Fahrdienstvorschrift der Steinertseebahn (SSB)
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- Falko Biermann
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1 Fahrdienstvorschrift der Steinertseebahn (SSB) Bekanntgabe 1 Ausgabe 2012 Gültig ab:
2 MODELL BAHN CLUB Kassel e. V. STEINERTSEEBAHN Die Verwendung dieser Vorschrift ist dem MBC Kassel e.v. vorbehalten. Erstellt und Bearbeitet von: Swen Hollstein, Andreas Möller in Kooperation mit: Markus Müller, Martin Hauck, Benjamin Röhrig Entwurf 1.9 vom Grundsätze
3 1.1. Die Fahrdienstvorschrift ist von allen Personen, die Aufgaben unter Punkt 2. Ausführen, einzuhalten Es ist durch Unterschrift dieser Personen zu dokumentieren, dass sie über den Inhalt dieser Vorschrift unterrichtet wurde Der ausgegebene Fahr- und Betriebsdienst-Ausweis ist stets Mitzuführen Jede im Betriebsdienst tätige Person hat das Recht bei Verstößen gegen diese Fahrdienstvorschrift bei einem vom Vorstand benannten Beauftragten (Dampfbahnbeauftragter) oder einem Mitglied des Vorstandes der Steinertseebahn mündlich oder auch schriftlich eine Beschwerde einzureichen Es wird in dieser Fahrdienstvorschrift der SSB der Übersichtlichkeit halber davon abgesehen eine zwischen den Geschlechtern getrennte Schreibform für die im Betriebsdienst stehenden Personen anzuwenden. Personenbezogene Bezeichnungen gelten daher für weibliche und männliche Personen gleichermaßen. 2. Abgrenzen von Aufgabenbereichen Dampfbahnbeauftragter (DBB) Vertritt den Vorstand und ist selbst Vorstandsmitglied. Fahrdienstleiter (FDL) Er regelt den gesamten betrieblichen. Triebfahrzeugführer/Lokführer (TF) Er ist für das Fahren des Zuges und die sichere Beförderung der Fahrgäste verantwortlich. Zugabfertigung (ZA) Das Personal der Zugabfertigung kontrolliert die Fahrkarten und gibt den Auftrag zur Abfahrt. Rangierer (RA) Der Rangierer unterstützt Rangierfahrten im gesamten Bahnhofsbereich.
4 3. Zu den einzelnen Tätigkeiten 3.1. Dampfbahnbeauftragter (DBB): Der DBB regelt die Disposition der eingesetzten Fahrzeuge und Personale an den Fahrtagen. Er regelt den Einsatz der Personale, unter Berücksichtigung der Eintragungen in dem jeweiligen Fahr- und Betriebsdienst-Ausweis. Alle neuen oder geänderten Befähigungen müssen von der dafür benannten Person durch eine Prüfung abgenommen werden. Diese Abnahme wird schriftlich festgehalten und kommt zur nachträglichen Eintragung in den Fahr- und Betriebsdienst-Ausweis. Der Dampfbahnbeauftragte entscheidet über Sanktionen und Regelmaßnahmen bei Verstößen gegen die gültige Fahrdienstvorschrift der SSB. Ist der Dampfbahnbeauftragte nicht anwesend übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied seine Aufgaben Fahrdienstleiter (FDL): Der FDL hat seinen Tätigkeitsbereich im Stellwerk Ksf des Bahnhofes Kaufungen (Klb). Es sind die Weichen und Signale für die Zug- und Rangierfahrten im Bahnhof zu stellen, dabei ist die Grundstellung aller nicht verwendeten Hauptsignale Hp0 (Halt). Die Zustimmung für Zugfahrten aus und in den Bahnhof ist grundsätzlich mit Signal Hp2 zu erteilen. In Ausnahmefällen kann die Vorbeifahrt am Halt zeigenden Hauptsignal für Zugfahrten auch mündlich gegeben werden, wenn Signal Zs 12 (M-Tafel) vorhanden ist. Der FDL regelt die Durchführung der Zugfahrten, dies gilt für Ein- und Ausfahrten. Ausnahmen sind nach mündlicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Lokführer möglich, z.b. Betriebsvorräte ergänzen, Defekt am Triebfahrzeug oder Wagenpark. Der FDL bekommt vom Personal der Zugabfertigung mündlich die Meldung über die Abfahrbereitschaft des Zuges am jeweiligen Bahnsteig. Die Meldung beinhaltet Gleisnummer und Bezeichnung des Triebfahrzeuges. Die Zustimmung zu einer Rangierfahrt darf nur mündlich oder fernmündlich gegeben werden. Vor der Zustimmung zu einer Fahrzeugbewegung ist die richtige Lage aller für den Fahrweg erforderlichen Weichen zu kontrollieren und die Signale, die bei Fahrtstellung eine Flankenfahrt verursachen können, in die Stellung Hp0 (Halt) zu bringen. Stehen mehrere Züge vor einem Ein- Ausfahrsignal, so gilt die Zustimmung nur für die erste Zugfahrt. Nach Vorbeifahrt der ersten Zugfahrt muss das Signal erneut bedient werden.
5 3. Zu den einzelnen Tätigkeiten Fortsetzung 3.2. Fahrdienstleiter (FDL) Mit Reisenden besetzte Züge benutzen vorrangig im Bahnhof Kaufungen die Gleise 1 und 2. Als Regelstrecke für Personenzüge wird der große Kreis befahren. Absprachen und Vereinbarungen zwischen Rangierer, Triebfahrzeugführer, Zugabfertigung und Fahrdienstleiter werden mündlich oder fernmündlich vorgenommen Bei Verlassen des Dienstposten (FDL) sind dem nachfolgenden Personal mit einem kurzen Übergabegespräch die momentane Betriebssituation und Besonderheiten im Betriebsverlauf mitzuteilen. Bei Betriebsschluss ist die in der Fahrdienstvorschrift (Anlage 3) festgelegte Grundstellung aller Weichen und Signale zu beachten und einzustellen, bevor das Stellwerk (Ksf) abgeschaltet wird und der FDL es verlässt.» siehe Abschnitt 5.4. Grundstellungen aller Weichen und Signale im Bahnhof Kaufungen (Klb) Der FDL kann bei Verstößen gegen die gültige Fahrdienstvorschrift, bis zur Klärung mit dem Dampfbahnbeauftragten oder einem Vertreter des Vorstandes, selbstständig über vorübergehende Sanktionen und Regelmaßnahmen entscheiden. Bei der Abwicklung des Fahrbetriebes ist der personenbefördernde Verkehr vorrangig zu berücksichtigen!
6 3. Zu den einzelnen Tätigkeiten 3.3. Triebfahrzeugführer/Lokführer (TF): Der Lokführer hat sich nach Übernahme des Triebfahrzeuges oder des gesamten Zuges stets in dessen Nähe aufzuhalten. Die Übergabe des Triebfahrzeuges/Zuges zwischen zwei Lokführern ist mit einem kurzen sachlichen und fachlichen Gespräch durchzuführen, einschließlich aller Besonderheiten (Störungen, etc.) Der Lokführer hat während der gesamten Fahrt stets den Fahrweg zu beobachten. Grundsätzlich gilt FAHREN AUF SICHT, das heißt die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass vor jedem Hindernis, vor Halt gebietenden Ein- Ausfahrsignalen oder an der beabsichtigten Stelle gehalten werden kann. Generell darf im Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Der Zug kann abfahren, wenn die ZA ihn fertig gemeldet hat und der FDL seine Zustimmung zur Fahrt erteilt hat. Der FDL erteilt dem Lokführer die Zustimmung zur Zugfahrt durch Fahrtstellung eines Hauptsignals (Hp2) oder mündlich/fernmündlich, wenn Signal Zs12 (M-Tafel) am Hauptsignal vorhanden ist. Der Lokführer meldet der ZA seine Fahrbereitschaft. Die Meldung über die Abfahrbereitschaft seines Zuges erhält der Lokführer mündlich von der ZA. Stehen mehrere Züge vor einem Ein- Ausfahrsignal so gilt die Zustimmung nur für die erste Zugfahrt. Nach Vorbeifahrt der ersten Zugfahrt muss das erneute Aufleuchten des Signals Hp2 abgewartet werden. Sollte der Lokführer auf ein bestimmtes Gleis einfahren wollen, muss er dies entweder vor Fahrtantritt oder über das im Fernmeldekasten befindliche Telefon dem FDL mitteilen. Die Zustimmung zu einer Rangierfahrt wird nur mündlich oder fernmündlich gegeben. Möchte ein Lokführer das Tfz vorübergehend im Bahnhofsbereich abstellen, muss er den Abstellort mit dem FDL absprechen. Der FDL bestimmt den Abstellort, der Lokführer ist weiterhin für das Tfz verantwortlich. Triebfahrzeuge ohne Zug und Stoßeinrichtung müssen während des Halt im Bf einen Mindestabstand von einem Meter einhalten.
7 3. Zu den einzelnen Tätigkeiten 3.4. Zugabfertigung (ZA): Das Zugabfertigungspersonal hält sich im Bereich der Bahnsteige des Bahnhofs Kaufungen auf. Diese Tätigkeit kann von mehreren Personen gleichzeitig wahrgenommen werden. Bei nicht vorhandenem ZA-Personal werden die Aufgaben vom Lokführer (Tf) übernommen. Vor der Kontrolle der Fahrkarten hat sich die ZA von der Fahrbereitschaft des Triebfahrzeugführers zu überzeugen. Die Zugabfertigung hat die Fahrkarten der Fahrgäste vor der Abfahrt des Zuges zu kontrollieren und zu entwerten. Jeder Fahrgast muss vor Fahrtantritt in Besitz eines gültigen Fahrscheins sein. Kinder unter 4 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson die Fahrt antreten. Die Begleitperson soll ein Mindestalter von 12 Jahren haben und fährt kostenfrei mit. Bei einer Begleitperson sind maximal 2 Kinder zulässig. Die ZA hat dafür Sorge zu tragen, das jeder Fahrgast bei Abfahrt des Zuges in Fahrtrichtung auf den Sitzwagen Platz genommen hat und die Füße sich auf den Trittbrettern befinden. Die Zugabfertigung hat die Fahrgäste vor Fahrtantritt zu informieren, dass während der gesamten Fahrt die Füße auf den Trittbrettern zu belassen sind, Bewegungen mit den Händen oder Armen in Richtung Boden zu unterlassen sind und das Aufstehen oder Absteigen vom Zug erst wieder erlaubt ist, wenn der Zug im Bahnhof Kaufungen am Bahnsteig hält. Während der Fahrt oder bei Halt auf der freien Strecke ist den Anweisungen des Triebfahrzeugführers Folge zu leisten. Die ZA meldet die Abfahrtbereitschaft des Zuges dem Tf und unter Angabe der Gleisnummer und Tfz-Bezeichnung dem FDL. Die Abfahrtsbereitschaftsmeldung kann mündlich oder fernmündlich übermittelt werden Rangierer (RA): Der Rangierer kann vom Fahrdienstleiter angewiesen werden, Handweichen umzustellen und hilft geschobenen Rangierfahrten bei der Fahrwegbeobachtung. Er unterstützt Rangierfahrten im gesamten Bahnhofsbereich.
8 4. Betriebsstellen 4.1. Bahnhof Kaufungen (Klb) Der Bahnhofsbereich wird durch die Einfahrsignale A1 und A2 und die Ausfahrweichen W1, W23, der Kreuzung K1 und Gs1 (ins BW1), sowie der Anschlussweichen W16/K4 und W5 (ins BW 2) begrenzt. Alle vorhandenen Weichen, Einfahr- und Ausfahrsignale der möglichen Fahrwege werden vom Bahnhofsstellwerk Ksf gesteuert. Ausnahmen bilden die Handweichen W5, W10, W13, W15 und W23, die in einer fest definierten Grundstellung liegen. Sie dürfen nur auf Anweisung des zuständigen FDL betätigt werden und müssen nach Abschluss der Überfahrt wieder in die Grundstellung zurückgelegt werden. Wichtige Besonderheit: Die Gleisanlage der Betriebsstelle BW 2 ist teilweise der Betriebsstelle Bahnhof Kaufungen (Klb) zugeordnet. Dies betrifft besonders die Gleise 31 und 32 und die DKW 11, sowie den Überfahrtsbereich W16/K4. Zugfahrten in diese Gleise sind möglich. Die Gleise 1 und 2 sind als durchgehende Hauptgleise ausgeführt und werden im Regelbetrieb als Bahnsteiggleise für den Fahrgastwechsel genutzt. Besonderheit: Bei Mehrfachbelegung ist die Bahnsteiglänge komplett auszunutzen. Gleis 1 ist als Dreischienengleis ausgeführt. Das Gleis 3 bildet ein zusätzliches Bahnsteiggleis bei hohem Fahrgastaufkommen und wird ansonsten als Umfahrungsgleis genutzt. Die Gleisverlängerung 3a und 3b werden dem Gleis 3 zugeordnet. Besonderheit: Gleis 3 ist nach Ermessen des FDL freizuhalten, da es als Zufahrt zum und vom BW 1 und BW2 dient. Der Bahnhof (Klb) kann aus allen Hauptgleisen in alle Gleise der freien Strecke verlassen werden. Die Einfahrten in den Bahnhof (Klb) aus den freien Strecken werden über die Einfahrtsignale A1 und A2 geregelt und sind wie folgt möglich: > großer Aussenkreis > Signal A1 > nach Gleis 1, Gleis 2 und Gleis 3 > kleiner Innenkreis > Signal A2 > nach Gleis 2 und Gleis 3 Durchfahrten sind durch alle drei Bahnsteiggleise bei entsprechender Betriebssituation, aber nur mit vorheriger Absprache des zuständigen FDL, möglich. Für Wendefahrten über Gleis 36 und den kleinen Innenkreis, sind alle für diesen Fahrweg genutzten Gleisabschnitte für den Zugverkehr zu sperren. Die Gleise 33, 34 und 35 sind Abstellgleise für nicht benötigte Fahrzeuge oder Zuggarnituren. Das Gleis 36 dient als Wendegleis zwischen der freien Strecke >kleiner Innenkreis< und der Bahnhofseinfahrt A2 und als Abstellgleis für kurzzeitig abgestellte Fahrzeuge und Zuggarnituren.
9 4. Betriebsstellen Kommunikation: Sie verläuft im gesamten Bahnhofsbereich, in der Nähe des Stellwerks Ksf mündlich oder fernmündlich über die Telefone/Handfunkgeräte, von der freien Strecke oder von anderen Betriebsstellen nur fernmündlich über die Telefone (Fernsprechkästen) oder den Handfunkgeräten. Vereinfachter Fahrbetrieb: das Bahnhofsstellwerk Ksf ist nicht personell besetzt und inaktiv geschaltet. Die Weichen und Signale befinden sich in einer definierten Stellung.» Siehe Abschnitt 5.3. Vereinfachter Fahrbetrieb/Notfallbetrieb Zu verwendende Anlage 2 Gleisplan Bahnhof Kaufungen (Klb) 4.2. BW 1 >Lokschuppen< Die Bereichsgrenze des Bahnbetriebswerks BW1 zum Bahnhof Kaufungen (Klb) liegt in Höhe des Gleissperrsignals Gs1 (zur Zeit baulich noch nicht vorhanden) vor der Kreuzung K1. Das Ausfahren und Einfahren in das BW1, aus den Gleisen 3b und 30 (BW2) ist nur mit dem mündlichen/fernmündlichen Auftrag des FDL durchzuführen. Der Bahnübergang auf dem Fahrweg zwischen Bahnhof und BW1 ist gegenüber dem Straßenverkehr zu sichern. Alle Fahrzeuge sind per Hand über den Bahnübergang zu schieben. Vor dem Lokschuppen und der Wagenhalle befinden sich das Wendegleis und eine Gleisharfe mit Handweichen. Die Handweichen haben keine definierten Grundstellungen. Vor jeder Rangierfahrt ist so der Fahrweg selbst einzustellen. Während der Rangierfahrt ist der Fahrweg zu beobachten.
10 4. Betriebsstellen 4.3. BW 2 >Drehscheibe< Regelungen sind in Bearbeitung und folgen zur Einarbeitung BW 3 >7 ¼ Zoll< (in Bauplanung) 4.5. Ausweichstelle >Parkplatz< (in Bauplanung) 4.6. Abzweigstelle >großer Kreis und mittlerer Kreis< Die Züge aus dem großen Kreis haben Vorrang gegenüber Zügen aus dem mittleren Kreis. Die Weiche der Abzweigstelle ist als ortsbediente Handweiche ausgeführt und liegt in der Grundstellung abzweigend in Richtung des großen Kreises. Beim Befahren gegen die Spitze ist auf Endlage der Weiche zu achten. Bei Fahrten aus dem mittleren Kreis ist die Grundstellung der Weiche wieder herzustellen Freie Strecke Die freie Strecke bildet die Gleisanlage außerhalb der vorhandenen Betriebsstellen und gliedert sich in folgende drei Streckenteile > kleiner Innenkreis > mittlerer Außenkreis > großer Außenkreis
11 5. Allgemeine Regelungen und Festlegungen 5.1. Funk und Disziplin: Ein Funk- oder Telefongespräch (Fernsprechtelefon, Handfunkgeräte) wird immer unter Angabe des gewünschten Gesprächspartner und der eigenen Bezeichnung (RA, ZA, TF, FDL, DBB) und gegebenenfalls zusätzlicher Tfz-Bezeichnung eröffnet. Das Gespräch beinhaltet: und - eigene Bezeichnung / Tfz-Bezeichnung - derzeitiger eigener Standort - das zu erreichende Ziel - über den Weg oder den Zweck - Besonderheiten Laufende Gespräche sind nicht zu unterbrechen. Die Funkkanaleinstellung bei den verwendeten Handfunkgeräten ist vor Beginn des Fahrtages auf einen gemeinsamen Kanal festzulegen. Die Fernsprechtelefone sind für die Verbindungen über den >Ruf Intern< und die darin hinterlegten Betriebsstellen zu nutzen. Privatgespräche auf diesen fernmündlichen Verbindungen sind zu unterlassen, alle Gespräche sind in angemessener Form zu führen 5.2. Triebfahrzeuge Vorbereiten und Abstellen Wenn ein Lokführer ein Tfz aus dem Lokschuppen entnimmt ist der technische Zustand zu prüfen und die Entnahme im Betriebsbuch zu dokumentieren. Ab jetzt ist er für dieses Tfz verantwortlich bis er es an einen anderen Lokführer übergibt oder wieder im Schuppen abstellt. Die Abstellung ist ebenfalls im Betriebsbuch zu dokumentieren Vereinfachter Fahrbetrieb/Notfallbetrieb Im Bahnhof Kaufungen befinden sich die Hauptsignale N1, A1 in Stellung Hp2, die Weichen 18, 12, 6 und 2 befinden sich in gerader Stellung.» siehe Anlage 2 Veränderungen des Fahrweges werden von den Lokführern oder durch eine andere im Betriebsdienst befähigte Person unter Beachtung des laufenden Zugverkehrs durchgeführt. Ende des Notfallbetriebes ist das Ende des Fahrtages oder die Dienstaufnahme eines FDL im Stellwerk Ksf Grundstellungen aller Weichen und Signale im Bahnhof Kaufungen (Klb) Die Weichen (21), 19, 18, 12, 16, 8 in gerader Lage und die Weichen 20, 17, Handweiche 10, 9, 7, 2, 6, 3 und 1 in abzweigender Lage. Die Signale A1, A2, N1 und N3 in Fahrtstellung (Hp2).» siehe Anlage 3
12 Anlage 1
13
14 Anlage 2
15 Anlage 3
16
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