380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018"

Transkript

1 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet DE Tal der oberen Itz Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bearbeitung: Dr. Ilse Albrecht Dipl. Ing. Bernd Blanke Hannover, August 2013 Kleine Düwelstr Hannover Tel. (0511) Fax (0511) Internet: Mail:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtlicher Rahmen Übersicht über das FFH-Gebiet DE und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das FFH-Gebiet DE Schutzstatus des Gebietes Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie Überblick über die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie Sonstige im Standarddatenbogen genannte Arten Managementplanung Funktionale Beziehungen des FFH-Gebiet DE zu anderen Natura 2000-Gebieten Gefährdungen und Beeinträchtigungen des FFH-Gebiet DE Vorhaben und Wirkfaktoren Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren des Vorhabens Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsgebiet Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten Verwendete Quellen Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Lebensräume des Anhang I Arten des Anhangs II der FFH-RL Für FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten Prognose der möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE durch das Projekt Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie Beschreibung anderer Projekte bzw. Pläne, die im Zusammenwirken zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können Seite I

3 8 Quellen Literatur und sonstige Quellen Gesetze und Vorschriften Tabellenverzeichnis Tab. 1: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE (Stand: )... 3 Tab. 2: Lebensraumtypen für das FFH-Gebiet DE Tab. 3: Arten des Anhang II für das FFH-Gebiet DE Tab. 4 Übersicht über die Wirkfaktoren der geplanten 380/110-kV-Leitung... 6 Tab. 5: Beurteilung der Relevanz für die FFH-VU der im Standarddatenbogen aufgeführten Tierarten... 8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Übersicht über das FFH-Gebiet DE Abb. 2 Untersuchungsgebiet... 9 Seite II

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Zuge des Projektes 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz plant die TenneT TSO den Bau einer 380/110-kV-Leitung von der Landesgrenze Bayern/Thüringen bis zum Umspannwerk Redwitz1. Bei diesem Projekt handelt es sich um den dritten Teilabschnitt der so genannten Südwestkuppelleitung aus dem Raum Halle nach Nordbayern. Die Leitung soll der Erhöhung der Transitkapazitäten zwischen Thüringen und Bayern dienen. Unmittelbar südlich der Landesgrenze Bayern Thüringen in Höhe des Froschgrundsees quert die Trasse das FFH-Gebiet DE Tal der oberen Itz. Im Bereich Froschgrundsee erscheinen zwei Varianten machbar, die hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen in etwa gleichwertig zu beurteilen sind. Aus diesem Grunde will der Vorhabensträger hinsichtlich der Auswahl der Variante im Bereich Froschgrundsee nicht dem Ergebnis der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie der abschließenden Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange vorgreifen und macht die Detailplanungen beider Varianten zum Gegenstand des Antrages, wobei primär die Variante A 2 und nur hilfsweise die Variante A 1 beantragt wird.. Die Variante A 2 verläuft östlich der ICE-Talbrücke auf der Weißenbrunn abgewandten Seite. Die hilfsweise beantragte Variante A 1 verläuft nordwestlich der ICE-Talbrücke auf der Weißenbrunn zugewandten Seite. Für beide Varianten soll geprüft werden, ob das FFH-Gebiet durch die geplante 380/110-kV- Leitung in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigt werden kann. Weiterhin ist die Maßnahme A9 (CEF-Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität) innerhalb des FFH-Gebietes geplant. Auch für diese Maßnahme soll geprüft werden, ob das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigt werden kann in seinen Erhaltungszielen. Hierzu dient die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist erstellt nach den Vorgaben Leitfaden für FFH- Verträglichkeitsuntersuchung im Straßenbau gem. BMV (2004b). 2 Rechtlicher Rahmen Die FFH-Richtlinie (FFH-RL) bildet den rechtlichen Rahmen für die Erheblichkeitsprüfung. In deutsches Recht ist die Richtlinie mit dem Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) umgesetzt worden. Mit der seit 1. März 2010 geltenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes enthält das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG 2011) nur noch ergänzende Vorschriften zum Bundesnaturschutzgesetz. Für Projekte, bei denen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass sie die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes erheblich beeinträchtigen, muss eine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden (Artikel 6 Abs. 3 FFH-RL, 34 BNatSchG). Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen Erhaltungszielen führen kann, so ist das Projekt nur dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (Artikel 6 Abs. 4 FFH-RL, 34 Abs. 3 BNatSchG): Die Realisierung des Projektes ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Gründe notwendig. Zumutbare Alternativen, die den Zweck des Projektes an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, bestehen nicht. 1 Der Leitungsabschnitt von Altenfeld bis zur Landesgrenze Bayern / Thüringen wird von der 50Hertz realisiert. Seite 1

5 3 Übersicht über das FFH-Gebiet DE und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 3.1 Übersicht über das FFH-Gebiet DE Das FFH-Gebiet "Tal der oberen Itz" (Gebietsnummer DE ) liegt in der Gemeinde Rödental im Landkreis Coburg. Naturräumlich gehört es zum Naturraum südliches Vorland des Thüringer Waldes. Das FFH-Gebiet erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von der Landesgrenze Thüringen / Bayern bis westlich Oeslau und umfasst fünf Teilflächen (s. Abb. 1). Die Flächengröße beträgt 228 ha. Das Gebiet schließt einen Teil der Niederungen der Itz und der Effelder ein. Die Niederungen sind durch extensive Mähwiesen und feuchten Hochstaudenfluren, begleitet von Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwäldern gekennzeichnet. FFH-Gebiet DE A1 A2 Trasse A1 und A2 Abb. 1 Übersicht über das FFH-Gebiet DE Seite 2

6 Der Standard-Datenbogen benennt die Güte und Bedeutung für das Gebiet wie folgt: Naturnaher Bachlauf mit Erlen-, Eschen-Säumen sowie Vorkommen von Arten nach Anhang II.. In Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. ist das FFH-Gebiet DE in seiner Gesamtheit dargestellt. 3.2 Schutzstatus des Gebietes Der nördliche Teil des FFH-Gebietes ist zugleich als Naturschutzgebiet (NSG Nr. 87, Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn vorm Wald) geschützt. Als Schutzzweck für das NSG Nr. 87 wird angegeben (REGIERUNG OBERFRANKEN 2001): 1. Talbereiche mit naturnahen Fließgewässern, gut ausgebildeten Ufergehölzsäumen, Bachröhricht, Feuchtwiesen, Groß-Seggensümpfen und Hochstaudenfluren in ihrem naturnahen Zustand zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, 2. das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und Nahrungsplatz für teilweise hochgradig bedrohte Vogelarten sowie andere bedrohte Tierarten zu sichern und zu entwickeln, 3. die für dieses Gebiet typische Pflanzenwelt zu schützen, 4. das Gebiet vor für die Tier- und Pflanzenarten nachteiligen Veränderungen zu bewahren und unnötige Störungen und Beunruhigungen fernzuhalten und 5. die Entwicklung extensiv bewirtschafteter Grünland-Pflanzengesellschaften zu fördern. Das Gebiet um den Park Rosenau ist als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz gestellt (CO-05c, LSG Rosenau, Landkreis Coburg). 3.3 Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Wesentlich für Aussagen zur Verträglichkeit sind die Erhaltungsziele des jeweiligen Gebiets. Die Erhaltungsziele ergeben sich aus dem anzustrebenden günstigen Erhaltungszustand der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Erhaltungsziele für das Gebiet sind folgendermaßen konkretisiert: Tab. 1: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE (Stand: ) Nr. Erhaltungsziel 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung wertvoller Feuchtlebensräume im Tal der oberen Itz, insbesondere naturnaher Bachläufe mit Erlen-, Eschen-Säumen sowie Vorkommen von Arten nach Anhang II der Richtlinie. Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs der Itz und der Effelder mit ihren auetypischen und amphibischen Arten und Lebensgemeinschaften sowie Kontaktlebensräumen, wie z. B. Bruch- und Auwäldern, Röhrichten, Seggenrieden, Hochstaudenfluren und Nasswiesen. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit ihren weitgehend unverbauten Bachabschnitten an Itz und Effelder. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bäche für Gewässerorganismen einschließlich der ungehinderten Anbindung von Seitengewässern, z.b. des Fornbachs und des Fischbachs als wichtige Refugial- und Teillebensräume für Fließgewässerarten. Erhalt von nicht oder nur sehr extensiv genutzten Uferstreifen an Itz, Effelder und Seitenbächen. 3. Erhaltung der feuchten Hochstaudenfluren, insbesondere der höchstens gelegentlich gemähten Bestände und ihrer charakteristischen Arten. Erhalt einer nur mit wenig Gehölzen durchsetzten Ausprägung zur Bewahrung des Offenlandcharakters. Erhalt des Seite 3

7 charakteristischen Nährstoff- und Wasserhaushaltes (hoher Grundwasserstand). 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der nutzungsund pflegegeprägten Ausbildungsformen. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoff- und Wasserhaushaltes. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior. Erhalt der hier z.t. flächig vorkommenden, bachbegleitenden Bestände, einer naturnahen Bestands- und Altersstruktur und der lebensraumtypischen Pflanzen und Tiere, insbesondere der an Alt- und Totholz gebundenen Arten. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Höhlenbäumen und sonstigen Biotopbäumen. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch mit benachbarten Populationen, z. B. im Lautertal oder auf den Wiesen bei Unterlauter ( u ). Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungen von Feuchtbiotopen, Wiesen, Hochstaudenfluren und Saumstrukturen in einer an den Entwicklungsrhythmus der Art angepassten Weise. Erhaltung ausreichender Vernetzungsstrukturen, beispielsweise von Gräben mit Saumstrukturen zur Gewährleistung des Habitatverbunds. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Schlammpeitzgers. Erhaltung bzw. Wiederherstellung weichgründiger, sommerwarmer Gewässerbereiche, insbesondere in den Gräben und Altwässern des Effeldertales ohne oder nur mit abschnittsweisen Räumungen. Erhalt der Habitate mit einem naturnahen Fischartenspektrum ohne erhöhten Raubfischbesatz. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Koppe und des Bachneunauges. Erhalt des Verbundes von Teilpopulationen und der Habitatstrukturen, insbesondere des für ihr Vorkommen notwendigen Erhalts eines reich strukturierten Gewässerbettes mit ausreichend Versteck- und Laichmöglichkeiten. Erhalt der naturnahen Fischfauna ohne erhöhtem Raubfischbestand zum Schutz der beiden gefährdeten Kleinfischarten. 3.4 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie Im Standarddatenbogen sind die in Tab. 2 aufgeführten Lebensraumtypen des Anhang I FFH- Richtlinie für das FFH-Gebiet DE genannt. Tab. 2: Lebensraumtypen für das FFH-Gebiet DE Nr. Lebensraumtyp prioritäre Lebensraumtypen 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior übrige Lebensraumtypen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Überblick über die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie Prioritäre Tier- und Pflanzenarten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie kommen im FFH-Gebiet nicht vor. Seite 4

8 Im Standarddatenbogen sind die in Tab. 3 aufgeführten Tierarten nach Anhang II der FFH- Richtlinie aufgeführt: Tab. 3: Arten des Anhang II für das FFH-Gebiet DE EU-Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Wirbellose 1061 Maculinea (Glaucopsyche) nausithous Fische 1096 Lampetra planeri Bachneunauge 1145 Misgurnus fossilis Schlammpeitzger 1163 Cottus gobio Koppe Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 3.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannte Arten Weitere Tier- und Pflanzenarten werden im Standarddatenbogen nicht aufgeführt. 3.6 Managementplanung Die Managementplanung für Natura 2000 Gebiete in Oberfranken werden von der Regierung Oberfranken durchgeführt. Für das FFH-Gebiet Tal der oberen Itz wird der Managementplan derzeit von den Naturschutzbehörden und der Forstverwaltung erstellt (REGIERUNG OBERFRANKEN 2013b). Die Kartierergebnisse aus dem Naturschutzgroßprojekt Grünes Band liegen vor (ZWECKVERBAND NATURSCHUTZGROßPROJEKT GRÜNES BAND 2011) 3.7 Funktionale Beziehungen des FFH-Gebiet DE zu anderen Natura 2000-Gebieten Beziehungen zu anderen Natura 2000 Gebieten bestehen nicht. 3.8 Gefährdungen und Beeinträchtigungen des FFH-Gebiet DE Gefährdungen werden für das FFH-Gebiet DE nicht beschrieben. 4 Vorhaben und Wirkfaktoren 4.1 Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben wird im folgenden zusammenfassend beschrieben, soweit die Planungen relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind. Eine ausführliche Darstellung des Vorhabens enthält der Erläuterungsbericht. Das Vorhaben sieht den Bau einer 380/110-kV-Leitung von der Landesgrenze Thüringen / Bayern bis zum Umspannwerk Redwitz vor. Die Trasse quert das FFH-Gebiet zwischen den Masten 103 und 104 (Variante A2) bzw. zwischen den Masten 103a und 104a (Variante A1). Variante A 2 Mast 103 befindet sich ca. 100 m nördlich des FFH-Gebietes, Mast 104 ca. 70 m südlich des FFH-Gebietes. Das Spannfeld zwischen den Masten 103 und 104 beträgt 566 m. Baustellen- Seite 5

9 flächen und Zuwegungen zu den Maststandorten befinden sich außerhalb des FFH-Gebietes (s. Abb. 2). Der Seilzug zwischen den Masten 103 und 104 erfolgt mittels Hubschrauber. Variante A 1 Mast 103a befindet sich ca. 150 m nördlich des FFH-Gebietes, Mast 104a ca. 100 m westlich des FFH-Gebietes. Das Spannfeld zwischen den Masten 103a und 104a beträgt 580 m. Baustellenflächen und Zuwegungen zu den Maststandorten befinden sich außerhalb des FFH- Gebietes (s. Abb. 2). Der Seilzug zwischen den Masten 103a und 104a erfolgt mittels Hubschrauber. Zudem verläuft die Trasse westlich des Parks Rosenau in einem Abstand von ca. 300 m zum FFH-Gebiet. Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ist für die Graureiherkolonie am Froschgrundsee vorgesehen, zusätzliche Nistmöglichkeiten unmittelbar am Froschgrundsee anzubieten denn ein Teil der Kolonie wird von der geplanten Freileitung (Antragstrasse Variante A2) überspannt (s. ANLAGE 19.2). Der vorgesehene Standort (Maßnahme A9a), liegt in unmittelbarer Nähe der heutigen Kolonie an der Itz-Mündung. Dort sollen 8 neue Nester in einem Weidenbestand angelegt werden. Die Horstkörbe müssen auf Pfählen befestigt werden, weil die am Standort vorhandenen Weiden nicht über eine ausreichende Stabilität als Horstbäume verfügen. Die Pfähle sollen bis in den oberen Bereich der Baumkronen reichen. Die technische Ausführung der Maßnahme (Gründung der Pfähle, Materialtransport, Zuwegung) erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Kommt die hilfsweise beantragte Variante A1 zum Tragen, so kann auf die Maßnahme A9 in Gänze verzichtet werden. 4.2 Wirkfaktoren des Vorhabens Tab. 4 gibt einen Überblick über alle möglichen Wirkfaktoren, die von dem Vorhaben Bau einer 380-kV-Leitung ausgehen können. Weiterhin ist angegeben, auf welche zeitliche Phase (Bau, Anlage, Betrieb) sich die Wirkfaktoren erstrecken. Schließlich wird angegeben, welche Bereiche von den Wirkungen berührt sind. Aus der Art der Wirkung und den berührten Bereichen lässt sich ableiten, ob die Wirkfaktoren relevant sind für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, d.h. ob eine Wirkung auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes theoretisch möglich ist. Ob tatsächlich Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen Erhaltungszielen möglich sind, wird in einem zweiten Schritt für die relevanten Wirkfaktoren anhand einer überschlägigen Prüfung abgeschätzt. Tab. 4 Übersicht über die Wirkfaktoren der geplanten 380/110-kV-Leitung Wirkfaktor Zeitliche Phase berührte Bereiche Relevanz für die FFH- Verträglichkeitsuntersuchung Flächeninanspruchnahme Bau, Anlage Maststandorte, Bauflächen u. Zuwegungen, Waldschneisen Pfähle für Maßnahme A9a (nur Variante A2) relevant Beseitigung Vegetation, Anlegen von Waldschneisen Bau, Anlage Maststandorte, Wald- u. Waldschneisen, gequerte Gehölzrelevant Seite 6

10 Wirkfaktor Beseitigung Boden, Veränderung Bodenstruktur (Verdichtung) Zeitliche Phase Bau berührte Bereiche reihen, Bauflächen u. Zuwegungen Zuwegungen und Bauflächen für Maßnahme A9a (nur Variante A2) Maststandorte, Bauflächen u. Zuwegungen Gründung der Pfähle für Maßnahme A9a (nur Variante A2) Relevanz für die FFH- Verträglichkeitsuntersuchung relevant Bodenversiegelung Anlage Maststandorte nicht relevant Rauminanspruchnahme Anlage Nahbereich der Freileitung visuelle Wirkung der Freileitung Trennwirkung, Zerschneidungseffekt nicht relevant Anlage weites Umfeld nicht relevant Anlage Nahbereich und weites Umfeld der Freileitung Verdrängungseffekte Anlage Nahbereich und weites Umfeld der Freileitung Anflugrisiko Anlage Nahbereich der Freileitung nicht relevant nicht relevant nicht relevant elektromagnetische Felder Betrieb Trasse nicht relevant Geräuschemissionen, Beunruhigung stoffliche Emission, Ionisierung von Luftpartikeln Bau, Betrieb Bau, Anlage, Betrieb Nahbereich der Freileitung Nahbereich der Freileitung nicht relevant nicht relevant Als relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden folgende Wirkfaktoren angesehen: Flächeninanspruchnahme Beseitigung von Vegetation, Anlage von Waldschneisen Beseitigung von Boden, Veränderung der Bodenstruktur Seite 7

11 5 Detailliert untersuchter Bereich 5.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsgebiet Mögliche Wirkungen des Vorhabens sind nur im Trassenbereich und im Umfeld der Maßnahme A9a denkbar (s. Tab. 4). Deshalb umfasst das Untersuchungsgebiet (UG) lediglich einen Teil des FFH-Gebietes DE , nämlich den Bereich, der von der Trasse gequert wird und der Bereich für die Maßnahme A9a Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten Lebensräume könnten betroffen sein, sofern Flächen innerhalb des FFH-Gebietes in Anspruch genommen oder überbaut werden. Die Tierarten nach Anhängen der FFH-Richtlinie, die im FFH-Gebiet vorkommen, sind in Kap aufgeführt. In Tab. 5 werden die wertbestimmenden Arten für das FFH-Gebiet aufgeführt sowie diejenigen Erhaltungsziele benannt, die durch das geplante Vorhaben berührt sein könnten und anschließend ihre Relevanz für die weitere Untersuchung bewertet: Tab. 5: Beurteilung der Relevanz für die FFH-VU der im Standarddatenbogen aufgeführten Tierarten Tierart Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Glaucopsyche nausithous) Koppe (Cottus gobio) Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Bachneunauge (Lampetra planeri) Relevanz für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Der dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wurde innerhalb des FFH-Gebietes im Bereich des Effeldertals außerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesen. nicht relevant. Es ist möglich, dass für die Aufstellung der Pfähle in Gewässer eingegriffen werden muss. relevant Als relevant im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind folgende Tierarten zu betrachten: Koppe, Schlammpeitzger, Bachneunauge Verwendete Quellen Für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden folgende Unterlagen herangezogen: Standard-Datenbogen, Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele durch die Regierung Oberfranken (REGIERUNG OBERFRANKEN 2007), Erfassung der Biotoptypen einschließlich der FFH-Lebensraumtypen im Sommer Im Bestands- und Konfliktplan LBP sind die erfassten Biotoptypen und gefährdeten Pflanzenarten dargestellt (s. auch Abb. 2) Erfassung der Brut- und Rastvögel im Zeitraum Oktober 2011 bis September Bestanderfassung für den Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgroßprojekt Grünes Band (ZWECKVERBAND NATURSCHUTZGROßPROJEKT GRÜNES BAND 2011), Landesweite Biotopkartierung (LfU 2013a) und Artenschutzkartierung (LfU 2013b). Seite 8

12 FFH-Gebiet DE NSG Nr. 87 Untersuchungsgebiet A1 A2 Maßnahme A9a: Schaffung von Horstmöglichkeiten für die Graureiherkolonie Froschgrundsee Abb. 2 Untersuchungsgebiet Seite 9

13 5.2 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Lebensräume des Anhang I Innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen von den im Standarddatenbogen aufgeführten Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie folgende vor: Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus exelsior (91E0) (prioritärer Lebensraumtyp) Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (LRT 3260) Darüber hinaus wurde der FFH-Lebensraumtyp Waldmeister Buchenwald (LRT 9130) erfasst Arten des Anhangs II der FFH-RL Der dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wurde innerhalb des FFH-Gebietes im Bereich des Effeldertals nachgewiesen (ZWECKVERBAND NATURSCHUTZGROßPROJEKT GRÜNES BAND 2011). Dieser Bereich liegt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Auf die für das FFH-Gebiet DE maßgebliche Artengruppe Fische kann das geplante Vorhaben Wirkungen haben, sofern während der Bauphase für die Aufstellung der Pfähle für Maßnahme A9 in Gewässer eingegriffen wird Für FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten Für FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten könnten betroffen sein, sofern in den Lebensraum eingriffen wird oder die Arten selbst durch das Vorhaben beeinträchtigt würden. Dies könnte für Vögel der Fall sein. Zu den charakteristischen Vogelarten für Lebensräume des Anhang I innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs gehören Spechte, Pirol, Waldschnepfe, Eisvogel. Diese Arten sind aber aktuell nicht nachgewiesen. 6 Prognose der möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE durch das Projekt 6.1 Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit Der Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit muss vor dem Hintergrund der FFH-Richtlinie sowie aktueller Rechtsprechung abgeleitet werden. Wir legen im Folgenden die fachlichen Ausführungen zur FFH-Richtlinie zugrunde, die der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom in der Begründung des Urteils zur Westumfahrung Halle (BVerwG 2007) formuliert hat. Das Gericht stellt fest, dass grundsätzlich jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich und als Beeinträchtigung des Gebiets als solches gewertet werden muss. Dies entspricht der Darstellung von SCHREIBER (2004), der dargelegt hat, dass für Beeinträchtigungen von Plänen und Projekten in Natura-2000-Gebieten eine immer wieder reklamierte Erheblichkeitsschwelle nicht in Anspruch genommen werden kann. Mit Blick auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar, wenn die vorrangig naturschutzfachliche Fragestellung zu beantworten ist, ob ein Straßenbauvorhaben das Gebiet erheblich beein- Seite 10

14 trächtigt. Zu prüfen ist, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird. (BVERWG 2007, Hervorhebung durch den Verfasser der FFH-VU). 6.2 Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen und Arten der FFH- Richtlinie Die Folgenden Prognosen gelten sowohl für die Variante A 2 wie für die Variante A 1. Flächeninanspruchnahme Das FFH-Gebiet DE wird überspannt (Variante A1 und A2). Es werden keine Flächen innerhalb des Gebietes für Maststandorte, Zuwegungen oder Arbeitsflächen in Anspruch genommen. Maßnahme A9a, nur Variante A2: Für die Schaffung der zusätzlichen Horstmöglichkeiten für die Graureiher werden Flächen innerhalb des FFH-Gebietes baubedingt in Anspruch genommen. Der genaue Umfang der Flächeninanspruchnahme steht erst nach Ausführungsplanung fest. Ebenso steht erst dann fest, ob in Gewässer während der Bauphase eingegriffen werden muss und dies Auswirkungen auf die Erhaltungsziele für die wertbestimmenden Fischarten haben könnte. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden alle Maßnahmen ergriffen, um die Maßnahme im Hinblick auf die Erhaltungsziele verträglich zu gestalten. Beseitigung von Vegetation, Anlage von Waldschneisen Die Auwaldbestände innerhalb des FFH-Gebietes werden überspannt. Es werden keine Schneisen in die Bestände geschlagen. Die Auwaldbestände werden auch nicht durch den Seilzug geschädigt. Maßnahme A9a, nur Variante A2: Für die Schaffung der zusätzlichen Horstmöglichkeiten für die Graureiher werden Flächen innerhalb des FFH-Gebietes baubedingt in Anspruch genommen. Es besteht die Möglichkeit, dass Teile des Weidengebüsches eingekürzt werden müssen. Das Weidengebüsch wird sich innerhalb kurzer Zeit wieder regenerieren. Beseitigung von Boden, Veränderung der Bodenstruktur Da das FFH-Gebiet überspannt wird, kommt es zu keinem Eingriff in den Boden innerhalb des Gebietes. Maßnahme A9a, nur Variante A2: Für die Gründung der Pfähle und im Bereich der Zuwegungen kann es baubedingt zu Eingriffen in den Boden kommen. Das Ausmaß der Auswirkungen lässt sich erst nach Durchführung einer Baugrunduntersuchung beschreiben. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden alle Maßnahmen ergriffen, um die Maßnahme im Hinblick auf die Erhaltungsziele verträglich zu gestalten. Insgesamt sind vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes DE durch den Bau der 380/110-kV-Leitung auszuschließen, sofern geeignete Maßnahmen ergriffen werden in der Bauphase für das Aufstellen der Pfähle für die Horstkörbe, Maßnahme A9a. Seite 11

15 7 Beschreibung anderer Projekte bzw. Pläne, die im Zusammenwirken zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können Da das Vorhaben zu keinen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE in seinen Erhaltungszielen führt, sind mögliche kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten nicht relevant. Bearbeitet: Planungsgruppe Landespflege Hannover, den 5. August 2013 (Dr. Ilse Albrecht) Seite 12

16 8 Quellen 8.1 Literatur und sonstige Quellen BMV Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004a): Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau. August BMV Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004b): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Musterkarten zu einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau. Ausgabe LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013a): Biotopkartierung Flachland Regierungsbezirk Oberfranken, Stand März LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013b): Artenschutzkartierung, Stand Februar REGIERUNG OBERFRANKEN (2007): Natura 2000 Bayern, gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele, FFH-Gebiet , Tal der oberen Itz. Stand REGIERUNG OBERFRANKEN (2013a): FFH-Gebiet Tal der oberen Itz. Flyer Naturerbe Bayern Natura REGIERUNG OBERFRANKEN (2013b): Natura 2000, Managementplanung in Oberfranken. - managementplanung.php Standard-Datenbogen DE , Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 107/4. StMI, StMUGV Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2005): Vollzug des Naturschutzrechts im Straßenbau; Erstellung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsund Ausnahmeprüfung im Straßenbau; Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung von Bundesfernstraßen (Leitfaden FFH-VP)-Ausgabe und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) Ausgabe ZWECKVERBAND NATURSCHUTZGROßPROJEKT GRÜNES BAND (2011): Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Rodachtal Lange Berge Steinachtal, Pflege- und Entwicklungsplan, Ergebnisse Bestandserfassung, Stand Nov Gesetze und Vorschriften BNatSchG (2012): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 148). BayNatSchG - Bayerisches Naturschutzgesetz (2011): Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011, S. 82). FFH-RL (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). REGIERUNG OBERFRANKEN (2001): Verordnung über das Naturschutzgebiet Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn vorm Wald vom 5. November 1997, geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (OFrABI S. 209).

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

Mehr

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Das FFH-Gebiet Zwester Ohm (5218-303) und der Maßnahmenplan Thema des Vortrags FFH EU-RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen v. 1992 Natura 2000 Zusammenhängendes

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH Gebiet

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.3 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch.

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch. Monitoring für das FFH-Gebiet 6418-351 Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am 26.02.2018 Themen des Monitorings: Erfassung und Bewertung von FFH- Lebensraumtypen (LRT) - Vergleich mit

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 1.1 Anlass und Ziel der... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.3 Methodische Vorgehensweise... 3 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele...

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.5.2012 C(2012) 3392 final STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 29.5.2012 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

14. Januar Auftragnehmer:

14. Januar Auftragnehmer: Gutachten zur FFH-Vorprüfung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irschenberg sowie aktualisiert für den Bebauungsplan Sondergebiet Transporte für das Grundstück Fl. Nr. 479/2, Gemeinde

Mehr

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +

Mehr

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung: FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE-5110-301 Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT August 2018 Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten In den aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.1 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Gebietstyp: B Stand: 19.02.2016 Gebietsnummer: Gebietsname: Größe: DE5728371 Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach 1558 ha Zuständige

Mehr

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz (rund 71 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz gehört zu einem der beiden großen Warnow-Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1.

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1. Ergebnisse der Kontrolle eines Vorkommens des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Glaucopsyche nausithous) bei Hockeroda (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt/Thüringen) Bearbeitung: Projekt: Vorhabensträger:

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67 Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'OBERES MURGTAL' (7415-342) VORHABEN: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Labbronner Weg" in Baiersbronn-Mitteltal 'Formblatt

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Extensivwiesen in der Ramsau

Extensivwiesen in der Ramsau Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Managementplans Extensivwiesen in der Ramsau Natura 2000 - Gebiet 8343-372 im Landkreis Berchtesgadener Land Extensivwiese (TF 2) nähe Wirtshaus Unterwirt mit Blick

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 Natura 2000-Gebietsverträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG

Mehr

"Vogelfreistätte Glender Wiesen mit. mit Goldbergsee bei Coburg"

Vogelfreistätte Glender Wiesen mit. mit Goldbergsee bei Coburg Regierung von Oberfranken Naturschutzgebiet Nr. 102 "Vogelfreistätte Glender Wiesen mit Goldbergsee bei Coburg" Oberfränkisches Amtsblatt, Nr. 11/2013 Nr. 55.1-8622 Verordnung über das Naturschutzgebiet

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1 Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen

Mehr

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD

Mehr

Gewässer-Nachbarschaft Dill Stadt Haiger Dipl. Biol. Claudia Hepting - AVENA Marburg

Gewässer-Nachbarschaft Dill Stadt Haiger Dipl. Biol. Claudia Hepting - AVENA Marburg Aufstellung eines Maßnahmenplanes Natura 2000 mit fisch- und gewässerökologischem Schwerpunkt am Beispiel des FFH-Gebiets Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen 04.11.2014 Stadt Haiger Dipl. Biol. Claudia

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Das NABU-Gebiet Lieper Burg

Das NABU-Gebiet Lieper Burg Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

Informationsveranstaltung zur Managementplanung

Informationsveranstaltung zur Managementplanung Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung

Mehr

Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren

Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren Europas Naturerbe sichern Europäisches Naturerbe Natura 2000 im Landkreis Berchtesgadener Land Lage, Größe Das FFH-Gebiet Moore und Extensivwiesen bei Berchtesgaden liegt in den Gemeinden Bischofswiesen

Mehr

A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen

A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen Aktuelle Aspekte der FFH-Verträglichkeit mit Schwerpunkt Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Düsseldorf, 3.6.2016 Dipl.-Ing. Achim Baumgartner (AKNW) BUND Rhein-Sieg Bauvorhaben im FFH-Gebiet Aufhebung NSG (14.3.2011) für konkurrierenden

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

Mehr

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten

Mehr

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) 10.2 Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) Vorhaben Ökologische Verbesserung, Modernisierung und Sanierung des Ayer Wehrs Antragsteller Erbengemeinschaft Konrad Allgaier Hinterm See

Mehr

BIOTOP KARTIERUNG BAYERN

BIOTOP KARTIERUNG BAYERN BIOTOP KARTIERUNG BAYERN Biotope sind Lebensräume. Der Begriff Biotop setzt sich aus den griechischen Wörtern bios, das Leben und topos, der Raum zusammen, bedeutet also Lebensraum. Lebensraum für eine

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee. ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse

380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee. ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse 380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse 25 Seite 1 Sichtbarkeitsanalyse Froschgrundsee Vergleich der Trassenvarianten

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer

Mehr

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann Anlage XVI zu: Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln von Christian Moormann Patrik Buhmann Institut für Geotechnik (IGS) Universität Stuttgart Berichte der Bundesanstalt für

Mehr

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 56 vom 26. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Briesetal Name: Briesetal Landes-Nr.: 428 EU-Nr.: DE 3246-302

Mehr

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien 2. BfN-Forschungskonferenz Biologische Vielfalt und Klimawandel Bonn 2./3. März 2010 Institut für

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. Natura Verträglichkeitsabschätzungen. Anlage 17.1

Planungsbüro LAUKHUF. Natura Verträglichkeitsabschätzungen. Anlage 17.1 Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart ) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn Natura-2000- Verträglichkeitsabschätzungen Auftraggeber TenneT TSO GmbH

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gewerbegebiet Fronäcker in Massenbachhausen 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) FFH 6820311 Gebietsname(n)

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge Dialogforum 26.09.2016 Umweltplanung / Umweltfachbeiträge 1 Inhalte der Vorträge: Umweltplanung, was ist darunter zu verstehen? Die unterschiedlichen Fachbeiträge der Umweltplanung Bestandserfassung als

Mehr

3.2.1 Ökologische Flutungen

3.2.1 Ökologische Flutungen Aus fachlichen und rechtlichen Gründen notwendig Doppelfunktion in Rückhalteräumen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Wirkungen der Hochwasserrückhaltung Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten

Mehr

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

_für die Region. Herzlich willkommen in der Bezirksregierung Münster. Norbert Blumenroth, Dezernat 51

_für die Region. Herzlich willkommen in der Bezirksregierung Münster. Norbert Blumenroth, Dezernat 51 _für die Region Herzlich willkommen in der Bezirksregierung Münster Norbert Blumenroth, Dezernat 51 Münster, 2.12.2016 Abweichungsprüfung gem. 34 Abs. 3 BNatSchG im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung

Mehr

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt am Beispiel von Flora und Vegetation des Park an der Ilm zu Weimar

Die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt am Beispiel von Flora und Vegetation des Park an der Ilm zu Weimar Die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt am Beispiel von Flora und Vegetation des Park an der Ilm zu Weimar Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines

Mehr