Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von"

Transkript

1 RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln1

2 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für Holzpellet- und Holzhackschnitzelheizkessel (RAL-UZ 112), Ausgabe Februar Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben des Leitfadens können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers auch für die mit dem Inhalt verbundenen potentiellen Folgen ist ausgeschlossen. Wir erlauben das Kopieren sowie die sonstige Nutzung aller in diesem Leitfaden enthaltenen Inhalte, sofern sie nicht verfälscht oder auf sonstige missbräuchliche Art und Weise genutzt werden.

3 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Verwendung des Leitfadens 6 3. Geltungsbereich 6 4 Begriffsbestimmungen 7 5 Umweltanforderungen Anforderungen an den Auftragsgegenstand Allgemeines Anforderungen an die rationelle Energienutzung Emissionsanforderungen Stickstoffoxide (NO X ) Kohlenstoffmonoxid (CO) Organischer gasförmiger Kohlenstoff (OGC) Staub Brennstoffqualität Kunststoffanforderungen Umwälzpumpe 12 3 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

4 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung Dienstleistungen Einstell- und Bedienungs anleitung Nachweise 14 Anlage: Kriterienkatalog zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln 15 4 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

5 1. Einleitung Holzpellet(heiz)kessel ermöglichen durch ihren hohen Automatisierungsgrad eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe zu Heizzwecken. Sie leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung des Primärenergieeinsatzes an nicht-erneuerbaren Energieträgern. Die Begrenzung der Emissionen der Anlagen trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der Grenzwerte für diesen Leitfaden auf Prüfstandsmessungen unter idealisierten Standardbedingungen beruht. Diese dienen der Vergleichbarkeit der Messerergebnisse und werden in der Regel deutlich von Praxiswerten abweichen. Die Bestandsanlagen müssen im Rahmen der Wartungsintervalle und durch das Schornsteinfegerhandwerk überwacht werden. Daher sind bestimmte Anforderungen an die Auftragsausführung und den laufenden Betrieb einzuhalten (siehe Abschnitt 5.2). Der Hersteller muss den Betreiber einer Anlage in der Bedienungsanleitung darüber informieren. Mit diesem Leitfaden können Holzpelletheizkessel wie unter Geltungsbereich bezeichnet beschafft werden, die den eingesetzten Brennstoff rationeller nutzen und weniger Schadstoffe emittieren als nach geltenden DIN-Normen und der 1. Bundes- Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zulässig ist. Bei kombinierten Heizkesseln, die sowohl für Holzpellets als auch für Holzhackschnitzel freigegeben sind, gelten zusätzlich die Kriterien aus dem Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzhackschnitzelheizkesseln (UBA 2015). Die Ermittlung und Ausweisung der geforderten Grenzwerte muss für jeden der Brennstoffe getrennt erfolgen. Dies betrifft die Effizienzanforderungen, den Hilfsenergiebedarf und die Schadstoffemissionen. 5 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

6 2. Verwendung des Leitfadens Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat auf als Word- Dokument veröffentlichte Kriterienkatalog für die umweltfreundliche Beschaffung von Holzpelletheizkesseln ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Damit genügt hinsichtlich der Umweltanforderungen an den Auftragsgegenstand ein Verweis im Leistungsverzeichnis, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben Geltungsbereich Dieser Leitfaden gilt für Heizkessel nach DIN EN Zugelassen sind Kessel mit einer bis einschließlich 500 kw, die für die Befeuerung mit Holzpellets entsprechend DIN EN (Klasse A1), ENplus (Klasse A1) oder DINplus geeignet und vom Hersteller freigegeben sind. Eine zentrale Anforderung an ein anhand der Kriterien dieses Leitfadens beschafftes Gerät ist, dass es auch beim Betrieb am Einsatzort effizient und emissionsarm arbeitet. Aus diesem Grund werden im Rahmen dieses Leitfadens nur solche Geräte einbezogen, die für den Betrieb mit dem oben genannten Brennstoff geeignet und freigegeben sind. die je nach Wärmeanforderung stufenlos jeden beliebigen Teillastpunkt innerhalb des angegebenen Wärmeleistungsbereiches erreichen können. in denen die Zündung, Leistungs- und Verbrennungsregelung, sowie die Wärmetauscherreinigung vollautomatisch erfolgen, um Fehler durch unsachgemäße Bedienung zu vermeiden (Ausschluss von Anlagen mit manuell wirkenden Bedienungseinrichtungen (z. B. zur Regulierung der Verbrennungsluftzufuhr durch Stellhebel)). die ein vollständiges System darstellen und so die Beurteilung des Systemwirkungsgrades und der Emissionen des Systems ermöglichen (Ausschluss von reinen Festbrennstoffbrennern). 1 Vgl. 7 Abs. 1 VOL/A bzw. 8 Abs. 1 VOL/A-EG: Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung). Aus 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis auf diese Kriterien ist daher zumindest für den Oberschwellenbereich unzulässig. So zuletzt auch der Europäische Gerichtshof auf Grundlage von Art. 23 Abs. 6 RL 2004/18/EG in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 in der Rs. C-368/10 Kommission./. Niederlande (siehe a.a.o. Rn. 112). 6 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

7 Da die Auswahl des Brennstoffes maßgeblich die Effizienz und das Emissionsverhalten der Anlage beeinflussen kann, wird hinsichtlich der Brennstofffreigabe die Anforderung gestellt, dass die Grenzwerteinhaltung sowohl für Holzhackschnitzel als auch für Holzpellets nachgewiesen wird, wenn die Anlage für beide Brennstoffe freigegeben ist (siehe Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzhackschnitzelkesseln, UBA 2015). 4 Begriffsbestimmungen CO (Kohlenstoffmonoxid) ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses und giftiges Gas. Es entsteht unter anderem bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen und tritt beispielsweise in den Abgasemissionen von Heizanlagen auf. Elementaranalyse bezeichnet eine Methode zur Feststellung der in organischen und anorganischen Verbindungen enthaltenen Elemente der Nichtmetalle Kohlenstoff, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel und weiterer Elemente. Mit der Elementaranalyse lässt sich der Heizwert des Brennstoffs bestimmen. Feinanteil bezeichnet Partikel von Holzbrennstoffen, die kleiner als 3,15 Millimeter sind. Viele kleine Teile wirken sich ungünstig auf die Verbrennung aus und sind in den meisten Fällen die Ursache für Störungen der Heizungsanlage. Zudem entsteht durch einen hohen Feinanteil mehr Asche. Halogenierte Flammschutzmittel sind Chemikalien, die die Ausbreitung von Bränden einschränken, verlangsamen oder verhindern sollen und besonders in Haushalts- und Elektrogeräten eingesetzt werden. Im Brandfall können diese jedoch gesundheits- und umweltschädliche Wirkungen entfalten. Heizwert bezeichnet die bei einer Verbrennung maximal nutzbare Wärmemenge, bei der es nicht zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommt, bezogen auf die Menge des eingesetzten Brennstoffs. Hilfsenergiebedarf bezeichnet die Menge an Energie, die in der Heizanlage nicht direkt der Energieumwandlung dient, sondern für gesonderte Betriebsfunktionen benötigt wird. Kesselwirkungsgrad gibt das Verhältnis von in Prozent der Nennwärmebelastung bei einer Messung im konstanten Dauerbetrieb bei an. Dabei werden auch Abgas- und Wärmeverluste an die Umgebung berücksichtigt. Korngröße beschreibt die Größe einzelner Partikel (Körner) in einem Gemenge. Die Korngröße hat wesentlichen Einfluss auf die Stoffeigenschaften. 7 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

8 bezeichnet die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar garantierte größte Wärmeleistung. Normkubikmeter bezeichnet eine Einheit für eine bestimmte Gasmenge. Diese beschreibt ein Gasvolumen von einem Kubikmeter bei festgelegten Bedingungen. NO X (Stickstoffoxide) ist eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs. Stickstoffoxide sind klimawirksam und tragen u. a. auch zur Smog- und Ozonbildung bei. Sie treten in den Abgasemissionen von Verbrennungsmotoren auf. Organischer gasförmiger Kohlenstoff (OGC) beschreibt die Summe der Emissionen von organisch gebundenem Kohlenstoff, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff. Phthalate, auch Phthalsäureester, sind chemische Verbindungen, die überwiegend als Weichmacher für Kunststoffe wie beispielsweise PVC verwendet werden und gesundheitsschädlich sein können. Pufferspeicher bezeichnet ein Gerät, dass der thermischen Speicherung von Heizungs- und oder Trinkwasser dient. Pufferspeicher werden eingesetzt, um Differenzen zwischen der erzeugten und der verbrauchten Wärmemenge auszugleichen und Leistungsschwankungen zu glätten. Auf diese Weise kann die Wärmeerzeugung weitgehend unabhängig vom Verbrauch betrieben werden, wodurch sich für viele Energiequellen ein besseres Betriebsverhalten und ein besserer Wirkungsgrad ergibt Schüttdichte bezeichnet die Dichte eines Gemenges aus einem körnigen Feststoff (Schüttgut) und einem kontinuierlichen Fluid, welches die Hohlräume zwischen den Partikeln ausfüllt. Dabei dürfen sich die einzelnen Komponenten nicht ineinander lösen. Das Fluid kann auch Luft sein. Umwälzpumpe bezeichnet eine Pumpe, die den Heizkreislauf in Gang hält indem sie das warme Wasser zu den Heizkörpern befördert und das abgekühlte Wasser von dort wieder abführt. Versinterung beschreibt einen Prozess, bei dem aufgrund hoher Gluttemperaturen der Ascheschmelzpunkt überschritten wird und in der Folge die Asche in der Brennkammer verschlackt. Dieser Vorgang ist ursächlich für Funktionsstörungen holzbefeuerter Anlagen. Wärmetauscher bezeichnet ein Gerät, das thermische Energie von einem Stoffstrom in einen anderen überträgt. Wasserseitiger Widerstand bezeichnet die Druckdifferenz zwischen Rücklauf- und Vorlaufanschluss des Heizkessels unter festgelegten Bedingungen. 8 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

9 5 Umweltanforderungen Im Folgenden wird differenziert nach umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand in Form von Ausschlussoder Bewertungskriterien (Abschnitt 5.1) sowie umweltbezogene Anforderungen an die Auftragsausführung (Abschnitt 5.2). 5.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand Allgemeines Kriterium: Ausschluss Nachweis: Herstellererklärung Neben den im Folgenden zusammengestellten energetischen und emissionstechnischen Anforderungen ist auch die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN an die bautechnische Ausführung und an das sicherheitstechnische Verhalten (Vermeidung kritischer Betriebszustände bei normalem Betrieb und bei gestörtem Betrieb, Begrenzung der Oberflächentemperaturen, Abschaltbarkeit, elektrische Sicherheit) erforderlich Anforderungen an die rationelle Energienutzung Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Die Kesselwirkungsgrade sind gemäß DIN EN bei Nennlast () sowie bei Teillast (kleinste einstellbare Leistung, maximal 30 % der ) zu ermitteln. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets und Holzhackschnitzel hat die Ermittlung und Ausweisung für jeden dieser Brennstoffe getrennt zu erfolgen. Der Kesselwirkungsgrad von Anlagen mit einer kleiner oder gleich 12 kw darf 90 % bei Nennlast und 89 % bei Teillast nicht unterschreiten. Der Kesselwirkungsgrad von Anlagen mit einer größer 12 kw darf 90 % bei Nennlast und Teillast nicht unterschreiten Hilfsenergiebedarf Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Der Hilfsenergiebedarf ist gemäß Anhang 2 zur Blauer Engel-Vergabegrundlage RAL- UZ 112 (Holzpellet- und Holzhackschnitzelheizkessel) zu ermitteln. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets und Holzhackschnitzel muss die Ermittlung und Ausweisung für jeden dieser Brenn- 9 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

10 stoffe getrennt vorliegen (siehe Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzhackschnitzelheizkesseln, UBA 2015). Der Hilfsenergiebedarf von Kesseln, die ausschließlich für den Betrieb mit Holzpellets freigegeben sind, darf in Tabelle 1 genannten Werte nicht überschreiten. Tabelle 1: Anforderungen an den Hilfsenergiebedarf von Holzpelletkesseln bis 50 kw größer 50 kw bis 500 kw Betrieb bei Nennlast 2 0,8 % der 0,6 % der Betrieb bei Teillast 2 0,6 % der 0,3 % der Schlummerbetrieb (Stand-by ohne Wärmeerzeugung) 15 Watt 25 Watt Der Hilfsenergiebedarf von Kesseln, die für den Betrieb mit Holzpellets und Holzhackschnitzeln freigegeben sind, darf die in Tabelle 2 genannten Werte nicht überschreiten. Tabelle 2: Anforderungen an den Hilfsenergiebedarf für Kessel mit Freigabe für Holzpellets und Hackschnitzel bis 50 kw größer 50 kw bis 500 kw Betrieb bei Nennlast 2 1 % der 0,8 % der Betrieb bei Teillast 2 0,7 % der 0,4 % der Emissionsanforderungen Schlummerbetrieb (Stand-by ohne Wärmeerzeugung) 20 Watt 30 Watt Die nachstehend genannten Emissionsgrenzwerte sind bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand (0 C, 1013 mbar) mit einem Volumengehalt an Sauerstoff von 13 % einzuhalten. Die Maßeinheit mg/nm 3 ist als mg Schadstoff je Normkubikmeter Abgas (Massenkonzentration) zu verstehen. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets und Holzhackschnitzel hat die Ermittlung und Ausweisung für jeden dieser Brennstoffe getrennt zu erfolgen. 2 Die Relativwerte bezogen auf die müssen nur dann eingehalten werden, wenn der Hilfs energiebedarf über 80 W übersteigt. 10 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

11 Stickstoffoxide (NO X ) Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Beim Betrieb mit Holzpellets darf der Gehalt an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas (angegeben als Stickstoffdioxid) 150 mg/nm 3 bei Nennlast nicht überschreiten Kohlenstoffmonoxid (CO) Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf für Kessel mit einer bis einschließlich 50 kw beim Betrieb mit Holzpellets folgende Werte nicht übersteigen: 80 mg/nm 3 bei Nennlast und 180 mg/nm 3 bei Teillast. Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf für Kessel mit einer größer 50 kw bis einschließlich 500 kw beim Betrieb mit Holzpellets folgende Werte nicht übersteigen: 70 mg/nm 3 bei Nennlast und 150 mg/nm 3 bei Teillast Organischer gasförmiger Kohlenstoff (OGC) Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Der Gehalt an gasförmigem organischem Kohlenstoff (OGC) im Abgas, angegeben als Gesamtkohlenstoff, darf 5 mg/nm 3 bei Nennlast und Teillast nicht überschreiten Staub Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht einer nach DIN EN ISO für das Prüfgebiet Heizkessel für feste Brennstoffe akkreditierten neutralen Prüfstelle oder einer vom Deutschen Institut für Bautechnik für die Prüfung von Feuerstätten für feste Brennstoffe anerkannten Prüfstelle Der Gehalt an Staub im Abgas darf beim Einsatz von Holzpellets 20 mg/nm 3 bei Nennlast und 30 mg/nm 3 bei Teillast nicht überschreiten. 3 Nach derzeitigem Stand des Wissens ist die Bildung von Stickstoffoxiden in Holzfeuerungen in erster Linie vom Stickstoffgehalt des Brennstoffs abhängig. Eine thermische NO X -Bildung wird weitgehend ausgeschlossen. Dennoch gibt es Anzeichen für eine Beeinflussbarkeit der NO X -Emissionen durch verbrennungstechnische Maßnahmen. 11 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

12 5.1.5 Brennstoffqualität Kriterium: Ausschluss Nachweis: Herstellererklärung Der Hersteller ist verpflichtet, die Anlagenbetreiber in geeigneter Weise über Qualitätsanforderungen an den Brennstoff zu informieren und auf bestehende Normen und Qualitätssicherungssysteme hinzuweisen. Die möglichen Konsequenzen (insbes. Versinterung, Garantieverlust, erhöhte Emissionen) eines Betriebs der Anlage mit Brennstoffen, für welche die Anlage nicht freigegeben ist, bzw. die nicht die erforderlichen Brennstoffeigenschaften aufweisen, sind in geeigneter Form darzustellen. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets ist auf entsprechende Normen und Qualitätsstandards hinzuweisen (DIN EN (Klasse A1), ENplus (Klasse A1) oder DINplus) Kunststoffanforderungen Kriterium: Ausschluss Nachweis: Herstellererklärung Der Hersteller muss die Erfüllung der folgenden Anforderungen schriftlich erklären: Produktbestandteile aus Kunststoff mit einem Gewicht über 50 g müssen mit einem Kurzzeichen gemäß DIN EN ISO bzw. DIN ISO 1629 (Kautschuke) oder DIN ISO 2076 (Chemiefasern) gekennzeichnet werden. In Kunststoffen dürfen keine Schwermetalle, Phthalate oder halogenierten Flammschutzmittel enthalten sein Umwälzpumpe Kriterium: Ausschluss Nachweis: Herstellererklärung Wird die Anlage mit einer integrierten Umwälzpumpe in Verkehr gebracht, so hat der Einsatz einer effizienten, drehzahlgeregelten Umwälzpumpe zu erfolgen. Die Effizienz dieser Pumpe sollte sich an der Energieeffizienzklasse A für externe Umwälzpumpen orientieren. 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung Dienstleistungen Der umweltfreundliche Betrieb einer Holzpelletheizung wird von der ordnungsgemäßen Installation und Einstellung der Anlage, von der regelmäßigen Wartung und Reinigung der Anlage sowie vom Benutzungsverhalten wesentlich mitbestimmt. Um einen dauerhaft effizienten und emissionsarmen Betrieb zu gewährleisten, muss der Hersteller selbst oder der Servicepartner gezielte Dienstleistungen bei der Auswahl, Dimensionierung und Installation der Anlage sowie während des Betriebes der Anlage anbieten: Technische Schulung für Installateure/ innen und Verkäufer/innen Beratung und Angebot für die Installation eines Pufferspeichers Beratung zur Installation der Abgasanlage Angebot der Erstinbetriebnahme des Wärmeerzeugers durch den Hersteller und Erläuterung der Parameter für eine 12 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

13 effiziente, emissionsarme Verbrennung sowie der Steuerung der Anlage (Kundenschulung) Angebot eines zu üblichen Kundendienstzeiten verfügbaren Wartungsdienstes Angebot einer jährlichen Überprüfung und Wartung der Anlage Verfügbarkeit gleichwertiger Ersatzteile für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen Einstell- und Bedienungsanleitung Einstell- und Bedienungsanleitungen sind vorzulegen. Die Einstellanleitung muss klare und eindeutige Aussagen zur korrekten Einstellung der Holzpelletfeuerung durch Fachpersonal enthalten. Eine Einstellung nach der Einstellanleitung muss einen effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage ermöglichen. In der Einstellanleitung sind Hinweise für die Abstimmung der Holzpelletfeuerung mit der Abgasanlage sowie über die Kombination mit einem Pufferspeicher aufzunehmen. Die Bedienungsanleitung muss klare und verständliche Aussagen zum umweltfreundlichen, d. h. effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage durch den Betreiber sowie Hinweise zur regelmäßigen Wartung und Reinigung der Anlage durch einen Fachbetrieb enthalten. 13 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

14 6. Nachweise Ein Nachweis belegt, dass die vom Bieter gemachten Angaben oder die vorgeschlagene Lösung den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Nachweise sind grundsätzlich dem Angebot beizufügen 4, können jedoch vom Auftraggeber nachgefordert werden. Der Nachweis für die Einhaltung der geforderten Kriterien kann abhängig vom jeweiligen Kriterium zum Beispiel durch Herstellererklärungen oder Prüfberichte erbracht werden. Ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle kann von Prüf- und Eichlaboratorien sowie Inspektions- und Zertifizierungsstellen stammen, nicht jedoch vom Bieter selbst. Vom Auftraggeber ist im Einzelfall abzuwägen, inwieweit der voraussichtliche Auftragswert im Verhältnis zum Aufwand für die Durchführung der hier empfohlenen Messungen steht. Bei Holzpelletheizkesseln, die das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, darf gem. 8 Abs. 5 VOL/A-EG (analog für den Unterschwellenbereich) davon ausgegangen werden, dass sie nachweislich die hier aufgeführten Kriterien mit Ausnahme der Anforderungen an die Staubemissionen (Kapitel ) erfüllen. Ein gesonderter Nachweis ist für diese Produkte daher nur für die Anforderungen an die Staubemissionen erforderlich. Diese Anforderungen sind im vorliegenden Leitfaden neuen rechtlichen Bestimmungen (2. Stufe der 1. BImSchV) angepasst. Zu beachten ist, dass der Blaue Engel zwar als Nachweis (neben anderen geeigneten Beweismitteln) zugelassen werden darf, nicht hingegen die Aufnahme o.g. technischer Spezifikationen in die Leistungsbeschreibung ersetzen kann. Auch ein pauschaler Verweis auf die jeweilige Vergabegrundlage des Blauen Engels ist nicht zulässig 5. 4 Siehe 16 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A und 19 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A-EG. 5 Gem. 7 Abs. 1 VOL/A, 8 Abs. 1 VOL/A-EG muss die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sind die dennoch bestehenden Verweisungsmöglichkeiten auf vordefinierte technische Spezifikationen detailliert geregelt (siehe 8 Abs. 2 Nr. 1 VOL/A-EG i.v.m. Anhang TS). Ein Verweis auf die Vergabegrundlage von Umweltzeichen wird danach nicht zugelassen. 14 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

15 Anlage: Kriterienkatalog zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln Hinweis für öffentliche Auftraggeber: Bei der Beschaffung kombinierter Heizkessel, die sowohl für Holzhackschnitzel als auch für Holzpellets freigegeben sind, gelten zusätzlich die Kriterien aus dem Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln. Die Ermittlung und Ausweisung der geforderten Grenzwerte muss für jeden der Brennstoffe getrennt erfolgen. Dies betrifft die Effizienzanforderungen, den Hilfsenergiebedarf und die Schadstoffemissionen. Ziffer Kriterium 1 Allgemeines Neben den im Folgenden zusammengestellten energetischen und emissionstechnischen Anforderungen ist auch die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN an die bautechnische Ausführung und an das sicherheitstechnische Verhalten (Vermeidung kritischer Betriebszustände bei normalem Betrieb und bei gestörtem Betrieb, Begrenzung der Oberflächentemperaturen, Abschaltbarkeit, elektrische Sicherheit) erforderlich. 2 Anforderungen an die rationelle Energienutzung Die Kesselwirkungsgrade sind gemäß DIN EN bei Nennlast () sowie bei Teillast (kleinste einstellbare Leistung, maximal 30 % der ) zu ermitteln. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets und Holzhackschnitzel hat die Ermittlung und Ausweisung für jeden dieser Brennstoffe getrennt zu erfolgen. Der Kesselwirkungsgrad von Anlagen mit einer kleiner oder gleich 12 kw darf 90 % bei Nennlast und 89 % bei Teillast (kleinste einstellbare Leistung, maximal 30 % der ) nicht unterschreiten. Der Kesselwirkungsgrad von Anlagen mit einer größer 12 kw darf 90 % bei Nennlast und Teillast nicht unterschreiten. ý ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium 15 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

16 Ziffer Kriterium 3 Hilfsenergiebedarf Der Hilfsenergiebedarf ist gemäß Anhang 2 zur Blauer Engel-Vergabegrundlage RAL-UZ 112 (Holzpellet- und Holzhackschnitzelheizkessel) zu ermitteln. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets und Holzhackschnitzel muss die Ermittlung und Ausweisung für jeden dieser Brennstoffe getrennt vorliegen. Der Hilfsenergiebedarf von Kesseln, die ausschließlich für den Betrieb mit Holzpellets freigegeben sind, darf folgende Werte nicht überschreiten: bis 50 kw größer 50 kw bis 500 kw Betrieb bei Nennlast 6 0,8 % der 0,6 % der Betrieb bei Teillast 6 0,6 % der 0,3 % der Schlummerbetrieb (Stand-by) 15 Watt 25 Watt Der Hilfsenergiebedarf von Kesseln, die für den Betrieb mit Holzpellets und Holzhackschnitzeln freigegeben sind, darf folgende Werte nicht überschreiten: ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium Betrieb bei Nennlast 6 Betrieb bei Teillast 6 Schlummerbetrieb (Stand-by) bis 50 kw 1 % der 0,7 % der 20 Watt größer 50 kw bis 500 kw 0,8 % der 0,4 % der 30 Watt 6 Die Relativwerte bezogen auf die müssen nur dann eingehalten werden, wenn der Hilfsenergiebedarf über 80 W übersteigt. 16 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

17 Ziffer Kriterium 4 Emissionsanforderungen Die nachstehend genannten Emissionsgrenzwerte sind bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand (0 C, 1013 mbar) mit einem Volumengehalt an Sauerstoff von 13 % einzuhalten. Die Maßeinheit mg/nm 3 ist als mg Schadstoff je Normkubikmeter Abgas (Massenkonzentration) zu verstehen. 4.1 Stickstoffoxide (NO X ) Beim Betrieb mit Holzpellets darf der Gehalt an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas (angegeben als Stickstoffdioxid) 150 mg/nm 3 bei Nennlast nicht überschreiten. 4.2 Kohlenstoffmonoxid (CO) Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf für Kessel mit einer bis einschließlich 50 kw beim Betrieb mit Holzpellets folgende Werte nicht übersteigen: 80 mg/nm 3 bei Nennlast und 180 mg/nm 3 bei Teillast. Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf für Kessel mit einer größer 50 kw bis einschließlich 500 kw beim Betrieb mit Holz pellets folgende Werte nicht übersteigen: 70 mg/nm 3 bei Nennlast und 150 mg/nm 3 bei Teillast. 4.3 Organischer gasförmiger Kohlenstoff (OGC) 4.4 Staub Der Gehalt an gasförmigem organischem Kohlenstoff (OGC) im Abgas, angegeben als Gesamtkohlenstoff, darf 5 mg/nm 3 bei Nennlast und Teillast nicht überschreiten. Der Gehalt an Staub im Abgas darf beim Einsatz von Holzpellets 20 mg/nm 3 bei Nennlast und 30 mg/nm 3 bei Teillast nicht überschreiten. ý ý ý ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium 17 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

18 Ziffer Kriterium 5 Brennstoffqualität Der Hersteller ist verpflichtet, die Anlagenbetreiber in geeigneter Weise über Qualitätsanforderungen an den Brennstoff zu informieren und auf bestehende Normen und Qualitätssicherungssysteme hinzuweisen. Die möglichen Konsequenzen (insbes. Versinterung, Garantieverlust, erhöhte Emissionen) eines Betriebs der Anlage mit Brennstoffen, für welche die Anlage nicht freigegeben ist, bzw. die nicht die erforderlichen Brennstoffeigenschaften aufweisen, sind in geeigneter Form darzustellen. Bei Freigabe der Anlage für Holzpellets ist auf entsprechende Normen und Qualitätsstandards hinzuweisen (DIN EN (Klasse A1), ENplus (Klasse A1) oder DINplus). 6 Kunststoffanforderungen Der Hersteller muss die Erfüllung der folgenden Anforderungen schriftlich erklären: Produktbestandteile aus Kunststoff mit einem Gewicht über 50 g müssen mit einem Kurzzeichen gemäß DIN EN ISO bzw. DIN ISO 1629 (Kautschuke) oder DIN ISO 2076 (Chemiefasern) gekennzeichnet werden. ý ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium In Kunststoffen dürfen keine Schwermetalle, Phthalate oder halogenierten Flammschutzmittel enthalten sein. 7 Umwälzpumpe Wird die Anlage mit einer integrierten Umwälzpumpe in Verkehr gebracht, so hat der Einsatz einer effizienten, drehzahlgeregelten Umwälzpumpe zu erfolgen. Die Effizienz dieser Pumpe sollte sich an der Energieeffizienzklasse A für externe Umwälzpumpen orientieren. ý 18 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzpelletheizkesseln

19 Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.3 Postfach Dessau-Roßlau Tel: Internet: /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Gestaltung: KOMAG mbh Berlin Link zur Publikation: publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-4 Bildquellen: Titelbild: tchara/fotolia.com Stand: 17. März 2015

20

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung Holzhackschnitzelheizkesseln1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien

Mehr

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für Klein-Blockheizkraftwerke für gasförmige Brennstoffe (RAL-UZ

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Ratgeber Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden Datenträgervernichter 1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Datenträgervernichter

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden für Steckdosenleisten und Steckdosen-Adapter mit Abschaltautomatik1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010 Informationsblatt Nr. 22 April 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22.

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22. März

Mehr

EcoTopTen-Kriterien für Gas-Brennwertkessel, Holzpelltöfen und Holzpelletheizungen

EcoTopTen-Kriterien für Gas-Brennwertkessel, Holzpelltöfen und Holzpelletheizungen EcoTopTen-Kriterien für Gas-Brennwertkessel, Holzpelltöfen und Holzpelletheizungen Stand 5. Oktober 2006 Gas-Brennwertkessel in EcoTopTen Gas-Brennwertheizungen wurden als EcoTopTen-Produktgruppe ausgesucht,

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. 22 März 2011 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1 Zielsetzung Zum 22. März

Mehr

Novellierung der 1.BImSchV Aktueller Diskussionsstand

Novellierung der 1.BImSchV Aktueller Diskussionsstand Aktueller Diskussionsstand 1 Ausgangslage Anwendungsbereich der 1. BImSchV Errichtung, Beschaffenheit und der Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen Derzeitiger

Mehr

Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH

Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH Berichtszeitraum 01.01.- 31.12.2015 Für die Auswertung und

Mehr

Abgaskontrolle von Heizanlagen

Abgaskontrolle von Heizanlagen AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIRO L Landesagentur für Umwelt PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Agenzia provinciale per l ambiente Abgaskontrolle von Heizanlagen Im März 2011 wurden von der Landesregierung

Mehr

BKA/RIS Landesrecht Oberösterreich - Volltext

BKA/RIS Landesrecht Oberösterreich - Volltext BKA/RIS esrecht - olltext Seite 1 von 6 0 Langtitel erordnung der Oö. esregierung vom 7. April 1997 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserbereitungsanlagen

Mehr

Stand Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen:

Stand Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen: Vollzugsempfehlungen für Anlagen der Nummer 3.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Eisen-, Temper und Stahlgießereien) und der Nummer 3.4 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, soweit es sich um Schmelzanlagen für Aluminium

Mehr

Aktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen

Aktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen Aktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen Anja Behnke, Umweltbundesamt 24.04.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV 24.04.09 2

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

EXKURS ANFORDERUNGEN AN EMISSIONEN UND WIRKUNGSGRADE BEI DER PRÜFUNG VON HEIZKESSEL NACH EN 303-5:2012. Anforderungen der EN 303-5:2012

EXKURS ANFORDERUNGEN AN EMISSIONEN UND WIRKUNGSGRADE BEI DER PRÜFUNG VON HEIZKESSEL NACH EN 303-5:2012. Anforderungen der EN 303-5:2012 EXKURS ANFORDERUNGEN AN EMISSIONEN UND WIRKUNGSGRADE BEI DER PRÜFUNG VON HEIZKESSEL NACH EN 303-5:2012 Anforderungen der EN 303-5:2012 Gesetzliche Anforderungen an Kleinfeuerungen für biogene Brennstoffe

Mehr

HINTERGRUND September 2013

HINTERGRUND September 2013 HINTERGRUND September 2013 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EG) Nr. Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung

Mehr

FÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG

FÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG Seite 1 von 5 FÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG Zielsetzung: Ziel der Biomasseförderung ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch und die Reduktion der CO 2 Emission

Mehr

Heizöl ist ein flüssiger Brennstoff und wird nach Ausgangsprodukt in. - Teeröle

Heizöl ist ein flüssiger Brennstoff und wird nach Ausgangsprodukt in. - Teeröle Zusammenfassung zur Vorlesung Optimierte Gebäudetechnik / Teil Wärmeversorgungssysteme ab 3.KW/00 Heizöl ist ein flüssiger Brennstoff und wird nach Ausgangsprodukt in zwei Hauptgruppen eingeteilt: - Mineralische

Mehr

Presse. Vitoligno 300-H. Vollautomatischer Biomassekessel für Holzhackschnitzel und Pellets

Presse. Vitoligno 300-H. Vollautomatischer Biomassekessel für Holzhackschnitzel und Pellets Vitoligno 300-H Vollautomatischer Biomassekessel für Holzhackschnitzel und Pellets Der Vitoligno 300-H kann wahlweise mit Hackschnitzeln oder Pellets beschickt werden. So kann der Betreiber flexibel zwischen

Mehr

Anhang 3: Kapitel , Brennstoff Altholz A II

Anhang 3: Kapitel , Brennstoff Altholz A II Hinweis: Reihenfolge der einzelnen Abschnitte aus Darstellungsgründen teilweise geändert 5.4.8.2 Anlagen der Nummer 8.2: Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem

Mehr

Einführung der Stufe 2 der 1. BImSchV in der Praxis Erfahrungen und Ergebnisse

Einführung der Stufe 2 der 1. BImSchV in der Praxis Erfahrungen und Ergebnisse Lenkungsausschuss feste Bioenergieträger Einführung der Stufe 2 der 1. BImSchV in der Praxis Erfahrungen und Ergebnisse Markus Schlichter Technischer Laninnungswart Technischer Ausschuss - ZIV 1 Einzelraumfeuerstätten

Mehr

Qualitätssicherung für Pellets in Deutschland

Qualitätssicherung für Pellets in Deutschland Qualitätssicherung für Pellets in Deutschland 8. Schweizer Pelletforum, Bern, 7. November Energieträger Holz Holz: natürlicher, inhomogener Rohstoff (Baumart, Standort mit Witterung u. Boden, Schädlinge,

Mehr

Herstellererklärung ERSTELLERERKLÄRUNG

Herstellererklärung ERSTELLERERKLÄRUNG ERSTELLERERKLÄRUNG Hersteller HP/W Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Der automatisch beschickte Heizkessel vom Typ HP02 / W Nennwärmeleistung von Kesselwirkungsgrad von 4,3-14,9

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

STEIGERUNG DER ENERGIE- EFFIZIENZ

STEIGERUNG DER ENERGIE- EFFIZIENZ STEIGERUNG DER ENERGIE- EFFIZIENZ WAS IST DAS ZIEL DER VERSCHÄRFTEN GRENZWERTE DER BUNDESIMMISSIONS- SCHUTZVERORDNUNG? Heizen mit Holz wird immer beliebter. Der nachwachsende Brennstoff reduziert die CO

Mehr

WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?

WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR

Mehr

Vertrauen auf das Siegel Kennzeichnung von Produkten und ihre Bedeutung für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

Vertrauen auf das Siegel Kennzeichnung von Produkten und ihre Bedeutung für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung Vertrauen auf das Siegel Kennzeichnung von Produkten und ihre Bedeutung für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung Dr. Evelyn Hagenah Leiterin der Abteilung Nachhaltige Produkte und Konsummuster,

Mehr

Energielabels für Kühl-, Gefrier- oder Weinlagerschränke Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte

Energielabels für Kühl-, Gefrier- oder Weinlagerschränke Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Kühl-, Gefrier- oder Weinlagerschränke Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Kühl-, Gefrier- oder Weinlagerschränke 2 Kühl-, Gefrier- oder Weinlager-Schränke

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung

Luftreinhalte-Verordnung Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom 3. März 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Anhänge 2, 3 und 5 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 werden gemäss Beilage geändert.

Mehr

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für DVD-Rekorder, DVD-Player, Blu-ray Disk-Player (RAL-UZ

Mehr

UWE UmWelt und Energie e.k.

UWE UmWelt und Energie e.k. Feinstaub: Was ist das? Sicherlich hat jeder in der letzten Zeit die Diskussionen über das Thema Feinstaub mitverfolgt. Unter Feinstaub versteht man jene Staubkörner, welche von den Schleimhäuten in Mund

Mehr

Immissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin?

Immissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin? Immissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin? Anja Behnke, Umweltbundesamt 26.02.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV und weitere

Mehr

HDG Bavaria Vortrag_SHK-HSF-PHA Stefan Fuchs HDG Bavaria GmbH

HDG Bavaria Vortrag_SHK-HSF-PHA Stefan Fuchs HDG Bavaria GmbH HDG Bavaria 2010-04-15 Stefan Fuchs HDG Bavaria GmbH 10-04-15 Vortrag_SHK-HSF-PHA 1 HDG Firmeninformationen HDG Heizkessel Druckbehälter Großanlagen Gründung 1978 Mitarbeiter 203 davon 12 Auszubildende

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von interaktiven

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von interaktiven Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von interaktiven WEIßWANDTAFELN 1 Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für interaktive Weißwandtafeln (RAL-UZ 166), Ausgabe

Mehr

Prüfstelle. Technische Universität Wien Karlsplatz 13, 1040 Wien

Prüfstelle. Technische Universität Wien Karlsplatz 13, 1040 Wien Prüfstelle Rechtsperson Karlsplatz 13, 1040 Wien Ident 0121 Standort Prüflabor für Feuerungsanlagen am Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und technische Biowissenschaften Getreidemarkt 9/166,

Mehr

Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen

Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen Dessau, 09. März 2006 Hintergrundpapier: Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Es kann in der Energieversorgung eine wichtige Rolle

Mehr

Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November Vollzug in der Schweiz Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vollzug durch den Bund

Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November Vollzug in der Schweiz Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vollzug durch den Bund Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und NIS Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November 2011

Mehr

Datum der Ermittlung/Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:

Datum der Ermittlung/Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: AKB-2015-103rev00 1 2 3 4 5 6 Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung 7

Mehr

Kriterienkatalog Mai 2017 Heizkessel

Kriterienkatalog Mai 2017 Heizkessel Kriterienkatalog 06004 03. Mai 2017 Heizkessel ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 06 Haustechnik und Beleuchtung Arbeitsgruppenleiter: Dipl.-Ing. Dr. Michael Minarik Magistratsabteilung 34 Muthgasse 62, A-1194

Mehr

Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis

Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Westerwaldstraße 6 53757 Sankt Augustin Tel. (02241) 3407-0 Fax (02241) 3407-10 E-Mail: ziv@schornsteinfeger.de www.schornsteinfeger.de Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mehr

Zum heutigen Aktionstag Blauer Engel

Zum heutigen Aktionstag Blauer Engel Zum heutigen Aktionstag Blauer Engel Labeldschungel Umweltzeichen als Front Runner (freiwillige) Umweltzeichen Marktnachfrage pull Öffentliche Beschaffung Energieverbrauchskennzeichnung Öffentliche Förderprogramme

Mehr

Lehrabschlussprüfungs Vorbereitungskurs Rauchfangkehrer. Brennstoffe. Wir Unterscheiden grundsätzlich Brennstoffe in:

Lehrabschlussprüfungs Vorbereitungskurs Rauchfangkehrer. Brennstoffe. Wir Unterscheiden grundsätzlich Brennstoffe in: Lehrabschlussprüfungs Vorbereitungskurs Rauchfangkehrer Wir Unterscheiden grundsätzlich in: Feste Flüssige Gasförmige Biomasse Feste Torf Holz Kohle Brikett Koks Anthrazit Holz: Anwendung: Kachelofen,

Mehr

Anhang 1: Kapitel b, Brennstoff naturbelassenes Holz. Änderungsvorschlag der unterzeichnenden Organisationen und Verbände

Anhang 1: Kapitel b, Brennstoff naturbelassenes Holz. Änderungsvorschlag der unterzeichnenden Organisationen und Verbände Originaltext Referentenentwurf Nr. 5.4.1.2.1b Hinweis: Reihenfolge der einzelnen Abschnitte aus Darstellungsgründen teilweise geändert 5.4.1.2.1b Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme

Mehr

- Stand der Umsetzung und Ausblick-

- Stand der Umsetzung und Ausblick- Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen - Stand der Umsetzung und Ausblick- Hans-Peter Ewens Bundesumweltministerium Bonn LAI - Fachgespräch Essen, 02. Oktober 2013 Ausgangslage 2005/2006 Anlagenbestand

Mehr

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt. Redaktion: Detlef Drosihn,Fachgebiet I 2.5, Energieversorgung und -daten

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt. Redaktion: Detlef Drosihn,Fachgebiet I 2.5, Energieversorgung und -daten Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet I 2.5 Postfach 14 06 06844 Dessau-Roßlau Tel: +49 340-2103-0 info@umweltbundesamt.de Internet: www.umweltbundesamt.de /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt

Mehr

Scheitholzkessel VITOLIGNO 150-S

Scheitholzkessel VITOLIGNO 150-S Scheitholzkessel VITOLIGNO 150-S Scheitholz- Vergaserkessel Vitoligno 150-S 17 bis 45 kw Der Vitoligno 150-S ist ein kompakter, preisattraktiver Scheitholz-Vergaserkessel, der sich sowohl für den monovalenten

Mehr

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,

Mehr

Veröffentlichung von Emissionsdaten der MBA Kahlenberg

Veröffentlichung von Emissionsdaten der MBA Kahlenberg Veröffentlichung von Emissionsdaten der MBA Kahlenberg Betriebszeitraum 1.1.213-31.12.213 1 Zweck der MBA Kahlenberg In der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Kahlenberg (MBA Kahlenberg) verarbeitet

Mehr

Technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen

Technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen Technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen für die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz Seite

Mehr

Was ist eigentlich Feinstaub? Als Feinstaub bezeichnet man alle ( Ruß ) Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm

Was ist eigentlich Feinstaub? Als Feinstaub bezeichnet man alle ( Ruß ) Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm Was ist eigentlich Feinstaub? Als Feinstaub bezeichnet man alle ( Ruß ) Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm Herkunft der Feinstaubemissionen Anzahl der Biomassefeuerungen Die Altersstruktur

Mehr

LEITFADEN ZUR UMWELTFREUNDLICHEN ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG VON TAPETEN UND RAUFASER

LEITFADEN ZUR UMWELTFREUNDLICHEN ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG VON TAPETEN UND RAUFASER LEITFADEN ZUR UMWELTFREUNDLICHEN ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG VON TAPETEN UND RAUFASER Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für Tapeten und Raufaser überwiegend aus Papier-Recycling

Mehr

Heizen mit Scheitholz

Heizen mit Scheitholz Heizen mit Scheitholz Heizen mit Scheitholz Heizen mit Scheitholz hat in Oberösterreich eine lange Tradition. Derzeit sind in etwa 8.000 Scheitholzanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 225.000 kw installiert.

Mehr

Anforderungen an Betriebsanleitungen. für Ex-Geräte. Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden. für elektrotechnische Produkte der Automatisierung

Anforderungen an Betriebsanleitungen. für Ex-Geräte. Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden. für elektrotechnische Produkte der Automatisierung Anforderungen an Betriebsanleitungen für Ex-Geräte Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Produkte der Automatisierung Impressum Anforderungen an Betriebsanleitungen

Mehr

Relevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet.

Relevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Mehr

Stand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -

Stand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 - Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt

Mehr

Emissionsjahresbericht für die thermische Klärschlammverwertungsanlage im Rahmen des Projektes sludge2energy am Standort Kläranlage Straubing

Emissionsjahresbericht für die thermische Klärschlammverwertungsanlage im Rahmen des Projektes sludge2energy am Standort Kläranlage Straubing Emissionsjahresbericht 2014 für die thermische Klärschlammverwertungsanlage im Rahmen des Projektes sludge2energy am Standort Kläranlage Straubing Projektkennwort: sludge2energy ULK: Stand: 06.05.2015

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien

Mehr

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von elastischen fußbodenbelägen

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von elastischen fußbodenbelägen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von elastischen fußbodenbelägen 1 Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für elastische Fußbodenbeläge (RAL-UZ 120), Ausgabe

Mehr

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt. Redaktion: Detlef Drosihn,Fachgebiet I 2.5, Energieversorgung und -daten

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt. Redaktion: Detlef Drosihn,Fachgebiet I 2.5, Energieversorgung und -daten Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet I 2.5 Postfach 14 06 06844 Dessau-Roßlau Tel: +49 340-2103-0 info@umweltbundesamt.de Internet: www.umweltbundesamt.de /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt

Mehr

Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV

Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV Für Mensch & Umwelt Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV Anja Nowack Fachgebiet III 2.1 / Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen Umsetzung

Mehr

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert: Lutz Kühl Tel.: 04332-9 87 87 Bezirksschornsteinfegermeister Fax: 04332-9 87 85 Kurze Straße 2 info@bsmkuehl.de 24800 Elsdorf-Westermühlen www.bsmkuehl.de Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:

Mehr

Eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD

Eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD Zentrum für f r nachwachsende Rohstoffe NRW Eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD 1 Neue Regeln für Biomasseheizungen im Rahmen der 1. BImSch-Novelle

Mehr

Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011)

Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011) Anlage 1 (zu 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Lfd. Nr. Parameter Grenzwert 1 Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml 2 Enterokokken 0/100 ml Anforderungen

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das?

Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? 21. Wasserhygienetage Bad Elster, 6. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt, Heinrich-Heine-Str.

Mehr

SMART HEATING DAS PRODUKT DER ZUKUNFT

SMART HEATING DAS PRODUKT DER ZUKUNFT SMART HEATING DAS PRODUKT DER ZUKUNFT Effizientes Heizen durch Benutzerinformation und Monitoring 14. August 2014 // DI Franz Zach, Dr. Georg Patay WARUM SMART HEATING? Luftver- schmutzung Schadstoffe

Mehr

Besser lernen in guter Luft

Besser lernen in guter Luft Besser lernen in guter Luft Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Bildungseinrichtungen Empfehlungen des Arbeitskreises Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt Für Mensch & Umwelt Wir halten uns den

Mehr

NACHTRÄGLICHE ANORDNUNG

NACHTRÄGLICHE ANORDNUNG Durchschrift Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Postfach 10 24 61 66024 Saarbrücken Mit Postzustellungsurkunde Energie SaarLor Lux AG Bismarckstr. 143 66121 Saarbrücken Geschäftsbereich 3 Gewerbeaufsicht

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN D r. M a t t h i a s Z i e r e s R e c h t s a n w a l t NEUE EU-VERGABERICHTLINIEN VERÖFFENTLICHT 15. Januar

Mehr

SITRO -HACKSCHNITZEL. Gesiebte & getrocknete Hackschnitzel aus der Region.

SITRO -HACKSCHNITZEL. Gesiebte & getrocknete Hackschnitzel aus der Region. SITRO -HACKSCHNITZEL Gesiebte & getrocknete Hackschnitzel aus der Region. SITRO-HACKSCHNITZEL Technisch getrocknete und gesiebte Hackschnitzel von Energie Holz Hess sind gut für die Heizung, gut für Ihren

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

LIV Schornsteinfegerhandwerk Hessen

LIV Schornsteinfegerhandwerk Hessen Schornsteinfegerhandwerk Einblastechnik für Hackschnitzel Dipl.-Ing. (FH) 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 2010 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen. Kleinfeuerungen

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen. Kleinfeuerungen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen 8208 0 Stammvereinbarung 120/95 1995-08-16 Blatt 1-6 1. Novelle 137/98 1998-09-17 Blatt 1-6 0 Ausgegeben am 17. September

Mehr

Technische Daten. PELLEMATIC Condens 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG.

Technische Daten. PELLEMATIC Condens 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG. Technische Daten PELLEMATIC 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG www.oekofen.com Technische Daten Pellematic Im technischen Datenblatt finden Sie die Daten der Pellematic entsprechend der Kesselleistung.

Mehr

Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV

Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV Hans-Peter Ewens Bundesumweltministerium Bonn ISH Frankfurt, 10. März 2015 Ziele der novellierten 1. BImschV Nachhaltige Reduzierung der Staubfrachten

Mehr

Prozessqualität des Nutzen und Betreibens Prozessqualität des Nutzen und Betreibens Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung

Prozessqualität des Nutzen und Betreibens Prozessqualität des Nutzen und Betreibens Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung Relevanz und Zielsetzungen Die Reinigung eines Gebäudes dient einerseits der Pflege der Bauteile und andererseits der Behaglichkeit und Gesundheit der Nutzer. Ziele der Gebäudereinigung sind u.a.: 1. Aufrechterhaltung

Mehr

IHT Innovative Heiztechnik GmbH Energie Die Lösung liegt vor unserer Tür. Werner Boos

IHT Innovative Heiztechnik GmbH Energie Die Lösung liegt vor unserer Tür. Werner Boos IHT Innovative Heiztechnik GmbH Energie Die Lösung liegt vor unserer Tür Werner Boos Philosophie Erschließung neuer Energie Potenziale aus der Region für die Region Entwicklung von Konzepten für die wirtschaftliche

Mehr

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt

Impressum. /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet I 2.5 Postfach 14 06 06844 Dessau-Roßlau Tel: +49 340-2103-0 info@umweltbundesamt.de Internet: www.umweltbundesamt.de /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt

Mehr

Kriterienkatalog Nov Textilien

Kriterienkatalog Nov Textilien Kriterienkatalog 20.001 23. Nov. 2015 Textilien ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 20 Textilien Arbeitsgruppenleiter: Ing. Herbert Nentwich Wiener Krankenanstaltenverbund, Thomas-Klestil-Platz 7, A-1030 Wien Telefon:

Mehr

Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV

Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV Form und Inhalt der Bescheinigung sind in der Anlage III der 1.BImSchV fest vorgegeben. Die Messbescheinigung wird Ihnen nach Durchführung der

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) -

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) - PRESSE-INFO Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen Schornsteinfeger beraten rund um emissionsarmes Heizen Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen,

Mehr

Technische Daten. PELLEMATIC Condens 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG.

Technische Daten. PELLEMATIC Condens 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG. Technische Daten PELLEMATIC 10 18kW DEUTSCH ORIGINALANLEITUNG www.oekofen.com Technische Daten Pellematic Im technischen Datenblatt finden Sie die Daten der Pellematic entsprechend der Kesselgröße. Bezeichnung

Mehr

Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 in der Leipziger Straße?

Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 in der Leipziger Straße? Drucksache 18 / 16 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema:

Mehr

Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa

Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa Thomas Schiffert Wer steckt hinter neuen Gesetzen? Öl-, Gas-, und/oder Stromlobby? oder gibt es noch andere Player. 2016 1

Mehr

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH TÜV SÜD (MT) / (Ident.Nr.

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH TÜV SÜD (MT) / (Ident.Nr. 1 4 OENORM EN 1619 OENORM EN 111 OENORM EN 184-1 OENORM EN 1649 OENORM EN 14181 OENORM EN 148 01-0 Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung der Massenkonzentration des gesamten gasförmigen organisch

Mehr

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6.

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6. Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

Mehr

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

Mehr

Prüfbuch. S4 Turbo 22 / S4 Turbo 22 F. Allgemeine Ausführung ausgenommen Deutschland. PB _at

Prüfbuch. S4 Turbo 22 / S4 Turbo 22 F. Allgemeine Ausführung ausgenommen Deutschland. PB _at Prüfbuch S4 Turbo 22 / S4 Turbo 22 F Allgemeine Ausführung ausgenommen Deutschland PB 026 01 11_at Druck- und Satzfehler vorbehalten! Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H, Industriestraße 12,

Mehr

BHKW-Grundlagen. Kurzinformation

BHKW-Grundlagen. Kurzinformation BHKW-Grundlagen Kurzinformation Die ASUE-Broschüre BHKW-Grundlagen (DIN A4, 48 Seiten, Best.Nr. 06 06 10) beinhaltet eine übersichtliche Zusammenfassung aller relevanten Aspekte zum Thema Blockheizkraftwerke.

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung

Mehr

Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung!

Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung! Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung! Geld und Energie sparen durch Heizungswartung und -inspektion. www.moderne-heizung.de Warum warten? Auch die Heizung braucht regelmässig eine Inspektion. Beim Auto

Mehr

Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen

Mehr

Heizung OK? Ist Ihre Heizung noch OK?

Heizung OK? Ist Ihre Heizung noch OK? Heizung OK? Ist Ihre Heizung noch OK? Das Messprotokoll des Schornsteinfegers: "Verringern alle Haushalte ihren Abgasverlust um ein Prozent, so reicht die eingesparte Energiemenge zur Beheizung von 500.000

Mehr