Dr. Kay-Uwe Rhein Erfahrungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

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1 4. Sächsischer Vergabedialog Chancen und Risiken bei der Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe Dr. Kay-Uwe Rhein Erfahrungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 1

2 Überblick 1. Einleitung 2. Bericht über die Evaluation des TVgG NRW 3. Überblick über die jetzigen Regelungen 4. Bewertung 5. Praxisbeispiele 6. Fazit 2

3 1. Einleitung Leitlinien der Vergaberechtsreform 2016 Die Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet Leitlinien: Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts müssen einfach und anwenderfreundlich sein. Ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess wird angestrebt. 3

4 1. Einleitung Strategische Vergabeziele Tariftreue Umweltkriterien ILO-Kernarbeitsnormen Frauenförderung, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vorbildfunktion für sozialverträgliche, umweltfreundliche, gleichstellungs- und integrationsfördernde sowie mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen 4

5 2. Bericht Landtagsdrucksache NRW 16/2771 grundsätzliche Zielunterstützung Flickenteppich Bürokratischer Aufwand Hilfsangebote Unternehmen haben keine Probleme (!) Präqualifizierung Kontrollen Keine wesentlichen Veränderungen in der Praxis 5

6 3. Überblick über die jetzigen Regelungen Mindestlohn Bestbieterprinzip Prüfbehörde Servicestelle Neue Schwellenwerte Siegelsystem Konkretisierung und weitere Pflichten durch RVO TVgG, z.b. Straßenfahrzeuge 6

7 3. Überblick über die jetzigen Regelungen Merkblatt allgemeine Vorgaben, Merkblatt Frauenförderung Vereinbarkeit Beruf und Familie, Merkblatt ILO, Merkblatt Umweltschutz und DAC Länderliste Berichtsjahre Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung, Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung Familie/Frauen/Beruf, Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung Dienstleistung, Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung Bauleistung, Besondere Vertragsbedingungen Berücksichtigung ILO Normen 7

8 Oberschwellenbereich NEU 2 stufiges System & VOB GWB VgV SektVO VSVgV KonzVO StatVO VOB TVgG RVO TVgG 8

9 Unterschwellenbereich GemHVO KommunalUVO UVgO VOB TVgG RVO TVgG 9

10 Eigene Bewertung RL 2014/24/EU: Erwägungsgründe 6 f., 36 ff., 47, 75, 85, 92 f., 99, 104 f., Art. 18 Abs. 2, 20 Abs. 1, 43 Abs. 1, 57 Abs. 2, 67 Abs. 2, 70, 74 ff., 10

11 Eigene Bewertung Ist das Vergaberecht der zutreffende Ort zur Verwirklichung gesellschaftspolitischer Zielsetzungen? Sind die Regelungen in NRW überzogen? 11

12 Beispiele Putzerarbeiten 12

13 Beispiele Nachhaltigkeitsaspekte 13

14 Beispiele Fahrzeuge der Feuerwehr und 68 VgV 14

15 15

16 Beispiele Verpflichtungserklärung nach 8 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Auszug 2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt: Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum, insbesondere in den männerdominierten Berufen, Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden, explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind, Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil, Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit, Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigten, Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigten, Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten, Bereitstellung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten, z.b. durch ein Familienservicebüro, insbesondere zur Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten, Angebot betriebseigener Kinderbetreuungsplätze (Betriebskindertagesstätten in alleiniger oder kooperativer Trägerschaft), Angebot betrieblich finanzierter beziehungsweise unterstützter Kinderbetreuungsplätze, insbesondere durch den Erwerb von Belegplätzen in Einrichtungen gemeinnütziger oder privatgewerblicher Träger, Kooperationen mit Tagespflegepersonen oder die Übernahme der einem Einrichtungsträger entstandenen Mehrkosten für die Anpassung der Betriebsform der Einrichtung an die Bedürfnisse von berufstätigen Eltern Angebot betrieblich organisierter beziehungsweise finanzierter Kontingente zur Notfallbetreuung, Diese Verpflichtung wird auch dann erfüllt, wenn das Unternehmen Regelungen trifft, die ein Verhalten nach 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVO TVgG NRW (hier. Spiegelstrich Nummer 2) für sämtliche Beschäftigte untersagen und unterbinden. 16

17 Fazit Tariftreue im Sinne des Bundesmindestlohnes sinnvoll Umwelt- und Energieeffizienzkriterien müssen nicht gesondert vorgegeben werden ILO-Kernarbeitsnomen bleibt kritisch Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt gesellschaftspolitisches Anliegen Die Digitalisierung des Vergabeprozesse verlangt nach bundesweiter Angleichung 17

18 Fazit Vielen Dank 18

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