VOF-Verfahren Schadstoffsanierungs- und Abbruchplanung für 5 Hochhäuser in Kamp-Lintfort Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb

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1 Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen folgendermaßen strukturiert ein: Vom Bewerber: 1. Teilnahmeantrag 2. Anlage 1 Interessen und Beteiligungen 3. Anlage 2 Zusammenarbeit mit Anderen 4. Anlage 3 Erklärung Ausschluss 5. Anlage 4 Erklärung zwingender Ausschluss 6. Anlage 5 Haftpflicht zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung 7. Anlage 6 Umsatz für entsprechende Dienstleistungen 8. Anlage 7 Befähigung der Projektleitungen 9. Anlage 8 Referenzformblatt 10. Anlage 9 Anzahl Beschäftigte 11. Anlage 10 Erklärung zur technischen Ausstattung Bei Bewerbergemeinschaften (ARGE) hat jedes Mitglied die Unterlagen zu Ziffer 1 6 und 11 einzureichen. Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen: 12. Erklärung Nachunternehmer Folgende weitere Unterlagen sind einzureichen. (Bei Bewerbergemeinschaften (ARGE) hat jedes Mitglied die Unterlagen zu Ziffer einzureichen.) 13. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen 14. Verpflichtungserklärung nach 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Folgende Unterlagen sind zu beachten: 15. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Dienstleistungen Seite 1/29

2 Name des Bewerbers, Rechtsform: Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren nach VOF Wir bewerben uns hiermit um die Teilnahme am Vergabeverfahren und bestätigen hiermit die Richtigkeit aller in den vorgenannten Anlagen gemachten Angaben. Wir erklären, dass wir nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt* oder Ingenieur* gemäß 19 (1+2+3) VOF Ausgabe 2009 berechtigt sind und sofern die Leistungsphase 4 der HOAI beauftragt werden soll die Voraussetzungen nach 70 BauO NRW zur Bauvorlageberechtigung erfüllt werden., den (Ort, Datum) Firmenstempel und Unterschrift *Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Seite 2/29

3 Anlage 1 Erklärung zu Interessen und Beteiligungen Hiermit erklären wir, dass unsere Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen gegeben ist. wir mit folgenden Unternehmen auf folgende Art wirtschaftlich verknüpft sind (z. B. in Form einer Beteiligung): wir (auch als verbundenes Unternehmen) mit folgenden Arbeiten für dieses Projekt bereits beauftragt sind (Beispielsweise: Beratung für Dritte wie Nutzer, Projektsteuerung, Qualitätsüberwachung, Bauausführung, auch als Generalunternehmer): Seite 3/29

4 Anlage 2 Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen - bezogen auf den ausgeschriebenen Auftrag - Hiermit erklären wir, dass wir: auf den Auftrag bezogen nicht in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten werden. mit folgenden Unternehmen auf den Auftrag bezogen zusammenarbeiten werden: 1. Unterauftragnehmer, deren Nachweise zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen berücksichtigt werden: Firmenname: Diese Unterauftragnehmer müssen die Erklärung Nachunternehmer ausfüllen. 2. Weitere Nachunternehmer Leistungen: Der Bewerber muss mit der ersten Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen). dass wir im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft aus folgenden vollständig aufgeführten - Mitgliedern bilden: 1. Mitglied der ARGE: 2. Mitglied der ARGE: 3. Mitglied der ARGE: und Herr/Frau der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Seite 4/29

5 Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft ist eine Begründung zwingend erforderlich. Begründung: wir werden erst durch das Eingehen der Gemeinschaft in die Lage versetzt, ein Angebot abzugeben und somit am Wettbewerb teilzunehmen oder / und die Mitglieder der Gemeinschaft haben zusammen einen nur unerheblichen Marktanteil oder / und andere Gründe: Seite 5/29

6 Anlage 3 Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien Hiermit erklären wir, dass für unsere Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter keine zwingenden Ausschlusskriterien bestehen. Ich versichere, dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Hinweis: Das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Deliktes nach 4 Abs. 6 VOF führt zum Ausschluss des Bewerbers, wenn nicht ein Ausnahmefall gegeben ist. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens der Auftraggeber von der Unzuverlässigkeit des Bewerbers erfährt., den (Ort, Datum) Firmenstempel und Unterschrift Seite 6/29

7 Anlage 4 Erklärung zu Ausschlusskriterien Hiermit erklären wir, dass für unsere Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter keine Ausschlusskriterien bestehen. Ich versichere, dass ich/wir bzw. unser Unternehmen: a) uns nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder die Tätigkeit eingestellt haben oder uns aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden, b) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, d) meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben, e) uns nicht bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß den 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen., den (Ort, Datum) Firmenstempel und Unterschrift Seite 7/29

8 Anlage 5 Nachweis der Eignung - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Wir verpflichten uns - spätestens im Auftragsfall - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: a) für Personenschäden ,-- b) für sonstige Schäden ,-- Seite 8/29

9 Anlage 6 Nachweis der Eignung - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Erklärung über den Umsatz für Ingenieurdienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre Honorare in netto Ingenieurleistungen Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre ( ) Name des Büros Name des Büros Name des Büros Summe der Bewerbergemeinschaft / Bewerber inkl. der Nachunternehmer davon Bauen im Bestand Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre ( ) Name des Büros Name des Büros Name des Büros Summe der Bewerbergemeinschaft / Bewerber inkl. der Nachunternehmer Die Stadt Kamp-Lintfort behält sich vor, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerber mittels Auskunft über Credit-Reform o.ä. zu prüfen. Negative Auskünfte führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Seite 9/29

10 Anlage 7 Nachweis der Eignung - Fachliche Eignung Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen Projektleitung Name Qualifikation Ingenieur Berufserfahrung Jahre (Berufspraxis i.d.r. mindestens 5 Jahre) Anzahl Projekte Berufserfahrung für folgende Projekte Beispiele: verantwortlicher Bauleiter nach BauO NW Name Qualifikation Ingenieur Berufserfahrung Jahre (Berufspraxis i.d.r. mindestens 5 Jahre) Anzahl Projekte Berufserfahrung für folgende Projekte Beispiele: Koordinator gem. VDI/GVSS 6202 Name Qualifikation Berufserfahrung Ingenieur Sachkunde gemäß TRGS 519/521/524 Jahre (Berufspraxis i.d.r. mindestens 5 Jahre) Anzahl Projekte Berufserfahrung für folgende Projekte Beispiele: Seite 10/29

11 Anlage 8 Nachweis der fachlichen Eignung Referenzen Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 12 Jahren (Zeitraum ) erbracht wurden. Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung, als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen - durch die Bildung eines Mittelwertes - berücksichtigt. Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann: 1. Zwei Referenzen für Abbruchplanungen, davon mindestens eine Referenz für ein Wohn- und / oder Geschäftsgebäude in innerstädtischer Lage (mit Höhen > 45 m und direkt angrenzender Bestandbebauung), davon mind. eine Referenz mit Baukosten über 3,0 Mio. Euro (netto). 2. Zwei Referenzen für Schadstoff-, insbesondere Asbest-Sanierung, davon mindestens eine Referenz mit Baukosten über 0,5 Mio. Euro (netto) 3. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Bestätigungsschreiben des Auftraggebers sind beizulegen. Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 12 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachgewiesen sind: Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt (Anlage 8) oder Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 8) als Eigenerklärung des Bewerbers Liegen für Referenzen keine Bescheinigungen vor, werden diese Referenzen nicht gewertet. Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin. Seite 11/29

12 Anlage 8 - Referenzformblatt - Projekt 1 Abbruchplanung Projektbezeichnung, Ort Auftraggeber Ansprechpartner des Auftraggebers: Tel.: Fax: Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das / die Unternehmen, das / die die Leistung erbracht hat / haben) Ausführliche Beschreibung der Leistung und persönlich betreuter Aufgaben (bzgl. des Projektleiters) im Projekt: Abbruchplanung für Hochhaus in Innenstadtlage Auftragsart inkl. Asbestsanierung inkl. sonstiger Schadstoffsanierung sonstiges Gebäude > 25 m Gebäude > 50 m Gebäude > 80 m Gegenstand des Auftrags Gebäude > 100 m Wohn- und Geschäftsgebäude Bürogebäude sonstiges Studie zu Abbruchvarianten Planung von Abbruchvarianten Komplexität des Auftrags Erstellung der Abbruchstatik konventioneller Abbruch Sprengabbruch Beweissicherung sonstiges Erbrachte Leistung: (Leistungsanteil des/r Bewerber/s) bearbeitete Leistungsphasen Seite 12/29

13 Leistungszeitraum: Projektgröße BRI in m³ m³ Baukosten in brutto Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles Stempel & Unterschrift des Auftraggebers Seite 13/29

14 Anlage 8 - Referenzformblatt - Projekt 2 Abbruchplanung Projektbezeichnung, Ort Auftraggeber Ansprechpartner des Auftraggebers: Tel.: Fax: Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das / die Unternehmen, das / die die Leistung erbracht hat / haben) Ausführliche Beschreibung der Leistung und persönlich betreuter Aufgaben (bzgl. des Projektleiters) im Projekt: Abbruchplanung für Hochhaus in Innenstadtlage Auftragsart inkl. Asbestsanierung inkl. sonstiger Schadstoffsanierung sonstiges Gebäude > 25 m Gebäude > 50 m Gebäude > 80 m Gegenstand des Auftrags Gebäude > 100 m Wohn- und Geschäftsgebäude Bürogebäude sonstiges Studie zu Abbruchvarianten Planung von Abbruchvarianten Komplexität des Auftrags Erstellung der Abbruchstatik konventioneller Abbruch Sprengabbruch Beweissicherung sonstiges Erbrachte Leistung: (Leistungsanteil des/r Bewerber/s) bearbeitete Leistungsphasen Seite 14/29

15 Leistungszeitraum: Projektgröße BRI in m³ m³ Baukosten in brutto Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles Stempel & Unterschrift des Auftraggebers Seite 15/29

16 Anlage 8 - Referenzformblatt - Projekt 3 Schadstoff- und/oder Asbest-Sanierung Projektbezeichnung, Ort Auftraggeber Ansprechpartner des Auftraggebers: Tel.: Fax: Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das / die Unternehmen, das / die die Leistung erbracht hat / haben) Ausführliche Beschreibung der Leistung und persönlich betreuter Aufgaben (bzgl. des Projektleiters) im Projekt: Schadstofferkundung / Schadstofferhebung Fachplanung Sanierung nach TRGS 519 Fachplanung Sanierung nach TRGS 521 Fachplanung Sanierung nach TRGS 524 Auftragsart Koordinationsfunktion TRGS 519 Koordinationsfunktion TRGS 521 Koordinationsfunktion TRGS 524 / BRG 128 Abfall- und Entsorgungskonzept Überwachung der Entsorgung sonstiges Abbruch Schadstoffsanierung Komplexität des Auftrags Entsorgung Abbruch UND Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung UND Entsorgung sonstiges Erbrachte Leistung: (Leistungsanteil des/r Bewerber/s) bearbeitete Leistungsphasen Leistungszeitraum: Projektgröße BRI in m³ m³ Seite 16/29

17 Baukosten in brutto Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles Stempel & Unterschrift des Auftraggebers Seite 17/29

18 Anlage 8 - Referenzformblatt - Projekt 4 Schadstoff- und/oder Asbest-Sanierung Projektbezeichnung, Ort Auftraggeber Ansprechpartner des Auftraggebers: Tel.: Fax: Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das / die Unternehmen, das / die die Leistung erbracht hat / haben) Ausführliche Beschreibung der Leistung und persönlich betreuter Aufgaben (bzgl. des Projektleiters) im Projekt: Schadstofferkundung / Schadstofferhebung Fachplanung Sanierung nach TRGS 519 Fachplanung Sanierung nach TRGS 521 Fachplanung Sanierung nach TRGS 524 Auftragsart Koordinationsfunktion TRGS 519 Koordinationsfunktion TRGS 521 Koordinationsfunktion TRGS 524 / BRG 128 Abfall- und Entsorgungskonzept Überwachung der Entsorgung sonstiges Abbruch Schadstoffsanierung Komplexität des Auftrags Entsorgung Abbruch UND Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung UND Entsorgung sonstiges Erbrachte Leistung: (Leistungsanteil des/r Bewerber/s) bearbeitete Leistungsphasen Leistungszeitraum: Projektgröße BRI in m³ m³ Seite 18/29

19 Baukosten in brutto Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles Stempel & Unterschrift des Auftraggebers Seite 19/29

20 Anlage 9 Nachweis der Eignung - Fachliche Eignung Erklärung, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten Jährliches Mittel der Beschäftigten, gewertet werden ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter. Ingenieure in der Objektplanung Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre ( ) Name des Büros Name des Büros Name des Büros Summe der Bewerbergemeinschaft / Bewerber inkl. der Nachunternehmer Seite 20/29

21 Anlage 10 Nachweis der Eignung - Fachliche Eignung Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird. Die hier aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt. Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Anforderungen erfüllt: a) Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD b) Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (GAEB-Standard 1990). Der Standard für Erzeugung, Austausch und Archivierung von AVA-Daten der Stadt Kamp-Lintfort wird verbindlich angewendet. c) Erstellung der Leistungsverzeichnisse unter Verwendung des Standardleistungsbuches Bau (StLB-Bau). d) Nutzung einer internetbasierten Kommunikationsplattform mit Dokumentationsmanagement Der Bieter hat die in diesem Zusammenhang stehenden Programme und Systeme nachstehen aufzuführen. a) b) c) d) Seite 21/29

22 Erklärung Nachunternehmer Name des Bewerbers : Name des Nachunternehmers (Büro / Unternehmen), Rechtsform Straße PLZ Ort Land Ansprechpartner Leistungsbilder die im Auftragsfall erbracht werden sollen Name des verantwortlichen Architekten / Ingenieurs Hiermit erklären wir, dass wir als Nachunternehmer für die o.g. Leistungen zur Verfügung stehen und dass für unsere Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter keine Ausschlusskriterien nach 4 (6) und (9) VOF bestehen., den (Ort, Datum) Firmenstempel und Unterschrift Seite 22/29

23 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreueund Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. 1. Ich erkläre/wir erklären bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 1 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. Weiter mit Ich erkläre/wir erklären -Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3. - dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes 3 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. 1 Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) zu sein. 2 wie vor 3 ersetzt durch das Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) Seite 23/29

24 dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. 3. weitere Pflichtangaben 3.1 Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Es liegt keine tarifliche Bindung vor (danach weiter mit 3.2). Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben (danach weiter mit 3.2): 3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungs-erbringung eingesetzten Beschäftigten: Ich erkläre/wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Seite 24/29

25 Verpflichtungserklärung nach 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 4 Ich erkläre / Wir erklären 5 : - Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Anwendbarkeit von 19 TVgG NRW 2. Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) Ja, weiter mit 2. Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich). 2.1 Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 250 bis 500 Beschäftigte (Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 20 bis 250 Beschäftigte (Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). 2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt: Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden, explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind, Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil, Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit, Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, 4 Stand: Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach 19 TVgG - NRW umzusetzen. Seite 25/29

26 Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigen, Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigen, Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten, Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten, Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung, Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses, Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien, Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer Familienpflegeteilzeit, Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit, Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente, Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht, Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum, insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten. 2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben) Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im Rahmen des TVgG NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor Zuschlagserteilung nachweisen. Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen. Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung durchzuführen. Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden): Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar. Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden): Seite 26/29

27 3. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit folgenden Verpflichtungen einverstanden: Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach. Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit 6 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben. Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können. (Datum, Unterschrift, Firmenstempel) 6 Der Inhalt der Dokumentation sowie die Aufbewahrungsfrist ergibt sich auch 20 Abs. 2 und 3 der RVO TVgG - NRW. Seite 27/29

28 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen 7 1) Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, ihren bzw. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, (2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, ihren bzw. seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist, (3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden, (4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre bzw. seine regulär Beschäftigten. 2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) ihren bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können, (3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen dem Auftraggeber vorzulegen, (4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen, (5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 7 Stand: Seite 28/29

29 (6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, (7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW zu 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt. 3) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen, (2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. 11 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraglich sicherzustellen. 4) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, ihre bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses. Die Bestimmungen des 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt. Seite 29/29

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