Teilmobile Schlachtung. Andrea Fink-Keßler Vlhf Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung / EIP-Projekt Extrawurst
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- Eike Baumgartner
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1 Teilmobile Schlachtung Andrea Fink-Keßler Vlhf Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung / EIP-Projekt Extrawurst 1
2 25. Januar
3 Worüber ich NICHT spreche: Traditionelle Hausschlachtung nur für persönlichen Konsum der Familie 3
4 Worüber ich spreche: Gewerbliche Schlachtung unter Einhaltung aller EU-Verordnungen 4
5 Gründe für das Vermeiden von Lebendtiertransporte Tierwohl / kein Stress vorallem beim Abladen der Rinder Ethische Gründe / Ich will für mein Tier sorgen, bis zuletzt Arbeitsschutz / hohe Unfallgefahr v.a. beim Abladen der Rinder und beim Eintreiben in die Tötebucht Fleischqualität besser wenn kein Stress Verbraucherwünsche und erhöhte Wertschöpfung für die Betriebe und Schlachtunternehmens 5
6 Herkömmliche Schlachtung Auf dem Betrieb Separieren der Rinder Einfangen Einladen Transport zum Schlachthaus Im Schlachthaus Abladen des Rindes Wartestall Einführen des Rindes in den Fixierstand Fixierung des Kopfes Betäubung mit Bolzenschuss (Druck!) Töten durch Blutentzug
7 Stress Zurück schrecken Stehen bleiben Flucht Drohen Angriff Vermehrter Kotabsatz Speichelfluss Zittern Schwitzen Lautäußerungen Weißanteil der Augen
8 Rechtliche Hemmnisse I Die EU-Verordnung (EG) No 853/2004 für spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft hat zwei Hemmnisse eingebaut, die ein gewerbliches Schlachten auf dem Haltungsbetrieb erschweren: Schlachtung nur in EU-zugelassenen Schlachtstätten. Betrieb muss sich selbst eine Schlachtstätte bauen und dafür eine EU-Zulassung erwirken == hohe Investitionen. Lohnen nur bei hoher Anzahl zu schlachtender Tiere 8
9 Rechtliche Hemmnisse II Nur lebende Tiere dürfen in das Schlachthaus verbracht werden Ausnahmen: Notschlachtungen auf dem Haltungsbetrieb Farmwild, Bisons Dürfen auf dem Haltungsbetrieb getötet und so in den Schlachthof verbracht werden, damit dort die weiteren Schlachtschritte vollzogen werden können. wie also einen Lebendtiertransport von gesunden Rindern vermeiden? 9
10 Lösung 1: Erweiterung der Ausnahmen Deutschland ist diesen Weg alleine gegangen und hat 11/2001 die Tierschutz-Lebensmittelhygieneverordnung TierLHMV national (nationale Ergänzung der EU-Verordnung 853/2004) sowie der Tierschutz-Schlachtverordnung (nationale Ergänzung der EU- Verordnung 1099/2009) novelliert 12 TierLHMV: Ausnahmen gelten auch für einzelne Rinder die ganzjährig im Freien gehalten werden hierfür wird auch die Betäubung durch Schuss mit Feuerwaffe erlaubt Weideschlachtung / Kugelschuss auf der Weide Nur mit behördlicher Genehmigung (Veterinäramt und Ordnungsamt (Schusserlaubnis) 10
11 Lösung 2: Entflechtung des Schlachtprozesses der Schlachtunternehmer / das Schlachthaus kommt auf den landwirtschaftlichen Betrieb unter Einsatz einer mobilen Schlacht- und Transporteinheit diese mobile Einheit wird als Teil des EU-zugelassenen Schlachthofes des Unternehmens anerkannt (Erweiterungszulassung) und mit Hilfe dieser Einheit führt der Schlachtunternehmer die ersten Schritte des Schlachtprozesses durch: Fixierung Betäubung Entblutung Bedarf auch der Genehmigung durch Behörde 11
12 Zwei Wege Schlachtprozess Kugelschuss - Methode Fixierung des Rindes Betäubung X X Entblutung X X Auffangen des Blutes X X Transport zum stationären Schlachtunternehmen Enthäuten Ausnehmen Zerlegen Entsorgung des Blutes etc Kühlung X Bolzenschuss X X Im stationären Teil des Schlachtunternehmens 12
13 Lösung 2: Der Schlachter kommt zum Rind Erfahrungen und erste Lösungsansätze aus dem EIP-Projekt Innovative Schlachtverfahren der operationellen Gruppe Extrawurst in Hessen
14 Räumlich-zeitliche Entflechtung der Schlachtprozesse Schlachtprozess Fixierung des Rindes Betäubung Entblutung Auffangen des Blutes Transport zum stationären Schlachtunternehmen Enthäuten Ausnehmen Zerlegen Entsorgung des Blutes etc Kühlung mobile Schlachteinheit X X X X X Stationäres Schlachtunternehmen X X X X X 14
15 Mobile Schlachtung Modell EIP-Projekt EXTRAWURST (Pilotbetriebe Wetterau und Werra-Meißner-Kreis) Hofgut Fahrenbach Der Schlachthof kommt zum Rind
16 Mobile Schlachtung Modell EIP-Projekt EXTRAWURST (Plan: Stefan Ochs, Schlüchtern) Motor mit Seilwinde. Umlenkrollen damit Rind bei Schlachtbetrieb hochgezogen werden kann, um einen Schlachtschragen für den Transport in den Schlachtraum unterschieben zu können
17 Hänger von innen mit Schragen zum Rausfahren am Schlachtbetrieb
18
19 Fixierstand: Seitenwand hochzuziehen
20 Am Laufstall wird ein Bereich abgegrenzt in den eine Gruppe von Rindern getrieben wird. Sie können durch die Falle durchlaufen. Das fixierte Rind behält Sichtkontakt. Die Rinder kennen die Fixiereinheit vom Einziehen der Ohrmarken und anderen Behandlungen.
21 Aufbau: Hänger links und rechts die Fixiereinheit. Der Untergrund muss sauber sein Seite 21 Seite 21
22 Der Landwirt treibt die Rind durch die Falle, das letzte wird fixiert für die Betäubung Der Schlachtunternehmer und seine Frau warten bis es soweit ist Seite 22 Seite 22
23 Das Rind ist fixiert. Die Frau des Schlachtunternehmers legt die Kette bereit für das Reinziehen in den Hänger Seite 23
24 Das durch Bolzenschuss betäubte Tier bricht zusammen (Abweisbrett des Patura Standes hilft herausfallen) und wird am Hinterbein angekettet Seite 24 Seite 24
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26 Bruststich: 1. Messer: Hautschnitt 2. Messer:Entblutestich Nur 60 Sekunden zwischen Betäuben und Entbluten erlaubt Seite 26
27 Seite 27 Seite 27
28 Seite 28 Seite 28
29 Seite 29 Seite 29
30 Ankunft beim Schlachtbetrieb nach 60 Minuten muss Tier ausgenommen sein Transportzeit maximal 45 Minuten Das Tier wird angeschlingt und hochgezogen, damit der Schragen drunter passt Seite 30 Seite 30
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33 Erste Zulassungen im Werra-Meißner-Kreis und im Wetteraukreis
34 Betriebliche Voraussetzungen Schlachtunternehmen ist maximal 45 Minuten vom Betrieb entfernt. Schlachtunternehmer erwirbt eine Erweiterung der EU- Zulassung seines Betriebes um eine mobile Einheit Ausstattung: Blutauffangwanne, Handwaschbecken (berührungsfrei). Starkstromanschluss für Winde Betrieb: Fixiereinheit, die die Tiere kennen und schnelles Herausziehen des Tieres nach Zusammenbruch erlaubt. Kreisveterinär muss das begutachten, Schlachtunternehmer muss die Verantwortung dafür übernehmen, weil Fixierung und Betäubung gehören zu seinem Schlachtprozess Untergrund möglichst befestigt und schmutzfrei 34
35 Bewegung in der Auseinandersetzung um die Zulassung des Verfahrens Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmittel tierischer Herkunft AFFL hat sich mehrfach mit mobilen Schlachtungen befasst Neue Arbeitsgruppe eingerichtet, federführend Ministerium ländlicher Raum Baden-Württemberg Beschluss im Mai 2017
36 36
37 Rechtliche Voraussetzungen AFFL-Beschluss vom Mai 2017 Der Schlachtprozess muss grundsätzlich innerhalb von Räumen eines zugelassenen Schlachthofs stattfinden. Die mobile Schlachteinheit muss daher über Wände, Decke und Boden verfügen. Ein Entbluten im Hängen unter freiem Himmel entspricht nicht den Anforderungen des EU- Hygienerechts Die Betäubung kann außerhalb erfolgen, nicht jedoch das Töten durch Blutentzug. Transportdauer zum ortsfesten Teil des zugelassenen Schlachthofs sollte maximal 45 Minuten betragen. 37
38 Lösung in Hessen auf dieser Grundlage: Bescheid des Ministerium: Fixierung des Rindes außerhalb möglich. Diese Ausnahme kann für ganze Herden ausgesprochen werden auf Basis der Beurteilung des Kreisveterinärs Der Schlachtanhänger muss daher keine Fixiereinheit vorhalten, um zugelassen zu werden.
39 Fazit: Gewerbliche Schlachtung unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen: keine Ausnahme (wie Weideschlachtung) Eine Lösung für Nischen bzw. für Schlacht- und landwirtschaftliche Betriebe, die die Wertschöpfung erhöhen möchten (auch Wettbewerbsvorteil) Schlachtkosten ca. doppelt so hoch (höherer Arbeitsaufwand) Investitionen in Schlachtmobil können auch von Erzeugergemeinschaft getragen werden. Wichtigste Voraussetzung: Schlachtunternehmen muss in einem Radius von max. 1 Stunde Fahrtzeit die Betriebe anfahren können.
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