Umgang mit Fremd- und unbekannten Leitungen

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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-AG Umgang mit Fremd- und unbekannten Leitungen Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im Internet einsehbar Link: PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 1 von 7

2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Prozessablauf Fremdleitungen Dokumentation im Planwerk Umgang mit Leitungsinformationen Störung Planbare Tätigkeit Unbekannte Leitungen Allgemeines Leitungen der RheinEnergie AG Leitungen, die nicht zugeordnet werden können Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 2 von 7

3 Stammdaten Titel Dienstleisterrelevant Gas Wasser Fernwärme Strom Koordinator Revisionsstatus Umgang mit Fremd- und unbekannten Leitungen Ja Dirk Völler In Kraft gesetzt Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Diese Anweisung dient der Vermeidung der Beschädigung von Fremd- und unbekannten Leitungen und Anlagen von denen eine Gefährdung für die Umwelt und die Bevölkerung ausgehen kann. Gemeint sind damit z. B. Leitungen der chemischen Industrie: Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbh (RMR), Nord-West Oelleitung GmbH (NWO), Praair Deutschland GmbH etc. und Leitungen der Transportnetzbetreiber: WINGAS GmbH, Thyssengas GmbH etc. Diese Anweisung bezieht sich nicht auf Leitungen der Telekommunikation und Datenübertragung. Sie verhindert damit Sachbeschädigungen und Gefährdungen von Personen sowie Umwelt durch z. B. unkontrollierten Medienaustritt. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Dienstleister. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparten Gas, Wasser, Fernwärme und Strom. PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 3 von 7

4 3 Begriffe/Abkürzungen Fremdleitungen Unbekannte Leitungen Lovion TSD TBL Alle Leitungen, die nicht in der Betriebsführung der RheinEnergie AG liegen Leitungen, deren Betriebsführung nicht eindeutig zugeordnet werden kann und/oder deren Medium nicht bekannt ist Auskunftssystem für digitales Planwerk der RheinEnergie AG Abteilung Steuerung - Gruppe Dokumentation Netze/Anlagen Abteilung Betrieb Netze/Anlagen - Gruppe Leitstelle 4 Zuständigkeiten TSD QVL-Meldestelle (TBL) Projektleiter /Anlagenverantwortlicher /Baubeauftragter Alle Mitarbeiter T Übernahme von Fremdleitungen in die Geoinformations- und Auskunftssysteme der RheinEnergie AG Informiert auf Anforderung des Mobilen Entstördienstes den betroffenen Netzbetreiber Prüft in Lovion, ob sich im Bereich einer geplanten Baumaßnahme Fremdleitungen im Sinne dieser Anweisung befinden Weitergabe von Informationen an TSD betreffend Fremdleitungen, die nicht in Lovion vorhanden sind 5 Prozessablauf 5.1 Fremdleitungen Zum Schutz der erdverlegten Leitungssysteme anderer Netzbetreiber erfolgt eine Dokumentation bekannter Fremdleitungen im Planwerk ( Lovion ) der RheinEnergie AG. Diese Kennzeichnung ersetzt keinesfalls das Erfordernis zur Einholung einer Leitungsauskunft bei dem Netzbetreiber und gilt einzig als Hinweis zur Beachtung bestehender Auflagen und somit zum Schutz vor möglichen Gefährdungen. Jeder Mitarbeiter, der Kenntnis über das Vorhandensein einer Fremdleitung erlangt, die noch nicht in Lovion erfasst ist, meldet seine erfassten Informationen an TSD, Mail an: Leitungsdokumentation, TSD. Von Interesse sind insbesondere der Lageverlauf (Ort), die Art der Leitung und der Name des Netzbetreibers sowie die Ansprechpartner des Netzbetreibers. PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 4 von 7

5 Ist die Fremdleitung nicht im Planwerk erfasst, übernimmt diese TSD. Sie übernimmt die Anfrage beim Netzbetreiber zur Lieferung der Daten und pflegt diese in die Geoinformations- und Auskunftssysteme der RheinEnergie AG ein, sofern der Netzbetreiber einer Datenlieferung zustimmt Dokumentation im Planwerk Im Planwerk der RheinEnergie AG ist die Fremdleitung in einem gesonderten Layer im Übersichtsplanwerk hinterlegt. Dieser Layer dient dem Erkennen des Vorhandenseins einer Fremdleitung und ist ohne Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit. Dokumentiert werden neben dem Leitungsverlauf, der Name der Leitung, ein eventuell vorhandener Schutzstreifen und die Kontaktdaten zum Netzbetreiber. Der Layer mit den Fremdleitungen wird in der Netzwerkversion, sowie der mobilen Version von Lovion angezeigt, sofern sich der Benutzer den Layer eingeblendet hat. TSD fragt in jährlichem Turnus bei den Netzbetreibern Änderungen ab. Wurde mit dem Netzbetreiber ein Turnus zur Aktualisierung der Daten vereinbart, aktualisiert TSD die Daten der Fremdleitung des Netzbetreibers. 5.2 Umgang mit Leitungsinformationen Störung Der Mobile Entstördienst überprüft bei einer Netzstörung auf das Vorhandensein einer Fremdleitung im Bereich der Schadensstelle. Dazu ist neben der Prüfung in Lovion auch eine Prüfung auf Fremdbeschilderung notwendig. Sollte eine Fremdleitung im Bereich der Schadensstelle/des Instandsetzungsortes liegen, wird über die QVL- Meldestelle der Netzbetreiber und der Anlagenverantwortliche /Meister vom Dienst (MvD) informiert Planbare Tätigkeit Ein Hinweis durch den Projektleiter/Anlagenverantwortlichen /Baubeauftragten ersetzt in keinem Fall die notwendige Leitungserkundung durch den Dienstleister. Die RheinEnergie AG übernimmt keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 5 von 7

6 5.3 Unbekannte Leitungen Allgemeines Befinden sich in einem Baufeld im Zusammenhang mit eigenen und fremden Baumaßnahmen unbekannte Leitungen, die die Arbeitsausführung behindern und daher ausgebaut werden müssen, ist in jedem Fall zu prüfen und zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um Anlagen der RheinEnergie AG handelt Leitungen der RheinEnergie AG Handelt es sich um Leitungen der RheinEnergie AG, bei denen sich der Betriebszustand nicht eindeutig feststellen lässt, ist die Medienfreiheit zu überprüfen. Bei Rohrleitungen Die Prüfung erfolgt je nach Materialart der Leitung über eine Anbohrschelle, Aufschweiß-T-Stück, bzw. Ventilanbohrarmatur. Generell erfolgt die Anbohrung mit den zugelassenen Verfahren, um einen evtl. auftretenden Medienaustritt zu vermeiden. (Keinesfalls zulässig ist das Anbohren mittels Bohrmaschine oder Säge o. ä.) Nach Feststellen der Medienfreiheit kann das Rohr getrennt und ausgebaut werden. Die im Graben verbleibenden Rohrenden sind dauerhaft und gasdicht zu verschließen. Achtung! 110 kv Kabel können auch in GAD-Rohr Bauweise ausgeführt sein und dürfen nicht angebohrt werden;! Hochspannung Lebensgefahr! Bei Kabeln Im Falle, dass die Spannungsfreiheit des Kabels nicht eindeutig durch geeignete Messungen ermittelt werden kann, erfolgt eine Trennung unter Einsatz einer Sicherheitsschneidanlage unter Berücksichtigung der AA-T-SL "Schneiden von Kabeln" Leitungen, die nicht zugeordnet werden können. Handelt es sich nicht um Leitungen der RheinEnergie AG oder kann der Eigentümer der Leitung nicht ermittelt werden, gilt folgendes: Der Projektleiter/Anlagenverantwortliche entscheidet über das weitere Vorgehen. Ggf. muss der Vorgesetzte informiert werden.! Grundsätzlich werden keine unbekannten Leitungen angebohrt oder getrennt! PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 6 von 7

7 6 Hinweise und Verweise Da nicht alle Netzbetreiber im Versorgungsgebiet der RheinEnergie AG bekannt sind, dient der Layer mit den Fremdleitungen in Lovion nur zur nachrichtlichen Information über das mögliche Vorhandensein einer Fremdleitung. Die genaue Lage der Fremdleitung ist hier nicht dokumentiert. Maßgeblich hierfür ist ausschließlich die Leitungsauskunft des Netzbetreibers der Fremdleitung. 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Wie lange? Schutzanweisungen anderer Netzbetreiber TSD Lovion Unbefristet Leitungsverlauf /Name des Netzbetreibers TSD GIS Unbefristet; Aktualisierung bei Bedarf 8 Mitgeltende Unterlagen AN-T-AG AA-T-SL Anweisung zum Schutz unterirdischer Leitungen bei der RheinEnergie AG Schneiden von Kabeln PA-T-AG Ausdruck vom: :15 Seite 7 von 7

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