I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, AMA-Vorstandsvorsitzendem DI Günter Griesmayr und Landesveterinärdirektor Dr. Karl Wampl am 5. Mai 2011 zum Thema "So sicher ist Fleisch in Oberösterreich Flächendeckende Kontrollen und das Kennzeichnungssystem SUS garantieren Herkunft, Qualität und Produktionsweise"

2 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 2 Landesrat Max Hiegelsberger: Mit Sicherheit Fleisch aus Oberösterreich und Österreich Während in anderen Ländern die Konsument/innen aufgrund von Lebensmittelskandalen verunsichert werden, hat Österreich und Oberösterreich vorgesorgt. "Wer Fleisch aus Österreich kauft, kann sich sicher sein. Vom Futtermittel bis zur Schlachtung ist die Tierproduktion in Oberösterreich durchgängig kontrolliert. Fleisch ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel überhaupt", sagt der für das Veterinärwesen in Oberösterreich zuständige Landesrat Max Hiegelsberger Rinder, 1, Schweine, Schafe und Ziegen umfasste der Tierbestand in Oberösterreich im Jahr Damit sich die Konsument/innen beim Verzehr über die Qualität sicher sein können, braucht es neben Kontrollen vom Futtermittelhändler über den landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Schlachthof auch ein verbessertes Kennzeichnungssystem. "Die umfangreichsten Qualitätskontrollen reichen nicht, wenn wir beim Einkaufen nicht erkennen, wo das Fleisch in der Theke herkommt. Darum sind wir bemüht, in der Lebensmittelsicherheit und in der Kennzeichnung laufend Verbesserungen zu schaffen", sagt Landesrat Hiegelsberger. Lebensmittelkette: Vom Futtermittel bis zum Verbraucher Um die Sicherheit des Lebensmittels Fleisch gewährleisten zu können, müssen alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette als Kontinuum betrachtet werden - beginnend von der Futtermittelproduktion bis hin zum Verkauf bzw. zur Abgabe von Fleisch an den Verbraucher.

3 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 3 Die Sicherheit und die Qualität der Lebensmittel, im speziellen die Sicherheit des Fleisches, kann nur gewährleistet werden, wenn das Futtermittel- und Lebensmittelrecht und die Bestimmungen zu Tiergesundheit und Tierschutz sowie die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Unternehmer durch amtliche Kontrollen überwacht und kontrolliert werden. Neben der Selbstverantwortung für Lebensmittelsicherheit der Unternehmer in der gesamten Lebensmittelkette, ist zum Verbraucherschutz auf allen Stufen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen amtlich zu überwachen, mit dem erklärten Ziel, dass Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

4 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 4 Lebensmittelkette "Vom Erzeuger zum Verbraucher" "Vom Stall zur Ladentheke" Import und IGH Futtermittel, Lebendtiere, Fleisch Amtliche Kontrollen TGD* Futtermittel Landwirtschaftliche Betriebe Lebensmittel unternehmen (Produzenten u. Verkäufer) Lebensmittel "Fleisch" Verbraucher *TGD: Oö. Tiergesundheitsdienst (führt selbst interne Kontrollen bei teilnehmenden Landwirten und Tierärzten durch und unterliegt externen Kontrollen und der Kontrolle durch den Landeshauptmann=Landesveterinärdirektion sowie durch Bundesministerium f. Ges.)

5 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 5 Mehr Sicherheit bei der Kontrolle: Amtliche Aufsichtsorgane Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird in Österreich, im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedsstaaten, flächendeckend von Tierärzt/innen durchgeführt. Lediglich zur Untersuchung von Fleischproben auf Trichinen werden Fachassistent/innen eingesetzt. Die Erstuntersuchung von Wild aus freier Wildbahn wird von besonders geschulten Jäger/innen vorgenommen, während die Fleischuntersuchung im Wildbearbeitungsbetrieb von Tierärzt/innen durchgeführt wird. Personen, die im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Oberösterreich tätig sind (Stichtag 25. März 2011) Anzahl Amtliche Tierärzte Beauftragte amtliche Fachassistent/innen für die Trichinenuntersuchung weiter - beauftragt gem. 28 Abs. 1 LMSVG * neu - beauftragt gem. 28 Abs. 1 LMSVG * gesamt *LMSVG: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Vor der Beauftragung und Angelobung der amtlichen Tierärzt/innen werden diese nochmals speziell für diesen Aufgabenbereich in Theorie und Praxis geschult und einem aufwendigen Evaluierungsverfahren unterzogen. Auch die bereits tätigen neu beauftragten amtlichen Aufsichtsorgane unterliegen der laufenden Überwachung in ihrer Tätigkeit durch Amtstierärzt/innen und haben entsprechende Weiterbildungen zu absolvieren.

6 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 6 Praktische Fortbildung am Schlachthof Eine Vorreiterrolle nimmt Oberösterreich hinsichtlich der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen ein. Seit Jahresbeginn 2010 werden Wildschweinproben mit einer verbesserten Methode in einem zugelassenen Labor untersucht. Landesveterinärdirektor Dr. Karl Wampl: Schlachttier- und Fleischuntersuchung Nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz besteht für alle Tiere, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, die Pflicht zur amtlichen Untersuchung. Somit werden einerseits die Schlachttiere direkt vor der Schlachtung als auch das Fleisch unmittelbar nach der Schlachtung von Tierärzt/innen untersucht. Dies dient dem Schutz der Verbraucher vor auf Menschen übertragbaren Krankheiten, vor Rückständen im Fleisch sowie vor Fleisch mit Abweichungen in Farbe, Geruch, Geschmack oder Konsistenz, dem Tierschutz beim Transport und bei der Schlachtung dem Schutz vor Verbreitung von Tierkrankheiten.

7 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 7 Neben der grobsinnlichen Untersuchung kommen auch Sonderuntersuchungen von Fleischproben zum Einsatz, um etwa eine mögliche Keimbelastung, einen Befall mit Parasiten auszuschließen oder etwa Geruchsabweichungen zu erkennen. Die dabei beanstandeten Teile oder Tierkörper werden vom Schlachthofbetreiber über zugelassene Entsorgungsbetriebe entsorgt. Erst nach Abschluss aller Untersuchungen wird das Fleisch von einer amtlichen Tierärztin / einem amtlichen Tierarzt mittels Stempel unter Verwendung von Lebensmittelfarbe gekennzeichnet, wodurch die Genusstauglichkeit des Fleisches bestätigt wird. Elemente der Genusstauglichkeitskennzeichnung: AT Österreich Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes 319 Kennzahl zur Identifizierung des untersuchenden Tierarztes EG Europäische Gemeinschaft Das "AT" in der Genusstauglichkeitskennzeichnung besagt, dass Schlachtung und Untersuchung in Österreich stattgefunden haben.

8 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 8 Hygienekontrollen Die Sicherstellung einwandfreier Hygienebedingungen während des gesamten Produktionsprozesses (Aufzucht, Transport, Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, Lagerung, Verkauf) basiert gemäß geltendem Recht auf folgenden Prinzipien: Die Hauptverantwortung für die Herstellung einwandfreier Lebensmittel auf jeder Produktionsstufe liegt beim Lebensmittelunternehmer. Dieser hat ein Eigenkontrollkonzept zur Sicherstellung einer guten Hygienepraxis umzusetzen. Aufgabe der Behörde ist es, die Einhaltung und Umsetzung dieser Eigenkontrollmaßnahmen zu überwachen. Prakt. Schulung für landw. Schlachtbetriebe Schlachthof tatsächliche Probenahme im Im Rahmen der amtlichen Kontrollen wird die Einhaltung des Lebensmittelrechts überprüft. So werden unter anderem die Arbeits- und Personalhygiene, die ordentliche Durchführung der Reinigung und Desinfektion, die Kühlkette, die Instandhaltung der Betriebe, die Rückverfolgbarkeit und die Eigenkontrollmaßnahmen der Betriebe kontrolliert.

9 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 9 Je nach Betriebsgröße werden die Betriebe in unterschiedliche Betriebsgruppen eingeteilt, sodass ein kleiner Betrieb mindestens 1x jährlich, ein großer hingegen 1x wöchentlich kontrolliert wird. IGH Betriebe Kontrollen durch Kontrollen durch Stand Amtstierärzte Beauftragte Gesamt Kontrollen 2010 (IGH = Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Tieren) Rückstandskontrolle Aus der Sicht der Konsumenten ist die Rückstandsfreiheit eines Lebensmittels eng gekoppelt mit dem Begriff Qualität und spielt in der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle. Rückstände sind Stoffe, die in Lebensmitteln als Nebeneffekt der Verwendung von Tierarzneimittel oder Pflanzenschutzmittel auftreten können, aber auch Umweltschadstoffe wie Schwermetalle, Dioxine oder Radionuklide. In Bezug auf Tierarzneimittel ist ein Rückstand grundsätzlich dann vermeidbar, wenn die entsprechende Wartezeit, die für jedes Tierarzneimittel im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt wird, eingehalten wird. Um zu überprüfen, ob Höchstgehalte eingehalten und Verbote befolgt werden, wird laufend im Sinne der Verbrauchersicherheit eine Rückstandskontrolle durch Amtstierärzt/innen durchgeführt. Blut-, Harn-, Tränkwasser-, Milch- und Futtermittelproben werden gezogen und in den Labors der AGES auf Rückstände von verbotenen Substanzen untersucht. Der Großteil der Rückstandsproben wird von beauftragten Fleischuntersuchungs-Tierärzt/innen in Schlachtbetrieben im Zuge der

10 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 10 Fleischuntersuchung gezogen. Getestet wird auf Tierarzneimittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und Kontaminationen. Statistik über die Rückstandskontrolle 2010 in Oberösterreich: Insgesamt wurden Proben auf die vorgeschriebenen Rückstände untersucht. Darunter Schlachtproben gemäß Probenplan, 380 Proben von Lebendtieren im Herkunftsbetrieb gemäß Probenplan sowie 80 Verdachtsproben und 458 Proben, die im Rahmen der mikrobiologischen Fleischuntersuchung auch auf Hemmstoffe untersucht wurden. Futtermittelkontrolle: Von den oberösterreichischen Amtstierärzten und Amtstierärztinnen wurden im Jahr 2010 in über 200 Betrieben die Futtermittelhygiene überprüft und 149 Futtermittelproben gezogen. Zur Einsendung gelangten dabei wirtschaftseigene (Heu, Silage, Getreideschrot, Selbstmischungen) und zugekaufte Futtermittel (Mineralmischungen, Allein- und Ergänzungsfuttermittel). Da auch durch das Tränkewasser unerwünschte Stoffe in das Tier und somit in die menschliche Nahrungskette gelangen können, werden auch Tränkewasserproben entnommen. Für das Jahr 2011 sind gemäß Futtermittelaktionsplan 162 Futtermittelproben aus risikobasiert ausgewählten Betrieben vorgeschrieben. Das Kontingent für Dioxinuntersuchungen für das Jahr 2011 wurde aufgestockt und ein Großteil dieser Analysen wird schwerpunktmäßig im 1. Halbjahr stattfinden. Die Proben werden im Institut für Futtermittel der AGES auf das Vorhandensein von Verunreinigungen, tierischen Bestandteilen,

11 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 11 Hemmstoffen, Arzneimitteln, Schwermetallen, Salmonellen, Listerien, Enterobacteriacea, Clostridien, um nur die wichtigsten zu nennen, untersucht. Im Zuge der Futtermittelprobenziehungen und amtlicher Betriebskontrollen wird von den Amtstierärzten auch die Einhaltung der hygienischen Anforderungen überprüft. Im Jahr 2010 ergaben die Überprüfungen Beanstandungen, wie Lagerung der Futtermittel in alten Saatgut- und Düngemittelsäcken, Beimischung unerwünschter Stoffe, Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstwerten und fehlende Kennzeichnung. RASSF / DIOXIN : Um rasch über Futtermittel, die ein Risiko für die Verbraucher darstellen, informiert zu werden, wird ein europäisches Schnellwarnsystem betrieben (RASFF = Rapid Alert System for Food and Feed). Durch dieses System soll verhindert werden, dass Futter- oder Lebensmittel, die in einem Mitgliedstaat beanstandet wurden, in anderen Regionen der EU dennoch im Verkehr bleiben und dort Schaden anrichten können. Mit Hilfe dieses Systems konnte im November 2010 relativ rasch festgestellt werden, dass eine Lieferung der mit Dioxin belasteten Futterfette aus Deutschland nach Österreich nicht stattgefunden hat, da keine Warnung über das Schnellwarnsystem erfolgte. Aktueller Stand der Futtermittelimporte aus Japan: In den letzten 3 Monaten hat es laut Importliste der Europäischen Kommission keine Direktimporte für Futtermittel nach Österreich gegeben. Zukünftig importierte Futtermittel aus Japan werden untersucht, bei Überschreitung der radioaktiven Höchstwerte werden diese Futtermittel zurückgesendet.

12 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 12 AMA-Vorstandsvorsitzender DI Günter Griesmayr: AMA-SYSTEM SUS MACHT ÖSTERREICH ZUM VORREITER IN DER SCHWEINEFLEISCH-KENNZEICHNUNG "sus" (lat. für Schwein) ist ein Kennzeichnungssystem für Schweinefleisch, das von der AMA Marketing entwickelt wurde. Dabei können Kriterien der Herkunft, Qualität und/oder Produktionsweise abgesichert werden und umfassen die gesamte Wertschöpfungskette. Die zu überprüfenden Kriterien werden vom Produzenten ausgewählt und von der AMA Marketing abgesichert. Nach einem Probejahr ging das System sus mit März 2011 in Echtbetrieb und hat bereits 43 Teilnehmer/innen. Österreich ist mit diesem System europaweit Vorreiter in der Schweinefleischkennzeichnung. Mit 40 kg pro Kopf-Verzehr ist Schweinefleisch der Österreicher/innen bevorzugtes Fleisch. sus : eine Systemlücke schließt sich Zurzeit existieren bei Schweinefleisch keine gesetzliche Definition der Herkunft und auch keinerlei gesetzliche Vorgaben, an einem Schweinefleischkennzeichnungssystem teilzunehmen, wie das etwa bei Rind- und Kalbfleisch der Fall ist. Deshalb wurde mit der Entwicklung des Absicherungssystems sus von der AMA Marketing bereits vor Jahren begonnen. Gründe dafür waren neben der fehlenden allgemeinen Herkunftsdefinition auch diverse internationale Skandale im Lebensmittelbereich und nicht zuletzt auch der Wunsch einiger Marktpartner nach klarer Nachvollziehbarkeit und unabhängiger Kontrolle von Angaben. Die Erfahrungen, die die AMA Marketing bereits durch das Rindfleischkennzeichnungssystem bos gesammelt hat, konnten auch in das System sus eingebracht werden.

13 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 13 Definierte Angaben müssen nachvollziehbar sein sus ist ein reines Absicherungssystem, bei dem das jeweilige Kriterium oder die jeweiligen Kriterien vom Lizenznehmer selber gewählt wird/werden. Diese Kriterien münden in Angaben zum Schweinefleisch, die nicht nur klar definiert, sondern auch nachvollziehbar und absolut unmissverständlich sein müssen. Beispiele für Definitionen sind etwa: - Herkunft ist im Rahmen von sus so definiert, dass Geburt, Mast und Schlachtung in ein und demselben Land erfolgen müssen. Z.B. bei der Auslobung Österreich erfolgen diese drei Schritte also in Österreich. Die Auszeichnung erfolgt in diesem Fall mit Triple A. - neben der Herkunft können auch einzelne Angaben zur Qualität (z.b. ph-wert) und zur Produktionsweise (z.b. Freilandhaltung) oder zu Markenprogrammen (z.b. Tullnerfelder Schwein) abgesichert werden. Um Irreführungen auszuschließen, wird jede einzelne Angabe und Definition von der AMA Marketing geprüft und genehmigt. sus ist Begleiter vom Bauernhof bis zur Theke sus bezieht alle beteiligten Marktstufen mit ein. Bei den Landwirt/innen werden die Tiere gemäß Tierkennzeichnungs-Verordnung gekennzeichnet. Jeder Transport zum Schlachtbetrieb muss durch ein Begleitdokument, einen so genannten Viehverkehrsschein, dokumentiert werden. Am Schlachtbetrieb wird der Schlachtkörper dann mit Etiketten versehen, analog dazu am Zerlegebetrieb mit Zerlegeetiketten. Im Verkaufsgeschäft erkennt man sus -Schweinefleisch am

14 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 14 entsprechenden Logo auf den Fleischtassen bzw. der dazugehörigen Information an der Bedientheke. Im März 2011 startete der Echtbetrieb Das System sus befand sich nun ein Jahr in Probebetrieb. Dabei wurden die Erfahrungen aus der Praxis aufgegriffen und in die Weiterentwicklung des Projektes sus investiert, um eine sichere und machbare Umsetzung garantieren zu können. Da ein System natürlich auch Kosten verursacht, sind von den Lizenznehmer/innen für die Systemteilnahme ab 2011 auch Lizenzgebühren zu bezahlen. Im Moment nehmen bereits 40 heimische Schlacht und Zerlegebetriebe sowie drei Organisationen des Lebensmittelhandels am System sus teil. Zu den abgesicherten Programmen gehören etwa die Marken Tullnerfelder Schwein, Donauland Schwein, Kärntner Schwein, Steira pur, und Ilge s Schweine aus Kärnten. Österreich hat mit sus Vorreiterrolle in Europa Unsere Konsument/innen haben ein Recht, auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen zu können, insbesondere, wenn es um Lebensmittel geht. Eine eindeutige Herkunfts- und Qualitätsauslobung ist mittlerweile zur wichtigsten Vertrauensfrage geworden, was beim Dioxin-Skandal in Deutschland wieder mehr als deutlich geworden ist. Das System sus lässt dabei keine Fragen offen. Die Transparenz der Abläufe und die Nachvollziehbarkeit der Angaben machen sus zu einem schlagkräftigen Instrument im Krisenfall, da die gesamte Wertschöpfungskette eingebunden ist. Zurzeit kann kein anderes Land der Welt mit einem vergleichbaren System aufwarten, weshalb wir mit "sus" eine internationale Vorreiterrolle einnehmen. Und wahrscheinlich

15 LR Hiegelsberger, DI Griesmayr und Dr. Wampl Seite 15 haben wir in keinem anderen Land der Welt Betriebe, die sich freiwillig solchen anspruchsvollen Maßnahmen unterziehen, erläutert DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA, das Kennzeichnungssystem sus. sus erhöht die Glaubwürdigkeit Die Teilnahme an sus ist freiwillig. Deshalb ist die Akzeptanz des Systems in der Praxis besonders wichtig. Der Nutzen für die Teilnehmer/innen liegt in der erhöhten Glaubwürdigkeit der gemachten Angaben. Da alle Beteiligten am Prozess, also Landwirt, Schlachthof, Zerlegebetrieb und Handel in das System integriert sind, ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit möglich. Dies wird durch unabhängige Kontrollen überprüft und gewährleistet, erläutert Griesmayr das System. AMA-Gütesiegel bleibt die Königsklasse Wesentlicher Unterschied zwischen einem Kennzeichnungssystem wie sus und dem AMA-Gütesiegel ist folgender: - sus ist ein reines Absicherungssystem für Schweinefleisch und gibt selbst keine konkreten Kriterien vor. Kontrolliert und ausgelobt werden nur die Kriterien, die individuell mit den Produzenten festgelegt wurden. - für die Produkte mit dem AMA-Gütesiegel hingegen ist eine ganze Palette von Qualitäts- und Herkunftskriterien fix vorgegeben. Auch die Kontrollen beziehen sich auf alle Kriterien, die in den Richtlinien der jeweiligen Produktgruppe festgelegt sind. Fotos: Land OÖ

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