Stadt Borken. Bebauungsplan BU 12 (Mühlenweg), 1. Änderung. Begründung gemäß 9 (8) BauGB
|
|
- Susanne Adenauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Borken Bebauungsplan BU 12 (Mühlenweg), 1. Änderung Begründung gemäß 9 (8) BauGB
2 INHALT I. Begründung I.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass..1 I.1.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich...1 I.1.2 Änderungsanlass ( 1 Abs. 3 BauGB)...1 I.2 Bestand außerhalb und innerhalb des Änderungsbereiche...2 I.2.1 Bestand außerhalb des Änderungsbereiches...2 I.2.2 Bestand innerhalb des Änderungsbereiches...2 I.3 Änderungen...3 I.4 Erschließung und Versorgung...3 I.4.1 Verkehrliche Erschließung...3 I.4.2 Schmutz- und Regenwasser...3 I.5 Hinweise...3 I.6 Bodenordnende Maßnahmen...4 I.7 Flächengliederung...4 I.8 Kosten...4 I.9 Natur und Landschaft...4 II. II.1 II.1.1 II.1.2 II.2 II.3 II.4 II.5 II.6 II.7 II.8 Umweltbericht...5 Einleitung...5 Kurzdarstellung des Inhaltes und wichtiger Ziele des Bauleitplans...5 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung...5 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir kungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung...5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung...10 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich...10 Alternative Planungsmöglichkeiten...11 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken...11 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)...11 Zusammenfassung...11 Anlagen Anlage 1: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
3 1 I. Begründung I.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass I.1.1 Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) beschlossen. Das Gebiet liegt im Ortsteil Burlo zwischen Reckershardt, Dunkerstraße und Oblatenstraße. Im Norden grenzt das Areal an das Gemeindegebiet Südlohn. Die genaue Begrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan dargestellt. Im einzelnen werden folgende Grundstücke erfasst: Gemarkung Borkenwirthe, Flur 4 die Flurstücke 603, 1239, 1240, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, 1246, 1247, 1248, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1266, 1268, 1269, 1274, 1275, 1279, 1283, 1294, 1296, 1297, 1300, 1340, 1341, 1342, 1343, 1344, 1345, 1346, 1347, 1348, 1349, 1350, 1351, 1352, teilw.: 1112 und 1353, Flur 5: 241, 454, 455, 523, 599, 856, 1263, 1264, 1267, 1383, 1464, 1465, teilw.: 246, 895, 1396, 1397 und Von der Änderung konkret betroffen sind folgende Flurstücke: Gemarkung Borkenwirthe, Flur 4: 603, 1239, 1240, 1241 und 1242, Flur 5: Flurstücke: 241, 523, 856 und 1352 (Katasterstand: Dezember 2011). Es wurde außerdem beschlossen, das Kataster zu aktualisieren und eine Anpassung des Bebauungsplanes an aktuelle Rechtsgrundlagen sowie an die aktuellen Gestaltungsfestsetzungen der Stadt Borken vorzunehmen. I.1.2 Änderungsanlass ( 1 Abs. 3 BauGB) Nach Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 2005 und anschließender Erschließung der ausgewiesenen Baulandflächen erfolgte eine zügige Vermarktung der vorwiegend fürstlichen Flächen. Die Nachfrage nach kostengünstigem Bauland zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Einzel- und Doppelhäusern in Burlo hält weiterhin an. Mit dem Erwerb der hofnahen Flächen können somit weitere benötigte Bauplätze erschlossen werden. Dies bedingt aber zum Teil einen Neuzuschnitt der Grundstücke und eine Veränderung der bisher festgesetzten überbaubaren Fläche (Baugrenzen) am Mühlenweg und an der Oblatenstraße. Zwei im südlichen Teil des Plangebietes liegende ehemalige Hofstellen waren im Rahmen der Planaufstellung mit ihren hofnahen Flächen und ihren Hofzufahrten zu berücksichtigen, so dass seinerzeit entsprechende Flächen im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzt wurden. Zwischenzeitlich konnte die Stadt Borken wesentliche hofnahe Flächen erwerben, die nun einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen. Daraus ergibt sich auch eine geänderte Erschließungssituation für die ehemalige Hofstelle Mühlenweg 37/39. Der bisherige Bebauungsplan sah den Erhalt der Hofzufahrt vom Mühlenweg aus östlicher
4 2 Richtung vor. Künftig soll die Erschließung über den noch zu erstellenden privaten Stichweg aus nördlicher Richtung erfolgen. Mit der ehemaligen Hofzufahrt war bisher auch ein Erhalt der Hofeichen vorgesehen. Das Forstamt hat aber bereits 2007 festgestellt, dass die Standsicherheit einige dieser Bäume nicht mehr gegeben ist. Daher soll die Erhaltungsbindung dieser Bäume aufgegeben werden. Insgesamt handelt es sich somit um die planungsrechtliche Vorbereitung zur Schließung vorhandener Baulücken innerhalb des Wohnstandortes. I.2 Bestand außerhalb und innerhalb des Änderungsbereiches I.2.1 Bestand außerhalb des Änderungsbereiches Der nördliche Bereich des Bebauungsplanes ist zum Großteil bereits mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern bebaut. Östlich grenzt die stillgelegte Bahnstrecke mit älterem Baum- und Strauchbestand an. Daran schließen Kleinsiedlungsgebiete und das Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BU 6 an. Südlich und westlich befinden sich die Feuerwehr sowie planungsrechtlich gesicherten Wohnhäusern der Wohngebiete BU 2, BU 7 und BU 8. I.2.2 Bestand innerhalb des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich umfasst konkret den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes. Dieser wird zurzeit weitgehend landwirtschaftlich genutzt und ist durch die vorhandenen zwei (Rest-)Hofstellen geprägt. I.3 Änderungen Neuregelung der Zufahrt zur ehemaligen Hofstelle Mühlenweg 37/39 über den geplanten Stichweg von Norden. Zufahrt der Hofstelle Mühlenweg 27 von der Oblatenstraße. Neuordnung der Grundstückszuschnitte und der überbaubaren Fläche entlang des Mühlenweges und der Oblatenstraße. Rücknahme der Festlegung der Gebäudestellung, da sich die Firstrichtung aus den Grundstückszuschnitten ergibt. Wegfall der Erhaltungsbindung von sechs Bäumen am Mühlenweg. Aktualisierung der Katastergrundlage und Anpassung des Bebauungsplanes an aktuelle Rechtsgrundlagen sowie an die aktuellen Gestaltungsfestsetzungen der Stadt Borken für den gesamten Geltungsbereich. Mit Ausnahme der Änderungspunkte im Rahmen der 1. Änderung behalten die Festsetzungen, Hinweise und nachrichtlichen Darstellungen ihre Gültigkeit, sofern erforderlich erfolgt eine Ergänzung.
5 3 I.4 Erschließung und Versorgung I.4.1 Verkehrliche Erschließung Das neue Wohnquartier wird über den Mühlenweg und die Oblatenstraße erschlossen. Der Mühlenweg wird durch zwei Stichstraßen ergänzt. Zudem werden weitere Grundstückseinheiten von der Oblatenstraße und einer dort angebundenen Stichstraße erschlossen. Zwei Grundstücke werden von der Kuratus-Schmidt-Straße erschlossen. I.4.2 Schmutz- und Regenwasser Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes BU 8 (Oedinger Straße) wurde 1998 für die unmittelbar westlich angrenzenden Flächen ein ingenieurgeologisches Gutachten erstellt, dessen Aussagen auf das Plangebiet übertragbar sind. Die Bodenuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Versickerung und auch die Ableitung bzw. Zurückhaltung der Niederschlagsmengen im Plangebiet nicht empfohlen werden können. Somit wird auf eine konventionelle Regenwasserbeseitigung zurückgegriffen. Schmutz- und Regenwasser werden im Trennsystem an die vorhandene Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Regenwasser wird dem Regenrückhaltebecken Hedwigstraße zugeführt. Das Regenrückhaltebecken verfügt im jetzigen Bestand über ausreichenden Spielraum, um die zusätzlich anfallenden Niederschlagsmengen aus dem neuen Baugebiet zu drosseln. Die Hofstelle Oblatenstraße 27 bleibt an den vorhandenen Schmutzwasserkanal angeschlossen, dieser wird durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von jeglicher Bebauung freigehalten. I.5 Hinweise ARTENSCHUTZ Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen. BODENFUNDE Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster (Tel. 0251/ ) unverzüglich anzuzeigen ( 15 und 16 DSchG). ABBRUCHARBEITEN Werden bei Abbrucharbeiten Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers festgestellt, ist die Abteilung Bodenschutz und Abfallwirtschaft im Fachbereich Natur und Umwelt beim Kreis Borken zu informieren.
6 4 TIEFFLUGGEBIET Über das Plangebiet verläuft in ca. 365 m Höhe über NN ein Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems. Diese Höhe stellt eine absolute Bauhöhenbegrenzung dar. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Das Planungsgebiet liegt auch unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes, in dem Tiefflug bis 75 m über Grund durchgeführt wird. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas- Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden wegen dieser frühzeitigen Hinweise nicht anerkannt. Bei einer Lage unterhalb des Tagtieffluggebietes wird zudem ab Bauhöhen von 75 m über Grund eines Tageskennzeichnung nach den am vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen - in der Fassung vom erforderlich. I.6 Bodenordnende Maßnahmen Das ausgewiesene Bauland steht im Eigentum der Stadt Borken. Ein Grundstückstauschverfahren oder eine Bodenordnung gemäß BauGB ist daher nicht erforderlich. I.7 Flächengliederung qm % Allgemeines Wohngebiet ,67 Straßenverkehrsfläche ,56 Verkehrsgrün 142 0,23 Grünfläche ,54 Gesamtfläche ,00 I.8 Kosten Die Kosten für die neu zu erstellenden drei Erschließungsstiche sowie die Zufahrt Mühlenweg 37/39 betragen für die Kanalisationsmaßnahmen, für den Ausbau der Verkehrsflächen und Beleuchtungsmaßnahmen ca Euro. Die Kosten für die Umlegung der vorhandenen Anschlüsse des Grundstückes Mühlenweg 37/39 betragen ca Euro. I.9 Natur und Landschaft Gemäß 2 Satz 4 BauGB und 2a Abs. 2 Satz 2 BauGB wird die durchzuführende Umweltprüfung in einem Umweltbericht der Begründung als gesonderter Teil beigefügt. Ein nördlicher Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsplan Borken-Nord. Festsetzungen für den Bereich sind im Landschaftsplan nicht genannt. Für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes besteht bereits Baurecht. Somit werden mit der Änderung des Bebauungsplanes BU12 nur in geringem Maße Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Anlage 1) weist ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten auf. Diese werden vom Ökokonto der Stadt Borken abgebucht.
7 5 II. Umweltbericht Der Umweltbericht enthält die Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und wird entsprechend der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a Satz Nr. 2 erstellt. II.1 Einleitung II.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und wichtiger Ziele des Bauleitplans Wie vorstehend erläutert, soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) nach Aufgabe einer ehemaligen Hofstelle die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neuordnung von Grundstückszuschnitten zu Wohnbauzwecken geschaffen werden. Hiermit verbunden sind die Änderung des Erschließungssystems und die Überplanung einiger mit einer Erhaltungsbindung belegten Bäume. Umfang und Art der Bebauung sind den oben dargestellten Beschreibungen zu entnehmen. II.1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung Berücksichtigung finden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung, die Abfallund Wassergesetzgebung, das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie das Denkmalschutzgesetz. Die beabsichtigten Nutzungen entsprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, welcher für das Plangebiet Wohnbauflächen darstellt. Ein nördlicher Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsplan Borken-Nord. Festsetzungen für den Bereich sind im Landschaftsplan nicht genannt. II.2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. SCHUTZGUT MENSCH Beschreibung: Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden zu subsumieren. Schutzziele zur Wahrung dieser Daseinsgrundfunktionen sind das Wohnen, Arbeiten und die Regenerationsmöglichkeiten. Derzeit sind für die überplanten Flächen Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4 bzw. 0,3) festgesetzt. Die Flächen übernehmen Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Vorbelastungen in Form von Lärm, die über ein in Wohngebieten übliches Maß hinausgehen, bestehen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrbetrieb der im Süden an das Plangebiet angrenzenden Feuerwehr. Erholungsfunktionen sind für das Plangebiet von nachrangiger Bedeutung. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Mit den geänderten Festsetzungen ist keine wesentliche Änderung der bestehenden Situation zu erwarten. Die Flächen übernehmen weiterhin Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind insgesamt geringe Umweltauswirkungen zu erwarten.
8 6 ARTENSCHUTZ Zur Einschätzung des Potenzials des Plangebietes für die Artenschutzbetrachtung wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des Messtischblattes (MTB) 4006 Oeding. Eine Ortsbegehung fand am statt. Untersucht wurde das Plangebiet unter Berücksichtigung der ökologischen Struktur und Ausstattung des Umfeldes auf potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Strukturen lassen sich folgenden Lebensraumtypen zuordnen: Laubwald mittlerer Standorte (LaubW), Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KlGeh.), Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gärten), Äcker, Fettwiesen und -weiden (FettW) sowie Gebäude (Gebäude). Für die genannten Lebensraumtypen werden bei der Messtischblattabfrage (Stichtag: ) die in unten stehender Tabelle aufgeführten planungsrelevanten Arten aufgeführt. Zur Recherche vorhandener Artnachweise im Vorhabengebiet wurde ferner eine Sachdatenabfrage der Informationsdatenbanken des LANUV NRW (Fundort- und durchgeführt (Stichtag: ). Hiernach liegen im Plangebiet und Umkreis von 300 m keine Nachweise von planungsrelevanten Arten vor. Vor dem Hintergrund artspezifischer Lebensraum- und Habitatansprüche wurde ermittelt, für welche der planungsrelevanten Arten durch das Planvorhaben möglicherweise artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind bzw. für welche Arten Konflikte sicher ausgeschlossen werden können. Häufig und flächendeckend vorkommende Vogelarten wurden keiner artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen, da bei diesen Arten im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.b. Allerweltsarten ) keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Vögel Die oben aufgeführten Vogelarten finden ihre Lebensraumansprüche im Plangebiet nicht erfüllt. Essentielle Habitatstrukturen fehlen oder sind nur kleinräumig ausgeprägt. Die Insellage im Siedlungsbereich sowie das störungsreiche Umfeld (menschliche Betriebsamkeit, Verkehr, Lärm, Licht, Feuerwehr) schließen entsprechende Artvorkommen aus. Amphibien und Reptilien Die oben aufgeführten Amphibien und Reptilien finden ihre Ansprüche an einen Lebensraum im Plangebiet nicht erfüllt. Essentielle Habitatbestandteile fehlen. Ein Vorkommen der Arten kann sicher ausgeschlossen werden.
9 7 Planungsrelevante Arten für das MTB 4006 Oeding (betroffene Lebensräume) Art Status EHZ Lebensraumtyp Bemerkung Deutscher Name Wissenschaftlicher Name KlGeh. Gärten Äcker FettW Gebäude SÄUGETIERE Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Art vorhanden G X XX X WS/WQ potenzielle Betroffenheit Wasserfledermaus Myotis daubentonii Art vorhanden G X X (X) (WQ) keine Habitateignung Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden G XX XX (X) WS/WQ potenzielle Betroffenheit VÖGEL Baumfalke Falco subbuteo sicher brütend U X keine Habitateignung Blaukehlchen Luscinia svecica sicher brütend U X keine Habitateignung Eisvogel Alcedo atthis sicher brütend G (X) keine Habitateignung Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus sicher brütend U- X X X keine Habitateignung Großer Brachvogel Numenius arquata sicher brütend U (X) X keine Habitateignung Habicht Accipiter gentilis sicher brütend G X X (X) (X) keine Habitateignung Heidelerche Lullula arborea sicher brütend U (X) keine Habitateignung Kiebitz Vanellus vanellus sicher brütend G XX X keine Habitateignung Kleinspecht Dryobates minor sicher brütend G X X (X) keine Habitateignung Kranich Grus grus Durchzügler G X X keine Habitateignung Mäusebussard Buteo buteo sicher brütend G X X (X) keine Habitateignung Mehlschwalbe Delichon urbica sicher brütend G- X (X) (X) XX keine Habitateignung Nachtigall Luscinia megarhynchos sicher brütend G XX X keine Habitateignung Pirol Oriolus oriolus sicher brütend U- X X keine Habitateignung Rauchschwalbe Hirundo rustica sicher brütend G- X X X XX keine Habitateignung Rebhuhn Perdix perdix sicher brütend U X XX X keine Habitateignung Schleiereule Tyto alba sicher brütend G X X X X X keine Habitateignung Schwarzspecht Dryocopus martius sicher brütend G X (X) keine Habitateignung Sperber Accipiter nisus sicher brütend G X X (X) (X) keine Habitateignung Steinkauz Athene noctua beobachtet zur G XX X (X) XX X keine Habitateignung Brutzeit Turmfalke Falco tinnunculus sicher brütend G X X X X X keine Habitateignung Turteltaube Streptopelia turtur sicher brütend U- XX (X) X (X) keine Habitateignung Uferschwalbe Riparia riparia sicher brütend G (X) (X) keine Habitateignung Wachtel Coturnix coturnix sicher brütend U XX (X) keine Habitateignung Waldkauz Strix aluco sicher brütend G X X (X) X keine Habitateignung Waldohreule Asio otus sicher brütend G XX X (X) keine Habitateignung Wespenbussard Pernis apivorus sicher brütend U X (X) keine Habitateignung AMPHIBIEN Kammmolch Triturus cristatus Art vorhanden G X (X) (X) keine Habitateignung Kreuzkröte Bufo calamita Art vorhanden U XX (X) keine Habitateignung Laubfrosch Hyla arborea Art vorhanden U+ XX (X) X keine Habitateignung Moorfrosch Rana arvalis Art vorhanden U X X keine Habitateignung REPTILIEN Schlingnatter Coronella austriaca Art vorhanden U X XX X keine Habitateignung Zauneidechse Lacerta agilis Art vorhanden G- X X X (X) keine Habitateignung EHZ: Erhaltungszustand; G: Günstig, U: Ungünstig, S: Schlecht, +/-: Tendenzen WQ Winterquartier, WS Wochenstuben Fledermäuse Von den oben aufgeführten Fledermausarten können Vorkommen von Breitflügel- und Zwergfledermaus nicht sicher ausgeschlossen werden. Diese Fledermausarten finden potenzielle Quartiere in und an Gebäuden, gelegentlich auch in Baumhöhlen und Nisthilfen. Im Zuge eines Gebäudeabbruchs bzw. einer Baufeldräumung (Fällen von Höhlenbäumen) kann im Einzelfall ein Fledermausquartier zerstört werden, ggf. verbunden mit Individuenverlusten. Ein potenzielles Jagdrevier der Fledermäuse im Plangebiet bildet keinen essentiellen Habitatbestandteil für die Tiere und wird mit Realisierung der Planung nicht erheblich eingeschränkt. Etwaige Wanderkorridore oder Flugbahnen werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Barrierewirkungen entstehen mit dem Planvorhaben nicht.
10 8 Auf Ebene des Bebauungsplanes können nicht systematisch alle Bestandsgebäude und Bäume auf Fledermausquartiere untersucht werden. Im Einzelfall betroffene Quartiere führen nicht zum Versagen des Bebauungsplanes. Es werden keine nicht ersetzbaren Lebensstätten streng geschützter Arten, hier Breitflügel- und Zwergfledermaus, zerstört. Möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten kann im nachgeordneten Verfahren auf Ebene einer Abbruchgenehmigung über geeignete Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen begegnet werden. Hinsichtlich potenzieller Baumquartiere von Fledermäusen wird folgende Vermeidungsmaßnahme in den Bebauungsplan aufgenommen: Vermeidungsmaßnahmen Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen. Prognose artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Unter Berücksichtigung o.g. Vermeidungsmaßnahmen wird durch die Planung keine Störung vorbereitet, die sich negativ auf die Überlebenschance, die Reproduktionsfähigkeit oder den Fortpflanzungserfolg der lokalen Populationen der planungsrelevanten Arten auswirkt. Ein erhöhtes Tötungsrisiko der Arten ist nicht zu erwarten. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN (BIODIVERSITÄT) Beschreibung: Im Plangebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope oder Schutzgebiete. Der Planänderungsbereich stellt sich derzeit als ehemalige Hofstelle mit zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche (Acker sowie Grünland) dar. Diese besitzt aufgrund der umgebenden Bebauung und Kleinräumigkeit nur eine geringe ökologische Wertigkeit. Für die Fläche besteht bereits Bau- und Planungsrecht. Im Bereich der ehemaligen Hofzufahrt befinden sich sechs ältere Hofeichen. Diese sind im Bebauungsplan mit einer Erhaltungsbindung belegt. Bereits 2007 wurde seitens des Forstamtes festgestellt, dass die Standsicherheit der meisten Bäume nicht mehr gegeben ist. Ferner befinden sich im Planänderungsbereich mehrere (Obst-)bäume sowie eine mächtige, aber abgängige Ess-Kastanie mit zahlreichen Höhlen und Spalten. Die genannten Bäume sind nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht mit einer Erhaltungsbindung belegt und können aller Voraussicht nach bei Realisierung des Bebauungsplanes nicht erhalten werden. Bau-, Betriebs- und Anlagebedingte Auswirkungen: Die geplanten Änderungen führen zu keinem nennenswerten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Es besteht bereits Baurecht. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes stellen den Planänderungsbereich bereits als Allgemeines Wohngebiet dar. Die Planänderungspunkte sind für dieses Schutzgut von geringer Erheblichkeit. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere sind insgesamt Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.
11 9 SCHUTZGUT BODEN Beschreibung: Das Plangebiet ist bis auf die landwirtschaftliche Nutzfläche der ehemaligen Hofstelle entsprechend der zulässigen Versiegelung versiegelt. Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Baubedingte Auswirkungen: Es werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Durch die Anlage von Gebäuden, Zufahrten und Nebenanlagen werden Flächen dauerhaft versiegelt. Gegenüber den derzeitigen Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 bzw. 0,3 ändert sich der zulässige Versiegelungsgrad mit der Planänderung nur geringfügig. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Nennenswerte anlage- oder betriebsbedingte Belastungen entstehen nicht. Negative Auswirkungen sind im Hinblick auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten. Ergebnis: Aufgrund der bereits baurechtlich zulässigen Versiegelung der überplanten Fläche ist der Anteil einer Neuversiegelung nur geringfügig höher. Insgesamt ist von Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für dieses Schutzgut auszugehen. SCHUTZGUT WASSER Beschreibung: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden. Im Bereich der versiegelten Flächen wird eine Versickerung des Niederschlagswassers verhindert. Insgesamt ist daher die Grundwasserneubildung eingeschränkt. Sofern das anfallende Niederschlagswasser nicht vor Ort versickert werden kann, erfolgt die Ableitung über die vorhandene Kanalisation. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Gegenüber der derzeitigen Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet führen die Änderungspunkte zu keinen nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Daher ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. Ergebnis: Negative Auswirkungen sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. SCHUTZGUT KLIMA / LUFT Beschreibung: Die Immissionssituation entspricht der üblichen Hintergrundbelastung eines städtischen Siedlungsraumes. Es liegen keine expliziten Werte vor. Auswirkungen: Mit Realisierung der Planung sind keine gravierenden Änderungen der bestehenden Situation zu erwarten. Ergebnis: Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut sind von geringer Erheblichkeit. SCHUTZGUT LANDSCHAFT Beschreibung: Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes wird das Stadtbild in erster Linie geprägt durch die ehemalige Hofstelle nebst landwirtschaftlicher Nutzfläche. Diese stellt einen Bruch im Stadtbild im Hinblick auf das städtische Umfeld dar. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Das Stadtbild wird sich durch die Bebauung verändern. Hinsichtlich der Umsetzung der Planung fügen sich die Baukörper in das Stadtbild ein. Es sind keine nennenswerten negativen Auswirkungen zu erwarten. Ergebnis: Insgesamt liegt eine geringe Erheblichkeit in Bezug auf Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft bzw. Stadtbild vor.
12 10 SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Beschreibung: Innerhalb der Änderungsbereiche des Bebauungsplans liegen keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler vor und werden auch nicht vermutet. Bau-, Betriebs- und Anlagebedingte Auswirkungen: Mit Beeinträchtigungen ist nicht zu rechnen. Die Erheblichkeit ist als gering einzustufen. Ergebnis: Insgesamt liegt eine geringe Erheblichkeit vor. WECHSELWIRKUNGEN Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkungen. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, aber auch auf den Boden- und Wasserhaushalt. Im Plangebiet liegen keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.b. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit entsprechenden Sonderbiotopen). Nennenswerte Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über allgemeine Funktionszusammenhänge hinausgehen, bestehen daher nicht. II.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans beibehalten werden, d.h. für den Änderungsbereich wäre weiterhin Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Bis zur Realisierung der Planung würde die landwirtschaftliche Nutzfläche aufgrund der zwischenzeitlich aufgegebenen Hofstelle verbrachen. II.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Mit Realisierung der Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der nach Landschaftsrecht auszugleichen ist. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (s. Anlage 1) ergibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten, die Ökokonto der Stadt Borken abgebucht werden. Hinsichtlich des Artenschutzes wird folgende Vermeidungsmaßnahme in den Bebauungsplan aufgenommen: Potenzielle Quartierbäume (Höhlenbäume) sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Liegt ein Besatz vor, sind Rodungsarbeiten erst durchzuführen, wenn die Tiere das Quartier von allein verlassen haben. Die Rodung von Quartierbäumen hat bei Temperaturen über 10 C und unter Begleitung eines Fledermausexperten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind Bäume mit Quartierfunktionen zu erhalten. Ist dies nicht möglich, ist zur Kompensation des ökologischen Strukturverlustes ein Angebot an Ersatzquartieren (z.b. Fledermauskästen) zu schaffen.
13 11 II.5 Alternative Planungsmöglichkeiten Planungsalternativen liegen nicht vor, da es sich bei dieser Maßnahme um eine sinnvolle Neuordnung der Grundstückszuschnitte zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Wohnbaufläche handelt. II.6 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die erforderliche Datenerfassung erfolgte anhand einer Bestandskartierung des ökologischen Zustands des Änderungsbereiches bzw. durch Auswertung und Beurteilung der derzeitigen planungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche technische Verfahren wurden nicht erforderlich. Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Zur Ermittlung des Ausgleichs wurde die "Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Verfahren NRW (2001)" verwendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben sind nicht aufgetreten. II.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Zu den unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes können auch Auswirkungen zählen, die erst nach Inkrafttreten des Plans entstehen oder bekannt werden und daher nicht Gegenstand der Abwägung sein konnten. Derartige im Sinne unvorhergesehener Auswirkungen können nicht systematisch durch die Stadt Borken permanent überwacht und erfasst werden. Da die Stadt Borken keine umfassenden Überwachungs- und Beobachtungssysteme betreibt, ist sie auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen. II.8 Zusammenfassung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes BU 12 (Mühlenweg) soll nach Aufgabe einer ehemaligen Hofstelle die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neuordnung von Grundstückszuschnitten zu Wohnbauzwecken geschaffen werden. Hiermit verbunden sind die Änderung des Erschließungssystems und die Überplanung einiger mit einer Erhaltungsbindung belegten Bäume. Mit Realisierung der Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der nach Landschaftsrecht auszugleichen ist. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Maßnahmen beschrieben und der Kompensationsbedarf ermittelt. Ein Kompensationsdefizit in Höhe von Ökopunkten wird vom Ökokonto der Stadt Borken abgebucht. Insgesamt werden mit den beabsichtigten Änderungspunkten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. Borken, Fachabteilung Umwelt und Planung Martin Dahlhaus
14 Anlage 1: Eingriffs-/Ausgleichsberechnung Bebauungsplan BU 12, 1. Änderung A. Ausgangszustand: Gem. den Festsetzungen des B-Planes Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesamtwert Nr. in qm wert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7 Wohnbaufläche GRZ= 0,3 / 0, % Versiegelte Fläche, Gebäude (0,5) Ziergärten, strukturarm a Bäume á 50 m² (Bestand)* Verkehrsfläche...100% Versiegelte Fläche, Straße a Bäume á 30 m² (anzupflanzen)* Straßenbegleitgrün Grünfläche...100% Grünfläche, Spielwiese, Spielplatz Gesamt * Fläche bereits in übergeordneter Nutzung enthalten B. Planungszustand: Gem. den geänderten Festsetzungen des B-Planes Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesamtwert Nr. in qm wert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7 Wohnbaufläche GRZ= 0,3 / 0, % Versiegelte Fläche, Gebäude (0,5) Ziergärten, strukturarm Verkehrsfläche...100% Versiegelte Fläche, Straße a Bäume á 30 m² (anzupflanzen)* Straßenbegleitgrün Grünfläche...100% Grünfläche, Spielwiese, Spielplatz Gesamt * Fläche bereits in übergeordneter Nutzung enthalten C. Gesamtbilanz Gesamtbilanz B. Planungszustand A. Ausgangszustand Kompensationsdefizit Einzelflächenwert Einzelflächenwert
15
16
Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrEinsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Was Sie im Folgenden erwartet:. Einleitung: Bodenbelange in der Bauleitplanung
MehrBebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrDer Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht
Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011
MehrBegründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.
F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrTagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz
Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide. Stadt Coesfeld
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide Stadt Coesfeld 1 Auftraggeber: Stadt Coesfeld Fachbereich 60 Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8 48653 Coesfeld
MehrStand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits
Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrArtenschutzrechtliche Vorprüfung. zum Bebauungsplan Nr. 125 Wohnquartier Hengte. Stadt Coesfeld
Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 125 Wohnquartier Hengte Stadt Coesfeld 1 Auftraggeber: Stadt Coesfeld Fachbereich 60 Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8 48653 Coesfeld Auftragnehmer:
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
Mehrb) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)
Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat
Mehr, VoS, u:\_oeko_immi\fnp\asp\ docx
19 02.09.2015, VoS, 90-3300 u:\_oeko_immi\fnp\asp\150805.docx 7, 6, 61 ASVP für potenzielle Bauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP Ihre Email vom 03.08.2015 Im Folgenden erhalten Sie die Ergebnisse
MehrVorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.
Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.
MehrDefinition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrBerichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 705/2011 Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Datum 09.09.2011 Uwe Wulfrath / Tim von Winning, Telefon: 204-2621 Gesch. Z.: 7/wi Berichtsvorlage zur Behandlung
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
MehrGrundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne
Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück
MehrSachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Günter Rinner öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Exposé für das Amtsgericht München im Zwangsversteigerungsverfahren AZ: 1514 K 46/2014 Objekte: Mitterfeldweg 1 a in 85221 Dachau jeweils Gemarkung Dachau 1) Flst. Nr. 1741/4 mit lt. GB 187 m² Doppelhaushälfte
MehrBodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover
am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Baugrund, Boden- und Grundwasserschutz Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Workshop 2 01.09.2011 1 Einleitung Beim
MehrVerkauf des ehemaligen Kindergartens in Wildeshausen, Harpstedter Straße 39
Verkauf des ehemaligen Kindergartens in Wildeshausen, Harpstedter Straße 39 Anbieter: Stadt Wildeshausen Am Markt 1 27793 Wildeshausen Tel. 04431/88-0 Fax: 04431/88-808 Ansprechpartner: Fachbereich Stadtentwicklung,
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrFachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim
Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrAnwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog
Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise
MehrUMWELTBERICHT. Flächennutzungsplan, 33. Änderung. und. Bebauungsplan GE 7 (Ostlandstraße), 3. Änderung
Stadt Borken Umweltbericht zum Flächennutzungsplan, 33. Änderung und Bebauungsplan GE 7 (Ostlandstraße), 3. Änderung 1 UMWELTBERICHT Flächennutzungsplan, 33. Änderung und Bebauungsplan GE 7 (Ostlandstraße),
MehrUmweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner
Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Datum Gremium 20.02.2008 Bezirksverordnetenversammlung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf
Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrAn den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum
Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrArtenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Ka223, 1. Änd. VeNeTe I
Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Ka223, 1. Änd. VeNeTe I Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung- Nettetal, im September 2018 Inhalt: ab Seite 1 Vorstellung des Planvorhabens...
Mehr1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.
MehrUmweltprüfung zur Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf
Umweltprüfung zur Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf Katrin Wulfert Düsseldorf, 10.09.2014 Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover Büro Berlin Kantstraße
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
MehrErgänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:
MehrUMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB
Inhaltsverzeichnis TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. Anlass und Ziele der Planung 2. Lage 3. Begründung zur Standortwahl 4. Planänderung und Erläuterung 5. Baurechtliche Verhältnisse TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS.
Mehr1. ENERGIENETZ MITTE GMBH
STELLUNGNAHMEN ABWÄGUNGS- UND BESCHLUSSVORSCHLAG 1. ENERGIENETZ MITTE GMBH 04.11.2014 Seitens der EnergieNetz Mitte GmbH bestehen keine Grundsätzlichen Bedenken gegen die 11. Änderung des Bebauungsplanes
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrAnhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)
Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) 205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01
MehrKompensations- und Ersatzaufforstungsflächen
Wuppertal 1105 Abbildung 12 1116 489 487 490 423 446 Kompensations- und Ersatzaufforstungsflächen 429 415 428 1128 444 427 494 1045 443 448 1187 1040 456 457 1187 1187 405 1163 1162 1164 311 312 404 Legende
MehrLandesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrAuf Stiegel in Albstadt-Tailfingen
Unser Baulandangebot Auf Stiegel in Albstadt-Tailfingen Stand Oktober 2015 Baulandangebot Auf Stiegel Unser Baulandangebot im Quartier Auf Stiegel in Albstadt-Tailfingen umfasst 31 kostengünstige Bauplätze.
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/1479 20.02.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg,
MehrStadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrZwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen
Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Seite 1 Inhaltsübersicht Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen - Übersicht Hemmnisse und Handlungsoptionen
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrBMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE.
BMW ConnectedDrive www.bmw.com/ connecteddrive Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. 1 EINLEITUNG. Im Rahmen der Neuausrichtung von BMW ConnectedDrive
Mehr