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- Renate Zimmermann
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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-Z-AG Qualitätssicherung Material Geprüft vom Koordinator Boddenberg, Dieter, TSQ am :37 Geprüft vom Ersteller Edel, Torsten, WB am :51 Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Wirp, Stefan, TP am :06 Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Schmitt, Matthias, W am :41 Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 1 von 7
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Prozessablauf Technische Abnahme Technische Abnahme - Material im Lager - Wareneingangsprüfung Technische Abnahme - Material auf der Baustelle oder den Wasserwerken Anlieferung durch RheinEnergie-Lager Anlieferung durch Hersteller/Lieferant Reklamation Reklamation - Material im Lager, Wareneingangsprüfung Reklamation - Material auf der Baustelle Bei Anlieferung durch RheinEnergie AG-Lager bzw. durch Hersteller/Lieferant Material welches nach Einbau/Montage Mängel aufweist Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 2 von 7
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Revisionsstatus Qualitätssicherung Material Ja In Kraft gesetzt Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Diese Anweisung regelt die Abläufe zur Sicherung der Qualität von Material nach Eingang am Zentrallager bzw. Lieferung auf die Baustelle, stellt die Verfahrensweisen bei mangelnder Funktionsfähigkeit von Bestandteilen der Wasser-, Gas-, Strom- und Fernwärmenetze und Wasser-, Gas- und Stromanlagen sowie öffentliche Beleuchtung und Telekommunikation dar und dient damit: der Sicherstellung der Versorgung, der Identifikation von mangelhaftem Material zur Vermeidung von Schäden/Störungen und damit der Abwendung von finanziellem und materiellem Schaden für die RheinEnergie AG, der Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Fachbereichen und der Festlegung der Zuständigkeiten. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilungen Technischer Netzservice (T), Wasser (W) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice und Wasser für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparten Gas, Wasser, Fernwärme und Strom. 3 Begriffe/Abkürzungen Lagermaterial Material, das im SAP-Materialkatalog der RheinEnergie AG für die o. g. Sparten geführt wird Abnahmepflichtiges Material Material, das einem Sachbearbeiter zugeordnet ist und das als solches im SAP-Materialstammdatensatz gekennzeichnet ist, eine Zeugnispflicht nach DIN vorliegt, auffällig geworden ist, z.b. aufgrund von Mängeln. AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 3 von 7
4 Technische Materialbeschreibung Freigabe von Material SB (Qualitätsmanagement T) SB (Gasanlagen) SB (Fernwärme) SB (Öffentliche Beleuchtung) SB (WB, WZ, WL) FF LL LE Referent WBM Referent WBE Projektleiter/Baubeauftragter Schriftlich fixierter Anforderungskatalog an das Material im Hinblick auf den aktuellen Stand der Technik und des gültigen Regelwerks Freigabe des Materials zur bestimmungsgemäßen Verwendung Sachbearbeiter, Referat Standardisierung Material und Prozesse Sachbearbeiter, Meister oder Lagermitarbeiter des Bereiches Gasanlagen Sachbearbeiter Material- und Gerätedisposition des Bereiches Fernwärme Sachbearbeiter Systemtechniker Qualitätsmanagement des Bereiches Öffentliche Beleuchtung Sachbearbeiter des Bereiches Wasser (W) Fremdfirma Abteilung Lager der RheinEnergie AG Abteilung Einkauf der RheinEnergie AG Referent (Meister) der Wasserwerke Referent Elektrotechnik W-Mitarbeiter, der als Projektleiter für ein bestimmtes Projekt eingesetzt ist 4 Zuständigkeiten SB Zuständig für die Prüfung der an den Wareneingang der RheinEnergie AG gelieferten Materialien, für die eine Abnahmepflicht besteht Prüfung der Materialien hinsichtlich Übereinstimmung mit der Materialbeschreibung und/oder dem Einkaufsbestelltext Zuständig für die Freigabe der Materialien Dokumentation des Ergebnisses der Wareneingangsprüfung auf dem Lieferschein Veranlassen der Reklamation bei Feststellung von Mängeln Bauleiter der FF Zuständig für die Prüfung der vom RheinEnergie AG-Lager auf Baustellen der RheinEnergie AG gelieferten Materialien AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 4 von 7
5 Projektleiter/Baubeauftragter Zuständig für die Prüfung der auf Baustellen der RheinEnergie AG gelieferten Materialien Dokumentation des Ergebnisses der Wareneingangsprüfung auf dem Lieferschein Veranlassung der Reklamation bei Feststellung von Mängeln und Information des jeweils zuständigen SB über den Mangel Referent WBM Referent WBE Zuständig für die Prüfung des Wareneinganges des von WBM bestellten Materials auf den Wasserwerken und für die Eingabe des Wareneinganges Zuständig für die Prüfung des Wareneinganges des von WBE bestellten Materials auf den Wasserwerken und für die Eingabe des Wareneinganges 5 Prozessablauf 5.1 Technische Abnahme Technische Abnahme - Material im Lager - Wareneingangsprüfung Jedes Material wird von LL auf Quantität und Qualität geprüft. Das abnahmepflichtige Material wird von LL in regelmäßigen Abständen zur technischen Abnahme bereitgestellt. Der jeweils zuständige SB prüft durch Sichtkontrolle das abnahmepflichtige Material auf Zustand und Übereinstimmung mit der Materialbeschreibung und/oder dem Einkaufsbestelltextes. Das mitgelieferte Zeugnis wird auf die in der Materialbeschreibung und/oder dem Einkaufsbestelltext geforderten Inhalte sowie die Nachvollziehbarkeit der spezifischen Prüfung nach EN überprüft. Gibt es keine Abweichungen, erfolgt die Bestätigung auf dem Lieferschein und damit die Freigabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Die vom Zentrallager an die Materialbereitstellungsflächen gelieferten Materialien sind bereits im Vorfeld s.o. auf Qualität geprüft worden Technische Abnahme - Material auf der Baustelle oder den Wasserwerken Anlieferung durch RheinEnergie-Lager Die Lieferung wird durch den Bauleiter der Fremdfirma oder den Projektleiter/Baubeauftragten auf Quantität und Transportschäden und die Richtigkeit hinsichtlich des geplanten Einsatzes überprüft und auf dem Lieferauftrag quittiert. AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 5 von 7
6 Anlieferung durch Hersteller/Lieferant Die Lieferung wird durch den Projektleiter/Baubeauftragten auf Quantität und Transportschäden sowie die Richtigkeit hinsichtlich des geplanten Einsatzes überprüft. Der Projektleiter/Baubeauftragte kann die Prüfung der Lieferung vor Ort in Abstimmung mit den zuständigen Referenten auf diese delegieren. Zusätzlich erfolgt bei abnahmepflichtigen Materialien die Prüfung der Übereinstimmung mit den vorgelegten Materialprüfzeugnissen und dem Einkaufsbestelltext. Das mitgelieferte Zeugnis wird im Hinblick auf die in der Materialbeschreibung und/oder dem Einkaufsbestelltextes geforderten Inhalte überprüft und die Nachvollziehbarkeit der spezifischen Prüfung nach EN wird sichergestellt. Gibt es keine Abweichungen, erfolgt die Bestätigung auf dem Lieferschein und damit die Freigabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung. 5.2 Reklamation Reklamation - Material im Lager, Wareneingangsprüfung Der Mangel wird durch den jeweils zuständigen SB im Protokoll zur Wareneingangsprüfung dokumentiert und an LE zur Reklamation gegenüber dem Vertragspartner übergeben. Eine Kopie des Schreibens erhält der jeweils zuständige SB. Bei Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erfolgt eine erneute technische Abnahme im Lager. Dabei legt LL das Protokoll zur Wareneingangsprüfung erneut vor Reklamation - Material auf der Baustelle Bei Anlieferung durch RheinEnergie AG-Lager bzw. durch Hersteller/Lieferant Der Mangel wird durch den Bauleiter, Referenten bzw. Projektleiter/Baubeauftragten dokumentiert und das mangelhafte Material wird an das RheinEnergie AG-Lager bzw. den Hersteller/Lieferant zwecks Austauschs zurückgesendet Material welches nach Einbau/Montage Mängel aufweist Der Projektleiter/Baubeauftragte, Referenten informiert den jeweils zuständigen SB über den Materialmangel in Form einer SAP-Meldung. Dieser klärt, ob seitens der RheinEnergie AG Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Lieferanten besteht. Besteht Gewährleistungsanspruch oder ist dieser strittig, wird durch den zuständigen SB ein Weiterberechnungsauftrag veranlasst. Dazu nötige Dokumente wie Fotos, Pläne o.ä. werden vom Projektleiter/Baubeauftragten zur Verfügung gestellt. Der jeweils zuständige SB erstellt das Protokoll zur Reklamation, stellt alle erforderlichen Dokumente zusammen und verknüpft diese mit dem SAP-Auftrag. Eine Kopie des Reklamationsprotokolls erhält LE. 6 Hinweise und Verweise AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 6 von 7
7 Es sind alle geltenden Gesetze, Regelwerke und Verordnungen einzuhalten. 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Materialzeugnis 3.1 LL-Lager Archiv / Datenbank Wie lange? Unbefristet Lieferschein LL-Lager Archiv 10 Jahre Protokoll zur Wareneingangsprüfung Zuständiger SB Akte 6 Jahre Protokoll zur Reklamation Zuständiger SB, SAP 6 Jahre Baubeauftragter Lieferschein bei Lieferung direkt auf die Baustelle Projektleiter Bauakte Unbefristet Lieferschein bei Lieferung direkt zu den Referent WBM/WBE Akten am 10 Jahre Wasserwerken Standort 8 Mitgeltende Unterlagen FO-Z-AG Protokoll zur Reklamation von Material AA-Z-AG Ausdruck vom: :46 Seite 7 von 7
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