Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers. Auftraggeber

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1 Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers Auftraggeber Stadt Moers Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen Fachdienst Grünflächen Rathausplatz Moers Ausfertigung: Gesellschaft für Landschaftsplanung und Geografische Datenverarbeitung LökPlan Conze, Cordes & Kirst GbR Daimlerstr. 6, Anröchte Froitzheimer Weg 35, Zülpich Tel.: Fax: buero@loekplan.de

2 Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers Auftraggeber Stadt Moers Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen Fachdienst Grünflächen Rathausplatz Moers Januar 2014 Bearbeitung: Dipl.-Biol. K.-J. Conze M.Sc. Biol. Christoph Maskos Dipl.-Ing.In Kati Leuchtmann LökPlan Conze, Cordes & Kirst GbR Gesellschaft für Landschaftsplanung und Geografische Datenverarbeitung Daimlerstr. 6, Anröchte Froitzheimer Weg 35, Zülpich Tel.: Fax: buero@loekplan.de

3 I Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Vorbemerkungen Lage Beschreibung der relevanten Wirkungen des Vorhabens Vorbelastungen Gesetzliche Grundlagen Quellenauswertung zum Vorkommen dieser Arten im Eingriffsbereich Ergebnisse eigener Untersuchungen Kontrolle des Gebäudes der alten Fechthalle Kontrolle der Gehölze Ökologischen Baubegleitung der Rodungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Gartenfläche Vorkommen der planungsrelevanten Arten im Wirkungsbereich des Vorhabens Vorkommen im Eingriffsbereich Ja oder Nein Synoptische Betrachtung - notwendige Maßnahmen Fazit/ Zusammenfassung Quellenverzeichnis Literatur Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Internet Kartengrundlagen Sonstiges Abbildungsverzeichnis I

4 II Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes zwischen der Repelener Straße und den Moerser Benden. (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)... 2 Abb. 2: Lage des UG B-Plan-Nr. 346 auf der TK25 (Messtischblatt) 4505 Moers Abb. 3: Darstellung der Daten aus dem Landschaftsinformationssystem LINFOS des LANUV (LANUV 2013B). (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)... 7 Abb. 4: Relevanter Baumbestand im UG Abb. 5: Ergebnisse der Ökologischen Baubegleitung (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) Tabellenverzeichnis Tab. 1: Vorkommen planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt 4505 Moers. Erhaltungszustand Ampelbewertung: G = günstig, U = ungünstig/ unzureichend, S = ungünstig/ schlecht. Quelle: LANUV (2013a) unter 6 Tab. 2: Vorkommen von planungsrelevanten Arten im UG Ja oder Nein Fotoverzeichnis Foto 1: Dachboden der Fechthalle... 9 Foto 2: Reparierter Riss an der Außenwand... 9 Foto 3: Blick auf die zwei Dächer der Fechthalle Foto 4: Westliche Grundstückseinfassung des Fechthallengrundstücks II

5 LökPlan GbR 1 1 Anlass und Vorbemerkungen Die Stadt Moers plant im Zuge des Bebauungsplans Nr. 346 auf der Fläche zwischen Moerser Benden und Repelener Straße einen neuen Parkplatz anzulegen. Da dieses Bauvorhaben auch mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, sind aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nach der Novellierung des BNatSchG (zuletzt im Juli 2013) und der entsprechenden Anpassung des Landschaftsgesetzes NRW (aktueller Stand ) sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV Artenschutz, Stand ) für dieses Vorhaben auch die artenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten. Die Stadt Moers beauftragte daher das Planungsbüro LökPlan im Juli 2013 mit der Durchführung einer Artenschutzprüfung zum geplanten Neubau des Parkplatzes. Dieses Gutachten soll feststellen, ob im Eingriffsbereich streng geschützte bzw. planungsrelevante Arten vorkommen und ob durch die Umsetzung des Bauvorhabens Verbotstatbestände nach 19 oder 44 BNatSchG im Zusammenhang mit den diesbezüglich planungsrelevanten Arten in NRW ausgelöst werden. Für ein Teilgebiet des Untersuchungsgebietes (UG) wurde durch einen Kurzbericht (LökPlan 2013a vom ) bereits eine ökologische Baubegleitung beauftragt und durchgeführt (am , s. Kap. 6.3). 1

6 LökPlan GbR 2 2 Lage Die zu untersuchende Fläche (UG) mit einer Größe von 5,21 ha befindet sich im westlichen Teil der Stadt Moers nördlich der Wall- und Grabenanlagen des Stadtparks (s. Abb. 1). Entlang der Repelener Straße und der Mühlenstraße ist das Gebiet durch Geschäfts- und Bürogebäude bzw. Wohnbebauung mit Ziergärten geprägt. Ein wesentlicher Teil des Gebietes wird sowohl als ausgebauter Parkplatz sowie als Parkplatzprovisorium genutzt. Auf dem Gebiet des provisorisch eingerichteten Parkplatzes wurden schon vor der Beauftragung zum ASP mit dem Bau einer Rigole begonnen. Die in der Fläche stehenden Bäume wurden entfernt. Die ökologische Baubegleitung erfolgte durch die Stadt. Die brach gefallenen und verlassenen Gartenanlagen im UG wurden auf Veranlassung der Polizei aus Sicherheitsgründen abgeräumt. Stärkere Bäume wurden dabei nicht gefällt. Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes zwischen der Repelener Straße und den Moerser Benden. (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) 2

7 LökPlan GbR 3 3 Beschreibung der relevanten Wirkungen des Vorhabens Im UG soll die Wohn- und Geschäftsbebauung erhalten bleiben während die übrigen Flächen für die Errichtung des Parkraumes vollständig abgeräumt werden. Baumaßnahmen, die artenschutzrelevante Eingriffe darstellen, finden nur im Bereich der potentiellen Parkplatzerweiterungsflächen statt. Das bestehende Rahmengrün mit dem Altbaumbestand wird weitgehend in die Neuplanung integriert (vgl. auch Abb. 1). Nachfolgend werden die (möglichen) Wirkungen des Vorhabens getrennt nach anlage-, bauund betriebsbedingten Effekten beschrieben. Nach den bisherigen Planungen werden baubedingt keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen. In der Bauphase treten zeitlich befristet zusätzliche Lärm-, Abgas- und Staubemissionen auf. Anlagebedingt werden, laut aktuellem Stand des Parkplatzentwurfes, alle Gebäude, Zäune, Maueranlagen und Bäume in dem oben definierten Bereich, mit Ausnahme des Rahmengrüns abgerissen bzw. gefällt. Auf die vorab schon durchgeführten Rodungsmaßnahmen wurde bereits hingewiesen. Der Parkplatzentwurf sieht weiterhin vor, die bisher nicht ausgebauten Flächen, mit Verbundpflaster bzw. Asphalt zu versiegeln. Insgesamt fallen ca. 0,51 ha bislang mit Gärten und Gehölzen bestandene Fläche weg. Betriebsbedingt ist durch das erhöhte Verkehrsaufkommen nach dem Neubau des Parkplatzes von einer erhöhten Lärmemission sowie einem verstärkten Schadstoffausstoß auszugehen (s. dazu ggf. auch die entsprechenden Fachgutachten). 3.1 Vorbelastungen Als Vorbelastung ist insbesondere die starke Immission von Lärm und Abgasen sowie die hohe Störungsfrequenz durch die Innenstadtlage des UG zu nennen. Das UG ist komplett von drei Straßen (Im Westen bis Norden: Repelener Straße; Im Süden: Nordring; Im Osten Moerser Benden) umgeben. Dabei ist die Repelener Straße ein Hauptverkehrsweg mit starkem Verkehrsaufkommen. Östlich des UG liegt direkt angrenzend schon ein 2 ha großer Parkplatz. Im nördlichen und südlichen Teil des UG ist ein 0,7 ha großer Parkplatz und ein 0,6 ha großer provisorischer Parkplatz vorhanden (gesamt 1,3 ha). Zudem sind weitere Teilflächen des UG aktuell schon bebaut, so dass insgesamt von den 5,21 ha schon ca. 4,6 ha versiegelt (hierbei sind allerdings die Gartenflächen in der Wohnbebauung mit berücksichtigt) oder überformt sind. 3

8 LökPlan GbR 4 4 Gesetzliche Grundlagen Insbesondere durch die Änderung des 19 Abs. 3 BNatSchG im April 2002 und der Anpassung an die europäischen Vorgaben durch die Kleine Novelle des BNatSchG vom Dezember 2007 hat der gesetzlich verankerte Artenschutz an Bedeutung gewonnen. Dies besteht in der aktuellen, nun auch unmittelbar geltenden Fassung des BNatSchG vom Juli 2009 fort. Gültig sind diese Regelungen nun für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der in NRW separat festgelegten Auswahl der "planungsrelevanten Arten" aus den Europäischen Vogelarten gem. Art. 5 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL). Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.b. Allerweltsarten ) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Die 207 in NRW vorkommenden planungsrelevanten Arten (Stand ) setzen sich aus 150 Vogelarten, aus 25 Säugetieren, 13 Amphibien und Reptilien, 13 Wirbellosen und 6 Farn- und Blütenpflanzen zusammen. Gem. 19 Abs. 3 BNatSchG gilt, dass ein Eingriff unzulässig ist, wenn durch das geplante Vorhaben Biotope zerstört werden, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsenden Pflanzen (gemäß den Anhängen bzw. Artikel der o.g. Richtlinien) nicht ersetzbar sind, oder sich der günstige Erhaltungszustand verschlechtert. Zudem verbietet der 44 Abs. 1 BNatSchG Individuen der FFH-Anhang-IV-Arten und der europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen können nur für solche Eingriffe zugelassen werden, welche die Bedingungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllen. 4

9 LökPlan GbR 5 5 Quellenauswertung zum Vorkommen dieser Arten im Eingriffsbereich Zur Beurteilung der planungsrelevanten Arten wurde das Fachinformationssystem (FIS) Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen ( der LANUV (2013a) zu den bislang bekannten Vorkommen ausgewertet. Hier wird für jedes Messtischblatt (MTB) in Nordrhein-Westfalen eine aktuelle Liste aller im Bereich des MTB nach dem Jahr 1990 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten angegeben. Die Abfrage erfolgte für das Messtischblatt 4505 Moers. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Eingriffsbereich mit ca. 5,21 ha nur einen geringen Ausschnitt des ca. 100 qkm ( ha) großen MTB bildet (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Lage des UG B-Plan-Nr. 346 auf der TK25 (Messtischblatt) 4505 Moers. In der Tab. 1 sind die nach dem FIS Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen zu erwartenden bzw. potentiell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten aufgeführt. Es handelt sich dabei insgesamt um Vorkommen von 45 Arten: 10 Säugetier- bzw. Fledermausarten, 33 Vogelarten, 2 Amphibienarten. 5

10 LökPlan GbR 6 Tab. 1: Vorkommen planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt 4505 Moers. Erhaltungszustand Ampelbewertung: G = günstig, U = ungünstig/ unzureichend, S = ungünstig/ schlecht. Quelle: LANUV (2013a) unter Art Status Erhaltungszustand Wissenschaftlicher Name Deutscher Name in NRW (ATL) Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorhanden G Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G Myotis emarginatus Wimperfledermaus Art vorhanden S Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Art vorhanden U Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden G Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G Accipiter nisus Sperber sicher brütend G Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger sicher brütend G Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G Anthus trivialis Baumpieper sicher brütend Asio otus Waldohreule sicher brütend G Athene noctua Steinkauz sicher brütend G Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U Corvus frugilegus Saatkrähe sicher brütend G Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G- Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G Falco peregrinus Wanderfalke sicher brütend U+ Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G- Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G Milvus milvus Rotmilan sicher brütend S Passer montanus Feldsperling sicher brütend Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brütend U- Rallus aquaticus Wasserralle beobachtet zur Brutzeit U Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U- Strix aluco Waldkauz sicher brütend G Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G Tyto alba Schleiereule sicher brütend G Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G 6

11 LökPlan GbR 7 Art Status Erhaltungszustand Wissenschaftlicher Name Deutscher Name in NRW (ATL) Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G Die Auswertung des Biotopkatasters sowie des Fundortkatasters vom LANUV (2013b) ergab keine Fundpunkte planungsrelevanter Arten für das UG und seine unmittelbare Umgebung (vgl. folgende Abb. 3). Abb. 3: Darstellung der Daten aus dem Landschaftsinformationssystem LINFOS des LANUV (LANUV 2013B). (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) 7

12 LökPlan GbR 8 6 Ergebnisse eigener Untersuchungen 6.1 Kontrolle des Gebäudes der alten Fechthalle Im Zuge der Umsetzung des B-Planes Nr. 346 ist der Abriss einer alten Fechthalle im nötig. Um das Potenzial für Fledermausquartiere in diesem Gebäude abschätzen zu können wurde die Fechthalle im UG am auf mögliche Fledermausspuren untersucht. Im und am Gebäude selber wurden keine Hinweise auf planungsrelevante Arten gefunden. Der hohe Anteil Spinnweben in den nicht oder selten genutzten Räumen des Gebäudes spricht ebenfalls gegen eine Besiedelung von Fledermäusen (s. Foto 1). Da Fledermäuse an und in Gebäuden häufig unzugängliche Bereiche und Spalten besiedeln, die nicht kontrolliert werden können, ist eine Besiedelung der Fechthalle nicht auszuschließen. Dies trifft insbesondere für kleinere gebäudebewohnende Arten, wie zum Beispiel die Zwergfledermaus, zu. Da das betroffene Gebäude älteren Jahrgangs ist und schon einige Schäden an der Bausubstanz aufweist, die teilweise repariert wurden (mündlich Mitteilung von Frau Grundler), waren einige Einflugmöglichkeiten im Gebäude zu finden (s. Foto 2). Zusätzlich bieten auch nachts geöffnete Fenster weitere Einflugsmöglichkeiten. Diese wurden teilweise von den vorkommenden Vogelarten genutzt. Mündlich belegt (Frau Grundler) ist das Brüten einiger Rotkehlchen im Gebäude. Die Gebäudefassade bot, insbesondere im Zwischenbereich zwischen Dachrinne und Hauswand und im Bereich des Holzdaches, Spaltquartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Es wurden an der Gebäudefassade Vogelkotspuren gefunden (s. Foto 3). Die westliche Grundstückseinfassung des Fechthallengeländes besteht aus zwei gemauerten Steinwänden, die durch eine Lücke getrennt sind (s. Foto 4). Die Lücke ist als Quartier für Fledermäuse oder Vögel ungeeignet, sollte aber bei einem möglichen Abriss sicherheitshalber vorher begutachtet werden. 8

13 LökPlan GbR 9 Foto 1: Dachboden der Fechthalle Foto 2: Reparierter Riss an der Außenwand 9

14 LökPlan GbR 10 Foto 3: Blick auf die zwei Dächer der Fechthalle Foto 4: Westliche Grundstückseinfassung des Fechthallengrundstücks 10

15 LökPlan GbR Kontrolle der Gehölze Im Zuge der Umsetzung des B-Planes Nr. 346 sind Rodungsarbeiten im Bereich der Fechthalle, der ehemaligen Gartenfläche und des nördlich angrenzenden Walles notwendig. Um das Potenzial für Fledermausquartiere in den Bäumen und verbliebenen Gartenhütten und Hinweise auf das Vorkommen von Vögeln zu erhalten, wurden diese bei einer Geländebegehung am genauer betrachtet (s. Abb. 4). Abb. 4: Relevanter Baumbestand im UG Dabei wurden in den, vom Boden aus betrachteten, Bäumen keine Hinweise auf Vorkommen von planungsrelevanten Arten gefunden (Horste, Höhlen, Baumnischen). Dennoch sind die stärkeren Bäume (ab Biotoptyp ta ) als Quartier für Fledermäuse geeignet, sofern diese im Kronenbereich Höhlen oder Spalten aufweisen. Da diese jedoch nicht abschließend kontrolliert werden konnten, erfolgte eine ökologische Baubegleitung im Zuge durchgeführten Rodungen, auf die nachfolgend noch eingegangen wird. An der Grenze zum Fechthallengrundstück, ist an einer Birke auf dem Nachbarsgrundstück ein unbesetzter Eulenkasten aufgehängt. Laut mündlicher Mitteilung von Frau Grundler ist der Betreuer vor 4 bis 5 Jahren weggezogen und es gibt keine aktuellen Informationen ob der Kasten weiter betreut wird, zurzeit konnte keine Besiedlung / Nutzung festgestellt werden. 11

16 LökPlan GbR Ökologischen Baubegleitung der Rodungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Im Bereich der ehemaligen Gartenfläche wurde eine Rodung durchgeführt die von Büro LökPlan ökologisch begleitet wurde (s. Abb. 5). Das betroffene Gebiet wurde auf Schlafplätze von Eulen untersucht, außerdem wurden vorhandenen Nischen und Höhlen auf Besatz mit Fledermäusen kontrolliert. Zwei Bäume mussten zusätzlich nach der Fällung auf das Vorkommen von Fledermäusen kontrolliert werden, da der Kronenbereich vom Boden aus nicht ausreichend eingesehen werden konnte. Bei allen untersuchten Bäumen konnten keine Fledermausvorkommen festgestellt werden. Auch die Suche nach einem Eulen-Schlafplatz verlief negativ (LökPlan ). Abb. 5: Ergebnisse der Ökologischen Baubegleitung (Kartengrundlage: DGK5 und Luftbild vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) 12

17 LökPlan GbR 13 7 Vorkommen der planungsrelevanten Arten im Wirkungsbereich des Vorhabens Auf der Basis der vorliegenden Planung kann für einige der in Kap. 5 bzw. Tab. 1 aufgeführten Arten ein Vorkommen im Wirkungsbereich der Maßnahmen und damit eine Betroffenheit a priori ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden die Artengruppen nach ihrem Vorkommen im Untersuchungsgebiet beurteilt (siehe Kap. 7.1) - hier bleiben Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann übrig (s. Tab. 2). 7.1 Vorkommen im Eingriffsbereich Ja oder Nein Tab. 2: Vorkommen von planungsrelevanten Arten im UG Ja oder Nein Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Möglich Myotis daubentonii Wasserfledermaus Möglich Myotis emarginatus Wimperfledermaus Im Sommer möglich Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Im Sommer möglich Myotis nattereri Fransenfledermaus Im Sommer möglich Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Keine geeigneten Habitate Nyctalus noctula Großer Abendsegler Möglich Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Möglich Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Möglich Plecotus auritus Braunes Langohr Möglich Vögel Accipiter gentilis Habicht Keine geeigneten Habitate Accipiter nisus Sperber Als Nahrungsgast möglich Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Keine geeigneten Habitate Alauda arvensis Feldlerche Keine geeigneten Habitate Alcedo atthis Eisvogel Keine geeigneten Habitate Anthus trivialis Baumpieper Keine geeigneten Habitate Asio otus Waldohreule Keine geeigneten Habitate Athene noctua Steinkauz Keine geeigneten Habitate Buteo buteo Mäusebussard Keine geeigneten Habitate Charadrius dubius Flussregenpfeifer Keine geeigneten Habitate Corvus frugilegus Saatkrähe Keine geeigneten Habitate Cuculus canorus Kuckuck Keine geeigneten Habitate Delichon urbica Mehlschwalbe Keine geeigneten Habitate Dryobates minor Kleinspecht Keine geeigneten Habitate Dryocopus martius Schwarzspecht Keine geeigneten Habitate Falco peregrinus Wanderfalke Keine geeigneten Habitate Falco subbuteo Baumfalke Keine geeigneten Habitate Falco tinnunculus Turmfalke Keine geeigneten Habitate Hirundo rustica Rauchschwalbe Keine geeigneten Habitate Luscinia megarhynchos Nachtigall Keine geeigneten Habitate Milvus milvus Rotmilan Keine geeigneten Habitate Passer montanus Feldsperling Keine geeigneten Habitate 13

18 LökPlan GbR 14 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen Perdix perdix Rebhuhn Keine geeigneten Habitate Pernis apivorus Wespenbussard Keine geeigneten Habitate Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Keine geeigneten Habitate Rallus aquaticus Wasserralle Keine geeigneten Habitate Riparia riparia Uferschwalbe Keine geeigneten Habitate Scolopax rusticola Waldschnepfe Keine geeigneten Habitate Streptopelia turtur Turteltaube Keine geeigneten Habitate Strix aluco Waldkauz Vorkommen im UG Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Keine geeigneten Habitate Tyto alba Schleiereule Keine geeigneten Habitate Vanellus vanellus Kiebitz Keine geeigneten Habitate Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte Keine geeigneten Habitate Triturus cristatus Kammmolch Keine geeigneten Habitate Damit reduziert sich die Anzahl der potentiell im UG vorkommenden Tierarten auf 10 (die o.g. Fledermausarten und der Waldkauz). Für diese zehn Arten ist zu prüfen, ob sie möglicherweise durch das Vorhaben erheblich betroffen sein können. 7.2 Prüfung der Betroffenheit Für die Fledermausarten ist eine Betroffenheit nicht auszuschließen, wenn es im Zuge der Maßnahmen zur Zerstörung bzw. Beseitigung potentieller Quartierstrukturen kommt. Nach dem aktuellen Kenntnisstand sind im UG keine Fledermausquartiere bekannt. Bei den weiteren anstehenden Maßnahmen sind sowohl die Fällung von Bäumen als auch der Abriss der Fechthalle vorgesehen. Bei diesen Arbeiten ist durch die Wahl des geeigneten Zeitraums und eine ökologische Baubegleitung dem Riskio vorzubeugen, dass dabei Tiere getötet oder verletzt werden können. Zudem sollte als weitere Maßnahme ein Ersatz von (potentiellen) Quartierstandorten durch das Aufhängen von Fledermauskästen erfolgen. Der Waldkauz konnte im UG sporadisch von Anwohnern beobachtet werden. Unmittelbar benachbart zum UG hängt in einem Privatgarten ein Eulennistkasten, der nach Angaben der Anwohner bis vor wenigen Jahren von einem Mieter vor Ort gepflegt und betreut worden ist. Aktuell ist der Kasten nicht mehr als Nistkasten nutzbar, da er im Dachbereich undicht geworden ist. Für den Waldkauz ist das UG insgesamt aber zu klein und viele Teilbereiche sind als Lebensraum ungeeignet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das UG nur Teilfläche eines größeren Reviers, dass auch die benachbarten Parkanlagen und weitere naturnähere Flächen im Stadtbereich umfasst. Eine Betroffenheit des Waldkauzes kann ausgeschlossen werden. Als ergänzende Maßnahme kann aber an geeigneter Stelle im Umfeld ein neuer Eulenkasten angebracht werden. 14

19 LökPlan GbR Synoptische Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Verminderungs- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Vor allem bei den anstehenden Baumfäll- und Abrissarbeiten bestehen noch Gefährdungspotentiale für die planungsrelevanten Fledermausarten. Es werden daher folgende Maßnahmen konkret vorgegeben: Bei der Umsetzung der Abriss- und Fällarbeiten, auf den noch nicht gerodeten Flächen ist eine ökologische Baubegleitung vorzusehen, die sicherstellt, dass etwaig doch betroffene Individuen planungsrelevanter Arten soweit möglich geschützt und ggf. umgesiedelt werden. Die Abrissarbeiten sind außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. der Fortpflanzungszeit der Fledermäuse durchzuführen. Bei den Fledermäusen ist zudem sowohl die Zugzeit als auch die Überwinterungszeit ungünstig. Der Abriss der Fechthalle sollte daher möglichst im Zeitraum von Ende Oktober bis Mitte Dezember erfolgen, je nach Witterung kann dieser Zeitraum auch verlegt (z.b. mit Priorität ab Anfang Oktober) und ggf. in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde verlängert werden (nur falls nicht anders möglich bis Ende Februar). Unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten ist das Gebäude noch einmal auf Fledermausvorkommen abzusuchen. Bei den Gebäudeabrissarbeiten soll der Abbau nach Möglichkeit schrittweise erfolgen. So sind die Regenrinne und die Dachverkleidung vor Beginn der eigentlichen Abrissarbeiten vorsichtig zu demontieren, da darunter bzw. dahinter Nischen bestehen, die gerne von Fledermäusen als Quartiere angenommen werden. Vor Beginn der Entkernungs- und Abrissarbeiten muß eine gemeinsame Besprechung mit der Bauleitung erfolgen, bei der abgestimmt wird, wann welche Maßnahmen wie begleitet umgesetzt werden. Die weiterhin zu fällenden stärkeren Bäume (ab 38 cm BHD) sind vor der Fällung noch einmal auf Fledermausvorkommen zu untersuchen. Die Fällarbeiten (falls möglich im gleichen Zeitraum wie die Abrissarbeiten mit Schwerpunkt im November und der Möglichkeit je nach Witterung der Verlegung bis Anfang Oktober bzw. Ende Februar) sind ebenfalls ökologisch zu begleiten. Für den Verlust an potentiellen Fledermausquartieren sollen an geeigneter Stelle und zeitlich vorgezogen im näheren Umfeld Fledermauskästen angebracht werden. Hierfür können Rund- oder Flachkästen genutzt werden. Rundkästen eignen sich als Ersatz für den Verlust von Baumhöhlen und Flachkästen als Ersatz für Spaltenquartiere. Beide Kastentypen sind auch in stärkeren, ebenso als Winterquartier geeigneten Varianten anzubringen. Insgesamt sollten je Typ 2 Kästen angebracht werden (insgesamt 8 Stück). Diese Maßnahme sollte im Frühjahr 2014 und in Abstimmung mit dem lokalen Fledermausschutz (ggf. Fledermausbetreuer des NABU im Kreis Wesel) erfolgen. 15

20 LökPlan GbR 16 Für den Verlust an Teillebensräumen des Waldkauzes sollte an geeigneter Stelle im Umfeld ein neuer Eulenkasten zusätzlich angebracht werden. Dies ist nach Möglichkeit mit dem lokalen ehrenamtlichen Naturschutz abzustimmen, ggf. kann dieser auch die weitere Betreuung und Pflege des Kastens übernehmen. 16

21 LökPlan GbR 17 8 Fazit/ Zusammenfassung In Moers soll im Bebauungsplangebiet Nr. 346 Mühlenstraße ein Parkplatz errichtet bzw. erweitert werden. Dafür wird eine alte Fechthalle abgerissen und ca. 15 Bäume ab 38 cm BHD im Bereich der Baumaßnamen gefällt. Die artenschutzrechtliche Prüfung ergab, dass ein Vorkommen von zehn planungsrelevanten Arten im UG nicht a priori und vollständig ausgeschlossen werden kann. Dabei handelt es sich überwiegend um Fledermausarten sowie den Waldkauz, deren Vorkommen in der alten Fechthalle sowie einigen älteren bzw. stärkeren Bäumen nicht auszuschließen ist bzw. dessen Vorkommen im UG bekannt ist. Um Verletzungen der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG zu vermeiden bzw. von vorneherein auszuschließen, sind eine ökologische Baubegleitung, die Anbringung von Fledermauskästen sowie eines Eulenkastens vorzusehen und feste Zeiten für die Umsetzung der Maßnahmen einzuhalten. Aufgestellt: Anröchte, den Dipl.-Biol. K.-J. Conze 17

22 LökPlan GbR 18 9 Quellenverzeichnis 9.1 Literatur DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Stuttgart. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen - Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. Düsseldorf. NIETHAMMER, J. & F. KRAPP (Hrsg.) (2011): Die Fledermäuse Europas. Wiebelsheim. 9.2 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) in der Fassung der 1. Änderung vom Internet LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LA- NUV) (2013a): ( ) 9.4 Kartengrundlagen DGK5: Darstellung auf der Grundlage der DGK 5 mit Genehmigung des Kreises Wesel, Kontroll- Nr. 4/2010 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LA- NUV) (2013b): Daten aus dem Landschaftsinformationssystem LINFOS mit Fundortkataster (FOK). Stand Orthofotos(2009): (c) Geobasisdaten: Stadt Moers, <Vertragsnummer> Orthofotos(2012): 2012 Aerowest RVR: Kartengrundlage Regionalverband Ruhr T K25: Geobasisdaten: Land NRW, Bonn, 1078/ Sonstiges Frau Grundler (2013): Verschiedene mündliche Mitteilungen König (2013a): Rodungsplan für die ehemalige Gartenfläche vom König (2013b): vom LökPlan (2013a): Kurzbericht zur Baumkontrolle der brachgefallenen Gartenfläche und des nördlich angrenzenden Walles für die Umsetzung des B-Planes Nr. 346 in Moers 18

23 LökPlan GbR 19 LökPlan (2013b): Kurzbericht zur ökologischen Baubegleitung der Rodungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Gartenfläche an der Straße Moerser Benden in Moers 19

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