Auftrag und Konditionen für juristische Beratungs- und Unterstützungsleistungen

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1 Herr Markus Muster Musterstrasse 1 XXXX 0000 Musterwald Lukas Fässler Rechtsanwalt 1,2, Informatikexperte faessler@fsdz.ch Andreas Marti Rechtsanwalt 1,2, LL.M marti@fsdz.ch Markus Dormann Rechtsanwalt 1,2 und Notar dormann@fsdz.ch Auftrag und Konditionen für juristische Beratungs- und Unterstützungsleistungen Zugerstrasse 76b CH-6340 Baar Tel.: Fax: UID: CHE Der unterzeichnende Rechtsanwalt wird unter Einräumung des Substitutionsrechtes beauftragt und bevollmächtigt zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäss nachfolgenden Grundlagen. 1. Leistungsinhalt Dem Beauftragten wird in Sachen XXXX die rechtliche Beratung und Vertretung übertragen. Der Beauftragte verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Erfüllung dieses Auftrags im Interesse der Klientschaft. Der Beauftragte ist nach seinem Ermessen berechtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei für die Auftragserfüllung beizuziehen. Der Beauftragte ist nach Vororientierung der Klientschaft berechtigt, auch externe Berater, in- und ausländische Korrespondenzanwälte, Sachverständige und andere externe Hilfspersonen beizuziehen, soweit er dies als nützlich oder notwendig erachte. Um für die Klientschaft gegenüber Dritten auftreten zu können, benötigt der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht. Rechnungen Dritter sowie von Behörden und Gerichten wird die Klientschaft direkt begleichen. vcard Assoziierte selbständige Rechtsanwältinnen: Eva Patroncini Rechtsanwältin 1,3 Fachanwältin SAV für Arbeitsrecht Imkerstrasse 7 CH-8610 Uster Tel.: Fax: patroncini@fsdz.ch Doris Reichel Rechtsanwältin 4,5 und Avvocato Zugerstrasse 76b CH-6340 Baar Tel.: Fax: dreichel@avvocato-reichel.com Studio legale Reichel Via Roncaglia 14 I Mailand Tel.: Fax: dreichel@avvocato-reichel.com 1 Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes 2 Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zug 3 Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich 4 Mitglied der Anwaltskammer Frankfurt/Main und Mailand 5 Eingetragen in der öffentlichen Liste des Kantons Zug gemäss Art. 28 BGFA

2 Die Klientschaft beauftragt den Beauftragten, auch das Inkasso der zugesprochenen Streitsumme zu besorgen. Ferner tritt die Klientschaft dem Beauftragten allfällige Prozessentschädigungen bis zur Höhe seiner Ansprüche zahlungshalber ab. 2. Stundenansatz Stundenansatz (exkl. Mehrwertsteuer) für die unter Ziffer 1 genannten Leistungen: Die Ansätze bewegen sich je nach Rechtsanwalt und Fall zwischen CHF und CHF pro Stunde und werden bei Mandatsabschluss festgelegt. Nachtarbeit ab Uhr Uhr und Sonntagsarbeit werden mit einem Zuschlag von 25% auf dem obgenannten Stundenansatz berechnet. Solche Arbeiten werden nur in Rücksprache mit dem Auftraggeber oder in dringenden Fällen ausgeführt. Für Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen, welche nach Aufwand verrechnet werden, gelten für angebrochene Stunden die Zeiteinheiten ¼, ½ und ¾ des Stundenansatzes. Die verrechneten Zeiten werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Über die Aufwendungen wird eine monatliche Leistungsabrechnung (Beratungsstunden und Nebenkosten) geführt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnungsstellung ausgehändigt. 3. Mehrwertsteuer Die auf Abschluss und Erfüllung erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer, werden separat in Rechnung gestellt. 4. Reisezeit Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird separat ausgewiesen. 5. Übernachtung Sofern im Rahmen der Mandatsführung resp. Auftragsbearbeitung angezeigt, werden pro Übernachtung inkl. Verpflegung (Frühstück) die effektiven Kosten berechnet. 6. Akontozahlung Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Arbeitsfortschritt entsprechend angepasste Akontozahlungen gemäss Akontozahlungsgesuchen des Beauftragten zu leisten.

3 7. Rechnungsstellung Alle Rechnungen sind vom Auftraggeber rein netto innert 10 (zehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum auf das vom Beauftragten bezeichnete Bankkonto zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Beauftragte berechtigt, einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu fordern. Ohne Mitteilung des Auftraggebers gilt eine Rechnung nach Ablauf dieser Zahlungsfrist als angenommen. 8. Spesen Anstelle einer individuellen Abrechnung von Kopien, Porti, Telefonspesen, etc. verrechnen wir eine Kleinmaterialpauschale von CHF Fahrtspesen für Eisenbahn werden zum Preis des Halbtaxabonnements erster Klasse vergütet. Die Kilometerentschädigung für Fahrten mit dem Privatauto beträgt CHF Für die elektronische Archivierung der Mandatsunterlagen wird eine Pauschale von CHF mit der Schlussrechnung fakturiert. Die elektronischen Akten bleiben während 10 Jahren aufbewahrt. 9. Eigentum Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung geht ein allfällig erstelltes Werkexemplar des Arbeitsresultates und der Dokumentation in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Beauftragte ist berechtigt, die gesamten Ergebnisse in anderen Mandaten unter Wahrung des Amts- und Anwaltsgeheimnisses weiterzuverwenden. 10. Schutzrechte Ohne anders lautende Vereinbarungen stehen die Schutzrechte an den erarbeiteten Ergebnissen sowohl dem Auftraggeber wie auch dem Beauftragten zu. Die Vertragsparteien räumen sich gegenseitig die Befugnis ein, diese Rechte unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht (Ziffer 11) beliebig zu nutzen und auszuwerten. Bei nur anteilsmässiger Leistungsvergütung durch den Auftraggeber bleiben alle Schutzrechte alleine beim Beauftragten.

4 11. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Verschlüsselung von meldungen Der unterzeichnende Rechtsanwalt untersteht dem Anwaltsgeheimnis. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Vertrauliche Informationen müssen als solche erkennbar sein oder vom Kunden als solche bezeichnet werden. Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einer Information oder Wahrnehmung zu Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Die Zustellung von Unterlagen via erfolgt nur dann verschlüsselt, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich so verlangt wird. Unverschlüsselte -Meldungen inkl. angehängter Dokumente reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass die s und elektronische Dokumente auf einer Server-Infrastruktur ausserhalb des Anwaltsbüros gespeichert (externes Hosting) werden dürfen. Sie werden dort zugangs- und passwortgeschützt sowie verschlüsselt aufbewahrt und unterliegen ebenfalls den strengen Anforderungen des Anwaltsgeheimnisses. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung von unverschlüsselten - Meldungen erhebliche Risiken wie mangelnde Vertraulichkeit, mögliche Manipulation des Inhalts oder Absenders, falscher Empfänger, erhöhtes Risiko von Viren usw. beinhaltet. Diese Risiken können durch die Verschlüsselung von meldungen wirksam eingeschränkt werden. Wird die verschlüsselung vereinbart, kommunizieren die Vertragsparteien über die Secure plattform der Privasphere AG ( oder eine andere adäquate austauschplattform. Der Auftraggeber richtet sein eigenes konto auf dieser Plattform ein und teilt dem Beauftragten die entsprechenden Daten für den Informationsaustausch rechtzeitig mit. Der Beauftragte kann elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss ZertES versehen, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR) ist. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. 12. Aufbewahrung von Akten Der Beauftragte ist berechtigt, die Handakten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung der Sache (Datum der Schlussrechnung) ohne vorherige Anfrage zu vernichten.

5 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Über alle Differenzen, die sich aus diesem oder einem anderen Auftragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, insbesondere über streitige Honorarrechnungen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Zug. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Diese Vereinbarung ist zweifach ausgefertigt. Je ein Originalexemplar befindet sich bei den Vertragsparteien. Bitte ankreuzen, falls gemäss Ziff. 11 eine Verschlüsselung der korrespondenz vom Auftraggeber gewünscht wird. Zug, Ort Datum FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG: Mandant(en): Lukas Fässler VR-Präsident Unterschrift(en) Zustellung an Mandantschaft: Im Doppel zur Unterzeichnung und Rücksendung eines Exemplars [Fallnr.] C:\Users\Christa\Desktop\4 MANDATSVEREINBARUNG Baar.docx

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