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1 Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 8. Jahrgang 17. Januar 2014 Nummer 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3. Sitzungstermine des Rates, der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse sowie der Beiräte in der Zeit vom bis Sondersatzung der Stadt Leverkusen vom zur Festlegung des Anliegeranteils im Rahmen der Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für den Ausbau bzw. die Umgestaltung des Monheimer Platzes in Leverkusen-Rheindorf Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Ausländische Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Sitzungstermine des Rates, der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse sowie der Beiräte in der Zeit vom bis Datum Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin Beirat für Natur und Landschaft Schriftführerin: Ursula Arand Tel. 0214/ Hauptausschuss Integrationsrat Schriftführer: Andreas Laukötter Tel. 0214/ Bürger- und Umweltausschuss Schriftführerin: Brigitte Beier-Witte Tel. 0214/ Kinder- und Jugendhilfeausschuss Schriftführer: Frank Galenzowski Tel.: 0214/ Bau- und Planungsausschuss Schriftführerin: Sabine Heymann Tel. 0214/ Tagungsort 5. OG, Raum Wupper (5.07) 5. OG, Raum Rhein (5.06) 5. OG, Raum Rhein (5.06) Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach , Leverkusen, 0214/ , 0214/ , amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den n Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr Abrufbar im Internet unter Versand: 0214/

2 Seite 20 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Januar 2014 Datum Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin Schulausschuss Schriftführerin: Cinja Pausewang Tel. 0214/ Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Schriftführer: Guido Wielspütz Tel. 0214/ Betriebsausschuss KulturStadtLev Schriftführer: Claus Faika Tel. 0214/ Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Schriftführerin: Nicole Henrichs Tel. 0214/ Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II Schriftführerin: Nicole Henrichs Tel. 0214/ Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III Finanzausschuss Schriftführerin: Cynthia Felgenhauer Tel. 0214/ Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird noch Hauptausschuss bekannt gegeben wird noch bekannt gegeben Rat Tagungsort 5. OG, Raum Wupper (5.07) Schloss Morsbroich, Gustav-Heinemann-Str. 80 Spiegelsaal 5. OG, Raum Rhein (5.06) Villa Wuppermann- Bürgerzentrum, Mülheimer Straße 14, EG, Kaminzimmer 5. OG, Raum Wupper (5.07) Erläuterungen In dem Terminplan sind die Sitzungen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind. Die angegebenen Uhrzeiten entsprechen dem Sitzungsbeginn. Die öffentlichen Einladungen und Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen und politische Anträge mit Verwaltungsstellungnahmen) der vorgenannten Gremien (mit Ausnahme der Beiräte) können ca. 10 Tage vor Beginn des Sitzungsabschnittes im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen unter eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Tagesordnung der Sitzung des Rates im Amtsblatt bekannt gemacht.

3 17. Januar 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 2 Seite 21 Des Weiteren liegen die öffentlichen Sitzungsunterlagen vor der Sitzung im Tagungsraum aus oder können dort von der Schriftführerin/dem Schriftführer bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar über die Schriftführerin/ den Schriftführer oder bei Brigitte Kreie (Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke), Tel. 0214/ Leverkusen, 14. Januar 2014 Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke 4. Sondersatzung der Stadt Leverkusen vom zur Festlegung des Anliegeranteils im Rahmen der Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für den Ausbau bzw. die Umgestaltung des Monheimer Platzes in Leverkusen- Rheindorf Aufgrund der 7, 41 Absatz 1 S. 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW, Seite 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV NRW, Seite 436), des 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom (GV NRW, Seite 712/SGV NRW, Seite 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV NRW, Seite 687), und aufgrund des 4 Absatz 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen vom hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am folgende Sondersatzung beschlossen: 1 (1) Der Monheimer Platz in Leverkusen-Rheindorf ist eine Fußgängergeschäftsstraße i.s.d. 4 Absatz 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen. Die für den Bereich Monheimer Platz anrechenbare Breite wird auf 6,00 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 40 % festgelegt. (2) Die anrechenbare Fläche ist in ihrer Gesamtheit dem als Anlage beigefügten Straßenplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Satzung ist. (s. Seite 24) 2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der jeweils gültigen Fassung kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

4 Seite 22 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Januar 2014 b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 7. Januar 2014 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 5. Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Ausländische Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am Sonntag, dem , findet die achte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv*** teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten* der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten also seit dem in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem von der Stadt Leverkusen auf telefonische/schriftliche/ -anforderung** an die Wohnanschrift übersandten Formblatt zu stellen. Ein Antrag soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. * Zur Europäischen Union gehören zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Bekanntmachung neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Zypern, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich. ** Ihre Anforderung richten Sie bitte an das Bürgerbüro, Postfach , Leverkusen, Telefon 0214/ oder 3303 oder 3304 oder 3305 bzw. per an 33@stadt.leverkusen.de. ***Sie können alternativ - abhängig vom geltenden Wahlrecht Ihres Heimatlandes - per Briefwahl oder in einem Wahlraum Ihrer Botschaft/Ihres Konsulats an der

5 17. Januar 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 2 Seite 23 Wahl der Abgeordneten Ihres Heimatlandes teilnehmen. Das Europawahlrecht darf aber nur einmal ausgeübt werden. Mit Ihrer Antragstellung in Leverkusen entfällt demnach diese Möglichkeit. Einem Antrag nach Ziffer 5, der erst nach dem 21. Tag vor der Wahl d.h. nach dem bei der Stadt Leverkusen eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden ( 17a Absatz 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Europawahl vom bzw oder in ein Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem (wie oben anzufordernden) Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei vorherigen Europawahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der aktuellen Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können nach Bereitstellung durch den Bundeswahlleiter bei der Stadt Leverkusen angefordert werden. Antragsformulare sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen unter der URL: bzw. der Homepage des Bundeswahleiters im PDF Format unter der URL: verfügbar, können am PC ausgefüllt, dann ausgedruckt und per Post an die Stadt Leverkusen versandt werden. Eine Übersendung an die Stadt Leverkusen per ist wegen der erforderlichen persönlichen handschriftlichen Unterschrift leider nicht rechtswirksam. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union* besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union* dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Leverkusen, 10. Januar 2014 Der Stadtwahlleiter gez. Märtens

6 Seite 24 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Januar 2014 Anlage zu Punkt 4, Sondersatzung Monheimer Platz:

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