Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick
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- Stefanie Schmidt
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1 Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick 5. Kölner Vergabetag 13. September 2016 Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2 Richtlinienpaket zur EU-Vergaberechtsmodernisierung - Überblick - Richtlinienpaket umfasst: RL 2014/24/EU zur klassischen Auftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/18/EG) [VRL] RL 2014/25/EU zur Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/17/EG) [SRL] RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen (Neu!) [KRL] Nicht betroffen: Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) Rechtsmittelrichtlinien (Änderung zuletzt durch RL 2007/66/EG) Übersicht 2
3 Ziele der Vergaberechtsreform auf europäischer und deutscher Ebene Regelwerk für Vergaben weiterentwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlichen. Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet werden. Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren sollen erleichtert werden. Der neue Rechtsrahmen soll den Vergabestellen ermöglichen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer (sozialer, umweltbezogener, innovativer) Ziele zu nutzen. Regelung grundlegender Ausnahmen vom Vergaberecht. Elektronische Kommunikation für das Vergabeverfahren nutzen. Übersicht 3
4 Umsetzung in deutsches Recht Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren VergRModG (= novelliertes GWB) vom BGBl I vom , S. 203 VergRModVO (= VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, VergStatVO) vom BGBl I vom , S. 624 VOB/A EU im Bundesanzeiger veröffentlicht BAnz AT B3 Informationen und Rechtstexte (mit Begründungen) unter: Übersicht 4
5 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur im Oberschwellenbereich EU-Recht Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU Anforderungen des EU-Primärrechts GWB, Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) NEU: Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Landesvergabegesetze VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. 21 SchwarzArbG 21 AEntG 19 MiLoG 141 SGB IX VOL/A 2. Abschnitt VOF VOB/A EU 2. Abschnitt VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen) Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.b. Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV- EnEff) Übersicht 5
6 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen (1) Grundsatz: Anwendungsbereich, Grundsätze und Grundstrukturen im Gesetz Verfahrensablauf wird im Gesetz vorgezeichnet Detail- und Verfahrensregelungen auf Verordnungsebene; Ausgestaltung der im GWB angelegten Begriffe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Sektoren durch Sektorenauftraggeber Übersicht 6
7 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen (2) Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen Anwendungsbereich umfasst auch Sektorenauftraggeber VSVgV (notwendige Folgeänderungen) Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erstmals Einführung einer Statistik für den Bereich der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe Zusammenfassung der Verordnungen in VergRModVO + VOB/A EU Vergabe von Bauaufträgen Übersicht 7
8 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Aufbau des GWB, Teil 4 C. Neue Struktur des Vergaberechts 3. Struktur des GWB-E, Teil 4 Kapitel 1: Vergabeverfahren Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen, Anwendungsbereich Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Abschnitt 3: Besondere Bereiche UA 1: Sektoren UA 2: Verteidigung und Sicherheit UA 3: Konzessionen Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren Übersicht 8
9 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Regelungsmaterien des GWB, Teil 4 neue Struktur des GWB, Teil 4: Grundsätze Anwendungsbereich Definitionen Allgemeine und besondere Ausnahmen vom Vergaberecht Vergabeverfahren (angelegt; Details in VgV) Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlag, Ausführungsbedingungen (angelegt; Details in VgV) Ausschlussgründe Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit Gesetzliche Kündigungsgründe Besondere Vorschriften für Sektorenauftraggeber Konzessionen Vergabe von VS-Leistungen (VS=Verteidigung und Sicherheit) Rechtsschutz/Nachprüfungsverfahren (wie bisher) Übersicht 9
10 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur und Regelungsmaterien der VgV (1) Insgesamt 7 Abschnitte, z.t. unterteilt in Unterabschnitte: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 1. Allgemeine Bestimmungen (enthält auch Scharnier zur VOB/A EU) 2. Kommunikation Abschnitt 2: Vergabeverfahren 1. Verfahrensarten 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens 4. Veröffentlichung, Transparenz 5. Anforderungen an Unternehmen, Eignung 6. Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessenbestätigungen 7. Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag Übersicht 10
11 Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur und Regelungsmaterien der VgV (2) Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen ("Sonderregime") Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architektenund Ingenieurleistungen 1. Allgemeines 2. Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Übersicht 11
12 Ausgewählte Regelungsaspekte Neuerungen bei den Verfahrensarten Gleichrangigkeit von Offenem und Nicht offenem Verfahren ( 119 Abs. 2 GWB; Art. 26 Abs. 2 VRL) Kürzere Mindestfristen, aber Pflicht zur angemessenen Fristsetzung Klare Begrifflichkeiten (Teilnahmewettbewerb, Teilnahmefrist, Angebotsfrist etc.) Stärkung des Verhandlungsverfahrens ( 14 Abs. 3 VgV) erleichterte Zulassungsvoraussetzungen: "konzeptionelle oder innovative Lösungen"; "Art, Komplexität, rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen oder entspr. Risiken" Verfahrensablauf beim Wettbewerblichen Dialog ( 18 VgV) Neue Verfahrensart: Innovationspartnerschaft ( 19 VgV) Übersicht 12
13 Ausgewählte Regelungsaspekte Transparenz - Bekanntmachungsvorschriften "Bekanntmachung" als Oberbegriff für Auftragsbekanntmachung ( 37 VgV) Vorinformation ( 38 VgV) Vergabebekanntmachung ( 39 Abs. 1 ff. VgV) Bekanntmachung über Auftragsänderungen ( 39 Abs. 5 VgV) Veröffentlichung von Bekanntmachungen über TED (Tenders Electronic Daily); ggf. zusätzlich im Beschafferprofil Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung!) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt Verwendung der Vorinformation als Mittel zur Fristverkürzung ( 38 Abs. 3 VgV) Mittel zum Ersatz für Auftragsbekanntmachung ( 38 Abs. 4 VgV) Übersicht 13
14 Ausgewählte Regelungsaspekte Struktur des Vergabeprozesses Struktur des Vergabeprozesses: Leistungsbeschreibung /techn. Spezifik. ( 120 GWB, 31ff.VgV) Eignung, Eignungskriterien ( 122 GWB, 42 ff. VgV) Zuschlag, Zuschlagskriterien ( 127 GWB, 58 ff. VgV) Ausführungsbedingungen ( 128 Abs. 2 GWB, 61 VgV) Übersicht 14
15 Ausgewählte Regelungsaspekte Zuschlag Wirtschaftlichstes Angebot als Oberbegriff ( 127 GWB), bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis kann beinhalten muss beinhalten Qualitative Zuschlagskriterien zu folgenden Aspekten: umweltbezogen soziale sonst. qualitative (auch Qualifizierung/ Erfahrung Personal) = Qualitätskriterien Verbindung der Kriterien zum Auftragsgegenstand zwingend erforderlich Niedrigste Kosten oder niedrigster Preis insb. Lebenszykluskosten Preis oder Kosten müssen grds. berücksichtigt werden Feste Preisvorgabe möglich; dann Konkurrenz der Bieter nur noch mit Blick auf "Qualitätskriterien" Preis/Kosten als alleiniges Zuschlagskriterium möglich, sofern keine Einschränkung in VgV Z u s c h l a g s k r i t e r i e n Übersicht 15
16 Grundsätze der Kommunikation E-Vergabe (1) Grundsatz der elektronischen Kommunikation im GWB; Details in VgV Verwendung elektronischer Mittel ( 10 VgV) = Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren) Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren (E-Vergabe) verpflichtend, insbesondere: elektronische Erstellung und Bereitstellung der Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und direkter Zugang elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens elektronische Angebotsabgabe Übersicht 16
17 Grundsätze der Kommunikation E-Vergabe (2) Grundsatz: (ab ) Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung; Pflicht zur elektronischen Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen Einführung sämtlicher "Methoden" zur Durchführung von Vergabeverfahren (Dynamische Beschaffungssystem, e-auktion, e-katalog) Pflicht zur Übermittlung elektronischer Angebote: bei zentralen Beschaffungsstellen: Aufschub bis bei allen anderen Beschaffungsstellen: Aufschub bis Verpflichtender Gebrauch von e-certis: Aufschub bis Während der Übergangszeit: öag kann die zu verwendenden Mittel vorgeben (elektronisch, Post, Fax, Telefon) Bewerber/Bieter muss den Vorgaben entsprechen Übersicht 17
18 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte Unterschwellenbereich - UVgO Reform 2014/2016 diente ausschließlich der EU-Richtlinienumsetzung für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte Konsequenz ist der zunächst unveränderte Fortbestand von: VOL/A 1. Abschnitt VOB/A 1. Abschnitt Haushaltsvergaberecht im Unterschwellenbereich (zumindest bei Verfahren ohne Relevanz für den Binnenmarkt) Prüfung von Anpassungsbedarf: Übertragung der Vereinfachung und Flexibilität im Oberschwellenbereich auch auf die Unterschwelle, z.b.: Erleichterungen bei Verfahrensarten Einführung E-Vergabe Vergabeverordnung als "Blaupause" soft harmonization Ende August 2016: BMWi-Diskussionsentwurf für eine "Unterschwellen- Vergabeordnung - UVgO" veröffentlicht Übersicht 18
19 Vergabeausschlussregister Politische Vorgaben Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vom 7. Januar 2015 Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen Einführung eines zentralen bundesweiten Vergabeausschlussregisters prüfen Vereinheitlichung der auf Landesebene bestehenden Regelungen Einführung soll im Zusammenhang mit der Richtlinienumsetzung erfolgen Länder Justizminister der Länder haben den Bund am 25./.26. Juni 2014 aufgefordert, ein bundesweites Register einzurichten Übersicht 19
20 Vergabeausschlussregister Überblick Ist-Zustand Kenntnis der öffentlichen Auftraggeber von Delikten ist nicht sichergestellt Nur einzelne Länderkorruptionsregister, unterschiedliche Regelungen Entscheidungshoheit der öffentlichen Auftraggeber über Ausschluss von Bietern Soll-Zustand Bundeskorruptionsregister als zentrale Informationsquelle über Delikte von Unternehmen Meldepflicht der Strafverfolgungsbehörden Abfragepflicht für öag Entscheidungshoheit der öffentlichen Auftraggeber bleibt schwarze Liste Ziel: Vergabe nur an saubere Unternehmen Einführung eines Vergabeausschlussregisters auf Bundesebene? Übersicht 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Andreas Rüger Referat IB6 Scharnhorststr Berlin
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