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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 7. Jänner 2010 zum Thema 36 Prozent aller Schlachtungen in Oberösterreich Lebensmittelsicherheit durch Fleischuntersuchung und hohe Veterinärstandards Tiergesundheit als wichtiges Bauernanliegen Kleine Schlachthöfe möglichst erhalten Weiterer Gesprächspartner: Landesveterinärdirektor Hofrat Dr. Karl Wampl

2 LR Dr. Stockinger Seite 2 Das Veterinärressort in Verantwortung von Agrar- Landesrat Dr. Josef Stockinger hat eine Schlüsselfunktion entlang der gesamten Lebensmittelkette und bildet eine wichtige Brücke zwischen Landwirtschaft, Schlachthöfen und Konsumenten. Als Teil der erfolgreichen oberösterreichischen Qualitätsund Genusslandstrategie bei Lebensmitteln ist das Veterinärwesen Begleiter und Förderer, aber auch ein wichtiger Kontrolleur im Rahmen der Fleischuntersuchung und der Lebensmittelaufsicht. Oberösterreich besitzt mit derzeit insgesamt 674 Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben traditionell eine sehr vielfältige Struktur. Neben 34 großen Schlachtbetrieben mit einer Jahresschlachtleistung von über Großvieheinheiten (GVE) jährlich bilden weitere 640 kleinere gewerbliche und landwirtschaftliche Schlachtstätten die Basis für ein kontrolliertes und einwandfreies Angebot an frischem Fleisch aus vorwiegend heimischer Produktion. Der hohe Schlachthygienestandard ist seit Jahresbeginn mit den EU-weit in Kraft getretenen neuen Hygiene- Anforderungen und Zulassungsbedingungen vereinheitlicht und wurde nach einer vierjährigen Übergangsregelung jetzt zum allgemein gültigen Standard für alle Schlachtbetriebe, die Fleisch in Verkehr bringen. Das garantiert eine verbesserte Lebensmittelqualität und erhöhte Lebensmittelsicherheit und schafft zusätzliches Vertrauen bei den Konsument/innen und Konsumenten. Diese vereinheitlichten Lebensmittelsicherheitsbestimmungen sind also nunmehr von allen zugelassenen Lebensmittelunternehmen, also unabhängig von Größe und

3 LR Dr. Stockinger Seite 3 Struktur, auch von kleineren Schlachthöfen in Metzgereien und von bäuerlichen Direktvermarktern, einzuhalten. Gewerbliche und landwirtschaftliche Schlachtbetriebe sind hinsichtlich Zulassungsbedingungen und Hygieneanforderungen gleich gestellt. Frühere Erleichterungen für kleinere Schlachtbetriebe wurden abgeschafft. Beispielsweise müssen jetzt getrennte Räume für Schlachtung und Zerlegung oder ein eigener Tierarzt- und Umkleideraum vorhanden sein. Gerade für kleinere Betriebe stellten die neuen Regelungen eine Herausforderung dar, vor allem bei einem bevorstehenden Generationswechsel. Manche kleine Schlachterei hat daher in den letzten Wochen die Tore geschlossen. Trotz dieser erschwerten EU-Vorgaben ist es ein landespolitisches Anliegen, gerade auch die kleineren Schlachtbetriebe zu erhalten und bestmöglich zu begleiten, um das Qualitätsmerkmal der regionalen Versorgung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln aus der Region auch in Zukunft abzusichern. Dieses klare Bekenntnis zu Kleinschlachthöfen wird in der Praxis über Pauschalregelungen bei der Fleischuntersuchung, faire Behandlung bei der Vorschreibung von Kanalgebühren oder über die engagierte Begleitung der Veterinärbehörden bei den Zulassungsverfahren umgesetzt. Die Vielfalt der Schlachtbetriebe in Oberösterreich ist wichtig, sie stärkt die Regionalität und verkürzt die Transportwege.

4 LR Dr. Stockinger Seite 4 Eckdaten in Oberösterreich Zugelassene Schlachtbetriebe Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterscheidet je nach jährlichem Schlachtumfang in: Großschlachthöfe: Betriebe, die mehr als Großvieheinheiten (GVE) oder mehr als Stück Geflügel jährlich schlachten bzw. Zerlegungsbetriebe, die jährlich mehr als 250 Tonnen Fleisch zerlegen. Kleinere Schlachthöfe: Betriebe, die unter GVE entspricht: 1 Rind 1 Pferd 6,6 Schweine 6,6 Schafe/Ziegen Großvieheinheiten (GVE) jährlich schlachten bzw. Betriebe mit geringer Produktion, ohne Unterscheidung in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Schlachtbetrieb. über GVE inkl. Wildbearbeitungsund Geflügelschlachtbetriebe unter 1000 GVE gewerbliche und landwirtschaftliche bis SUMME Tabelle 1: Schlachtbetriebe in OÖ

5 LR Dr. Stockinger Seite 5 Standorte der Großschlachtbetriebe Schlachtstatistik In Oberösterreich wird mehr geschlachtet als gegessen. Oberösterreich hat im Bundesländervergleich mit 36,6 Prozent die meisten Schlachtungen von ganz Österreich, gefolgt von der Steiermark und Niederösterreich. Von den österreichweit insgesamt untersuchten Schlachtungen im Jahr 2008 entfielen alleine auf Oberösterreich

6 LR Dr. Stockinger Seite 6 Fleischuntersuchung ist öffentliche Aufgabe Über 300 Untersuchungsorgane, davon 254 Tierärzte, kümmern sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit höchsten Standards um eine gesicherte Fleischqualität in Oberösterreich. Tierärzte 254 Fleischuntersucher 2 Trichinenuntersucher 54 Gesamt 310 Einheitlicher ovaler Fleischuntersuchungsstempel garantiert Genusstauglichkeit Mit dem Zulassungsbescheid erhalten die Schlachtbetriebe eine Zulassungsnummer, die im Fleischuntersuchungsstempel enthalten ist (AT 4... EG). Mit der Zulassung ist für den Betrieb EU-weit garantiert, dass die Hygienevorschriften in diesem Betrieb erfüllt sind. Damit werden seit Jahresbeginn Fleisch oder Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht werden, in allen zulassungspflichtigen Schlachtbetrieben mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen ("ovaler Fleischuntersuchungsstempel", früher landläufig als "EU-Stempel" bezeichnet) gekennzeichnet. Ein für allemal sei klargestellt, dass dieser ovale Fleischuntersuchungsstempel keinerlei Herkunftszeugnis ist, sondern ausschließlich ein Gesundheitszeugnis, wonach die kontrollierte Genusstauglichkeit des untersuchten Fleisches bestätigt wird.

7 LR Dr. Stockinger Seite 7 Herkunftskennzeichen = Ohrmarke / Tätowierung = rot-weiß-rotes AMA-Gütesiegel Die kontrollierte Herkunft eines Schlachttieres ist jederzeit über die Ohrmarke oder Tätowierung nachvollziehbar. Alle Ohrmarken sind in einem EU-weiten Tierbestandsregister jederzeit kontrollierbar archiviert. Auf Basis dieser Ohrmarken oder Tätowierungen wird das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel als staatlich kontrolliertes Herkunftskennzeichen verliehen. Quelle: Agrarfoto.at Seit Jahresbeginn 2010 gilt die AMA-Gütesiegel-Richtlinie auch für alle Fleischerzeugnisse, also Würste und Pökelwaren. Damit ist ausdrücklich klar gestellt, dass mit dem AMA- Gütesiegel gekennzeichnete Fleischerzeugnisse auch 100 prozentig heimischer Herkunft sind. Auch für Erzeugnisse aus Rind-, Kalb-, Schweine- und Geflügelfleisch gilt damit: Sowohl Geburt als auch Mast und Schlachtung der Tiere müssen in Österreich erfolgen. Lebensmittel- und Konsumentensicherheit im Genussland Oberösterreich Mit der Zulassung und der Genusstauglichkeitskennzeichnung hat der Konsument die behördliche Garantie, dass das Fleisch den hohen gesetzlichen Hygienestandard erfüllt, die Kontrollen durchgeführt wurden und damit eine nachvollziehbare Qualitätssicherung für das erzeugte Lebensmittel sichergestellt ist. Die regionale und vielfältige Struktur der oberösterreichischen Schlachthöfe sind damit ein wichtiges Bindeglied entlang der

8 LR Dr. Stockinger Seite 8 gesamten Qualitätssicherungskette und stehen für regionale Versorgung und für behördlich kontrollierte Lebensmittel- und Konsumentensicherheit beim Verzehr von Qualitätserzeugnissen aus dem Genussland Oberösterreich.

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