Saarländischer Vergabetag Die evergabe in der Praxis
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- Jörn Breiner
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1 Saarländischer Vergabetag Die evergabe in der Praxis
2 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Grundsatz: Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am in Kraft. Sie ist innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten ( ) in nationales Recht umzusetzen (Artikel 90 Absatz 1). Dieser 24-Monatsfrist unterfallen u. a. die Vorschriften über Dynamische Beschaffungssysteme (Artikel 34), elektronische Auktionen (Artikel 35), elektronische Kataloge (Artikel 36), die Veröffentlichung von Bekanntmachungen (Artikel 51 Absatz 2) und die elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen (Artikel 53).
3 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 1) Spätestens bis zum (innerhalb von 36 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen ist die Vorschrift zur Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektr. Kommunikationsmittel, insbesondere die Einreichung von Angeboten, in Vergabeverfahren einer Zentralen Beschaffungsstelle (Artikel 90 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1).
4 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 2) Spätestens bis zum (innerhalb von 48 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen ist die Vorschrift, dass für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ein von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestelltes elektronisches Standardformular zu nutzen ist und dass die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ausschließlich in elektronischer Form auszustellen ist (Artikel 90 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2).
5 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 3) Spätestens bis zum (innerhalb von 54 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen sind die Vorschriften zur a. Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere die Einreichung von Angeboten, sofern es sich nicht um Vergabeverfahren einer Zentralen Beschaffungsstelle handelt (Artikel 90 Absatz 2 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1) sowie zur b. Nutzungspflicht von e-certis durch öffentliche Auftraggeber (Artikel 90 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 2).
6 1. Grundlagen: Wichtige Fristen für Vergabestellen: : Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen : Kommunikation und Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel Elektronische Angebotsabgabe
7 2. Die evergabe-plattform im LfS: Wird genutzt bei folgenden Vergabeverfahren: Offenen Verfahren Öffentlichen Ausschreibungen Beschränkten Ausschreibungen Wird (noch) nicht genutzt bei: Freihändigen Vergaben
8 2. Die evergabe-plattform im LfS: Der LfS nutzt die evergabe-plattform des DTVP Deutsches Vergabeportal DTVP ist ein Zusammenschluss zwischen dem Bundesanzeiger-Verlag und COSINEX DTVP ist eine reine Vergabeplattform und beinhaltet kein Vergabemanagementsystem
9 2. Die evergabe-plattform im LfS:
10 2. Die evergabe-plattform im LfS: Vorteile für die Bieter: Angebotsunterlagen stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung Wegfall der Personal- und Anfahrtskosten um Angebotsunterlagen im LfS abzuholen Bei Registrierung auf der Plattform: automatisierte Information über neue Ausschreibungen und über Änderungen laufender Ausschreibungen
11 2. Die evergabe-plattform im LfS: Weitere Vorteile: Kommunikation ausschließlich über die Plattform Vergaberechtssichere Dokumentation von Bieteranfragen und deren Beantwortung Elektronische Angebotsabgabe möglich - auch in Textform, d. h. ohne fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur!!!
12 3. Meilensteine der evergabe: Vor dem : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Zeit und Kosten!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen) Mehrfaches Kopieren der Vergabeunterlagen Zeit und Kosten!!! Verkauf der Vergabeunterlagen Zeit und Kosten!!!
13 3. Meilensteine der evergabe: Ab bis : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Kurzfassung!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen)
14 3. Meilensteine der evergabe: Ab bis : Kostenloser Download möglich Aber: Kauf der Angebotsunterlagen möglich Angebotsabgabe nur in Papier möglich
15 3. Meilensteine der evergabe: Seit dem : Bekanntmachung nur noch auf: Internetseite LfS SIMAP (bei EU-Ausschreibungen)
16 3. Meilensteine der evergabe: Seit dem : Keine Bekanntmachungen mehr im Amtsblatt Nur noch kostenloser Download möglich Angebote in Papier sind nicht mehr erhältlich Angebotsabgabe elektronisch und in Papier möglich
17 3. Meilensteine der evergabe: Sonstige wichtige Informationen: Angebotsfrist Öffnungstermin Eröffnungstermin Niederschrift zum Öffnungs-/Eröffnungstermin Beipackzettel
18 4. Die evergabe-plattform:
19 5. Screenshots - Vergabstelle:
20 5. Screenshots - Vergabstelle :
21 5. Screenshots - Vergabstelle :
22 5. Screenshots - Bieterbereich :
23 5. Screenshots - Bieterbereich :
24 Saarländischer Vergabetag Vielen Dank für Ihr Interesse
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