Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)

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1 Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW () Bindung an Tarifverträge im Geltungsbereich des AEntG und ÖPNV, Mindestarbeitsentgelt EUR 8,62 pro Stunde Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2 Anwendungsbereich des Öffentliche Auftraggeber gemäß 98 GWB (einschließlich kommunaler Gesellschaften mit privatrechtlicher Rechtsform) im Land Nordrhein-Westfalen Schwellenwerte unterschiedlich: 0 EUR, EUR, EUR, EUR, EUR maßgeblich für Vergabeverfahren, die nach dem begonnen wurden Rechtsverordnung zum (RVO ): anwendbar für Vergabeverfahren, die nach dem begonnen werden 2

3 Rechtsquellen und Fundstellen : _Wirtschaft/TVgG-NRW.pdf;jsessionid=EA8F571AFC B2B620A5D RVO (mit Vergabeformularen und Begründung): _Wirtschaft/TVgG_RVO_08_05_13.pdf;jsessionid=EA8F571AFC B2B620A5D Erläuterung zur RVO: Leitfaden des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW, Fundstelle: gesetz/tvgg_-_nrw_-_rvo_leitfaden_1_auflage_22_05_13.pdf FAQ-Liste des Ministeriums, Fundstelle: Checkliste HWH: _und_vergabegesetz Veranstaltung_am_ Checkliste.pdf 3

4 : Auswirkungen auf Veröffentlichung, Leistungsbeschreibung und Wertung Veröffentlichung der Vergabeabsicht bei EU- Binnenmarktrelevanz (insbesondere unter Auftraggeber entscheidet: Durchführung einer Lebenskostenzyklusanalyse Recyclingbaustoffe und Holz sind gleichberechtigt in Planungsüberlegungen einzubeziehen Technische Geräte: von Bietern sind Angaben zum Energieverbrauch zu fordern, u. U. auch eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder eine vergleichbare Methode zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit 4

5 : Auswirkungen auf Veröffentlichung, Leistungsbeschreibung und Wertung Bei Festlegung des Leistungsgegenstandes ist grds. höchstes Leistungsniveau an Energieeffizienz zugrunde zu legen Zuschlagskriterien zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes sowie von sozialen, innovativen und gleichstellung-, integrationspolitischen sowie ausbildungsfördernden Aspekten möglich Anforderung an Bieter: in Holzprodukten (einschl. Papier und Karton) verarbeitete Rohholz muss aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Nachweis ist durch Zertifikat PEFC, FSC oder gleichwertige Siegel, Zertifikate oder Nachweise zu erbringen. Ausnahme: Warenwert unter 20 % des Auftragswertes, kein Funktionszusammenhang zu Nachhaltigkeitsaspekten (folgt aus 1 Abs. 3 RVO) 5

6 Vergabeunterlagen: Formulare nach der RVO Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage 1 zur RVO) BVB zu Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlagen 2, 3 zur RVO) Verpflichtungserklärung nach 18 zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4 zur RVO) BVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 5 zur RVO) Verpflichtungserklärung nach 19 zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Anlage 6 zur RVO) 6

7 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen (nicht: Lieferaufträgen) ab einem Auftragsvolumen von EUR

8 Formular Tariftreue und Mindestentlohnung Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen: Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG): verbindliche Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelt werden gewährt, mindestens aber ein Mindeststundenentgelt von EUR 8,62 ÖPNV: Entgelt nach einschlägigem und repräsentativen Tarifvertrag Beschäftigten wird bei Ausführung einer Leistung, die aufgrund des Vergabeverfahrens erbracht wird, ein Mindeststundenentgelt von EUR 8,62 gezahlt 8

9 Formular Tariftreue und Mindestentlohnung Geltungsbereich des AEntG: z. B. Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe einschließlich Montageleistungen auf Baustellen Gebäudereinigung Sicherheitsdienstleistungen Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Zuzüglich erforderlich: allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag oder verbindlich vorgegeben durch RVO nach AEntG (z. B. Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Sicherheitsdienstleistungen, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft) 9

10 Formular Tariftreue und Mindestentlohnung Weitere Pflichtangaben: Art der tariflichen Bindung (soweit vorhanden): Tarifvertrag ist anzugeben Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte auch dann, wenn zuvor der Tarifvertrag angegeben wurde Angabe darf dem tariflichen Mindestlohn nicht widersprechen keine pauschale Eintragung EUR 8,62 10

11 BVB zu Tariftreue und Mindestentlohnung Mindestentgelte sind zu zahlen. Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Nachunternehmer müssen sich ebenfalls entsprechend verpflichten. Nachunternehmerangebote sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der Mindestentgelte kalkuliert sein können. Nachunternehmer müssen darüber informiert werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Mit Nachunternehmern muss die VOB/B bzw. die VOL/B vereinbart werden, keine ungünstigeren Bedingungen als im Hauptvertrag. 11

12 Verpflichtungserklärung nach 18 : ILO-Kernarbeitsnormen ILO-Kernarbeitsnormen: Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und des Schutz des Vereinigungsrechtes Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 12

13 Verpflichtungserklärung nach 18 : ILO-Kernarbeitsnormen Besonderer Nachweis ist zu führen, wenn es sich um ein kritisches Produkt handelt und dieses Produkt aus einem kritischen Herkunftsland stammt Es geht um das gelieferte bzw. eingebaute Produkt, nicht um Werkzeuge. Gilt nicht bei einem Warenwert unter 20 % des Auftragswertes, wenn kein Funktionszusammenhang zu Nachhaltigkeitsaspekten besteht. Gilt nicht bei globalem Marktversagen. 13

14 Formular: Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG NRW: ILO-Kernarbeitsnormen Kritische Produktkategorien: Bekleidung, Stoffe und Textilwaren Naturkautschuk-Produkte landwirtschaftliche Produkte Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten Holz Lederwaren, Gerbprodukte Natursteine Spielwaren Sportartikel Teppiche Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware) 14

15 Formular: Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG NRW: ILO-Kernarbeitsnormen Kritische Produktherkunft: Aus Ländern, die in die DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete eingetragen sind Bsp.: China, Indien, Türkei, alle Staaten Afrikas und Lateinamerikas nicht: Saudi-Arabien, Golfstaaten, alle EU-Staaten Produktherkunft: Bei wesentlicher oder wirtschaftlich gerechtfertigter Be- oder Verarbeitung: Herkunftsland ist das Land der letzten Be- oder Verarbeitungsstufe vor Einführung in die EU kanadischer Weizen in Mexiko gemahlen: Mexiko chinesische Hardwarekomponenten in den USA zusammengesetzt: USA 15

16 Formular: Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG NRW: ILO-Kernarbeitsnormen Wenn besonderer Nachweis erforderlich ist: Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis oder Bieter vergewissert sich selbst oder Bieter hat wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung verbotener Produkte zu vermeiden (Bsp. aus Leitfaden: vertragliche Regelung in Zuliefervertrag) Wenn besonderer Nachweis nicht erforderlich ist: Erklärung: Bieter geht davon aus, dass die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen bei Gewinnung und Herstellung der Waren eingehalten wurden 16

17 Frauenförderung, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, 19 bisher: TVgG mangels RVO zur Umsetzung insoweit nicht anwendbar Mit Inkrafttreten der RVO zum TVgG am anzuwenden für ab dem beginnende Vergabeverfahren Alle Aufträge, auch Lieferleistungen ab Auftragswert ohne USt. EUR bei Bauleistungen EUR Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten 17

18 Verpflichtungserklärung nach 19 : Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frage 1: Mehr als 20 Beschäftigte? Frage 2.1: über 500 Beschäftigte: 4 Maßnahmen 250 bis 500 Beschäftigte: 3 Maßnahmen über 20 bis 250 Beschäftigte: 2 Maßnahmen 18

19 Verpflichtungserklärung nach 19 : Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frage 2.2: Auswahl der Maßnahmen nach dem Katalog des 17 RVO Maßnahmen außerhalb des Katalogs sind irrelevant Besonderheiten: Mobbing-Verbot : gilt arbeitsrechtlich ohnehin Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern: (P) Baugenehmigung, Arbeitssicherheit, Datenschutz/Verschwiegenheit betrieblich organisierte Kinderbetreuung: (P) Erlaubnis zur Kindertagespflege, 43 SGB VIII Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses: u. U. steuer- und sozialversicherungsfrei) 19

20 Frauenförderung, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Umsetzung der Maßnahmen Dokumentation: Aktenanlage, Mindestinhalt: Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen Maßnahme Zeitpunkt der Einleitung / voraussichtlichen oder tatsächlichen Durchführung Angaben zu Auswirkungen und Nachhaltigkeit der Wirkung, insb.: Zahl der betroffenen Beschäftigten, Anteil an Gesamtbeschäftigten Zeitpunkt der Einleitung / Dauer der Durchführung ob Maßnahme über Dauer der Durchführung weiter angeboten / fortgeführt wird Mindestaufbewahrung: 1 Jahr Veröffentlichung der Dokumentation im Unternehmen 20

21 Frauenförderung: Besonderheiten und offene Rechtsfragen Maßnahmen nur zwingend für Beschäftigte, die an der Auftragsausführung mitwirken (P) betriebliche Gleichbehandlung zu beachten ggf.: betriebliche Mitbestimmung, beeinflusst Zeitplanung Berufung auf frühere Verpflichtung/Maßnahme 12 Monate nach Zuschlag möglich ( 19 Abs. 2 RVO) (P) Dürfen darüber hinaus nur neue Maßnahmen angegeben werden? Antwort: wohl ja Befristung der Maßnahmen für Zeit der Auftragsausführung bzw. Aufhebung nach Auftragsausführung möglich Gilt nicht für Nachunternehmer 21

22 Frauenförderung / Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Ausnahmen Keine Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erforderlich: Verpflichtung wurde im Zusammenhang mit einer anderen Beauftragung in den letzten 12 Monaten bereits übernommen Alle Katalogmaßnahmen durchgeführt oder eingeleitet (praktisch auszuschließen) Aus objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage, Maßnahmen durchzuführen (praktisch auszuschließen) Maßnahmen unverhältnismäßig und unzumutbar (praktisch auszuschließen) 22

23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Norbert Reuber Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft Sachsenring Köln Telefon: +49 (0)2 21 / Telefax: +49 (0)2 21 / rb@hwhlaw.de Internet: 23

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