Stadt Borken. Bebauungsplan BU 12 (Mühlenweg), 1. Änderung. Begründung gemäß 9 (8) BauGB

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1 Stadt Borken Bebauungsplan BU 12 (Mühlenweg), 1. Änderung Begründung gemäß 9 (8) BauGB

2 INHALT I. Begründung I.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass..1 I.1.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich...1 I.1.2 Änderungsanlass ( 1 Abs. 3 BauGB)...1 I.2 Bestand außerhalb und innerhalb des Änderungsbereiche...2 I.2.1 Bestand außerhalb des Änderungsbereiches...2 I.2.2 Bestand innerhalb des Änderungsbereiches...2 I.3 Änderungen...3 I.4 Erschließung und Versorgung...3 I.4.1 Verkehrliche Erschließung...3 I.4.2 Schmutz- und Regenwasser...3 I.5 Hinweise...3 I.6 Bodenordnende Maßnahmen...4 I.7 Flächengliederung...4 I.8 Kosten...4 I.9 Natur und Landschaft...4 II. II.1 II.1.1 II.1.2 II.2 II.3 II.4 II.5 II.6 II.7 II.8 Umweltbericht...5 Einleitung...5 Kurzdarstellung des Inhaltes und wichtiger Ziele des Bauleitplans...5 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung...5 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir kungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung...5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung...10 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich...10 Alternative Planungsmöglichkeiten...11 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken...11 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)...11 Zusammenfassung...11 Anlagen Anlage 1: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

3 1 I. Begründung I.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass I.1.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) beschlossen. Das Gebiet liegt im Ortsteil Burlo zwischen Reckershardt, Dunkerstraße und Oblatenstraße. Im Norden grenzt das Areal an das Gemeindegebiet Südlohn. Die genaue Begrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan dargestellt. Im einzelnen werden folgende Grundstücke erfasst: Gemarkung Borkenwirthe, Flur 4 die Flurstücke 603, 1239, 1240, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, 1246, 1247, 1248, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1266, 1268, 1269, 1274, 1275, 1279, 1283, 1294, 1296, 1297, 1300, 1340, 1341, 1342, 1343, 1344, 1345, 1346, 1347, 1348, 1349, 1350, 1351, 1352, teilw.: 1112 und 1353, Flur 5: 241, 454, 455, 523, 599, 856, 1263, 1264, 1267, 1383, 1464, 1465, teilw.: 246, 895, 1396, 1397 und Von der Änderung konkret betroffen sind folgende Flurstücke: Gemarkung Borkenwirthe, Flur 4: 603, 1239, 1240, 1241 und 1242, Flur 5: Flurstücke: 241, 523, 856 und 1352 (Katasterstand: Dezember 2011). Es wurde außerdem beschlossen, das Kataster zu aktualisieren und eine Anpassung des Bebauungsplanes an aktuelle Rechtsgrundlagen sowie an die aktuellen Gestaltungsfestsetzungen der Stadt Borken vorzunehmen. I.1.2 Änderungsanlass ( 1 Abs. 3 BauGB) Nach Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 2005 und anschließender Erschließung der ausgewiesenen Baulandflächen erfolgte eine zügige Vermarktung der vorwiegend fürstlichen Flächen. Die Nachfrage nach kostengünstigem Bauland zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Einzel- und Doppelhäusern in Burlo hält weiterhin an. Mit dem Erwerb der hofnahen Flächen können somit weitere benötigte Bauplätze erschlossen werden. Dies bedingt aber zum Teil einen Neuzuschnitt der Grundstücke und eine Veränderung der bisher festgesetzten überbaubaren Fläche (Baugrenzen) am Mühlenweg und an der Oblatenstraße. Zwei im südlichen Teil des Plangebietes liegende ehemalige Hofstellen waren im Rahmen der Planaufstellung mit ihren hofnahen Flächen und ihren Hofzufahrten zu berücksichtigen, so dass seinerzeit entsprechende Flächen im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzt wurden. Zwischenzeitlich konnte die Stadt Borken wesentliche hofnahe Flächen erwerben, die nun einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen. Daraus ergibt sich auch eine geänderte Erschließungssituation für die ehemalige Hofstelle Mühlenweg 37/39. Der bisherige Bebauungsplan sah den Erhalt der Hofzufahrt vom Mühlenweg aus östlicher

4 2 Richtung vor. Künftig soll die Erschließung über den noch zu erstellenden privaten Stichweg aus nördlicher Richtung erfolgen. Mit der ehemaligen Hofzufahrt war bisher auch ein Erhalt der Hofeichen vorgesehen. Das Forstamt hat aber bereits 2007 festgestellt, dass die Standsicherheit einige dieser Bäume nicht mehr gegeben ist. Daher soll die Erhaltungsbindung dieser Bäume aufgegeben werden. Insgesamt handelt es sich somit um die planungsrechtliche Vorbereitung zur Schließung vorhandener Baulücken innerhalb des Wohnstandortes. I.2 Bestand außerhalb und innerhalb des Änderungsbereiches I.2.1 Bestand außerhalb des Änderungsbereiches Der nördliche Bereich des Bebauungsplanes ist zum Großteil bereits mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern bebaut. Östlich grenzt die stillgelegte Bahnstrecke mit älterem Baum- und Strauchbestand an. Daran schließen Kleinsiedlungsgebiete und das Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BU 6 an. Südlich und westlich befinden sich die Feuerwehr sowie planungsrechtlich gesicherten Wohnhäusern der Wohngebiete BU 2, BU 7 und BU 8. I.2.2 Bestand innerhalb des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich umfasst konkret den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes. Dieser wird zurzeit weitgehend landwirtschaftlich genutzt und ist durch die vorhandenen zwei (Rest-)Hofstellen geprägt. I.3 Änderungen Neuregelung der Zufahrt zur ehemaligen Hofstelle Mühlenweg 37/39 über den geplanten Stichweg von Norden. Zufahrt der Hofstelle Mühlenweg 27 von der Oblatenstraße. Neuordnung der Grundstückszuschnitte und der überbaubaren Fläche entlang des Mühlenweges und der Oblatenstraße. Rücknahme der Festlegung der Gebäudestellung, da sich die Firstrichtung aus den Grundstückszuschnitten ergibt. Wegfall der Erhaltungsbindung von sechs Bäumen am Mühlenweg. Aktualisierung der Katastergrundlage und Anpassung des Bebauungsplanes an aktuelle Rechtsgrundlagen sowie an die aktuellen Gestaltungsfestsetzungen der Stadt Borken für den gesamten Geltungsbereich. Mit Ausnahme der Änderungspunkte im Rahmen der 1. Änderung behalten die Festsetzungen, Hinweise und nachrichtlichen Darstellungen ihre Gültigkeit, sofern erforderlich erfolgt eine Ergänzung.

5 3 I.4 Erschließung und Versorgung I.4.1 Verkehrliche Erschließung Das neue Wohnquartier wird über den Mühlenweg und die Oblatenstraße erschlossen. Der Mühlenweg wird durch zwei Stichstraßen ergänzt. Zudem werden weitere Grundstückseinheiten von der Oblatenstraße und einer dort angebundenen Stichstraße erschlossen. Zwei Grundstücke werden von der Kuratus-Schmidt-Straße erschlossen. I.4.2 Schmutz- und Regenwasser Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes BU 8 (Oedinger Straße) wurde 1998 für die unmittelbar westlich angrenzenden Flächen ein ingenieurgeologisches Gutachten erstellt, dessen Aussagen auf das Plangebiet übertragbar sind. Die Bodenuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Versickerung und auch die Ableitung bzw. Zurückhaltung der Niederschlagsmengen im Plangebiet nicht empfohlen werden können. Somit wird auf eine konventionelle Regenwasserbeseitigung zurückgegriffen. Schmutz- und Regenwasser werden im Trennsystem an die vorhandene Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Regenwasser wird dem Regenrückhaltebecken Hedwigstraße zugeführt. Das Regenrückhaltebecken verfügt im jetzigen Bestand über ausreichenden Spielraum, um die zusätzlich anfallenden Niederschlagsmengen aus dem neuen Baugebiet zu drosseln. Die Hofstelle Oblatenstraße 27 bleibt an den vorhandenen Schmutzwasserkanal angeschlossen, dieser wird durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von jeglicher Bebauung freigehalten. I.5 Hinweise ARTENSCHUTZ Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen. BODENFUNDE Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster (Tel. 0251/ ) unverzüglich anzuzeigen ( 15 und 16 DSchG). ABBRUCHARBEITEN Werden bei Abbrucharbeiten Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers festgestellt, ist die Abteilung Bodenschutz und Abfallwirtschaft im Fachbereich Natur und Umwelt beim Kreis Borken zu informieren.

6 4 TIEFFLUGGEBIET Über das Plangebiet verläuft in ca. 365 m Höhe über NN ein Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems. Diese Höhe stellt eine absolute Bauhöhenbegrenzung dar. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Das Planungsgebiet liegt auch unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes, in dem Tiefflug bis 75 m über Grund durchgeführt wird. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas- Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden wegen dieser frühzeitigen Hinweise nicht anerkannt. Bei einer Lage unterhalb des Tagtieffluggebietes wird zudem ab Bauhöhen von 75 m über Grund eines Tageskennzeichnung nach den am vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen - in der Fassung vom erforderlich. I.6 Bodenordnende Maßnahmen Das ausgewiesene Bauland steht im Eigentum der Stadt Borken. Ein Grundstückstauschverfahren oder eine Bodenordnung gemäß BauGB ist daher nicht erforderlich. I.7 Flächengliederung qm % Allgemeines Wohngebiet ,67 Straßenverkehrsfläche ,56 Verkehrsgrün 142 0,23 Grünfläche ,54 Gesamtfläche ,00 I.8 Kosten Die Kosten für die neu zu erstellenden drei Erschließungsstiche sowie die Zufahrt Mühlenweg 37/39 betragen für die Kanalisationsmaßnahmen, für den Ausbau der Verkehrsflächen und Beleuchtungsmaßnahmen ca Euro. Die Kosten für die Umlegung der vorhandenen Anschlüsse des Grundstückes Mühlenweg 37/39 betragen ca Euro. I.9 Natur und Landschaft Gemäß 2 Satz 4 BauGB und 2a Abs. 2 Satz 2 BauGB wird die durchzuführende Umweltprüfung in einem Umweltbericht der Begründung als gesonderter Teil beigefügt. Ein nördlicher Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsplan Borken-Nord. Festsetzungen für den Bereich sind im Landschaftsplan nicht genannt. Für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes besteht bereits Baurecht. Somit werden mit der Änderung des Bebauungsplanes BU12 nur in geringem Maße Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Anlage 1) weist ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten auf. Diese werden vom Ökokonto der Stadt Borken abgebucht.

7 5 II. Umweltbericht Der Umweltbericht enthält die Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und wird entsprechend der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a Satz Nr. 2 erstellt. II.1 Einleitung II.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und wichtiger Ziele des Bauleitplans Wie vorstehend erläutert, soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) nach Aufgabe einer ehemaligen Hofstelle die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neuordnung von Grundstückszuschnitten zu Wohnbauzwecken geschaffen werden. Hiermit verbunden sind die Änderung des Erschließungssystems und die Überplanung einiger mit einer Erhaltungsbindung belegten Bäume. Umfang und Art der Bebauung sind den oben dargestellten Beschreibungen zu entnehmen. II.1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung Berücksichtigung finden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung, die Abfallund Wassergesetzgebung, das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie das Denkmalschutzgesetz. Die beabsichtigten Nutzungen entsprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, welcher für das Plangebiet Wohnbauflächen darstellt. Ein nördlicher Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsplan Borken-Nord. Festsetzungen für den Bereich sind im Landschaftsplan nicht genannt. II.2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. SCHUTZGUT MENSCH Beschreibung: Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden zu subsumieren. Schutzziele zur Wahrung dieser Daseinsgrundfunktionen sind das Wohnen, Arbeiten und die Regenerationsmöglichkeiten. Derzeit sind für die überplanten Flächen Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4 bzw. 0,3) festgesetzt. Die Flächen übernehmen Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Vorbelastungen in Form von Lärm, die über ein in Wohngebieten übliches Maß hinausgehen, bestehen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrbetrieb der im Süden an das Plangebiet angrenzenden Feuerwehr. Erholungsfunktionen sind für das Plangebiet von nachrangiger Bedeutung. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Mit den geänderten Festsetzungen ist keine wesentliche Änderung der bestehenden Situation zu erwarten. Die Flächen übernehmen weiterhin Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind insgesamt geringe Umweltauswirkungen zu erwarten.

8 6 ARTENSCHUTZ Zur Einschätzung des Potenzials des Plangebietes für die Artenschutzbetrachtung wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des Messtischblattes (MTB) 4006 Oeding. Eine Ortsbegehung fand am statt. Untersucht wurde das Plangebiet unter Berücksichtigung der ökologischen Struktur und Ausstattung des Umfeldes auf potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Strukturen lassen sich folgenden Lebensraumtypen zuordnen: Laubwald mittlerer Standorte (LaubW), Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KlGeh.), Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gärten), Äcker, Fettwiesen und -weiden (FettW) sowie Gebäude (Gebäude). Für die genannten Lebensraumtypen werden bei der Messtischblattabfrage (Stichtag: ) die in unten stehender Tabelle aufgeführten planungsrelevanten Arten aufgeführt. Zur Recherche vorhandener Artnachweise im Vorhabengebiet wurde ferner eine Sachdatenabfrage der Informationsdatenbanken des LANUV NRW (Fundort- und durchgeführt (Stichtag: ). Hiernach liegen im Plangebiet und Umkreis von 300 m keine Nachweise von planungsrelevanten Arten vor. Vor dem Hintergrund artspezifischer Lebensraum- und Habitatansprüche wurde ermittelt, für welche der planungsrelevanten Arten durch das Planvorhaben möglicherweise artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind bzw. für welche Arten Konflikte sicher ausgeschlossen werden können. Häufig und flächendeckend vorkommende Vogelarten wurden keiner artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen, da bei diesen Arten im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.b. Allerweltsarten ) keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Vögel Die oben aufgeführten Vogelarten finden ihre Lebensraumansprüche im Plangebiet nicht erfüllt. Essentielle Habitatstrukturen fehlen oder sind nur kleinräumig ausgeprägt. Die Insellage im Siedlungsbereich sowie das störungsreiche Umfeld (menschliche Betriebsamkeit, Verkehr, Lärm, Licht, Feuerwehr) schließen entsprechende Artvorkommen aus. Amphibien und Reptilien Die oben aufgeführten Amphibien und Reptilien finden ihre Ansprüche an einen Lebensraum im Plangebiet nicht erfüllt. Essentielle Habitatbestandteile fehlen. Ein Vorkommen der Arten kann sicher ausgeschlossen werden.

9 7 Planungsrelevante Arten für das MTB 4006 Oeding (betroffene Lebensräume) Art Status EHZ Lebensraumtyp Bemerkung Deutscher Name Wissenschaftlicher Name KlGeh. Gärten Äcker FettW Gebäude SÄUGETIERE Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Art vorhanden G X XX X WS/WQ potenzielle Betroffenheit Wasserfledermaus Myotis daubentonii Art vorhanden G X X (X) (WQ) keine Habitateignung Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden G XX XX (X) WS/WQ potenzielle Betroffenheit VÖGEL Baumfalke Falco subbuteo sicher brütend U X keine Habitateignung Blaukehlchen Luscinia svecica sicher brütend U X keine Habitateignung Eisvogel Alcedo atthis sicher brütend G (X) keine Habitateignung Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus sicher brütend U- X X X keine Habitateignung Großer Brachvogel Numenius arquata sicher brütend U (X) X keine Habitateignung Habicht Accipiter gentilis sicher brütend G X X (X) (X) keine Habitateignung Heidelerche Lullula arborea sicher brütend U (X) keine Habitateignung Kiebitz Vanellus vanellus sicher brütend G XX X keine Habitateignung Kleinspecht Dryobates minor sicher brütend G X X (X) keine Habitateignung Kranich Grus grus Durchzügler G X X keine Habitateignung Mäusebussard Buteo buteo sicher brütend G X X (X) keine Habitateignung Mehlschwalbe Delichon urbica sicher brütend G- X (X) (X) XX keine Habitateignung Nachtigall Luscinia megarhynchos sicher brütend G XX X keine Habitateignung Pirol Oriolus oriolus sicher brütend U- X X keine Habitateignung Rauchschwalbe Hirundo rustica sicher brütend G- X X X XX keine Habitateignung Rebhuhn Perdix perdix sicher brütend U X XX X keine Habitateignung Schleiereule Tyto alba sicher brütend G X X X X X keine Habitateignung Schwarzspecht Dryocopus martius sicher brütend G X (X) keine Habitateignung Sperber Accipiter nisus sicher brütend G X X (X) (X) keine Habitateignung Steinkauz Athene noctua beobachtet zur G XX X (X) XX X keine Habitateignung Brutzeit Turmfalke Falco tinnunculus sicher brütend G X X X X X keine Habitateignung Turteltaube Streptopelia turtur sicher brütend U- XX (X) X (X) keine Habitateignung Uferschwalbe Riparia riparia sicher brütend G (X) (X) keine Habitateignung Wachtel Coturnix coturnix sicher brütend U XX (X) keine Habitateignung Waldkauz Strix aluco sicher brütend G X X (X) X keine Habitateignung Waldohreule Asio otus sicher brütend G XX X (X) keine Habitateignung Wespenbussard Pernis apivorus sicher brütend U X (X) keine Habitateignung AMPHIBIEN Kammmolch Triturus cristatus Art vorhanden G X (X) (X) keine Habitateignung Kreuzkröte Bufo calamita Art vorhanden U XX (X) keine Habitateignung Laubfrosch Hyla arborea Art vorhanden U+ XX (X) X keine Habitateignung Moorfrosch Rana arvalis Art vorhanden U X X keine Habitateignung REPTILIEN Schlingnatter Coronella austriaca Art vorhanden U X XX X keine Habitateignung Zauneidechse Lacerta agilis Art vorhanden G- X X X (X) keine Habitateignung EHZ: Erhaltungszustand; G: Günstig, U: Ungünstig, S: Schlecht, +/-: Tendenzen WQ Winterquartier, WS Wochenstuben Fledermäuse Von den oben aufgeführten Fledermausarten können Vorkommen von Breitflügel- und Zwergfledermaus nicht sicher ausgeschlossen werden. Diese Fledermausarten finden potenzielle Quartiere in und an Gebäuden, gelegentlich auch in Baumhöhlen und Nisthilfen. Im Zuge eines Gebäudeabbruchs bzw. einer Baufeldräumung (Fällen von Höhlenbäumen) kann im Einzelfall ein Fledermausquartier zerstört werden, ggf. verbunden mit Individuenverlusten. Ein potenzielles Jagdrevier der Fledermäuse im Plangebiet bildet keinen essentiellen Habitatbestandteil für die Tiere und wird mit Realisierung der Planung nicht erheblich eingeschränkt. Etwaige Wanderkorridore oder Flugbahnen werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Barrierewirkungen entstehen mit dem Planvorhaben nicht.

10 8 Auf Ebene des Bebauungsplanes können nicht systematisch alle Bestandsgebäude und Bäume auf Fledermausquartiere untersucht werden. Im Einzelfall betroffene Quartiere führen nicht zum Versagen des Bebauungsplanes. Es werden keine nicht ersetzbaren Lebensstätten streng geschützter Arten, hier Breitflügel- und Zwergfledermaus, zerstört. Möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten kann im nachgeordneten Verfahren auf Ebene einer Abbruchgenehmigung über geeignete Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen begegnet werden. Hinsichtlich potenzieller Baumquartiere von Fledermäusen wird folgende Vermeidungsmaßnahme in den Bebauungsplan aufgenommen: Vermeidungsmaßnahmen Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen. Prognose artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Unter Berücksichtigung o.g. Vermeidungsmaßnahmen wird durch die Planung keine Störung vorbereitet, die sich negativ auf die Überlebenschance, die Reproduktionsfähigkeit oder den Fortpflanzungserfolg der lokalen Populationen der planungsrelevanten Arten auswirkt. Ein erhöhtes Tötungsrisiko der Arten ist nicht zu erwarten. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN (BIODIVERSITÄT) Beschreibung: Im Plangebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope oder Schutzgebiete. Der Planänderungsbereich stellt sich derzeit als ehemalige Hofstelle mit zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche (Acker sowie Grünland) dar. Diese besitzt aufgrund der umgebenden Bebauung und Kleinräumigkeit nur eine geringe ökologische Wertigkeit. Für die Fläche besteht bereits Bau- und Planungsrecht. Im Bereich der ehemaligen Hofzufahrt befinden sich sechs ältere Hofeichen. Diese sind im Bebauungsplan mit einer Erhaltungsbindung belegt. Bereits 2007 wurde seitens des Forstamtes festgestellt, dass die Standsicherheit der meisten Bäume nicht mehr gegeben ist. Ferner befinden sich im Planänderungsbereich mehrere (Obst-)bäume sowie eine mächtige, aber abgängige Ess-Kastanie mit zahlreichen Höhlen und Spalten. Die genannten Bäume sind nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht mit einer Erhaltungsbindung belegt und können aller Voraussicht nach bei Realisierung des Bebauungsplanes nicht erhalten werden. Bau-, Betriebs- und Anlagebedingte Auswirkungen: Die geplanten Änderungen führen zu keinem nennenswerten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Es besteht bereits Baurecht. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes stellen den Planänderungsbereich bereits als Allgemeines Wohngebiet dar. Die Planänderungspunkte sind für dieses Schutzgut von geringer Erheblichkeit. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere sind insgesamt Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.

11 9 SCHUTZGUT BODEN Beschreibung: Das Plangebiet ist bis auf die landwirtschaftliche Nutzfläche der ehemaligen Hofstelle entsprechend der zulässigen Versiegelung versiegelt. Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Baubedingte Auswirkungen: Es werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Durch die Anlage von Gebäuden, Zufahrten und Nebenanlagen werden Flächen dauerhaft versiegelt. Gegenüber den derzeitigen Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 bzw. 0,3 ändert sich der zulässige Versiegelungsgrad mit der Planänderung nur geringfügig. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Nennenswerte anlage- oder betriebsbedingte Belastungen entstehen nicht. Negative Auswirkungen sind im Hinblick auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten. Ergebnis: Aufgrund der bereits baurechtlich zulässigen Versiegelung der überplanten Fläche ist der Anteil einer Neuversiegelung nur geringfügig höher. Insgesamt ist von Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für dieses Schutzgut auszugehen. SCHUTZGUT WASSER Beschreibung: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden. Im Bereich der versiegelten Flächen wird eine Versickerung des Niederschlagswassers verhindert. Insgesamt ist daher die Grundwasserneubildung eingeschränkt. Sofern das anfallende Niederschlagswasser nicht vor Ort versickert werden kann, erfolgt die Ableitung über die vorhandene Kanalisation. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Gegenüber der derzeitigen Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet führen die Änderungspunkte zu keinen nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Daher ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. Ergebnis: Negative Auswirkungen sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. SCHUTZGUT KLIMA / LUFT Beschreibung: Die Immissionssituation entspricht der üblichen Hintergrundbelastung eines städtischen Siedlungsraumes. Es liegen keine expliziten Werte vor. Auswirkungen: Mit Realisierung der Planung sind keine gravierenden Änderungen der bestehenden Situation zu erwarten. Ergebnis: Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut sind von geringer Erheblichkeit. SCHUTZGUT LANDSCHAFT Beschreibung: Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes wird das Stadtbild in erster Linie geprägt durch die ehemalige Hofstelle nebst landwirtschaftlicher Nutzfläche. Diese stellt einen Bruch im Stadtbild im Hinblick auf das städtische Umfeld dar. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Das Stadtbild wird sich durch die Bebauung verändern. Hinsichtlich der Umsetzung der Planung fügen sich die Baukörper in das Stadtbild ein. Es sind keine nennenswerten negativen Auswirkungen zu erwarten. Ergebnis: Insgesamt liegt eine geringe Erheblichkeit in Bezug auf Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft bzw. Stadtbild vor.

12 10 SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Beschreibung: Innerhalb der Änderungsbereiche des Bebauungsplans liegen keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler vor und werden auch nicht vermutet. Bau-, Betriebs- und Anlagebedingte Auswirkungen: Mit Beeinträchtigungen ist nicht zu rechnen. Die Erheblichkeit ist als gering einzustufen. Ergebnis: Insgesamt liegt eine geringe Erheblichkeit vor. WECHSELWIRKUNGEN Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkungen. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, aber auch auf den Boden- und Wasserhaushalt. Im Plangebiet liegen keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.b. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit entsprechenden Sonderbiotopen). Nennenswerte Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über allgemeine Funktionszusammenhänge hinausgehen, bestehen daher nicht. II.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans beibehalten werden, d.h. für den Änderungsbereich wäre weiterhin Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Bis zur Realisierung der Planung würde die landwirtschaftliche Nutzfläche aufgrund der zwischenzeitlich aufgegebenen Hofstelle verbrachen. II.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Mit Realisierung der Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der nach Landschaftsrecht auszugleichen ist. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (s. Anlage 1) ergibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten, die Ökokonto der Stadt Borken abgebucht werden. Hinsichtlich des Artenschutzes wird folgende Vermeidungsmaßnahme in den Bebauungsplan aufgenommen: Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen.

13 11 II.5 Alternative Planungsmöglichkeiten Planungsalternativen liegen nicht vor, da es sich bei dieser Maßnahme um eine sinnvolle Neuordnung der Grundstückszuschnitte zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Wohnbaufläche handelt. II.6 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die erforderliche Datenerfassung erfolgte anhand einer Bestandskartierung des ökologischen Zustands des Änderungsbereiches bzw. durch Auswertung und Beurteilung der derzeitigen planungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche technische Verfahren wurden nicht erforderlich. Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Zur Ermittlung des Ausgleichs wurde die "Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Verfahren NRW (2001)" verwendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben sind nicht aufgetreten. II.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Zu den unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes können auch Auswirkungen zählen, die erst nach Inkrafttreten des Plans entstehen oder bekannt werden und daher nicht Gegenstand der Abwägung sein konnten. Derartige im Sinne unvorhergesehener Auswirkungen können nicht systematisch durch die Stadt Borken permanent überwacht und erfasst werden. Da die Stadt Borken keine umfassenden Überwachungs- und Beobachtungssysteme betreibt, ist sie auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen. II.8 Zusammenfassung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) soll nach Aufgabe einer ehemaligen Hofstelle die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neuordnung von Grundstückszuschnitten zu Wohnbauzwecken geschaffen werden. Hiermit verbunden sind die Änderung des Erschließungssystems und die Überplanung einiger mit einer Erhaltungsbindung belegten Bäume. Mit Realisierung der Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der nach Landschaftsrecht auszugleichen ist. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Maßnahmen beschrieben und der Kompensationsbedarf ermittelt. Ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten wird vom Ökokonto der Stadt Borken abgebucht. Insgesamt werden mit den beabsichtigten Änderungspunkten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. Borken, Fachabteilung Umwelt und Planung Martin Dahlhaus

14 Anlage 1: Eingriffs-/Ausgleichsberechnung Bebauungsplan BU 12, 1. Änderung A. Ausgangszustand: Gem. den Festsetzungen des B-Planes Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesamtwert Nr. in qm wert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7 Wohnbaufläche GRZ= 0,3 / 0, % Versiegelte Fläche, Gebäude (0,5) Ziergärten, strukturarm a Bäume á 50 m² (Bestand)* Verkehrsfläche...100% Versiegelte Fläche, Straße a Bäume á 30 m² (anzupflanzen)* Straßenbegleitgrün Grünfläche...100% Grünfläche, Spielwiese, Spielplatz Gesamt * Fläche bereits in übergeordneter Nutzung enthalten B. Planungszustand: Gem. den geänderten Festsetzungen des B-Planes Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesamtwert Nr. in qm wert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7 Wohnbaufläche GRZ= 0,3 / 0, % Versiegelte Fläche, Gebäude (0,5) Ziergärten, strukturarm Verkehrsfläche...100% Versiegelte Fläche, Straße a Bäume á 30 m² (anzupflanzen)* Straßenbegleitgrün Grünfläche...100% Grünfläche, Spielwiese, Spielplatz Gesamt * Fläche bereits in übergeordneter Nutzung enthalten C. Gesamtbilanz Gesamtbilanz B. Planungszustand A. Ausgangszustand Kompensationsdefizit Einzelflächenwert Einzelflächenwert

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