Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße Berlin. Berlin, 28. Februar 2010

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1 To: ; ; ; Cc: ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; Sent: Thursday, March 04, :00 AM Subject: Frehse-GEZ, Gerichtsverhandlung am Wilfried Frehse Berlin, den Postfach Berlin Betr.: Gerichtsverhandlung Frehse GEZ Die Gerichtsverhandlung ist am , um 10 Uhr im unten anstehendem Gericht.. In welchem Verhandlungsraum getagt wird, steht im Anschlag im Eingang Rechtsanwalt Thomas Döblin Postfach Berlin Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße Berlin Lübecker Straße Berlin Telefon: Fax: Postbank Berlin Konto-Nr.: BLZ: Steuernr: 34/263/54219 Berlin, 28. Februar 2010 In dem Rechtsstreit Frehse./. GEZ Az.: VG 27 K begründe ich nunmehr die Klage wie folgt. Die Verzögerung ist einer Erkrankung des Unterzeichners bis zum geschuldet. Der Kläger wendet sich gegen die Gebührenforderung des Beklagten, da er nicht nur Kritik an der Programmgestaltung und der Verwendung der eingenommenen Gebühren übt, sondern die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich selbst mit der Gebührenerhebung und der Verwendung der eingenommenen Gebühren rechtswidrig verhalten. Mithin werden die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages seitens der Rundfunkanstalten verletzt. Der Kläger wendet sich nicht prinzipiell gegen gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Programme. Deshalb hat er auch die jeweils erhobenen Gebühren auf ein Sperrkonto gezahlt. Dieses jedoch auch nur unter dem Aspekt, dass die gesetzlichen Vorschriften bereits eine Gebührenpflicht vorsehen, sofern überhaupt Radio- bzw. Fernsehgeräte zum Empfang bereit

2 stehen. Es ist bereits nicht einzusehen, warum einem Verbraucher, der Radio- oder Fernsehempfangsgeräte bereit hält, nicht die Möglichkeit gegeben wird, selbst zu entscheiden, ob er überhaupt öffentlich-rechtliche Programme empfangen will. Wer öffentlich-rechtliche Programme empfangen will, mag dafür bezahlen, sei es in der Form wie im privaten Bezahlfernsehen oder eben über Gebühren. Wer dieses jedoch nicht möchte, muss jedoch auch die Möglichkeit haben, sowohl von öffentlich-rechtlichen Programmen als auch den dazu erhobenen Gebühren verschont zu bleiben. Die GEZ-Gebühren stellen sich gegenwärtig als eine Zwangsabgabe dar, die lediglich am Besitz von Empfangsgeräten anknüpft. Damit wird ein Verbraucher bevormundet, er hat nicht die Wahl, sich zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Empfang zu entscheiden, sondern nur die Wahl, Empfangsgeräte zu besitzen oder auf sämtliche Hörfunk- und Fernsehempfänge zu verzichten. Dieses ist ein Verstoß gegen die durch Art. 2 I GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit des Klägers, die auch die Privatautonomie umfasst. Dabei führt bereits ein Rückgriff auf die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz zum gleichen Ergebnis, wie in der FAZ vom im Artikel von Dr. Karlheinz Liekefett Das Grundrecht auf Informationsfreiheit völlig zu Recht dargestellt wurde. K 1 Technisch machbar ist eine Trennung der Empfangsmöglichkeiten öffentlich-rechtlicher Programme von übrigen Programmen ohnehin mit der Frage, dass Gebühren bzw. Entgelte auch nur von denen Verbrauchern eingezogen werden können, die sich öffentlich-rechtliche Programme entschieden haben. Jedes kostenpflichtige Programm dritter Anbieter zeigt, dass die technische Seite kein Problem darstellt. Die nicht gerechtfertigte allgemeine Gebührenpflicht kann auch nicht damit begründet werden, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen besonderen Auftrag zu erfüllen hätten. Zum einen bieten dritte Anbieter auch ein voll umfängliches Programm mit Anschluss nahezu aller sendefähigen Inhalte und zum anderen lässt sich weder eine höhere Qualität öffentlichrechtlicher Programme noch eine Kompetenz bei der Bearbeitung politischer oder sonstiger Themen feststellen gegenüber dritten Anbietern. Dabei bringen die öffentlich-rechtlichen Anbieter alles zumindest doppelt, von Programmwiederholung etc. abgesehen. Es ist zum Beispiel in keiner Weise einzusehen, aus welchem Grunde mit ARD und ZDF zwei öffentlichrechtlich finanzierte Vollprogramme ausgestrahlt werden, die beide Nachrichten-, Bildungs-, Kultur-, Unterhaltstrennung-, Sport- etc. Sendungen ausstrahlen. Mit Vielfalt und Abwechslung kann dieses nicht erklärt werden, denn dann müsste man sich ja die Frage stellen, warum gibt es nicht noch mehr öffentlich-rechtliche Vollprogramme. Angesichts der heutigen Medienlandschaft mit einer Vielzahl nicht öffentlich-rechtlich finanzierter Anbieter besteht auch keinerlei Bedürfnis dafür, zwei Vollprogramme aufrechtzuerhalten. Dieses muss nicht bedeuten, dass ein Vollprogramm eingestellt wird, nur soll dann ein Verbraucher, der diese Programme sehen will, auch dafür bezahlen und nicht die Gesamtheit der Verbraucher hierfür zur Kasse gebeten werden. Dabei besteht der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien auch nur darin, eine Grundversorgung zu gewährleisten, wobei deren Umfang gerade nicht klar bestimmt ist. So können weder Sportförderung noch beispielsweise Kulturförderung einer gebührenfinanzierte Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien sein. Dies ist in den Bereich steuerfinanzierter staatlicher Aufgaben zu verweisen. Dennoch werden jährlich offenbar hunderte Millionen Euro an Sportvereine oder diese vermarktende Gesellschaften gezahlt, um Übertragungsrechte zu erhalten. Damit werden Sportler und Vereine finanziert und auch noch kostenlos deren eigene Werbetätigkeit für private Unternehmen einem Millionenpublikum präsentiert. Ein weiterer Aspekt kommt bei dieser Thematik hinzu. Es gibt keinerlei Notwendigkeit, dass sowohl ARD und ZDF überall eigenständig präsent sind mit eigenen Studios, Korrespondenten etc. Ganz besonders deutlich wird die Unsinnigkeit der Doppelungen bei Großveranstaltungen. Bei sportlichen Großveranstaltungen wie gerade der nunmehr beendeten Olympiade, Weltmeisterschaften oder auch anderen bedeutenden Turnieren haben jeweils ARD und ZDF eine eigenständige Präsenz vor Ort und senden. Es handelt sich quasi um eine doppelte

3 Bestückung mit Reportern, Moderatoren, Technikern etc. Hier muss kein olympischer Rekord im Wettbewerb um das größte Fernsehteam aufgestellt werden (Bild vom zu der Olympiade in Peking). K 2 Im gleichen Sinne äußerte sich auch Prof. Jo Goebel aus Berlin in der gleichen Zeitung, der auf große Sparpotenziale verweist. Am wurde in der BZ berichtet, dass der Moderator Kerner für das ZDF von den Spielen in Peking nach Nürnberg kam, um Bundestrainer Löw zu interviewen und danach wieder nach Peking zu fliegen. K 3 Am war in der Süddeutschen Zeitung zu lesen, dass von der Handball-EM in Österreich sowohl ARD und ZDF als auch das DSF übertragen. K 3 Dabei genügt ein Sender völlig, mit dem DSF steht ein Spartensender bereit. Ebenso verhält es sich bei politischen Ereignissen, beispielsweise bei Wahlen. Beide Vollprogramme haben gesonderte Wahlstudios, in denen ausgewertet und mit Politikern diskutiert wird, die von einem Wahlstudio ins andere laufen und überall dieselben Erkenntnisse zum Besten geben. Dass sowohl ARD und ZDF über einen jeweils eigenen Verwaltungsunterbau mit eigenen Angestellten, Räumlichkeiten, freien Mitarbeitern, Fuhrpark und Technik verfügen, die jeweils einen Großteil des gesamten Gebührenaufkommens verschlingen, dürfte niemand in Abrede stellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass über die Gebührenzahler bedenkenlos Apparate und deren Produktionen finanziert werden, die zu Doppelungen führen, Dritte finanzieren und zudem noch selbst wenn man deren Berechtigung akzeptiert- viel zu teuer sind. So schwanken die Kosten einer Sendeminute in vergleichbaren Talkshows zwischen und gemäß eines Berichtes der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten KEF, vgl. BZ vom K 4 Es ist Verschwendung, auf Kosten der Gebührenzahler mehrere vergleichbare Formate zu produzieren, diese zum Teil noch unter Bindung fremder Produktionsfirmen, statt in sendereigenen Studios mit eigener Technik. Dabei hat die KEF erst Anfang 2010 mangelndes Sparen bei ARD und ZDF gerügt und einen effizienteren Einsatz der Gebühren gefordert. K 5 (BZ vom und ) Die Gebühren der GEZ werden zu 91 Prozent von Privatleuten aufgebracht, K 6 (SD vom ) die keinerlei Einfluss oder Kontrolle auf die Verwendung der Gelder haben. Die existierenden Gremien sind vom Zahler völlig unabhängig, nicht jedoch vom Staat. So wurde lt. Spiegel vom , S 151, erst jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt gemäß einer Verständigung der Landesregierungen, die erarbeiten soll, ob und wie der ZDF-Staatsvertrag geändert werden soll, um eine wirkliche Staatsferne herzustellen. K 7 Eine Normenkontrollklage einer Bundestagsfraktion gegen den ZDF-Staatsvertrag wegen der die Programmautonomie gefährdenden Macht der Länder und Bundesregierung in den Gremien steht im Raum. K 8 (FR vom )

4 Der Kläger wendet sich auch gegen die Programmgestaltungen der Sender, die in einem weiteren Punkt die notwendige Unabhängigkeit gegenüber Dritten nicht wahren hinsichtlich der Werbesendungen. Während bei Wahlwerbesendungen Spots verschiedenster Parteien ausgestrahlt werden müssen- was nicht zu beanstanden ist- sind die Sender im Übrigen nicht gezwungen, für irgendwelche Produkte Werbung zu machen. Werbung bringt Geld für die Sender ein, mehr jedoch für die hinter den beworbenen Produkten stehenden Firmen, widrigenfalls sie dies lassen würden. Der Kläger kritisiert, dass Werbungen mit Werbeträgern ausgestrahlt werden, die allein aus finanziellen Gründen ihren Wohnsitz ins steuergünstige Ausland verlegt haben und damit dem deutschen Fiskus Gelder für öffentliche Aufgaben vorenthalten. Beispielsweise Boris Becker (Werbung für den DAS, König Pilsner, Iglo) Franz Beckenbauer (Erdinger Weißbier u. a.), Michael Schumacher. Die deutschen Verbraucher sehen die Werbung, wofür sie Gebühren zahlen und die Werbeträger tragen ihre horrenden Werbeeinnahmen vom deutschen Fiskus unbehelligt ins Ausland und zahlen dort wesentlich weniger Steuern. Dies ist es, was der Kläger mit unpatriotischen Steuerflüchtlingen meint, die er nicht mit seinen Gebühren zu finanzieren gedenkt. Nun können ja Prominente mit einem hohen Einkommen ihren Wohnsitz nehmen, wo sie wollen, die legale Steuerflucht ins Ausland ist aber ebenfalls verwerflich, nicht nur der illegale Geldtransfer. Bei den Schwarzgeldkonten im Ausland engagiert sich in letzter Zeit die Politik völlig zu Recht sehr stark und erwirbt Bankdaten. Darüber wird in den Medien umfänglich berichtet. Nur um die legale Steuerhinterziehung durch Wohnsitzverlegung macht man sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendern offenbar keine Gedanken. Jeder Gebührenzahler finanziert quasi allein durch seine Existenz und die Tatsache, dass er erreichbarer Adressat der Werbung ist, diese Steuerflüchtlinge. Dies ist nicht akzeptabel. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten auf derartige Werbeträger verzichten und damit ein Zeichen für Steuermoral setzen. Einerseits werden Gelder mit fragwürdiger Werbung eingenommen, andererseits eingenommene Gelder aus Gebühren fragwürdig und verschwenderisch ausgegeben. Jährlich werden rd. 7,6 Milliarden Gebühren eingenommen, K 9 (Bild vom ) K 10 (Bild vom ) von denen unter anderem 23 TV-Sender und 165 Radioprogramme nebst hunderten Internetseiten finanziert werden. Dazu kommen 9 Landesrundfunkanstalten und das ZDF. Hiermit wird keineswegs dem Auftrag einer Grundversorgung nachgekommen, noch Vielfalt oder Kompetenz belegt. Vielmehr ist das Programm von einer Vielzahl von Wiederholungen und fehlenden Abstimmungen der Programme geprägt, vgl. K 11 (BZ vom ) Wozu bedarf es dieser Vielzahl, wenn die gleichen Serien, Filme etc. auf allen Programmen gebracht werden? Warum wird andererseits vom ZDF ein Sommertreff mit Gästen ausgerichtet K 12 (BZ vom ) und offensichtlich von Gebühren bezahlt? Aus welchem öffentlich-rechtlichen Auftrag ergibt sich für das ZDF die Pflicht, einen Teil der Kosten der offiziellen Feier zum 60.Geburtstag des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck am zu zahlen? Es ist nicht einmal ein Recht hierfür zu erkennen. Es handelt sich um wenige, hier bekannt gewordene Fälle, die aber zeigen, wie mit den Gebühren umgegangen wird. Letztlich zeigen die o. g. Fakten, dass die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der gegenwärtigen Form verfassungswidrig ist und daher keinen Bestand haben kann.

5 Beglaubigte und einfache Abschrift anbei. (eine Abschrift vorab direkt an Beklagten) Döblin Rechtsanwalt Wilfried Frehse Berlin, den Für mich ist der Springer-Verlag absolut verlogen! Nach meinem Schreiben vom , hat die Bild am Sonntag am , wieder Werbung mit dem unpatriotischen Steuerflüchtling Franz Beckenbauer für Erdinger gebracht Warum habe ich wohl bis heute keine Antwort von Frau Dr. Merkel bekommen? Reißerisch schreiben sie in der Bild vom : Kauft euch die Steuerbetrüger! Springer fördert aber selber die Steuerunmoral! Und heute stand ja mal wieder riesengroß, ein rührender Artikel über den unpatriotischen Steuerflüchtling Boris Becker in der Bildzeitung!!! Oder darf man das als angeblicher Regierungsstaatsverlag? Und genüsslich kann ich noch über eure Verbraucherschutzministerin Aigner berichten! Frau Dr. Merkel, Frau Aigner eiert rum. Der einzige!!!, freie und unabhängige Reporter in Deutschland! Der? die einzige außerparlamentarische Opposition in Deutschland! Nachzulesen in meiner Chronologie hier im Blog : Der einzige!!! 1. Freie und 2. unabhängige Reporter in Deutschland! 1. Muss ich nicht nach der Nase eines Verleger/in bzw. Chefredakteur/in Schreiben. 2. Muss ich mir damit nicht meinen Lebensunterhalt verdienen. Ich habe weder im Lotto gewonnen noch einen Sponsor. Ich habe das bisher aus meiner Tasche bezahlt! Wie viel? Mehr als ein unpatriotischer Steuerflüchtling Boris Becker, für 1 Stunde von für mich undeutsche Firmen für Werbung kassiert und das dann in die Schweiz schleppt! Das finanziere ich über meine Rente. 3. Ich bin nicht der Rasende Reporter Egon Erwin Kisch Ich kann mir aber lebhaft vorstellen, dass etliche schon rasend werden, wenn sie nur meinen Namen hören! Wilfried Wilhelm Hans Frehse o i 68 er Tiefschläfer! Guts Nächtle Frehse

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