Information zur Vergaberechtsreform in das nationale Recht
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- Franz Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Information zur Vergaberechtsreform 2014 Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in das nationale Recht zum 18. April 2016 Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 1
2 Die Umsetzung der evergabe G R U N D L A G E N : Im Februar 2011 hat die Deutsche Bank Research im Rahmen ihrer Auswertungen ermittelt, dass: das öffentliche Auftragswesen der EU-Mitgliedsstaaten jährlich durchschnittlich ein Volumen von EUR (Trillion 1 ) einnimmt und somit Waren und Dienstleistungen von rd. 19 % des Brutto-Inlandproduktes der EU umgesetzt werden. nur ein geringfügiger Teil dieser Aufträge den Schwellenwerten unterliegt, woraus eine Einschränkung des Marktes mit zwangsläufig unwirtschaftlichen Ergebnissen resultiert. riesige Einsparpotentiale vorhanden sind, die selbst unter Zugrundelegung konservativer Berechnungsmethoden bei vollständiger Umstellung auf E-Procurement jährlich wenigstens zwischen 50 und 75 Mrd. EUR erwarten lassen. durch Erhöhung der Transparenz und Einhaltung der öffentlichen Rechenschaftsverpflichtung zudem ein erheblicher Zuwachs an Quantität generiert würde. 1 Deutsche Bank Research; Snapshot 36 - E-procurement, February 2011 [Zitat]: Public procurement worth two trillion euros needs smarter Spending - Public procurement is a two trillion euros business. Im US-Englischen steht die Trillion allerdings für 10 12, zu Deutsch Billion. Im Britischen Englisch wird es aufgrund des amerikanischen Einflusses sowohl für als auch traditionell für gebraucht. Daher ist bei Übersetzungen aus dem Englischen Vorsicht angebracht. Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 2
3 Die Umsetzung der evergabe G R U N D L A G E N : Unter Einbeziehung des Public E-Procurement wurde die Anregungen der Deutschen Bank in Abs. 1 des Artikel 22 der neuen EU-Vergaberichtlinien aufgenommen: Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die gesamte Kommunikation und der gesamte Informationsaustausch nach dieser Richtlinie, insbesondere die elektronische Einreichung von Angeboten, unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel gemäß den Anforderungen dieses Artikels erfolgen. Die für die elektronische Kommunikation zu verwendenden Instrumente und Vorrichtungen sowie ihre technischen Merkmale müssen nichtdiskriminierend und allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) kompatibel sein und dürfen den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken. [ ] Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 3
4 Die Umsetzung der evergabe L E I T L I N I E N D E R U M S E T Z U N G : 1. Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts müssen einfach und anwenderfreundlich sein. 2. Eine wirtschaftliche Beschaffung wird durch Wettbewerb, Transparenz und Nichtdiskriminierung sichergestellt.!! 3. Soziale, ökologische und innovative Aspekte sollen im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt werden.?! 4. Kommunale Handlungsspielräume sollen erhalten bleiben.??!! 5. Der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer soll so gering wie möglich gehalten werden.?? Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 4
5 Die Umsetzung der evergabe L E I T L I N I E N D E R U M S E T Z U N G : Öffentliche Aufträge im Inland und im EU-Ausland sollen für deutsche Unternehmen gleichermaßen attraktiver werden. Europa- und bundesweit soll das Vergabeverfahren daher möglichst einheitlich sein.!! Kleine und mittlere Unternehmen dürfen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt werden.!! 8. Ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess wird angestrebt.!! 9. Wirtschaftsdelikten muss wirksam entgegengewirkt werden. 10. Die EU-Richtlinien werden eins zu eins in das deutsche Recht umgesetzt.!! Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 5
6 Die Umsetzung der evergabe Aufbau des neuen Vergaberechtes ab Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU Anforderungen des EU-Primärrechts (Bundesvergabegesetz) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) NEU: 4. Teil, 97 bis 184 VOLLSTÄNDIGE ÜBERARBEITUNG: Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) (Landesvergabegesetze) Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) NEU: Konzessionsverordnung (KonzVO) VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. SchwarzArbG AEntG MiLoG SGB IX KorruptionsbG NRW RVO-TVgG NRW Vergaben unterhalb der Schwellenwerte sind wie bisher unter Beachtung der Vergabegrundsätze transparent, diskriminierungsfrei und gleichbehandelnd VOL/A VOB/A VOF in Anlehnung an das Oberschwellenrecht NEU: unter Berücksichtigung strategischer Vergabeziele durchzuführen. Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 6
7 Die Umsetzung der evergabe G R U N D L E G E N D E Ä N D E R U N G E N : 1. ab 18. April 2016 (24 Monate nach Inkrafttreten der EU Richtlinie) Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen. Damit besteht mutmaßlich keine Möglichkeit mehr, die Bekanntmachung per Fax oder als PDF-Datei zu übermitteln. Diese kann dann ausschließlich durch OJS-eSender zertifizierte E-Vergabeplattformen wie z.b. dem Deutschen Vergabeportal übermittelt oder bei SIMAP händisch eingegeben werden. Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) müssen nach Maßgabe des Art. 53 elektronisch und unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig sowie direkt zugänglich sein. 2. ab 18. Oktober 2018 (54 Monate nach Inkrafttreten der EU Richtlinie) Die gesamte Kommunikation und der Informationsaustausch haben insb. im Hinblick auf die Annahme von Angeboten in elektronischer Form (Art. 22) zu erfolgen. Anstelle unterschiedlicher Eigen- oder Dritterklärungen müssen Vergabestellen eine von der EU auf Grundlage eines Standardformulars vorgegebene Eigenerklärung akzeptieren (Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE). Die Eigenerklärung wird ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt. Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 7
8 Kurz zusammen gefasst Die Elektronische Vergabe (evergabe) bezeichnet die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und ist ein Teilbereich des Public E-Procurement (elektronischer Beschaffungsprozess). Kennzeichnend ist die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln, zum Zwecke der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, speziell für die Institutionen des Öffentlichen Sektors nach Maßgabe des Vergaberechts. Die evergabe wird im Rahmen von E-Government als Schlüsselanwendung gesehen. Die wesentlichen Phasen einer Ausschreibung, also die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, die Bekanntmachung inklusive der Bereitstellung der Vergabeunterlagen zur Angebotslegung, die Abgabe eines Angebots und die Prüfung und Wertung, erfolgen also elektronisch unterstützt. Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 8
9 evergabe Lösungen i T W O e - V e r g a b e p u b l i c RIB Software AG, Berlin Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern SDV Vergabe GmbH, Dresden subreport Verlag Schawe GmbH, Köln Cosinex GmbH, Bochum eine Marke der Healy Hudson GmbH, Wiesbaden Vergabe24 GmbH, Stuttgart Vergabemarktplatz NRW, herausgegeben vom Finanzministerium NRW DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH, Berlin Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern (BMI), Projektgruppe XVergabe, Bonn DTAD Deutscher Auftragsdienst AG, Berlin Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Düsseldorf und noch viele mehr d-nrw Besitz-GmbH & Co. KG Tochtergesellschaft des Landes NRW sowie diverser Kreise und Kommunen, Dortmund ibau GmbH, Münster Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 9
10 evergabe Lösung Vergabemarktplatz NRW, herausgegeben vom Finanzministerium NRW Vergabesatellit Metropole Ruhr angeschlossene Vergabemarktplätze Vergabesatellit Land NRW Vergabesatellit Rheinland Vergabesatellit Westfalen Vergabesatellit BLB NRW Vergabesatellit Stadt Köln Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 10
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36 Service & Support Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 36
37 Service & Support Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 37
38 Service & Support Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 38
39 Service & Support Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 39
40 Die Umsetzung der evergabe T E R M I N A L - / C L I E N T L Ö S U N G : Angebotsunterlagen Angebotsunterlagen Bieter/Bewerber Bewerberdatenbank Bereitstellung der Vergabeunterlagen Angebotsabgabe und Niederschrift externer Server evergabe Terminal- /Clientlösung Veröffentlichungsplattform Vergabedokumentation Stammdaten der Vergaben Workflows mit Rollen und Rechten iöffentlicher Auftraggeber Angebotsunterlagen Angebotsunterlagen N Ausnahme: bis 18. Oktober 2018 Angebotsunterlagen Ausnahme: bis 18. Oktober 2018 Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 40
41 Die Umsetzung der evergabe G A E B - D AT E N A U S TA U S C H : (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) Austausch Vergabeportal Daten-Historie: GAEB DA 1990 GAEB DA 2000 GEAB DA XML GAEB DA XML 3.1 GAEB DA XML 3.2 (Stand 1990, *.p##) (Stand 2000, *.d##) (Stand 2001, *.X##) (Stand 2003, *.X##) (in Vorbereitung) Auftraggeberseitig (rein interner Austausch) Auftragnehmerseitig (rein interner Austausch) Hansestadt Wipperfürth evergabe Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht 41
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