Digitalstrategien von ARD und ZDF und neuartige Empfangsgeräte

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6485 Digitalstrategien von ARD und ZDF und neuartige Empfangsgeräte Vorbemerkung der Fragesteller ZurInternationalenFunkausstellung (IFA)2007präsentiertendieöffentlichrechtlichenSenderersteErgebnissederkurzzuvorvondenARD-Intendanten beschlossenendigitalstrategieundderdigitalenplänedeszdf.nebendem Aus-undUmbauderdigitalenZusatzkanäleunddemAngebotvonHandy-TV bildetdiezukünftigeverbreitungöffentlich-rechtlicherinhalteiminternetden KernpunktdieserDigitalkonzepte.AufderIFAwurdendazudieZDF-MediathekunddieARD-MediathekderÖffentlichkeitvorgestellt.Währenderstere bereitsjetztonlineabrufbarist,sollletztereimoktoberodernovemberinihrer endgültigen Form ins Netz gestellt werden. StaatsministerNeumannhatdieDigitalisierungsstrategienderöffentlich-rechtlichenSenderanlässlicheinerVeranstaltungzurIFAkritischbewertet: Neue Übertragungswegemüssenauchfürdieöffentlich-rechtlichenRundfunkanstaltennutzbarsein.DieverbreitetenInhalteallerdingshabensichausschließlich amgrundversorgungsauftragdesöffentlich-rechtlichenrundfunkszuorientieren.angesichtsderkürzlichvondenard-intendantenbeschlossenendigitalstrategieundderdigitalenplänedeszdfistallerdingsvondenintendantenzu erwarten,dasssiediewesentlichenvorgabendereuauchvorihrerumsetzung respektierenundkeinevollendetentatsachenschaffen.dieonline-angebote deröffentlich-rechtlichensendermüsseninersterlinieprogrammbegleitend sein,damitdiesemithohengebührenausgestattetenanstaltendenwettbewerb gegenüberprivatenanbieternnichtvölligverfälschen ( ImZugederzunehmendenDigitalisierungdesöffentlich-rechtlichenRundfunks unterliegensogenannteneuartigeempfangsgeräteseitdem1.januar2007fernerderrundfunkgebührenpflicht.diegebühreneinzugszentrale (GEZ)hat dazueiniminternetabrufbaresmerkblatt Gebührenpflichtfürneuartige Rundfunkgeräte zusammengestellt,daseinigefällespezifiziert,nachdenen neuartigeempfangsgerätegebührenpflichtigsind.inbezugaufinternetfähige Rechnerheißtesdortbeispielsweise: AufdiekonkreteKonfigurationoder AusgestaltungdesPCkommtesnichtan.DasKriteriumderEmpfangsbereit- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBeauftragtenderBundesregierungfürKulturundMedien vom 8.Oktober2007übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode schaftdesgerätesistentscheidend.einrundfunkempfangsgerätwirdzum Empfangbereitgehalten,wenndamitohnebesonderenzusätzlichentechnischenAufwandRundfunkdarbietungenempfangenwerdenkönnen.DasTatbestandsmerkmal ohnebesonderenzusätzlichentechnischenaufwand wirdvon derrechtssprechungsehrweitausgelegt.esistfolglichnichtentscheidend,ob derpctatsächlichandasinternetangeschlossenist ( gebuehren/neg/index.html).faktischhatdiesedefinitiondergezzurfolge, dass jeder PC und jedes Notebook potentiell gebührenpflichtig ist. 1.WiebewertetdieBundesregierungdieDigitalstrategienvonARDund ZDF? 2.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieDigitalstrategienvon ARDundZDFinEinklangmitdemdurchdieBundesregierungmitderEU- KommissiongeschlossenenKompromissimBeihilfeverfahrenüberdie Finanzierungderöffentlich-rechtlichenRundfunkanstalteninDeutschland (K(2007)1761 endg) stehen? Wenn ja, warum? 3.WirddieBundesregierungSchritteunternehmen,umaufdieLänderim RahmenderVerhandlungenzum10.bzw.11.Rundfunkänderungsstaatsvertrageinzuwirken,dasAusmaßderdigitalenExpansionvonARDundZDF zu begrenzen? DieFragen1bis3werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DievonARDundZDFbeschlossenenDigitalstrategiensindvonverschiedenenSeitenkommentiertworden.DiefürdasRundfunkweseninderBundesrepublikDeutschlandzuständigenLänderhabenhierzuabernochkeinegemeinsamePositionentwickelt.DieBundesregierungachtetdieKompetenzder LänderindiesemBereich,wirdaberauchdaraufachten,dassdieinihrerMitteilungvom28.Dezember2006andieEU-KommissiongemachtenZusagen eingehaltenwerden.siebetrafenunteranderemaucheinekonkretisierungdes Programmauftragsdesöffentlich-rechtlichenRundfunksimBereichderneuen MedienundwarenGrundlagederEinstellungdesBeihilfeverfahrenszur Finanzierungderöffentlich-rechtlichen Rundfunkanstaltenin derbundesrepublikdeutschland.diedortaufgestelltenprüfverfahren,diedieländerin den11.rundfunkänderungsstaatsvertragaufzunehmenbeabsichtigen,werden auchaufindendigitalstrategienvonardundzdfvorgeseheneneueangeboteangewandtwerdenmüssen.nachkenntnisderbundesregierunghaben ARDundZDFinAussichtgestellt,schonvordieserstaatsvertraglichenFestlegungineinem Probelauf dieseneuenangebotedemindereinstellungsentscheidungdereu-kommissionniedergelegtensogenanntendrei-stufen-test zuunterziehen.der Drei-Stufen-Test erforderteineprüfungfürjedesneue oderveränderteangebot,dasses (1)zumöffentlichenAuftraggehörtund damitdendemokratischen,sozialenundkulturellenbedürfnisseneinergesellschaftentspricht,dasses (2)inqualitativerHinsichtzumpublizistischenWettbewerbbeiträgtsowie (3)einePrüfungdesAufwands,derfürdieErbringung des Angebots vorgesehen ist.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdasInternet,aberauchder MobilfunkundweitereneuartigeKommunikationstechnologien,diezur VerbreitungvonRundfunkgenutztwerdenkönnen,demöffentlich-rechtlichen Modell der Gebührenfinanzierung zu unterziehen sind? SinddiesedamitdemRundfunkgleichzustellenundimUnterschiedzum Pressewesen zu behandeln? 5.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassalleindasBereithalteneines PCs,unabhängigdavon,wieergenutztwird,ausreicht,eineGebührenpflichtzubegründenundsomitdieDefinitionderGEZ,nachdereinPC gebührenpflichtigist,unabhängigdavonobertatsächlichandasinternet angeschlossenist,inübereinstimmungmitdemrundfunkgebührenstaatsvertrag (insbesonderederdortigenfunktionalenerwähnungneuerempfangsgeräte in Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 12 Abs. 2 RGebStV) steht? 6.WiebewertetdieBundesregierunggenerelldieSinnhaftigkeiteinergerätebezogenenRundfunkgebührangesichtsderdigitalenAdressierbarkeitund damitgegebenerindividuellerabrechnungsmöglichkeitenimfallesogenannter neuartiger Empfangsgeräte? 7.WelchetechnologischenVoraussetzungenmüssennachAuffassungder BundesregierungMobiltelefoneerfüllen,umalsneuartigeEmpfangsgeräte zu gelten? MüssensolcheGerätedazudieFunktionalitätvonUMTS-,GRPS-oder WLAN-Handys,vonvideofähigenHandysodergenerellvoninternetfähigen (integrierter WAP-/Mobile-HTML-Browser) Handys aufweisen? 8.SindDVB-H-oderDMB-HandysnachAuffassungderBundesregierung RundfunkempfangsgeräteimklassischenSinnoderneuartigeEmpfangsgeräte? FälltfürsiedieGrundgebührinHöhevonmonatlich5,52Euroanoderdie Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 17,03 Euro? 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassUnternehmen,diesichgewerbsmäßigmitderHerstellung,demVerkauf,demEinbauoderderReparaturvonPCsundNotebooks,PDAsundMDAs/Smartphones,Multimedia- Handyssowievon (ohnebesonderentechnischenaufwand)internetfähigen Servern befassen, rundfunkgebührenpflichtig sind? DieFragen4bis9werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieFestlegungderRundfunkgebührebenfallsinderausschließlichenRegelungszuständigkeitderLänderliegt. NachdergegenwärtigenRechtslageistgemäßArtikel1Abs.1desRundfunkgebührenstaatsvertragesfürdieGebührenpflichtdasBereithalteneinesauch neuartigengerätes,dasgeeignetist,rundfunkdarbietungenzuempfangen, ausschlaggebend.dieständigerechtsprechungzudieserregelungbesagt, dassesaufdentatsächlichenempfangeinzelnerangebotenichtankommt,weil überdierundfunkgebührnichtdieeinzelnensendungen,sonderndasfürdie Gesellschaftunverzichtbareöffentlich-rechtlicheRundfunksysteminsgesamt wie auch die Aufsicht über den privaten Rundfunk finanziert werden. HinsichtlichderAusgestaltungderGebührenpflichtangesichtsneuartiger EmpfangsgerätesiehtdieBundesregierungnochungeklärteFragen.DieMinisterpräsidentenderLänderhabenbeschlossen,neuartigeModellederFinanzie-

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rungdesöffentlich-rechtlichenrundfunkszuprüfen.dieseprüfungistnoch nicht abgeschlossen. EinneuesRundfunkfinanzierungsmodellmussnachAuffassungderBundesregierungauchdenneuentechnischenEntwicklungenRechnungtragen,aber gleichzeitigsolltendiebürgerinnenundbürgernichtzusätzlichenfinanziellen Belastungen ausgesetzt werden. 10.SindAnbietervonTelekommunikationsdienstleistungenwieInternet-Cafés nach Auffassung der Bundesregierung rundfunkgebührenpflichtig? Wennja,bemisstsichdieHöhederGebührnachderAnzahlderKommunikationsplätze oder nach anderen Kriterien? Ja,sofernneuartigeRundfunkempfangsgerätebereitgehaltenwerden.Fürdie GesamtheitneuartigerRundfunkempfangsgeräte,dieeinunddemselben GrundstückoderzusammenhängendenGrundstückenzuzuordnensind,istnur einerundfunkgebührzuentrichten ( 5Abs.3Satz2Rundfunkgebührenstaatsvertrag).DieRundfunkgebührenpflichtentfällt,wenndortnebenneuartigenRundfunkempfangsgerätenbereitsandereRundfunkempfangsgerätezum Empfangbereitgehaltenwerden ( 5Abs.3Satz1Rundfunkgebührenstaatsvertrag). 11.HältdieBundesregierungesvordemHintergrunddesverfassungsmäßigenGleichbehandlungsgebotesfürhinnehmbar,dasslautGEZneuartige RundfunkgeräteinnichtausschließlichprivatgenutztenArbeitszimmern vonselbständigen (inderdiktiondergez: gewinnorientiertetätigkeit fürsichselbstodereinendritten )zusätzlichgebührenpflichtigsind,in nichtausschließlichprivatgenutztenarbeitszimmernvonangestellten und Beamten aber nicht? DieNutzungneuartigerRundfunkempfangsgeräteinnichtausschließlichprivat genutztenarbeitszimmernvonangestelltenundbeamtenistnurdannnicht rundfunkgebührenpflichtig,wenndiesenutzungfüreinenarbeitgebererfolgt, dessentätigkeitnichtgewinnorientiertist.diebundesregierungerachtetdas Merkmal der Gewinnorientierung als ein zulässiges Differenzierungskriterium. 12.HältdieBundesregierungesvordemHintergrunddesverfassungsmäßigenGleichbehandlungsgebotesfürhinnehmbar,dasslautGEZTelearbeiter,diezuHausemiteinemPCfüreinenArbeitgeber dessentätigkeit gewinnorientiertist arbeiten,dieanfallenderundfunkgebührselbstzu entrichtenhaben,währendimfallevonarbeitnehmernmitarbeitsplatz indengebäudendesunternehmensdierundfunkgebührfürdeneinsatz einesentsprechendengerätesnichtvonjenenzuleistenist,sondernvon dem Unternehmen getragen wird? DieRundfunkgebührenpflichtknüpftu.a.andenStandortdesRundfunkempfangsgerätesan.DieBundesregierunghältdiesfüreingeeignetesKriterium. ObeinTelearbeiter,derfüreinenArbeitgeber,dessenTätigkeitgewinnorientiertist,zuHausemiteinemPCarbeitet,derfürdieHör-oderSichtbarmachung vonrundfunkdarbietungengeeignetist,dieausderrundfunkgebührenpflicht erwachsendenwirtschaftlichenbelastungenselbstzutragenhat,richtetsich nach den mit diesem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdiein 5Abs.3Nr.1RundfunkgebührenstaatsvertragverankerteRegelungzurGebührenpflichtfürneuartige EmpfangsgerätehinsichtlichderFrage,obessichdabeiumeinegerätebezogeneodereinegrundstücksbezogeneAnmeldungs-undZahlungspflicht handelt? FürneuartigeRundfunkempfangsgeräteentstehtwedereineAnmeldungs-noch einezahlungspflicht,wenndiesegeräteeinunddemselbengrundstückoder zusammenhängendengrundstückenzuzuordnensindundandererundfunkempfangsgerätedortzumempfangbereitgehaltenwerden ( 5Abs.3Satz1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). 14.SiehtdieBundesregierunginderPraxisderGEZ,fürneuartigeEmpfangsgerätetrotzderRegelungdes 5Abs.3Nr.1RundfunkgebührenstaatsvertragRundfunkgebührenimSinneeinerGeräteabgabeeinzuziehen,verfassungsrechtliche Probleme? Der Bundesregierung ist eine derartige Praxis der GEZ nicht bekannt. 15.BewertetdieBundesregierungdiegerätebezogeneAuslegungderGEZbei neuartigenempfangsgerätenentgegendeswortlautsunddersystematik derregelungdes 5Abs.3Nr.1Rundfunkgebührenstaatsvertragals rechtswidrig? Wenn ja, warum? Siehe Antwort zu Frage WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassfürsogenannteneuartigeRundfunkgerätegegenwärtiglediglichdieGrundgebührinHöhevon monatlich5,52euroerhobenwird,dieserbetragimrundfunkgebührenstaatsvertrag aber nicht kodifiziert ist? TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassessomitimalleinigenErmessenderRundfunkanstaltenliegt,fürsogenannteneuartigeEmpfangsgeräte jederzeit die volle Gebühr zu erheben? DieGrundgebührinHöhevon5,52Euromonatlichistdurch 8desRundfunkfinanzierungsstaatsvertragesfestgelegt.DieBundesregierunghältdie PraxisderRundfunkanstalten,angesichtsdesnochgeringenAngebotsundder nochweitverbreitetenmangelndenübertragungsqualitätvonfernsehprogrammeniminternetnurdiegrundgebührfürneuartigerundfunkempfangsgeräte zu erheben, für sachgerecht. DieBundesregierungteiltnichtdieAuffassung,dassesimalleinigenErmessen derrundfunkanstaltenliege,fürneuartigerundfunkempfangsgeräte jederzeit dievollegebührzuerheben.nachkenntnisderbundesregierunggehendie Rundfunkanstaltendavonaus,dasseineVoraussetzungfürdieErhebungder vollenrundfunkgebührdasgenerellevorhandenseineinerempfangsqualität ist, die der eines herkömmlichen Fernsehgeräts vergleichbar ist.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17.FürwievielePC-ArbeitsplätzeindenMinisterienundnachgeordneten BehördenderBundesregierungwirdderzeitbereitseineRundfunkgebühr fällig? WelchezusätzlichenKostensindderBundesregierungbzw.denMinisterienundnachgeordnetenBehördenseitdem1.Januar2007dadurchentstanden? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieGebührenpflichtigkeitinternetfähigerRechnerohnesignifikantenEinflussaufdieEinzelplänedesBundeshaushaltesfür2007bleibenwird.Esistdavonauszugehen,dassdiein 5 Abs.3RundfunkgebührenstaatsvertragfürneuartigeEmpfangsgerätevorgeseheneZweitgeräteregelungimRegelfalldieEntstehungderfraglichenKosten verhindert (sieheauchantwortzufrage10).danachentfallenbeispielsweise durcheinineinerbehördenliegenschaftangemeldetesradio-oderfernsehgerätzusätzlicherundfunkgebührenfürinternetfähigepcs,diediesemstandort zuzuordnen sind. Dies gilt unabhängig von deren Anzahl.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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