STADT BONN. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Von-der-Heydt-Straße 7" Stadtbezirk Bad Godesberg. Ortsteil Alt Godesberg
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1 STADT BONN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Von-der-Heydt-Straße 7" Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Alt Godesberg Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stand: Oktober 2015
2 STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN Thomas-Mann-Straße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / Bearbeitung: Dipl. -Ing. U. Kaiser/ Dipl.- R. Thielecke
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 2 Rechtliche Vorgaben Artenschutzprüfung 1 3 Biotopsituation 2 4 Untersuchungsrahmen Säugetiere (Mammalia) Vögel (Aves) Kriechtiere (Reptilia) und Lurche (Amphibia) Wirbellose (Invertebrata) Zusammenfassung, Prognose 6 6 Fotodokumentation 7 7 Literaturangaben 9
4 Einleitung 1 1 Einleitung Das rückwärtige Gartengrundstück des ehemaligen Botschaftsgebäudes des Sultanats Oman, Von-der-Heydt-Straße 7 in Alt Godesberg, soll einer Wohnbebauung zugeführt werden. Auf der knapp m² großen Gartenfläche sollen drei Bauplätze für frei stehende Villen mit jeweils einer Wohneinheit erschlossen werden. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Von den umgebenden Straßen ist das Areal jeweils durch eine ein- bis zweigeschossige Bauzeile in offener Bauweise abgetrennt. Der vorhandene Garten präsentiert sich überwiegend strukturarm. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze stehen jedoch drei ausladende Obstbäume (Walnuss, Kirsche). Verschiedene kleinere Obstbäume auf der Fläche sind diesen gegenüber von geringerer Bedeutung. Für das Grundstück wurde in den Jahren 2008 bis 2010 bereits ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen auch die Belange von Natur und Landschaft erfasst und abgewogen wurden. Die Bestandserfassung und bewertung wurde für das aktuelle Planverfahren erneut durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Zugriffsverbote für die europäisch geschützten Arten wird zusätzlich die vorliegende Artenschutzvorprüfung durchgeführt. 2 Rechtliche Vorgaben Artenschutzprüfung Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) enthalten neben dem Verbot des Zugriffs (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch das Verbot der erheblichen Störung streng geschützter Tierarten und europäischer Vogelarten. Inhalte der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können. Weiterhin wird geprüft, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG, sofern erforderlich, gegeben sind. Art und Umfang der Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange in Planverfahren regelt die Handlungsempfehlung Artenschutz in der Bauleitplanung 1. Im ersten Schritt, der hier vorliegenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe 1), wird das planungsrelevante Artenspektrum ermittelt, d.h. eine Auswahl jener streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten getroffen, die von dem Eingriff tangiert sein könnten (sog. planungsrelevante Arten nach KIEL, 2005). Informationen zu den geschützten Arten sind in den Fachinformationssystemen (FIS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Geschützte Arten in NRW zusammengetragen und stehen online zur Verfügung. 2 Darüber hinaus werden bekannte Vorkommen geschützter Arten bei der Unteren Landschaftsbehörde und den örtlichen Institutionen des Naturschutzes abgefragt sowie bestehende Gutachten ausgewertet. Hier können auch die nur national besonders geschützten Arten, die vom LANUV nicht als planungsrelevant geführt werden, Berücksichtigung finden, sofern sie lokal von Bedeutung sind. 1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, LANUV, MULV, Straßen NRW,
5 Biotopsituation 2 Im Anschluss wird vor Ort das Plangebiet daraufhin überprüft, ob die vorgefundene Habitatstruktur ein regelmäßiges Vorkommen der betrachteten Arten real erscheinen lässt und ob eine potenzielle Gefährdung vorliegt. Sollte eine Gefährdung im Sinne von 44 BNatSchG vorliegen bzw. wahrscheinlich erscheinen, wird das Verfahren mit der Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe 2 im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung fortgeführt. 3 Biotopsituation Die Fläche wurde zunächst im Mai 2015 begangen und nach dem Biotoptypenbestand kartiert. Die Bioptosituation stellte sich zu diesem Zeitpunkt gegenüber der 2009 erfassten Bestand weitgehend unverändert dar. Lediglich das schwächere Baumholz hatte sich - überwiegend durch natürlichen Abgang- reduziert. Die Fläche stellt sich als Siedlungsgarten mit ausgedehnten Rasenflächen dar. Darauf verteilen sich lückige Bestände aus Obsthalbstämmen und Ziergehölten. An den Rändern wird die Fläche zum Teil durch Ziergehölze eingefasst. Entlang der nordöstlichen Grenze dominieren zwei Walnussbäume und eine Vogelkirsche mit starkem Baumholz den Standort. Neben diesen Bäumen stehen eine Blut-Pflaume im geplanten Einfahrtsbereich und ein Säulen-Wacholder an der südöstlichen Grenze unter dem Schutz der Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Bis auf die Blut-Pflaume im Eingangsbereich sollen auch bei Realisierung der geplanten Baumaßnahme alle geschützten Bäume erhalten werden.
6 Untersuchungsrahmen 3 4 Untersuchungsrahmen Wegen der unterschiedlichen räumlichen Verteilung der Arten innerhalb von NRW wird vom LANUV für jedes Messtischblatt (MTB) eine aktuelle Liste aller im Bereich des MTB nachgewiesenen planungsrelevanten Arten einschließlich des derzeitigen Erhaltungszustandes (Kategorien: günstig ungünstig - schlecht) für den jeweiligen Biotoptyp erzeugt. 3 Das Plangebiet wird vom östlichen Rand im 2. Quadranten des Messtischblatts 5308 abgebildet. Das System stellt jedoch übergeordnete Lebensraumtypen mit einer jeweiligen Gruppierung mehrerer Biotoptypen dar, deren Potenzial in diesem Fall weit über das Vorkommen im Plangebiet hinausreicht. Daher kann die Artenauswahl auf die betroffenen Lebensräume reduziert werden. Dies ist im Plangebiet der Lebensraumtyp Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen. Die Abfrage bei der biologischen Station Bonn ergab keine bekannten Vorkommen streng geschützter Arten. Nach Abfrage der Naturschutzinstitutionen und Inaugenscheinnahme der realen Biotopsituation im Mai 2015 ergibt sich die Auswahl der möglicherweise von der Planung betroffenen Arten, die im Folgenden gruppenweise aufgeführt und bewertet werden. Am sowie am erfolgten zusätzliche Begehungen zur Überprüfung des Vorhabens auf mögliche Konflikte mit geschützten Arten. 4.1 Säugetiere (Mammalia) Nach der Artenliste des LANUV sind im Untersuchungsraum als streng geschützte, planungsrelevante Säugetierarten fünf Fledermausarten als planungsrelevant gelistet. Tab. 1 Fledermäuse Erwartetes, planungsrelevantes Artenspektrum Art Schutzstatus 1 Anhang FFH-RL, V-RL 2 Status in NRW 3 Rote Liste NRW 4 Erhaltungszustand in NRW 5 ATL Bemerkung Bechsteinfledermaus Wegen großer Entfernung zu Waldflächen ausgeschlossen II; IV A.v. 2 S (Myotis bechsteinii) Große Bartfledermaus Vorkommen wegen Habitat- und Vernetzungsstrukturen unwahrscheinlich IV A.v. I U (Nyctalus brandtii) Wasserfledermaus Vorkommen wegen Habitat- und Vernetzungsstrukturen ausgeschlossen IV A.v. 2 G (Myotis daubentonii) Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) II; IV A.v. 3 G Vorkommen wegen geographischer Lage und tendenziell ungeeigneter Habitatstruktur unwahrscheinlich Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) IV A.v. *N G Vorkommen möglich LEGENDE: 1 streng geschützt; besonders geschützt; 2 = Anhang I FFH-Richtlinie; II= Anhang II FFH-RL; IV= Anhang IV FFH-RL; 3 A.v.= Art vorhanden; S= Sommervorkommen; W= Wintervorkommen; R= Rastvorkommen; D= Durchzügler; B= Brutvorkommen; B K= Brutvorkommen Koloniebrüter; NG= Nahrungsgast; G= Ganzjahresvorkommen; 3
7 Untersuchungsrahmen 4?= aktuell unbekannt, evtl. ausgestorben 4 0=ausgestorben; 1= vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3=gefährdet; R= durch extreme Seltenheit gefährdet; I= gefährdete wandernde Art; D= Daten nicht ausreichend; V= Vorwarnliste; *= nicht gefährdet N= Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; D= Dispersalart; M= Migrant, Irrgast oder verschleppt; k.a.= keine Angabe 5 G= Günstig; U= Ungünstig; S= Schlecht; = sich verbessernd; = sich verschlechternd; ATL= atlantisch Ergebnis: Auf Grund der Lage und der Habitatstruktur kommt das Plangebiet nur für Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zwergfledermaus in Frage. Die gezielte Untersuchung es Baumbestandes auf geeignet Höhlen und Spalten verlief jedoch bei den schwächern Bäumen sowie dem erreichbaren Teil des starken Baumholzes negativ. Eine weitere Untersuchung der zum Erhalt vorgesehenen großen Bäume ist nicht erforderlich. 4.2 Vögel (Aves) Einige der von der LANUV gelisteten planungsrelevanten Vogelarten können wegen ihrer Habitatansprüche, die dem Planungsraum nicht entsprechen, von der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ausgenommen werden. Dies gilt z.b. bei dem völlig planen Gelände für den Eisvogel. Negative Auswirkungen größeren Ausmaßes sind für die Gehölze bewohnenden Arten zu erwarten. Wegen des geplanten Vorhabens muss eine Anzahl von Bäumen und Sträuchern beseitigt werden, die eine Eignung als Nistplatz aufweisen. Bei Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb der Nistzeiten ist eine Tötung oder Verletzung von Individuen der beschriebenen Arten ist jedoch auszuschließen. Die neu entstehenden Gärten werden mindestens den Strukturreichtum der Bestandsfläche aufweisen. Durch intensivere Benutzung werden die Flächen jedoch häufigeren Störungen ausgesetzt sein. Tabelle 2: Vögel Erwartetes, planungsrelevantes Artenspektrum Art Schutzstatus 1 Anhang FFH-RL, V-RL 2 Status in NRW 3 Rote Liste NRW 4 Erhaltungszustand in NRW 5 ATL Bemerkung Habicht Vorkommen aufgrund Habitatstruktur - B *N G (Accipiter gentilis) unwahrscheinlich Sperber - B *N G (Accipiter nisus) Vorkommen möglich Eisvogel (Alcedo atthis) I B 3 N G Artspezifisches Habitat nicht betroffen Waldohreule (Asio otus) B 3 U Vorkommen unwahrscheinlich Kuckuck (Cuculus canorus) B 3 U Vorkommen unwahrscheinlich Mehlschwalbe (Delichon urbica) - B K V G Vorkommen möglich Kleinspecht - B 3 G Vorkommen möglich
8 Untersuchungsrahmen 5 (Dryobates minor) Turmfalke (Falco tinnunculus) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Feldsperling (Passer montanus) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Turteltaube (Streptopelia turtur) Waldkauz (Strix aluco) Schleiereule (Tyto alba) LEGENDE: 1 streng geschützt; besonders geschützt; - B * G Vorkommen unwahrscheinlich - B 3 G Vorkommen unwahrscheinlich B 3 U Vorkommen unwahrscheinlich B 2 U Vorkommen unwahrscheinlich - B 3 U Vorkommen möglich - B * G Vorkommen möglich B S G Vorkommen unwahrscheinlich 2 I= Anhang I FFH-Richtlinie; II= Anhang II FFH-RL; IV= Anhang IV FFH-RL; Art.4 (2)= Artikel 4 (2) VS-RL 3 A.v.= Art vorhanden; S= Sommervorkommen; W= Wintervorkommen; R= Rastvorkommen; D= Durchzügler; B= Brutvorkommen; B K= Brutvorkommen Koloniebrüter; NG= Nahrungsgast; G= Ganzjahresvorkommen;?= aktuell unbekannt, evtl. ausgestorben 4 0=ausgestorben; 1= vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3=gefährdet; R= durch extreme Seltenheit gefährdet; I= gefährdete wandernde Art; D= Daten nicht ausreichend; V= Vorwarnliste; *= nicht gefährdet N= Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; D= Dispersalart; M= Migrant, Irrgast oder verschleppt; k.a.= keine Angabe 5 G= Günstig; U= Ungünstig; S= Schlecht; = sich verbessernd; = sich verschlechternd; ATL= atlantisch Bei den durchgeführten Begehungen wurden weder charakteristische Flugbewegungen noch in den unbelaubten Gehölzen Nester der vergangenen Brutsaison beobachtet. Eine systematische Betrachtung u.a. der nachtaktiven Vögel erfolgte nicht, da werde Brut- oder Ansitzplätze erkennbar waren, noch Beobachtungen von Dritten entsprechende Hinweise enthielten. 4.3 Kriechtiere (Reptilia) und Lurche (Amphibia) Aufgrund der vorgefundenen Habitatstruktur sind negative Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien als unwahrscheinlich einzustufen. Wegen des Mangels an vegetationsfreien, besonnten Flächen ist mit dem Vorkommen von Reptilien auf der Planfläche nicht zu rechnen. Dies gilt auch für die einzige von der LANUV gelistete planungsrelevante Art. Für Amphibien fehlen auf der Planfläche temporäre, vegetations- und fischfreie Kleingewässer zur Laichablage. Gartentypische Kleinbiotope wie Laub- und Steinhaufen, Kompostplätze und Holzstapel werden durch das Vorhaben nicht gezielt beseitigt und finden auch nach dessen Realisierung in den Randbereichen weiterhin Platz. Tabelle 3: Reptilien und Amphibien Erwartetes, planungsrelevantes Artenspektrum Art Schutzstatus 1 Anhang FFH-RL, V-RL 2 Status in NRW 3 Rote Liste NRW 4 Erhaltungszustand in NRW 5 ATL Bemerkung Reptilien: Zauneidechse IV G 2 G Vorkommen aufgrund Habitatstruktur
9 Zusammenfassung, Prognose 6 (Lacerta agilis) LEGENDE: 1 streng geschützt; besonders geschützt; unwahrscheinlich 2 I= Anhang I FFH-Richtlinie; II= Anhang II FFH-RL; IV= Anhang IV FFH-RL; Art.4 (2)= Artikel 4 (2) VS-RL 3 A.v.= Art vorhanden; S= Sommervorkommen; W= Wintervorkommen; R= Rastvorkommen; D= Durchzügler; B= Brutvorkommen; B K= Brutvorkommen Koloniebrüter; NG= Nahrungsgast; G= Ganzjahresvorkommen;?= aktuell unbekannt, evtl. ausgestorben 4 0=ausgestorben; 1= vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3=gefährdet; R= durch extreme Seltenheit gefährdet; I= gefährdete wandernde Art; D= Daten nicht ausreichend; V= Vorwarnliste; *= nicht gefährdet N= Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; D= Dispersalart; M= Migrant, Irrgast oder verschleppt; k.a.= keine Angabe 5 G= Günstig; U= Ungünstig; S= Schlecht; = sich verbessernd; = sich verschlechternd; ATL= atlantisch 4.4 Wirbellose (Invertebrata) Für die Planfläche sind unter den Wirbellosen keine Arten als planungsrelevant aufgeführt. 5 Zusammenfassung, Prognose Die Artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass das Untersuchungsgebiet keine Bedeutung für den Erhaltungszustand entscheidungserheblicher Arten besitzt. Es gibt zudem keine Hinweise auf lokale Populationen dieser Arten im Gebiet oder darauf, dass solche Arten von den geplanten Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Eine vertiefende Art-für-Art-Analyse in Bezug auf die Erfüllung der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG im Rahmen der Artenschutzprüfung der Stufe 2 ist für die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Vorhaben nicht notwendig. Das Vorhaben wird aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig eingestuft. 28. Oktober 2015 Ralf Thielecke
10 Fotodokumentation 7 6 Fotodokumentation a) Gesamtfläche von Süden nach Norden, 11/2015 b) Starkes Baumholz an der östlichen Ecke, 11/2015
11 Fotodokumentation 8 c) Starker Baum an der nordöstlichen Grenze, 11/2015 d) Kleiner Obstbaum, 11/2015
12 Literaturangaben 9 e) Weitere Obstbäume, 11/ Literaturangaben Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2009): Rote Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Ausgabe 2009 ff. ( Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Fachinformationssystem (FIS) Geschützte Arten in NRW. ( Rat der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (1992): Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Stand 2007 Rat der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (1979): Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie). Stand 2009 Arbeitsgemeinschaft LANUV, MULV, Straßen NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen
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