Technischer Bericht. Hochwasserschutz Kleinandelfingen. Massnahmenplanung. Gemeinde Kleinandelfingen

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1 Gemeinde Kleinandelfingen Hochwasserschutz Kleinandelfingen Technischer Bericht Hochwasserereignis an der Thur vom 01. Juni 2013 (links, FW Kleinandelfingen), Pegel historischer Hochwasser an der Alten Steinerstrasse (rechts) Projekt Nr. A-1066 Aarau, 30. Oktober 2018 ergänzt am 28. November 2018

2 Adresse Auftraggeber Gemeinde Kleinandelfingen Gemeindekanzlei Kanzleistrasse Kleinandelfingen Ansprechpartner Susanne Eigenheer, Jost Meier Telefon: +41 (0) Mail: gemeindeverwaltung@kleinandelfingen.ch Adresse Auftragnehmer Hunziker, Zarn & Partner AG Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau Schachenallee Aarau Ansprechpartner Andreas Niedermayr, Philippe Schenkel Telefon: +41 (0) Fax: +41 (0) Mail: info@hzp.ch

3 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Auftrag 1 2 Grundlagen 1 3 Schwachstellenanalyse und Risikobeurteilung Gefährdung laut der Gefahrenkarte Schwachstellenanalyse Schwachstellen entlang der Thur Schwachstellen am Schalchenrietbach Schwachstellen am Mederbach Definition des Handlungsbedarfs Schutzziel Kanton Zürich Abschätzung des Risikos Planungs- und baurechtliche Konsequenzen der Gefahrenkarte Fazit 12 4 Hochwasserschutzkonzepte Allgemeines zu den Konzepten im Hochwasserschutz Gewässerunterhalt Raumplanerische Massnahmen Technischer Hochwasserschutz Objektschutz Notfallplanung Schlussfolgerung Konzeptstudium 20 5 Hochwasserschutz Definition der Schutzziele Freibord Vorgeschlagene Massnahmen Faktenblätter Massnahmen Diskussion von Einschränkungen und Möglichkeiten Mobile Massnahmen Auswirkungen auf die Gefahrenkarte Ausscheidung Gewässerraum / Bauen im Gewässerraum 35

4 5.5.4 Überlastfall Kostenteiler Nutzen-Kosten-Bilanz Prioritäten in der Umsetzung der Massnahmen 40 6 Schlussfolgerung und Entscheid 41 Anhang 1 Hydraulische Längenprofile 43 Anhang 2 Gemeinderatsbeschluss

5 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 1 1 Ausgangslage und Auftrag Ausgangslage Durch die Baudirektion Kanton Zürich wurde kürzlich die Gefahrenkarte Naturgefahren Thur erlassen. Innerhalb von zwei Jahren sollen nun die im Perimeter der Gefahrenkarte liegenden Gemeinden, darunter auch Kleinandelfingen, eine für ihr Gemeindegebiet ausarbeiten und diese innerhalb von 10 Jahren umsetzen. Auftrag Die Hunziker, Zarn & Partner AG wurde am 22. November 2017 von der Gemeinde Kleinandelfingen beauftragt, auf Basis des Leitfadens des AWEL die Hochwasser für das Gemeindegebiet von Kleinandelfingen zu erarbeiten. 2 Grundlagen [1] Gefahrenkarte Hochwasser «Naturgefahren Thur», Hunziker, Zarn + Partner AG, Okt [2] Umsetzung Gefahrenkarten Konzept, Kurzanleitung für Gemeinden, AWEL [3] Thurerneuerungsunterhalt, Objektschutz Kleinandelfingen, Pläne des ausgeführten Bauwerks, Hofmann Stegemann + Partner, März 2007 [4] Freibord im Kanton Zürich, Sektion Wasserbau, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Oktober 2014 [5] Finanzierungsmodelle im Wasserbau, Arbeitshilfe (Geltungsdauer ), Sektion Wasserbau, AWEL, 2016 [6] Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser, AWEL, April 2017 [7] Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren, Arbeitshilfe 2, AWEL, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, April 2017 [8] Objektschutz bei Tank- und Lageranlagen mit wassergefährdenden Stoffen, AWEL, Juli 2015 [9] Verschiedene Geodaten u.a. geoweinland+, GIS ZH [10] Hochwasser - Alarmorganisation Thur, Situationsplan, Suter von Känel Wild AG, 2014 [11] Änderung der Gewässerschutzverordnung zur Sicherung des Gewässerraums, Merkblatt zu der Umsetzung der Übergangsbestimmungen, AWEL, November 2011

6 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 2 3 Schwachstellenanalyse und Risikobeurteilung 3.1 Gefährdung laut der Gefahrenkarte Gewässer Die Gefahrenkartierung [1] zeigt, dass von den folgenden Gewässern eine Hochwassergefährdung für das Gemeindegebiet von Kleinandelfingen ausgeht: Thur Schalchenrietbach Mederbach Gefahrenstufen Der Grad der Gefährdung ist, gemäss den Empfehlungen des Bundes, durch die Intensität und die Wahrscheinlichkeit (Häufigkeit oder Wiederkehrdauer) eines Ereignisses definiert. Die Einteilung der Intensitäten ist abhängig von der Überschwemmungstiefe (h) und der Fliessgeschwindigkeit (v) des Wassers mit der Überschwemmungstiefe [1]. Durch die Thur ergibt sich innerhalb des Siedlungsgebiets von Kleinandelfingen grösstenteils eine geringe Hochwassergefährdung (gelbe Fläche, vgl. Abb. 1). In einigen, gewässernahen Bereichen tritt eine mittlere Gefährdung (blaue Fläche) auf. Lokal beschränkt liegt entlang der Alten Steinerstrasse eine erhebliche Gefährdung (rote Fläche) vor. Im östlichen Teil von Oerlingen wird eine unbebaute Geländemulde häufig durch den Mederbach überflutetet. Dies führt zu Bereichen mit mittlerer und erheblicher Gefährdung. Westlich der Mulde treten in Oerlingen Bereiche mit geringer Gefährdung und mit Restgefährdung (gelb schraffierte Fläche) auf. Überflutungstiefen und Intensitäten Bei den untersuchten Hochwasserereignissen unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit (häufig = 30-jährlich, mittel = 100-jährlich und selten = 300-jährlich) sind folgende Gebiete betroffen: HQ30 Ab einem dreissigjährlichen Hochwasser HQ30 überflutet die Thur im Gebiet unterhalb von Alten (Hundsau, Sood, Büel) grösstenteils Kulturland. Zusätzlich zu den Überflutungen aus der Thur kommt es zu einigen, kleinräumigen Überflutungen durch den Schalchenrietbach, der in denselben Gebieten zu lokalen Überflutungen führt. Die Fliesstiefen sind aufgrund der Topographie teilweise erhöht, die Intensitäten sind jedoch gering. HQ100 Ab einem hundertjährlichen Hochwasser HQ100 werden in Oerlingen östlich der Autobahn grössere Kulturlandflächen mit einer geringen Intensität und teilweise erhöhten Fliesstiefen in Mulden überflutet (Gebiet Weiher). Auf der westlichen Seite der Autobahn führen Austritte zur Überflutung der Mulden bei der Trüllikerstrasse und der Weiherstrasse. Weiter in Richtung Marthalen

7 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 3 kommt es ab einem HQ100 zu Austritten entlang der Mederbachstrasse, die jedoch parallel dem Gerinne entlang fliessen und weiter flussabwärts ins Gerinne zurückfliessen. Die Fliesstiefen liegen dabei grösstenteils bei bis zu 25 cm und die Intensität ist gering. Wasseraustritte der Thur führen zu einer Überflutung im Siedlungsgebiet entlang des Marthalerwegs und der Untergriesstrasse. Dabei stellen sich in der Senkenlage hinter den vorhandenen Schutzmauern Fliesstiefen bis 75 cm ein. HQ300 In Oerlingen und unterhalb von Alten nimmt die Überflutungsfläche bei einem dreihundertjährlichen Hochwasser HQ300 etwas zu, wovon einzelne Gebäude und Kulturland betroffen sind. Die Fliesstiefen und Intensitäten im Überflutungsbereich nehmen gegenüber einem HQ100 nicht wesentlich zu. In Kleinandelfingen können bei seltenen Ereignissen (HQ300) die Hochwasserschutzmauern entlang der Thur überströmt werden. Es stellen sich dann im Bereich entlang der Alten Steinerstrasse erhöhte Fliesstiefen ein. Lokal, d.h. auf einer Fläche von rund 1'000 m², erreichen diese Fliesstiefen Werte von über 2 m. Trüllikon hf1 Rheinau hf4 hf4 hf1 hf4 hf2 hf1 Ossingen hf8 Marthalen hf5 hf2 Rheinau hf2 hf10 hf10 hf1 Kleinandelfingen hf4 Flaach Andelfingen Adlikon hf3 Dorf Adlikon Abb. 1: Ausschnitt aus der Gefahrenkarte [1] für die relevanten Bereiche auf dem Gemeindegebiet von Kleinandelfingen

8 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Schwachstellenanalyse Resultate aus Staukurvenberechnung Für die Bestimmung der Abflusskapazität an den kantonalen Gewässern Thur und Mederbach können die hydraulischen Längenprofile aus den vorhandenen Staukurvenberechnungen herangezogen werden (vgl. Anhang 1, aus [1]). Resultate Normalabflussberechnung Am Schalchenrietbach liegen Resultate aus hydraulischen Handrechnungen vor [1]. Die Abflusskapazität bei Durchlässen wurde unter Berücksichtigung von Einlaufverlusten und der Rohrreibung mittels Druckabflussberechnungen bestimmt Schwachstellen entlang der Thur Entlang der Thur wurden bereits im Jahre 2004 rechtsseitig bei km verschiedene Elemente für die Sicherstellung des Hochwasserschutzes bis zu einem HQ100 mit Freibord erstellt. Gemäss der Gefahrenkarte [1] verhindern diese Objektschutzmassnahmen eine Überflutung des Siedlungsgebietes von Kleinandelfingen bis zu einem HQ100. Die Auswirkungen von Schwemmholzansammlungen an der Thurbrücke wurden bei dieser Beurteilung berücksichtigt. Der damals am Marthalerweg umgesetzte Schutzdamm wurde im Jahr 2016 beim Neubau eines Holzschopfes auf einer Länge von ca. 3-4 m unterbrochen (vgl. Abb. 1, Fluss-km 9.05). Zudem ist das im übergreifenden Schutzkonzept berücksichtigte Betonfundament des ehemaligen Holzschopfes beim Neubau im Torbereich nicht mehr durchgehend. Wesentliche Bestandteile des übergeordneten Hochwasserschutzkonzepts wurden daher beim Neubau nicht äquivalent ersetzt. Bei einem HQ100 ist daher die Sicherstellung des Hochwasserschutzes für den Bereich Untergries nicht mehr gewährleistet (vgl. Abb. 4). Abb. 2: Schwachstelle entlang der Thur bei km 9.05, Fotos aus [1]. Links: Bresche im Damm entlang des Marthalwegs (Blick zur Thur), Rechts: Das Betonfundament im Torbereich ist nicht durchgehend.

9 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 5 Bei einem HQ300 der Thur reicht die Höhe der bestehenden Ufermauern und Objektschutzmassnahmen sowohl unterstrom als auch oberstrom der Holzbrücke auf grosser Länge nicht mehr aus, wodurch diese überströmt und die dahinterliegenden Bereiche aufgrund der Senkenlage grossflächig überflutet werden. Dadurch resultieren erhöhte Fliesstiefen. Dies deckt sich sehr gut mit historischen Hochwassermarken entlang der Alten Steinerstrasse (vgl. Abb. 3). Lokal, d.h. auf einer Fläche von rund 1'000 m², erreichen diese Fliesstiefen Werte von über 2 m. Abb. 3: Hochwassermarken der Thur entlang der Alten Steinerstrasse Schwachstellen am Schalchenrietbach Wasseraustritte an den Schwachstellen am Schalchenrietbach (vgl. Abb. 5) beschränken sich auf den Nahbereich der Thur (Naturschutzgebiet) und führen dabei zu keiner Gefährdung von schützenswerten Objekten oder Anlagen Schwachstellen am Mederbach Am Mederbach ist auf grosser Länge ab einem HQ100 mit Wasseraustritten zu rechnen. Massgebend ist dabei der Kapazitätsengpass beim Übergang bei km An der Unterkante des Durchlasses hängenbleibendes Geschwemmsel kann Austritte begünstigen. Die Abflusskapazität der langen Eindolung durch das Siedlungsgebiet ist erst ab einem seltenen Hochwasser, d.h. HQ300, hydraulisch ungenügend (vgl. Abb. 6).

10 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 6 Seit der Gefahrenkartenerstellung sind unseres Wissens keine relevanten Änderungen an den Fliessgewässern und den Schwachstellen vorgenommen worden. Die Beurteilung aus der Gefahrenkarte wurde daher übernommen (vgl. Abb. 4 bis Abb. 6). Die massgebenden Schwachstellen sind im technischen Bericht zur Gefahrenkarte [1] beschrieben. 695' ' '000 Kleinandelfingen Ossingen 273' '000 Andelfingen Gewässer eingedolt Austritt HQ 30 Adlikon Gewässer offen Austritt HQ 100 Gemeindegrenze Austritt HQ '000 Untersuchungsperimeter 272'000 Gefahrenkarte Austritt EHQ 693' '000 Oberflächenabfluss Grundwasseraufstoss 695'000 Abb. 4: Übersicht über die Schwachstellen entlang der Thur (aus [1]).

11 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 7 692' ' '000 Marthalen 273' '000 Kleinandelfingen Andelfingen 691' '000 Flaach Gewässer eingedolt Austritt HQ30 272'000 Gewässer offen Austritt HQ100 Gemeindegrenze Austritt HQ300 Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte Austritt EHQ Oberflächenabfluss 692' '000 Grundwasseraufstoss Abb. 5: Übersicht über die Schwachstellen entlang der Thur und des Schalchenrietbachs im Gemeindeteil Alten (aus [1]). 694' ' '000 Trüllikon 276' '000 Marthalen Ossingen Kleinandelfingen Gewässer eingedolt Austritt HQ30 Gewässer offen Austritt HQ100 Gemeindegrenze Austritt HQ300 Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte Austritt EHQ Oberflächenabfluss 694' ' ' ' '000 Grundwasseraufstoss Abb. 6: Übersicht über die Schwachstellen am Mederbach (aus [1]).

12 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Definition des Handlungsbedarfs Definition Notwendigkeit Zur Beurteilung der Notwendigkeit von Hochwasserschutzmassnahmen sind generell folgende zwei Aspekte zu berücksichtigen: 1) Vorhandenes Schutzdefizit: Für Gebiete, in denen gemäss der kantonalen Schutzzielmatrix ein Hochwasserschutzdefizit vorliegt, sind Massnahmen zur Behebung des Schutzdefizits zu prüfen 2) Risiko: Gefährdete Gebiete, in denen ein grosses Risiko 1 besteht, sind zu schützen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass das Schadenpotential bei seltenen Ereignissen (d.h. ausserhalb des eigentlichen Schutzziels) stark zunehmen kann. Für Entscheide, ob und wann Massnahmen umgesetzt werden, ist auch das Verhältnis von Nutzen (verhindertes Risiko pro Jahr) und Aufwendungen (Kosten pro Jahr) zu berücksichtigen. Dazu sind aber erst Massnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu bestimmen. 3.4 Schutzziel Kanton Zürich Schutzzielmatrix Die kantonale Schutzzielmatrix (vgl. Abb. 7) gibt das Schutzziel vor, welches durch Hochwasserschutzmassnahmen erreicht werden soll. So wird für Siedlungsgebiete häufig die Sicherheit vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) mit Reserve (Freibord) angestrebt. Bei einem HQ300 wird nur ein sogenannter «begrenzter» Schutz gefordert, bei dem (gewisse) Schäden eintreten können. Es ist nicht eindeutig definiert, wo die Grenze zwischen einem «begrenzten» und einem ungenügenden Schutz liegt. Schutzdefizit Kleinandelfingen Auf dem Gemeindegebiet von Kleinandelfingen ist im Gebiet an der Thur, stromabwärts der Holzbrücke, das Ziel eines vollständigen Schutzes bis zum HQ100 nicht erreicht. Dort ist die Schutzwirkung der bestehenden Hochwasserschutzmassnahmen wieder zu gewährleisten. Oberhalb der Holzbrücke, an der Alten Steinerstrasse, ist der Schutz bis zu einem HQ100 sichergestellt. Bei einem HQ300 können sich dort aber grosse Fliesstiefen einstellen. Lokal erreichen diese über 2 m Fliesstiefe. Im Sinne der Schutzzielmatrix ist davon auszugehen, dass beim HQ300 kein begrenzter Schutz vorhanden ist und somit dort ein Schutzdefizit besteht. 1 Das Risiko ist das Produkt aus dem Schadenpotential und der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses.

13 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 9 Abb. 7: Kantonale Schutzzielmatrix (aus Richtplan Kanton Zürich). Schutzdefizit Oerlingen In Oerlingen liegt für wenige Gebäude ein Schutzdefizit vor, da diese bei einem HQ100 betroffen sind. Diiese Gebäude können allenfalls durch Objektschutzmassnahmen geschützt werden. Zwischenfazit: Es liegen im Gemeindegebiet von Kleinandeflingen Schutzdefizite vor. Es ist deshalb angebracht, Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu prüfen.

14 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Abschätzung des Risikos Schadenpotential Das vorhandene Risiko wurde anhand einer Betrachtung mit dem BAFU-Tool EconoMe Light erhoben. Das Risiko definiert sich im Wesentlichen über die beiden Faktoren Eintretenswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses und der dabei zu erwartenden Schäden. Das Risiko entspricht dem mittleren jährlichen Schadenpotential. Ist die Rede von einem «akzeptablen Risiko», dann ist das der Wert, wo weitere Schutzmassnahmen nicht mehr verhältnismässig sind und das verbleibende Risiko für die Risikoträger akzeptierbar ist. Zur Abschätzung des Risikos wurde das Schadenpotential getrennt in den Bereichen Kleinandelfingen, oberstrom der Holzbrücke Kleinandelfingen, unterstrom der Holzbrücke Oerlingen ermittelt. Dies erlaubt später eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit (Nutzen / Kosten-Verhältnis) von Hochwasserschutzmassnahmen in den einzelnen Bereichen. Personenschäden Neben den eigentlichen Sachschäden ist bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Hochwasserschutzmassnahmen auch die direkte Gefahr für Personen zu berücksichtigen. Die untersuchten Hochwasserereignisse an der Thur treten erst bei länger anhaltenden Niederschlägen auf. Dies ermöglicht eine gewisse Vorwarnzeit. An der Thur sind Alarmierung, Evakuierung und weitere Zuständigkeiten durch den Krisenstab Thurhochwasser geregelt. Wir gehen deshalb davon aus, dass rechtzeitig im Hochwasserfall Notfallmassnahmen (v.a. Information und Evakuierung) ergriffen werden können, mit denen Personenschäden verhindert werden. Personenschäden werden deshalb bei der vorliegenden Risikobetrachtung nicht berücksichtigt. Kleinandelfingen Oberhalb Holzbrücke Oberhalb der Holzbrücke liegen in Kleinandelfingen mehrheitlich Wohngebäude und einige Ställe / Remisen im Überflutungsbereich. Auch sind wenige Gewerbegebäude, u.a. die Bauunternehmung Landolt AG, von einer Überflutung gefährdet. Schadenpotential HQ30: - Schadenpotential HQ100: ca. 60'000 CHF Schadenpotential HQ300: ca. 4' CHF Beurteilung Risiko: ca. 15'000 CHF/a

15 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 11 Kleinandelfingen Unterhalb Holzbrücke Unterhalb der Holzbrücke befinden sich im Überflutungsbereich hauptsächlich Wohngebäude (Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser) und einzelne Gebäudeschuppen (Remisen). Schadenpotential HQ30: - Schadenpotential HQ100: ca. 2' CHF Schadenpotential HQ300: ca. 5' CHF Beurteilung Risiko: ca. 32'000 CHF/a Oerlingen In Oerlingen sind im Ortskern hauptsächlich Gebäude mit einer Mischnutzung (Wohnen / Gewerbe) gefährdet. Schadenpotential HQ30: - Schadenpotential HQ100: ca CHF Schadenpotential HQ300: ca CHF Beurteilung Risiko: ca. 1'000 CHF/a Sonderrisiko-Objekte Eine separate Betrachtung muss für Bauten und Anlagen erfolgen, die eine hohe Personenbelegung, sehr hohe Sachwerte oder ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Umwelt aufweisen oder wichtige Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung erbringen. Diese gelten als Sonderrisiko-Objekte. Für diese Gebäude und Anlagen ist in allen Gefahrenbereichen (inklusive der gelb-weissen) zu prüfen, ob die Risiken akzeptabel oder ob Schutzmassnahmen sinnvoll sind. Auf dem Gemeindegebiet von Kleinandelfingen sind uns keine Sonderrisiko- Objekte bekannt, welche von Hochwasser betroffen sind. 3.6 Planungs- und baurechtliche Konsequenzen der Gefahrenkarte Die Gefahrenkarte zeigt auf, in welchen Gebieten Gefährdungen bestehen. Die Bedeutung der Gefahrenstufen (rot, blau, gelb, gelb-weiss), die planungsund baurechtlichen Konsequenzen sowie mögliche Vorkehrungsmassnahmen sind der nachfolgenden Tabelle (vgl. Tab. 1) zu entnehmen. Die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen gelten auch für nur teilweise betroffene Parzellen, selbst wenn keine Gebäude direkt von der dargestellten Gefährdung betroffen sind.

16 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 12 Tab. 1: Gefahrenkarte - Bedeutung der Gefahrenstufen und Konsequenzen Farbe Gefährdung Planungs- und baurechtliche Konsequenzen Vorsorgemassnahmen Nach derzeitigem Kenntnisstand keine oder vernachlässigbare Gefährdung. Keine. Keine Massnahmen erforderlich. Restgefährdung (Hinweisbereich) Ereignisse mit sehr geringer Eintretenswahrscheinlichkeit. Geringe Gefährdung / Oberflächenabfluss (Hinweisbereich) Kaum Personengefährdung, geringe Schäden an Gebäuden und Sachschäden möglich. Keine Auflagen für Schutz vor Hochwasser oder Massenbewegungen erforderlich. Baubehörde weist Bauherrschaft auf Gefährdung hin. Selbstdeklaration durch Bauherrschaft. Für Sonderobjekte gibt es Auflagen. Keine Auflagen für Schutz vor Hochwasser oder Massenbewegungen erforderlich. Baubehörde weist Bauherrschaft auf Gefährdung hin. Selbstdeklaration durch Bauherrschaft. Für Sonderobjekte gibt es Auflagen. Anlagen mit sehr hohem Schadenpotenzial sind zu vermeiden; spezielle Massnahmen für Sonderobjekte. Wo Schäden und Gefährdungen auftreten können, sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen notwendig (z.b. Objektschutz*), Beratung durch GVZ. Spezielle Massnahmen für Sonderobjekte. Mittlere Gefährdung (Gebotsbereich) Personengefährdung vor allem ausserhalb von Gebäuden; Schäden an Gebäuden möglich. Einzonung nur mit Auflagen. Bei Baugesuch Vorschläge zum Schutz vor Hochwasser oder Massenbewegungen nötig; Baubehörde leitet daraus Auflagen ab. Genehmigung der Auflagen im Bereich Hochwasserschutz durchs AWEL, bei Massenbewegungen durch die zuständige Gemeinde. Schwere Schäden werden durch geeignete Vorsorgemassnahmen vermieden (z.b. Objektschutz*, bauliche Anpassungen bei Gefahrenquelle). Erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich) Personen-Gefährdung sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden; Zerstörung von Gebäuden möglich. Bauverbot für Neubauten, keine Einzonungen, Auszonung unbebauter Bauzonen. Umbauten bestehender Gebäude nur mit Auflagen zur Risikoverminderung möglich. Nutzungen, die mit dem Aufenthalt von Mensch und/oder Tieren verbunden ist, werden untersagt. 3.7 Fazit Aufgrund des vorhandenen Schutzdefizits ist eine Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes angebracht. Insbesondere durch die Unterbrechung des Uferschutzes unterhalb der Holzbrücke ist der HQ100- Schutz entlang der Thur nicht mehr gewährleistet. Oberhalb der Thurbrücke besteht ein lokales Schutzdefizit und planungs- und baurechtliche Einschränkungen aufgrund der resultierenden erheblichen Gefährdung bei Hochwasser. Auf denjenigen Parzellen, welche im Bereich einer erheblichen Gefährdung liegen, können keine neuen Bauvorhaben umgesetzt werden resp. es bestehen starke Einschränkungen. Aufgrund der oben genannten Punkte werden mögliche Massnahmen auf konzeptioneller Ebene erarbeitet und die dabei zu beachtenden Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.

17 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 13 4 Hochwasserschutzkonzepte 4.1 Allgemeines zu den Konzepten im Hochwasserschutz Technisch-planerische Konzepte Beim Hochwasserschutz unterscheidet man fünf unterschiedliche Ansätze, welche einzeln oder in Kombination helfen, das gewünschte Schutzziel zu erreichen (vgl. auch [2]): Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Unterhaltsmassnahmen Raumplanerische Massnahmen Technischer Hochwasserschutz Objektschutzmassnahmen Notfallplanung Unterhaltsmassnahmen Der Gewässerunterhalt ist wichtig, um die Funktion von Bächen und Bauwerken zur Abfuhr von Hochwasserereignissen sicherzustellen (u.a. Sicherstellung des Abflussprofils, Reduktion des Schwemmholzpotential). Bei fehlendem oder ungenügenden Gewässerunterhalt wird die Situation unnötig verschlechtert. Raumplanerische Massnahmen Raumplanerische Massnahmen können helfen, das zukünftige Schadenpotential (z.b. bei einer Einzonung und Neubauten) zu verringern. Solche Massnahmen wirken hauptsächlich vorbeugend. Für bereits überbaute Gebiete sind raumplanerische Massnahmen häufig aber nur eingeschränkt wirksam. Technischer Hochwasserschutz Erreichen solche Massnahmen die gewünschte Wirkung nicht, kann eine Verbesserung des Hochwasserschutzes durch bauliche Massnahmen am Gewässer aus technisch-planerischen Konzepten in den Bereichen «Rückhalt», «Ableiten» (Hochwasserentlastung) und «Durchleiten» (Gerinneausbau) erreicht werden. Es gibt Fälle, in denen bei wasserbaulichen Massnahmen erst durch das Zusammenspiel verschiedener Ansätze eine funktionierende resp. verhältnismässige Lösung zum Schutz vor Hochwasser gefunden werden kann. Objektschutz Sind nur wenige Einzelgebäude einer Überflutung ausgesetzt, helfen oftmals auch lokal getroffene Massnahmen, um Schäden zu verhindern. Wassereintritte in Gebäude werden mit Objektschutzmassnahmen, z.b. durch die Erhöhung oder Abschirmung von Gebäudeöffnungen, das Vorsehen von wasserdichten Elementen oder durch die Bereitstellung von Abflusskorridoren verhindert. Bei Neubauten werden solche Massnahmen im Rahmen der Planung (Baubewilligungsverfahren) berücksichtigt.

18 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 14 Notfallplanung Falls der Hochwasserschutz nicht sichergestellt werden kann, ist zumindest mit Hilfe einer Notfallplanung die Verringerung von Schäden möglich. Diese ist als ergänzende Massnahme im Ereignisfall oder in der Übergangsphase bis zur Umsetzung von Massnahmen zu verstehen. Eine Notfallplanung kann z.b. für Gebiete sinnvoll sein, bei denen bei häufigen Ereignissen das Gefahrenpotential gering ist, die Gefährdung bei seltenen Ereignissen jedoch stark zunimmt. In der Notfallplanung werden Entscheidungsabläufe und das Vorgehen im Ereignisfall festgehalten. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Schutzwirkung für Kleinandelfingen anhand der verschiedenen Konzepte wurden geprüft. Die Erkenntnisse werden in den nachfolgenden Kapiteln erläutert. 4.2 Gewässerunterhalt Unterhalt Fehlender oder ungenügender Gewässerunterhalt ist in der Gemeinde Kleinandelfingen nicht direkt die Ursache für das Hochwasserproblem. Für die Wasseraustritte sind nicht nur Verklausungen wie z.b. an der Thur massgebend, sondern die verfügbaren Abflusskapazitäten reichen nicht zur Ableitung der Hochwasserabflüsse aus. An der Thur und auch am Mederbach spielt daher der Gewässerunterhalt für die Sicherstellung der Abflusskapazität bereits eine wichtige Rolle, um die beschränkte Abflusskapazität nicht zusätzlich zu verringern. Totholz sollte daher zerkleinert werden, um Verklausungen an kritischen Querschnitten vorzubeugen. Jedoch zeigen die Erfahrungen vergangener Hochwasserereignisse, dass auch bei sorgfältigem Unterhalt immer mit Schwemmholz zu rechnen ist, da ein grosser Teil des Schwemmholzes jeweils auch aus Grünholz besteht. Am Mederbach ist der Rückschnitt der heute grosszügig vorhandenen Ufervegetation angebracht. Einsatz während eines Hochwassers Die Möglichkeiten, während eines Hochwasserereignisses durch maschinellen Einsatz eine Verklausung zu verhindern resp. zu entfernen, sind beschränkt. Verklausungen am Mittelpfeiler der Holzbrücke können im Hochwasserfall nicht entfernt werden. 4.3 Raumplanerische Massnahmen Zonenplan Kleinandelfingen Die bis anhin unbebauten Gebiete liegen laut dem aktuellen Zonenplan 2 grösstenteils ausserhalb der vorgesehenen Bauzonen. In Kleinandelfingen sind etliche Parzellen im Bereich der Kernzone noch unbebaut. Dort sind bei 2 genehmigt durch die Baudirektion am

19 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 15 Neu- und Umbauten Objektschutzmassnahmen vorzusehen. Dies trifft insbesondere auch für den in Planung befindlichen Überbauungsplan entlang der Alten Steinerstrasse (u.a. Parzelle 1902) zu. Zonenplan Oerlingen In Oerlingen ist das Überschwemmungsgebiet, u.a. vor und nach dem Durchlass an der Weiherstrasse (km 7.71, vgl. Abb. 6) der Landwirtschaftszone zugeordnet. Grössere Bauvorhaben sind dort daher nicht möglich. Die Möglichkeiten des Hochwasserschutzes mit raumplanerischen Massnahmen sind in Oerlingen dementsprechend bereits erschöpft. Bei Neu- resp. Umbauten sind auch im Landwirtschaftsgebiet Objektschutzmassnahmen vorzusehen. 4.4 Technischer Hochwasserschutz Technischer Hochwasserschutz Mit Unterhalt und Raumplanung allein kann die Hochwassergefährdung für Kleinandelfingen nicht behoben werden. Falls eine Überflutung verhindert werden soll, ist ein technischer Hochwasserschutz, d.h. bauliche Massnahmen, notwendig. Aus technischer Sicht unterscheidet man die Konzepte «Rückhalt»,«Ableiten»(Hochwasserentlastung) und «Durchleiten»(Gerinne- ausbau). Hochwasserrückhalt Beim Hochwasserrückhalt wird ein definiertes Gebiet im Hochwasserfall gezielt geflutet, das Wasser dort zeitlich begrenzt zurückgehalten und gedrosselt resp. zeitlich verzögert wieder in den Vorfluter abgegeben. Ziel von Retentionsmassnahmen ist die Dämpfung der Hochwasserspitze. Für den Rückhalt eignen sich natürliche Geländekammern oder grössere Flächen, welche mit Dämmen bis auf eine gewünschte Kote abgegrenzt werden. Für die Berechnung der Retentionswirkung sind nicht nur die in der Gefahrenkarte ermittelten Spitzenabflüsse von Bedeutung, sondern vor allem das anfallende Abflussvolumen, welches sich als Fülle der Ganglinie ablesen lässt. Thur Ein Hochwasserrückhalt an der Thur wurde gutachterlich geprüft. Ein solcher wäre nur mit einem sehr hohen baulichen Aufwand und grossen Eingriffen im Oberlauf der Thur umzusetzen. Die effektive Wirkung dieses Hochwasserrückhalts wäre fraglich. Zudem ist der Schutz bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser HQ100 bereits gewährleistet. Wir sehen daher einen Hochwasserrückhalt an der Thur nicht als sinnvoll an. Mederbach Für den Mederbach existieren bereits Planungen auf Stufe Konzept, um in Oerlingen, östlich der Autobahn ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von ca. 120'000 m 3 zu errichten. Dieses Becken ist im kantonalen Richtplan (Festsetzung ) erwähnt. Am besagten Standort besteht Abstimmungsbedarf mit dem Eintrag Nr im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN).

20 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 16 Auslöser für das Rückhaltebecken am Mederbach sind die grösseren Schutzdefizite in der stromabwärts gelegenen Nachbargemeinde Marthalen. Ein aufwändiges Rückhaltebecken ist nur bei einem entsprechenden Schadenpotential gerechtfertigt, weshalb nur für den Hochwasserschutz in Oerlingen sicher kein Hochwasserrückhaltebecken errichtet wird. Wenn allerdings das Becken für den Schutz des Unterlaufs erstellt wird, wäre auch das relativ kleine Hochwasserproblem in Oerlingen gelöst. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden keine weiteren Abklärungen zu einem Rückhaltebecken am Mederbach durchgeführt. Ableiten von Hochwasser (Entlastung) Massnahmen zur Ableitung von Hochwasser haben zum Ziel, Wasser aus dem Gewässer mittels einer Entlastung auszuleiten oder eine Überflutung kontrolliert in vorgesehenen Bereichen, sog. Abflusskorridoren, an sensiblen Objekten vorbeizuleiten und weiter stromabwärts wieder in das Gewässer o- der in einen grösseren Vorfluter zu führen. Entlastungsmöglichkeiten aus dem Gerinne als auch eine kontrollierte Ableitung der resultierenden Überflutungen bieten sich aufgrund der Platzverhältnisse sowohl an der Thur als auch am Mederbach nicht an. Durchleiten von Hochwasser (Gerinneausbau) Bei einem Hochwasserschutz mittels Durchleiten werden Anpassungen zur Kapazitätserhöhung am bestehenden Gewässer vorgenommen. Zu diesen Anpassungen zählen beispielsweise die Vergrösserung von Eindolungen, der Gerinneausbau (Verbreiterung, Vertiefung), die Anpassung von Durchlässen oder die Erstellung von Dämmen oder Mauern am Ufer. An der Thur ist die Lücke (ca. 3 4 m Breite) am Marthalerweg zu schliessen, um den ursprünglich gewährleisteten HQ100-Schutz wieder sicherzustellen. Dazu ist die im Konzept [3] definierte Schutzkote entlang des neu erstellten Unterstandes zu gewährleisten. Zur Sicherstellung des HQ300-Schutzes bietet sich einzig eine Erhöhung des bestehenden Uferschutzes an. Allenfalls ist dazu auch der Einsatz von mobilen Elementen denkbar. Es sind dabei Massnahmen auf grosser Länge umzusetzen. Teillösungen bieten sich nicht an. Am Mederbach soll die Notwendigkeit der einfachen Brücke bei km 7.53, welche zum Übergang in die Landwirtschaftsfläche dient, geprüft und wenn möglich entfernt werden. Wird an dieser Brücke festgehalten, sollte sie angehoben werden. Dies entschärft den hydraulischen Engpass und die Möglichkeit einer Verklausung.

21 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Objektschutz Notwendigkeit Objektschutz Objektschutz soll jeweils dort angewandt werden, wo heute eine Gefährdung durch Hochwasser vorliegt und ein wasserbaulicher Schutz (noch) nicht umgesetzt wurde. In Gebieten, wo der wasserbauliche Schutz (meist HQ100, mit Freibord) am Gewässer bereits sichergestellt ist, aber weiterhin eine Gefährdung bei seltenen Ereignissen (HQ300) besteht, helfen Objektschutzmassnahmen, das Schadenpotential weiter zu verringern. Generelle Schutzmöglichkeiten Bei der Ausarbeitung von Objektschutzmassnahmen ist darauf zu achten, dass die Gefährdung für benachbarte Gebäude nicht erhöht wird. Es bestehen u.a. folgende Schutzmöglichkeiten (vgl. [6]): Aufnahme und Ableiten einer Überflutung auf der Parzelle Eine auf die Parzelle fliessende Überflutung wird aufgenommen und über die Parzelle abgeleitet. Dazu sind tiefgehaltene Bereiche, sogenannte Abflusskorridore, oder Leitstrukturen vorzusehen. Erhöhte Anordnung von Öffnungen Öffnungen wie Gebäudezugänge, Fenster, Lichtschächte und Tiefgaragenabfahrten etc. werden gegenüber einer Überflutung erhöht angeordnet. Terraingestaltung Zur Ableitung einer Überflutung resp. Abschirmung sind oftmals Leitstrukturen vorzusehen. Dies kann in die Terraingestaltung integriert werden. Leitstrukturen sind u.a. Mauern, Stellriemen, robuste Erddämme oder auch Böschungen. Mobile Schutzelemente Als mobiler Objektschutz werden alle Systeme bezeichnet, welche erst manuell installiert werden müssen oder sich automatisch, durch Auslösung eines Mechanismus, in Position bringen. Mobile Massnahmen wie z.b. Klappschott, wasserdichte Türen und Fenster oder Dammbalkensysteme, sind dann denkbar, wenn bauliche, permanente Massnahmen nicht möglich sind oder wenn Zugänge oder Einfahrten zwingend erreichbar sein müssen. Mobile System benötigen in der Regel eine Vorwarn- und Installationszeit und bergen deshalb ein Risiko. Damit solche Elemente als Schutzmassnahme akzeptiert werden (siehe Ablauf Bewilligungsverfahren), muss ein funktionierender Notfallplan vorliegen. Einplanen einer Nassvorsorge Kann kein trockener Schutz gewährleistet werden, ist für die betroffenen Gebäudeteile eine Nassvorsorge einzuplanen. Dabei wird die Überflutung eines Gebäudeteils zugelassen, Schäden werden durch die Materialwahl, wasserunempfindliche Ausgestaltung des Gebäudes und der erhöhten Anordnung

22 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 18 von Gebäudetechnik etc. verhindert. Die Nutzung dieser Gebäudeteile ist anzupassen, so ist u.a. für bewohnte Gebäudeteile eine Nassvorsorge nicht zulässig. Bei bestehenden Gebäuden ist eine Nassvorsorge nachträglich meist nur schwierig umzusetzen. Kleinandelfingen In Kleinandelfingen ist ein Objektschutz bei den zu erwartenden hohen Fliesstiefen (oberhalb der Holzbrücke lokal teils > 2 m) an den bereits bestehenden Gebäuden nur schwierig umzusetzen. Am Rand der Überflutungsfläche liegende Parzellen können jedoch z.b. durch die Anordnung von Leitstrukturen, welche die Überflutung gänzlich von den Gebäuden fernhalten, geschützt werden. Neubauten sind so zu gestalten, dass sie komplett gegenüber einer Überflutung erhöht liegen oder die Nutzung in den betroffenen Gebäudeteilen angepasst wird. Beispielsweise kann im Erdgeschoss eine Garage (mit Nassvorsorge) errichtet werden, der eigentliche Wohnraum liegt dann erhöht und über der Schutzkote. Die Bewilligungsfähigkeit solcher Schutzkonzepte sind mit den Verantwortlichen beim AWEL abzusprechen. Oerlingen Die Überflutung entlang des Mederbachs betrifft, auch bei einem HQ300, nur wenige Gebäude, welche zudem keine grosse Schadensanfälligkeit aufweisen. Dort sind gefährdete Öffnungen bei Möglichkeit zu erhöhen oder abzudichten. Ablauf Bewilligungsverfahren Bei einem Bauvorhaben in einem Hochwasser-Gefahrenbereich muss die gesuchstellende Person den Nachweis erbringen, dass der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Das Schutzziel ist das dreihundertjährliche Hochwasser (HQ300). Baugesuche sind immer beim jeweiligen Gemeindebauamt zur Bewilligung einzureichen. Je nach Gefahrenstufe und Bedeutung des Bauobjekts gelten unterschiedliche Verfahrensregeln und Anforderungen an den Gebäudeschutz (Vorgehen Stand April 2017, [7]): Gefahrenstufe Rot (erhebliche Gefährdung): Nachweis Gebäudeschutz (Konzept) durch den Gesuchsteller, Prüfung durch das AWEL Gefahrenstufe Blau (mittlere Gefährdung): Nachweis Gebäudeschutz (Konzept) durch den Gesuchsteller, Prüfung durch das AWEL Gefahrenstufe Gelb (geringe Gefährdung): Selbstdeklaration Hochwasserschutz durch den Gesuchsteller Gefahrenstufe gelb-weiss schraffiert (Restgefährdung): Selbstdeklaration Hochwasserschutz durch den Gesuchsteller Oberflächenabfluss: Selbstdeklaration Hochwasserschutz durch den Gesuchsteller

23 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 19 Sonderrisiko-Objekt (alle Gefahrenbereiche): Anfrage über Verfahrensart beim AWEL. Nachweis Gebäudeschutz (Konzept) durch den Gesuchsteller Tank- und Lageranlagen mit wassergefährdeten Stoffen Für Objekte mit Tank- und Lageranlagen von wassergefährdenden Stoffen wird je nach Standort (z.b. im Gewässerschutzbereich), Art (Wassergefährdungsklasse) und Menge des Lagerguts entschieden, ob ein Objektschutznachweis eingereicht werden muss oder ob Objektschutzmassnahmen in Eigenverantwortung umgesetzt werden müssen (vgl. [8]). Das Schutzziel ist in der Regel das dreihundertjährliche Ereignis (HQ300). Bei Störfallbetrieben, öffentlichen Tankstellen und anderen Sonderobjekten kann ein Schutz vor einem Extremhochwasser (EHQ) verlangt werden. Im Gefahrenbereich rot sowie in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 dürfen generell keine wassergefährdenden Stoffe und Flüssigkeiten gelagert werden. In der Schutzzone S3 ist ein Objektschutznachweis zwingend zu erbringen. In den übrigen Gewässerschutzbereichen 3 (A, Z, üb) ist für schwach wassergefährdende Stoffe (WGK 4 1 und 2) und einer Gesamtlagermenge < 2'000 kg bzw. Liter der HQ300-Schutz in Eigenverantwortung umzusetzen. Für die WGK 3 und Lagermengen > 2'000 kg bzw. Liter (Ausnahme Heizöl- und Dieselöltankanlagen im Gefahrenbereich gelb) ist der Objektschutznachweis zu erbringen. Die erste Priorität ist dabei die Lagerung ausserhalb resp. oberhalb der Hochwassergefahr. Als zweite Priorität gilt die trockene Vorsorge, d.h. ein abgedichtetes Gebäude oder ein dichter Tank-/Lagerraum. Die Nassvorsorge stellt die dritte Priorität dar. Dort wird der Behälter und die ganze Tankausrüstung gesichert und wasserdicht ausgebildet oder über dem zu erwartenden Wasserspiegel angeordnet. 4.6 Notfallplanung Notfallplanung Kommt es trotz Wasserbaumassnahmen zu einer Überschwemmung, sollen möglichst geringe Schäden entstehen. Ziel ist, bei einem Ereignis mit den vorhandenen Mitteln Mensch und Tier zu schützen und den Sachschaden zu begrenzen. Die Notfallplanung zeigt dabei auf, in welchen Gebieten mit welchen Ressourcen (Personal, Material) und zu welchem Zeitpunkt interveniert wird. Lokales Wissen ist für die Notfallplanung massgebend. Wissensträger wie 3 Vgl. Gewässerschutzkarte, maps.zh.ch 4 Wassergefährdungsklasse = Wert für die Toxizität gegenüber Wasserorganismen

24 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 20 Feuerwehrleute, Werk- und Strassenmeister oder Förster, Sanität und Zivilschutz sind in die Erarbeitung der Notfallplanung einzubeziehen. Für die Thur existiert mit dem Krisenstab Hochwasser Thur ein funktionierendes Organ für die Alarmierung und für die Auslösung von Notfallmassnahmen (mobiler Hochwasserschutz, Evakuierung etc., Vergleich auch [10]). Am Mederbach liegt kein Notfallkonzept vor. 4.7 Schlussfolgerung Konzeptstudium Die Konzepte «Gewässerunterhalt» und «Raumplanung» sind für Kleinandelfingen in der Schutzwirkung bereits berücksichtigt. Der Gewässerunterhalt kann dabei am Mederbach noch intensiviert werden. Mit raumplanerischen Massnahmen wie baulichen Auflagen kann vorbeugend eine Erhöhung des Schadenpotentials verhindert werden. Eine wirksame Reduktion des Schadenpotenzials kann ohne Änderung der Nutzung in den betroffenen Gebieten jedoch nicht erreicht werden. Der Hochwasserschutz ist daher mit Konzepten des technischen Hochwasserschutzes oder mit Objektschutzmassnahmen, d.h. mit baulichen Massnahmen, sicherzustellen. Thur Möglichkeiten zur Umsetzung von Rückhalte- und Ableitemöglichkeiten entlang der Thur sind u.e. nicht möglich und werden v.a. das HQ300-Gefährdungsbild nicht verbessern. An der Thur ist daher die Abflusskapazität («Durchleiten») zu steigern, indem die Lücken im Ufer geschlossen und allenfalls die Uferberandungen erhöht werden. Mederbach Das im Richtplan festgesetzte Rückhaltebecken am Mederbach in Oerlingen dient primär der Verbesserung der Hochwassersicherheit in der Gemeinde Marthalen. Als Zusatznutzen wird aber auch ein Schutz in Oerlingen erreicht. Für Oerlingen alleine kann aber der HQ100-Schutz auch durch Massnahmen am Gerinne des Mederbachs erreicht werden; alternativ könnte die Überflutung durch das Vorsehen von Objektschutzmassnahmen auch schadlos abgeleitet werden.

25 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 21 5 Hochwasserschutz 5.1 Definition der Schutzziele Schutzzielmatrix Kanton Zürich Die Schutzzielmatrix des Kantons Zürich (vgl. Abb. 7) zeigt auf, welche Objekte (Bauten, Anlagen, genutzte Flächen) welchen Schutz vor Hochwasser erhalten sollen. Es werden darin differenzierte Schutzziele entsprechend dem Schutzbedarf respektive dem Schadenpotenzial der betroffenen Objekte definiert. Sind Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet, wird das Schutzziel höher angesetzt, als bei geringerem Schadenpotential. Laut der Schutzzielmatrix des Kantons Zürich ist im betroffenen Siedlungsgebiet von Kleinandelfingen und Oerlingen jeweils ein vollständiger HQ100- Schutz und ein begrenzter Schutz bis zu einem HQ300 anzustreben. Der «begrenzte» Schutz ist im kantonalen Richtplan nicht absolut definiert; wir gehen davon aus, dass maximal Überflutungen mit einer geringen Intensität zulässig sind. Wie die Schwachstellenanalyse zeigt, ist dies heute nicht sichergestellt. Schutzziel Im Rahmen der vorliegenden wird die Reduktion des bestehenden Risikos und falls möglich eine Behebung des bestehenden Schutzdefizits angestrebt. 5.2 Freibord Bei wasserbaulichen Massnahmen berücksichtigt die Dimensionierung auch ein Freibord, mit dem u.a. die Wellenbildung und weitere Unsicherheiten erfasst werden. Zur Bestimmung des Freibords gibt es den gängigen Ansatz der KOHS (Kommission Hochwasserschutz, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband). Ansatz nach KOHS Nach dem Ansatz der KOHS setzt sich das erforderliche Freibord fe bei einem HQ100 aus verschiedenen Teil-Freiborden zusammen, welche entsprechend dem Fehlerfortpflanzungsgesetz miteinander verknüpft werden: = mit folgenden Unschärfen = = + : Wasserspiegellagen (Sohlenlage und Abflusstiefe) = Wellenbildung und Rückstau Berücksichtigung von Schwemmholz (hier max. 0.3 m) bei Brücken

26 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 22 Werte AWEL Das AWEL hat für die grösseren Flüsse auf dem Kantonsgebiet ebenfalls Freibordwerte definiert [4]. Diese wurden pauschal, d.h. unabhängig der nach KOHS genannten Parameter, angesetzt. Berücksichtigtes Freibord Es gelten folgende Richtwerte als Mindestgrössen für das Freibord (i.d.r. gegenüber dem Abfluss beim HQ100): Freibord in [m] Offenes Gerinne Brücken KOHS AWEL [4] KOHS AWEL [4] Thur Mederbach In diesem Bericht angegebene Freibordwerte dienen als Orientierungsgrössen und sind nicht verbindlich. Freibordwerte werden bei konkreten Projekten in Absprache mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich definiert. Für einen wirksamen HQ300-Schutz entlang der Thur berücksichtigen wir im Rahmen der ein Mindestfreibord von 25 cm gegenüber dem Wasserspiegel beim HQ300 (mit Verklausungsszenario). 5.3 Vorgeschlagene Massnahmen HQ100-Schutz Ein HQ100-Schutz kann auf dem Gemeindegebiet von Kleinandelfingen durch folgende Massnahmen sichergestellt werden (vgl. Faktenblätter in Kapitel 5.4): Massnahme M1 - Mederbach Oerlingen: Objektschutzmassnahmen an den zwei betroffenen Gebäuden Massnahme T1 - Thur Kleinandelfingen: Sicherstellung der Schutzkote gemäss [3] entlang der Thur unterhalb der Holzbrücke durch das Schliessen der bestehenden Lücke innerhalb der Hochwasserschutzelemente auf der Parzelle 1836 Durch die Umsetzung der Massnahmen kann das Risiko auf dem Gemeindegebiet bereits deutlich gesenkt werden. In Kleinandelfingen kann dieses um die Hälfte reduziert werden und beträgt dann nur noch ca. 17'300 CHF/a. HQ300-Schutz Das Erreichen eines HQ300-Schutzes ist auf dem Gemeindegebiet von Kleinandelfingen primär entlang der Thur anzustreben. Am Mederbach sind lokale Gerinneausbaumassnahmen aufgrund des geringen Risikos 5 nicht gerechtfertigt. 5 Aus Gründen der Risikoreduktion für die Gemeinde Marthalen können Massnahmen dort jedoch auch zielführend sein.

27 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 23 Entlang der Thur sind folgende Massnahmen möglich: Massnahme T2 - Thur oberstrom der Holzbrücke: Sicherstellen der Schutzkote (Wasserspiegel HQ cm Freibord) entlang der Thur bei einem HQ300 mit Freibord durch A) eine permanente Erhöhung der bestehenden Uferschutzelemente B) das Vorsehen von mobilen Schutzelementen entlang der bestehenden Uferschutzelemente C) eine Kombination von permanenten Erhöhungen und mobilen Schutzelementen Massnahme T3 - Thur unterstrom der Holzbrücke: Sicherstellen der Schutzkote (Wasserspiegel HQ cm Freibord) entlang der Thur bei einem HQ300 mit Freibord durch A) eine permanente Erhöhung der bestehenden Uferschutzelemente B) eine Kombination von permanenten Erhöhungen und mobilen Schutzelementen Anmerkung: Eine Lösung mit rein mobilen Massnahmen ist hier nicht sinnvoll, da entlang des Marthalerwegs permanente Massnahmen deutlich einfacher und auch kostengünstiger umzusetzen sind. Durch die Umsetzung der beiden Massnahmen wird das Risiko reduziert, so dass nur noch ein geringes jährliches Restrisiko verbleibt. Schäden sind erst bei einem Extremhochwasser (EHQ) zu erwarten. Faktisch kann dadurch auch das bestehende Schutzdefizit oberhalb der Holzbrücke, entlang der Alten Steinerstrasse, behoben werden. Auswirkungen auf die Gefahrenkarte sind jedoch nur bei der Umsetzung von permanenten Massnahmen zu erwarten (vgl. Ausführungen in Kapitel 5.5). 5.4 Faktenblätter Massnahmen Auf den nachfolgenden Seiten werden die vorgeschlagenen Massnahmen in Faktenblättern detaillierter beschrieben.

28 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 24 M1 Mederbach - Objektschutzmassnahmen an den zwei betroffenen Gebäuden Ausgangslage Der Mederbach ist in diesem Abschnitt teilweise stark bewachsen. Dies schränkt die Abflusskapazität entlang des offenen Gerinnes ein. Am lokalen Übergang über den Mederbach (km 7.53) auf die Weidefläche kann zudem bei Hochwasser Treibholz und Geschwemmsel an den tiefliegenden Trägerbalken hängenbleiben. Die ohnehin für ein HQ100 nur knapp ausreichende Abflusskapazität wird dadurch weiter reduziert. Beidseitige Wasseraustritte mit Fliesstiefen < 25 cm sind dann zu erwarten. Dringlichkeit Handlungsbedarf Umsetzung mittelfristig (oder bei Neu- und Umbauten) durch Eigentümer Massnahmenbeschrieb Zielsetzung: Verhindern von Schäden durch eine schadlose Ableitung der Überflutung Die Überflutung soll entlang der potentiell betroffenen Gebäude schadlos vorbeigeleitet werden. Dazu sind Öffnungen resp. gefährdete Gebäudeteile ausfindig zu machen und Schutzmassnahmen vorzusehen. Tendenziell liegen die Öffnungen entlang der Gebäude bereits etwas erhöht oder die Gebäudeteile nehmen aufgrund der Materialwahl bei einer Überflutung keinen Schaden. Dies ist jedoch weiter zu prüfen. Schutzziel: Hundertjährliches Hochwasser HQ100 Übersicht über die Massnahmen Fliesstiefen HQ 100 FT m FT m FT m FT m FT m FT > 2 m FT m ausserhalb Perimeter Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte 1) Objektschutz Gebäude Nr ) Objektschutz Gebäude Nr ) Aufhebung / Umgestaltung Übergang prüfen 3) Objektschutz Gebäude Nr. 718

29 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 25 Notwendige Elemente 1 Objektschutz Gebäude Nr Momentan hauptsächlich als Fahrzeugunterstand genutzt - Das Gebäude (Holzscheune) wird tendenziell keinen Schaden nehmen - Es ist eine Nassvorsorge einzuplanen Detailabklärungen im Rahmen der Planung von Objektschutzmassnahmen - Keine bodennahe Lagerung von Gegenständen 2 Objektschutz Gebäude Nr Landwirtschaftsgebäude mit Stallungen - Im Überflutungsbereich liegen hauptsächlich die Garagenboxen (Nutzung als Fahrzeugunterstand und Werkstatt) - Die Gebäudeeingänge weisen teilweise bereits eine Stufe auf. Diese scheint u.e. knapp ausreichend Detailabklärungen im Rahmen der Planung von Objektschutzmassnahmen erforderlich - Das Gebäude wird durch die verwendeten Materialien tendenziell keinen Schaden nehmen - Gebäudetechnik oder im Gebäude befindliche Anlagen sind erhöht anzuordnen Detailabklärungen im Rahmen der Planung von Objektschutzmassnahmen erforderlich - Nassvorsorge für den Garagenbereich vorsehen - Keine bodennahe Lagerung von Gegenständen 3 Objektschutz Gebäude Nr Wird momentan hauptsächlich als Fahrzeugunterstand genutzt - Das Gebäude (Holzscheune) wird tendenziell bei einem Ereignis keinen Schaden nehmen - Es ist eine Nassvorsorge einzuplanen Detailabklärungen im Rahmen der Planung von Objektschutzmassnahmen - Keine bodennahe Lagerung von Gegenständen 4 Aufhebung / Umgestaltung Übergang Mederbach Wirkung der Massnahme - Ergänzende Massnahme zu den Objektschutzmassnahmen - Der Übergang (Zugang Weide) ist idealerweise aufzuheben oder bei Notwendigkeit anzuheben - Die Trägerbalken sind möglichst über der Uferlinie anzuordnen Die Massnahme schützt die Bereiche bis zum Dimensionierungsereignis. Eine Überflutung wird nicht verhindert. Austritte werden durch das Vorsehen von Objektschutzmassnahmen schadlos an potentiell gefährdeten Gebäudeteilen vorbeigeleitet. Bei unkritischen Gebäudeteilen sollen Schäden durch das Einplanen einer Nassvorsorge geschützt werden. Die Nutzung ist dementsprechend anzupassen. Grössenordnung der zu erwartenden Kosten Umsetzung bauliche Massnahmen Objektschutz je Gebäude Alternative: Anpassungen an Brücke / Steg ca '000 CHF (je nach Umfang der Anpassungen) ca. 10'000 15'000 CHF Die Kosten beinhalten neben den Baukosten auch die Planung, Regie, Installation und MwSt. Ein allfälliger Landerwerb ist in den Kosten nicht enthalten.

30 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 26 T1 Thur Schliessen der Lücke im Uferschutz entlang des Marthalerwegs (Parzelle 1836) Ausgangslage Bei Fluss-km 9.05 ist der Hochwasserschutzdamm entlang des Marthalerwegs nach dem im Jahre 2016 erfolgten Abbruch und Neubau eines Holzschopfes auf einer Länge von ca. 3-4 m unterbrochen. Zudem ist das im übergreifenden Schutzkonzept berücksichtigte Betonfundament des ehemaligen Holzschopfes beim Neubau im Torbereich nicht durchgehend. Bestandteile des übergeordneten Hochwasserschutzkonzepts wurden daher beim Neubau nicht äquivalent ersetzt. Bei einem HQ100 ist die Hochwassersicherheit für den Bereich Untergries nicht mehr gewährleistet. Dringlichkeit Handlungsbedarf Umsetzung kurzfristig (prioritär) Massnahmenbeschrieb Zielsetzung: Gewährleisten der definierten Schutzkote gemäss [3] Die Lücke im Hochwasserschutzdamm soll geschlossen werden. Ebenfalls ist rund um den neu erstellten Holzschopf die Schutzkote zu gewährleisten. Dabei sind permanente, d.h. fix installierte Elemente einem mobilen, d.h. erst im Ereignisfall eingesetzten Hochwasserschutzsystem vorzuziehen. Schutzziel: Hundertjährliches Hochwasser HQ100 mit Freibord gemäss [3] Übersicht über die Massnahmen Erhöhung best. Mauer Neubau Mauer Abdichten Gebäudehülle Mobiles Schutzelement Erhöhung Damm / Terrain Fliesstiefen HQ 100 FT m FT m FT m FT m FT m FT > 2 m FT m ausserhalb Perimeter Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte Alternative: Vorgelagerter Damm 1) Wiederherstellung Damm oder äquivalentes System Gewährleisten der Schutzkoten [3] 3) Vorsehen eines mobilen Schutzsystems (Dammbalken im Innern des Schopfes 2) Schliessen Lücke zwischen Schopf und bestehender Schutzmauer Notwendige Elemente* 1 Wiederherstellung Damm oder äquivalentes Schutzsystem entlang des Marthalerwegs - Die Hauptlücke im Hochwasserschutzsystem ist zu schliessen. Die Schutzkote von m ü.m. (aus [3]) ist durch die Verlängerung des Damms mit Anschluss an den Betonsockel des Holzschopfes zu gewährleisten. Dazu ist die Zufahrt auf die Parzelle 1836 aufzuheben oder anderweitig zu ermöglichen.

31 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 27 - Alternativ kann ein mobiles Schutzsystem** vorgesehen werden. Die Verankerungen sind vorzubereiten und das Dammbalkensystem ortsnah und im Ereignisfall schnell zugänglich zu lagern. Es besteht auch die Möglichkeit ein normalerweise geschlossenes, wasserdichtes Tor vorzusehen. 2 Schliessen der Lücke zwischen der bestehenden Hochwasserschutzmauer und dem Schopf - Die Lücke zwischen dem Holzschopf und der bestehenden Hochwasserschutzmauer ist ebenfalls zu schliessen. Die Schutzkote von m ü.m. (aus [3]) kann durch die Verlängerung der Mauer mit Anschluss an den Betonsockel des Holzschopfes gewährleistet werden. 3 Vorsehen eines mobilen Hochwasserschutzelementes im Innern des Schopfes - Im Holzschopf ist entlang des Tores ein mobiles Schutzsystem** vorzusehen, welches im Ereignisfall die Schutzkote gewährleistet. Idealerweise ist dieses permanent geschlossen. Die Verankerungen sind entlang des Betonsockels vorzubereiten und das Dammbalkensystem ortsnah und im Ereignisfall schnell zugänglich zu lagern Alternative: Durchgehende Terrainerhöhung vor dem eigentlichen Schopf. Dieser ist dann nicht mehr Bestandteil des Schutzkonzepts. Die definierte Schutzkote bleibt auch bei einer vorgelagerten Anordnung des Schutzdamms gültig. * Die geometrischen Angaben sind als Richtgrössen zu verstehen. Im Rahmen eines weiterführenden Projektes ist eine detaillierte Ausarbeitung der vorgeschlagenen Massnahmen notwendig. Je nach Art und Umfang sind auch weitere Aspekte wie z.b. ökologische Anforderungen zu berücksichtigen. ** Mobile Schutzmassnahmen werden in der Gefahrenkarte nicht berücksichtigt. Das tatsächliche Risiko kann bei einem rechtzeitigen Einsatz der Dammbalken durch die Massnahmen jedoch deutlich verringert werden. Die Planungs- und baurechtlichen Konsequenzen der Gefahrenkarte bleiben jedoch im Grundsatz weiter bestehen. Wirkung der Massnahme Die Massnahme schützt die Bereiche bis zum Dimensionierungsereignis. Eine Überflutung wird verhindert. Austritte werden durch das Schliessen der Lücke im bestehenden Hochwasserschutz entlang der Thur bis zu einem HQ100 verhindert. Werden permanente, d.h. fix installierte Einrichtungen angeordnet, so kann das Schutzdefizit gemäss der Gefahrenkarte behoben werden. Durch mobile Elemente kann das Hochwasserrisiko deutlich reduziert werden, die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen bleiben jedoch gemäss Auskunft AWEL bestehen. Grössenordnung der zu erwartenden Kosten Umsetzung bauliche Massnahmen Parzelle 1836 (Dammschliessung, Ergänzung Mauer, Dammbalkensystem) Alternative Lösung mit vorgelagertem Damm ca '000 CHF ca '000 CHF Die Kosten beinhalten neben den Baukosten auch die Planung, Regie, Installation und MwSt. Ein allfälliger Landerwerb ist in den Kosten nicht enthalten.

32 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 28 T2 Thur, oberhalb der Holzbrücke Sicherstellen der Schutzkote bei einem HQ300 Ausgangslage Entlang der Thur ist bei einem HQ300 die Höhe der bestehenden Hochwasserschutzdämme- und mauern nicht mehr ausreichend. Die Elemente werden auf ganzer Länge überströmt. Dadurch resultieren erhöhte Fliesstiefen entlang der Alten Steinerstrasse. Es besteht laut der kantonalen Schutzzielmatrix aufgrund der sich einstellenden mittleren und starken Intensitäten ein Schutzdefizit. Dringlichkeit Handlungsbedarf Umsetzung mittel- langfristig Massnahmenbeschrieb Zielsetzung: Sicherstellen eines HQ300-Schutzes und Behebung des Schutzdefizites entlang der Thur Die Hochwassersicherheit soll entlang der Thur, oberhalb der Holzbrücke, erhöht und damit ein HQ300-Schutz gewährleistet werden. Das Schutzdefizit entlang der Alten Steinerstrasse wird dadurch behoben. Dazu sind die bestehenden Uferkoten resp. die Hochwasserschutzelemente auf grosser Länge zu erhöhen. Es besteht die Möglichkeit, neben permanenten, baulichen Elementen auch auf mobile Hochwasserschutzsysteme zurückzugreifen. Schutzziel: Dreihundertjährliches Hochwasser HQ300 mit Freibord Übersicht über die Massnahmen Fliesstiefen HQ 300 FT m FT m FT m FT m Sicherstellung HQ 300-Schutz durch Ufererhöhung / Erhöhung der Hochwasserschutzelemente FT m FT > 2 m FT m ausserhalb Perimeter Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte Detailpläne 1) Erweiterung Hochwasserschutz, Neubau Mauer od. Erhöhung Terrain 3) Abdichten Gebäudehülle, Fenster mit Dammbalken ) Erhöhung bestende Mauer oder. Einsatz mobile Elemente ) Erhöhung best. Mauer oder Einsatz mobile Elemente Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Erhöhung best. Mauer Neubau Mauer Kote Ist: Kote Soll: Abdichten Gebäudehülle Kote Ist: Kote Soll: Mobiles Schutzelement Erhöhung Damm / Terrain Kote Ist: Kote Soll: ) Erhöhung bestendes Terrain oder. Einsatz mobile Elemente

33 378 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 29 6) Mobile Elemente im Bereich der Unterhaltszufahrt ) Einsatz mobiles Schutzelement entlang Alter Steinerweg Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Ist: Kote Soll: Kote Soll: ) Terrainerhöhung (Damm) oder Mauer entlang Campingplatz Alternative: Mobile Elemente Kote Ist: Kote Soll: ) Terrainerhöhung (Damm) oder Mauer entlang Campingplatz Alternative: Mobile Elemente Notwendige Elemente* 1 Erweiterung Hochwasserschutz bis hin zur Holzbrücke - Der Uferschutz ist soweit zur Holzbrücke zu verlängern, bis das Fahrbahnniveau der Alten Steinerstrasse über der Schutzkote von m ü.m. liegt. - Die Schutzkote kann durch eine Verlängerung der bestehenden Ufermauer oder durch eine Terrainanpassung (Damm / Strassenbegrenzung / Trottoir) bereitgestellt werden. 2 Erhöhung bestehender Uferschutz - Die bestehenden Hochwasserschutzelemente sind entlang der Parzellen 2585, 2195 und 1889 um ca cm zu erhöhen. - Für permanente, d.h. fest installierte Elemente sind die bestehenden Ufermauern zu erhöhen. Dies kann durch einen Maueraufbau oder durch den Aufsatz wasserdichter Elemente (Bleche, Blocksteine etc.) umgesetzt werden. Dies ist statisch zu prüfen (Belastung bestehende Mauer, nachträglicher Bewehrungsanschluss). - Alternativ: Vorsehen von Verankerungsmöglichkeiten für den Einsatz von mobilen Elementen** auf den bestehenden Uferschutzelementen. Beispiele: Links Mauererhöhung Bünz (Muri), rechts: Mobile Elemente Reuss (Bremgarten) Foto: HZP Foto: Silvio Moser, Kanton AG 3 Abdichten Gebäudehüllen, Schliessen Öffnungen - Die Gebäudehüllen sind bis auf die Schutzkote abzudichten. - Öffnungen unterhalb der Schutzkote sind wasserdicht auszugestalten. Es kann ebenfalls der Einsatz von mobilen Elementen** (Dammbalkensysteme) entlang der Öffnungen geprüft werden. Die Einsatzmöglichkeit (Lagerung, Zugänglichkeit etc.) im Ereignisfall ist zu beachten. 4 Erhöhung bestehende Hochwasserschutzmauer - Die bestehende Hochwasserschutzmauer entlang der Parzellen 1889 ist um ca cm zu erhöhen***. - Die bestehende Mauer ist permanent zu erhöhen oder mit mobilen Elementen** im Ereignisfall zu ergänzen (siehe Punkt 2). 5 Erhöhung bestehendes Terrain Campingplatz - Das Terrain auf der Parzelle 1890 ist um ca cm zu erhöhen. - Für permanente Massnahmen ist der bestehende Damm resp. das Terrain zu erhöhen oder durch eine Mauer zu ergänzen.

34 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 30 - Alternativ können auch Verankerungen für den Einsatz von mobilen Hochwasserschutzelementen** im Ereignisfall vorgesehen werden. - Beispiel: Mobile Hochwasserschutzelemente in Ellikon am Rhein 6 Unterhaltszufahrt Thur - Die Zufahrt für den Gewässerunterhalt ist bei einer Erhöhung des umliegenden Terrains an die neuen Geländeverhältnisse anzupassen. - Alternativ ist die Zufahrt freizuhalten und im Ereignisfall durch den Einsatz von mobilen Elementen** die Hochwassersicherheit zu gewährleisten. 7 Erhöhung bestehendes Terrain Campingplatz - Das Terrain auf der Parzelle 1890 ist um ca cm zu erhöhen. - Für permanente Massnahmen ist der bestehende Damm resp. das Terrain zu erhöhen oder durch eine Mauer zu ergänzen. - Alternativ können auch Verankerungen für den Einsatz von mobile Hochwasserschutzelementen im Ereignisfall vorgesehen werden. - Als alternative Linienführung (ausserhalb des Gewässerraums) für die Hochwasserschutzelemente kann eine Integration in den Sichtschutz entlang der Alten Steinerstrasse / Alten Steinerwegs geprüft werden. Der Campingplatz wäre dabei nicht im geschützten Bereich. 8 Vorsehen eines mobilen Hochwasserschutzelementes** entlang des Alten Steinerwegs - Abschliessend ist entlang des Alten Steinerwegs die Schutzkote zu gewährleisten. - Eine Fahrbahnerhöhung um ca. 90 cm bietet sich nicht an. Es ist daher die Anordnung eines mobilen Schutzelementes (Dammbalkensystem) über die Fahrbahnbreite vorzusehen. Anmerkung: Wir sehen eine Neubeurteilung bzw. Prüfung der Fundation der bestehenden Mauer, bei einer permanenten Erhöhung resp. einer Erweiterung mit mobilen Elementen als notwendig. * Die geometrischen Angaben sind als Richtgrössen zu verstehen. Im Rahmen eines weiterführenden Projektes ist eine detaillierte Ausarbeitung der vorgeschlagenen Massnahmen notwendig. Je nach Art und Umfang sind auch weitere Aspekte wie z.b. ökologische Anforderungen zu berücksichtigen. ** Mobile Schutzmassnahmen werden in der Gefahrenkarte nicht berücksichtigt. Das tatsächliche Risiko kann bei einem rechtzeitigen Einsatz der Dammbalken durch die Massnahmen jedoch deutlich verringert werden. Die Planungs- und baurechtlichen Konsequenzen der Gefahrenkarte bleiben jedoch bestehen. Wirkung der Massnahme Foto: Fw Weinland Die Massnahme schützt die Bereiche bis zum Dimensionierungsereignis. Eine Überflutung des dahinterliegenden Gebietes wird verhindert. Austritte werden bei einem HQ300 durch die permanente Erhöhung resp. im Ereignisfall eingesetzte Schutzelemente entlang der Thur bis zur Holzbrücke verhindert. Werden permanente, d.h. fix installierte Einrichtungen angeordnet, kann das Schutzdefizit gemäss der Gefahrenkarte behoben werden. Durch den Einsatz von mobilen Elemente kann das Hochwasserrisiko deutlich reduziert werden, die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen bleiben jedoch bestehen (Absprache mit dem AWEL).

35 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 31 Grössenordnung der zu erwartenden Kosten Umsetzung mit - permanenten Massnahmen ca '000 CHF - mobilen Massnahmen*** ca. 800' '000 CHF - Kombination permanenter und mobiler Massnahmen*** ca. 650' '000 CHF Die Kosten beinhalten neben den Baukosten auch die Planung, Regie, Installation und MwSt. Ein allfälliger Landerwerb ist in den Kosten nicht enthalten. *** Die genaue Fundation und die statische Berechnung der bestehenden Ufermauern sind nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass eine Mauererhöhung resp. eine Erhöhung mit mobilen Elementen bei mehr als 50 cm ein Neubau der Mauer mit einer genügend tiefen Fundation notwendig ist. Die Grössenordnung der zu erwartenden Kosten fällt dementsprechend höher aus. T3 Thur, unterhalb der Holzbrücke Sicherstellen der Schutzkote bei einem HQ300 Ausgangslage Entlang der Thur ist auch unterhalb der Holzbrücke bei einem HQ300 die Höhe der bestehenden Hochwasserschutzdämme- und mauern nicht mehr ausreichend. Die Elemente werden auf ganzer Länge überströmt. Dadurch resultieren erhöhte Fliesstiefen im Gebiet Untergries. Dringlichkeit Handlungsbedarf Umsetzung mittel- langfristig Massnahmenbeschrieb Zielsetzung: Sicherstellen eines HQ300-Schutzes zur Reduktion des Risikos Die Hochwassersicherheit soll entlang der Thur, auch unterhalb der Holzbrücke, erhöht und damit ein HQ300- Schutz gewährleistet werden. Das Risiko wird dadurch deutlich reduziert. Es verbleibt eine Restgefährdung entlang der Thur. Dazu sind die bestehenden Uferkoten resp. die Hochwasserschutzelemente auf grosser Länge zu erhöhen. Es besteht die Möglichkeit, neben permanenten, baulichen Elementen auch auf mobile Hochwasserschutzsysteme** zurückzugreifen. Schutzziel: Dreihundertjährliches Hochwasser HQ300 mit Freibord Übersicht über die Massnahmen Fliesstiefen HQ 300 FT m FT m FT m FT m FT m FT m FT > 2 m ausserhalb Perimeter Untersuchungsperimeter Gefahrenkarte Sicherstellung HQ 300-Schutz durch Ufererhöhung / Erhöhung der Hochwasserschutzelemente Erhöhung best. Mauer Neubau Mauer Abdichten Gebäudehülle Mobiles Schutzelement Erhöhung Damm / Terrain

36 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 32 Detailpläne 2104 Kote Ist: Kote Soll: ) Erhöhung Terrain entlang Untergriesstrasse ) Erhöhung bestehende Uferschutzmauer Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: ) Erhöhung bestehende Hochwasserschutzmauer 3) Erhöhung Terrain / Schutzdamm Kote Ist: Kote Soll: ) Schutzdamm vorgelagert ) Abdichten Gebäudehülle Kote Ist: Kote Soll: ) Erhöhung bestehende Mauer Marthalerweg 1380 Kote Ist: Kote Soll: ) Mobiles Element Kote Ist: Kote Soll: Kote Ist: Kote Soll: Rest. zur Thurbr 2 3) Erhöhung Terrain / Schutzdamm ) Neubau Mauer / Anhebung Terrain Schaffhausers Schaffhausers 2585 Notwendige Elemente* 1 Erhöhung Terrain entlang Untergriesstrasse - Entlang der Untergriesstrasse wird die Schutzkote nicht erreicht. Das Terrain ist um ca. 10 bis 25 cm zu erhöhen. - Dazu ist entlang der Strasse eine Mauer, Stellriemen anzuordnen oder das Terrain (Fahrbahn) zu erhöhen. 2 Erhöhung bestehende Hochwasserschutzmauer*** - Die bestehende Hochwasserschutzmauer ist entlang der Untergriesstrasse um ca cm zu erhöhen. - Dies kann durch einen nachträglichen Maueraufbau oder durch den Aufsatz wasserdichter Elemente (Bleche, Blocksteine etc.) umgesetzt werden. Dies ist statisch zu prüfen (Belastung bestehende Mauer, nachträglicher Bewehrungsanschluss). - Alternativ: Vorsehen von Verankerungsmöglichkeiten für den Einsatz von mobilen Elementen** auf den bestehenden Uferschutzelementen. Der statische Nachweis ist hier ebenfalls zu erbringen. - Beispielfotos siehe Massnahme T2 (Element T2-2). 3 Erhöhung Terrain entlang Marthalerweg - Entlang des Marthalerwegs wird die Schutzkote um ca. 45 cm unterschritten. - Der bestehende Schutzdamm ist zu erhöhen. Alternativ ist eine Mauer, Stellriemen oder ein ähnliches robustes Element anzuordnen. - Der Damm ist an den bestehenden Holzschopf (Gebäudenummer 1380) anzuschliessen, siehe dazu auch Massnahme T1 (Element T1-1). Variante «Integration Holzschopf (Gebäudenummer 1380) in das Schutzkonzept» 4 Vorsehen eines mobilen Hochwasserschutzelementes** im Innern des Schopfes - Im Holzschopf ist entlang des Tores ein mobiles Schutzsystem** vorzusehen, welches im Ereignisfall die Schutzkote gewährleistet. Idealerweise ist dieses permanent geschlossen. Die Verankerungen sind entlang des Betonsockels vorzubereiten und das Dammbalkensystem ortsnah und im Ereignisfall schnell zugänglich zu lagern. - Entspricht Massnahme T1 (Element T1-3)

37 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 33 5 Abdichten Gebäudehüllen, Schliessen Öffnungen - Die Gebäudehülle des Holzschopfes ist bis auf die Schutzkote abzudichten. - Öffnungen unterhalb der Schutzkote sind wasserdicht auszugestalten. Es kann ebenfalls der Einsatz von mobilen Elementen** (Dammbalkensysteme) entlang der Öffnungen geprüft werden. Die Einsatzmöglichkeit (Lagerung, Zugänglichkeit etc.) im Ereignisfall ist zu beachten. Variante «Vorgelagerter Schutzdamm» 6 Terrainerhöhung auf der Parzelle Auf der Parzelle 1836 wird eine durchgehende Terrainerhöhung vor dem eigentlichen Schopf angeordnet. Dieser ist dann nicht mehr Bestandteil des Schutzkonzepts. Das neue Schutzelement liegt jedoch ca m über dem bestehenden Terrain. 7 Erhöhung der bestehenden Hochwasserschutzmauer*** - Die bestehende Hochwasserschutzmauer entlang der Parzelle 3584 ist um ca cm zu erhöhen. - Die bestehende Mauer ist permanent zu erhöhen oder mit mobilen Elementen** im Ereignisfall zu ergänzen. 8 Neubau Mauer / Anhebung Terrain - Das Terrain auf der Parzelle 3585 liegt um ca. 45 cm unter der Schutzkote. - Um die Schutzkote bereitzustellen, ist das Terrain zu erhöhen oder entlang der bestehenden Stellplatten eine Mauer / Stellriemen anzuordnen. - Das Schutzelement ist bis zur erhöhten Holzbrücke fortzusetzen. Anmerkung: Wir sehen eine Neubeurteilung bzw. Prüfung der Fundation der bestehenden Mauer, bei einer permanenten Erhöhung resp. einer Erweiterung mit mobilen Elementen als notwendig. * Die geometrischen Angaben sind als Richtgrössen zu verstehen. Im Rahmen eines weiterführenden Projektes ist eine detaillierte Ausarbeitung der vorgeschlagenen Massnahmen notwendig. Je nach Art und Umfang sind auch weitere Aspekte wie z.b. ökologische Anforderungen zu berücksichtigen. ** Mobile Schutzmassnahmen werden in der Gefahrenkarte nicht berücksichtigt. Das tatsächliche Risiko kann bei einem rechtzeitigen Einsatz der Dammbalken durch die Massnahmen jedoch deutlich verringert werden. Die Planungs- und baurechtlichen Konsequenzen der Gefahrenkarte bleiben jedoch bestehen. *** Die genaue Fundation und die statische Berechnung der bestehenden Ufermauern sind nicht bekannt. Für die Massnahme T3 gehen wir davon aus, dass eine Erhöhung der Elemente kleiner 50 cm noch einfach umgesetzt werden kann. Wirkung der Massnahme Die Massnahme schützt die Bereiche bis zum Dimensionierungsereignis. Eine Überflutung der dahinterliegenden Gebiete wird dadurch verhindert. Austritte werden bei einem HQ300 durch die permanente Erhöhung resp. im Ereignisfall eingesetzte Schutzelemente entlang der Thur unterhalb der Holzbrücke bis zum ARA-Steg verhindert. Das Risiko kann dadurch deutlich reduziert werden. Es liegt noch ein geringes jährliches Restrisiko vor. Werden permanente, d.h. fix installierte Einrichtungen angeordnet, kann die in der Gefahrenkarte dargestellte Gefährdung angepasst werden. Durch den Einsatz von mobilen Elementen kann das Hochwasserrisiko deutlich reduziert werden, die Gefahrenkarte wird jedoch nicht nachgeführt (keine Berücksichtigung der mobilen Elemente). Die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen bleiben dadurch bestehen (Absprache mit dem AWEL). Grössenordnung der zu erwartenden Kosten Umsetzung mit - permanenten Massnahmen ca '000 CHF - permanenten Massnahmen mit vorgelagertem Damm ca '000 CHF - Kombination aus permanenten und mobilen Massnahmen ca. 450' '000 CHF Die Kosten beinhalten neben den Baukosten auch die Planung, Regie, Installation und MwSt. Ein allfälliger Landerwerb ist in den Kosten nicht enthalten.

38 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Diskussion von Einschränkungen und Möglichkeiten Nachfolgend werden Einschränkungen und Möglichkeiten der Massnahmen entlang der Thur diskutiert. Grundsätzlich gelten die Überlegungen auch für Massnahmen am Mederbach Mobile Massnahmen Mobile Massnahmen können im Ereignisfall eine wirksame Alternative zu permanenten baulichen Hochwasserschutzmassnahmen darstellen. Ist ein System rechtzeitig und funktionstüchtig aufgebaut, ist ein ähnlicher Schutz wie bei fest installierten Schutzelementen vorhanden. Organisation und Einsatz Im Gegensatz zu permanenten Lösungen ist für mobile Massnahmen eine Vorwarnzeit nötig, damit die Elemente rechtzeitig installiert werden können. An der Thur wird von einer Anstiegszeit von ca. 5 6 h ausgegangen, bevor die Hochwasserspitze Kleinandelfingen erreicht. Die eher kurze Vorwarnzeit bedarf klarer Verantwortlichkeiten für die Auslösung der definierten Notfallmassnahmen. Die Lagerung der Elemente muss ortsnah erfolgen, der Einsatz ist regelmässig zu üben und das System zu warten. Da die Massnahmen erst bei Abflüssen grösser einem HQ100 erforderlich sind, ist der Zeitpunkt zur Umsetzung der Massnahmen im ganzen Ablauf der Notfallorganisation eher spät angesiedelt. Wir gehen davon aus, dass die Feuerwehr bei einem solchen Ereignis keine Kapazität mehr aufweist, um diese Massnahmen ebenfalls noch rechtzeitig aufstellen zu können. Es sind daher anderweitige Ressourcen für den Aufbau der mobilen Massnahmen vorzusehen. Dies ist bei der Ausarbeitung der Notfallorganisation zu berücksichtigen. Mobile Massnahmen bieten jedoch auch den Vorteil, dass ein stufenweiser Einsatz von Elementen vorgenommen und daher situativ auf eine Gefährdung reagiert werden kann. Eine Reihe Dammbalken bietet bereits eine verbesserte Schutzwirkung bei einer ansteigenden Hochwasserwelle. Dadurch kann bereits mit geringem Einsatz eine reduzierte Schutzhöhe erreicht werden. In Kleinandelfingen sind mobile Massnahmen erst bei Ereignissen seltener als ein HQ100 vorzusehen. Ein Einsatz im Ernstfall ist daher nur sehr selten zu erwarten. Im Gegensatz zu anderen Ortschaften wie z.b. Ellikon am Rhein, wo ca. alle 5 bis 10 Jahre ein Aufbau der mobilen Schutzelemente aufgrund eines Ereignisses notwendig ist, wäre daher ein weniger grosses Bewusstsein bei der Bevölkerung und den Behörden vorhanden. Umso wichtiger ist eine Ergänzung der bestehenden Notfallorganisation um diese zusätzliche Aufgabe mit klar definierten Verantwortlichkeiten.

39 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 35 Ortsbildschutz Im Gegensatz zu permanenten Massnahmen weisen mobile Massnahmen geringere ästhetische Auswirkungen auf. Die Bereiche entlang der Alten Steinerstrasse und am Marthalerweg liegen in den Kernzonen A und B. Dort werden aufgrund des Ortsbildschutzes erhöhte Anforderungen an Bauten gestellt. Die Anordnung von mobilen Massnahmen ist unter Umständen besser mit den baulichen Anforderungen in Einklang zu bringen als Mauererhöhungen. Ein Abwägen zwischen der Schutzwirkung und der optischen Wirkung ist notwendig Auswirkungen auf die Gefahrenkarte Darstellung der Gefährdung Die Gefahrenkarte zeigt auf, welche Gebiete durch Hochwasser potentiell gefährdet sind. Etwaige Notfallmassnahmen, welche z.b. durch die Feuerwehr und / oder Zivilschutzorganisationen vor oder während eines Ereignisses zur Schadenprävention umgesetzt werden, werden darin bewusst nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für mobile Schutzmassnahmen von Einzelparteien, welche im Ereignisfall manuell eingesetzt werden müssen, wie z.b. Dammbalkensysteme. Massnahmen Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, anstelle von umfangreichen baulichen Massnahmen eine funktionierende Notfallorganisation aufzubauen, um im Ereignisfall Schäden grösstenteils zu verhindern. Revision Bei einer Revision der Gefahrenkarte werden jedoch nur permanente, d.h. baulich fest installierte Elemente zur Gefährdungsreduktion berücksichtigt. Die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen (vgl. Tab. 1) für die verschiedenen Gefahrenbereiche bleiben weiterhin bestehen, die Notfallorganisation kann jedoch bei der Ausarbeitung von Objektschutzmassnahmen (Art und Umfang) in Absprache mit dem AWEL berücksichtigt werden Ausscheidung Gewässerraum / Bauen im Gewässerraum Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, 1. Januar 2011) wird unter anderem auch die Sicherung des Gewässerraums neu geregelt. Im Kanton Zürich läuft momentan die Ausschreibung für die Leistungen zur Ausscheidung des Gewässerraums. Eine definitive Umsetzung ist voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 zu erwarten. Ausscheidung Gewässerraum Nutzungseinschränkungen Im Gewässerraum gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Neue Bauten und Anlagen, Ersatzbauten und Erweiterungen sind im Gewässerraum nicht erlaubt. In dicht überbauten Gebieten sind aber Ausnahmebewilligungen möglich. Bestehende Bauten und Anlagen, die rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind, sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt.

40 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 36 Gewisse Umbauten, innere Erweiterungen und Umnutzungen bleiben aufgrund der erweiterten Besitzstandsgarantie möglich. Wenn eine Parzelle teilweise im Gewässerraum liegt, verringert das die zulässige bauliche Ausnützung der gesamten Parzelle nicht. Übergangsbestimmungen Umsetzung Thur Momentan gelten im Kanton Zürich daher die Übergangsbestimmungen [11]. Für Gewässer wie die Thur, mit einer aktuellen Gerinnesohlenbreite deutlich grösser als 12 m, wird ein 20 m breiter Uferstreifen als vorläufiger Gewässerraum definiert, gemessen ab der Begrenzung der Gerinnesohle. Die Übergangsbestimmungen sehen tendenziell einen grösseren Abstand vor, als der später ausgeschiedene Gewässerraum aufweisen wird. An der Thur befinden sich die Gebäude entlang der Alten Steinerstrasse, insbesondere auf der Parzelle 1889 mit erheblicher Hochwassergefährdung, teils bereits im Gewässerraum (vgl. Abb. 8). Für die betroffenen Parzellen gelten die oben genannten Nutzungseinschränkungen. 20 m Gewässeraum nach Übergangsbestimmungen 20 m 20 m Gewässeraum nach Übergangsbestimmungen 20 m Abb. 8: Gewässerraum entlang der Thur gemäss Übergangsbestimmungen, oberhalb (Bild oben) und unterhalb (Bild unten) der Holzbrücke

41 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Überlastfall Im Hochwasserfall ergeben sich wasserseitig, d.h. entlang der Thur, grosse Fliesstiefen. Sollten die Elemente dabei überströmt werden (oder plötzlich versagen), hätte dies schlagartig eine grosse Zunahme der Fliesstiefe im tiefliegenden Bereich entlang der Alten Steinerstrasse und im Gebiet Untergries zur Folge. Aus diesem Grund soll im Rahmen der Notfallplanung, ab gewissen Pegelständen, auch eine Evakuation der Gebiete stattfinden Kostenteiler Hochwasserschutz Der Kanton und der Bund beteiligen sich üblicherweise an den Kosten für Hochwasserschutzprojekte. Erst mit konkreten Projekten werden verbindlich Kostenteiler definiert. Üblicherweise kann von dem folgenden Verteilschlüssel ausgegangen werden (vgl. [5]): Der Bund übernimmt 35%, der Kanton bis zu 30% der Gesamtkosten. Für die Gemeinde fallen bei reinen Hochwasserschutzprojekten daher ca % der Gesamtkosten an. Erhöhte Subventionsbeiträge Bei Revitalisierungsprojekten (rein ökologisches Defizit) oder Hochwasserschutzprojekten mit Überbreite 6 oder Überlänge 7 kann der Bund bis zu 80% der Kosten übernehmen. Einschränkung Beiträge Von Seiten des Kantons wurde in Kleinandelfingen entlang der Thur bereits ein Hochwasserschutzprojekt realisiert (vgl. Kapitel 3.2 und [3]). Durch die Umsetzung ist der Schutz bis zum HQ100 mit Freibord gewährleistet. Dies wurde mit Ausnahme der Lücke im Hochwasserschutz am Marthalerweg auch im Rahmen der Gefahrenkartierung bestätigt. Der Kanton sieht sich in der Pflicht, entlang der Gewässer, welche der kantonalen Unterhaltspflicht unterstellt sind, den HQ100-Schutz sicherzustellen. Die Finanzierung und Höhe allfälliger Kostenbeiträge von über den HQ100-Schutz hinausgehenden Massnahmen sind projektbezogen und individuell im Rahmen einer weiterführenden Projektierung abzuklären. Beiträge GVZ Gemäss Auskunft der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich werden Beiträge ihrerseits nur bei Objektschutzmassnahmen gesprochen. Für über- 6 Der gewährte Gewässerraum ist breiter, als er zur naturnahen Gestaltung gemäss Art. 4 Abs. 2 Bundesgesetz über den Wasserbau im Minimum nötig sein müsste 7 Der Projektperimeter ist länger als jener Bereich, der für den Hochwasserschutz nötig wäre.

42 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 38 geordneten Arealschutz oder an wasserbauliche Schutzmassnahmen sind keine Beiträge zu erwarten. 5.6 Nutzen-Kosten-Bilanz Nutzen / Kosten Die folgende Tabelle (vgl. Tab. 2) bietet eine Übersicht über die Kosten und die Wirkung (Risikoreduktion) der Massnahmen. Da die Massnahmen nur eine beschränkte Lebensdauer aufweisen, muss ein Vergleich des Nutzens und der Kosten daher über den gleichen Zeitraum erfolgen. Die Umrechnung der einmaligen Investitionskosten auf jährliche Kosten wurden gemäss dem Vorgehen in EconoMe berechnet. Dabei wurde der dort empfohlene Zinssatz von 2%, eine Lebensdauer von 80 Jahren für die Massnahmen und Unterhaltskosten von 1% der Investitionskosten berücksichtigt. Basierend darauf wurde das resultierende Nutzen-Kosten-Verhältnis berechnet. Es zeigt sich, dass einzig die Massnahme T1 einen deutlich höheren Nutzen als Kosten aufweist. Das Verhältnis beträgt dabei rund 20. Mit dem vorgelagerten Damm können die Kosten etwas reduziert werden. Unabhängig von der gewählten Detailvariante ist diese Massnahme aufgrund der deutlichen Risikoreduktion und der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit sinnvollerweise umzusetzen. Die anderen Massnahmen am Mederbach und an der Thur (Schutz bis zum HQ300 mit den Massnahmen T2 und T3) weisen grösstenteils ein ungenügendes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Die Massnahmen kosten also im jährlichen Mittel mehr, als es der verhinderte Schaden rechtfertigen würde. Bei Massnahmen mit einem Faktor knapp > 1 kann erst nach einer genauen Projektausarbeitung und einer detaillierteren Kostenschätzung eine Aussage über die tatsächliche Kostenwirksamkeit gemacht werden.

43 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 39 Tab. 2 Übersicht über das Nutzen / Kosten-Verhältnis der Massnahmen. M1 Mederbach T1 Thur T2 Thur T3 Thur Objektschutzmassnahmen an den zwei betroffenen Gebäuden Sicherstellung der Schutzkote entlang der Thur unterhalb der Holzbrücke durch das Schliessen der bestehenden Lücke innerhalb der Hochwasserschutzelemente auf der Parzelle 1836 Variante: Vorgelagerte Dammlösung auf der Parzelle 1836 Sicherstellen der Schutzkote oberhalb der Holzbrücke bei einem HQ300 mit Freibord durch A) eine permanente Erhöhung der bestehenden Uferschutzelemente B) eine Kombination von permanenten Erhöhungen und mobilen Schutzelementen C) das Vorsehen von mobilen Schutzelementen entlang der bestehenden Uferschutzelemente Sicherstellen der Schutzkote unterhalb der Holzbrücke bei einem HQ300 mit Freibord durch A) eine permanente Erhöhung der bestehenden Uferschutzelemente B) eine Kombination von permanenten Erhöhungen und mobilen Schutzelementen Variante: Vorgelagerte Dammlösung auf der Parzelle 1836 Massnahme Umsetzung mit Mederbach M1 Thur T1 Thur T1 (Variante Damm) Thur T2 Thur T3 Thur T3 (Variante Damm) Variante A Bauliche Massnahmen (CHF) Variante B Kombination mit mobilen Elementen (CHF) Variante C Rein mobile Elementen (CHF) ' Verh. Risiko pro Jahr (CHF/a) Kosten 2 pro Jahr (CHF/a) Nutzen / Kosten (-) Annahme: Massnahme T1 bereits umgesetzt und nicht mehr durch T3 abgedeckt. 2 Annahmen gemäss EconoMe: Zinssatz 2%, Lebensdauer der Massnahmen ca. 80 Jahre, 1% Unterhaltskosten pro Jahr

44 Hochwasserschutz Kleinandelfingen Prioritäten in der Umsetzung der Massnahmen Zeithorizont Wir gehen von folgendem Zeithorizont aus: Kurzfristig: Auslösung Planung in 2-3 Monaten, Umsetzung in Jahresfrist Mittelfristig: Planung und Umsetzung innert 5 Jahren (oder zusammen mit anderen Bautätigkeiten) Langfristig: Planung und Umsetzung innert 10 Jahren (oder zusammen mit anderen Bautätigkeiten) Priorisierung Wir empfehlen die folgende Priorisierung der Massnahmen: Kurzfristig empfehlen wir die Umsetzung der Massnahme «T1 Schliessen der Lücke im Hochwasserschutz». Durch die Massnahme wird die Schutzwirkung des bestehenden Hochwasserschutzes entlang der Thur wieder erreicht. Das Risiko wird dadurch unterhalb der Holzbrücke um die Hälfte reduziert. Der Aufwand zur Umsetzung liegt deutlich unter dem reduzierten Risiko (vgl. Kapitel 5.5.5) Die Umsetzung der weiteren Massnahmen an der Thur ist, falls überhaupt, mittel- bis langfristig voranzutreiben. Hier bietet sich rein aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses keine Umsetzung an. Es bestehen jedoch planungs- und baurechtliche Einschränkungen. Diese rechtfertigen jedoch u.e. nicht den hohen Aufwand zur Umsetzung der Massnahmen. Einschränkungen werden auf jeden Fall auch nach einer Umsetzung von Massnahmen durch die Lage im Gewässerraum bestehen bleiben. Die Massnahme M1 am Mederbach ist u.e. in Eigenverantwortung der Eigentümer oder dann bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben vorzusehen.

45 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 41 6 Schlussfolgerung und Entscheid Handlungsbedarf Die Schwachstellenanalyse und Risikobeurteilung haben gezeigt, dass vor allem an der Thur, im Abschnitt unterhalb der Holzbrücke Handlungsbedarf zur Umsetzung von Massnahmen besteht. In Kleinandelfingen ist trotz der umgesetzten Hochwasserschutzmassnahmen [3] momentan der HQ100-Schutz nicht gewährleistet. Für die weiteren gefährdeten Gebiete sind unseres Erachtens rein aufgrund der Risikoreduktion resp. der bestehenden planungs- und baurechtlichen Konsequenzen nicht zwingend Massnahmen umzusetzen. Für die Parzellen, welche in einer erheblichen Gefahrenzone liegen, bestehen ohnehin aufgrund des Gewässerraums baurechtliche Einschränkungen. Umsetzung von Massnahmen Durch die Umsetzung der Massnahme T1 «Schliessen der Lücke am Marthalerweg» kann entlang der Thur der HQ100-Schutz wieder durchgehend gewährleistet werden. Dadurch entfällt in Kleinandelfingen das bestehende Schutzdefizit unterhalb der Holzbrücke. Die deutliche Risikoreduktion rechtfertigt den ohnehin nur geringen baulichen Aufwand für die Umsetzung der Massnahme. Die Massnahme weist eine gute Nutzen-Kosten-Bilanz auf. Die übrigen Massnahmen sind aus unserer Sicht nicht zwingend, oder erst zusammen mit weiteren Bautätigkeiten (Synergieeffekte), umzusetzen. Der Aufwand zur Erstellung des Schutzes über die gesamte Länge ist sehr gross und kann, je nach gewählter Variante, auch eine Abwertung der anstossenden Grundstücke darstellen. Die bestehenden planungs- und baurechtlichen Einschränkungen rechtfertigen den Aufwand unserer Ansicht nach nicht und bleiben teilweise auch nach der Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch die Auflagen bei Bauten im Gewässerraum bestehen. Wir empfehlen daher die kurzfristige Umsetzung der Massnahme T1 «Schliessen der Lücke im bestehenden Hochwasserschutzperimeter». Die Planung soll ausgelöst und die Massnahme sollte innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Für die Umsetzung der weiteren Massnahmen empfehlen wir den notwendigen Platzbedarf raumplanerisch zu sichern und diesen bei weiteren Bautätigkeiten zu berücksichtigen.

46 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 42 Gemeinderatsbeschluss Der Gemeinderat von Kleinandelfingen hat an der Sitzung vom folgenden Beschluss gefällt: Die betroffenen Grundeigentümer werden mit einem Schreiben über den Inhalt der Gefahrenkarte informiert. Die Massnahme «T1 Schliessen der Lücke im bestehenden Hochwasserschutzperimeter» auf der Parzelle 1836 soll innert Jahresfrist umgesetzt werden. Die übrigen Massnahmen werden aus Gründen des Ortsbildschutzes und des geringen Nutzen/Kosten-Verhältnisses nicht realisiert. Der Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom ist im Anhang 2 ersichtlich. Aarau, im Oktober 2018, ergänzt im November 2018 Hunziker, Zarn & Partner AG Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau Dr. Andreas Niedermayr, Dipl-Ing. TU München Philippe Schenkel, MSc Umwelting. ETH

47 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 43 Anhang 1 Hydraulische Längenprofile

48 am Mittelpfeiler der Holzbrücke», aus [1]. der Wasserspiegellagen unter Berücksichtigung einer «Verklausung Abb. 9: Längenprofil an der Thur im Bereich von Kleinandelfingen. Angabe Objektschutz rechts [3] Ufer Vermessung rechts (Meisser 2011) Mittlere Sohlenlage Wasserspiegel EHQ Wasserspiegel HQ 300 Wasserspiegel HQ 100 Wasserspiegel HQ Distanz [km] Hochwasserschutz Kleinandelfingen 44

49 Abb. 10: Längenprofil entlang des Mederbachs im Bereich von Oerlingen mit Angabe der Wasserspiegellagen, aus [1]. Höhe [m ü.m.] Durchlass Bahndamm Sohlenlage (Talweg) Ufer links Ufer rechts WSp EHQ WSp HQ300 WSp HQ100 WSp HQ Mederbach Kilometer 6.39 bis 8.47 Brücke an der Mederbachstrasse Durchlass Weiherstrasse Brücken bei der Autobahnunterquerung Brücke Mündung Seegraben Staukurven Mederbach Distanz [km] Hochwasserschutz Kleinandelfingen 45

50 Hochwasserschutz Kleinandelfingen 46 Anhang 2 Gemeinderatsbeschluss

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