82. Sitzung des Stadtrates vom

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1 STADT WUNSIEDEL S I-Ol 82. Sitzung des Stadtrates vom In der o. g. Stadtratssitzung wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Vollzug der Gemeindeordnung -GO-; a) Ausscheiden des Stadtratsmitgliedes Martin Schöffel aus dem Stadtrat aufgrund Amtsverlust durch Wegzug b) Feststellung des Listennachfolgers Fridolin Bubak Der Stadtrat beschließt den Amtsverlust des Stadtratsmandats und das Ausscheiden aus dem Stadtrat von Herrn Martin Schöffel mit sofortiger Wirkung und bestimmt Herrn Fridolin Bubak zum Listennachfolger. Ja-Stimmen: 21 Vollzug der Gemeindeordnung -GO-; Nachbesetzung der Ausschüsse, Verbandsversammlungen, Runden Tische, Projektgruppen usw. Der Stadtrat beschließt aufgrund des Ausscheidens von Herrn Martin Schöffel zum (CSU) die Nachbesetzung der Ausschüsse, Verbandsversammlungen, Runden Tische und Projektgruppen ab sofort wie folgt: Wirtschaftsausschuss Stellvertreter Fridolin Bubak Kulturausschuss Fridolin Bubak Runder Tisch Landwirtschaft Referent: Manfred Reihl Beisitzer: Fridolin Bubak Ja-Stimmen: 23

2 Bestimmung eines weiteren Stellvertreters für den Ersten Bürgermeister Der Stadtrat beschließt, Herrn Wolfgang Kohler als weiteren 2. Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters gem. 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wunsiedel. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2 Bestellung eines vertretenden Verbandsrates der Stadt Wunsiedel für die Verbandsversammlung der Sparkasse Hochfranken Der Stadtrat beschließt, als Vertreter für den Verbandsrat Hermann Sirtl, Fridolin Bubak zu bestellen. Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds für den Aufsichtsrat der SWW Wunsiedel GmbH Der Stadtrat beschließt, für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Martin Schöffel der SWW Wunsiedel GmbH als Nachrücker Jürgen Fraas zu bestellen.

3 Bestellung eines nachrückenden Verwaltungsratsmitgliedes für das WUN Infrastruktur KU Der Stadtrat beschließt, für das ausgeschiedene Verwaltungsratsmitglied Martin Schöffel des WUN Infrastruktur KU als Nachrücker Jürgen Fraas zu bestellen. Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1 Gründung des WUN Infrastruktur KU; Regelung für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang der betreffenden Betriebsbereiche in der Übergangszeit einschl. Sicherstellung der Liquidität Der Stadtrat nimmt hinsichtlich des in Gründung befindlichen WUN Infrastruktur KU zur Kenntnis, dass nach geltendem Recht, die Steuerung der Bereiche, die künftig zum Unternehmen gehören, über die Organe des bisherigen Rechtsträgers (Stadt Wunsiedel) vorgenommen werden. Der Stadtrat beschließt, die finanztechnische Abwicklung des in Gründung befindlichen Kommunalunternehmens WUN Infrastruktur KU weiterhin über das Konto der Stadtkasse der Stadtverwaltung Wunsiedel und die entsprechenden Zahlungen (Einnahmen oder Ausgaben) entweder über die bestehenden Haushaltsstellen oder über einzurichtende Verwahrgeldhaushaltsstellen sicherzustellen. Nach der Konstituierung des Verwaltungsrates und Beschluss des Wirtschaftsplanes ist ein entsprechender Ausgleich vorzunehmen. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2

4 Einrichtung eines weiteren beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Gründung des WUN Infrastruktur KU; 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel; 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wunsiedel Der Stadtrat beschließt, einen weiteren beschließenden Ausschuss zur Abwicklung von Vorbereitungsarbeiten, die zur Entstehung des WUN Infrastruktur KU erforderlich sind, zu bestellen und bestimmte Aufgaben zu übertragen. Dieser Ausschuss wird zeitlich befristet bis zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates des WUN Infrastruktur KU eingerichtet. Die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates sind entsprechend zu ändern. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom (gleiches Datum Bürgermeisterunterschrift) Die Stadt Wunsiedel erlässt aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO- folgende Satzung: Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Die Satzung zur Reglung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom wird wie folgt geändert: Nach 2 Abs. 1 Buchstabe e wird ein weiterer Buchstabe f) eingefügt: 1 f) den Ausschuss für die Erledigung von Vorbereitungsarbeiten zur Entstehung des WUN Infrastruktur KU (WUN Infrastruktur KU-Ausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Dieser Ausschuss wird zeitlich befristet bis zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates des WUN Infrastruktur KU eingerichtet. 2 Der 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz in den in Abs. 1 Buchstabe a), b), d),e) und f) genannten Ausschüssen (Haupt-, Bau-, Grün-, Großbaumaßnahmen- und WUN Infrastruktur KU-Ausschuss). 3 Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, Datum Karl-Willi Beck Erster Bürgermeister

5 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wunsiedel Der Stadtrat ändert gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern seine Geschäftsordnung vom ab und ergänzt nach 8 Abs. 1 Nr. 4 die Geschäftsordnung um einen weiteren Ausschuss: 6. Ausschuss für die Erledigung von Vorbereitungsarbeiten zur Entstehung des WUN Infrastruktur KU (WUN Infrastruktur KU-Ausschuss). Zur Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Gründungsvorbereitungen des WUN Infrastruktur KU anfallen bis zu einem Betrag von ,-- Euro, wenn die Mittel im Haushalt vorgesehen sind bzw. haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen oder entsprechende Vorfinanzierungsverträge geschlossen sind. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, Datum Karl-Willi Beck Erster Bürgermeister Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2 Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für den neuen WUN Infrastruktur KU- Ausschuss Der Stadtrat beschließt die Besetzung des WUN Infrastruktur KU-Ausschusses wie folgt: Partei/ Mitglied Vertreter Wählergruppe CSU Träger, Michael Reihl, Manfred CSU Fraas, Jürgen Dr. Popp, Matthias CSU Sirtl, Hermann Bubak, Fridolin CSU Keltsch, Martin Grimm, Aaron SPD Scharnagl, Konrad Arzberger, Johanne SPD Söllner, Manfred Buchta, Dagmar ABW König, Thomas Kohler, Wolfgang FW Fuchs, Michael Schöffel, Roland Ausschussgemeinschaft Schricker, Rudolf Schlaug, German Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1

6 Gründung des WUN Immobilien KU; Änderung des am beschlossenen Gründungssatzungstextes durch Anpassung bestimmter Satzungsregelungen Der Stadtrat beschließt folgende Änderung des am beschlossenen Gründungssatzungstextes für das WUN Immobilien KU: 1. 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: 1 Das Stammkapital beträgt ,00 Euro (in Worten: eine Million Euro). ²Es wird erbracht, im Wege der Sacheinlage durch Übertragung folgender Grundstücke und der darauf gelegenen Immobilien der Stadt Wunsiedel: Am Bocksberg 3 Fl. Nr. 346 Gem. Wunsiedel, Bayreuther Str. 14 Fl. Nr. 827/2 Gem. Schönbrunn, Bernstein 80 Fl. Nr. 684/9 Gem. Bernstein, Egerstr. 187 Fl. Nr. 385/2 Gem. Holenbrunn, Göringsreuther Gäßchen 14 Fl. Nr. 725/2 Gem. Wunsiedel, Göringsreuther Gäßchen 16 Fl. Nr. 725/5 Gem. Wunsiedel, Hofgäßchen 2 Fl. Nr. 493/10 Gem. Wunsiedel, Hofgäßchen 4 Fl. Nr. 493/11 Gem. Wunsiedel, Hornschuchstr. 72 Fl. Nr. 1838/4 Gem. Wunsiedel, Jean-Paul-Platz 1 Fl. Nr. 342 Gem. Wunsiedel, Koppetentorstr. 9 Fl. Nr. 655 Gem. Wunsiedel, Ludwigstr. 29 Fl. Nr. 535 Gem. Wunsiedel, davon 235/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im 1.OG gelegenen Wohnung, Ludwigstr. 29 Fl. Nr. 535 Gem. Wunsiedel davon 215/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im 2.OG gelegenen Wohnung, Ludwigstr. 30 Fl. Nr. 413 Gem. Wunsiedel davon 258/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der im EG gelegenen Wohnung, Ludwigstr. 30 Fl. Nr. 413 Gem. Wunsiedel davon 226/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der im DG rechts gelegenen Wohnung, Ludwigstr. 30 Fl. Nr. 413 Gem. Wunsiedel davon 176/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der im DG links gelegenen Wohnung, Ludwigstr. 77 Fl. Nr. 725/3 Gem. Wunsiedel, Ludwigstr. 79 Fl. Nr. 725/4 Gem. Wunsiedel, Ludwigstr. 80 Fl. Nr. 721 Gem. Wunsiedel, Luisenburg 5a Fl. Nr. 1493/11 Gem. Schönbrunn eine noch heraus zu messende, östlich gelegene Teilfläche von ca m² aus dem Grundstück im Umgriff um das Haus, Luisenburgstr. 30 und 32 Fl. Nr. 825/7 Gem. Wunsiedel, Luisenburgstr. 31 Fl. Nr. 2705/3 Gem. Wunsiedel, Marktredwitzer Str. 11 Fl. Nr. 493/8 Gem. Wunsiedel, Marktredwitzer Str. 32 Fl. Nr. 2793/3 Gem. Wunsiedel, Maximilianstr. 4 Fl. Nr. 718 Gem. Wunsiedel,

7 Maximilianstr. 41 Fl. Nr. 161 Gem. Wunsiedel, Mühlweg 8 Fl. Nr. 265/8 Gem. Holenbrunn, Schönlinder Weg 55 Fl. Nr. 1596/1 Gem. Wunsiedel, Schönlinder Weg 57 Fl. Nr. 1596/2 Gem. Wunsiedel, Sigmund-Wann-Str. 31 Fl. Nr. 184 Gem. Wunsiedel, Sigmund-Wann-Str. 34 Fl. Nr. 166 Gem. Wunsiedel, Teichstr. 1 Fl. Nr. 33 Gem. Holenbrunn, Theresienstr. 1 Fl. Nr. 538 Gem. Wunsiedel, Turmgäßchen 7 Fl. Nr. 616 Gem. Wunsiedel. ³Die übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestimmen sich nach der Eröffnungsbilanz zum Stichtag Die Eröffnungsbilanz auf Grundlage eines Inventars gemäß den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) liegt vor und wurde vom Stadtrat am festgestellt. 5 Der den Nennbetrag des Stammkapitals übersteigende Wert der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird beim Kommunalunternehmen in die Allgemeine Rücklage eingestellt erhält folgende Fassung: 1 Das Kommunalunternehmen wird zum gegründet. ²Das Kommunalunternehmen entsteht am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wunsiedel; gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2 Gründung des WUN Immobilien KU; Regelung für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang der betreffenden Betriebsbereiche in der Übergangszeit einschl. Sicherstellung der Liquidität Der Stadtrat nimmt hinsichtlich des in Gründung befindlichen WUN Immobilien KU zur Kenntnis, dass nach geltendem Recht, die Steuerung der Bereiche, die künftig zum Unternehmen gehören, über die Organe des bisherigen Rechtsträgers (Stadt Wunsiedel) vorgenommen werden. Der Stadtrat beschließt, die finanztechnische Abwicklung des in Gründung befindlichen Kommunalunternehmens WUN Immobilien KU weiterhin über das Konto der Stadtkasse der Stadtverwaltung Wunsiedel und die entsprechenden Zahlungen (Einnahmen oder Ausgaben) entweder über die bestehenden Haushaltsstellen oder über einzurichtende Verwahrgeldhaushaltsstellen sicherzustellen. Nach der Konstituierung des Verwaltungsrates und Beschluss des Wirtschaftsplanes ist ein entsprechender Ausgleich vorzunehmen. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2

8 Generalsanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses Theresienstraße 1; a) Vorstellung der aktuellen Sanierungsplanung für das Gebäude und deren städtebauliche Billigung (Fassadengestaltung) b) Festlegung des Energieeffizienzstandards des Gebäudes c) Baudurchführungsbeschluss für diese Maßnahme einschl. Auftrag an die Verwaltung die Planung und Finanzierung vorzubereiten sowie die Bauausführung voranzutreiben a) Der Stadtrat billigt für das WUN Immobilien KU die vorgestellte Entwurfsplanung zur Generalsanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses Theresienstraße 1. Desgleichen werden die für die Sanierung erforderlichen Gesamtbaukosten, die laut Berechnung des Architekten brutto betragen, gebilligt. Dem Gestaltungsvorschlag der Regierung von Oberfranken hinsichtlich der Fassadengestaltung im Erdgeschossbereich wird gefolgt, jedoch sollten hier durch die Planungsgruppe Nordbayern in Zusammenarbeit mit der Verwaltung weitere gestalterische Alternativen erarbeitet werden, auf deren Grundlage um die Zustimmung durch Regierung und Denkmalpfleger für eine etwas modernere Gesamtlösung im EG zu werben ist. Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1 b) Der Stadtrat legt den energetischen Ausbaustandard zur Generalsanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses Theresienstraße 1 auf die derzeit gesetzlichen Vorschriften nach Energieeinsparverordnung EnEV 2009 fest. Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1 c) Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Generalsanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses Theresienstraße 1, Fl. Nr. 538 Gemarkung Wunsiedel, zu voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto Das Projekt ist nun hinsichtlich Planung und Bauvorbereitung gezielt voranzutreiben. Die gesamte Sanierung wird durch das WUN Immobilien KU bewerkstelligt und finanziert. Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1

9 Nochmalige Auslegung der ergänzenden Planung zur Fortschreibung der Regionalplanung Oberfranken-Ost für Windenergie; a) Positionierung der Stadt Wunsiedel zu dem im Stadtgebiet ausgewiesenen Vorranggebiet Valetsberg Ost (Wildenberg) mit der Nr. 699; b) Bewertung der bei der Stadt während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen a) Die Stadt Wunsiedel ist erfreut über den Vorschlag des Regionalen Planungsverbandes, das Vorranggebiet 699 auch entsprechend auszuweisen und bittet, im öffentlichen Interesse alles dafür zu tun, dass es auch zur endgültigen Ausweisung dieser Fläche kommt. b) Die eingegangenen Einwände werden an den Planungsverband Oberfranken-Ost weitergereicht. Seitens der Stadt Wunsiedel würde es ausdrücklich begrüßt, im Landkreisgebiet Wunsiedel i. F. zur Abstimmung des künftigen Vorgehens in Sachen Energiewende einen Runden Tisch mit sachverständigen und verantwortlichen Akteuren einzurichten, an dem sowohl die Zielsetzungen der Gemeinden des Landkreises bzw. das gemeinsame Vorgehen von Gemeinden und Landkreis im Hinblick auf eine innovative künftige Energiekonzeption im Landkreis (Einsparung, Effizienz, Erzeugung) diskutiert werden kann, um so dann z. B. im Bereich der Stromerzeugung aus Windkraft mit Blick auf Naturschutz, Landschaftsschutz und Windertragseffizienz möglichst optimale Standorte zu finden. Die Stadt Wunsiedel wird sich aktiv in diesem Sinne im Landkreis einbringen.

10 Mitgliedschaft der Stadt Wunsiedel in der Landesseniorenvertretung Bayern e.v. Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Wunsiedel zur Landesseniorenvertretung Bayern e.v.. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 110,00 wird aus Mitteln des kommunalen Haushalts bezahlt. Grundsatzentscheidung über die Einrichtung einer Seniorenvertretung in Wunsiedel Der Stadtrat stimmt der Gründung bzw. Einrichtung einer Seniorenvertretung in Wunsiedel zu. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und Vorschläge an den Stadtrat für die Bestimmung bzw. Wahl der Mitglieder und des/der Vorsitzenden der Seniorenvertretung zu unterbreiten. Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Programm "Anlaufstellen für ältere Menschen" Der Stadtrat steht den Anlaufstellen für ältere Menschen hinsichtlich der demografiefesten Gestaltung unserer Stadt positiv gegenüber und befürwortet die Antragstellung für mit Projekttyp Typ A (Umsetzungsprojekte) in 2013 oder Die entsprechenden Haushaltsmittel sind einzuplanen mit der Maßgabe, dass im Förderzeitraum mit Ausgaben in Höhe von zu rechnen ist, die mit maximal aus dem Förderprogramm des Bundes bezuschusst werden. Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 7

11 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie "An der Haldenstraße"; Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden Die Stadt Wunsiedel erhebt gegen die vorliegende Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie An der Haldenstraße keine Einwendungen. Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel; Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten durch die Stadt Wunsiedel Der Stadtrat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Martin Riedl als stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wunsiedel. Bedarfszuweisung und Stabilitätshilfen; a) Inhalt des staatlich geforderten Konsolidierungskonzeptes b) Festlegung wie die Stadt Wunsiedel mit der Forderung nach einem Konsolidierungskonzept umgeht c) Gegebenheiten für die Anträge 2013 Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Konsolidierungskonzeptes gemäß der Auflage im Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberfranken zur Strukturhilfe vom Dazu wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zur Vorbereitung bzw. Begleitung der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zur Aufzeigung der Konsolidierungspotentiale zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit Prüfungsverband, Rechtsaufsicht und Regierung eine praktikable Lösung zu finden, um sowohl den Anforderungen gerecht zu werden als auch das Zeitfenster zu halten. Auch für das Jahr 2013 sind wieder entsprechende Bedarfszuweisungs- bzw. Stabilisierungshilfeanträge zu stellen.

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