Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
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1 RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten1
2 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für Fernsehgeräte (RAL-UZ 145), Ausgabe Juli Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben des Leitfadens können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers auch für die mit dem Inhalt verbundenen potentiellen Folgen ist ausgeschlossen. Wir erlauben das Kopieren sowie die sonstige Nutzung aller in diesem Leitfaden enthaltenen Inhalte, sofern sie nicht verfälscht oder auf sonstige missbräuchliche Art und Weise genutzt werden.
3 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Geltungsbereich 5 3. Verwendung des Leitfadens 6 4. Begriffsbestimmungen 6 5. Umweltanforderungen Anforderungen an den Auftragsgegenstand Ein-Zustand Aus-Zustand und passiver Bereitschaftszustand Drahtlose Netzwerkanschlüsse Ausschalt-Bedienelement Schnellstartfunktion (Quick Start, Fast Start) Manuelle Helligkeitsregelung Automatische Helligkeits regelung Schadstoffe Materialanforderungen an Kunststoffe für Gehäuse und Gehäuseteile Recyclinggerechte Konstruktion Reparaturfähigkeit 11 3 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
4 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung Verbraucherinformation Angebotswertung 12 Anlage: Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Fernsehgeräten 13 4 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
5 1. Einleitung In den letzten Jahren hat sich der Fernsehgeräte-Markt stark gewandelt und ist mittlerweile von großformatigen Flachbildschirmen geprägt. Im selben Zuge hat sich die mittlere Leistungsaufnahme mancher Fernsehgeräte fast verdoppelt. Hinzu kommt, dass der Ausstattungsgrad in Deutschland mit schnittlich 1,5 Geräten pro Haushalt sehr hoch ist und die tägliche Nutzungsdauer der Geräte weiter zugenommen hat. Diese Entwicklungen führen dazu, dass auch der mit dem Fernsehkonsum einhergehende Energieverbrauch stetig gestiegen ist. Zusätzlich werden die Zyklen der Neuanschaffungen aufgrund neuer Funktionen und besserer Bilddarstellung immer kürzer (ca. alle 5 bis 7 Jahre), weshalb auch der Ressourcenverbrauch der Geräte zugenommen hat. Mit diesem Leitfaden werden Fernsehgeräte beschrieben, die sich folgende Umwelteigenschaften auszeichnen: geringer Energieverbrauch hohe Lebensdauer geringe Schadstoffbelastung 2. Geltungsbereich Dieser Leitfaden gilt für Fernsehgeräte (Fernsehapparate und Videomonitore). 5 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
6 3. Verwendung des Leitfadens Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat unter als Word-Dokument veröffentlichte Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Fernsehgeräten ist zum einen als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Damit genügt hinsichtlich der Umweltanforderungen an den Auftragsgegenstand ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. 1 Der Anbieterfragebogen soll zudem der führung dienen. Eine diesbezügliche Formulierung in den Vergabeunterlagen könnte sein: Die Fernsehgeräte müssen die im angefügten Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Fernsehgeräten genannten Ausschlusskriterien erfüllen, um bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden zu können. Die im Anbieterfragebogen genannten Bewertungskriterien werden im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Zum ist für jedes angebotene Produkt der ausgefüllte Anbieterfragebogen zusammen mit den darin geforderten Einzelnachweisen vorzulegen. 4. Begriffsbestimmungen Fernsehgerät bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor. Fernsehapparat bezeichnet ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht: einem Bildschirm, einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, zum Beispiel DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en). 1 Vgl. 7 Abs. 1 VOL/A bzw. 8 Abs. 1 VOL/A-EG: Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung). Aus 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis auf diese Kriterien ist daher zumindest für den Oberschwellenbereich unzulässig. So zuletzt auch der Europäische Gerichtshof auf Grundlage von Art. 23 Abs. 6 RL 2004/18/EG in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 in der Rs. C-368/10 Kommission./. Niederlande (siehe a.a.o. Rn. 112). 6 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
7 Videomonitor bezeichnet ein Produkt, das zur Anzeige eines Videosignals aus unterschiedlichen Quellen, einschließlich Fernsehsignalen, auf einem integrierten Bildschirm konzipiert ist, das fakultativ Audiosignale von einem externen Quellgerät steuert und wiedergibt, das genormte Videosignalpfade, darunter Cinch (Component Cinch, Composite Cinch), SCART, HDMI und künftige Drahtlosstandards (jedoch mit Ausnahme ungenormter Videosignalpfade wie DVI und SDI) angeschlossen ist, aber Sendesignale nicht empfangen und verarbeiten kann. Ein-Zustand bezeichnet einen Zustand, in dem das Fernsehgerät mit dem Netz verbunden ist und Ton und Bild bereitstellt. Heim-Zustand (engl. Home-mode ) bezeichnet die vom Hersteller für den normalen Betrieb zu Hause empfohlene Einstellung des Fernsehgerätes. Aus-Zustand bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist, aber keinerlei Funktion bereitstellt; das umfasst auch: Zustände, in denen lediglich der Aus-Zustand angezeigt wird; Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit nach den Bestimmungen der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleisten. Passiver Bereitschaftszustand (in der EU-Verordnung 1062/2010 Bereitschaftszustand genannt) bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem öffentlichen Stromnetz angewiesen ist, um ordnungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen zeitlich unbegrenzt bereitstellt: Reaktivierungsfunktion oder Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder Information oder Statusanzeige. Aktiver Bereitschaftszustand, niedere Bereitschaft : Das Fernsehgerät kann zusätzlich zum passiven Bereitschaftszustand mittels eines externen Signals in eine andere Betriebsart geschaltet werden. Dieser Zustand entspricht dem Network Standby, wie er in der Ökodesign-Vorstudie zu Los 26 definiert wird. Aktiver Bereitschaftszustand, hohe Bereitschaft : Zusätzlich zum passiven und aktiven Bereitschaftszustand (niedere Bereitschaft) findet ein Datenaustausch/ Datenempfang mit oder von einer externen Quelle statt. Schnellstartfunktion (engl. Quick Start, Fast Start ): Der Zustand, in dem das Gerät mittels eines internen Sensors oder eines Timers innerhalb wenigen Sekunden (maximal 5 Sekunden) in den Ein-Zustand versetzt wird. Dies wird technisch beispielsweise da realisiert, dass Empfänger und Mikroprozessoren weiterhin in Betrieb bleiben und nur der Bildschirm 7 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
8 deaktiviert wird. Der Energieverbrauch des Geräts bei aktivierter Schnellstartfunktion liegt in der Regel deutlich über dem in den Bereitschaftszuständen. Reaktivierungsfunktion bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebszustände einschließlich des Ein- Zustands mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Timer zur Umschaltung in einen Betriebszustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich des Ein-Zustands umfasst. Netzwerk (engl. network) bezeichnet eine Infrastruktur von Geräten mit einer definierten Topologie von Verknüpfungen, einer Architektur inklusive ihrer physischen Komponenten, organisatorischen Prinzipien, Kommunikationsverfahren und Formaten (Protokolle). Netzwerkanschluss (engl. network ports) bezeichnet eine zum Zweck einer Netzwerkverbindung an einem Gerät vorhandene physische Schnittstelle, die das Gerät reaktivieren kann. Obligatorisches Menü (engl. forced menu ) bezeichnet die Festlegung einer Reihe den Hersteller voreingestellter Parameter, für die der Nutzer bei der erstmaligen Inbetriebnahme des Fernsehgeräts eine bestimmte Einstellung wählen muss. Spitzenluminanzverhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen der Spitzenluminanz im Heim-Zustand bzw. im Ein- Zustand nach Herstellereinstellung und der Spitzenluminanz bei maximaler Helligkeitseinstellung des Fernsehgeräts im Ein-Zustand. Automatische Helligkeitsregelung misst die Umgebungshelligkeit, so dass die Einstellungen des Fernsehgerätes automatisch daran angepasst werden können. In der EU-Verordnung 1062/2010 wird diese Funktion in Anhang II beschrieben. Regulierung der Hintergrundbeleuchtung : Die Möglichkeit, nicht die Flüssigkristalle, sondern die Hintergrundbeleuchtung zu beeinflussen, damit der Energieverbrauch des Fernsehgeräts die Verdunklung bzw. Schwärzung der dunklen Bildteile reduziert werden kann. 8 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
9 5. Umweltanforderungen Im Folgenden wird differenziert nach umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand in Form von Ausschlussoder Bewertungskriterien (Abschnitt 5.1) sowie umweltbezogene Anforderungen an die Auftragsausführung (Abschnitt 5.2). 5.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand Ein-Zustand Kriterium: Ausschluss : Produktdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1062/2010 Anhang III Das Fernsehgerät muss bezüglich der Energieeffizienz eine der folgenden Energieeffizienzklassen entsprechend der EU-Verordnung 1062/2010 aufweisen: Energieeffizienzklasse A für Fernsehgeräte bis 66 cm (bzw. 26 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Energieeffizienzklasse A+ für Fernsehgeräte größer als 66 cm (bzw. 26 Zoll) bis 102 cm (bzw. 40 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Energieeffizienzklasse A++ für Fernsehgeräte größer als 102 cm (bzw. 40 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Die Leistungsaufnahme im aktiven Betrieb darf gleichzeitig nicht größer sein als 100 W Aus-Zustand und passiver Bereitschaftszustand Kriterium: Ausschluss : Prüfprotokoll nach Verordnung (EG) 1062/2010 Anhang VII eines unabhängigen Prüflabors Das Gerät muss in einen Aus- oder einen passiven Bereitschaftszustand versetzt werden können. Die Leistungsaufnahme eines Fernsehgerätes darf in diesen Zuständen maximal 0,3 W betragen Drahtlose Netzwerkanschlüsse Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Wenn das Gerät die Möglichkeit zur Verbindung mit einem drahtlosen Netzwerk anbietet, muss der Nutzer alle drahtlosen Netzwerkanschlüsse bei der Erstinstallation einzeln aktivieren können. Zusätzlich soll das Gerät die Möglichkeit bieten, im Installationsmenü alle drahtlosen Netzwerkanschlüsse einzeln aktivieren oder deaktivieren zu können Ausschalt-Bedienelement Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Das Fernsehgerät muss über ein gut erreichbares Bedienelement verfügen, das bei Betätigung das Gerät in den Aus- Zustand oder den passiven Bereitschaftszustand versetzt. Die Funktion des Bedienelements muss in den Produktunterlagen erläutert werden. 9 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
10 5.1.5 Schnellstartfunktion (Quick Start, Fast Start) Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Wenn das Gerät eine Schnellstartfunktion anbietet: Die Schnellstartfunktion muss in der Werkvoreinstellung deaktiviert sein. Das Gerät muss nach der Aktivierung der Schnellstartfunktion spätestens nach 4 Stunden (Werkseinstellung) der letzten Nutzeraktivität automatisch wieder in den passiven Bereitschaftsmodus oder den Aus-Zustand übergehen. Bei der Aktivierung der Schnellstartfunktion soll der Nutzer nach Möglichkeit einen deutlichen, textlichen Hinweis erhalten, dass diese Funktion zu einem Mehrverbrauch an Energie führt (z.b. Warnung im Menü bei Aktivierung der Schnellstartfunktion). Die Schnellstartfunktion sowie ein Hinweis zum Mehrverbrauch an Energie müssen in den Produktunterlagen erläutert werden Manuelle Helligkeitsregelung Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Das Gerät verfügt über die Möglichkeit, die Helligkeit der Hintergrundbeleuchtung manuell einzustellen Automatische Helligkeitsregelung Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Das Fernsehgerät muss über einen Sensor zur automatischen Helligkeitsregelung des Fernsehbilds verfügen. Die automatische Helligkeitsregelung muss als Werksvoreinstellung aktiviert sein und muss im aktiven Betrieb bei einer Umgebungshelligkeit von 0 Lux zu einer Reduzierung der Leistungsaufnahme von mindestens 20 % gegenüber dem aktiven Betrieb bei einer Umgebungshelligkeit von 300 Lux führen. Die minimale Helligkeit bei aktivierter automatischer Helligkeitsregelung soll nach Möglichkeit manuell einstellbar sein Schadstoffe Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Das Fernsehgerät darf kein Quecksilber enthalten. Der Bildschirm des Fernsehgerätes darf kein Blei enthalten Materialanforderungen an Kunststoffe für Gehäuse und Gehäuseteile Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Gehäusekunststoffe sind nicht aus halogenhaltigen Polymeren (z. B. PVC). Ferner sind keine chlor- oder bromhaltigen Flammschutzmittel in Gehäusekunststoffteilen > 25 g zugesetzt. 10 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
11 Stoffe, die nach der Verordnung EG Nr.1272/2008 Anhang VI mit den folgenden Gefährlichkeitsmerkmalen eingestuft sind, dürfen den Kunststoffen für Gehäuse (Teile > 25 g) nicht zugesetzt sein. Karzinogene Stoffe der Kategorien 1A, 1B Keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A, 1B Reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A, 1B Recyclinggerechte Konstruktion Kriterium: Bewertung : Herstellererklärung Das Fernsehgerät muss so entworfen und konstruiert sein, dass eine Demontage im Hinblick auf die Separierung wertstoffhaltiger Bauteile und Materialien leicht und schnell möglich ist. Das heißt, dass entsprechende Verbindungen mit herkömmlichen Werkzeugen lösbar und die Verbindungsstellen leicht zugänglich sein müssen, Kunststoffe aus nur einem Polymer bestehen sollen bzw. Kunststoffteile deren Masse größer als 25 g sind gemäß ISO Norm gekennzeichnet sein müssen, um eine sortenreine Trennung zu ermöglichen und eine Anleitung zur Demontage für die Behandler von Alt-Geräten verfügbar sein muss, mit dem Ziel, möglichst viele Ressourcen zurückzugewinnen Reparaturfähigkeit Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Ersatzteile müssen bei laufender Produktion und für mindestens fünf Jahre nach Produktionseinstellung vorgehalten werden. Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die typischerweise im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können. Andere, regelmäßig die Lebensdauer des Produktes überdauernde Teile, sind nicht als Ersatzteile anzusehen. 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung Die im Folgenden genannten Bedingungen sollten als Vertragsbedingungen in die Vergabeunterlagen ausgenommen werden Verbraucherinformation Der Bieter informiert den Anwender in geeigneter Form über: Leistungsaufnahme des Gerätes in den unterschiedlichen Betriebsmodi, mindestens für den Aus-Zustand, den passiven Bereitschaftszustand und den Ein-Zustand. 2 Vgl. 97 Abs. 4 S. 2 GWB: Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. 11 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
12 Bei netzwerkfähigen Fernsehgeräten Leistungsaufnahme im aktiven Bereitschaftszustand (niedere Bereitschaft). Hinweise zum energiesparenden Gebrauch des Gerätes, mindestens : a) die Erklärung der verschiedenen Betriebszustände und Hinweise darauf, welche Einstellungen des Fernsehgeräts zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen, b) Hinweis, dass die Benutzung des Ausschalter-Bedienelement die Leerlaufverluste vermeidet, c) sofern Schnellstartfunktion (Quick Start, Fast Start) vom Gerät angeboten wird, Hinweis darauf, dass die Schnellstartfunktion mit einem erhöhten Stromverbrauch verbunden ist; Angabe Leistungsaufnahme (W) im Schnellstartzustand, d) Hinweise zur Energieeinsparung die manuelle und automatische Helligkeitsregelung e) Hinweis, dass integrierte Funktionen wie Empfänger für Digitalsignale (zum Beispiel DVB-T) oder Festplattenrekorder zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen können, wenn da ein externes Gerät nicht benötigt wird. 6. Angebotswertung Im Rahmen der Angebotswertung dürfen den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, wie u. a. Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. 3 Bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen berücksichtigt werden. 4 Dies kann sowohl über die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten 5 als auch über die Bewertung konkreter Angaben zum Energieverbrauch erfolgen. 6 Für die Beschaffung von Fernsehgeräten oberhalb der EU-Schwellenwerte empfehlen wir, die Lebenszykluskosten mit einer der hier aufgeführten Berechnungshilfen zu ermitteln: 3 Siehe 16 Abs. 8 VOL/A, 19 Abs. 9 VOL/A-EG. 4 Siehe 4 Abs. 6b VgV. 5 Ein praxisorientierter Leitfaden zur Berechnung der Lebenszykluskosten sowie Verweise auf geeignete Berechnungshilfen (LCC-Tools) finden sich in den Schulungsskripten Umweltfreundliche Beschaffung. Siehe dort Schulungsskript 5 Einführung in die Berechnung der Lebenszykluskosten und deren Nutzung im Beschaffungsprozess ( 6 Siehe 4 Abs. 6b i.v.m. Abs. 6 VgV. 12 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
13 Anlage: Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Fernsehgeräten (Stand: ) Produktname Hersteller Bieter Anschrift des Bieters Umweltzeichen vorhanden? Wenn das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für Fernsehgeräte (RAL-UZ 145), Ausgabe Juli 2012, zertifiziert ist, dann gelten die nachfolgenden Kriterien mit Ausnahme des Kriteriums unter Ziffer 1 als erfüllt. In diesem Fall ist der Fragebogen nur für Ziffer 1 auszufüllen und der dort genannte zu erbringen! Ziffer Kriterium Anmerkung 1 Ein-Zustand Das Fernsehgerät muss bezüglich der Energieeffizienz eine der folgenden Energieeffizienzklassen entsprechend der EU-Verordnung 1062/2010 aufweisen: Energieeffizienzklasse A für Fernsehgeräte bis 66 cm (bzw. 26 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Ausschlusskriterium Produktdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1062/2010 Anhang III erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) 7 Als sind die jeweils unter Anmerkung genannten Dokumente dem ausgefüllten Fragebogen beizufügen. 13 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
14 Ziffer Kriterium Anmerkung erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) Energieeffizienzklasse A+ für Fernsehgeräte größer als 66 cm (bzw. 26 Zoll) bis 102 cm (bzw. 40 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Die Leistungsaufnahme im aktiven Betrieb darf gleichzeitig nicht größer sein als 100 W. 2 Aus-Zustand und passiver Bereitschaftszustand Das Gerät muss in einen Aus- oder einen passiven Bereitschaftszustand versetzt werden können. Die Leistungsaufnahme eines Fernsehgerätes darf in diesen Zuständen maximal 0,3 W betragen. 3 Drahtlose Netzwerkanschlüsse Wenn das Gerät die Möglichkeit zur Verbindung mit einem drahtlosen Netzwerk anbietet, muss der Nutzer alle drahtlosen Netzwerkanschlüsse bei der Erstinstallation einzeln aktivieren können. Zusätzlich soll das Gerät die Möglichkeit bieten, im Installationsmenü alle drahtlosen Netzwerkanschlüsse einzeln aktivieren oder deaktivieren zu können. Energieeffizienzklasse A++ für Fernsehgeräte größer als 102 cm (bzw. 40 Zoll) sichtbarer Bildschirmdiagonale Ausschlusskriterium Prüfprotokoll nach Verordnung (EG) 1062/2010 Anhang VII eines unabhängigen Prüflabors Ausschlusskriterium Herstellererklärung 14 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
15 Ziffer Kriterium Anmerkung 4 Ausschalt-Bedienelement Das Fernsehgerät muss über ein gut erreichbares Bedienelement verfügen, das bei Betätigung das Gerät in den Aus-Zustand oder den passiven Bereitschaftszustand versetzt. Die Funktion des Bedienelements muss in den Produktunterlagen erläutert werden. 5 Schnellstartfunktion (Quick Start, Fast Start) Wenn das Gerät eine Schnellstartfunktion anbietet: Ausschlusskriterium Herstellererklärung erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) Die Schnellstartfunktion muss in der Werkvoreinstellung deaktiviert sein. Das Gerät muss nach der Aktivierung der Schnellstartfunktion spätestens nach 4 Stunden (Werkseinstellung) der letzten Nutzeraktivität automatisch wieder in den passiven Bereitschaftsmodus oder den Aus-Zustand übergehen. Bei der Aktivierung der Schnellstartfunktion soll der Nutzer nach Möglichkeit einen deutlichen, textlichen Hinweis erhalten, dass diese Funktion zu einem Mehrverbrauch an Energie führt (z.b. Warnung im Menü bei Aktivierung der Schnellstartfunktion). Die Schnellstartfunktion sowie ein Hinweis zum Mehrverbrauch an Energie müssen in den Produktunterlagen erläutert werden. Ausschlusskriterium Herstellererklärung 15 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
16 Ziffer Kriterium Anmerkung 6 Manuelle Helligkeitsregelung 7 Automatische Helligkeitsregelung Das Fernsehgerät muss über einen Sensor zur automatischen Helligkeitsregelung des Fernsehbilds verfügen. Die automatische Helligkeitsregelung muss als Werksvoreinstellung aktiviert sein und muss im aktiven Betrieb bei einer Umgebungshelligkeit von 0 Lux zu einer Reduzierung der Leistungsaufnahme von mindestens 20 % gegenüber dem aktiven Betrieb bei einer Umgebungshelligkeit von 300 Lux führen. Die minimale Helligkeit bei aktivierter automatischer Helligkeitsregelung soll nach Möglichkeit manuell einstellbar sein. 8 Schadstoffe Das Fernsehgerät darf kein Quecksilber enthalten. Der Bildschirm des Fernsehgerätes darf kein Blei enthalten. Das Gerät verfügt über die Möglichkeit, die Helligkeit der Hintergrundbeleuchtung manuell einzustellen. Ausschlusskriterium Herstellererklärung Ausschlusskriterium Herstellererklärung Ausschlusskriterium Herstellererklärung erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) 16 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
17 Ziffer Kriterium Anmerkung 9 Materialanforderungen an Kunststoffe für Gehäuse und Gehäuseteile Gehäusekunststoffe sind nicht aus halogenhaltigen Polymeren (z. B. PVC). Ferner sind keine chlor- oder bromhaltigen Flammschutzmittel in Gehäusekunststoffteilen > 25 g zugesetzt. Stoffe, die nach der Verordnung EG Nr.1272/2008 Anhang VI mit den folgenden Gefährlichkeitsmerkmalen eingestuft sind, dürfen den Kunststoffen für Gehäuse (Teile > 25 g) nicht zugesetzt sein. Karzinogene Stoffe der Kategorien 1A, 1B Keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A, 1B Ausschlusskriterium Herstellererklärung erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) Reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A, 1B 17 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
18 Ziffer Kriterium Anmerkung 10 Recyclinggerechte Konstruktion Das Fernsehgerät muss so entworfen und konstruiert sein, dass eine Demontage im Hinblick auf die Separierung wertstoffhaltiger Bauteile und Materialien leicht und schnell möglich ist. Das heißt, dass erbracht? 7 (vom Bieter auszufüllen) entsprechende Verbindungen mit herkömmlichen Werkzeugen lösbar und die Verbindungsstellen leicht zugänglich sein müssen, Kunststoffe aus nur einem Polymer bestehen sollen bzw. Kunststoffteile deren Masse größer als 25 g sind gemäß ISO Norm gekennzeichnet sein müssen, um eine sortenreine Trennung zu ermöglichen und 11 Reparaturfähigkeit Ersatzteile müssen bei laufender Produktion und für mindestens fünf Jahre nach Produktionseinstellung vorgehalten werden. Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die typischerweise im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können. Andere, regelmäßig die Lebensdauer des Produktes überdauernde Teile, sind nicht als Ersatzteile anzusehen. eine Anleitung zur Demontage für die Behandler von Alt-Geräten verfügbar sein muss, mit dem Ziel, möglichst viele Ressourcen zurückzugewinnen. Bewertungskriterium Herstellererklärung Ausschlusskriterium Herstellererklärung 18 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten
19 Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.3 Postfach Dessau-Roßlau Tel: Internet: /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Gestaltung: KOMAG mbh Berlin Link zur Publikation: leitfaden-fernsehgeraete Bildquellen: Titelbild: Cobalt Stand: 3. November 2014
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