KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch
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- Leopold Lehmann
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1 Kaufmännische Berufsmatura Berufsmatura für gelernte Berufsleute (BMS II) Informationsstand: September 13
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Gesetzliche Grundlagen Zugang zu den Fachhochschulen und universitären Hochschulen Zielpublikum Aufnahmebedingungen Prüfungsfreier Eintritt Aufnahmeprüfung Ausgestaltung Zeitlicher Rahmen Berufsbegleitendes Modell Vollzeitmodell Seminartage Fremdsprachenkonzept Prüfungsordnung Promotion Quartals- und Semesterprüfungen Interdisziplinäre Projektarbeit Berufsmaturitätsprüfungen Anfallende Kosten Studiengebühren Materialgeld Zusätzliche Kosten Rücktritt und Kündigung Auskunft Seite 1 / 11
3 Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch 1. Einleitung Die Berufsmaturität ist definiert als erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung und ergänzt die berufliche Grundbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Lehrberuf ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses. Inhaber/innen der Berufsmaturität verfügen über eine doppelte Qualifikation. Sie haben einen Beruf und können sich auf dem Arbeitsmarkt präsentieren. Mit der Berufsmaturität besitzen sie die Studierfähigkeit und können prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule eintreten. Hochschule / Universität Pädagogische Hochschule Passerelle Vorkurs Fachhochschulen Andere höhere Lehrgänge z. B. Höhere Fachsschule für Wirtschaft (HFW) Kaufmann/Kauffrau Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura (BMS I) BMS II Kauffrau/Kaufmann erweiterte Grundbildung (E-Profil) 10. Schuljahr Brückenangebote Sprachaufenthalt, usw. Oberstufe Niveau A Seite 2 / 11
4 2. Gesetzliche Grundlagen Die Berufsmaturität ist geregelt in den folgenden eidgenössischen Gesetzen, Verordnungen und Reglementen. Sie können alle Dokumente von unserer Homepage ( - Wählen Sie - Reglemente) als pdf-dateien herunterladen. Es handelt sich im Wesentlichen um Das Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2004 ( Die Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 ( Den Rahmenlehrplan Kaufmännische Richtung vom 4. Februar 2003 ( Reglement über die Berufsmaturität am Kaufmännischen Bildungszentrums Zug 3. Zugang zu den Fachhochschulen und universitären Hochschulen Die Berufsmaturität ist der Hauptzubringer für das Studium an einer Fachhochschule. Für den Übertritt in eine nicht-kaufmännische Fachhochschule muss eine Prüfung in studienrelevanten Fächern abgelegt werden. Seit April 2004 ist die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen in Verbindung mit Ausweisen über Ergänzungsprüfungen (Passerelle) für die Zulassung zu den universitären Hochschulen geregelt. Mit der Anerkennung wird festgestellt, dass der Berufsmaturitätsausweis zusammen mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen allgemeine Hochschulreife ausweist. Die beiden Ausweise zusammen berechtigen insbesondere zur Zulassung an die Eidgenössische Technische Hochschule zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen nach der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung und zu den eidgenössischen Prüfungen für Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker nach dem Lebensmittelgesetz. an die kantonalen Universitäten gemäss den entsprechenden kantonalen und interkantonalen Regelungen. 4. Zielpublikum Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an gelernte Berufsleute mit Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann im E-Profil, die nachträglich die Berufsmaturität erreichen wollen. Verwandte Berufe, wie Detailhandelsfachleute oder Bahn- und Postbetriebsdisponenten sowie Berufe aus dem Gesundheitswesen, werden zugelassen, wenn vorgängig das Fachwissen in Rechnungswesen, Französisch, Englisch und Deutsch auf den Stand einer kaufmännischen Lehrabschlussprüfung gebracht wird. Seite 3 / 11
5 5. Aufnahmebedingungen 5.1. Prüfungsfreier Eintritt Prüfungsfrei in den Lehrgang aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann E-Profil mit einem Durchschnitt in den Fächern DE/FR/EN/W&G von mindestens 4.7. mit Handelsmittelschul-Abschluss (HMS) und einem mindestens einjährigen Berufspraktikum. in Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann E-Profil im 5. Semester mit einem Durchschnitt in den Fächern DE/FR/EN/W&G von mindestens Aufnahmeprüfung Bewerberinnen und Bewerber mit Fähigkeitszeugnis, welche diese Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, werden zu einer Aufnahmeprüfung aufgeboten. Geprüft werden die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Rechnungswesen (auf Niveau QV im E-Profil) und Mathematik (Algebra Oberstufe Niveau A). Die Aufnahmeprüfung ist bestanden mit einem Durchschnitt von 4.0 und höchstens einer ungenügenden Note (< 4.0). Bei Bewerberinnen und Bewerber welche bereits ein Französisch- oder Englischdiplom auf Niveau B1 besitzen, wird das Diplom-Resultat in eine Note umgerechnet und in die Berechnung des Notendurchschnitts, zusammen mit den abgelegten Aufnahmeprüfungen, mit einbezogen. Lernende, welche sich noch in Ausbildung zur Kauffrau oder Kaufmann E-Profil befinden und die Bedingungen für den prüfungsfreien Eintritt nicht erfüllen, werden in allen Fächern geprüft, deren Notenwert (im fünften Semesterzeugnis) 4.5 oder weniger beträgt, ausserdem in Mathematik. Seite 4 / 11
6 6. Ausgestaltung 6.1. Zeitlicher Rahmen Für die Berufsmaturität nach der Lehre stehen am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug zwei verschiedene Modelle zur Auswahl Einjähriges Vollzeitmodell (2 Semester) Berufsbegleitendes zweijähriges Modell (4 Semester) 6.2. Berufsbegleitendes Modell Schulbeginn Anfang September Schulende Ende Juni des übernächsten Jahres Anzahl Lektionen min. 1'200 Stundentafel 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Total L./Wo L./Wo L./Wo L./Wo Grundlagenfächer Sprachen Erste Landessprache Zweite Landessprache Dritte Sprache Gesellschaft Geschichte und Staatslehre Volks-, Betriebswirtschaft, Recht Mathematik Mathematik Schwerpunktfach Finanz- und Rechnungswesen Ergänzungsfächer (Wahlpflicht) Literatur / Kulturgeschichte Wirtschaft und Umwelt Total Stundenplan (als Beispiel, die Lektionen der einzelnen Unterrichtsgefässe können variieren) Zeit MO DI MI DO FR SA Seite 5 / 11
7 6.3. Vollzeitmodell Schulbeginn Anfang September Schulende Ende Juni des nächsten Jahres Anzahl Lektionen min. 1'200 Stundentafel 1. Sem. 2. Sem. Total L./Wo L./Wo Grundlagenfächer Sprachen Erste Landessprache Zweite Landessprache Dritte Sprache Gesellschaft Geschichte und Staatslehre Volks-, Betriebswirtschaft, Recht Mathematik Mathematik Schwerpunktfach Finanz- und Rechnungswesen Ergänzungsfächer (Wahlpflicht) Literatur / Kulturgeschichte Wirtschaft und Umwelt Total Stundenplan (als Beispiel, die Lektionen der einzelnen Schultage können variieren) Zeit MO DI MI DO FR SA Seite 6 / 11
8 6.4. Seminartage Während der Ausbildung können bis zu 4 Seminartage durchgeführt werden. Sie können ein Fachgebiet ergänzend unterstützen, oder als Vorbereitung für den Abschluss dienen Fremdsprachenkonzept Ziel des Englisch- und Französischunterrichts ist der Abschluss eines international anerkannten Sprachdiploms, welches den Zutritt an eine Fachhochschule erleichtert. Die Berufsmaturitätsprüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch wird auf Niveau B2 nach Europäischem Sprachen-Portfolio abgeschlossen. Wer bei Lehrgangsbeginn den Nachweis eines entsprechenden Sprachzertifikates vorlegt, kann auf Wunsch gemäss Verordnung über die Berufsmaturität (vom 30. November 1998) Artikel 19 von diesem Fach dispensiert werden. Die Prüfungsresultate werden übernommen und nach einem vorgängig bestimmten Schlüssel in Noten für die Berufsmatura umgerechnet. Im Aide-mémoire IV (Empfehlung der Eidg. Berufsmaturitätskommission an die Schulen betreffend den Einbezug externer Sprachdiplome in den Berufsmaturitätsabschluss) wird ergänzend aufgeführt, welche externen Sprachzertifikate dem Niveau der Berufsmatura entsprechen. Kandidatinnen und Kandidaten werden aufgefordert, von der Möglichkeit eines freiwilligen Sprachaufenthaltes während den Schulferien Gebrauch zu machen. Seite 7 / 11
9 7. Prüfungsordnung 7.1. Promotion Es findet jedes Semester eine Promotion statt. Die Promotion richtet sich nach dem Art. 14 der Verordnung über die Berufsmaturität vom (BMVO). Ebenfalls mitbestimmend für den Verbleib in der Berufsmatura sind Präsenz (Absenzenregelung) und Arbeitsverhalten (Teamfähigkeit, Einsatz, etc.) Quartals- und Semesterprüfungen Förderung der Eigenverantwortung und Selbständigkeit heisst auch Förderung der Selbstkontrolle. Die Berufsmaturitätsschule kann deshalb auch Quartals- und Semesterprüfungen vorsehen. Dieser Prüfungsrhythmus erlaubt komplexere, vernetzte Fragestellungen und ist zusammen mit den eigenen Lernkontrollen der Teilnehmer ein Teil des Konzepts der Schlüsselqualifikationen Interdisziplinäre Projektarbeit Während der Ausbildung ist eine interdisziplinäre Projektarbeit zu erstellen. Zwei oder mehr Fächer müssen daran beteiligt sein. Sie ist von den Lernenden umfassend zu dokumentieren. Die Arbeit soll als wichtigstes Ziel die kombinierte und kreative Anwendung von Ressourcen im Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen ermöglichen: Analyse von Problemsituationen, Auswahl des Themas, Planung, Durchführung und Präsentation der Resultate Berufsmaturitätsprüfungen Der Rahmenlehrplan legt die Prüfungsfächer und die Art der Prüfungen fest. Die Schule organisiert die Prüfungen und überwacht deren Durchführung. Prüfungsfächer schriftlich mündlich Erste Landessprache X X Zweite Landessprache X X Dritte Sprache X X Geschichte und Staatslehre X Volks-, Betriebswirtschaft, Recht X Mathematik X Finanz- und Rechnungswesen X Ergänzungsfächer - - Interdisziplinäre Projektarbeit - - * * ausgenommen bei Fremdsprachen Seite 8 / 11
10 8. Anfallende Kosten Grundlage bildet die "Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung" (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) vom 22. Juni Studiengebühren Für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Zug wird kein Schulgeld erhoben. Für den ausserkantonalen Besuch der Berufsmaturitäts-Lehrgänge nach der Berufslehre gibt es gemäss Beschluss der Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz vom bezüglich Finanzierung folgende Regelung: Zwischen den Kantonen LU, SZ, OW, NW und ZG besteht volle Freizügigkeit. Für die gegenseitige Zahlungsbereitschaft ist keine vorgängige Kostengutsprache notwendig. Für Studierende aus den Kantonen AG und UR braucht es nach wie vor eine vorgängige individuelle Bewilligung, die beim kantonalen Berufsbildungsamt beantragt werden kann. Für alle anderen Studierenden beträgt das Schulgeld mindestens CHF 15' Die Lehrgangskosten werden semesterweise verrechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung ist das angebrochene Semester zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung Materialgeld Zusätzlich zu den effektiven Kosten für die Lehrmittel (ca. CHF ) werden pro Semester CHF für Materialkosten erhoben. Das Materialgeld ist bei Studienbeginn zu bezahlen. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung Zusätzliche Kosten Die Kosten für die externen Sprachprüfungen (ca. CHF ) und Seminare (ca. CHF ) sind zusätzlich zu bezahlen. Der Kanton kann ausserdem eine Prüfungsgebühr verlangen. 9. Rücktritt und Kündigung Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis 14 Tage vor Beginn schriftlich möglich. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF erhoben. Seite 9 / 11
11 10. Auskunft Für die Beantwortung weiterer Fragen zur Ausbildung empfehlen wir, an unseren regelmässig stattfindenden Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Ferner stehen Ihnen das Sekretariat und der Lehrgangsleiter gerne zur Verfügung. Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit dem beigelegten Anmeldeformular an die unten stehende Adresse. Wir weisen darauf hin, dass eine Durchführung des Lehrgangs nur dann möglich ist, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Kaufmännisches Bildungszentrum Zug Frau Gertrud Rüdlinger, Administration BMS Aabachstrasse Zug Tel Fax gertrud.ruedlinger@zg.ch Internet Kaufmännisches Bildungszentrum Zug Herr Beat Orler, Leiter Berufsmaturität Aabachstrasse Zug Tel Fax beat.orler@zg.ch Internet Seite 10 / 11
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