Verhalten in Stationen mit automatischen CO 2 - Feuerlöschanlagen
|
|
- Maja Wetzel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-SL Verhalten in Stationen mit automatischen CO - Feuerlöschanlagen Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Völler, Dirk, TSQ Völler, Dirk, TSQ Biergans, Achim, TS Biergans, Achim, TS Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 1 von 8
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Verhalten in Stationen mit automatischen CO -Feuerlöschanlagen Allgemeines Verhalten beim Betreten von Stationen mit autom. CO -Feuerlöscheinrichtung Verhalten bei einer CO -Auslösung Verhalten nach einem CO -Alarm CO - Auslösung Fehlalarm Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite von 8
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Verhalten in Stationen mit automatischen CO - Feuerlöschanlagen Ja Gas 0 Wasser 0 Fernwärme 0 Strom Koordinator Revisionsstatus x Jürgen Graf Veröffentlicht Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Die vorliegende Anweisung regelt das Verhalten in Stationen (im früheren Sprachgebrauch auch Umspannwerke genannt) bei Auslösung eines CO -Alarms mittels automatischer CO -Feuerlöschanlagen. Sie dient damit zur Erkennung von Gefahrenquellen im Zusammenhang mit dem vorbeugenden Brandschutz, Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erhöhung der Anlagensicherheit. Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparte Strom. AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 3 von 8
4 3 Begriffe/Abkürzungen CO Kohlendioxid (CO ) ist bei Zimmertemperatur und atmosphärischem Druck ein farbloses, geruchloses *) und unbrennbares Gas. In höheren Konzentrationen wirkt das Gas für Menschen und Tiere erstickend. *) Das CO-Löschgas der hier behandelten Feuerlöschanlagen ist mit Geruchsstoff versehen! AGW QVL- Meldestelle QVL- Netzleitstelle Strom MED-Strom (MED-S) Arbeitsplatzgrenzwert Verantwortliche Funktionsgruppe innerhalb der Querverbundleitstelle zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und das unverzügliche Einleiten von Entstörungsmaßnahmen (insbesondere die Disposition des MED). Die Meldestelle ist 4h/d besetzt. Verantwortliche Funktionsgruppe innerhalb der Querverbundleitstelle zur Stromnetzsteuerung und Entgegennahme von Hoch- und Mittelspannungsstörungsmeldungen Mobiler Entstördienst; Funktionsgruppe zur Gefahrenabwehr und Erstentstörung mit 4- stündiger Anwesenheit, so dass jede mögliche Einsatzstelle innerhalb des betriebsgeführten Stromnetz unverzüglich erreicht werden kann AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 4 von 8
5 4 Zuständigkeiten Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Freigabe zum Betreten der Räume nach CO -Auslösung Verantwortlich für das sachgerechte Verhalten aller Anwesenden in seinem Arbeitsbereich Durchführung von Unterweisungen Feuerwehr Überprüfung der Räume nach CO -Auslösung Ggf. Brandbekämpfung MED-Strom (MED-S) Funktionsgruppe mit 4-stündiger Anwesenheit, so dass jede mögliche Einsatzstelle innerhalb des Versorgungsgebietes unter normalen Bedingungen unverzüglich erreicht werden kann Eine Funktionseinheit besteht aus mind. zwei qualifizierten Fachkräften: einem Truppführer und einem Entstördienstmonteur. QVL-Netzleitstelle Strom Setzt den MED-Strom in Absprache mit der QVL-Meldestelle unverzüglich nach einer CO -Meldung ein. 5 Verhalten in Stationen mit automatischen CO - Feuerlöschanlagen 5.1 Allgemeines Kohlendioxid ist nicht giftig, wirkt aber mit zunehmender Konzentration in der Atemluft und abhängig von der Einatmungsdauer gesundheitsstörend bis erstickend. Da CO schwerer als Luft ist, ist die Konzentration in Bodennähe am höchsten. Damit bereits geringe Konzentrationen an CO - Löschmittel in der Atemluft festgestellt werden können, ist dem Gas ein Geruchsstoff (Zitronengeruch) beigemischt. Die Gebäude mit automatischen CO - Feuerlöschanlagen sind hinter allen Zugangstüren mit folgendem Hinweisschild ausgerüstet: Achtung! Bei CO - Alarm das Gebäude sofort verlassen. AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 5 von 8
6 Die Schilder sind so anzuordnen, dass sie unmittelbar nach Betreten des Gebäudes im Blickfeld liegen. In ihrer unmittelbaren Nähe ist eine akustische und optische CO - Alarmeinrichtung installiert. 5. Verhalten beim Betreten von Stationen mit autom. CO - Feuerlöscheinrichtung Der Arbeitsverantwortliche ist verpflichtet, vor Betreten eines Löschbereiches (i.d.r. der unmittelbare Bereich des Traforaumes) die auf diesen Bereich wirkende automatische Feuerlöschanlage unwirksam zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für weitere Löschbereiche, die ggf. im Fluchtweg liegen. Die Verantwortung für ein sachgerechtes Verhalten in den Stationen trägt der im Einzelfall tätige Arbeitsverantwortliche. Der Anlagenverantwortliche der Station hat sicherzustellen, dass nur arbeitsplatzspezifisch unterwiesene Personen die Station betreten. 5.3 Verhalten bei einer CO -Auslösung In Umspannwerken sind Räume für ölgefüllte Großgeräte wie Transformatoren mit automatisch wirkenden CO -Feuerlöschanlagen ausgerüstet. Da durch Undichtigkeiten der Abschottung des Löschbereiches auch Nachbarbereiche im Umspannwerksgebäude lebensgefährlich hohe CO -Konzentrationen in der Atemluft erreichen können, müssen die im Umspannwerk anwesenden Personen bei CO -Alarm auf dem kürzesten Wege unverzüglich das gesamte Gebäude verlassen. Die CO -Auslösung (das eigentliche Einbringen des Löschgases) ist gegenüber dem Alarm um 30 Sekunden nachgelagert. Die Zeitspanne ist so eingestellt, dass ein sicheres Verlassen der Gebäude von jeder Stelle aus rechtzeitig vor Einsetzen der CO -Flutung möglich ist. Nach dem Verlassen des Gebäudes haben sich alle Personen an einem Sammelpunkt, vorzugsweise in der Nähe des Eingangstors zum Grundstück, einzufinden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eintreffendes Hilfspersonal nicht behindert wird. Anwesende/ Arbeitsverantwortliche haben die Feuerwehr einzuweisen und sind Ansprechpartner bis zum Eintreffen des MED-Strom. Die Baukörper von Stationen, in denen automatische CO -Feuerlöschanlagen betrieben werden, sind so mit Warnglocken ausgerüstet, dass der CO -Alarm an jeder Stelle im Inneren des Gebäudes wahrgenommen werden kann. An den Eingängen und in sehr lauten Bereichen wird das akustische Signal durch ein optisches Signal unterstützt (Glocke und Leuchte). Der Alarm erfolgt in einer für alle Anlagen gleichen Form über ein getaktetes Signal (Taktfrequenz ca. 1 Sekunde). Zeitgleich wird der QVL-Netzleitstelle Strom ferngewirkt eine Systemmeldung mitgeteilt, die jedoch nicht nach Art der Feuerlöscheinrichtung (Wasser, CO etc) unterschieden wird. QVL-Netzleitstelle Strom entsendet in Absprache mit der QVL-Meldestelle unverzüglich ein Entstörfahrzeug des MED-Strom zum Meldeort. Der Truppführer des MED-Strom übernimmt vor Ort die Verantwortung für die Entstörung. Er ist zentraler RheinEnergie AG-Ansprechpartner für die Feuerwehr. AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 6 von 8
7 5.4 Verhalten nach einem CO -Alarm Aufgrund der in der QVL-Netzleitstelle Strom eingehenden Meldungen kann der Mitarbeiter der QVL nicht feststellen, ob es sich lediglich um eine (Fehler)-meldung handelt, oder ob tatsächlich CO freigesetzt wurde. Der MED-Strom ist einzusetzen, die Meldungsart ist beim Einsatz zwingend mitzuteilen. Auch zur Erkundung der Lage vor Ort darf die Anlage nur mit umluftunabhängigem Atemschutz betreten werden. Des Weiteren ist die Betriebliche Gefahrenmeldestelle (BGM) der RheinEnergie AG zu informieren. In allen Fällen ist die Feuerwehr unverzüglich zu informieren. Die Feuerwehr muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich beim Einsatzort um eine elektrische Betriebsstätte handelt und ein Betreten nur zur Menschenrettung gestattet ist CO - Auslösung Die Feuerwehr ist vom Truppführer des MED-Strom einzuweisen und besonders auf Räume unter Erdgleichen aufmerksam zu machen. Ohne umluftunabhängigen Atemschutz darf das Gebäude erst wieder betreten werden, wenn dies durch die Feuerwehr (oder Firma Buchen in Bergisch Gladbach) als unbedenklich festgestellt und durch den Anlagenverantwortlichen (Name und Vertretungsregelung sind in der Station gut sichtbar auszuhängen) bzw. außerhalb der Servicezeit durch den Ingenieur vom Dienst (IvD) freigegeben worden ist Fehlalarm Wird von der Feuerwehr festgestellt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt und keine gesundheitsgefährdende Atmosphäre besteht, werden die Räume durch den Truppführer des MED-Strom freigegeben. Der Anlagenverantwortliche ist hierüber spätestens am nächsten Arbeitstag zu informieren. 6 Hinweise und Verweise Es sind alle geltenden Gesetze, Regelwerke und Verordnungen einzuhalten. Dies sind insbesonders DGUV Regel Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen Die Funktion einer ausgelösten CO Anlage muß unverzüglich wiederhergestellt werden. Die Vorgehensweise hierzu ist mit dem (Teil-) Anlagenverantwortlichen für CO -Feuerlöschanlagen, ggf. mit Unterstützung von DGS, abzustimmen. AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 7 von 8
8 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Wie lange? CO -Auslösung (CO -Anlagenbuch) (Teil-) Anlagenverantwortlicher für CO - Feuerlöschanlagen Kompetenz- Center, Primärund Sekundärtechnik Über die Lebensdauer der Anlage Einsatzbericht MED-Strom In der jeweiligen Region Mind. 6 Jahre Störungsmeldung Querverbundleitstelle Datenbank EMS Mind. 6 Jahre Einweisungsprotokoll für Anlagenverantwortliche In der jeweiligen Mind. Jahre nach Personen, die im Sinne von Region Wegfall des Grundes, VDE 0105 keine aus dem die Station Elektrofachkräfte sind betreten werden muss 8 Mitgeltende Unterlagen BA-T-MA Betriebsanweisung: Benutzung von Atemschutz MSA Auer SAR 30L Regenerationsgerät AA-T-SL Ausdruck vom: : Seite 8 von 8
Sicherheits\- und Gesundheitsschutzkennzeichnung von Gasanlagen, Odorieranlagen und Odorlager
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-GA-7.2-207 Sicherheits\- und Gesundheitsschutzkennzeichnung von Gasanlagen, Odorieranlagen und Odorlager Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-Z-AG-8.1-001 Qualitätssicherung Material Geprüft vom Koordinator Boddenberg, Dieter, TSQ am 06.03.14 14:37 Geprüft vom Ersteller Edel, Torsten, WB am 10.03.14
MehrGasströmungswächter in Hausanschlussleitungen
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG-7.2-305 Gasströmungswächter in Hausanschlussleitungen Geprüft vom Koordinator Boddenberg, Dieter, TSQ am 26.11.13 16:07 Geprüft vom Ersteller Laubenthal,
MehrArbeiten von Auftragnehmern an Fernwärme- Verteilungsanlagen
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-FW-7.2-708 Arbeiten von Auftragnehmern an Fernwärme- Verteilungsanlagen Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche
MehrUmgang mit Fremd- und unbekannten Leitungen
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG-7.2-136 Umgang mit Fremd- und unbekannten Leitungen Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft
MehrKennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen bei Anlagen mit Nennspannungen über 1 kv
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-SA-7.2-401.2 Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen bei Anlagen mit Nennspannungen über 1 kv Geprüft vom Koordinator Völler, Dirk, TSQ am 02.01.14 12:48
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG-6.2-003.5 Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG-6.2-003.2 Arbeiten mit Flüssiggas Geprüft vom Koordinator Graf, Jürgen, TSQ am 15.01.14 17:04 Geprüft vom Ersteller Boddenberg, Dieter, TSQ am 15.01.14
MehrBrandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit
MehrBrandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall
MehrArbeiten an elektrischen Anlagen. Dirk Völler
Arbeiten an elektrischen Anlagen Dirk Völler Arbeiten an elektrischen Anlagen Arbeiten an elektrischen Anlagen meint alle Tätigkeiten, die auf das Herstellen, Errichten, Ändern und Instandsetzen ausgerichtet
MehrTaktik-Kalender für die Feuerwehr
Taktik-Kalender für die Feuerwehr 2019 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal. Alle Rechte vorbehalten www.lfs-bw.de Januar Führungsstruktur beim Innenangriff In der Regel gilt für jedes Löschgruppenfahrzeug
MehrArbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung
Arbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung Ulrich Strasse Stromnetz Berlin GmbH Anfänge der Berliner Stromversorgung 2 Prinzip der Stromversorgung 380 kv Leitung 380/110-kV Umspannwerk MS-Kunde
MehrSicherheits-Hinweise-Brandschutz (SHB)
(SHB) Stand 01/2017 Sicherheits-Hinweise-Brandschutz für Mieter und Fremdfirmen im TechnologiePark Bergisch Gladbach Friedrich-Ebert-Straße 75 51429 Bergisch Gladbach 1 Die Sicherheits-Hinweise-Brandschutz
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG-6.2-003.6 Sicherheit bei schweißtechnischen Arbeiten Geprüft vom Koordinator Boddenberg, Dieter, TSQ am 17.01.14 13:31 Geprüft vom Ersteller Boddenberg,
MehrLeibniz Universität Hannover. Gebäude 3408 Hochhaus Appelstraße Appelstraße 9A. Brandschutzordnung DIN Teil C Gebäude 3408
Gebäude 3408 Hochhaus Appelstraße Appelstraße 9A Brandschutzordnung DIN 14096 Teil C Gebäude 3408 1 Einleitung Diese gebäudespezifische Brandschutzordnung (BSO) Teil C der gilt für alle Beschäftigten mit
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG-6.3-002 Sonntags-, Feiertags\- und Nachtarbeiten Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung
MehrElektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - Basisqualifikation und Grundlagen der formalen Bestellung - Leitung Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Ensmann VDE VDI, Ensmann Consulting, Köln BDSH-geprüfter
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrA UTC Fire & Security Company CO 2. -Feuerlöschanlagen
A UTC Fire & Security Company -Feuerlöschanlagen Löschtechnik Kohlendioxid ( ) ist ein farbloses, geruchloses und elektrisch nicht leitendes Gas. Um Leckagen an - Anlagen trotzdem wahrnehmen zu können,
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG-6.2-003.5 Arbeiten an asbesthaltigen Materialien Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung
MehrTeil C Gebäudekomplex 4116/4136
Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil C Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandverhütung... 4 3 Meldung und Alarmierungsablauf... 4 4 Sicherheitsmaßnahmen
MehrBrandschutzordnung. für Märkte. in der Marktstraße der. Stadt Bad Tölz
Brandschutzordnung für Märkte in der Marktstraße der Stadt Bad Tölz Stand Oktober 2016 Brände verhüten In den Buden und Ständen ist das Rauchen verboten Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist verboten.
MehrFeuerwehrschule des Saarlandes
Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft betreffend das Verhalten bei Bränden und sonstigen Schadensereignissen in Schulen Seite
MehrRundschreiben /2011 vom
DGUV, Mittelstr. 51, 10117 Berlin Rundschreiben DGUV An die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Rundschreiben - 0183/2011 vom 08.04.2011 Betreff: Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung
MehrFür die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt.
Definition Geltungsbereich Die beschreibt die für geltenden Kriterien des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und legt das Verhalten aller am Standort anwesenden Personen im Brandfall fest. Die
MehrOrganisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen. Jan Schäfer , 9. Rheinsberger Fachtagung
Organisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen Jan Schäfer 13.09.16, 9. Rheinsberger Fachtagung Quelle: EP_2016_05 Quelle: EP_2016_05 Pyramide der Gesetze und Vorschriften Fallende
MehrDie Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
MehrFeuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen
Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.
MehrA R B E I T S A N W E I S U N G
A R B E I T S A N W E I S U N G AuS MS Arbeiten unter Spannung nach DIN-VDE 0105-100 an Hochspannungsanlagen über 1.000 V bis 30 kv Wechselspannung Geltungsbereich Schaltanlagen 1. Anwendungsbereich Trockenreinigung
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
MehrErst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den
Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung
MehrDie QM-System. System- Dokumentaion
Die QM-System System- Dokumentaion QM-Handbuch (QM-H) Allgemeiner Teil der QM-System Dokumentation, zu deren Gestaltung es keine verbindlichen Vorschriften gibt Im QM-H H sollte immer beschrieben und vorgestellt
MehrBrandschutzordnung. Teil C. nach DIN 14096
Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 htw - HOCHHAUS Malstatter-Straße 17 66117 Saarbrücken Stand: 14.02.2018 B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Seite: 1 von 10 Inhaltsverzeichnis
MehrInhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)
Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen
MehrDatenlogger. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Nummer Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand... 3 2. Begriffe... 3 3. Geltungsbereich... 3 4. Zuständigkeiten... 3 5. Durchführung...
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrNachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren
1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen
MehrSGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen
SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrProjektabwicklung von Tief\- und Leitungsbauarbeiten
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG-7.2-130 Projektabwicklung von Tief\- und arbeiten Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung
MehrTipps. Mitarbeiter in elektrischen Prüfanlagen
Tipps Mitarbeiter in elektrischen Prüfanlagen Mitarbeiter in elektrischen Prüfanlagen In Prüfanlagen bestehen besondere Gefahren durch den elektrischen Strom. Werden die sicherheitstech - nischen Regeln
Mehr1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]
Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen
MehrGefährdungsbeurteilungen für Windenergieanlagen Schwerpunkt Zugangsberechtigungen zur WEA
Gefährdungsbeurteilungen für Windenergieanlagen Schwerpunkt Zugangsberechtigungen zur WEA 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Potsdam, 15.-17.11.2016 Referentin: Dinah Timmerhues UTW Dienstleistungs GmbH
MehrK O N V E K T A. Am Nordbahnhof D Schwalmstadt. Verfahrensanweisung. Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut
K O N V E K T A A G Am Nordbahnhof D - 34613 Schwalmstadt Verfahrensanweisung Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut Geltungsbereich : Konvekta AG VA 06 04 02 00 Revisionsstand: 01 vom Freigabedatum
MehrLernziel: Kennenlernen der Sicherheitsregeln sowie das Verhalten während der Arbeit. Erforderliche PSA benutzen!
Arbeiten im spannungsfreien Zustand Folie 25 Freigabe zur Arbeit DIN VDE 0105-100:2009-10 Abschn. 6.2.6 Lernziel: Kennenlernen der Sicherheitsregeln sowie das Verhalten während der Arbeit Freigabe zur
Mehr5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen
5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices
MehrWas tun wenn es brennt
Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte
MehrFeuerwehr- und Rettungsdienst. Hinweise und Hilfen zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten Vorbereitung auf den Einsatzfall
Feuerwehr- und Rettungsdienst Hinweise und Hilfen zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten Vorbereitung auf den Einsatzfall Stand: 01 / 2012 Inhaltsverzeichnis: - Seite - 1 Einleitung... - 1-2 Anforderungen
MehrEinstellung neuer Mitarbeiter
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.8 Einstellung neuer Mitarbeiter Revision 0 erstellt am 16.02.2010 Seite 1 von 7 Ziel und Zweck: Mitarbeiter sollen nach einem einheitlichen Verfahren eingestellt
MehrBrandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung
MehrDas neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick
Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV richtet sich
Mehr1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3
Regierungspräsidium Darmstadt Merkblatt Merkblatt Windenergieanlagen Version 1.6 Stand 01.03.2013 Hinweise für Planung und Ausführung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen
MehrSeilkraft Industriekletterer Name: Die Pläne sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder veröffentlicht noch an 3te weitergeleitet werden.
Die Gefährdungsbeurteilung wurde geleitet von: An der Gefährdungsbeurteilung waren beteiligt: Seilkraft Industriekletterer Name: Mitgeltende Unterlagen: Betriebsanweisung Seilzugangstechnik Betriebsanweisung
MehrS T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (BMA) an die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen 1 ALLGEMEINES...
MehrFeuerwehr Niedernhall. SER Brand
I. FEZ (Feuerwehreinsatzzentrale) Die FEZ wird durch ersten eintreffenden TF besser GF besetzt - informiert Eintreffende über Einsatzart und Einsatzort (füllt Vordrucke aus, und legt sie in die FZG auf
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
Mehrgestützt auf die Alarmierungsverordnung (AV) vom 18. August ) und Art. 4 Abs. 3 des Bevölkerungsschutzgesetz (BevSG) vom 22.
500.0 Kantonale Alarmierungsverordnung (KAV) vom 8. Februar 07 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf die Alarmierungsverordnung (AV) vom 8. August 00 ) und Art. 4 Abs. des Bevölkerungsschutzgesetz
Mehr8. Regelung zur Werksicherheit. 8.9 Patenregelung
8.9 Patenregelung Erstellt Geprüft Freigegeben Name: M. Soller Name: A. Sandner Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: Standort- und Umweltservices Org.-Einheit:
MehrFeuerwehr Rentrisch Unterweisung Atemschutz 2009 nach FwDv 7 Atemschutzüberwachung Dräger REGIS 300
Atemschutzüberwachung Dräger REGIS 300 mg 2009 1 Lage: Wohnungsbrand 1.OG ohne Menschenrettung Treppenhaus nicht verraucht Einsatzstellenfunk: Einsatzregelzeit: 2m 31 W/U 30 min mg 2009 2 auf der Anfahrt
MehrSicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel -
Sicherheitshinweise für IT-Benutzer - Beispiel - Stand: Juni 2004 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...2 2 VERANTWORTUNG...2 3 ALLGEMEINE REGELUNGEN...2 4 ZUTRITT UND ZUGANG...3 4.1 ALLGEMEINE ZUTRITTS- UND
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrGrundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung
Grundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung Joachim Benz Sachgebiet ID2 2014 Gesetzliche Grundlagen 1/4 Stärkemeldung Berichte der Gemeinden (Nr. 1.6 VollzBekBayFwG) Die kreisangehörigen Gemeinden
MehrMerkblatt Arbeiten in und an Abwassertechnischen Anlagen
Merkblatt Arbeiten in und an Abwassertechnischen (im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten) 1. Allgemeines Dieses Merkblatt gilt für alle Arbeiten, bei denen mit dem Vorhandensein
MehrQualitätsmanagementhandbuch ANKÖ. Auftragnehmerkataster Österreich
ANKÖ Auftragnehmerkataster Österreich Stand: Juli 2017 Prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem Voraussetzung für die langfristig erfolgreiche Bewältigung der sich aus der Beziehung von Angebot und
MehrQualitätsmanagement - Verfahrensanweisung Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen.vsd
Qualitätsmanagement - Verfahrensanweisung Lenkung von en und Aufzeichnungen.vsd Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt die Vorgehensweise für die Identifizierung, Erstellung, Überprüfung, Freigabe und
MehrInformationsnachmittag Licht an
Informationsnachmittag Licht an Graz, 01.10. 2015 10 Dinge, die Sie über LED eigentlich nicht wissen sollten Abteilung Licht- und Energiedienstleistung Licht Abteilungsleiter Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen
MehrBrandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen
Der Kanzler Brandschutzordnung der Fachhochschule Nordhausen vom 19.04.2011 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten nach Bränden 5. Schlussbestimmungen
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:
MehrZIMMERMANN. Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Industrieservice Elektrotechnik GmbH
Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse FY-Z-02-0512 Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.zimmermann-ie.de Warum prüfen? Gesetze, Normen, Richtlinien
MehrSER G.A.M.S.-Einsatz LZ Zewen
Löschzug Trier-Zewen Oberkirch 14a 54294 Trier Feuerwehr Trier Löschzug Zewen Stefan Bach Oberkirch 14a, 54294 Trier Telefon: 0651/83272 0172/6815683 Email: Stefan.Bach1963@outlook.de Datum: 01.01.2018
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen Gesetzliche Regelwerke Staat: ArbSchG; ArbSichG; ChemG; ArbStättV; BetrSichV; GefStoffV; usw BG: BGV; BGR; BGI Technische
MehrSicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen!
Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH www.continental-corporation.com Werk Aachen! Division Reifen Werk Aachen Sicherheit im Werk Aachen 2 Sicherheit
MehrFeuer: Handmelder tätigen! Telefon: (0)112, Codewahl *7112
Verteiler: In unserem Unternehmen hat der Arbeits- und Umweltschutz einen großen Stellenwert. Deshalb und um die Einhaltung unserer Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzleitlinien zu gewährleisten,
MehrUnterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der Physik
Unterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der Physik gemäss Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der Fassung vom 27.2.2013 und DGUV BG/GUV-SR 2003 bzw.
MehrMerkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen
Mehr"Von der Stange gibt es bei uns keine Seminare. Wir arbeiten Hand in Hand mit und in den Betrieben."
Seminarplaner 2017 Herzlich Willkommen Die Elektrotechnische Akademie Siemer ist Ihr Partner für Aus- und Weiterbildungen in der Elektrotechnik. In einer Vielzahl von Seminaren und Workshops werden die
MehrRICHTLINIE Unterweisung von Fremdfirmen an der Universität Bayreuth
RICHTLINIE Unterweisung von Fremdfirmen an der Universität Bayreuth Dokument D Bayreuth, 04.09.2017 Dr. Markus Zanner -Kanzler- Die Unterweisung von Reinigungsfirmen ist in vier Teile gegliedert. Diese
MehrQUALITÄTSSICHERUNG. wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen?
QUALITÄTSSICHERUNG wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen? Qualitätssicherung Die Qualität der Leistung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Auftraggeber und Auftragnehmer! 2 Qualitätssicherung
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrNormenfolien für die Elektrotechnik Normengerechtes Wissen mit PowerPoint-Folien einfach und praxisnah vermitteln
Normenfolien für die Elektrotechnik Normengerechtes Wissen mit PowerPoint-Folien einfach und praxisnah vermitteln Multimediale Folienbibliothek zur Schulung und Unterweisung in den wichtigsten elektrotechnischen
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Gärräume (VSG 2.4)
Unfallverhütungsvorschrift Gärräume (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Errichtung von Gärräumen...3 3 Betreten von
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung und Alarmierungsablauf...
MehrBRANDERKENNUNGS- UND AUSLÖSESYSTEM CHECKFIRE 110
BRANDERKENNUNGS- UND AUSLÖSESYSTEM CHECKFIRE 110 BETRIEBSHANDBUCH Hinweis: Die englischsprachige Version dieses Dokuments ist die offizielle Version. Wird dieses Dokument in eine andere Sprache übersetzt
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrVor der Durchführung von Einsatztätigkeiten muss an Einsatzstellen im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter Sicherheit darüber
Einsatz- und Übungsdienst Schutzmaßnahmen 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter Vor der Durchführung von Einsatztätigkeiten muss an Einsatzstellen im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter
MehrErgänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal
Feuerwehr der Stadt Ennepetal Wehrstr. 20, 58256 Ennepetal Vorbeugender Brandschutz Tel.: 02333 65957-0 Ergänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal Die im
MehrVorbeugender Brandschutz in Schulen
1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)
MehrArbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen
Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen 1. Vorbemerkung und Allgemeines Die Flughafen München GmbH (FMG) setzt zur Durchführung von Werk-, Dienst-, Wartungsund Instandhaltungsleistungen
MehrBrandsicherheitswachdienst
Brandsicherheitswachdienst 18.03.2018 1 1 Rechtsgrundlagen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG
MehrOn-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht
On-site & Shutdown Safety Service Sicherheitsaufsicht Sicherheitsrelevante Prozesse koordinieren, überwachen und dokumentieren das ist die Aufgabe der Sicherheitsaufsicht. Sie optimiert den bereichsbezogenen
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Umgang und Lagerung von Flüssigstickstoff
ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte
Mehr1 Arbeitsunfall / Wegeunfall
1 Arbeitsunfall / Wegeunfall Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitsunfall Unfallereignis mit einem
MehrMängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden!
Mängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden! 03.03.2016 j Gebäude & Inhalt Mängel an elektrischen Anlagen sind oft der Grund für verheerende Brandschäden in Unternehmen. Regelmäßige Wartungen und
MehrBrandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von
MehrDie aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:
Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-W-AG-7.1-303 Brunneninstandhaltung Geprüft vom Koordinator Edel, Torsten, WB am 07.11.13 15:00 Geprüft vom Ersteller Geiß, Erik, WBM am 08.11.13 12:36 Freigabe
Mehr