Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der Rechtliche Grundlagen Methodische Vorgehensweise Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele Bedeutung und Beschreibung des Gebietes Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura Gebieten Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Erhaltungsziele Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Arten des Anhangs II der FFH-RL Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Literatur und Quellen Anhang...22 LTB IBU Seite 1

2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes... 7 Tabelle 2: Arten des FFH-Gebietes... 8 Tabelle 3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes...17 Tabelle 4: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Arten des FFH-Gebietes...17 Abkürzungsverzeichnis BayNatSchG BGBl BArtSchV BNatSchG EBA EG EU EWG FFH-RL FFH-VP LRT NSG SDB SPA VSch-RL Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz) Bundesgesetzblatt Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Eisenbahn-Bundesamt Europäische Gemeinschaft Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) Lebensraumtyp Naturschutzgebiet Standarddatenbogen Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 LTB IBU Seite 2

3 1 Anlass und Aufgabenstellung 1.1 Anlass und Ziel der Gegenstand der vorliegenden ist der Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung im Gesamtprojekt Ersatzneubau der Bahnstromleitung Nürnberg - Ebensfeld und dessen Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile für den folgenden Bereich: Eine Tangierung des FFH-Gebietes erfolgt westlich der Ortschaft Reundorf in Oberfranken im Bereich der Maststandorte 8398 bis 8403 auf einer Länge von ca m mit einem Abstand von mindestens 200 m. 1.2 Rechtliche Grundlagen Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG erfordern: Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, ( ) eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen..." (Artikel 6 Abs. 3). Nach 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen des e.g. Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Um zu ermitteln, ob das Vorhaben geeignet ist, das Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und somit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, ist eine durchzuführen. Besteht der Verdacht einer erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes, so ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Können erhebliche Beeinträchtigungen hingegen mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist dieses Ergebnis zu dokumentieren, auf eine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung kann dann verzichtet werden. 1.3 Methodische Vorgehensweise Die vorliegende wurde in Anlehnung an den Umwelt-Leitfaden - Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA, ) erstellt. Demnach beruhen alle Ergebnisse ausschließlich auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen. LTB IBU Seite 3

4 Die Begutachtung im Rahmen dieser Vorprüfung bewertet die potenziellen Beeinträchtigungen von natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL) sowie den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Arten nach Anhang II der FFH-RL). LTB IBU Seite 4

5 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele 2.1 Bedeutung und Beschreibung des Gebietes Das 652 ha große des Banzer Waldes (DE ) erstreckt sich über die Landkreise Lichtenfels und Coburg. Es zeichnet sich durch großflächige, ungestörte, unzerschnittene, struktur- und artenreiche Laub- und Laubmischwälder aus. Insbesondere für verschiedene Fledermaus- und Käferarten sind die wertvollen und regionaltypischen Buchen sowie anderen Wald-Lebensraumtypen von großer Bedeutung Erhaltungsziele Rechtsverbindliche Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustands der im Standard-Datenbogen (SDB) genannten und für die Meldung als FFH-Gebiet signifikanten Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten des Anhang II der FFH-RL Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Im Folgenden sind die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Eierberge bei Banz und Teile dargestellt: 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes mit seinen naturnahen bzw. durch traditionelle Bewirtschaftungsformen entstandenen, unzerschnittenen, struktur- und artenreichen Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere Erhalt der oberfränkisch bedeutsamsten Eichen-Mittelwaldvorkommen mit dem besten bayerischen Vorkommen des Hirschkäfers sowie bedeutenden Populationen von Waldfledermäusen 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände, mit der besonders im Banzer Wald altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortheimischer Baumartenzusammensetzung; Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum-Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen, zusammenhängenden Eichen- Hainbuchenwälder u.a. in Mittelwaldbewirtschaftung mit ihrem einzigartigen Strukturund Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung; Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen bzw. überwiegend durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter); Erhalt eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsform der traditionellen Nieder- und Mittelwaldwirtschaft LTB IBU Seite 5

6 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrem Strukturreichtum, ihrer natürlichen, vielfältigen Bestands-, Alters- und Baumartenzusammensetzung und ihrer natürlichen Entwicklung, ausgelöst durch die hohe Standortsdynamik; Erhalt der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen (z. B. Alt- und Totholz, Baumhöhlen, Schutt) und der daran gebundenen Artengemeinschaften (z. B. Epiphyten-Synusien) 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung sowie naturnaher Bestands- und Altersstruktur; Erhalt eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch in benachbarte Habitate, z. B. zu den individuenreichen Beständen benachbarter Gebiete im Maintal (DE ) sowie bei Zilgendorf (DE ); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der kleinen Feuchtflächen und Vernetzungsstrukturen wie Hangquellen, Waldsäume und Gräben 7. Erhalt der Population des Hirschkäfers; Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz; Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. -stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen; Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter 8. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Mopsfledermaus; Erhalt alt- und totholzreicher Wälder mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) 9. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Bechsteinfledermaus, insbesondere durch Erhalt alt- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit einem hohen Angebot an natürlichen Baumhöhlen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) 10. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen des Großen Mausohrs; Erhalt von Laubwäldern und Laubmischwäldern mit hohem Laubholzanteil als Jagdgebiete für Mausohren; Erhaltung unzerschnittener Flugkorridore zwischen Kolonie und Nahrungshabitat LTB IBU Seite 6

7 2.1.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Fläche (%) EHZ #9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 22 B 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 18 B 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario- Carpinetum] 44 A Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald k.a. k.a. *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 2 B *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <1 B * prioritär # - Dieser LRT wurde irrtümlich für das Gebiet angegeben, kommt aber nicht vor. (Stand: 2007) + - Dieser LRT wurde nachrichtlich nach der Gebietsauswahl bzw. -meldung bekannt. (Stand: 2007) EHZ Erhaltungszustand (A - sehr gut; B - gut) Der Lebensraumtyp 9170 (Labkraut-Eichen-Hangmischwald) wurde nur irrtümlich im SDB genannt, er kommt jedoch im untersuchten FFH-Gebiet nicht vor, aus diesem Grund wird dieser im Weiteren nicht mehr betrachtet Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Es handelt sich um meist krautarme von Buchen geprägte Laubwälder auf bodensauren Standorten über silikatischen Sedimenten und Gesteinen (z. B. Grundgebirge). Der Lebensraumtyp tritt von der Ebene bis in die Bergstufe der Mittelgebirge und der Alpen auf. In niederen Lagen sind oft Eichen, in höheren Lagen Fichten und Tannen beigemischt Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Die basenreichen Buchenwälder sind krautreich und treten an basen- bis kalkreichen frischen bis feuchten Standorten auf. In den höheren Lagen werden sie als Bergmischwälder neben der Buche von Fichte und Tanne geprägt. Oft ist der Waldtyp reich an Arten, die im Frühjahr vor oder kurz nach dem Laubaustrieb einen bunten Blütenteppich bilden. LTB IBU Seite 7

8 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] Vor allem in den höher gelegenen Teilen der Auen kommen die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder vor, die oft mit Ulmen durchsetzt sind. Die Standorte sind feucht bis frisch und häufig grundwassernah. Meist ist eine reiche Krautschicht mit vielen Frühjahrsblühern ausgebildet. Typische Arten sind z. B. Hain-Sternmiere, Wald-Himmelschlüssel oder Gold- Hahnenfuß. *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Fagetum) Diese Laubmischwälder kommen in Schluchten oder an Steilhängen mit hoher Luftfeuchtigkeit und z. T. rutschenden Substraten vor. An kühl-feuchten Standorten gehören Esche, Ahorn und Bergulme sowie in der Krautschicht Hirschzunge, Wald-Geißblatt oder Silberblatt zur Ausstattung; an wärmeren Standorten Linde. Die Wälder sind meist reich an Moosen und Farnen. *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alno incanae, Salicion albae) Diese bach- und flussbegleitenden Auenwälder setzen sich im Berg- und Hügelland meist aus Esche, Schwarzerle und Bruchweide, in winterkalten Gegenden auch aus Grauerle zusammen. An den Flüssen in tieferen Lagen sind Weichholzauenwälder (v.a. aus Silberweide) ausgebildet, die längere Überflutung vertragen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Tabelle 2: Arten des FFH-Gebietes EU- Wissenschaftlicher Deutscher Name: EHZ RL RL D Schutz Code: Name: BY 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling C Lucanus cervus Hirschkäfer C Barbastella barbastellus Mopsfledermaus B Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus B Myotis myotis Großes Mausohr B V V EHZ Erhaltungszustand (B - gut C - mittel-schlecht) RL-BY (2003) Rote Liste Bayern RL-D (2009) Rote Liste Deutschland (1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, V - Vorwarnliste) besonders geschützt nach BNatSchG, - streng geschützt nach BArtSchV LTB IBU Seite 8

9 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausitous) Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) sind extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg- und Straßenböschungen sowie Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) als Futterund Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen. Die Art gilt in Bayern als stark gefährdet. Vorkommen im Suchraum Im FFH-Gebiet kommen nach SDB weniger als 10 Individuen vor. Der Erhaltungszustand wird als durchschnittlich eingestuft, die Population ist nicht isoliert. Daraus resultiert eine signifikante Bedeutung dieses Gebiets für den Erhalt der Art in Deutschland Hirschkäfer (Lucanus cervus) Als Lebensräume des Hirschkäfers (Lucanus cervus) werden alte Eichen- und Eichenmischwälder sowie Buchenwälder ( Jahre) mit einem entsprechenden Anteil an Totholz bzw. absterbenden Althölzern in südexponierter bzw. wärmebegünstigter Lage genutzt. Sekundär werden von der Art auch alte Parkanlagen, Gärten und Obstplantagen besiedelt. Der Hirschkäfer gilt als ausgesprochen ortstreu und zeigt trotz seiner Flugfähigkeit nur eine geringe Tendenz zur Ausbreitung. In Bayern ist der Hirschkäfer selten geworden und gilt heute als stark gefährdet. Vorkommen im Suchraum Die Population gilt als selten. Der Erhaltungszustand wird als durchschnittlich eingestuft, die Population gilt als nicht isoliert. Insgesamt wird dem FFH-Gebiet eine signifikante Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland zugesprochen Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Die Waldfledermaus bevorzugt waldreiche Landschaften und besiedelt großflächige Waldgebiete. Die Jagdgebiete liegen im geschlossenen Wald oder entlang von Waldrändern, Baumreihen, Feldhecken sowie an Wasserläufen. Verbreitungsschwerpunkte der Mopsfledermaus sind Nordbayern, der Bayerische Wald und das südliche Alpenvorland mit den Alpen. Vorkommen im Suchraum Nach SDB kommt die Art im Schutzgebieten sehr selten vor, wenn dann nur in sehr kleinen Populationen oder als Einzelindividuen. Der Erhaltungszustand der Population wird als gut eingestuft und sie ist nicht isoliert, was insgesamt zu einer signifikanten Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland führt. LTB IBU Seite 9

10 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Die Bechsteinfledermaus gilt als eine extrem orts- und lebensraumtreue Waldfledermaus. Sie bevorzugt strukturreiche, mehrschichtige, teilweise feuchte Laub- und Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil. Seltener werden Kiefern- und Fichtenkiefernwälder, parkartige Offenlandbereiche sowie Parkanlagen oder Gärten besiedelt. Unterwuchsfreie Hallen- und Alterswälder werden dagegen gemieden. In den nordbayerischen Laubwaldgebieten erreicht die Art die höchsten in Europa festgestellten Populationsdichten. Vorkommen im Suchraum Dem SDB ist zu entnehmen, dass sich in dem FFH-Gebiet nur etwa 10 Individuen dieser Art befinden, jedoch wird der Erhaltungszustand als gut eingestuft. Die Population ist nicht isoliert. Daraus resultiert eine signifikante Bedeutung des Gebiets für den Erhalt der Art in Deutschland Großes Mausohr (Myotis myotis) Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist eine typische Gebäudefledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Sie jagt überwiegend in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere Waldtypen oder kurzrasige Offenlandbereiche bejagt (z. B. Äcker, Wiesen, Obstgärten). In Bayern ist das Große Mausohr weit und gebietsweise häufig verbreitet. Bekannt sind etwa 270 Wochenstuben. In einigen Naturräumen Nordbayerns erreicht es die höchsten bekannten Populationsdichten in Mitteleuropa, was mit einem hohen Laubwaldanteil im Naturraum zusammenhängt. Bayern trägt damit für diese Art eine besondere Verantwortung in der EU. Vorkommen im Suchraum Nach SDB handelt es sich beim Großen Mausohr um eine sehr seltene Population in diesem Gebiet. Die Art tritt in sehr kleinen Populationen oder als Einzelindividuen auf. Der Erhaltungszustand wird als gut eingestuft. Die Population ist nicht isoliert, was insgesamt zu einer signifikanten Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland führt. 2.2 Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das des Banzer Waldes liegt laut der Regierung Oberfrankens (2011) ein Managementplan vor. Da das Schutzgebiet durch das Vorhaben mit einer Mindestentfernung von 190 m lediglich tangiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass die im Managementplan festgehaltenen Ziele nicht beeinträchtigt werden. LTB IBU Seite 10

11 2.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten Im Osten schließen sich an das Schutzgebiet mit einem Abstand von etwa 100 m das SPA Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach (DE ) sowie das FFH- Gebiet Maintal von Staffelstein bis Hallstadt (DE ) an. Im Umkreis von 3-4 km liegen weitere Natura 2000-Gebiete, die FFH-Gebiete Waldgebiete Buchrangen und Spendweg (DE ), Albtrauf im Landkreis Lichtenfels (DE ), Lebensräume der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge südlich Coburg (DE ) und Itztal von Coburg bis Baunach (DE ) sowie die Vogelschutzgebiete Felsen- und Hangwälder im nördlichen Frankenjura (DE ) und SPA Itz-, Rodach- und Baunachaue (DE ). Relevante funktionale Beziehungen zwischen den genannten Natura 2000-Gebieten und dem zu untersuchenden Schutzgebiet sind im Hinblick auf das geplante Vorhaben nicht zu erkennen. Funktionale Beziehungen zu weiter entfernt liegenden Natura 2000-Gebieten sind ebenfalls nicht zu erkennen. LTB IBU Seite 11

12 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die Bahnstromlinie tangiert das des Banzer Waldes im Bereich der Maste 8398 bis Das FFH-Gebiet befindet sich etwa 200 m nördlich der vom Vorhaben betroffenen Bahnstromlinie. Die Maste befinden sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Maste 8398, 8399, 8400 und 8403 [neu]), lediglich der Maststandort 8401 liegt in einem Areal der Freizeitnutzung und Mast 8402 in einer Kleingartenanlage. Durch das Vorhaben sind die Maste 8398 und 8400 von einer Verschiebung betroffen. Mast 8398 wird um 10 m in Richtung des Mastes 8397 verschoben, Mast 8400 ebenfalls um 10 m in Richtung des Mastes Mast 8398 wird durch das Vorhaben um 5,2 m erhöht. Auch die anderen Maste werden teilweise erhöht. So erfährt Mast 8399 eine Erhöhung von 8,2 m. Die Maste 8400 und 8401 werden nur unwesentlich erhöht (Mast 8400 um 2,3 m und Mast 8401 um 4 m). Hingegen ist für den Mast 8402 eine Erhöhung um 8,8 m verzeichnen. Die neuen Maste werden z. T. standortgleich ersetzt. Die neu versiegelte Fläche durch die verschobenen Maststandorte wird durch die Entsiegelung der alten Maststandorte ausgeglichen. Neben den Erdarbeiten (Fundamente) werden weitere Arbeiten, wie An- und Abtransport durch LKW, Mastmontage bzw. -demontage sowie die Beseilung mittels Seilwinden durchgeführt. Dauerhafte Einrichtung von technologischen Flächen (Zuwegungen, Arbeitsund Lagerflächen) sind nicht geplant, die An- und Abfahrten werden nach Möglichkeit über die bestehende Infrastruktur erfolgen. 3.2 Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren - temporäre Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsflächen, Lagerflächen und Zufahrten (vorrangige Nutzung vorhandener Wege und Straßen) - temporäre Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen sowie Bodenverdichtung im Bereich der technologischen Flächen - temporäre akustische (Lärm) und optische (Bewegung/ Licht) Reize sowie Erschütterungen und Vibrationen durch den Baustellenbetrieb - temporäre Depositionen mit Staub/Schwebstoffen durch Baumaschinen sowie evtl. Schadstoffeinträge (Arbeitsstoffe, Betriebsmittel der Baumaschinen) 1 1 Während der Bauphase können durch Defekte an Baumaschinen und -fahrzeugen, Schmier- und Reinigungsmittel oder Treibstoff in den Boden gelangen. Diese nicht völlig auszuschließenden Leckagen sind allerdings örtlich eng begrenzt. LTB IBU Seite 12

13 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse und der geringfügigen teilweisen Masterhöhungen wird es zu keinen wesentlichen Änderungen der anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen Betriebsbedingte Wirkfaktoren Die durch den Ersatzneubau entstehenden betriebsbedingten Wirkfaktoren gehen nicht über die bestehenden Beeinträchtigungen hinaus. LTB IBU Seite 13

14 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Die Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziel des Schutzgebietes durch das Vorhaben bezieht sich lediglich auf den Bau, da es sich um einen größtenteils standortgleichen Ersatzneubau handelt und es somit zu keinen signifikanten Veränderungen der Anlage und dem bestimmungsgemäßen Betrieb kommt. Jedes Erhaltungsziel des Schutzgebietes ist eigenständig zu behandeln. 4.1 Erhaltungsziele 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes mit seinen naturnahen bzw. durch traditionelle Bewirtschaftungsformen entstandenen, unzerschnittenen, struktur- und artenreichen Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere Erhalt der oberfränkisch bedeutsamsten Eichen-Mittelwaldvorkommen mit dem besten bayerischen Vorkommen des Hirschkäfers sowie bedeutenden Populationen von Waldfledermäusen Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände, mit der besonders im Banzer Wald altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortheimischer Baumartenzusammensetzung; Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum-Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen, zusammenhängenden Eichen- Hainbuchenwälder u.a. in Mittelwaldbewirtschaftung mit ihrem einzigartigen Strukturund Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung; Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen bzw. überwiegend durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter); Erhalt eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsform der traditionellen Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. LTB IBU Seite 14

15 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrem Strukturreichtum, ihrer natürlichen, vielfältigen Bestands-, Alters- und Baumartenzusammensetzung und ihrer natürlichen Entwicklung, ausgelöst durch die hohe Standortsdynamik; Erhalt der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen (z. B. Altund Totholz, Baumhöhlen, Schutt) und der daran gebundenen Artengemeinschaften (z. B. Epiphyten-Synusien) Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung sowie naturnaher Bestands- und Altersstruktur; Erhalt eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch in benachbarte Habitate, z. B. zu den individuenreichen Beständen benachbarter Gebiete im Maintal (DE ) sowie bei Zilgendorf (DE ); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der kleinen Feuchtflächen und Vernetzungsstrukturen wie Hangquellen, Waldsäume und Gräben Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen finden zudem in einem durch in der Nähe liegende Siedlungs- bzw. Gewerbestandorte vorgeschädigten Raum und außerhalb des Schutzgebietes statt. 7. Erhalt der Population des Hirschkäfers; Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz; Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. -stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen; Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen LTB IBU Seite 15

16 finden zudem in einem durch in der Nähe liegende Siedlungs- bzw. Gewerbestandorte vorgeschädigten Raum und außerhalb des Schutzgebietes statt. 8. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Mopsfledermaus; Erhalt alt- und totholzreicher Wälder mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) Da es sich bei dem Vorhaben um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Schutzgebietes befinden, wird das Erhaltungsziel nicht erheblich beeinträchtigt. 9. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Bechsteinfledermaus, insbesondere durch Erhalt alt- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit einem hohen Angebot an natürlichen Baumhöhlen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) Da es sich bei dem Vorhaben um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Schutzgebietes befinden, wird das Erhaltungsziel nicht erheblich beeinträchtigt. 10. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen des Großen Mausohrs; Erhalt von Laubwäldern und Laubmischwäldern mit hohem Laubholzanteil als Jagdgebiete für Mausohren; Erhaltung unzerschnittener Flugkorridore zwischen Kolonie und Nahrungshabitat Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und es nicht zu neuen Zerschneidungseffekten sondern lediglich zu temporären Störungen durch das Baugeschehen außerhalb des Schutzgebietes kommen kann. LTB IBU Seite 16

17 4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Tabelle 3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Auswirkungen #9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald - 1 *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) - 1 *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - 1 * prioritär # - Dieser LRT wurde irrtümlich für das Gebiet angegeben, kommt aber nicht vor (Stand: 2007). + - Dieser LRT wurde nachrichtlich nach der Gebietsauswahl bzw. -meldung bekannt (Stand: 2007). - 1 : Keine erheblichen Auswirkungen, da die Trasse außerhalb des Schutzgebietes verläuft. 4.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL Tabelle 4: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Arten des FFH-Gebietes EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: EHZ Auswirkungen 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling C Lucanus cervus Hirschkäfer C Barbastella barbastellus Mopsfledermaus B Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus B Myotis myotis Großes Mausohr B - 1 EHZ - Erhaltungszustand (B - gut, C - mittel-schlecht) - 1 : Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen finden zudem in einem durch Siedlungsnähe vorgeschädigten Raum statt. LTB IBU Seite 17

18 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, nicht nur allein, sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu prüfen. Die Berücksichtigung von kumulativen Effekten setzt jedoch voraus, dass deren Auswirkungen in tatsächlicher Hinsicht absehbar sind. Das bedeutet, dass diese Absehbarkeit nur dann gegeben ist, wenn sich durch den Fortschritt der Planungen die Art und der Umfang der Auswirkungen abschätzen lassen (OVG SAARLAND 2005). Führt das Vorhaben selbst zu keinerlei Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. Ausschließliche Beeinträchtigungen durch ggf. vorhandene andere Pläne und Projekte sind in den jeweiligen Verträglichkeitsprüfungen zu untersuchen. Es ist in diesen Fällen keine Verträglichkeitsuntersuchung für das eigentliche Vorhaben erforderlich, auch wenn andere Pläne und Projekte vorliegen sollten (BMBVW 2004). Aufgrund ausbleibender Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile durch das geplante Vorhaben sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. LTB IBU Seite 18

19 6 Fazit Nach der Betrachtung der potenziellen Auswirkungen des geplanten Ersatzneubaus der 110- kv-bahnstromleitung auf das des Banzer Waldes (DE ) samt seiner wertgebenden Arten und den eingetragenen Erhaltungszielen kann zusammenfassend davon ausgegangen werden, dass weder erhebliche Beeinträchtigungen, noch kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für dieses Schutzgebiet nicht notwendig. LTB IBU Seite 19

20 7 Literatur und Quellen BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Säugetiere (Mammalia) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Blatthornkäfer (Coleoptra: Lamellicornia) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Standarddatenbogen des FFH-Gebiets Eierberge bei Banz und Teile (Zugriffsdatum: ) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Eierberge bei Banz und Teile pdf (Zugriffsdatum: ) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): NATURA Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge II, IV, V FFH-RL) (Zugriffsdatum: ) BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA) (2010): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren. Stand: Juli REGIERUNG VON OBERFRANKEN (2011) : Managementplanung in Oberfranken nung.php (Stand: ) SSYMANK et al. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA BfN Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg. Band 1: Pflanzen und Wirbellose, Band 2: Wirbeltiere. Gesetze / Verordungen /Richtlinien / Urteile Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557). Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG). Vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011, S. 82). Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie), zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG vom (ABl. EG Nr. L 363 S. 386). Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November LTB IBU Seite 20

21 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) vom 16. Februar 2005, BGBl. I S. 285, 896, zuletzt geändert durch den Art. 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I, S LTB IBU Seite 21

22 8 Anhang - Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes (DE ) - Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile LTB IBU Seite 22

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 1.1 Anlass und Ziel der... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.3 Methodische Vorgehensweise... 3 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele...

Mehr

FFH- und Vogelschutzgebiet Dollberg und Eisener Wald. - Erhaltungsziele - Entwurf. Allgemeines Schutzziel:

FFH- und Vogelschutzgebiet Dollberg und Eisener Wald. - Erhaltungsziele - Entwurf. Allgemeines Schutzziel: Entwurf FFH- und Vogelschutzgebiet 6308-301 Dollberg und Eisener Wald - Erhaltungsziele - Allgemeines Schutzziel: Erhaltung bzw. Wiederherstellung oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 56 vom 26. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Briesetal Name: Briesetal Landes-Nr.: 428 EU-Nr.: DE 3246-302

Mehr

Das NABU-Gebiet Lieper Burg

Das NABU-Gebiet Lieper Burg Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem

Mehr

14. Januar Auftragnehmer:

14. Januar Auftragnehmer: Gutachten zur FFH-Vorprüfung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irschenberg sowie aktualisiert für den Bebauungsplan Sondergebiet Transporte für das Grundstück Fl. Nr. 479/2, Gemeinde

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Gebietstyp: B Stand: 19.02.2016 Gebietsnummer: Gebietsname: Größe: DE5728371 Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach 1558 ha Zuständige

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG FFH-Verträglichkeitabschätzung FFH-Gebiet DE 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel Mannheim, den 04.04.2016 Aktenzeichen: 10100-3

Mehr

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen für die Erweiterung der Quarzsandgewinnung "Mischelbach" in der Gemarkung und Gemeinde Röttenbach/Landkreis Roth Welchenholzerstraße 7 91634 Wilburgstetten Tel. 09853

Mehr

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt un ländliche Räume SH: Agrar- und Umweltbericht Detailinformationen für Gebiet

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt un ländliche Räume SH: Agrar- und Umweltbericht Detailinformationen für Gebiet Seite 1 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt un ländliche Räume SH: Agrar- und Umweltbericht Detailinformationen für Gebiet 2127-333 Naturräume: Naturräume: 702 Ostholsteinisches Hügel- und Seenland

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 72 vom 20. Dezember 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Oderläufe im Oderbruch Name: Alte Oderläufe im Oderbruch

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 7 / 240 / 5,826 PROJIS-Nr.: BAB A 7 Fulda Würzburg Ersatzneubau Talbrücke Pleichach mit Streckenanpassungen von Bau-km 657+280 bis Bau-km

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH Gebiet

Mehr

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel:

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel: Stand: 29.04.19 FFH- und Vogelschutzgebiet 6808-301 Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen - Erhaltungsziele - Allgemeines Erhaltungsziel: Erhaltung und Gewährleistung der Nicht-Verschlechterung

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Bekanntmachung. 2. die durch extensive Nutzung geprägten Lebensräume für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu erhalten,

Bekanntmachung. 2. die durch extensive Nutzung geprägten Lebensräume für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, Bekanntmachung 55.1-8622 N Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); geplantes Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost, Stadt Nürnberg Auslegungsverfahren

Mehr

Nachhaltige forstliche Nutzung mit hinreichenden Alt-und Totholzanteil

Nachhaltige forstliche Nutzung mit hinreichenden Alt-und Totholzanteil Maßnahmenblatt Nr. 1 Konflikt oder Analyse/Bewertung: Wälder, keine Intensivierung der forstlichen Nutzung LRT: 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) LRT: 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

1 Anlass und Aufgabenstellung

1 Anlass und Aufgabenstellung Anhang 3 FFH-Vorprüfung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Beschreibung des FFH-Gebietes DE 4132-301 Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg und seiner Erhaltungsziele 2 1.2.1 Übersicht

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH: Dipl.-Ing. Antje Sluschny,

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5049-302 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5049-302 Gebietstyp:

Mehr

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Mehr

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 19 vom 8. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter Elbniederung Name: Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1020_5,794 bis A8_1040_5,733 A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn (L.M.007)

Mehr

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin (rund 114 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin gehört zu einem der beiden großen Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz (rund 71 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz gehört zu einem der beiden großen Warnow-Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3. Dezember 2010 K(2010) 8438 Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.3 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Das FFH-Gebiet Zwester Ohm (5218-303) und der Maßnahmenplan Thema des Vortrags FFH EU-RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen v. 1992 Natura 2000 Zusammenhängendes

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 11. November 2015 Nummer 56 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien

Mehr

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000-Vorprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gansäcker, Tübingen-Pfrondorf 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer FFH 7420-341 SPA 7420-441

Mehr

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1.

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1. Ergebnisse der Kontrolle eines Vorkommens des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Glaucopsyche nausithous) bei Hockeroda (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt/Thüringen) Bearbeitung: Projekt: Vorhabensträger:

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,

Mehr

Amtsbfatt. für den Landkreis. 06erspreerwal2f - Lausitz. Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017. Inhaltsverzeichnis: Seite

Amtsbfatt. für den Landkreis. 06erspreerwal2f - Lausitz. Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017. Inhaltsverzeichnis: Seite Amtsbfatt für den Landkreis 06erspreerwal2f - Lausitz Jahrgang 24 Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017 Herausgeber: Land kreis Oberspreewa Id-Laus itz 1 Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg landrat@osronline.de

Mehr

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL

Mehr

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG FFH-Verträglichkeitabschätzung FFH-Gebiet DE 5731-302 Veste Coburg, Bausenberger und Callenberger Forst Mannheim, den 01.07.2016

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

regionale Arbeitsgruppe zur Managementplanung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Bärenbusch (DE , Landes-Nr.

regionale Arbeitsgruppe zur Managementplanung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Bärenbusch (DE , Landes-Nr. regionale Arbeitsgruppe zur Managementplanung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Bärenbusch (DE 3140-301, Landes-Nr. 652) Wusterhausen/Dosse, 10.09.2018 regionale Arbeitsgruppe zur Managementplanung

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz

Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz Das Leben ist ein langer (ruhiger?) Fluss Rüdiger Burkhardt - Landesnaturschutztagung - 16. Mai 2018 Folie 1 Europäische Naturschutzstrategie

Mehr

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) 10.2 Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) Vorhaben Ökologische Verbesserung, Modernisierung und Sanierung des Ayer Wehrs Antragsteller Erbengemeinschaft Konrad Allgaier Hinterm See

Mehr

Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Strukturdaten 2018 Zuständigkeiten: Sachgebiet 1 Ausgleichs- und Direktzahlungen Sachgebiet 2 Bildung und Fachrecht

Mehr

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive

Mehr

Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern

Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern Bernd Wippel, Lydia Rosenkranz, Björn Seintsch, Gero Becker und Matthias Dieter Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten: Betriebliche,

Mehr

Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Projekt: Windpark Franzenheim Bearbeitung: BGHplan GmbH, Trier Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für den geplanten Windpark Franzenheim (VG Trier-Land) Folgende Natura

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung am 02.07.2015 um 19.30 Uhr Natura 2000 Managementplan (MaP) Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra Landratsamt Lörrach Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz

Mehr

FFH-Vorprüfung. DE Koyne

FFH-Vorprüfung. DE Koyne Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr. 2-2012 "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4448-305 Koyne Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U 12681 Berlin Geschäftsführer:

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.1 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet

Mehr

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5042-301 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5042-301 Gebietstyp:

Mehr

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien 2. BfN-Forschungskonferenz Biologische Vielfalt und Klimawandel Bonn 2./3. März 2010 Institut für

Mehr

Informationsveranstaltung zur Managementplanung

Informationsveranstaltung zur Managementplanung Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung

Mehr

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windpark Gerichtstetten NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU

Mehr

Einertsberg, Schondraberg und angrenzende Wälder ( )

Einertsberg, Schondraberg und angrenzende Wälder ( ) Managementplan für das FFH-Gebiet Einertsberg, Schondraberg und angrenzende Wälder (5824-371) Teil I Herausgeber Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Ringstraße 51, 97753 Karlstadt Telefon:

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Regierung von Mittelfranken Stand Verordnung über das Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost in der Stadt Nürnberg

Regierung von Mittelfranken Stand Verordnung über das Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost in der Stadt Nürnberg Regierung von Mittelfranken Stand 19.12.2017 Verordnung über das Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost in der Stadt Nürnberg Vom. Aufgrund von 23 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 2 Satz 1, 32 Abs. 2 und 3 des Gesetzes

Mehr

Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark

Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark Zehn Jahre Nationalpark Hainich - Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark (Ebrach, 10. April 2008) Urwald mitten in Deutschland Nationalpark Hainich Nationalparke in Deutschland 4 3 5 13 14 9 12 6 7

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr