STATISTISCHER QUARTALSBER ICHT. 4.Q uartal Fachbereich Einwohnerwesen

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1 STATISTISCHER QUARTALSBER ICHT 4.Q uartal 2018 Fachbereich Einwohnerwesen

2 1 Anmerkungen Mit dieser Veröffentlichung wird die Reihe der regelmäßig ab März 1994 erscheinenden statistischen Quartalsberichte des Fachbereiches Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale) fortgesetzt. Die Auswahl der hier zusammengestellten Daten soll dem Nutzer einen ersten Überblick über wichtige Bereiche des kommunalen Lebens ermöglichen. Weitere Auskünfte erteilt der statistische Auskunftsdienst des Fachbereiches, Tel Die hier veröffentlichten Daten sind als vorläufig zu betrachten. Notwendige Korrekturen erfolgen im Statistischen Jahrbuch der Stadt Halle (Saale). Falls nicht anders angegeben, wird der Stand am Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes oder die Summe für den Zeitraum ausgewiesen. Außer für gewerbliche Zwecke sind Nachdruck/Vervielfältigung (komplett oder auszugsweise) mit Quellenangabe gestattet. Impressum Herausgeber: Stadt Halle (Saale) - Der Oberbürgermeister V.i.S.d.P.: Pressesprecher, Drago Bock Redaktion: Fachbereich Einwohnerwesen, Telefon Abteilung Statistik und Wahlen statistik@halle.de Internet: Direktbezug: Gebühr: Stadt Halle (Saale) Fachbereich Einwohnerwesen Abteilung Statistik und Wahlen Marktplatz Halle (Saale) 7,00 Euro Zeichenerklärung/ Abkürzungen = Wert fällt später an x = Nachweis nicht möglich = aus Gründen des Datenschutzes Nachweis nicht möglich s = geschätzte Zahlen r = berichtigte Zahlen p = vorläufige Zahlen dav. = davon, es erfolgt eine vollständige Aufgliederung einer Gesamtheit in Teilen dar. = darunter, es erfolgt eine Ausgliederung einzelner Teile aus einer Gesamtheit Vj. = Vierteljahr (...) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert Fehler aufweisen kann a.n.g. = anderweitig nicht genannt BZR = Berichtszeitraum Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden der Einzelwerte.

3 2 Stadt Halle (Saale) Kommunale Gebietsgliederung Stadtbezirke: 1 Mitte 2 Nord 3 Ost 4 Süd 5 West Quelle: Fachbereich Planen der Stadt Halle (Saale)

4 3 Legende zur Karte - Kommunale Gebietsgliederung Nr. Stadtteil Nr. Stadtviertel 1 00 Halle* 1 01 Altstadt 1 02 Südliche Innenstadt 1 03 Nördliche Innenstadt 2 04 Paulusviertel 2 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 2 06 Landrain 2 07 Frohe Zukunft 3 08 Gebiet der DR 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 3 10 Dieselstraße 4 11 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 4 12 Gesundbrunnen 4 13 Südstadt 4 14 Damaschkestraße 2 20 Trotha* 2 21 Ortslage Trotha 2 22 Industriegebiet Nord 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 2 30 Giebichenstein 2 31 Seeben 2 32 Tornau 2 33 Mötzlich 3 40 Diemitz 3 41 Dautzsch 3 42 Reideburg 3 43 Büschdorf 3 44 Kanena/Bruckdorf 4 50 Ammendorf* 4 51 Ortslage Ammendorf/Beesen 4 52 Radewell/Osendorf 4 53 Planena 4 60 Böllberg/Wörmlitz 4 61 Silberhöhe 5 70 Neustadt* 5 71 Nördliche Neustadt 5 72 Südliche Neustadt 5 73 Westliche Neustadt 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 5 80 Lettin* 5 81 Ortslage Lettin 5 82 Heide-Nord/Blumenau 5 90 Saaleaue 5 91 Kröllwitz 5 92 Heide-Süd 5 93 Nietleben 5 94 Dölauer Heide 5 95 Dölau * Die Stadtteile Halle, Trotha, Ammendorf, Neustadt und Lettin wurden aufgrund ihrer territorialen Größe nochmals in Stadtviertel unterteilt.

5 4 Inhaltsverzeichnis Seite Anmerkungen 1 Schuleingangsuntersuchungen in der Stadt Halle (Saale) 5 1 Stadtgebiet 17 2 Bevölkerung 21 3 Bauen und Wohnen 28 4 Wirtschaft 36 5 Arbeitsmarkt und Beschäftigte 46 6 Verbraucherpreisindex 63 7 Umwelt, Versorgung und Verbrauch 65 8 Bildung und Kultur 69 9 Sport, Freizeit und Erholung Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Gesundheit Verkehr und Fremdenverkehr Öffentliche Sicherheit Kommunalfinanzen 113 Verzeichnis der Veröffentlichungen 118

6 5 Ausgewählte Daten der Schuleingangsuntersuchungen in der Stadt Halle (Saale) 2015 bis 2017 im Vergleich zum Land Sachsen-Anhalt Der rechtliche Rahmen der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung in Sachsen-Anhalt ist im 37 (2) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und im Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA 9 (2) Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt) festgeschrieben. Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (U-Untersuchungen) zählen zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Kindesalter. Die U1 und U2 finden in den meisten Fällen in Geburtskliniken statt, die Untersuchungen U3 bis U9 die sich bis ins sechste Lebensjahr erstrecken, werden in der Regel in einer Arztpraxis für Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt. Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Schulbesuch vorliegen. Hierzu zählen der körperliche, geistige, seelische sowie der soziale Entwicklungszustand des Kindes. Erste Anzeichen auf schulund gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung sind festzuhalten. Im Land Sachsen-Anhalt werden durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) jährlich die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) durchgeführt. Die erhobenen Daten werden einmal jährlich an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) geschickt und ausgewertet. Ein Jahr vor Schulbeginn werden alle Kinder untersucht, die vom 30. Juni eines Jahres bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres ihren 5. Geburtstag feiern. Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung Betrachtet man die Daten zur Schuleingangsuntersuchung mit den vorgelegten Vorsorgeheften, so kann man feststellen, dass viele Eltern die empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben. Die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen ist im Untersuchungsjahr 2017 im Land Sachsen-Anhalt sowie in der Stadt Halle gegenüber den vorliegenden Jahren gleichbleibend hoch. Vergleicht man den kompletten Vorsorgestatus für Kinder bis zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen im Land Sachsen- Anhalt als auch in der Stadt Halle, ist hier eine positive Entwicklung zu sehen. Un- An- Kinder Inanspruchnahme der dar. Kinder äl- Vorsorgestatus ter- zahl mit vor- Vorsorgeuntersuchungen ter als 64 Monate komplett in % 2 ) such- der gelegtem (der Kinder mit vorgelegtem Vorsorgeheft) mit Teilnah- U2 bis U2 bis ungs- unter- Vorsor- in % vorge- me an U8/U9 U8/U9 jahr such- geheft U2 U3 U4 U5 U6 U3 U7 U7A U8 legtem der U9 inkl. ohne ten in % bis Vor- in % U7A U7A Kin- U6 1 ) sorgeder heft Land Sachsen-Anhalt ,3 99,0 98,7 98,5 97,9 97,5 96,5 94,1 80,5 86, ,6 69,1 78, ,9 99,0 98,7 98,3 97,8 97,2 96,3 93,4 82,1 86, ,9 70,9 79, ,6 99,0 98,7 98,4 97,8 97,4 96,3 93,9 85,7 86, ,0 72,7 79,0 1 ) Teilnahme des Kindes an allen vier Untersuchungen (U3, U4, U5 und U6) 2 ) je nach Alter des Kindes ( 64 Monate: U8 bzw. 65 Monate: U9) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

7 6 Un- An- Kinder Inanspruchnahme der dar. Kinder äl- Vorsorgestatus ter- zahl mit vor- Vorsorgeuntersuchungen ter als 64 Monate komplett in % 2 ) such- der gelegtem (der Kinder mit vorgelegtem Vorsorgeheft) mit Teilnah- U2 bis U2 bis ungs- unter- Vorsor- in % vorge- me an U8/U9 U8/U9 jahr such- geheft U2 U3 U4 U5 U6 U3 U7 U7A U8 legtem der U9 inkl. ohne ten in % bis Vor- in % U7A U7A Kin- U6 1 ) sorgeder heft Stadt Halle (Saale) ,5 99,2 98,2 98,1 97,4 97,0 96,1 93,1 76,4 85, ,8 65,1 76, ,7 98,0 97,8 97,5 96,2 95,7 95,0 91,7 77,0 85, ,4 65,7 76, ,6 99,2 99,0 98,4 97,9 97,9 96,8 91,9 81,7 87, ,2 69,2 77,8 1 ) Teilnahme des Kindes an allen vier Untersuchungen (U3, U4, U5 und U6) 2 ) je nach Alter des Kindes ( 64 Monate: U8 bzw. 65 Monate: U9) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter 1 ) Teilnahme des Kindes an allen vier Untersuchungen (U3, U4, U5 und U6) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Schuleingangsuntersuchungen nach Größe, Gewicht und Body-Mass-Index (Mittelwerte) Der Body-Mass-Index (BMI) ist ein ungefährer Richtwert, der anzeigt, ob Übergewicht vorliegt und bereits bedenklich ist. Im Jahr 2017 wurden im Land Sachsen-Anhalt Kinder untersucht. Die untersuchten Kinder waren durchschnittlich 114,9 cm groß und wogen 21,0 kg. Vergleicht man die letzten drei Jahre sind die Werte stabil geblieben. In der Stadt Halle wurden im Jahr 2017 bei der Schuleingangsuntersuchung Kinder untersucht. Die untersuchten Kinder hatten eine durchschnittliche Körpergröße von 114,8 cm und wogen 20,6 kg. Auch hier gab es kaum Veränderungen. Anzahl der unter- Größe Gewicht BMI Anzahl der unter- Größe Gewicht BMI suchten Kinder mit (cm) (kg) (kg/m²) suchten Kinder mit (cm) (kg) (kg/m²) gültigen Messungen Mittelwerte gültigen Messungen Mittelwerte Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle (Saale) ,0 21,0 15, ,4 20,4 15, ,9 21,0 15, ,3 20,4 15, ,9 21,0 15, ,8 20,6 15,52 Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

8 7 Schuleingangsuntersuchungen-Adipositas, Übergewicht und Untergewicht Zur Beurteilung des Gewichtes bei Einschüler/-innen wird die Verteilung des Body-Mass-Index (BMI) in der Referenzstichprobe im Kinder- und Jugendalter herangezogen. Der Body-Mass-Index ist das Ergebnis aus Körpergewicht in Kilogramm, dividiert durch die quadrierte Körpergröße in Metern. Als Grenzwert zur Beurteilung des Gewichtes dienen folgende Perzentile der Referenzstichprobe: Deutliches Untergewicht: bis unter 3. Perzentil Untergewicht: 3. bis unter 10. Perzentil Normalgewicht: 10. bis 90. Perzentil Übergewicht: größer 90. bis 97. Perzentil Adipositas: größer 97 Perzentil bis unter 99,5 Perzentil Extrem Adipositas: größer 99,5 Perzentil Überernährung (übermäßige Zufuhr von kalorien- und fettreicher Nahrung) und Bewegungsmangel sind die Hauptursachen für Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit). Genetische, hormonelle oder psychische Faktoren können eine Adipositas zusätzlich begünstigen. Im Land Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2017 bei den untersuchten Kindern 7,0 % (1 009 Kinder) als übergewichtig und 4,0 % (576 Kinder) als adipös erfasst. Von den untersuchten halleschen Kindern waren 5,9 % (102 Kinder) übergewichtig, 2,5 % (43 Kinder) adipös und 1,3 % (23 Kinder) extrem adipös. Ein sechsjähriges Kind, das schon ernsthaft fettleibig ist, kann im jugendlichen Alter häufiger an Diabetes Typ II, Bluthochdruck oder Stoffwechselstörungen erkranken. Deshalb ist es wichtig, früh gegen das Übergewicht aktiv zu werden. In den Gewichtsgruppen nach BMI-Perzentilen deutlich untergewichtig lag die Stadt Halle mit 2,6 % und untergewichtig mit 8,3 % im Jahr 2017 über den Landesdaten. Anzahl der Land Sachsen-Anhalt - Gewichtsgruppen nach BMI-Perzentilen Kinder deutlich unter- unter- normal- über- adipös extrem mit gewichtig gewichtig gewichtig gewichtig adipös gültigen (< 3. P) (3.-<10. P) ( P) (>90-97.P) (>97-99,5.P) (>99,5.P) Messungen Angaben in Prozent ,0 6,7 78,7 7,2 3,8 1, ,8 6,8 79,0 6,8 3,8 1, ,7 6,5 78,7 7,0 4,0 2,1 Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Anzahl der Stadt Halle (Saale) - Gewichtsgruppen nach BMI-Perzentilen Kinder deutlich unter- unter- normal- über- adipös extrem mit gewichtig gewichtig gewichtig gewichtig adipös gültigen (< 3. P) (3.-<10. P) ( P) (>90-97.P) (>97-99,5.P) (>99,5.P) Messungen Angaben in Prozent ,8 7,2 81,9 5,8 2,6 0, ,1 8,5 80,9 4,5 2,6 1, ,6 8,3 79,3 5,9 2,5 1,3 Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

9 8 Vergleich der BMI-Perzentile zwischen Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) 2017 extrem adipös (>99,5. P) 2,1 1,3 adipös (>97-99,5. P) 4,0 2,5 Gew ichtsgruppen übergewichtig (> P) normalgewichtig ( P) untergewichtig (3.-<10. P) 7,0 5,9 6,5 8,3 78,7 79,3 deutlich untergewichtig (<3. P) 1,7 2,6 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 BMI-Perzentile Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle (Saale) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Schuleingangsuntersuchungen nach BMI-Perzentilen in der Stadt Halle (Saale) 2015 bis ,6 2,6 5,8 7,2 1,8 81,9 extrem adipös (>99,5. P) Jahr ,5 2,6 4,5 8,5 2,1 80,9 adipös (>97-99,5. P) übergewichtig (> P) normalgewichtig ( P) ,3 2,5 5,9 8,3 2,6 79,3 untergewichtig (3.-<10. P) deutlich untergewichtig (<3. P) BMI-Perzentile in % Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

10 9 Impfquoten der Kinder zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. Schutzimpfungen werden inzwischen deutlich vermehrt in Anspruch genommen. Allerdings bestehen Defizite bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. In den folgenden Tabellen werden die Anteile der einzuschulenden Kinder mit dem jeweils vollständigen Impfstatus entsprechend der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit abgeschlossener Grundimmunisierung dargestellt. Un- Unter- Kinder Kinder Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung ter- suchte mit mit plau- Polio- Teta- Diph- Hepa- Haemo- Pertus- Pneu- Menin- Rotasuch- Kinder Impf- siblen mye- nus therie titis philus sis mo- gokok- viren ungs- insge- aus- Impfda- litis B influenzae kok- ken 3 ) 4 ) jahr samt weis ten % 1 ) b ken 2 ) Land Sachsen-Anhalt ,8 94,4 95,6 95,5 94,6 93,4 95,5 82,7 91,4 x ,1 93,3 94,5 94,5 93,7 92,1 94,5 81,0 92,0 48, ,3 92,8 94,1 94,1 93,6 91,5 94,1 80,7 92,1 53,3 1 ) Untersuchungen auf Kinder mit Impfausweis 2 ) laut STIKO ab Impfung im Alter von vollendeten 2 Monaten 3 ) laut STIKO ab Impfung im Alter von vollendetem 12. Monat 4 ) Rotaviren laut STIKO ab 2013 Säuglinge unter 6 Monaten Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Un- Unter- Kinder Kinder Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung ter- suchte mit mit plau- Polio- Teta- Diph- Hepa- Haemo- Pertus- Pneu- Menin- Rotasuch- Kinder Impf- siblen mye- nus therie titis philus sis mo- gokok- viren ungs- insge- aus- Impfda- litis B influenzae kok- ken 3 ) 4 ) jahr samt weis ten % 1 ) b ken 2 ) Stadt Halle (Saale) ,4 88,5 90,5 90,4 90,4 87,7 90,4 67,9 84,8 x ,7 82,6 84,6 84,5 88,1 81,2 84,5 60,2 80,6 29, ,2 81,3 83,9 83,9 87,1 79,7 83,8 61,1 82,4 31,5 1 ) Untersuchungen auf Kinder mit Impfausweis 2 ) laut STIKO ab Impfung im Alter von vollendeten 2 Monaten 3 ) laut STIKO ab Impfung im Alter von vollendetem 12. Monat 4 ) Rotaviren laut STIKO ab 2013 Säuglinge unter 6 Monaten Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

11 10 Impfqoute in % 100,0 95,0 90,0 85,0 80,0 75,0 70,0 65,0 60,0 55,0 50,0 Vergleich Land Sachs en-anhalt und der Stadt Halle (Saale) ausgewählter Impfquoten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung Tetanus Poliomyelitis Diphtherie Hepatitis B Impfungen Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Impfquoten mit zwei Impfungen der Kinder zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Bei Masern zum Beispiel, handelt es sich um eine hoch ansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, wurde bisher nur bei Schulanfängern in einzelnen Bundesländern eine Impfquote von 95 % für beide Impfungen erreicht. Im Land Sachsen-Anhalt sowie in der Stadt Halle wurde die Impfquote nur bei der ersten Impfung erreicht. Gerade die zweite Masernimpfung wird nicht im empfohlenen Zeitintervall verabreicht, was auch für die anderen Impfungen zutrifft. Untersuchungsjahr Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle (Saale) Untersuchte Kinder insgesamt Kinder mit Impfausweis Kinder mit plausiblen Impfdaten in % 1 ) 91,8 90,1 90,3 90,4 89,7 90,2 Impfquote der Kinder in % 2 ) Masern >=1 Impfung 97,9 98,3 98,3 95,9 96,1 95,9 >=2 Impfung 93,5 93,7 94,1 89,7 89,4 91,0 Impfquote der Kinder in % 2 ) Mumps >=1 Impfung 97,8 98,1 98,2 95,7 95,6 95,8 >=2 Impfung 93,4 93,6 94,0 89,4 88,9 90,9 Impfquote der Kinder in % 2 ) Röteln >=1 Impfung 97,8 98,1 98,2 95,6 95,6 95,8 >=2 Impfung 93,4 93,6 94,0 89,4 88,9 90,9 Impfquote der Kinder in % 2 ) Varizellen 3 ) >=1 Impfung 94,9 94,6 95,1 89,0 86,9 87,8 >=2 Impfung 90,1 88,3 89,1 83,7 76,9 78,2 1 ) bezogen auf untersuchte Kinder insgesamt ) bezogen auf Kinder mit plausiblen Impfdaten 3 ) eine Impfung ab 2004 im Alter von vollendeten Monaten, zwei Impfungen laut STIKO ab 2006 im Alter von vollendeten Monaten Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Haemophilus influenzae b Pertussis Pneumokokken Meningokokken Land Sachsen-Anhalt 2015 Land Sachsen-Anhalt 2016 Land Sachsen-Anhalt 2017 Stadt Halle 2015 Stadt Halle 2016 Stadt Halle 2017

12 11 Im pfquoten m it zwei Impfungen bezogen auf Kinder mit plausiblen Impfdaten im Jahr Impfquoten in % >=1 Impfung >=2 Impfung >=1 Impfung >=2 Impfung >=1 Impfung >=2 Impfung >=1 Impfung >=2 Impfung Masern Mumps Röteln Varizellen Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle (Saale) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Entwicklungsstörungen - motorische und geistige Defizite zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Entwicklungsstörungen sind Fehler in der körperlichen oder psychischen Entwicklung eines Menschen. Störungen der motorischen Fertigkeiten bedeuten eine Beeinträchtigung für das Kind. Werden Abweichungen bei den Schuleingangsuntersuchungen festgestellt, die von der normalen Bewegungsabwicklung abweicht, muss versucht werden den Störungen entgegenzuwirken. Auch das Sprechen ist eine anspruchsvolle feinmotorische Leistung und es ist nicht selten, dass Kinder mit motorischen Entwicklungsstörungen auch Schwierigkeiten beim Sprechen haben und selbst im Grundschulalter manche Laute noch nicht richtig bilden können. Zur Behandlung motorischer Störungen gibt es Förderprogramme, die das gestörte Bewegungsverhalten verbessern, die Lern- und Verhaltensstörungen beseitigen und die Gesamtentwicklung positiv unterstützen sollen. Geistige Behinderungen sind nicht heilbar, aber es gibt Möglichkeiten, die Fähigkeiten des Kindes individuell zu entfalten und die soziale Integration zu fördern. Anzahl der unter- Land Sachsen-Anhalt suchten Kinder 1 ) Grobmotorische Feinmotorische Geistige Defizite 2 ) mit Befund in % ,6 11,6 6, ,2 11,0 5, ,1 11,5 6,3 1 ) die Anzahl der untersuchten Kinder kann bei einigen Parametern geringfügig abweichen 2 ) Defizitäre Punktzahl (D) beim schuleingangsbezogenen Entwicklungsscreening Sachsen-Anhalt (SEBES) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

13 12 Anzahl der unter- Stadt Halle (Saale) suchten Kinder 1 ) Grobmotorische Feinmotorische Geistige Defizite 2 ) mit Befund in % ,1 9,0 6, ,3 8,4 6, ,3 9,5 7,7 1 ) die Anzahl der untersuchten Kinder kann bei einigen Parametern geringfügig abweichen 2 ) Defizitäre Punktzahl (D) beim schuleingangsbezogenen Entwicklungsscreening Sachsen-Anhalt (SEBES) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Motorische ud geistige Defizite zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen 2015 bis 2017 Defizitäre Punktzahl mit Befund in % 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0, Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle (Saale) Grobmotorische Feinmotorische Geistige Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

14 13 Sprachstörungen zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Anzahl der untersuchten Land Sachsen-Anhalt Kinder 1 ) Defizite 2 ) in der Artikulation Defizite 2 ) in der Grammatik ,2 7, ,2 7, ,1 8,9 1 ) die Anzahl der untersuchten Kinder kann bei einigen Parametern geringfügig abweichen 2 ) Defizitäre Punktzahl (D) beim schuleingangsbezogenen Entwicklungsscreening Sachsen-Anhalt (SEBES) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Anzahl der untersuchten Stadt Halle (Saale) Kinder 1 ) Defizite 2 ) in der Artikulation in % Defizite 2 ) in der Grammatik in % ,9 10, ,8 10, ,3 15,2 1 ) die Anzahl der untersuchten Kinder kann bei einigen Parametern geringfügig abweichen 2 ) Defizitäre Punktzahl (D) beim schuleingangsbezogenen Entwicklungsscreening Sachsen-Anhalt (SEBES) Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Wie aus dem Diagramm ersichtlich ist, ist ein Anstieg bei den Sprachstörungen wie Artikulation und Grammatik festzustellen. Der Anteil der Defizite in der Artikulation ist bei den Kindern in der Stadt Halle von 14,9 % im Jahr 2015 um 6,4 % Prozentpunkte auf 21,3 % im Jahr 2017 gestiegen. Die Defizite in der Grammatik haben zwischen 2015 und 2017 um 5,1% Prozentpunkte zugenommen. 25 Sprachstörungen zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen 2015 bis Defizitäre Punktzahl in % Land Sachsen-Anhalt Defizite in der Artikulation Stadt Halle (Saale) Defizite in der Grammatik Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

15 14 Therapiebedarfe zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Bei Defiziten schlägt der Schularzt oft eine Therapie vor, die gezielt die Schwächen des Kindes behandelt. In Frage kommen hier vor allem die Logopädie/Sprachtherapie, Ergotherapie oder die Physiotherapie. Es kommt aber auch vor, dass der Schularzt eine 1-jährige Zurückstellung empfiehlt. Aus der Tabelle ist erkennbar, wie wichtig die Schuleingangsuntersuchungen sind, denn im Jahr 2017 wurden von den halleschen Kindern 15,4 % in der Logopädie/Sprachtherapie betreut bzw. 6,6 % erhielten eine erstmalige oder erneute Empfehlung. Im Land Sachsen-Anhalt erhielten zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen 13,0 % eine Therapie in der Logopädie/Sprachtherapie und 10,9 % eine erstmalige oder erneute Empfehlung. Anzahl Logopädie/ Ergotherapie Physio- sonstige der Sprachtherapie therapie Therapie unter- zum Zeit- erstmalige frühere zum Zeit- erstmalige frühere derzeitige derzeitige suchten punkt der oder er- (abge- punkt der oder er- (abge- und/oder und/oder Kin- SEU in neute Em- schlossene) SEU in neute Em- schlossene) frühere frühere der 1 ) Thera- pfehlung Therapie Thera- pfehlung Therapie Therapie Therapie pie einer Thera- laut El- pie einer Thera- laut El- laut laut pie bei ternaus- pie bei ternaus- Eltern- Elternder SEU kunft der SEU kunft auskunft auskunft Land Sachsen-Anhalt Anteil der Kinder mit Therapie/Therapieempfehlung in % ,7 11,1 3,7 3,8 5,2 1,3 7,3 0, ,3 11,0 4,4 3,9 5,3 1,3 7,0 0, ,0 10,9 4,4 4,0 5,3 1,3 8,7 0,6 1 ) Untersuchtenzahlen können bei einzelnen Parametern etwas geringer sein. Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Anzahl Logopädie/ Ergotherapie Physio- sonstige der Sprachtherapie therapie Therapie unter- zum Zeit- erstmalige frühere zum Zeit- erstmalige frühere derzeitige derzeitige suchten punkt der oder er- (abge- punkt der oder er- (abge- und/oder und/oder Kin- SEU in neute Em- schlossene) SEU in neute Em- schlossene) frühere frühere der 1 ) Thera- pfehlung Therapie Thera- pfehlung Therapie Therapie Therapie pie einer Thera- laut El- pie einer Thera- laut El- laut laut pie bei ternaus- pie bei ternaus- Eltern- Elternder SEU kunft der SEU kunft auskunft auskunft Stadt Halle (Saale) Anteil der Kinder mit Therapie/Therapieempfehlung in % ,4 8,1 3,7 3,9 2,9 0,9 11,4 0, ,3 4,9 4,2 3,7 1,6 1,2 12,4 0, ,4 6,6 4,6 3,7 1,7 1,6 12,6 0,8 1 ) Untersuchtenzahlen können bei einzelnen Parametern etwas geringer sein. Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

16 15 Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Förderbedarf zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Bei der Schuleingangsuntersuchung 2017 wurde von den Schulärzten bei 7,3 % der halleschen Kinder eine Empfehlung für sonderpädagogischen Förderbedarf erteilt. Dieser Wert lag damit bedeutend höher als im Land Sachsen-Anhalt (4,5 %). Weiterhin erhielten 3,7 % der Kinder eine erstmalige oder erneute Empfehlung zur ambulanten Frühförderung bzw. 0,4 % zur integrativen Frühförderung. Anzahl Ambulante Integrative Empfehder Frühförderung Frühförderung lung unter- zum Zeit- erstmalige frühere zum Zeit- erstmalige frühere für suchten punkt der oder er- (abge- punkt der oder er- (abge- Sonder- Kin- SEU in neute Em- schlossene) SEU in neute Em- schlossene) pädagoder 1 ) För- pfehlung Förderung För- pfehlung Förderung gisches derung einer För- laut El- derung einer För- laut El- Festderung bei ternaus- derung bei ternaus- stellungsder SEU kunft der SEU kunft verfahren Land Sachsen-Anhalt Anteil der Kinder mit Förderung/Förderempfehlung in % ,7 3,7 1,0 2,8 0,8 0,1 5, ,0 3,8 1,0 2,6 0,6 0,1 4, ,4 4,0 1,0 2,7 0,6 0,1 4,5 1 ) Untersuchtenzahlen können bei einzelnen Parametern etwas geringer sein. Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

17 16 Anzahl Ambulante Integrative Empfehder Frühförderung Frühförderung lung unter- zum Zeit- erstmalige frühere zum Zeit- erstmalige frühere für suchten punkt der oder er- (abge- punkt der oder er- (abge- Sonder- Kin- SEU in neute Em- schlossene) SEU in neute Em- schlossene) pädagoder 1 ) För- pfehlung Förderung För- pfehlung Förderung gisches derung einer För- laut El- derung einer För- laut El- Festderung bei ternaus- derung bei ternaus- stellungsder SEU kunft der SEU kunft verfahren Stadt Halle (Saale) Anteil der Kinder mit Förderung/Förderempfehlung in % ,2 3,0 0,6 1,7 0,2 0,1 6, ,5 2,9 1,1 1,8 0,5 0,2 5, ,7 3,7 0,9 2,1 0,4 0,1 7,3 1 ) Untersuchtenzahlen können bei einzelnen Parametern etwas geringer sein. Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter 8,0 Vergleich Land Sachsen-Anhalt und Stadt Halle (Saale) Förderbedarfe zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen Kinder mit Bedarf/Befund in % 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 K = K = K = K = K = K = Land Sachsen-Anhalt Stadt Halle Ambulante Frühförderung zum Zeitpunkt der SEU in Förderung Integrative Frühförderung zum Zeitpunkt der SEU in Förderung Empfehlung für Sonderpädagogisches Feststellungsverfahren K= Anzahl ärztlich untersuchter Kinder Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dokumentation Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste

18 17 1. Stadtgebiet 1.1 Geographische Angaben Städtepartnerschaften, -freundschaften Bodenfläche 2017 nach Art der tatsächlichen Nutzung Bevölkerungsdichte nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln

19 18 1. Stadtgebiet 1.1 Geographische Angaben Lage Merkmal Ausprägung Marktplatz, Händeldenkmal Ortszeit Höhenlage Fläche der Stadt 11º 58' 19'' östliche Länge von Greenwich 51º 28' 59'' nördliche Breite vom Äquator Die mittlere Ortszeit der Stadt Halle (Saale) bleibt gegenüber der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) um 12 Minuten und 7 Sekunden zurück. Der tiefste Punkt des Stadtgebietes ist mit 71 m über HN das Saaleufer im Bereich Saalwerder. Die höchste Erhebung mit 136 m über HN ist der Große Galgenberg. Die Höhe der Stadtmitte (Marktplatz) kann mit 87 m über HN angegeben werden. 135 km² Bevölkerungsdichte Einwohner auf 1 km² ( ) Größte Ausdehnung 16 km Nord - Süd 16 km Ost - West Länge ausgewählter Gewässer im Stadtgebiet Saale Weiße Elster 25,0 km 6,3 km Flächen ausgewählter Seen und Teiche Hufeisensee Osendorfer See Heidesee Angersdorfer Teiche Bruchsee 73,2 ha 20,8 ha 12,6 ha 8,3 ha 2,2 ha Höhe ausgewählter Bauwerke Roter Turm Punkthochhaus (Unstrutstraße 13) Pauluskirche Leipziger Turm Angrenzende Gebiete Quelle: Fachbereich Planen, Abteilung Stadtvermessung Fachbereich Einwohnerwesen 80,7 m 65,0 m 58,7 m 43,9 m Saalekreis 1.2 Städtepartnerschaften, -freundschaften Name der Partnerstadt Land Jahr des Beginns der Partnerschaft, Freundschaft Coimbra Portugal Städtepartnerschaft seit 1976 Grenoble Frankreich Städtepartnerschaft seit 1976 Hildesheim Bundesrepublik Deutschland Städtefreundschaft seit 1992 Jiaxing China Städtepartnerschaft seit 2009 Karlsruhe Bundesrepublik Deutschland Städtepartnerschaft seit 1987 Linz Österreich Städtepartnerschaft seit 1975 Oulu Finnland Städtepartnerschaft seit 1972 Savannah USA Städtepartnerschaft seit 2011 Ufa Baschkortostan Städtepartnerschaft seit 1977

20 Bodenfläche 2017 nach Art der tatsächlichen Nutzung Die nachfolgende Tabelle enthält die Ergebnisse der mit Stichtag durchgeführten Erhebung der Bodenfläche Halle (Saale) nach ihrer tatsächlichen Nutzung. Die Flächenerhebung wird auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über Agrarstatistiken durchgeführt und liefert Grundinformationen zur Bodennutzung. Die Erhebung der Bodenfläche nach der Art der tatsächlichen Nutzung erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des Liegenschaftskatasters und ist eine Bestandaufnahme der zum Stichtag vorliegenden Verhältnisse der Bodennutzung. Fläche in Hektar Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer 490 Insgesamt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

21 Bevölkerungsdichte nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln 2018 Einwohner/ha Fläche 1 ) (ha) 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 4.Vj. 1 Stadtbezirk Mitte 471,9 98,06 97,94 98,07 99,01 98,20 01 Altstadt 63,1 94,75 94,01 93,85 95,67 94,52 02 Südliche Innenstadt 198,1 115,05 115,03 115,27 116,10 114,95 03 Nördliche Innenstadt 210,7 83,07 83,05 83,17 83,93 83,56 2 Stadtbezirk Nord 2 501,8 16,43 16,42 16,45 16,53 16,47 04 Paulusviertel 107,5 117,43 117,44 117,62 118,33 117,37 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 115,3 7,75 7,70 7,79 7,81 7,68 06 Landrain 155,4 20,49 20,48 20,26 20,72 20,76 07 Frohe Zukunft 274,9 11,38 11,42 11,44 11,44 11,45 21 Ortslage Trotha 141,0 48,53 48,16 48,50 48,55 48,72 22 Industriegebiet Nord 253,3 1,31 1,33 1,31 1,32 1,29 23 Gottfried-Keller-Siedlung 297,3 6,02 6,06 6,06 6,03 6,08 30 Giebichenstein 164,8 62,94 62,95 63,08 63,39 63,00 31 Seeben 330,6 3,68 3,66 3,70 3,67 3,67 32 Tornau 284,0 0,83 0,83 0,84 0,85 0,83 33 Mötzlich 377,7 1,31 1,32 1,31 1,29 1,31 3 Stadtbezirk Ost 2 941,1 5,40 5,39 5,40 5,42 5,40 08 Gebiet der DR 163,3 1,15 1,11 1,10 1,10 1,10 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 169,1 18,79 18,68 18,46 18,57 18,89 10 Dieselstraße 248,4 2,15 2,12 2,15 2,14 2,13 40 Diemitz 203,4 9,28 9,25 9,25 9,34 9,28 41 Dautzsch 363,0 5,20 5,23 5,26 5,27 5,18 42 Reideburg 778,1 3,24 3,24 3,25 3,24 3,23 43 Büschdorf 399,8 11,09 11,11 11,17 11,26 11,16 44 Kanena/Bruckdorf 616,0 2,02 2,04 2,04 2,04 2,01 4 Stadtbezirk Süd 3 381,9 19,94 19,96 19,95 19,97 19,97 11 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 139,2 66,49 66,77 66,80 67,05 66,61 12 Gesundbrunnen 213,6 46,60 46,52 46,65 46,86 46,85 13 Südstadt 235,2 66,70 66,56 66,42 66,34 66,48 14 Damaschkestraße 271,3 31,04 31,23 31,42 31,52 31,11 51 Ortslage Ammendorf/Beesen 466,5 14,98 14,95 15,02 15,01 14,97 52 Radewell/Osendorf 589,5 2,90 2,90 2,89 2,88 2,90 53 Planena 806,3 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 60 Böllberg/Wörmlitz 456,4 5,79 5,80 5,74 5,78 5,80 61 Silberhöhe 203,9 62,56 62,65 62,30 62,12 62,76 5 Stadtbezirk West 4 205,9 16,61 16,60 16,55 16,59 16,68 71 Nördliche Neustadt 211,2 76,96 77,33 77,14 77,14 76,61 72 Südliche Neustadt 238,9 65,43 65,09 64,98 64,93 65,92 73 Westliche Neustadt 236,3 60,17 59,99 59,81 59,80 60,65 74 Gewerbegebiet Neustadt 292,5 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 81 Ortslage Lettin 510,5 2,09 2,10 2,12 2,08 2,11 82 Heide-Nord/Blumenau 163,3 35,68 35,64 35,82 35,95 35,92 90 Saaleaue 526,3 1,31 1,34 1,35 1,36 1,25 91 Kröllwitz 449,5 11,84 11,72 11,38 11,76 11,95 92 Heide-Süd 198,9 22,43 22,52 22,55 22,74 22,37 93 Nietleben 290,5 8,92 8,88 8,84 8,81 8,95 94 Dölauer Heide 674,9 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 95 Dölau 413,1 9,18 9,18 9,20 9,20 9,26 Insgesamt ,6 17,82 17,81 17,80 17,87 17,86 1 ) Stand: Quelle: Fachbereich Planen Fachbereich Einwohnerwesen

22 21 2. Bevölkerung 2.1 Wohnbevölkerung nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am Wohnbevölkerung am nach Altersgruppen und Geschlecht Wohnbevölkerung 2018 nach Quartalen Natürliche Bevölkerungsbewegung Räumliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen 2018 nach Altersgruppen Wanderungen aus den bzw. in die Gemeinden des Saalekreises Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen

23 22 2. Bevölkerung 2.1 Wohnbevölkerung nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am Einwohner mit Hauptwohnsitz männlich weiblich Insgesamt darunter Ausländer 1 Stadtbezirk Mitte Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Stadtbezirk Nord Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Stadtbezirk Ost Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Stadtbezirk Süd Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Stadtbezirk West Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau Insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

24 Wohnbevölkerung am nach Altersgruppen und Geschlecht Alter von... bis Einwohner mit Hauptwohnsitz unter... Jahren männlich weiblich Insgesamt und älter Insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen Wohnbevölkerung 2017/2018 nach Altersgruppen Einw ohner Vj Vj Vj Vj Vj und älter Alter von... bis unter... Jahren 3. Vj Vj Vj Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen 2.3 Wohnbevölkerung 2018 nach Quartalen Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 4. Vj. Wohnbevölkerung davon männlich weiblich darunter Ausländer davon männlich weiblich Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

25 Natürliche Bevölkerungsbewegung Monat Quartal Insge- Quartal Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Lebendgeborene davon männlich weiblich Sterbefälle davon männlich weiblich Geburtenüberschuss bzw. -verlust Eheschließungen Ehescheidungen Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen 40 Geburten- und Sterbesaldo 2017/ Saldo Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Monat Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen Geburten und Sterbefälle 2017/2018 Anzahl Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Monat Geburten 2017 Geburten 2018 Sterbefälle 2017 Sterbefälle 2018 Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

26 Räumliche Bevölkerungsbewegung Monat Quartal Ins- Quartal Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. gesamt 4. Vj. Zuzüge davon männlich weiblich vom Ausland vom Inland darunter aus neuen Bundesländern aus alten Bundesländern Wegzüge davon männlich weiblich ins Ausland ins Inland darunter in neue Bundesländer in alte Bundesländer Wanderungsgewinne oder -verluste insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen Zu- und Wegzüge 2017/ Anzahl der Gew anderten /17 2/17 3/17 4/17 5/17 6/17 7/17 8/17 9/17 10/17 11/17 12/17 1/18 2/18 3/18 4/18 5/18 6/18 7/18 8/18 9/18 10/18 11/18 12/18 Monat/Jahr Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen Zuzug Wegzug Wanderungssaldo 2017/ Saldo Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Monat Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

27 Wanderungen 2018 nach Altersgruppen Alter der Gewanderten von... bis unter... Jahren Monat Quartal Ins- Quartal Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. gesamt 4. Vj. Zuzüge davon und älter Wegzüge davon und älter Wanderungsgewinne oder -verluste insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen Wanderungssaldo 2017/2018 nach Altersgruppen Wanderungssaldo ab 65 Alter von... bis unter... Jahren 1. Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

28 Wanderungen aus den bzw. in die Gemeinden des Saalekreises 2018 Alter der Gewanderten von... bis unter... Jahren Quartal Insgesamt Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 4. Vj. Zuzüge davon und älter Wegzüge davon und älter Wanderungsgewinne oder -verluste insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen 2.8 Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen 2018 Bestattungsart 2018 Quartal Insgesamt 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Insgesamt r davon Urnenbeisetzungen r Erdbestattungen Quelle: Fachbereich Umwelt Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen Anzahl der Bestattungen Bestattungen gesamt davon Urnenbeisetzungen Erdbestattungen 0 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Monat Quelle: Fachbereich Umwelt

29 28 3. Bauen und Wohnen 3.1 Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau 2018 Alle Baumaßnahmen Baugenehmigungen im Wohnbau 2018 Errichtung neuer Gebäude Baugenehmigungen im Nichtwohnbau 2018 Errichtung neuer Gebäude Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau nach Stadtteilen/-vierteln im 3. Quartal Fortschreibung des Bestandes von Gebäuden und Wohnungen Wohngebäude nach Stadtteilen/-vierteln am nach Eigentumsverhältnis der Gebäude Wohngebäude nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am nach Anzahl der Räume... 35

30 29 3. Bauen und Wohnen Die Bautätigkeitsstatistik wird vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geführt. Erfasst werden genehmigungspflichtige oder zustimmungsbedürftige sowie landesrechtlichen Verfahrensvorschriften unterliegende Hochbauten, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erhebungseinheit ist das einzelne (Wohn- oder Nichtwohn-) Gebäude, wobei sowohl die Errichtung neuer Gebäude als auch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu erfassen sind. Während im Wohnbau alle Baumaßnahmen in die Statistik einbezogen werden, bleiben im Nichtwohnbau Gebäude bis zu 350 cbm Rauminhalt oder EUR veranschlagte Kosten unberücksichtigt, sofern sie keine Wohnräume enthalten. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden können auch zu einer Verringerung der Anzahl der Wohnungen sowie der Wohn- oder Nutzfläche führen. Aus diesem Grund können in der Tabelle auch negative Werte erscheinen. Maßgebend für die statistische Berichterstattung ist das Meldedatum. 3.1 Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau 2018 Alle Baumaßnahmen 1 ) Quartal Insgesamt 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 3. Vj. Gebäude/Baumaßnahmen Nutzfläche in 100 qm - Saldo Wohnungen - Saldo darin Wohnfläche in 100 qm - Saldo Wohngebäude mit Eigentumswohnungen Wohnungen - Saldo ) einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 3.2 Baugenehmigungen im Wohnbau 2018 Errichtung neuer Gebäude Quartal Insgesamt 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 3. Vj. Wohngebäude Rauminhalt in cbm Wohnungen darin Wohnfläche in 100 qm Wohngebäude mit 1 oder 2 Wohnungen Wohnungen darin Wohnfläche in 100 qm Wohngebäude mit Eigentumswohnungen Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

31 Baugenehmigungen im Nichtwohnbau 2018 Errichtung neuer Gebäude Quartal Insgesamt 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 3. Vj. Nichtwohngebäude Rauminhalt in cbm Nutzfläche in 100 qm Wohnungen darin Wohnfläche in 100 qm Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau 1995 bis 2018 Errichtung neuer Gebäude 700 Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau 1995 bis Errichtung neuer Gebäude Anzahl der Baugenehmigungen Jahr Nichtwohngebäude Wohngebäude Vj Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

32 Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau nach Stadtteilen/-vierteln im 3. Quartal 2018 alle Baumaßnahmen darunter Errichtung neuer Gebäude Wohn- Wohnungen Wohnfläche Wohn- Wohnungen Wohnfläche gebäude in Wohn- und in qm gebäude in Wohn- und in qm Nichtwohnge- - Saldo Nichtwohngebäuden - Saldo bäuden 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Fachbereich Einwohnerwesen

33 Fortschreibung des Bestandes von Gebäuden und Wohnungen Ab dem 1. Quartal 2008 werden in die Auswertung auch die Wohnungen mit einbezogen, zu denen es keine weiteren Merkmalsangaben gibt, die jedoch bewohnt sind. Das ist auch der Grund für die große Zahl der Wohnungen ohne Angaben. Wohngebäude nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude ¹) Stadtbezirk West Stadtbezirk Süd Stadtbezirk Ost Stadtbezirk Nord Stadtbezirk Mitte 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Anteil in Prozent Stand: Wohnung 2 Wohnungen 3 bis 20 Wohnungen 21 und mehr Wohnungen 1 ) Gebäude ohne Angaben zur Anzahl der Wohnungen im Haus wurden aufgrund der Geringfügigkeit ausgelassen Quelle: Fachbereich Bauen Wohnungen in Wohn-und Nichtwohngebäuden nach Anzahl der Räume Stadtbezirk West Stadtbezirk Süd Stadtbezirk Ost Stadtbezirk Nord Stadtbezirk Mitte Anzahl der Räume und mehr ohne Angaben Stand: Quelle: Fachbereich Bauen Fachbereich Einwohnerwesen Anzahl der Wohnungen in Tausend

34 Wohngebäude nach Stadtteilen/-vierteln am nach Eigentumsverhältnis der Gebäude Ins- ge- Privates kommunale Genos- Eigentum des Sonstige Wohnungssamt Eigen- Wohnungs- senschaft- Bundes, unternehmen und tum gesell- liches Landes kirchliches schaften Eigentum oder Gemeinde Eigentum 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau Insgesamt Quelle: Fachbereich Bauen davon

35 Wohngebäude nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude Insge- davon mit keine samt bis und mehr Angaben Wohnung im Gebäude Wohnungen 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau Insgesamt Quelle: Fachbereich Bauen

36 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nach Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln am nach Anzahl der Räume Insge- davon nach Größe der Wohnung samt und keine mehr Anga- Raum Räume ben 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau Insgesamt Quelle: Fachbereich Bauen Fachbereich Einwohnerwesen

37 36 4. Wirtschaft 4.1 Beschäftigte, Gesamtumsatz, geleistete Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben der Energie- und Wasserversorgung Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Bauhauptgewerbes Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Ausbaugewerbes Auswertung Gewerberegister (Betriebsstätten) Gewerbean- und -abmeldungen Gewerbean- und -abmeldungen nach Stadtteilen/-vierteln im 4. Quartal Zahl der Betriebsstätten nach Stadtteilen/-vierteln am nach wirtschaftlicher Gliederung Eröffnete Insolvenzverfahren 2018 in der Stadt Halle (Saale)... 45

38 37 4. Wirtschaft Betrieb: ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegenes Unternehmen oder Teil eines Unternehmens (z. B. Fabrikations-/Werkstätte, Werk, Bergwerk, Grube). An diesem Ort oder von diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine oder mehrere Personen (ggf. auch nur Teilzeitbeschäftigte) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten. Ein Betrieb untersteht immer einem (einzigen) Unternehmen, das seinerseits seinen Sitz stets in einem seiner Betriebe hat. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Erhebungsbereichs werden ebenfalls als eigenständige Betriebe dieses Bereichs erfasst. Tätige Personen: alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschl. der tätigen Inhaber/-innen, mithelfenden Familienangehörigen (auch unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind), an andere Unternehmen überlassenen Mitarbeiter/-innen und Heimarbeiter/-innen, aber ohne Leiharbeitnehmer/-innen. Einbezogen werden u. a. Erkrankte, Urlauber/-innen, Kurzarbeiter/ -innen, Streikende, von der Aussperrung Betroffene, Personen in Altersteilzeitregelungen, Auszubildende, Saison- und Aushilfsarbeiter/ -innen sowie Teilzeitbeschäftigte. Die tätigen Personen umfassen auch die kaufmännischen Auszubildenden (einschl. der Auszubildenden in den übrigen nichtgewerblichen Ausbildungsberufen) und die gewerblich Auszubildenden. Geleistete Arbeitsstunden: sind die von allen tätigen Personen (einschl. der Heimarbeiter/-innen und der Auszubildenden) im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden, einschl. Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Entgelte: ist die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge ohne jeden Abzug) der tätigen Personen einschließlich sämtlicher Zuschläge (z.b. Akkord- und Schichtzuschläge, Leistungszulagen) und anderen Leistungen aber ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Gesamtumsatz: ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer), der im Berichtsmonat abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte, einschließlich der darin enthaltenen Verbrauchssteuern, Kosten für Fracht, Porto, Verpackung (auch wenn getrennt in Rechnung gestellt), abzüglich sofort gewährter Preisnachlässe. Der Gesamtumsatz setzt sich zusammen aus dem Umsatz aus Eigenerzeugung, baugewerblichem Umsatz und sonstigem Umsatz (z.b. Umsatz aus Handelsware, Erlöse aus Wohnungsvermietung, aus Transportleistungen für Dritte, aus dem Verkauf eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Provisionseinnahmen).

39 Beschäftigte, Gesamtumsatz, geleistete Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes 2018 Erfasst werden die produzierenden Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes (Industrie und Handwerk einschließlich handwerklicher Nebenbetriebe) sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden und die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche Monat Quartal Insge- Juli Aug. Sep. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Betriebe ¹) geleistete Arbeitsstunden (1 000 h) Entgelte (1 000 Euro) Gesamtumsatz (Mio. Euro) 46,2 50,0 51,3 127,3 139,9 147,5 152,1 darunter Ausland 18,1 20,9 19,3 52,6 52,9 58,2 61,6 Tätige Personen ¹) ) am Monats- bzw. Quartalsende Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Tätige Personen Beschäftigte und Gesamtumsatz in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 2009 bis I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 I/15 I/16 I/17 I/18 Quartal/ Jahr Tätige Personen Umsatz in Mio. Euro dar. Auslandsumsatz Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Umsatz in Mio. Euro

40 Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben der Energie- und Wasserversorgung 2018 Erfasst werden alle Betriebe der Elektrizitäts-, Gas-, Wärme-, Kälte- und Wasserversorgung von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen der Energie- und Wasserversorgung sowie alle Betriebe von Unternehmen der übrigen Wirtschaftszweige, die o. g. Bereich zuzuordnen sind Monat Quartal Insge- Juli Aug. Sep. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Betriebe ¹) Tätige Personen ¹) geleistete Arbeitsstunden (1 000 h) Entgelte (1 000 Euro) ) am Monats- bzw. Quartalsende Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Betriebe, Beschäftigte sowie Bruttoentgeltsumme in Betrieben der Energie-und Wasserversorgung 2009 bis 2018 Anzahl der Betriebe Entgelte in Mio. Euro I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 I/15 I/16 I/17 I/18 Quartal/Jahr Betriebe Entgelte Tätige Personen Tätige Personen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

41 Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Bauhauptgewerbes 2018 Es werden die Betriebe von Unternehmen des Baugewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen sowie Betriebe anderer Wirtschaftsbereiche mit 20 und mehr tätigen Personen einbezogen. Bauhauptgewerbe: Zum Bauhauptgewerbe gehören wirtschaftliche Einheiten, deren Tätigkeit darin besteht, Hochbauten zu errichten (einschließlich Fertigteilbauten), Tiefbauarbeiten auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Entsprechend der WZ 2008 werden dem Bauhauptgewerbe die Zweige - Bau von Gebäuden - Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken - Leitungstiefbau und Kläranlagenbau - Sonstiger Tiefbau - Vorbereitende Baustellenarbeiten - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten zugeordnet Monat Quartal Insge- Juli Aug. Sep. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Betriebe 1 ) geleistete Arbeitsstunden ( h) darunter im Hochbau baugewerblicher Gesamtumsatz(Mio. Euro) 30,3 32,6 27,5 34,3 71,9 90,4 70,1 darunter im Hochbau 7,5 8,5 6,7 11,7 19,6 22,7 21,3 Entgelte (1 000 Euro) Tätige Personen 1 ) ) am Monats- bzw. Quartalsende Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Ergebnisse im Bauhauptgewerbe 2008 bis geleistete Arbeitsstunden in h Gesamtumsatz in Mio. Euro I/08 I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 I/15 I/16 I/17 I/18 Quartal/ Jahr Tätige Personen baugewerblicher Gesamtumsatz geleistete Arbeitsstunden Tätige Pesonen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

42 Beschäftigte, Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter in Betrieben des Ausbaugewerbes 2018 Für das Ausbaugewerbe hat sich die Berichtskreisuntergrenze mit dem Berichtsjahr 2018 geändert. Hier erfolgt vorerst eine Heranziehung von Betrieben mit 23 und mehr tätigen Personen. Bis dahin wurden Betriebe von Unternehmen des Baugewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen sowie Betriebe anderer Wirtschaftsbereiche mit 20 und mehr tätigen Personen einbezogen. Dies ist beim Vergleich mit früheren Veröffentlichungen zu beachten. Ausbaugewerbe: fasst verschiedene Wirtschaftszweige zusammen, die im Wesentlichen Einheiten enthalten, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Es setzt sich aus den Zweigen - Erschließung von Grundstücken, Bauträger - Bauinstallation - Sonstiger Ausbau zusammen Quartal Insge- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Betriebe ¹) Tätige Personen ¹) geleistete Arbeitsstunden (1 000 h) Entgelte (1 000 Euro) Gesamtumsatz (Mio. Euro) 54,0 57,8 66,0 51,7 1 ) am Monats- bzw. Quartalsende Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 800 Ergebnisse im Ausbaugewerbe 2008 bis geleistete Arbeitsstunden in 1 000h Gesamtumsatz in Mio. Euro I/08 I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 I/15 I/16 I/17 I/18 Quartal/ Jahr Tätige Personen Gesamtumsatz geleistete Arbeitsstunden Tätige Personen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

43 Auswertung Gewerberegister (Betriebsstätten) Gewerbean- und -abmeldungen Quartal Insge- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Gewerbeanmeldungen darunter Neuerrichtungen Gewerbeabmeldungen darunter vollständige Aufgabe Saldo Quelle: Fachbereich Sicherheit Gew erbean- und -abmeldungen 2013 bis Betriebsstätten Quartal/Jahr I/2013 II/2013 III/2013 IV/2013 I/2014 II/2014 III/2014 IV/2014 I/2015 II/2015 III/2015 IV/2015 I/2016 II/2016 III/2016 IV/2016 I/2017 II/2017 III/2017 IV/2017 I/2018 II/2018 III/2018 IV/ Anzahl Anmeldungen Abmeldungen Quelle: Fachbereich Sicherheit

44 Gewerbean- und -abmeldungen nach Stadtteilen/-vierteln im 4. Quartal 2018 Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen Insge- dar. Neu- Insge- dar. vollständige samt errichtungen samt Aufgabe Anzahl der Betriebsstätten 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide - Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt Quelle: Fachbereich Sicherheit

45 Zahl der Betriebsstätten nach Stadtteilen/-vierteln am nach wirtschaftlicher Gliederung Die Gewerbe-Auswertung wurde zur Erhöhung der Genauigkeit angepasst rückwirkend umgestellt. Die Zahlen der Betriebsstätten wurden entsprechend korrigiert und bilden den tatsächlichen Gewerbebestand nun genauer ab. Eine Vergleichbarkeit mit älteren Veröffentlichungen ist nur eingeschränkt möglich. Die Auswertung erfolgt nach Hauptbranchen. 1 = Verarbeitendes Gewerbe 2 = Baugewerbe 3 = Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz 4 = Gastgewerbe Insge- davon samt Land- und Produ- dar. Dienst- dar. nicht Forstwirt- zie- 1 2 leist- 3 4 zuordenschaft; rendes ungs- bar Fischerei Gewerbe bereiche 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt Quelle: Fachbereich Sicherheit

46 Eröffnete Insolvenzverfahren 2018 in der Stadt Halle (Saale) Insolvenz: Mit Insolvenz werden ganz allgemein extreme Zahlungsschwierigkeiten bei Personen oder Unternehmen bezeichnet, die ein gerichtliches Eingreifen erforderlich machen, um die Gläubiger eines insolventen Schuldners möglichst gleichmäßig aus den verbliebenen Werten zu befriedigen. Ein Verfahren wird abgelehnt, wenn die zuständige Wirtschafts- und Finanzbehörde oder Banken die Gewähr für die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit geben oder es sich herausstellt, dass das Vermögen des Schuldners nicht einmal die Kosten des Verfahrens deckt (Mangels Masse abgelehnt). In der folgenden Tabelle sind nur die eröffneten bzw. mangels Masse abgelehnten, nicht aber die zurückgenommenen bzw. verwiesenen und anderweitig abgelehnten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt. Die Summe ergibt die Insolvenzverfahren insgesamt Monat Quartal Ins- Juli Aug. Sep. 1.Vj. 2.Vj. 3.Vj. 4.Vj. gesamt 3. Vj. Insolvenzverfahren insgesamt davon eröffnet mangels Masse abgelehnt Schuldenbereinigungsplan angenommen darunter Unternehmen Verbraucher voraussichtliche Forderungen insgesamt in 1000 Euro Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anzahl der Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren in der Stadt Halle (Saale) 2009 bis 2018 I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 ¹) I/15 I/16 I/17 I/18 Quartal/ Jahr voraussichtliche Forderung in Mio. Euro abgelehnte Verfahren eröffnete Verfahren voraussichtliche Forderung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 1 ) Insolvenzen von Bio-Anlagen z.t. in Größen von 36 Mio. Euro

47 46 5. Arbeitsmarkt und Beschäftigte 5.1 Arbeitslose und Arbeitslosenquote Zu- und Abgang von Arbeitslosen Leistungsempfänger nach Rechtskreis SGB III und SGB II Bedarfsgemeinschaften und Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen und Stadtteilen/-vierteln im Dezember Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 nach ausgewählten Personengruppen und Stadtteilen/-vierteln im September Eckdaten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohn- und Arbeitsort am Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort am nach ausgewählten Merkmalen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am nach ausgewählten Merkmalen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort am nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem Wohnortprinzip nach Stadtteilen/-vierteln am

48 47 5. Arbeitsmarkt und Beschäftigte Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wird ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, bisher wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Der Vorjahresvergleich ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde der 16 des Sozialgesetzbuches ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z.b. bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Eine Änderung ergibt sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bisher aus leistungsrechtlichen Gründen auch während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten von 2003 und früher ist das zu beachten. Im März 2011 wurde die statistische Berichterstattung über Arbeitslosigkeit auf eine integrierte Datenbasis umgestellt. Dabei wurden die einzelnen Arbeitslosigkeitsperioden zu einem überschneidungsfreien und stimmigen Verlauf zusammengeführt, auch wenn sie aus den getrennten Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der zugelassenen kommunalen Träger stammen. Ab Berichtsmonat Januar 2012 wurde die integrierte Arbeitslosenstatistik um die Arbeitslosendauer erweitert. Damit wurde die bisherige Berichterstattung über Dauern abgelöst, die auf Auswertungen aus den BA- Verfahren beschränkt war und keine Daten von zugelassenen kommunalen Trägern enthielt, also nur eine Teil-Statistik auf unvollständiger Messgrundlage war. Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist nun vollständig abgebildet; entsprechend fallen die Arbeitslosendauern länger aus und die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist größer (was aber nicht mit einem Anstieg der Langzeitarbeitslosen gleichzusetzen ist). Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat im August 2014 die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Diese Daten wurden für Eckdaten der Beschäftigtenstatistik rückwirkend bis 2007 revidiert. Auswertungen nach speziellen Merkmalen wurden nicht revidiert. Deshalb können die Gesamtzahlen der Tabellen Unterschiede zu der Summe derer Unterpositionen aufweisen. Ein Vergleich zu früheren Daten ist für diese Merkmale nur eingeschränkt möglich. Ende 2015 wurde ein erweitertes Zähl- und Gültigkeitskonzept für Auswertung der statistischen Daten der Grundsicherung nach dem SGB II eingeführt. Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept bestand seit Januar 2005 nahezu unverändert. Seitdem sind Konstellationen von Bedarfsgemeinschaften und Personen im Umfeld des SGB II entstanden, die durch das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept statistisch nicht mehr oder nicht ausreichend präzise abgebildet werden können. Das liegt daran, dass zum einen nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch diverse Gesetzesänderungen neue Leistungen und Leistungsformen in das SGB II eingeführt wurden und zum anderen bestimmte Konstellationen von Personen und Bedarfsgemeinschaften zu Beginn der Grundsicherungsstatistik SGB II in ihrer Bedeutung für die Statistik noch nicht erkennbar waren. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurden Anpassungen in den statistischen Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften vorgenommen. Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept bildete einen Großteil der Personen im SGB II bereits ab. Die Anpassungen zielten insbesondere auf eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen ab. Im Großen und Ganzen kam es jedoch auch nur zu geringfügigen quantitativen Veränderungen gegenüber den im bisherigen Zähl- und Gültigkeitskonzept existierenden Personengruppen.

49 48 Künftig werden alle Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Statistik abgebildet. Dies bezieht sich auch auf Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (BG), die im bisherigen Zählkonzept nicht oder nicht systematisch berücksichtigt wurden (sog. Sonstige Leistungsberechtigte). Daneben werden Personen einbezogen, die keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben, aber mit anderen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu gehören Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Leistungsanspruch nach dem SGB II ausgeschlossen sind sowie minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch. Das erweiterte Zähl- und Gültigkeitskonzept der Grundsicherungsstatistik SGB II bringt konzeptionelle sowie geringfügige quantitative Veränderungen in der Berichtssystematik mit sich. Personen in Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte Nicht Leistungsberechtigte Regelleistungsberechtigte Sonstige Leistungsberechtigte vom erwerbsfähige Leistungs- Berechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungs- Berechtigte (NEF) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (ELSB) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (NESLB) Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Schematische Gegenüberstellung der Berichtssystematiken: Zum traten zwischen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen neue Daten-Liefer-Verträge in Kraft, welche neue Vorgaben für die Überlieferung kleinräumiger statistischer Daten definiert haben. Die übermittelten Daten werden seither auf Gebietseinheiten aggregiert, welche einen Mindestbestand von Einwohnern aufweisen. Folgende Stadtteil/-viertel werden daher aufgrund ihrer geringen Einwohnerstärke zusammengefasst und können nicht mehr separat ausgewiesenen werden: 205 Am Wasserturm/Thaerviertel 233 Mötzlich 453 Planena 594 Dölauer Heide 222 Industriegebiet Nord 308 Gebiet der DR 574 Gewerbegebiet Neustadt 232 Tornau 310 Dieselstraße 590 Saaleaue

50 49 Begriffserläuterungen: Arbeitsuchende: Personen, die - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, - sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben, - die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben ( 15 SGB III). Arbeitslose: arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. Langzeitarbeitslose sind alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr (hier: 364Tage) und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren. Zugang und Abgang der Arbeitslosen: ist eine Fallzahl, die alle erstmaligen oder erneuten Arbeitslosmeldungen bzw. alle Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit in einer Periode ausweist. Ein Teil der Zu- und Abgänge entfällt auf technische Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, insbesondere auf Ab- und Wiederzugänge infolge Krankheit oder Meldeversäumnis. Daher ist die Zahl der dahinter stehenden Personen generell kleiner, weil sich einige von ihnen in einer Periode mehrmals arbeitslos melden bzw. abmelden können. Arbeitslosenquote: Sie wird errechnet als Anteil der bei den Agenturen für Arbeit registrierten Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) oder allen zivilen Erwerbspersonen (Gesamtheit aller unselbständig, selbständig und mithelfend Erwerbstätigen einschließlich Arbeitsloser), Die Arbeitslosenquoten für Problemgruppen gibt es nicht in einheitlicher Berechnungsweise, vor allem der Nenner bzw. die in der Erwerbspersonenzahl enthaltenen Erwerbstätigen sind unterschiedlich abgegrenzt und/oder haben unterschiedliche Datenquellen.So gehen in die Arbeitslosenquote bei Ausländern sowie Jüngeren alle abhängigen Erwerbstätigen nach der Beschäftigtenstatistik (einschl. geringfügig Beschäftigte) und der Personalstandsstatistik des öffentlichen Dienstes ein. Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat April oder Mai; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. gemeldete Arbeitsstellen: - sozialversicherungspflichtige oder - geringfügige (Mini-Jobs) oder - sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen) Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Arbeitsagenturen und den Gemeinsamen Einrichtungen zur Besetzung gemeldet werden. Der Bundesagentur für Arbeit werden nicht alle Stellen gemeldet. Daher bilden die gemeldeten Arbeitsstellen nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots ab. Die Statistik umfasst ab Berichtsmonat Juli 2014 auch die Stellen aus dem automatisierten BA- Kooperationsverfahren (Die BA bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Stellenangebote in einer besonderen Kooperationsform direkt aus ihrem IT-System in die Datenbank der BA über eine XML-Schnittstelle zu übermitteln).

51 50 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Beschäftigte, die gleichzeitig mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (Alg I): Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung wird Arbeitslosen anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Der Leistungsanspruch beträgt 60% bzw. 67% des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen. Anspruchsvoraussetzungen sind Arbeitslosigkeit, die Erfüllung der Anwartschaftszeit sowie die Arbeitslosmeldung bei einer Agentur für Arbeit. Darüber hinaus sind Arbeitslose verpflichtet, im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu nutzen. Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW): erhalten Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in einer Weiterbildungsmaßnahme gem. 77 SGB III befinden. Arbeitslosigkeit ist für den Anspruch auf AlgW keine zwingende Voraussetzung, wenn diese alleine wegen der Weiterbildungsmaßnahme nicht erfüllt ist (da Teilnehmer während der Maßnahme nicht als Arbeitslose gezählt werden). Die Höhe des AlgW entspricht der des Arbeitslosengeldes. Personen in Bedarfsgemeinschaften: Summe der Leistungsberechtigten und der nicht Leistungsberechtigten Leistungsberechtigte: Gruppe der Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem SGB II. Sie unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten und der sonstigen Leistungsberechtigten. Regelleistungsberechtigte: Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben: - Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ( 20, 23 SGB II) - Mehrbedarfe ( 21 SGB II) - laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heizund Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum ( 22 SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte: gem. 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie können als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII.

52 51 Bedarfsgemeinschaft: bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören: - die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, - der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, - die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner dieses Elternteils.

53 Arbeitslose und Arbeitslosenquote 2018 Im Bereich der Arbeitsmarktdaten kommt es seitens der Bundesagentur für Arbeit teilweise zu Korrekturen, so dass sich für zurückliegende Quartale Änderungen ergeben können Monat Quartalsende 4. Vj. Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Arbeitslosenquote (abh. ziv. Erw. Pers.) 8,7 8,5 8,6 10,3 9,5 9,1 8,6 10,2 Arbeitslosenquote (alle ziv. Erw. Pers.) 8,1 8,0 8,0 9,5 8,8 8,5 8,0 9,4 davon Männer 9,1 8,9 9,0 10,8 9,9 9,5 9,0 10,5 Frauen 7,0 6,9 6,9 8,0 7,7 7,4 6,9 8,2 darunter unter 25 Jahren 8,2 7,7 7,7 10,3 9,1 9,5 7,7 9,8 55 bis unter 65 Jahren 7,8 7,8 7,8 8,7 8,3 7,9 7,8 9,0 Arbeitsuchende Arbeitslose davon nach SGB III SGB II darunter Männer Frauen unter 25 Jahren Jahre und älter Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer Gemeldete Arbeitsstellen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5.2 Zu- und Abgang von Arbeitslosen Monat Quartal Insge- 4. Vj. Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt Zugang Arbeitslose darunter aus Erwerbstätigkeit aus Ausbildung u. sonstige Maßnahmeteilnahme unter 25 Jahren Jahre und älter Abgang Arbeitslose darunter in Erwerbstätigkeit in Ausbildung u. sonstige Maßnahmeteilnahme unter 25 Jahren Jahre und älter Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose nach ausgewählten Merkmalen 1995 bis 2018 Anzahl Arbeitslose Jahr Quelle: bis 4. Vj Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; ab 1. Vj Statistik der Bundesagentur für Arbeit männlich weiblich Jugendliche unter 25 Jahren

54 53 Quote Arbeitslosenquote 2001 bis ,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5 0,0 I/01 I/02 I/03 I/04 I/05 I/06 I/07 I/08 I/09 I/10 I/11 I/12 I/13 I/14 I/15 I/16 I/17 I/18 Quartalsende/Jahr abhängige zivile Erwerbspersonen alle zivilen Erwerbspersonen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5.3 Leistungsempfänger nach Rechtskreis SGB III und SGB II 2018 Die Daten für das aktuelle Quartal sind hochgerechnet und immer nur vorläufig Monat Quartalsende 4. Vj. Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Leistungsempfänger Rechtskreis SGB III Empfänger von Alg von AlgW Rechtskreis SGB II erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5.4 Bedarfsgemeinschaften und Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II Monat Quartalsende 3. Vj. Juli Aug. Sep. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Bedarfsgemeinschaften davon mit 1 Person Personen und mehr Personen davon mit 1 Kind Kindern und mehr Kindern Personen in Bedarfsgemeinschaften darunter Leistungsberechtigte darunter Regelleistungsberechtigte darunter erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte davon unter 25 Jahren bis unter 55 Jahren Jahre und älter nicht erwerbsf. Regelleistungsberechtigte davon unter 15 Jahren Jahre und älter Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

55 54 Erw erbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Altersgruppen 15,9% 18,6% unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 65,5% Stand: September 2018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Kinder unter 18 Jahren 26,6% 42,9% mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern 30,6% Stand: September 2018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach SGB II - Zahlungsansprüche 0,9% 16,7% Alg II-Regelbedarf 39,6% Sozialgeld-Regelbedarf Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft 37,6% Sozialversicherungsleistungen weitere Zahlungsansprüche im September 2018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2,4% 2,7%

56 Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen und Stadtteilen/-vierteln im Dezember 2018 Insgesamt und zwar Frauen Ausländer mit Aus- mit mittlerer 55 Jahre bildung 1 ) Reife und älter 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel ²) x x x x x x 2 06 Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord ²) x x x x x x 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau ²) x x x x x x 2 33 Mötzlich ²) x x x x x x 3 08 Gebiet der DR ²) x x x x x x 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße ²) x x x x x x 3 40 Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena ²) x x x x x x 4 60 Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt ²) x x x x x x 5 81 Ortslage Lettin 5 82 Heide-Nord/Blumenau Saaleaue ²) x x x x x x 5 91 Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide ²) x x x x x x 5 95 Dölau übrige Stadtteile/-viertel nicht zuordenbar Insgesamt ) betrieblich/schulisch ²) Werden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte aufgrund ihrer geringeren Einwohnerstärke ab 2018 zum Posten übrige Stadtteile/-viertel zusammengefasst. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

57 56 Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung mit Hauptwohnsitz im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln am Erwerbsfähiges Alter = Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Fachbereich Planen Fachbereich Einwohnerwesen

58 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 nach ausgewählten Personengruppen und Stadtteilen/-vierteln im September 2018 Bedarfs- darunter Erwerbsfähige und zwar Nichterwerbs- Empfänger gemein- mit 1 Regel- Frauen 55 fähige Regel- v. Arbeitsschaften Person Leistungs- Jahre Leistungs- losengeld bei insge- berechtigte und berechtigte Arbeitslosigsamt älter keit (Alg 1) 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel 1 ) x x x x x x x 2 06 Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord 1 ) x x x x x x x 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau 1 ) x x x x x x x 2 33 Mötzlich 1 ) x x x x x x x 3 08 Gebiet der DR 1 ) x x x x x x x 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße 1 ) x x x x x x x 3 40 Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena 1 ) x x x x x x x 4 60 Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt 1 ) x x x x x x x 5 81 Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue 1 ) x x x x x x x 5 91 Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide 1 ) x x x x x x x 5 95 Dölau übrige Stadtteile/-viertel nicht zuordenbar Insgesamt ) Werden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte aufgrund ihrer geringeren Einwohnerstärke ab 2018 zum Posten übrige Stadtteile/-viertel zusammengefasst. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

59 58 Anteil der Regelleistungsberechtigten nach SGB II an der Bevölkerung unter 65 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln am Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Fachbereich Planen Fachbereich Einwohnerwesen

60 Eckdaten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohn- und Arbeitsort am am Wohnort am Arbeitsort Insgesamt 1 ) und zwar männlich weiblich Deutsche Ausländer Vollzeit Teilzeit Auszubildende ) einschließlich Fälle ohne Angabe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5.8 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort am nach ausgewählten Merkmalen Insgesamt weiblich männlich Insgesamt Insgesamt 1 ) nach Berufsabschlüssen mit anerkanntem Berufsabschluss mit akademischem Abschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung Abschluss unbekannt nach Altersklassen unter 20 Jahren bis unter 25 Jahren bis unter 40 Jahren bis unter 60 Jahren Jahre und älter ) einschließlich Fälle ohne Angabe Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 5.9 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am nach ausgewählten Merkmalen Insgesamt weiblich männlich Insgesamt Insgesamt 1 ) nach Berufsabschlüssen mit anerkanntem Berufsabschluss mit akademischem Abschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung Abschluss unbekannt nach Altersklassen unter 20 Jahren bis unter 25 Jahren bis unter 40 Jahren bis unter 60 Jahren Jahre und älter ) einschließlich Fälle ohne Angabe Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

61 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort am nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Insgesamt weiblich männlich Insgesamt Insgesamt 1 ) davon nach Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe davon Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe Baugewerbe Dienstleistungsbereiche darunter Handel, Verkehr, Gastgewerbe Freiberufl., wissenschaftl., techn. Dienstleistungen; sonstige wirtschaftl. Dienstleistungen Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen ) einschließlich ohne Angaben zur wirtschaftlichen Gliederung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 5.11 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Insgesamt weiblich männlich Insgesamt Insgesamt 1 ) davon nach Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe davon Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe Baugewerbe Dienstleistungsbereiche darunter Handel, Verkehr, Gastgewerbe Freiberufl., wissenschaftl., techn. Dienstleistungen; sonstige wirtschaftl. Dienstleistungen Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen ) einschließlich ohne Angaben zur wirtschaftlichen Gliederung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

62 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2008 bis Anzahl der Beschäftigten am Wohnort am Arbeitsort Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt ab 2003 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am nach Wirtschaftsabschnitten 0,1% 0,0% 17,2% Dienstleistungsbereiche Arbeitsortprinzip 11,9% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Wohnortprinzip 82,6% 88,0% Auf Grund der Geringfügigkeit wurden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Angaben zur wirtschaftlichen Gliederung bei der Darstellung vernachlässigt. Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

63 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem Wohnortprinzip nach Stadtteilen/-vierteln am Insgesamt und zwar ausschließlich Frauen Ausländer unter geringfügig 25 Jahren Beschäftigte 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel 1 ) x x x x x 2 06 Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord 1 ) x x x x x 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau 1 ) x x x x x 2 33 Mötzlich 1 ) x x x x x 3 08 Gebiet der DR 1 ) x x x x x 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße 1 ) x x x x x 3 40 Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena 1 ) x x x x x 4 60 Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt 1 ) x x x x x 5 81 Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue 1 ) x x x x x 5 91 Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide 1 ) x x x x x 5 95 Dölau übrige Stadtteile/-viertel nicht zuordenbar Insgesamt ) Werden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte aufgrund ihrer geringeren Einwohnerstärke ab 2018 zum Posten übrige Stadtteile/-viertel zusammengefasst. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

64 63 6. Verbraucherpreisindex Verbraucherpreisindex

65 64 4. Verbraucherpreisindex 2018 Der Verbraucherpreisindex wurde deutschlandweit mit dem Jahreswechsel 2007/2008 auf das neue Basisjahr 2005 umgestellt. Die Umbasierung erfolgt alle fünf Jahre. Die Indexberechnung entspricht dem Konzept des Volumenindexes nach Laspeyres. Die Darstellung der Preisentwicklung erfolgt unter Bezug auf einen festen Warenkorb bzw. ein festes Wägungsschema des jeweils aktuellen Basisjahres. Die Zusammenstellung des Wägungsschemas spiegelt die durchschnittlichen Verbrauchergewohnheiten privater Haushalte wider. Diese ändern sich im Verlauf der Zeit, was eine Anpassung in regelmäßigen Abständen erfordert. Parallel zur Basisumstellung wurden methodische Verbesserungen der Indexberechnung eingeführt. Wesentlich war die Einführung der Geschäftstypengewichtung. Berücksichtigung finden nun Geschäftstypen (beispielsweise Verbrauchermarkt, Supermarkt oder Fachgeschäft), in denen Preise von Waren bzw. Gütern erhoben werden. Dadurch wird das durchschnittliche Einkaufsverhalten wirklichkeitsnäher abgebildet. Ab Januar 2013 berechnet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt den Verbraucherpreisindex auf der neuen Preisbasis Verbraucherpreisindex für Sachsen-Anhalt Indexstand Veränderungen in % Dezember 2018 gegenüber Dez Nov Dez Nov Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 119,9 119,2 +1,9 +0,6 Alkoholische Getränke, Tabakwaren 125,0 124,8 +3,2 +0,2 Bekleidung, Schuhe 118,6 120,4 +1,3-1,5 Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe 108,8 109,0 +1,6-0,2 Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte 124,4 124,3 +1,2 +0,9 Gesundheitspflege 121,4 121,1 +2,0 0,0 Verkehr 113,4 113,2 +2,9-1,4 Nachrichtenübermittlung 89,0 89,0-0,8 0,0 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 116,8 110,8 +1,5 +5,4 Bildungswesen 124,4 124,3 +1,0 +0,1 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 121,4 121,1 +1,9 +0,2 Andere Waren und Dienstleistungen 113,4 113,2 +1,6 +0,2 Gesamtindex 112,5 112,1 +1,7 +0,4 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Veränderung ausgewählter Preisindizes Dezember 2018 gegenüber Dezember ,0 4,0 3,0 Prozent 2,0 1,0 0,0-1,0 Nahrungsmittel u. alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke, Tabakwaren Wohg., Wasser, Strom, Gas u. and. Brennstoffe Gesundheitspflege Verkehr Freizeit, Unterhaltung und Kultur Bildungswesen Beherbergungs- u. Gaststättendienstleistungen Andere Waren und Dienstleistungen Bekleidung u. Schuhe Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

66 65 7. Umwelt, Versorgung und Verbrauch 7.1 Öffentliche Abfallentsorgung 2018 nach ausgewählten Abfallarten Erfassung von Verpackungsabfällen Duales System Lufthygiene - Monatsmittelwerte Wasserversorgung der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH

67 66 7. Umwelt, Versorgung und Verbrauch 7.1 Öffentliche Abfallentsorgung 2018 nach ausgewählten Abfallarten Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Tonnen Abfall aus Haushalten Hausmüll inklusive Geschäftsmüll , , , , , ,03 Bioabfall (Biotonne) 1 583, , , , , ,66 Grünschnitt 1 390, , , , , ,29 Weihnachtsbaumsammlung 110,60 0,00 0,00 0,63 111,23 0,00 Papier/Pappe/ Kartonagen (ohne Verpackungen) 2 377, , , , , ,79 Sperrmüll 1 539, , , , , ,74 Altholz 706,16 766,36 789,20 607, , ,76 Altmetalle 129,62 189,44 146,74 127,17 592,97 117,63 Kunststoffabfälle 7,00 9,36 6,42 3,00 25,78 7,52 Bauabfälle 0,00 1,13 0,00 0,79 1,92 0,01 Schadstoffe 19,30 32,21 31,99 28,87 112,36 38,41 hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 1 321, , , , , ,58 gewerblicher Sperrmüll 15,71 21,89 24,79 19,64 82,03 25,78 gewerbliche Bauabfälle 0,00 0,00 5,35 0,00 5,35 5,28 Sonderabfallkleinmengen (Gewerbe) 1,18 0,88 1,82 0,51 4,39 0,90 Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Restmüllaufkommen je Einw ohner 2013 bis ,0 52,0 kg je Einw ohner 50,0 48,0 46,0 44,0 42,0 40,0 I/13 II/13 III/13 IV/13 I/14 II/14 III/14 IV/14 I/15 II/15 III/15 IV/15 I/16 II/16 Quartal/Jahr III/16 IV/16 I/17 II/17 III/17 IV/17 I/18 II/18 III/18 IV/18 Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH 7.2 Erfassung von Verpackungsabfällen Duales System Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Tonnen Papier, Pappe und Kartonagen 370,68 353,29 334,49 387, ,86 395,74 Behälterglas 965,04 896,62 792,86 937, ,18 974,40 Leichtverpackungen (Metalle, Kunststoff) 1 833, , , , , ,75 Insgesamt 3 169, , , , , ,89 Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH

68 Lufthygiene - Monatsmittelwerte 2018 (Gemessen mit dem automatischen Luftüberwachungssystem des Landes Sachsen-Anhalt) Station/Komponente Einheit Jahr Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Messstation Halle-Nord Stickstoffmonoxid µg/m³ Monatsmittel ) 0,7 1,4 2,5 6,9 17,0 3, ,0 4,3 4,8 3,8 4,0 6,2 Stickstoffdioxid µg/m³ Monatsmittel Ozon µg/m³ Monatsmittel Staubmessung (PM 10 ) µg/m³ (Kenngrößenbereich unter 10 ) Monatsmittel Verkehrsstation Merseburger-Str. Stickstoffmonoxid µg/m³ Monatsmittel ,9 2 ) 4,3 6, , ,1 6, Stickstoffdioxid µg/m³ Monatsmittel ) Kohlenmonoxid mg/m³ Monatsmittel ,2 2 ) 0,2 0,2 0,3 0,3 0, ,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,3 Staubmessung (PM 10 ) µg/m³ (Kenngrößenbereich unter 10 ) Monatsmittel ) Schwefeldioxid µg/m³ Monatsmittel ) 1,2 1 ) 2,5 2,5 2,8 2,5 1 ) 1, ) 1,2 1 ) 1,2 1 ) 1,2 1 ) 1,2 1 ) 1,2 1 ) 1,2 Messstation Paracelsusstr. Stickstoffmonoxid µg/m³ Monatsmittel Stickstoffdioxid µg/m³ Monatsmittel Staubmessung (PM 10 ) µg/m³ (Kenngrößenbereich unter 10 ) Monatsmittel ) ) Kenngröße kleiner als die Nachweisgrenze des Gerätes, deshalb lt. Definition gleich der halben Nachweisgrenze gesetzt. 2 ) Anzahl der Einzelwerte kleiner als 90 % der möglichen Messwerte Quelle: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

69 Wasserversorgung der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Angaben in m³ Wasserförderung für das Versorgungsgebiet Halle davon durch Fernwasser Eigenförderung Tagesbereitstellung (Tm³/d) 33,0 35,0 35,5 30,6 33,5 30,8 Verkaufte Trinkwassermengen für das Versorgungsgebiet Halle s s s s s davon abgegeben an TK - Tarifkunden s s s s s SK - Sondervertragskunden s 247 s Abwasserbehandlung Behandlungsmenge auf Kläranlage Halle-Nord Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Verkaufte Trinkwassermengen 2015 bis 2018 Quartal/Jahr 1/15 2/15 3/15 4/15 1/16 2/16 3/16 4/16 1/17 2/17 3/17 4/17 1/18 2/18 3/18 4/18 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Angaben in % TK SK Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Tagesbereitstellung von Trinkwasser 2012 bis ,0 36,0 34,0 Tm³/d 32,0 30,0 28,0 26,0 1/12 2/12 3/12 4/12 1/13 2/13 3/13 4/13 1/14 2/14 3/14 4/14 1/15 2/15 3/15 4/15 1/16 2/16 3/16 4/16 1/17 2/17 3/17 4/17 1/18 2/18 3/18 4/18 Quartal/Jahr Quelle: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH

70 69 8. Bildung und Kultur 8.1 Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2013/14 bis 2018/ Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nach Fakultäten und Fachbereichen 2013/14 bis 2018/ Studierende an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 2013/14 bis 2018/ Studierende an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik 2013/14 bis 2018/ Stadtbibliothek Nutzer ausgewählter Bibliotheken Besucher und Veranstaltungen ausgewählter Institutionen Aufführungen und Besucher ausgewählter Kultureinrichtungen Spielzeit 2018/ Besucher ausgewählter Museen

71 70 8. Bildung und Kultur 8.1 Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2013/14 bis 2018/ / / / / / /19 Studierende insgesamt 1 ) davon männlich weiblich darunter Ausländer davon männlich weiblich von den Studierenden sind Neuimmatrikulierte davon männlich weiblich darunter Ausländer davon männlich weiblich Lehrkräfte 2 ) ) Angaben einschließlich beurlaubter Studierender sowie des Landesstudienkollegs 2 ) ohne Medizinische Fakultät, Drittmittel, Lehrbeauftragte und Stiftungsprofessoren Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 8.2 Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nach Fakultäten und Fachbereichen 2013/14 bis 2018/19 Fakultät/Fachbereich Studierende 2013/ / / / / /19 Theologische Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät darunter juristischer Bereich Philosophische Fakultät I darunter Altertumswissenschaften Geschichte Politikwissenschaften/Japanologie Philosophische Fakultät II darunter Anglistik und Amerikanistik Germanistik Medien- u. Kommunikationswissenschaften, Sportwissenschaft 1 ) Philosophische Fakultät III darunter Pädagogik Rehabilitationspädagogik Naturwissenschaftliche Fakultät I darunter Biologie Pharmazie Naturwissenschaftliche Fakultät II darunter Chemie Physik Naturwissenschaftliche Fakultät III darunter Agrar- u. Ernährungswissenschaften Geowissenschaften Medizinische Fakultät darunter Medizin Pflege- und Gesundheitswissenschaften Zentrum für Lehrerbildung Zentrum für Ingenieurwissenschaften Landesstudienkolleg ) ab 2017/18 Musik, Medien- u. Sprechwissenschaften, Sportwissenschaften Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

72 Studierende an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 2013/14 bis 2018/19 Studierende 2013/ / / / / /19 Insgesamt davon männlich weiblich von den Studierenden waren Ausländer davon männlich weiblich von den Studierenden waren Neuimmatrikulierte davon männlich weiblich von den Neuimmatrikulierten waren Ausländer x x x davon männlich x x x weiblich x x x Nach Studiengang Design (inklusive Master) darunter (nur Bachelor) Industriedesign Modedesign Kommunikationsdesign Multimedia/Virtual Reality-Design Innenarchitektur Kunst darunter (ohne Aufbau-/Meisterschülerstudium) Plastik Malerei/Grafik Kunst Lehramt/Kunstpädagogik Lehrkräfte 1 ) ) ohne Lehrbeauftragte Quelle: Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 8.4 Studierende an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik 2013/14 bis 2018/19 Studierende 2013/ / / / / /19 Insgesamt davon männlich weiblich darunter Ausländer davon männlich weiblich von den Studierenden sind Neuimmatrikulierte davon männlich weiblich darunter Ausländer davon männlich weiblich Anzahl der Dozenten/ Lehrbeauftragten Quelle: Evangelische Hochschule für Kirchenmusik 8.5 Stadtbibliothek Quartal Insge- 1. Vj 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Entleihungen Besucher durchgeführte Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen Ausstellungen Quelle: Stadtbibliothek Halle (Saale)

73 Nutzer ausgewählter Bibliotheken Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Studienzentrum der Franckeschen Stiftungen Entleihungen Nutzer Wissenschaftl. Bibliothek der Stiftung Händel-Haus Nutzer Bibliothek des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Nutzer Verwaltungsbibliothek der Stadt Halle Entleihungen Nutzer Quelle: jeweilige Einrichtung Nutzer der Bibliothek des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt 2018 Anzahl Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Monat Nutzer Quelle: Bibliothek des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie 8.7 Besucher und Veranstaltungen ausgewählter Institutionen Monat Quartal Ins- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. gesamt Stadtarchiv Benutzer Führungen Veranstaltungen Teilnehmer an Führungen und Veranstaltungen Ausstellungen Ausstellungsbesucher Franckesche Stiftungen Gäste insgesamt darunter Museum Anzahl Führungen Teilnehmer Kultur- u. Wissenschaftspr Anzahl Veranstaltungen Teilnehmer Kinderkreativzentrum Krokoseum Soziale Umweltbildung Künstlerhaus Besucher Veranstaltungen Quelle: jeweilige Einrichtung

74 Aufführungen und Besucher ausgewählter Kultureinrichtungen Spielzeit 2018/19 Die Zahl der Gastspiele enthält Angaben externer Ensembles in den Spielstätten der Theater, Oper und Orchester GmbH. Spielzeit Ins ge- Sep. 1 ) Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni samt OPER HALLE Aufführungen dar. Gastspiele Besucher dar. Gastspiele Thalia Theater Aufführungen dar. Gastspiele Besucher dar. Gastspiele neues theater Aufführungen dar. Gastspiele Besucher dar. Gastspiele Puppenbühne Aufführungen dar. Gastspiele Besucher dar. Gastspiele Staatskapelle Aufführungen dar. Gastspiele Besucher dar. Gastspiele Konzerthalle Aktivitäten insgesamt dar. Konzerte/ Veranstaltungen Besucher Händel-Halle Aufführungen Besucher Steintor-Varieté Aufführungen Besucher Kabarett Brettchen Aufführungen Besucher ) einschließlich der Daten des Monat August Quelle: Theater, Oper und Orchester GmbH Händelhalle Betriebsgesellschaft mbh Konzerthalle Event-Net GmbH Kabarett Brettchen

75 Besucher ausgewählter Museen Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Stiftung Händel - Haus Besucher darunter Museumspädagogik Friedemann-Bach-Haus Beatles-Museum Besucher darunter Kinder und Jugendliche Stadtmuseum Christian-Wolff-Haus Besucher dar. Kinder und Schüler Museumspädagogik Führungen Oberburg Giebichenstein Besucher x dar. Kinder und Schüler x Führungen x Roter Turm Führungen Teilnehmer Hausmannstürme Zahl der Trauungen/Eheschließungen Museum für Haustierkunde "Julius Kühn" Führungen Veranstaltungen Besucher Halloren Schokoladenmuseum Besucher dav. mit Führung ohne Führung Hallesches Salinemuseum e.v. Besucher Führungen/Projekte/Veranstaltungen Teilnehmer Schausieden Teilnehmer Landesmuseum für Vorgeschichte Besucher darunter Kinder und Studenten Führungen Hörführungen Veranstaltungen mit praktischem Teil Familienveranstaltungen Teilnehmer an Führungen Veranst. mit praktischem Teil Familienveranstaltungen DB-Museum Besucher Quelle: Museen der Stadt Halle (Saale)

76 75 9. Sport, Freizeit und Erholung 9.1 Botanischer Garten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zoologischer Garten Besucherzahl kommunaler Freibäder, Hallenbäder und Saunen Fahrgäste Parkeisenbahn Peißnitzexpress... 77

77 76 9. Sport, Freizeit und Erholung 9.1 Botanischer Garten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Quartal Ins- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. gesamt 4. Vj. Besucher davon Gartenbesucher dar. Erwachsene dar. Sonderführungen Botanikschule dav. Schüler Studenten Aus- u. Weiterzubildende Der Botanische Garten ist in den Monaten Januar bis März in der Regel nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Quelle: Botanischer Garten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 9.2 Zoologischer Garten Quartal Ins- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. gesamt 4. Vj. Veranstaltungen Führungen Besucher darunter Kinder darunter Besucher Zooschule verkaufte Jahreskarten Quelle: Zoologischer Garten Halle GmbH Besucher des Zoologischen Gartens 2014 bis Besucherzahl Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Quartal Quelle: Zoologischer Garten Halle GmbH

78 Besucherzahl kommunaler Freibäder, Hallenbäder und Saunen Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Freibäder davon Saline Nordbad Hallenbäder davon Stadtbad Saline Robert-Koch- Schwimmhalle Schwimmhalle Halle- Neustadt Sauna Saline Quelle: Bäder Halle GmbH Besucher in kommunalen Bädern und Saunen der Stadt Halle (Saale) 2015 bis Besucherzahl Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Monat Ab dem Jahr 2015 ohne Freibad Angersdorfer Teiche (Verpachtung an einen externen Betreiber). Quelle: Bäder Halle GmbH 9.4 Fahrgäste Parkeisenbahn Peißnitzexpress Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez.. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Fahrgäste darunter Kinder Quelle: Parkeisenbahn Peißnitzexpress

79 Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe 10.1 Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses ASD ausgewählte Kennziffern zur Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe ASD ausgewählte Kennziffern der Jugendhilfestatistik 2018 nach Art der Leistung Amtsvormund-/Amtspflegschaften, Amtsbeistandschaften Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Kommunale Kindereinrichtungen am nach Altersgruppen, Stadtbezirken und Stadtteilen/- vierteln Kindereinrichtungen freier Träger am nach Altersgruppen, Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln Beratungs- und Unterstützungsfälle im Bereich Unterhalt/Vaterschaft Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII und Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) HLU-Empfänger (3. Kapitel SGB XII) außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) außerhalb von Einrichtungen 2018 nach Geschlecht und ausgewählten Altersgruppen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen (5. bis 9. Kapitel SGB XII) außerhalb und innerhalb von Einrichtungen 2018 nach ausgewählten Hilfearten Wohngeldanträge und Zahlungen von Tabellenwohngeld Wohnhilfe 2018 nach ausgewählten Leistungen... 89

80 Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe 10.1 Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses Bestand am Anzahl der Kinder und Jugendlichen Pflegefamilien insgesamt davon Verwandtenpflege Fremdpflege darunter in der Stadt Halle (Saale) darunter in Pflegestellen sozialpädagogische Pflegestellen heilpädagogische Pflegestellen Bereitschaftspflegestellen Quelle: Fachbereich Bildung 10.2 ASD ausgewählte Kennziffern zur Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe 2018 Mit dem Beginn des Jahres 1991 wurde die Jugendhilfe in Deutschland rechtlich neu geregelt und das Gesetz für Jugendwohlfahrt durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) abgelöst. Nach dem KJHG besitzen nun alle Personensorgeberechtigten einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn andernfalls eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die Hilfen können auch junge Volljährige - in begründeten Einzelfällen bis zum 27sten Lebensjahr - für sich selbst in Anspruch nehmen. Durch die Neuordnung der Jugendhilfe sind die ambulanten Hilfen zur Erziehung erheblich ausgebaut worden. Bei den ambulanten Hilfen verbleibt der junge Mensch in der Familie; sie sind damit weniger einschneidend als stationäre Hilfen wie z.b. Heimerziehung oder Pflegefamilie. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Er ist von seiner Aufgabenstellung her der umfassendste soziale Dienst in den Kommunen. Der Arbeitsbereich des ASD ist auf die Familie, ihre Mitglieder und ihr Umfeld gerichtet und liegt thematisch im Schnittpunkt von Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe. Die Organisationsformen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Hilfe zur Erziehung nach 27 (2) - Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Soziale Gruppenarbeit nach 29 - Sie soll in regelmäßigen Kursen älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Sie ist gerade auch für straffällig gewordene Jugendliche gedacht. - sozialpädagogische Angebote zur Förderung der Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer nach 30 - Bewältigung von Erziehungsproblemen und Förderung der Verselbständigung - Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 - Unterstützung der Familie in Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen - Stärkung der Eigenkräfte der Familie und Befähigung, Problemsituationen künftig selbständig zu bewältigen - Hilfe bei der Störung in innerfamiliären Beziehungs- und Integrationssystemen - auf längere Dauer (1-2 Jahre) angelegt und umfasst durchschnittlich Betreuungsstunden je Familie pro Woche Tagesgruppen nach 32 - Entwicklung des Kindes durch soziales Lernen in der Gruppe und Sicherung seines Verbleibes in der Familie - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit

81 80 Vollzeitpflege nach 33 - zeitlich begrenzte oder dauerhafte Herausnahme des Kindes aus seiner Herkunftsfamilie in eine Pflegefamilie, wenn die Eltern des Kindes trotz fachlicher Unterstützung eine dem Wohle des Kindes dienende Erziehung nicht gewährleisten können. Heimerziehung nach 34 - Sicherung der Entwicklung zum Wohle des Kindes - Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie, wenn deren Erziehungskraft nicht ausreichend gestärkt werden kann, um Kinder in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass ihre Rückkehr in die Familie ermöglicht oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet oder die Verselbständigung des Jugendlichen gefördert wird. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach 35 - individuelle sozial-pädagogische Intensivbetreuung für besonders gefährdete Jugendliche - auf längere Zeit angelegte intensive Unterstützung der sozialen Integration und der eigenverantwortlichen Lebensführung Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach 35 a - Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist Hilfen für junge Volljährige nach 41 - Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. - Schwerpunkt der Hilfen ist die Gewährung erzieherischer und damit gegebenenfalls verbundener therapeutischer Leistungen Inobhutnahmen nach 42 SGB VIII - vorläufige Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen auf dessen Wunsch bzw. zur Abwendung von Gefahr Vorläufige Inobhutnahmen nach 42a - vorläufige Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise Bestand am... Insge- Bestand samt Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen für Minderjährige davon Laufende Hilfen Sonstige Hilfen zur Erziehung nach 27 (2) Soziale Gruppenarbeit nach Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer nach Sozialpädagogische Familienhilfe nach Erziehung in einer Tagesgruppe nach Vollzeitpflege nach Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach Intensive soz.-päd. Einzelbetreuung nach Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach 35a Hilfen für junge Volljährige nach Inobhutnahmen 42 im Quartal vorläufige Inobhutnahmen 42a im Quartal Quelle: Fachbereich Bildung

82 ASD ausgewählte Kennziffern der Jugendhilfestatistik 2018 nach Art der Leistung 2018 Ins Quartal ge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Beratungsleistungen Anzahl der Ratsuchenden insgesamt (Fallzahlen) Anzahl der betroffenen Kinder/Jugendlichen Anzahl der Beratungen zu Erziehungs- und Familienproblemen Anzahl der Beratungen bei Trennung, Scheidung und Umgang Beratungen in Verbindung mit SGB II/XII Anträge auf Eingriffe in das elterliche Sorgerecht Einleitung von Familiengerichtsverfahren (Sorgerechtsregelungen) darunter nach 1631b BGB Quelle: Fachbereich Bildung 10.4 Amtsvormund-/Amtspflegschaften, Amtsbeistandschaften 2018 Die Rechtsgrundlagen zur Führung von Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften und Amtsbeistandschaften werden in den des SGB VIII in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des BGB vorgegeben. Die Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften kommen bei der Ausübung der Personensorge und der Vermögenssorge zur Anwendung. Dabei umfasst die Vormundschaft das gesamte Sorgerecht für das Kind, die Pflegschaft nur Teile davon. In der Statistik werden zunächst die gesamten Vormundschaften (gesetzliche und bestellte) erfasst. Getrennt davon werden nochmals die vom Gericht bestellten Amtsvormundschaften aufgeführt. Zur Ausübung der Personensorge zählen unter anderem das Recht und die Pflicht der Festlegung des Aufenthaltes, die Gesundheitsfürsorge, die Auswahl des Schul- und Bildungsweges sowie die weitere Perspektivgestaltung des Kindes. Da die unter Amtsvormundschaft stehenden Kinder (Amtsmündel) im Rahmen der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge auch über Grundstücke und Immobilien verfügen, ist hier die Regelung und Auseinandersetzung zwischen Miterben, Rechtsanwälten, Notaren und Gutachtern geboten. Die Aufstellung der Ergänzungspflegschaften umfasst hier nur den Wirkungskreis der Vertretung des minderjährigen Kindes im Rahmen der Anfechtung der Vaterschaften. Eine Beistandschaft durch das Jugendamt kann für minderjährige Kinder auf Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder bei gemeinsamer Sorge des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, eingerichtet werden. Die Beistandschaft umfasst die gesetzliche Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft sowie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Verwandten. Die elterliche Sorge wird dabei nicht eingeschränkt. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen betrifft in der Regel den Elternteil, der nicht bei dem Kind wohnt; in Ausnahmefällen jedoch auch die Großeltern als weitere Verwandte Bestand am unter Vormundschaft stehende Minderjährige darunter bestellte Amtsvormundschaft unter Amtspflegschaft stehende Minderjährige Ergänzungspflegschaften Beistandschaften Quelle: Fachbereich Bildung

83 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 2018 Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wurde erweitert. Mit Wirkung vom können Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die bisherige Höchstdauer für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen von 72 Monaten wurde aufgehoben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen. Der monatliche Unterhaltsvorschuss beträgt ab : - für Kinder unter 6 Jahren 154 Euro - für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 205 Euro - für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 273 Euro. Auf diese Beträge werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder andere Einkünfte des Kindes (z. B. Halbwaisenrente) angerechnet Bestand am Anzahl der Leistungsberechtigten Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz davon im Alter von bis unter Jahren Quelle: Dienstleistungszentrum Familie Leistungsbewilligungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 2013 bis 2018 nach Altersgruppen Leistungsbewilligungen im Alter von... bis unter... Jahren Quelle: Dienstleistungszentrum Familie Quartal/Jahr

84 Kommunale Kindereinrichtungen am nach Altersgruppen, Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln Anzahl Aus- Be- davon Kindereinrichtungen las- le- Kindertagesstätten Kinderhorte Ins- dar. tung gung im Alter von bis ge- Hortbe- in % unter Jahre samt treuung Stadtbezirk Mitte , Altstadt 0 0 0, Südliche Innenstadt , Nördliche Innenstadt , Stadtbezirk Nord , Paulusviertel , Am Wasserturm/Thaerviertel 0 0 0, Landrain , Frohe Zukunft 0 0 0, Ortslage Trotha 0 0 0, Industriegebiet Nord 0 0 0, Gottfried-Keller-Siedlung 0 0 0, Giebichenstein , Seeben 0 0 0, Tornau 0 0 0, Mötzlich 0 0 0, Stadtbezirk Ost , Gebiet der DR 0 0 0, Freiimfelde/Kanenaer Weg , Dieselstraße 0 0 0, Diemitz , Dautzsch 0 0 0, Reideburg , Büschdorf , Kanena/Bruckdorf , Stadtbezirk Süd , Lutherplatz/Thüringer Bahnhof , Gesundbrunnen , Südstadt , Damaschkestraße , Ortslage Ammendorf/Beesen 0 0 0, Radewell/Osendorf 0 0 0, Planena 0 0 0, Böllberg/Wörmlitz 0 0 0, Silberhöhe , Stadtbezirk West , Nördliche Neustadt , Südliche Neustadt , Westliche Neustadt , Gewerbegebiet Neustadt 0 0 0, Ortslage Lettin 0 0 0, Heide-Nord/Blumenau 0 0 0, Saaleaue 0 0 0, Kröllwitz , Heide-Süd 1 0 0, Nietleben , Dölauer Heide , Dölau , Insgesamt , Quelle: Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale)

85 Kindereinrichtungen freier Träger am nach Altersgruppen, Stadtbezirken und Stadtteilen/-vierteln Anzahl Aus- Be- davon Kindereinrichtungen las- le- Kindertagesstätten Kinderhort Ins- dar. Hort- tung gung im Alter von bis unter Jahren gesamt betreuung in % Stadtbezirk Mitte , Altstadt , Südliche Innenstadt , Nördliche Innenstadt , Stadtbezirk Nord , Paulusviertel , Am Wasserturm/Thaerviertel 0 0 0, Landrain , Frohe Zukunft , Ortslage Trotha , Industriegebiet Nord 0 0 0, Gottfried-Keller-Siedlung 0 0 0, Giebichenstein , Seeben , Tornau 0 0 0, Mötzlich 0 0 0, Stadtbezirk Ost , Gebiet der DR 0 0 0, Freiimfelde/Kanenaer Weg , Dieselstraße 0 0 0, Diemitz 0 0 0, Dautzsch 0 0 0, Reideburg , Büschdorf 0 0 0, Kanena/Bruckdorf 0 0 0, Stadtbezirk Süd , Lutherplatz/Thüringer Bahnhof , Gesundbrunnen , Südstadt , Damaschkestraße , Ortslage Ammendorf/Beesen , Radewell/Osendorf , Planena 0 0 0, Böllberg/Wörmlitz 0 0 0, Silberhöhe , Stadtbezirk West , Nördliche Neustadt , Südliche Neustadt , Westliche Neustadt , Gewerbegebiet Neustadt 0 0 0, Ortslage Lettin 0 0 0, Heide-Nord/Blumenau , Saaleaue 0 0 0, Kröllwitz , Heide-Süd 0 0 0, Nietleben 0 0 0, Dölauer Heide 0 0 0, Dölau , Insgesamt , Quelle: Fachbereich Bildung

86 Beratungs- und Unterstützungsfälle im Bereich Unterhalt/Vaterschaft 2018 Nach 18 SGB VIII haben Elternteile, die ein minderjähriges Kind betreuen, gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dies betrifft Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder ( 1601 ff. BGB) sowie Unterhaltsansprüche der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter des Kindes ( 1615l BGB). Auch junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) können für Ihre Unterhaltsansprüche die Beratung und Unterstützung nach 18 SGB VIII wahrnehmen. Zusätzlich besteht nach 52a SGB VIII ein Anspruch der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter des Kindes auf Beratung und Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft und den daraus resultierenden Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie der betreuenden Mutter. Über die Beratungsmöglichkeit des 52a SGB VIII wird die Mutter bei Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern von Amts wegen informiert (sog. Mütterbriefe) Bestand am... Insge- Bestand samt Beratungs- und Unterstützungsfälle nach 18 SGB VIII Beratungs- und Unterstützungsfälle nach 52a SGB VIII Bürgervorsprachen im Quartal Quelle: Fachbereich Bildung 10.9 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII und Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 2018 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Hierzu zählen z.b. vorübergehend erwerbsunfähige oder längerfristig erkrankte Personen. Der notwendige Lebensunterhalt wird über die Regelsätze der Sozialhilfe abgegolten Bestand am Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen nach SGB XII davon männlich weiblich darunter in Einrichtungen Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach SGB XII darunter in Einrichtungen Empfänger nach dem AsylbLG außerhalb von Einrichtungen davon männlich weiblich Quelle: Fachbereich Soziales HLU-Leistungsempfänger nach SGB XII 2017/2018 nach Geschlecht Geschlecht männlich weiblich Leistungsempfänger Quelle: Fachbereich Soziales Stand: Stand:

87 86 Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgetz außerhalb von Einrichtungen 2010 bis 2018 nach ausgewählten Jahren Empfänger Jahr Quelle: Fachbereich Soziales HLU-Empfänger (3. Kapitel SGB XII) außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) außerhalb von Einrichtungen 2018 nach Geschlecht und ausgewählten Altersgruppen Insge- davon im Alter von... bis unter... Jahren samt männlich weiblich unter u. älter Quelle: Fachbereich Soziales HLU-Empfänger außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie Empfänger nach dem AsylblG außerhalb von Einrichtungen 2014 bis 2018 nach Altersgruppen und ausgewählten Jahren Leistungsempfänger unter u.älter im Alter von... bis unter... Jahren Quelle: Fachbereich Soziales

88 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 2018 Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und bei denen im Falle unzureichender Einkünfte (z. B. geringer Rente) die Führung eines menschenwürdigen Lebens gefährdet ist, haben Anspruch auf die neu eingeführte Leistung der bedarfsorientierten Grundsicherung. Gleiches gilt für volljährige Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder andere Einkünfte zu bestreiten. Leistungen nach diesem Gesetz setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt Bestand am Insgesamt davon männlich weiblich davon unter 65 Jahren Jahre und älter davon innerhalb von Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Quelle: Fachbereich Soziales Empfänger von Grundsicherung 2014 bis 2018 nach ausgewählten Altersgruppen und Jahren Leistungsempfänger insgesamt dav. unter 65 Jahren dav. 65 Jahre u. älter Quartal/Jahr Quelle: Fachbereich Soziales Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen (5. bis 9. Kapitel SGB XII) außerhalb und innerhalb von Einrichtungen 2018 nach ausgewählten Hilfearten Bestand am Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach SGB XII darunter in Einrichtungen Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege darunter in Einrichtungen Quelle: Fachbereich Soziales

89 88 Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen 2010 bis 2018 nach ausgewählten Jahren HbL-Leistungsempfänger Jahr Quelle: Fachbereich Soziales Wohngeldanträge und Zahlungen von Tabellenwohngeld Monat Quartal Insge- 4. Vj. Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt Wohngeldempfänger r gezahltes Wohngeld in Euro 1 ) 301,8 244,7 265,0 918,4 840,9 817,5 811, ,3 916,3 1 ) Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils für den Folgemonat. Weiterhin sind in der Summe des gezahlten Wohngeldes auch evtl. Nachzahlungen sowie Zinszahlungen enthalten. Quelle: Fachbereich Soziales Quelle: Fachbereich Soziales

90 Wohnhilfe 2018 nach ausgewählten Leistungen Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. herangetragene Mietschuldnerhaushalte davon Einpersonenhaushalte Mehrpersonenhaushalte herangetragene Mietschulden in Euro Rechtsstand (Fälle) davon Mahnungen fristlose Kündigungen Räumungsklage Regulierte Mietschulden in Euro davon Leistungen 22 Abs. 8 SGB II Mietschulden davon Darlehen einmalige Beihilfe Leistungen 36 SGB XII Mietschulden davon Darlehen einmalige Beihilfe Darlehensgewährung (Anzahl) Erhaltene Mietverhältnisse für betroffene Erwachsene darunter Frauen Kinder Ratenvereinbarungen von Haushalten betroffene Erwachsene darunter Frauen Kinder nicht erhaltene Mietverhältnisse davon mietwidriges Verhalten betroffene Erwachsene darunter Frauen Kinder Ablehnung Mietschuldenübernahme - 66 SGB I 1 ) betroffene Erwachsene r darunter Frauen Kinder r Gewährungen 35 SGB XII / 22(6) SGB II in Euro herangetragene Zwangsräumungen darunter durchgeführte Zwangsräumungen mit Unterbringungspflicht Beratungen/Vorsprachen bei Energieschulden erhaltene Versorgungsverträge durch Darlehen herangetragene Energieschulden in Euro regulierte Energieschulden in Euro Ratenvereinbarungen mit Energieversorger Ablehnung der Energieschuldenübernahme 66 SGB I Betreute Fälle durch freie Träger mit Vereinbarung Betreute Fälle durch Wohnhilfe Krisenintervention Hausbesuche durch Sozialarbeiter Wohnungssicherung Beratungsgespräche Sozialarbeiter Wohnungssicherung Begleitende Hilfen (z. B. Behördengänge) ) Bei mehrfach fehlenden Mitwirken der Klienten, erfolgt der Abschluss des Falles mit einem Ablehnungsbescheid, was eine Steigerung bei den Einstellungen nach 66 SGB I zur Folge hat. Quelle: Fachbereich Soziales

91 Gesundheit 11.1 Meldepflichtige übertragbare Krankheiten Ausgewählte Aufgaben zur Tuberkulosevorsorge und Röntgen Öffentliche Schutzimpfungen Ausgewählte Aufgaben und Angebote des Amtsärztlichen Dienstes Ausgewählte Aufgaben und Leistungen der Betreuungsbehörde Ausgewählte Aufgaben und Leistungen aus dem Ressort Hygiene Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 2018 nach ausgewählten Leistungen Amtliche Lebensmittelüberwachung - Lebensmittelkontrollen in Einrichtungen Amtliche Lebensmittelüberwachung - Festgestellte Verstöße bei den Kontrollen

92 Gesundheit 11.1 Meldepflichtige übertragbare Krankheiten Monat Quartal Insge- Quartal Juli Aug. Sept. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Infektiöse Magen- und Darmerkrankungen davon Salmonellose Campylobacter Clostridium difficile Rotaviren Noroviren Shigellenruhr übrige Formen Virushepatitis A B C E D Influenza gesamt Meningokokken-Meningitis Pneumokokken Masern Keuchhusten Mumps/Meningitis Tuberkulose MRSA 1 ) (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) x 4 MRGN 2 ) x übrige Krankheiten entsprechend Meldeordnung LSA Insgesamt ) waren bisher in der entsprechenden Meldeordnung LSA lt. Infektionsschutzgesetz enthalten und werden ab 2017 gesondert erfasst. 2 ) Meldepflicht für multiresistente Erreger - resistent gegenüber allen 4 Antibiotikagruppen Quelle: Fachbereich Gesundheit 800 Infektiöse Magen- und Darmerkrankungen 2013 bis 2018 Magen- und Darmerkrankungen Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Quartal Quelle: Fachbereich Gesundheit

93 Ausgewählte Aufgaben zur Tuberkulosevorsorge und Röntgen 2018 Der QuantiFERON-Test (QFT) ist ein Testverfahren, bei dem mit Hilfe einer Blutuntersuchung eine Infektion mit Tuberkuloseerregern sicher nachgewiesen werden kann Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Tuberkulintest Ausland Einschulung Umgebungsuntersuchung QuantiFERON-Test (QFT) Ausland Asyl Umgebungsuntersuchung Röntgenaufnahmen Haus der Wohnhilfe Asyl Einschulung Umgebungsuntersuchung Hausbesuche Sputumuntersuchungen Ermittlungen (u.a. Tbk-Erkrankungen, Neuzugänge Asylanten) Vorladungen Beratungen neue Tuberkulosefälle davon Tbk der Atmungsorgane davon männlich weiblich Tbk anderer Organe davon männlich weiblich davon Erkrankte bis 40 Jahre bis 60 Jahre über 60 Jahre Quelle: Fachbereich Gesundheit Quelle: Fachbereich Gesundheit

94 Öffentliche Schutzimpfungen 2018 Die gemeldeten Schutzimpfungen beziehen sich auf die Altersgruppe von 0 bis 7 Jahre. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes wird regelmäßig ein Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene veröffentlicht. In ihm werden die empfohlenen Impfungen und ihr günstigster Zeitpunkt genannt. Heutzutage werden die meisten Schutzimpfungen als Kombinationsimpfstoffe gespritzt, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Hexavc (6-fach) (Dipht./Tetanus/Pert./HiB/IPV/Hep B) Pentavac (5-fach) (Dipht./Tetanus/Pert./HiB/IPV) Diphtherie-Tetanus-Pertussis (DT Pa) Tetanus-Diphtherie-Pertussis (TdPA) Mumps-Masern-Röteln (MMR) Mumps-Masern-Röteln Varilrix (MMR V) Haemophilus Influenzae Typ b (Hib) Hepatitis B (Hep. B) Hepatitis A Poliomyelitis (IPV) (Kinderlähmung) Pneumokokken Meningokokken Windpocken (Varizellen) Repevax (TdPa / IPV) Rotaviren FSME Influenza RS-Virus x Insgesamt Quelle: Fachbereich Gesundheit Ausgewählte Schutzimpfungen 2017/2018 im Vergleich Schutzimpfungen Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj Quartal/Jahr Hexavc (6-fach) (Dipht./Tetanus/Pert./HiB/IPV/Hep B) Tetanus-Diphtherie-Pertussis (TTdPA) Mumps-Masern-Röteln Varilrix (MMRV) Pneumokokken Windpocken (Varilrix) FSME Quelle: Fachbereich Gesundheit Pentavac (5-fach) (Dipht./Tetanus/Pert./HiB/IPV) Mumps-Masern-Röteln (MMR) Haemophilus Influenzae Typ b (Hib) Meningokokken Rotaviren Influenza

95 Ausgewählte Aufgaben und Angebote des Amtsärztlichen Dienstes Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Begutachtungen/Untersuchungen davon Dienstfähigkeit /Minderung der Erwerbsfähigkeit Kuraufenthalt/ Rehabilitationsfähigkeit Übernahme in das Beamtenverhältnis Einstellungsuntersuchungen Abstammungsgutachten (Blutabnahme für Vaterschaftstest) Adoptionsuntersuchungen Amtshilfeersuchen für das Sozialamt/Untersuchungen nach SGB II und SGB XII Zusammenhang mit Behinderung/Amtshilfe Sozialamt Amtshilfeersuchen bei Fragestellungen von Gerichten / Behörden Anwesenheit bei Verhandlungen Prüfungstauglichkeit/Sportbefreiungen Gutachten für Ausländerbehörde Fristverlängerung lt. Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 17 Abs Ausstellung eines Leichenpasses Vorbereitende Tätigkeiten für Heilpraktikerprüfung Urkundenerstellung Beratungen im Zusammenhang mit Behinderung darunter Wohnungsfragen soziale Probleme Behinderung Beratungen amtsärztlicherseits Gesundheitszeugnisse davon Bescheinigung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Zeugnis zu sexuell übertragbaren Krankheiten für Auslandseinsatz Ausstellung Duplikat Gesundheitszeugnis Beratungen im Zusammenhang mit Tumorerkrankungen Beratungen im Zusammenhang mit HIV / AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten darunter zum HIV - Antikörpertest Gesundheitliche Beratungen zum Prostituiertenschutzgesetz Präventionsveranstaltungen (in Stunden) Aktionen/ Projekttage Quelle: Fachbereich Gesundheit Ausgewählte Leistungen des Amtsärztlichen Dienstes 2015 bis 2018 Ausgewählte Leistungen Beratungen im Zusammenhang mit Behinderung Ausstellungen von Gesundheitszeugnissen Beratungen im Zusammenhang mit HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten 0 1/15 2/15 3/15 4/15 1/16 2/16 3/16 4/16 1/17 2/17 3/17 4/17 1/18 2/18 3/18 Quartal Quelle: Fachbereich Gesundheit

96 Ausgewählte Aufgaben und Leistungen der Betreuungsbehörde Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Eingegangene Beschlüsse und Informationen gesamt Beschlüsse Erstbestellungen vorläufige Betreuungen Verlängerungen Änderungen in der Betreuung Ablehnung einer Betreuerbestellung gesamt davon: eine Vollmachtsregelung war möglich andere Hilfen waren möglich weil tatsächlich keine Betreuung nötig war per Gerichtsbeschluss Aufhebungen/Beendigungen Aktenabgaben an andere Amtsgerichte Verstorbene General- u. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen Aufgabenbereiche Unterstützung des Betreuungsgerichtes - Verfahren insgesamt Betreuungsverfahren als Erstverfahren Betreuungsverfahren als Wiederholungsverfahren Entscheidungsvorschlag x Anhörung Amtsgericht Anhörung Landgericht Verfahrenspflegen Verfahrenspflegen in Vergütungssachen Beglaubigungen außergerichtliche Verfahren Beratung und Unterstützung von Betreuern/ Bevollmächtigen Beratung zum Betreuungsrecht (allgemein/ individuell) Beratung des Bürgers zur Vermeidung eines Betreuungsverfahrens Netzwerkarbeit Veranstaltungen zum Betreuungsrecht durch Betreuungsbehörde Teilnahme sonstiger Veranstaltungen (Fortbildungen, Arbeitskreise) Leitungstätigkeit Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern (außer Angehörige) Auswahlverfahren für Berufsbetreuer Quelle: Fachbereich Gesundheit

97 Ausgewählte Aufgaben und Leistungen aus dem Ressort Hygiene Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Ermittlungen/ Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz Veranlasste Maßnahmen Erkrankungsgeschehen Kontrollen nach 13 und 14 GDG LSA 1 ) Krankenhäuser Alten- und Pflegeheime Entbindungsheime Wohnheime und Tagesstätten zur Betreuung Einrichtungen für Obdachlose sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende, Justizvollzugsanstalt Schulen Schülerheime, Schullandheime Einrichtungen für die Betreuung von Kindern Einrichtungen zur Diagnostik und Behandlung, in denen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens, einschl. Heilpraktiker/-innen tätig sind Dienste, die postoperative Krankenpflege in eigenen Einrichtungen oder häusliche Kranken- und Altenpflege betreiben Apotheken (freiverkäufliche Arzneimittel) Einrichtungen Blutspendewesen Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens Einrichtungen, die der Körper- und Schönheitspflege dienen Badeanstalten, Sportanlagen und Campingplätze Öffentliche Toiletten Wasserfahrzeuge/Imbisse Bestattungseinrichtungen Beratungen (Bauberatung, Betriebseröffnung) Trink- und Badewasserproben Badewasser darunter Legionellenuntersuchungen Trinkwasser davon 1. Private Haushalte und Sonstiges Gesundheitseinrichtungen Imbissstände Legionellenuntersuchungen in 1.; 2.; Beanstandungen/Betreiberuntersuchungen/Legionellen Stellungnahmen zu Bauprojekten Beschwerden 2 ) r Schimmel Innenraumluft Schädlinge Sonstiges Wohnungsbegehungen Auswertung Eigenkontrolle HWA Auswertung Fernwasserbefunde Auswertung Freigabe Wasser Ressort Hygiene Auswertung Freigabe Wasser HWA Auswertung Wasserbefunde Fremdlabore ) Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz -GDG LSA) 2 ) Mehrfachnennungen möglich Quelle: Fachbereich Gesundheit

98 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 2018 nach ausgewählten Leistungen Quartal Insge- Quartal 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 3. Vj. Vorsorgeuntersuchungen bei Schülern und Vorschulkindern davon Einschulungsuntersuchungen Einschulungsuntersuchungen Restanten/Nachzügler Schüler/ -innen der 3. Klasse Schüler/ -innen der 3. Klasse Inklusion (gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung) Schüler/ -innen der 6. Klasse Schüler/ -innen der 6. Klasse Inklusion (gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung) Schüler/ -innen in Sonderschulen Wiedervorstellungen Untersuchungen zur Beschulung von Flüchtlingskindern und EU-Kindern Entscheidung zur Beschulung von Flüchtlingen nach Aktenlage Beratungen für Einschüler Impfberatungen Ernährungsberatungen Elternberatungen Beratungen bei Reihenuntersuchungen Schülerberatungen (z.b. Impfungen, Sucht, Medienkonsum) Ernährungsberatungen Informationen an die Eltern (Befund-/Impfauffälligkeiten) allgemeine Beratungen Begutachtungen Eingliederungshilfen/Gutachten (Pflegegeld u.a.) Eingliederungshilfen/Gutachten mit Migrationshintergrund Amtsärztliche Bescheinigung bei Amtshilfeersuchen/Fahranträge Vernachlässigungen und Misshandlungen Sportbefreiungen Öffentlichkeitsarbeit davon Teilnahme an Projekten an Arbeitskreisen Quelle: Fachbereich Gesundheit 1200 Einschulungsuntersuchungen (einschließlich Nachzügler) 2015 bis 2018 Einschulungsuntersuchungen Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Quartal Quelle: Fachbereich Gesundheit

99 Amtliche Lebensmittelüberwachung - Lebensmittelkontrollen in Einrichtungen 2018 Erzeuger Hersteller Vertriebs- Einzel- Dienst- Hersteller auf Ins- (Urpro- und unternehmer händler leistungs- Einzel- gesamt duktion) Abpacker und (Einzel- betriebe handelsstufe Transporteure handel) vom bis Zahl der Betriebe Zahl der kontrollierten Betriebe Zahl der Kontrollbesuche Zahl der Betriebe mit Verstößen 1 ) ) Es zählen nur diejenigen Verstöße, die zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Sinne der Leitlinien geführt haben. Quelle: Fachbereich Gesundheit 11.9 Amtliche Lebensmittelüberwachung - Festgestellte Verstöße bei den Kontrollen 2018 Art der Verstöße Hygiene allgemein Zusammensetzung Kennzeichnung und Aufmachung Andere Festgestellte Mängel Betriebsräume, Geräte, Personal, Mängel beim Behandeln von Lebensmitteln Qualitätsmängel bei Rohstoffen, unzulässige Veränderungen von Lebensmitteln, unzulässige Verfahren usw. Verkehrsbezeichnung von Lebensmitteln, Haltbarkeitsdaten, Zutatenverzeichnisse Verweigerung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten, sonstige nicht bereits definierte Verstöße Definition HACCP: HACCP ist das Kürzel für Hazard Analysis Critical Control Points und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln. Dies bedeutet, dass alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet sind (auch kleine und mittelständische Unternehmen), die Vermeidung bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren. Erzeuger Hersteller Vertriebs- Einzel- Dienst- Hersteller Ins- (Urpro- und unternehmer händler leistungs- auf Einzel- gesamt duktion) Abpacker und (Einzel- betriebe handels- Transporteure handel) stufe vom bis Hygiene (HACCP, Schulung) Hygiene allgemein Zusammensetzung (nicht mikrobiol.) Kennzeichnung und Aufmachung Andere Quelle: Fachbereich Gesundheit

100 Verkehr und Fremdenverkehr 12.1 Leistungen des Flughafens Leipzig/Halle Verkehrsleistungen im Hafen Halle Kraftfahrzeugbestand nach Stadtteilen/-vierteln am nach ausgewählten Kraftfahrzeugarten Anzahl der Fahrerlaubnisvorgänge Stadtführungen Beherbergung im Reiseverkehr

101 Verkehr und Fremdenverkehr 12.1 Leistungen des Flughafens Leipzig/Halle Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt Flugzeugbewegungen Insgesamt davon gewerblicher Verkehr nichtgewerbl. Verkehr Fluggäste Insgesamt dav. gewerblicher Verkehr nichtgewerbl. Verkehr Luftfracht/ Luftpost (in Tonnen) 1 ) Luftfracht in t Luftpost in t 0,4 0,1 0,0 1,4 2,1 1,8 0,5 5,8 Verkehrseinheiten ²) ) Luftfracht ohne Trucking (auch: Luftfrachtersatzverkehr; Weitertransport auf der Straße) ²) 1 VE entspricht einem gewerblichen Passagier oder 100 kg Fracht/Post, Transitaufkommen werden nicht berücksichtigt. Angaben in Quelle: Flughafen Leipzig/Halle Fluggäste und Luftfracht/Luftpost des Flughafens Leipzig/Halle 2016 bis Zahl der Fluggäste Luftfracht in Tonnen 0 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Monat Fluggäste 2016 Fluggäste 2017 Fluggäste 2018 Luftfracht/Luftpost 2016 Luftfracht/Luftpost 2017 Luftfracht/Luftpost Quelle: Flughafen Leipzig/Halle 12.2 Verkehrsleistungen im Hafen Halle 2018 Aufgrund von Softwareumstellungen konnten für die letzten beiden Quartale noch keine endgültigen Gesamtwerte ermittelt werden Monat Quartal Insge- Apr. Mai Juni 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 2. Vj. Angaben in Tonnen Empfang Straße Wasser Schiene Insgesamt Versand Straße Wasser Schiene Insgesamt Quelle: Container Terminal Halle Saale GmbH

102 Kraftfahrzeugbestand nach Stadtteilen/-vierteln am nach ausgewählten Kraftfahrzeugarten Bei der Auswertung der Kraftfahrzeuge werden die zugelassenen Kraftfahrzeuge einschl. der Kraftfahrzeuganhänger berücksichtigt. Insge- darunter samt Pkw LKW Kraftrad 1 01 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen

103 Anzahl der Fahrerlaubnisvorgänge Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Gesamtzahl Fahrerlaubnisvorgänge darunter Ausstellung EU-Karten-FS Ersterteilung Erweiterung Neuerteilung Entzug/Versagung/Fahrverbot Maßnahmen in Probezeit und bei Punktetätern Erfasste Verstöße Begleitetes Fahren-BF FS = Führerschein BF = Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Quelle: Fachbereich Einwohnerwesen 12.5 Stadtführungen Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Führungen dar. öffentlich dar. Hausmannstürme Straßenbahnrundfahrten Teilnehmer dar. deutsche Bürger ausländische Bürger Quelle: Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH

104 Beherbergung im Reiseverkehr 2018 Beherbergungsstätte: sind Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben. Ankünfte: Zahl der Meldungen von Gästen in einer Beherbergungsstätte innerhalb des Berichtszeitraumes, die zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegen. Übernachtungen: beinhalten die Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren Zeitraum 1. Vj. 1. Hj Vj. Jahr Vj. geöffnete Beherbergungsstätten (am Zeitraumsende) angebotene Schlafgelegenheiten (am Zeitraumsende) Ankünfte darunter aus dem Ausland Übernachtungen darunter aus dem Ausland durchschn. Aufenthaltsdauer (Tage) 1,6 1,7 1,7... 1,8 durchschn. Auslastung der Schlafgelegenheiten (%) 34,1 39,7 41, ,8 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Zahl der Ankünfte und Übernachtungen 2016 bis 2018 Ankünfte/Übernachtungen Jan. Febr. März April Mai Juni Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Ankünfte 2016 Ankünfte 2017 Ankünfte 2018 Übernachtungen 2016 Übernachtungen 2017 Übernachtungen 2018 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

105 Öffentliche Sicherheit 13.1 Einsätze der Feuerwehr Einsätze des Rettungsdienstes der Rettungswachen Halle Unfälle mit Personen- und Sachschaden Unfallgeschehen Maßnahmen der Abteilung Ordnungswidrigkeiten Fund- und Abgabetiere des Tierheimes

106 Öffentliche Sicherheit 13.1 Einsätze der Feuerwehr 2018 Kleinbrand a Kleinbrand b Mittelbrand Großbrand ist ein Brand, bei dem zum Löschen nicht mehr als ein kleines Löschgerät eingesetzt wird. ist ein Brand, bei dem zum Löschen nicht mehr als ein C-Strahlrohr eingesetzt wird. ist ein Brand, bei dem zum Löschen gleichzeitig 2 bis 3 C-Strahlrohre eingesetzt werden. ist ein Brand, bei dem zum Löschen gleichzeitig mehr als 3 C-Strahlrohre eingesetzt werden. Technische Hilfeleistungen umfassen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen. ohne Einsatz der Feuerwehr Fehleinsatz ist eine Alarmierung der Feuerwehr, deren Handeln am Einsatzort jedoch nicht mehr erforderlich ist, da bereits durch andere Hilfskräfte entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. ist die Alarmierung der Feuerwehr, obwohl keine Gefahr vorliegt bzw. vorlag oder keine sonstige Hilfeleistung durchzuführen ist bzw. war Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr davon Brandeinsätze Hilfeleistungen Fehlalarmierungen Quelle: Fachbereich Sicherheit Einsätze der Feuerwehr 2014 bis Anzahl der Einsätze Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Monat Quelle: Fachbereich Sicherheit

107 106 noch Tabelle 13.1 Einsätze der Feuerwehr Monat Quartal Insge- Okt. Nov. Dez. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Einsätze Einsätze außerhalb des eigenen Ausrückbereichs Brandbekämpfung davon Großbrände Mittelbrände Kleinbrand a Kleinbrand b Brand vor Ankunft der Feuerwehr gelöscht Bei Bränden gerettete Personen Tot geborgene Personen Technische Hilfeleistungen; Umweltschutz davon ausgelaufene Flüssigkeit Bauschäden Explosion ohne Brandfolge Gasausströmung Gefahrstoffunfall Hochwasser Person in Notlage Rauchentwicklung ohne Brand Sturmschaden Tauchereinsatz Tier in Notlage Unfall mit radioaktiven Stoffen Unwetter Vergiftung Verkehrshindernis Verkehrsunfall Wasser- oder Eisunfall Wasserrohrbruch Wasserschaden Ölunfall sonstige Ereignisse Bei Hilfeleistungen gerettete Personen Tot geborgene Personen Fehlalarme davon Fehlalarm durch Brandmeldeanlage blinder Alarm böswilliger Alarm übrige Einsätze Quelle: Fachbereich Sicherheit Bei Einsätzen der Feuerwehr gerettete Personen 2017/2018 Quartal/Jahr Vj. 3. Vj. 2. Vj. 1. Vj. 4. Vj. 3. Vj. 2. Vj. 1. Vj. gerettete Personen bei Hilfeleistungen gerettete Personen bei Bränden Personen Quelle: Fachbereich Sicherheit

108 Einsätze des Rettungsdienstes der Rettungswachen Halle 2018 Standorte Rettungswachen: Wache 01 Feuer- und Rettungswache An der Feuerwache Wache 02 Notarztstützpunkt und Feuer- und Rettungswache Liebenauer Straße Wache 05 Notarztstützpunkt und Rettungswache Magdeburger Straße Wache 06 Notarztstützpunkt und Rettungswache Selkestraße Wache 07 Rettungswache Merseburger Straße (Bergmannstrost) Wache 08 Rettungswache Merseburger Straße (Rosengarten) Wache 09 Rettungswache Fährstraße Hubschrauber Luftrettungszentrum Leipzig/Halle und Oppin Quartal Insge- 1.Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Einsätze davon Wache Wache Wache Wache Wache Wache Wache Rettungshubschrauber 1 ) ) Luftrettungszentren Leipzig/Halle und Halle-Oppin Quelle: Fachbereich Sicherheit Einsätze des Rettungsdienstes 2013 bis Zahl der Einsätze Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj Quartal Quelle: Fachbereich Sicherheit

109 108 Einsätze des Rettungsdienstes Halle 2014 bis 2018 nach ausgewählten Rettungsfahrzeugen Einsätze Rettungsfahrzeuge Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. Noteinsatzfahrzeug Rettungstransportwagen Krankentransportwagen Quartal/Jahr Quelle: Fachbereich Sicherheit 13.3 Unfälle mit Personen- und Sachschaden 2018 Erläuterungen: Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte sind Personen, die am Unfallort oder innerhalb von 30 Tagen danach an den Unfallfolgen sterben. sind Personen, die unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in einem Krankenhaus für 24 Stunden und länger aufgenommen werden. sind Personen, bei denen keine stationäre Behandlung erfolgt Quartal Insge- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt Verkehrsunfälle insgesamt davon mit Personenschaden mit Sachschaden darunter schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete Quelle: Polizeirevier Halle, Verkehrsorganisation Verkehrsunfälle Vj Quartal/Jahr 2. Vj Vj Unfälle insgesamt dar. Unfälle mit Sachschaden Unfälle Quelle: Polizeirevier Halle, Verkehrsorganisation

110 Unfallgeschehen Quartal Insge- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt Verkehrsunfallverursacher davon Pkw Lkw Kräder Kraftomnibus (KOM) Zugmaschine Mofa Radfahrer darunter Kinder unter 15 Jahren Fußgänger darunter Kinder unter 15 Jahren Straßenbahn sonstige Hauptunfallursachen davon Fahruntüchtigkeit 1 ) darunter Alkohol und Drogen Geschwindigkeit Ungenügender Sicherheitsabstand Falsche Straßenbenutzung Überholen, Wiedereinordnen Vorbei-, Nebeneinanderfahren Vorfahrt, Vorrang Abbiegen Wenden, Rückwärtsfahren Ein- und Ausfahren Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern Falsches Verhalten gegenüber Radfahrern Technische Mängel Falsches Verhalten der Radfahrer Falsches Verhalten der Fußgänger Wildunfälle Unfallverursacher nach Altersgruppen davon unter 6 Jahren von 6 bis unter 15 Jahre von 15 bis unter 18 Jahre von 18 bis unter 25 Jahre von 25 bis unter 30 Jahre von 30 bis unter 40 Jahre von 40 bis unter 50 Jahre von 50 bis unter 65 Jahre über 65 Jahre ohne Altersangabe unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) Immer in Verbindung mit einer oder mehreren anderen Ursachen. Quelle: Polizeirevier Halle, Verkehrsorganisation

111 110 Prozentuale Aufgliederung der Unfallverursacher nach Altersgruppen 1,19% 15,35% 19,73% 15,41% 15,18% unter 18 Jahre von 18 bis unter 30 Jahre von 30 bis unter 40 Jahre von 40 bis unter 50 Jahre von 50 bis 65 Jahre über 65 Jahre ohne Angaben 12,56% 20,58% Stand: 3. Vj Quelle: Polizeirevier Halle, Verkehrsorganisation Prozentuale Aufgliederung der Unfallverursacher 13,30% 1,25% Pkw 3,70% 11,60% 0,63% Lkw Radfahrer Fußgänger sonstige ¹) Kräder 69,53% Stand: 3. Vj ) einschließlich Zugmaschinen, Straßenbahn und KOM Quelle: Polizeirevier Halle, Verkehrsorganisation

112 Maßnahmen der Abteilung Ordnungswidrigkeiten Quartal Insge- 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. samt 4. Vj. Verkehrsordnungswidrigkeiten davon Verwarnungen im ruhenden Verkehr Verwarnungen im fließenden Verkehr Bußgelder/Kostenbescheide Allgemeine Ordnungswidrigkeiten davon Verwarnungen Bußgeldbescheide Abschleppmaßnahmen davon auf Grund einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder polizeilichen Sicherstellung auf Grund einer unerlaubten Sondernutzung Sozialbestattungen Ausstellung von Jagd- und Fischereischeinen Zwangsstilllegungen von Kraftfahrzeugen Bearbeitung von Anzeigen mit Vorfällen mit Tieren Bearbeitung von Anzeigen von Schulpflichtverletzungen darunter zwangsweise Zuführung Kontrollen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung Leinenzwang Hundekot/Zigarettenkippen Spielplätze/ Grünanlagen/ Grünflächen Anliegerpflichten (nach Straßenreinigungssatzung) Quelle: Fachbereich Sicherheit Quelle: Fachbereich Sicherheit

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