13. Wahlperiode Sprachförderung im Vorschulalter und in der Grundschule

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1 13. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sprachförderung im Vorschulalter und in der Grundschule Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie viele Kinder im Vorschulalter in Baden-Württemberg nach Auffassung der Landesregierung Sprachdefizite haben und deshalb einer gezielten Sprachförderung bedürfen; 2.ob es zutrifft, dass die Landesregierung kein eigenes Konzept für die Sprachförderung im Vorschulalter, insbesondere für Migrantenkinder hat, und somit in dieser Frage kein Ansprechpartner für Kommunen und freien Träger ist; 3. wie die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe im Bereich der Sprachförderung mit den Aktivitäten der Landesstiftung im Bereich der Sprachförderung vernetzt wird; 4. wann das Kultusministerium die Sprachförderung über die Landesstiftung beantragt hat, und weshalb die Sprachförderung im Vorschulalter nicht als Landesaufgabe gesehen wird, obwohl nach der Landesverfassung das Land für Erziehung und Unterricht zuständig ist; 5. wie die kommunalen Landesverbände, die Trägerverbände der Tageseinrichtungen für Kinder und der Verband der Arbeitsgemeinschaften Sprachhilfe das von der Landesstiftung vorgeschlagene Sprachförderungskonzept beurteilen; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 6. welche Testverfahren und welche Förderkonzepte für die Sprachförderung im Vorschulalter und ggf. für die Grundschule vorgesehen sind und ob es zutrifft, dass der vorgesehene Test für das Erkennen von Lese- Rechtschreibschwächen konzipiert wurde und für die Sprachstandsdiagnose von Fünfjährigen deshalb ungeeignet ist; 7. ob es alternative Modelle und Methoden zur Sprachstandsdiagnose gibt und aus welchen Gründen nicht auf diese Modelle und Methoden zurückgegriffen wurde; 8. wer nach Ansicht der Landesregierung die Sprachstandsdiagnostik und die sich daran anschließenden Förderkurse durchführen soll, und welche Qualifikationen das jeweilige Personal haben soll; 9. ob die Landesregierung bereit ist, Vertreter/innen der Sprachheilpädagogik und der Logopädie in die Entwicklung von Sprachfördermaßnahmen einzubeziehen; 10. in welchem Umfang und in welchem Zeitraum Sprachfördermaßnahmen angeboten werden sollen; 11. ob und auf welche Art und Weise die seit langen Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Sprachhelferinnen und -helfer in die geplanten Sprachfördermaßnahmen mit einbezogen werden sollen; 12. ob und auf welche Art und Weise die Beratungsstellen für sprachbehinderte und entwicklungsverzögerte Kinder in die geplanten Sprachfördermaßnahmen mit einbezogen werden sollen; 13. wie eine Vernetzung der Sprachförderung mit dem pädagogischen Umfeld, in dem die Kinder leben, erfolgen kann; II. unverzüglich eine Gesamtkonzeption zur Sprachstandsdiagnose und -förderung im Vorschulalter und in der Grundschule in staatlicher Verantwortung vorzulegen Drexler, Wonnay, Zeller und Fraktion Begründung Obwohl Sprachförderung nach einhelliger Meinung aller Experten der Schlüssel für den späteren Bildungserfolg von Kindern ist, hat die Landesregierung bisher kein Konzept zur Sprachstandsdiagnose und -förderung von Kindern mit Defiziten im Umgang mit der deutschen Sprache. Das von der Landessstiftung vorgelegte Fördermodell ist konzeptionell problematisch und finanziell völlig unzureichend. Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, dass unverzüglich eine Gesamtkonzeption zur Sprachstandsdiagnose und -förderung im Vorschulalter und in der Grundschule erarbeitet wird. Dies ist nach Auffassung der SPD staatliche Aufgabe. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. Februar 2003 Nr /25/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Sozialministerium und dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie viele Kinder im Vorschulalter in Baden-Württemberg nach Auffassung der Landesregierung Sprachdefizite haben und deshalb einer gezielten Sprachförderung bedürfen; Auf der Grundlage verschiedener Studien zum Sprachstand von Schulanfängerinnen und Schulanfängern geht die Landesregierung davon aus, dass zwischen und Kinder eines jeweiligen Jahrgangs Sprachförderbedarf haben. Da dieser Sprachförderbedarf auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist, muss sich gezielte Sprachförderung an den jeweiligen Zielgruppen orientieren. 2. ob es zutrifft, dass die Landesregierung kein eigenes Konzept für die Sprachförderung im Vorschulalter, insbesondere für Migrantenkinder hat, und somit in dieser Frage kein Ansprechpartner für Kommunen und freien Träger ist; Bestehender Dialog und bestehende Kooperationen Bereits seit Jahrzehnten misst die Landesregierung der vor- und außerschulischen Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund große Bedeutung bei. Kernstück der integrationsfördernden Maßnahmen des Sozialministeriums sind die vor- und außerschulischen Hausaufgaben Sprach- und Lernhilfen für Ausländer- und Aussiedlerkinder (HSL- Förderung), für die im Staatshaushaltsplan bei Kap TG 75 sowie Titel und bei Kap Titel Mittel veranschlagt sind. Mit der HSL-Förderung werden derzeit über Maßnahmen für mehr als Kinder gefördert. Von den im Jahre 2002 zur Verfügung gestandenen rund 4,1 Mio. Euro entfiel über ein Drittel auf Sprachhilfemaßnahmen im vorschulischen Bereich. Landesweit sind derzeit bei den geförderten Trägern über Sprachhelferinnen eingesetzt. Seit dem Jahr 2000 werden vom Sozialministerium zusätzlich auch verschiedene Fortbildungsveranstaltungen für Sprachhelferinnen und Sprachhelfer gefördert. Mit den Trägern der Maßnahmen wurden auf Fachebene regelmäßige Besprechungen durchgeführt, sodass hinsichtlich der Sprachförderung bereits seit Jahren ein regelmäßiger Dialog zwischen der Landesregierung und den Beteiligten stattgefunden hat. Im Übrigen finden regelmäßig sog. Trägerkonferenzen des Kultusministeriums unter Beteiligung des Sozialministeriums mit den Trägerverbänden der Kindergärten statt. Interministerielle Arbeitsgruppe Sprachförderung im vorschulischen Bereich Aufbauend auf diesen und anderen Kontakten und Kooperationen, wie z. B. im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift Koopera- 3

4 tion zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen und dem Kooperationsordner sowie der Novellierung der Ausbildungsverordnung für Erzieher/innen konstituierte sich am 2. Juli 2002 unter der Federführung des Kultusministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe Sprachförderung im vorschulischen Bereich (IMA). Dieser IMA gehören neben den Ressorts Kultusministerium, Sozialministerium, Innenministerium, die Stabsstelle des Ausländerbeauftragten, die kommunalen Landesverbände, die Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen, d. h. die Kirchen und die freien Trägerverbände an. Expertengruppen Die Steuergruppe dieser interministeriellen Arbeitsgruppe hat Expertinnen und Experten benannt, die in einer ersten Arbeitsphase Sprachstandsdiagnosen und Sprachförderkonzepte sammelten, sichteten und einer ersten Bewertung unterzogen. Die Mitglieder der Expertengruppen sind u. a. Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen und Erzieherinnen, die Erfahrung mit Sprachförderung haben, Vertreter des Denkendorfer Modells, Schulpsychologen, Fachhochschul- und Hochschulvertreter, Sonderpädagogen, Vertreter von Frühförderstellen, Kooperationsbeauftragte Kindergarten-Grundschule sowie Lehrkräfte. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der ersten Arbeitsphase erarbeiten derzeit Unterarbeitsgruppen mit dem für alle geltenden Arbeitsauftrag Entwicklung und Erarbeitung zielgruppenorientierter Sprachförderkonzepte auf der Grundlage gezielter Beobachtung und /oder geeigneter Diagnose-Instrumente konkrete Bausteine für ein Gesamtkonzept der ganzheitlichen Sprachförderung. Eine der Unterarbeitsgruppen befasst sich mit der Thematik Gezielte Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Zweitund Drittspracherwerb. Die Leitungen der Arbeitsgruppen wurden vom Kultusministerium eingesetzt und tauschen sich regelmäßig aus. Sie berichten der interministeriellen Arbeitsgruppe regelmäßig über den jeweiligen Sachstand der Arbeiten. Die Landesregierung ist insoweit steter Ansprechpartner der kommunalen Landesverbände, der Kirchen und der freien Trägerverbände der Tageseinrichtungen für Kinder. 3. wie die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe im Bereich der Sprachförderung mit den Aktivitäten der Landesstiftung im Bereich der Sprachförderung vernetzt wird; In der Projektgruppe der Landesstiftung sind auch Mitglieder der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) vertreten. Insoweit ist eine Vernetzung zwischen dem Projekt der Landesstiftung und der Arbeit der IMA gegeben. 4. wann das Kultusministerium die Sprachförderung über die Landesstiftung beantragt hat, und weshalb die Sprachförderung im Vorschulalter nicht als Landesaufgabe gesehen wird, obwohl nach der Landesverfassung das Land für Erziehung und Unterricht zuständig ist; Nach Bundesrecht (SGB VIII) handelt es sich bei der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen um eine kommunale Aufgabe, die auch die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags umfasst. Die gegenwärtige Novellierung des Kindergartengesetzes(KGaG) stellt dies klar. Ferner sieht die Gesetzesnovelle vor, dass das Kultusministerium im Benehmen mit dem jeweils berührten Ministerium mit Beteiligung der Trägerverbände die Zielsetzungen 4

5 für die Elementarerziehung entwickelt. Dabei spielt die ganzheitliche Sprachförderung eine zentrale Rolle ( 9 Abs. 2 des Gesetzentwurfs). Sowohl mit der Beteiligung an der Entwicklung der Zielsetzungen für die Elementarerziehung als auch an der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines ganzheitlichen Sprachförderkonzepts für das Vorschulalter hat das Kultusministerium den Vorschlägen und Wünschen der kommunalen Landesverbände sowie der kirchlichen und freien Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen entsprochen. Der allgemeine schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag des Staates ist in Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 der Landesverfassung und in den Artikeln 11 bis 21 der Landesverfassung verankert. Daraus leitet sich nicht die Zuständigkeit für Erziehung und Unterricht in Kindertageseinrichtungen ab. Das Kultusministerium hat am 21. Oktober 2002 einen Antrag gestellt für ein Projekt zur Sprachförderung von Kindern rund ein Jahr vor der Einschulung, das auf freiwilliger Basis beruht. Über diesen Antrag hat der Aufsichtsrat der Landesstiftung am 12. November 2002 entschieden. Die dabei genannten Eckpunkte wurden als Rahmen eines Konzepts deklariert, das mit allen Beteiligten, insbesondere den kommunalen Landesverbänden, den kirchlichen und freien Trägern der Kindergärten u. a., konkretisiert werden soll. Diese Konkretisierung erfolgt in einer Projektgruppe der Landesstiftung, die sich im Januar 2003 konstituiert hat. 5. wie die kommunalen Landesverbände, die Trägerverbände der Tageseinrichtungen für Kinder und der Verband der Arbeitsgemeinschaften Sprachhilfe das von der Landesstiftung vorgeschlagene Sprachförderungskonzept beurteilen; Nach Kenntnis des Kultusministeriums aus seiner Mitarbeit in der Projektgruppe des Projekts der Landesstiftung Sprachförderung im Vorschulalter arbeiten alle Beteiligten an der Entwicklung des Konzeptes zur Umsetzung des Projektes konstruktiv mit. Die Landesstiftung bestätigt auf Anfrage diese Einschätzung. 6. welche Testverfahren und welche Förderkonzepte für die Sprachförderung im Vorschulalter und ggf. für die Grundschule vorgesehen sind und ob es zutrifft, dass der vorgesehene Test für das Erkennen von Lese-Rechtschreib-Schwächen konzipiert wurde und für die Sprachstandsdiagnose von Fünfjährigen deshalb ungeeignet ist; Vorschulisches Sprachförderkonzept der Landesregierung Basis aller diagnostischen Verfahren zur Sprachstandserhebung ist die gezielte Beobachtung der Sprachentwicklungsverläufe der Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Wie unter 2. bereits ausgeführt, befassen sich die Expertengruppen der interministeriellen Arbeitsgruppe mit der Entwicklung und Erarbeitung zielgruppenorientierter Sprachförderkonzepte auf der Grundlage gezielter Beobachtung und /oder geeigneter Diagnose-Instrumente. Verschiedene Test- und Erhebungsverfahren wurden von einer Expertengruppe der IMA auf ihren Einsatz in Kindertageseinrichtungen und ihre Aussagekraft im Hinblick auf die sprachliche Entwicklung von Kindern im Vorschulalter hin überprüft. Bereits Ende November wurden Zusammenstellungen von Sprachstandsdiagnosen 5

6 und Sprachförderkonzepten vorgelegt, die laufend ergänzt und bewertet werden. Mit dem oben genannten Test sind wohl die Verfahren nach Breuer/Weuffen gemeint, die zwei Zielgruppen berücksichtigen: a) Diagnostizierung von Lernschwierigkeiten am Schulanfang mit Differenzierungsproben. Die Differenzierungsproben sind Screenings mit präventiv-förderdiagnostischer Zielstellung. Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, von Lese-/Rechtschreibschwäche bedrohte Kinder frühzeitig zu diagnostizieren und zu fördern. Das Verfahren basiert auf der Fonologie. Mit der fonologischen Bewusstheit kann die Lautstruktur der gesprochenen Sprache korrekt erfasst und analysiert werden. Die fonologische Bewusstheit gilt für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (siehe LRS-Kongress, Freiburg 2002) sowie für die PISA-Autoren (siehe PISA, 2002, S. 75, S. 134) als die zentrale Vorläuferkompetenz für spätere Leseleistung. In der PISA-Studie wird darauf hingewiesen, dass u. a. dieser Aspekt der frühen Leseförderung dezidiert Gegenstand vorschulischer Programme sein könne. (PISA, 2002, S. 134). Zu jeder der erhobenen Differenzierungsfähigkeiten werden Förderhinweise gegeben. b) Kurzverfahren zur Überprüfung des lautsprachlichen Niveaus Fünf- bis Sechsjähriger Dieses Verfahren überprüft den Entwicklungsstand auf der Lautebene (Artikulation), der Wortebene (Wortschatz) und auf der Satzebene (Sprachgedächtnis und Sprachverstehen). Auch für dieses Verfahren werden Fördermöglichkeiten beschrieben. Das Landesgesundheitsamt erprobte von 1997 bis 2001 im Rahmen von Einschulungsuntersuchungen die Differenzierungsprobe nach Breuer/Weuffen als Erhebungsinstrument zur Früherfassung von Wahrnehmungsschwierigkeiten und Problemen der Wahrnehmungsverarbeitung. Das Landesgesundheitsamt kam zu folgenden Ergebnissen: Die Differenzierungsprobe ist ein, in vertretbarem Zeitaufwand von durchschnittlich sieben bis acht Minuten, durchführbares Screening-Verfahren. Ergebnisse aus den Einschulungsuntersuchungen weisen eine gute Vergleichbarkeit auf. Die Standardisierung des Verfahrens ist überprüft. Eine Akzeptanz des Verfahrens ist bei Kindern und Eltern vorhanden. Ergebnisse der Differenzierungsprobe können für gezielten Förderbedarf genutzt werden. Durchschnittlich ist der Förderbedarf bei den ausländischen Kindern doppelt so hoch wie bei den deutschen, im Bereich der artikulatorischen Differenzierung sogar dreimal so hoch. 6

7 Sprachstandsdiagnosen und Sprachförderkonzepte der Grundschule Im Schuljahr 2001/2002 haben sich 392 Grund- und 445 Hauptschulen freiwillig an der Rückmeldung zu sprachlichen Fördermaßnahmen an Grundund Hauptschulen beteiligt. Das Landesinstitut für Erziehung und Unterricht hat im Mai 2002 eine Auswertung vorgelegt. Danach kooperieren 33% der Grundschulen und 49% der Hauptschulen im sprachlichen Bereich mit außerschulischen Partnern. Bevor Schulen außerschulische Kooperationspartner auf Sprachfördermaßnahmen ansprechen, nutzen sie die Angebote innerschulischer Kooperationspartner, wie Förderschulen und Schulen für Sprachbehinderte, Beratungslehrer, schulpsychologische Beratungsstellen, Theaterpädagogen. Aus schulischer Sicht bewährten sich in der Praxis insbesondere die Zusammenarbeit mit ausländischen Elternvereinen, Logopäden, Bildungsberatungsstellen und Sportvereinen. 7. ob es alternative Modelle und Methoden zur Sprachstandsdiagnose gibt und aus welchen Gründen nicht auf diese Modelle und Methoden zurückgegriffen wurde; Neben dem Screening-Verfahren nach Breuer-Weuffen, das in Finnland im vorschulischen Bereich eingesetzt wird, gibt es eine Reihe von anderen Verfahren, die bereits von Experten der IMA aufgelistet und laufend ergänzt werden (siehe Ausführungen zu den Punkten 2 und 6). Grundlagen diagnostischer Verfahren bilden verschiedene theoretische Konstrukte, konkret vorhandene Erfordernisse oder langjährige Erfahrungen. Jedes Verfahren, unabhängig von seiner testtheoretischen Qualität, betrachtet Sprache daher von einem besonderen Blickwinkel aus und untersucht spezifische Aspekte innerhalb dieses komplexen Bereiches: die formalen Aspekte der Sprache (Semantik, Grammatik, Fonetik...) inhaltliche Aspekte (Wortschatz) kommunikative oder interaktive Aspekte (Sprachhandlungskompetenz) Voraussetzungen für einen gelingenden Spracherwerb (Basiskompetenzen) Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schriftspracherwerb in der Schule Voraussetzungen für Deutsch als Erst- oder Zweitsprache Zielsetzungen, Zielgruppen, Aufbau, Durchführung und Auswertung der Verfahren richten sich nach den jeweils intendierten Aspekten. Die Mehrzahl der bisherigen Erhebungsverfahren sind Beobachtungsverfahren, die jedoch nur allgemeine Informationen liefern. Da sie häufig nicht normiert wurden, sind nur subjektive Wertungen möglich, die allerdings bereits erkennen lassen, ob gravierende Mängel vorliegen. Aussagekräftig werden solche Verfahren erst, wenn der Beobachter über gute theoretische Kenntnisse zum Sprachenlernen und zur Sprachentwicklung verfügt. Auf der anderen Seite existieren eine Reihe standardisierter Verfahren, die testtheoretische Gütekriterien erfüllen. Diese Verfahren sind meist sehr aufwendig und sollten nur von testdiagnostisch geschultem Personal durchgeführt werden. 7

8 Daneben gibt es informelle Verfahren, die eine gewisse Standardisierung, jedoch keine Testnormierung aufweisen. Exkurs: Projekt der Landesstiftung Wie in 5. schon erwähnt, wird von einer von der Landesstiftung eingesetzten Projektgruppe ein Konzept zu diesen Fragen entwickelt. Nach Mitteilung der Landesstiftung in der Projektgruppe ist sie für Anregungen zur Gestaltung im Rahmen ihrer finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten offen. 8. wer nach Ansicht der Landesregierung die Sprachstandsdiagnostik und die sich daran anschließenden Förderkurse durchführen soll, und welche Qualifikationen das jeweilige Personal haben soll; Pädagogische Grundvoraussetzungen für eine gute Sprachentwicklung und eine ganzheitliche Sprachförderung beim Kind sind angemessene sprachliche Vorbilder und ein sprachanregendes, unterstützendes erzieherisches Umfeld, das u. a. durch verlässliche Beziehungen, Vertrauen und Angstfreiheit geprägt ist. In den Tageseinrichtungen für Kinder fällt in erster Linie den pädagogischen Fachkräften die Aufgabe zu, diese Grundvoraussetzungen zu gewährleisten und die Sprachförderung möglichst umfassend in den erzieherischen Alltag zu integrieren. Hierzu sind gegebenenfalls weitere geeignete Personen und grundsätzlich auch die Eltern für eine Mitwirkung und Unterstützung in der Familie und gegebenenfalls mit Zustimmung der Eltern weitere Personen und Fachdienste (z. B. Frühförderung, Logopäden) zu gewinnen. Die Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder erfordert eine berufliche Handlungskompetenz, die neben der eigenen sprachlichen und kommunikativen Kompetenz insbesondere die Beobachtung, Förderung und Dokumentation von Sprachentwicklungsprozessen umfasst. Die Konzeption des Kultusministeriums für die Erzieher/innenausbildung ist auch auf den Erwerb dieser beruflichen Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese umfasst auch die Fähigkeit, die Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auf den Einsatz spezifischer Hilfsangebote im Bereich der Sprachförderung hinzuwirken. 9. ob die Landesregierung bereit ist, Vertreter/innen der Sprachheilpädagogik und der Logopädie in die Entwicklung von Sprachfördermaßnahmen einzubeziehen; Vertreter der Sprachbehindertenpädagogik sind in die Entwicklung von Sprachfördermaßnahmen auf konzeptioneller und praktischer Ebene einbezogen. Die Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik ist bei der Vertretung in der interministeriellen Arbeitsgruppe als auch bei den Mitgliedern der Expertengruppen berücksichtigt. Die Sprachbehindertenpädagogen können gegebenenfalls auch inhaltliche Aspekte des Fachgebietes Logopädie vertreten, sodass sich eine gesonderte Vertretung durch Logopäden erübrigt. 10. in welchem Umfang und in welchem Zeitraum Sprachfördermaßnahmen angeboten werden sollen; Die Beherrschung der deutschen Sprache ist ganz generell, insbesondere aber für die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund der entscheidende Schlüssel zur sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration. Sie ist eine unabdingbare Voraussetzung für den schulischen und beruflichen Erfolg. Da Kinder in den ersten Lebensjahren besonders bildungsfähig sind und de- 8

9 ren Lernfähigkeit wie wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen hinsichtlich der Sprachentwicklung ab dem dritten Lebensjahr besonders ausgeprägt ist, sollte bereits ab diesem Zeitpunkt, also mit Eintritt in den Kindergarten, mit der Sprachförderung begonnen werden. Im Rahmen des Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtungen werden Kinder vom Eintritt in die Kindertageseinrichtung an in ihrer individuellen Sprachentwicklung unterstützt und gefördert. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern schafft die Voraussetzungen für eine flankierende Sprachentwicklungsförderung im Elternhaus. Die Kooperation mit der Grundschule, den Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule und der Förderschule greift in ihrem konzeptionellen Austausch diesen Themenbereich auf und führt ihn auf dem Hintergrund des Bildungsplans in der Schule fort. Zwar gehört auch die Vermittlung der deutschen Sprache zum Bildungsauftrag des Kindergartens, insbesondere in Einrichtungen mit einem hohen Migrantenanteil ist jedoch eine zusätzliche, auf die individuellen Bedürfnisse der zu fördernden Kinder abgestimmte Sprachförderung erforderlich. Es gehört zu den Aufgaben der zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Sprachförderkonzepts eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA), sich auch darüber zu äußern, in welchem zeitlichen Umfang diese zweckmäßig und dem Alter der zu fördernden Kinder entsprechend ist. 11. ob und auf welche Art und Weise die seit langen Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Sprachhelferinnen und -helfer in die geplanten Sprachfördermaßnahmen mit einbezogen werden sollen; Die Abstimmung neuer Sprachfördermaßnahmen mit laufenden HSL-Maßnahmen sowie die eventuelle Einbeziehung bisher in den HSL-Maßnahmen tätiger Sprachhelferinnen in solche neuen und zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen muss im Rahmen der IMA erörtert und abgestimmt werden. Dem Sozialministerium ist gegenwärtig noch keine Aussage über den weiteren Verlauf der Beratungen möglich. Über den künftigen Umfang und die Weiterentwicklung der HSL-Maßnahmen als wichtigen Grundpfeiler der Integration junger Migranten wird im Rahmen der Erarbeitung des ganzheitlichen Sprachförderkonzepts entschieden. 12. ob und auf welche Art und Weise die Beratungsstellen für sprachbehinderte und entwicklungsverzögerte Kinder in die geplanten Sprachfördermaßnahmen mit einbezogen werden sollen; Die sonderpädagogischen Beratungsstellen sind tragender Bestandteil der Rahmenkonzeption der Landesregierung und des Angebotssystems zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die Frühförderung richtet sich an betroffene Kinder bis zum Schuleintritt (ggf. bis zur Aufnahme in einen Schulkindergarten) und ihre Erziehungsberechtigten. Andere Bezugspersonen (z. B. Erzieherin im Kindergarten) können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten einbezogen werden. Dies gilt auch für jene sonderpädagogischen Beratungsstellen, die sprachbehinderte und entwicklungsverzögerte Kinder fördern. Die sonderpädagogischen Beratungsstellen sind von den allgemeinen Entwicklungen im vorschulischen Bereich tangiert, ohne verantwortliche Akteure der Strukturierung des Angebots in diesem Bereich zu sein. Das Kultusministerium geht davon aus, dass das bewährte System der sonderpädagogischen Beratungsstellen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in seiner Angebotsstruktur auch künftig Bestand hat und in ein Netzwerk dif- 9

10 ferenzierter Hilfen für die verschiedenen Zielgruppen von Kindern in Kindertageseinrichtungen konzeptionell und in der Praxis eingebunden wird. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Günter-Martin Pauli (CDU) Einsatz von Sprachheilpädagogen in Kindergärten Drucksache 13/1298 verwiesen. 13. wie eine Vernetzung der Sprachförderung mit dem pädagogischen Umfeld, in dem die Kinder leben, erfolgen kann; Sprachförderung ist stets als Bestandteil des Bildungskonzepts einer Kindertageseinrichtung und einer Schule zu sehen. Sprachförderung wird deshalb integriert in die Erlebniswelt des Kindes und in sein vorschulisches bzw. schulisches und familiäres Umfeld. II. unverzüglich eine Gesamtkonzeption zur Sprachstandsdiagnose und -förderung im Vorschulalter und in der Grundschule in staatlicher Verantwortung vorzulegen. Eine Gesamtkonzeption zur Förderung im Vorschulalter wird von der IMA und ihren Expertengruppen derzeit entwickelt. Weitere Arbeitsgruppen zum Förderkonzept in der Grundschule sind auf Oberschulamtsebene angesiedelt. Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 10

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