bereits gelöste Probleme und ausweisbare Erfolge sind für diese Medienschaffenden eher zweitrangig. Jede Landwirtin und jeder Landwirt kann mit guter täglicher Arbeit eigenverantwortlich zu einem positiven Eindruck der Landwirtschaft im Aargau beitragen. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

69 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

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