Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSD-Vermittlung.de

2 1 Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB in den Vertrag (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle rechtlichen Beziehungen der GSD-Vermittlung zu Dolmetschern der deutschen Gebärdensprache, anderer Gebärdensprachen sowie LBG oder anderer Sprachkonstellationen und ihren Auftraggebern (im Folgenden als Kunden bezeichnet) als Maklervertrag im Sinne der 652 bis 655 BGB. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge zwischen der GSD-Vermittlung und ihren Kunden. Der Einbeziehung der AGB von Kunden in diese Verträge wird ausdrücklich widersprochen. 2 Vertragsinhalt (1) Die GSD -Vermittlung vermittelt Aufträge von Auftraggebern an geeignete Dolmetscher der Gebärdensprache. Die Vermittlung erfolgt über das Internetportal gegen eine Vermittlungsprovision. Der Anspruch der GSD-Vermittlung auf die Vermittlungsprovision entsteht, sobald zwischen Auftraggeber und Dolmetscher ein Übersetzungsvertrag zustande gekommen ist und der Vertragsschluss auf die Vermittlungstätigkeit der GSD- Vermittlung zurückzuführen ist. Einen Vermittlungserfolg schuldet die GSD-Vermittlung nicht. 3 Abschluss von Vermittlungsverträgen (1) Der Abschluss eines Vermittlungsvertrags zwischen der GSD-Vermittlung und einem Auftraggeber setzt die Anmeldung des Auftraggebers auf der Homepage der GSD-Vermittlung und die Eröffnung eines Mitgliedskontos voraus. Die Anmeldung ist für den Auftraggeber kostenlos. (2) Der Abschluss eines Vermittlungsvertrags zwischen der GSD-Vermittlung und einem Dolmetscher setzt die Anmeldung des Dolmetschers auf der Homepage der GSD-Vermittlung und die Eröffnung eines Mitgliedskontos voraus. Für die Nutzung des Vermittlungsangebots durch einen Dolmetscher erhebt die GSD-Vermittlung eine monatliche Nutzungsgebühr von 5, die der Dolmetscher unabhängig vom Eintritt eines Vermittlungserfolgs zu entrichten hat. Die Nutzungsgebühr ist vierteljährlich zu entrichten. Ferner hat der Dolmetscher Angaben über seine Fachkenntnisse und Berufsqualifikationen zu machen und diese der GSD-Vermittlung durch geeignete Dokumente schriftlich nachzuweisen. Die Anmeldung des Dolmetschers erfolgt nur, wenn dieser die Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen des BGSD e. V. anerkennt. (3) Jeder Kunde darf nur ein Mitgliedskonto eröffnen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Anmeldung auf der Homepage der GSD-Vermittlung besteht nicht. Mit der Anmeldung erkennen die Kunden die Geltung dieser AGB an. 4 Vertragsschluss zwischen Kunden (1) Übersetzungsverträge zwischen Auftraggebern und Dolmetschern kommen durch Erteilung eines Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber und die Annahme des Übersetzungsauftrags durch den Kunden zustande. (2) Der Übersetzungsauftrag kann über die Internetseite oder in Textform ( 126b BGB) erteilt werden. Der Auftrag muss Angaben zu Zeit, Ort und Umfang der gewünschten Dolmetschertätigkeit sowie zu den erforderlichen Qualifikationen des Dolmetschers enthalten; er kann sich auch auf mehrere einzelne oder zusammenhängende Übersetzungsdienstleistungen beziehen. Der Auftraggeber kann einzelne Dolmetscher von der Auftragserteilung ausschließen. (3) Die GSD-Vermittlung macht die Auftragsdaten jedem Dolmetscher zugänglich, der dem vom Auftraggeber angeforderten Profil entspricht. Dies gilt nicht für solche Dolmetscher, die der Auftraggeber von der Auftragsvergabe ausgeschlossen hat. Der Dolmetscher kann einen ihm zugeleiteten Auftrag annehmen oder ablehnen. Hierüber hat er sich durch Bedienen eines dafür vorgesehenen Feldes auf der Homepage der GSD-Vermittlung zu erklären. (4) Nehmen mehrere Dolmetscher einen Übersetzungsauftrag an, entscheidet die GSD-Vermittlung nach freiem Ermessen darüber, welcher Dolmetscher den Auftrag erhält.

3 5 Übersetzungshonorar und Auftragsabwicklung (1) Das Übersetzungshonorar wird dem Dolmetscher vom Auftraggeber als Stundenvergütung in der Regel mit 75,00 Euro gewährt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sofern der Dolmetscher in behördlichem oder gerichtlichem Auftrag tätig wird, gelten die 5 KHV, 9 JVEG. (2) Schuldner des Übersetzungshonorars ist der Auftraggeber. Der Dolmetscher hat keinen eigenen Honoraranspruch gegen den Landesverband der Gehörlosen Hessen ev. Der Landesverband der Gehörlosen Hessen ev übernimmt die Abrechnung der Honorarforderungen gegenüber dem Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Dolmetschers. Der Dolmetscher ist verpflichtet, dem Landesverband der Gehörlosen Hessen ev mitzuteilen, ob er zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist ( 19 UStG). Er hat ihm jede Änderung seines umsatzsteuerrechtlichen Status unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Dolmetscher hat die zur Abrechnung erforderlichen Angaben ausschließlich auf den ihm vom Landesverband der Gehörlosen Hessen ev zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellten Abrechnungsformularen zu machen. (4) Der Landesverband der Gehörlosen Hessen ev leitet die vom Auftraggeber geleisteten Honorarzahlungen an den Dolmetscher weiter. Er ist berechtigt, mehrere Zahlungen gesammelt weiterzuleiten. Eingegangene Übersetzungshonorare sind jedoch spätestens zum Letzten eines Monats an den Dolmetscher zu überweisen. (5) Der Landesverband der Gehörlosen Hessen ev ist ermächtigt, fällige Zahlungsansprüche des Dolmetschers gegen Auftraggeber gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Das Honorar wird mit Erfüllung des Übersetzungsauftrags durch den Dolmetscher fällig und ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt zu bezahlen. Mit Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Der Landesverband der Gehörlosen Hessen ev ist verpflichtet, den Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Verzugsbeginn zu mahnen; er kann eine Mahngebühr in Höhe von 10 erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch den Dolmetscher bleibt hiervon unberührt. Wurde eine Zahlung einen Monat nach ihrer Fälligkeit nicht geleistet, ist der Dolmetscher berechtigt, die offene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. 6 Stornierung von Aufträgen (1) Der Dolmetscher reserviert den vereinbarten Übersetzungstermin ausschließlich für den Auftraggeber; die Vereinbarung der Leistungszeit dient insoweit nicht lediglich dem zeitlich geordneten Ablauf der Übersetzungstermine des Dolmetschers. (2) Der Auftraggeber ist gleichwohl berechtigt, von ihm abgeschlossene Übersetzungsverträge auch vor ihrer Durchführung auch ohne die Angabe von Gründen zu kündigen. (3) Erfolgt die Kündigung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Auftragsbeginn, so bleiben der Honoraranspruch des Dolmetschers und der Provisionsanspruch der GSD-Vermittlung erhalten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber im Einzelfall nachweist, dass dem Dolmetscher durch die Kündigung ein geringerer Schaden entstanden ist. 7 Vermittlungsprovision (1) Die Vermittlung erfolgt für Auftraggeber kostenfrei. Dolmetscher sind für jede erfolgreiche Vermittlung zur Entrichtung einer Vermittlungsgebühr verpflichtet. (2) Die Vermittlungsgebühr entsteht mit Abschluss des Übersetzungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Dolmetscher, soweit das Zustandekommen des Vertrags auf die Vermittlungstätigkeit der GSD-Vermittlung zurückzuführen ist. Entstehen aus von der GSD-Vermittlung vermittelten Aufträgen Folgeaufträge, so gelten auch diese als von der GSD-Vermittlung vermittelt. Insbesondere gelten als Folgeaufträge solche Aufträge, die Kunden unter Verwendung der ihnen durch die GSD-Vermittlung zum Zwecke der Durchführung des ersten Übersetzungsvertrags überlassenen Kontaktdaten abgeschlossen haben.

4 (3) Die Höhe der Vermittlungsgebühr ergibt sich aus der Preisliste der GSD-Vermittlung, die den Dolmetschern bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert wird. Alle Preise laut Preisliste verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzliche Mehrwertsteuer. (4) Die GSD-Vermittlung ist berechtigt, mit ihr zustehenden Provisionsansprüchen gegen die Honorarauszahlungsansprüche des Dolmetschers aufzurechnen 8 Umgehung der Vermittlungsprovision (1) Die Kunden sind verpflichtet alles zu unterlassen, was zum Abschluss von Übersetzungsverträgen unter Umgehung der Provisionsansprüche der GSD-Vermittlung durch die Kunden selbst oder durch Dritte geeignet ist. (2) Insbesondere ist es untersagt, unter Nutzung der von der GSD-Vermittlung zur Verfügung gestellten Kontaktdaten Übersetzungsverträge abzuschließen, ohne den Vertragsschluss der GSD-Vermittlung anzuzeigen, sowie solche Kontaktdaten an Dritte zum Zwecke eines Vertragsschlusses unter Umgehung der Provisionsansprüche der GSD- Vermittlung weiterzugeben. (3) Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Bestimmungen des Absatzes 2 sind die Kunden unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 (in Worten: fünfhundert) verpflichtet. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch die GSD-Vermittlung bleibt unberührt. 9 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vermittlungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere zu sehen in schweren Verletzungen der sich aus dem Vermittlungsvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten, schuldhaften Verstößen gegen die Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher, jedem Missbrauch des Internetportals und der hierauf angebotenen Dienstleistungen und jeder schuldhaften Störung oder Beeinträchtigung der Funktionsweise des Internetportals 10 Haftung und Gewährleistung (1) Die GSD-Vermittlung übernimmt keine Gewähr dafür, dass auf das Vermittlungsgesuch des Auftraggebers oder des Dolmetschers ein Übersetzungsvertrag tatsächlich zustande kommt. Dies gilt nicht, sofern die GSD-Vermittlung das Zustandekommen eines Übersetzungsvertrags durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vereitelt. (2) Die GSD-Vermittlung haftet nicht für Schlechtleistungen und sonstige Pflichtverletzungen des Dolmetschers, die dieser in Ausführung des Übersetzungsauftrags begeht. (3) Die GSD-Vermittlung haftet ferner nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Dolmetschers in Bezug auf seine Qualifikation, die bisher als Dolmetscher erbrachten Tätigkeiten oder sonstige vom Dolmetscher bereitgestellte Informationen. Ferner haftet die GSD-Vermittlung nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Auftraggebers, insbesondere nicht für auftragsbezogene Informationen. Die GSD-Vermittlung ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber bzw. den Dolmetscher über begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben eines ihrer Vertragspartners zu unterrichten, mit dem ein Übersetzungsvertrag geschlossen werden soll. (4) Für andere Pflichtverletzungen der GSD-Vermittlung selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen ( 278 BGB) haftet die GSD- Vermittlung nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, es sei denn, durch die Pflichtverletzung wurde ein Schaden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit des Kunden verursacht.

5 11 Störung, höhere Gewalt, Einstellung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren (1) Die GSD-Vermittlung haftet nicht für Schäden, die durch von ihr nicht zu vertretende natürliche und technische Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs verursacht werden. (2) Die GSD-Vermittlung haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Programme entstehen, die in der Absicht der Schädigung des Anwenders erstellt wurden (z. B. Viren, Trojaner); dies gilt nicht, soweit die GSD-Vermittlung das Ergreifen möglicher und zumutbarer Sicherungsmaßnahmen vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat. 12 Datenschutz und Vertraulichkeit (1) Die GSD-Vermittlung ist berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen des BDSG personenbezogene Daten der Kunden insoweit zu speichern, als die Speicherung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vermittlungsvertrags erforderlich ist. Sie ist verpflichtet, die ihr zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und diese nur in den Fällen an Dritte weiterzugeben, in denen sie aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist. (2) Die GSD-Vermittlung sichert den Kunden absolute Diskretion im Umgang mit Daten und Informationen zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit bekannt werden. Sie verpflichtet sich, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Unbefugte am Zugriff auf diese Daten zu hindern. Eine weitergehende Haftung für die Sicherheit dieser Daten übernimmt sie jedoch nicht; dies gilt insbesondere für solche Risiken, die sich aus der Besonderheit des elektronischen Datenverkehrs ergeben und denen nicht durch mögliche und zumutbare Sicherungsmaßnahmen vorgebeugt werden kann. (3) Die Kunden willigen in die Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 dieser Bestimmung ausdrücklich ein. Sie können Ihre Einwilligungserklärung jederzeit und ohne Angabe von gründen widerrufen. Kunden haben ferner die Möglichkeit, die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit über die Homepage der GSD-Vermittlung einzusehen. 13 Rechtswahl; Gerichtsstand (1) Alle Verträge zwischen der GSD-Vermittlung und ihren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. (2) Sofern der Kunde den Vertrag in seiner Eigenschaft als Kaufmann im Sinne der 38 ZPO, 1ff HGB abgeschlossen hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten hieraus Frankfurt am Main. 14 Schlussbestimmungen (1) Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Inhalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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