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1 1 Nach dem gestrigen Tag ist es schwierig, einfach wieder zum Tagesgeschäft überzugehen. Der Amoklauf in Winnenden (Rems Murr Kreis) nach Wendlingen (Kreis Esslingen) hat uns alle geschockt und wird uns noch über Wochen und Monate beschäftigten. Unsere Anteilnahme gilt den Opfern und den Hinterbliebenen. Unser Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die unter Einsatz ihres Lebens und Ihrer Gesundheit nach dem Amokläufer fahndeten und die Ermittlungsarbeiten an den Tatorten durchführen. Der verletzten Kollegin und dem verletzten Kollegen wünschen wir rasche und vollständige Genesung. Unsere Aufgabe ist aber, Euch auch heute über das aktuelle Geschehen der vergangenen Woche zu berichten. Eure Redaktion Schulgebäude besser vor unerwünschten Besuchern sichern Berlin 11. März 2009 Der Schock über die Bluttat des Todesschützen von Winnenden sitzt auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen tief. Den Angehörigen der Verletzten und Toten gehört unser ganzes Mitgefühl, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, nach der Tragödie in Baden-Württemberg. Freiberg: Vor solchen Taten ist ein lückenloser Schutz nicht möglich. Im Mittelpunkt steht aber die Frage, wie der junge Tatverdächtige an die Schusswaffen gelangen konnte und ob seiner Tat Verhaltensauffälligkeiten vorausgegangen sind. Dies in Verbindung mit der Möglichkeit an Waffen zu gelangen, muss genau untersucht werden. Es sollte, so der Gewerkschaftschef, überprüft werden, welche baulichen Voraussetzungen geschaffen werden könnten,.damit während der Unterrichtszeit nicht jeder X-Beliebige in eine Schule laufen könnte. Technische Einlasskontrollen, wie Chipkarten verbunden mit dem Schülerausweis, könnten eine Hürde vor unerwünschten Besuchern aufbauen. Einer Absage erteilte der GdP-Vorsitzende Forderungen nach Waffenkontrollen in Schulen. Freiberg: Entschlossene Einzeltäter können auch solche Kontrollen überwinden, die andererseits Millionen Schüler unter Generalverdacht stellen würden. Respekt zollte der GdP-Vorsitzende der Polizei in Baden-Württemberg für ihre schnelle Ermittlungsarbeit. Freiberg: Die Identität des mutmaßlichen Täters konnte schnell festgestellt und die Fahndung eingeleitet werden, deren tragischer Ausgang, bei dem der Täter getötet und Polizisten verletzt worden sind, dem Schrecken ein Ende gesetzt hat. Seite 1 Ausgabe Nr Unsere Themen: Schulgebäude besser vor unerwünschten Besuchern sichern (Seite 1) Kabinett billigt Übertragung des Tarifvertrags auf die Landesbeamten (Seite 2) DGB will Vereinbarung mit der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten im Land (Seite 2-3) Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Seite 3-4) Offener Brief an die DPolG und den BdK (Seite 5) Wir laden Dich eine deine Zukunft zu gestalten (Seite 6) Gut, dass es Sie gibt! Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen Tel.: 07042/879-0 Fax: 07042/ Redaktion: Wolfgang Kircher

2 Kabinett billigt Übertragung des Tarifvertrags auf die Landesbeamten Oettinger und Stächele: Tarifabschluss wird zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen "Der Tarifabschluss für den Angestelltenbereich wird zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen. Zu dieser Zusage steht die Landesregierung. Damit wird ein vernünftiger Kompromiss umgesetzt und für die Landesbeamten eine verlässliche Grundlage geschaffen", sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (10. März 2009) in Stuttgart. Nach dem Tarifabschluss erfolge eine Anhebung der Entgelte in zwei Stufen. So werde das Gehalt in einer ersten Stufe zum 1. März 2009 zunächst um einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Euro angehoben. Anschließend finde eine lineare Erhöhung um 3 Prozent statt. Ab dem 1. März 2010 sei eine weitere lineare Erhöhung um 1,2 Prozent vorgesehen. Für die Monate Januar und Februar 2009 sei zudem eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 40 Euro vereinbart, betonte Stächele. Für das Jahr 2009 entstünden für das Land sowohl im Tarif-, als auch im Beamtenbereich insgesamt Mehrkosten in Höhe von 516 Millionen Euro. In 2010 seien es 767 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben. Der Finanzminister erklärte, die Forderung des Beamtenbundes nach weiteren einseitigen Verbesserungen bei den Beamten des Landes sei aber unrealistisch und gehe an den wirtschaftlichen Gegebenheiten vorbei. Jeder, der die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen im Blick habe, müsse dies erkennen. Stächele: "Weitere zusätzliche Belastungen des Haushalts sind gegenwärtig nicht vertretbar". Stächele betonte weiter: Ziel der Tariferhöhung ist es, den guten Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld gerecht zu werden. Quelle: Staatsministerium ( ) DGB will Vereinbarung mit der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten im Land Der DGB begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten im Land. Der DGB als Spitzenorganisation strebt nun eine formelle Vereinbarung mit der Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses an. Der DGB hatte kürzlich in einem Brief an Ministerpräsident Oettinger gefordert, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro erhalten. die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter zum 1. März 2009 zunächst um 40 Euro und anschließend um 3 Prozent sowie zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben werden. Seite 2

3 der Familienzuschlag, allgemeine Stellenzulage, Amtszulagen, Stellenzulagen (z.b. Polizei-, Feuerwehr-, Justizvollzugszulage), Mehrarbeitsvergütung sowie alle weiteren dynamisierbaren Besoldungsbestandteile ab um 3 Prozent und ab um 1,2 Prozent angehoben werden. die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, wie bei den aktiven Beamten, dem jeweiligen Versorgungssatz angepasst werden. die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Referendarinnen und Referendare zum 1. März 2009 um 60 Euro und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben werden. Quelle: DGB-Bezirk Baden-Württemberg, Pressestelle, PM 16 vom Liebe Kolleginnen u. Kollegen, mit einer konzertierten Aktion versuchen derzeit die DPolG i.dbb, der BDK und der CDU- AK Polizei in den Polizeidienststellen Werbung für ihre Forderung nach der Einführung eines eigenständigen Besoldungs- und Laufbahnmodells für die Polizei in Baden- Württemberg zu machen. In diesen Verlautbarungen wird der Eindruck erweckt, man habe mit dem eigenen Vorschlag quasi ein perpetuum mobile für Beförderungen quasi eine Beförderungsmaschine - erfunden. Diese Versprechungen klingen natürlich auf den ersten Blick verlockend. Bei näherer Betrachtung verliert sich dieser Charme aber sehr schnell. Deshalb hier dazu einige Fakten: Baden-Württemberg hat bereits eine eigene Laufbahnverordnung für die Polizei (LVOPol). Daran will auch die GdP festhalten. Ein Besoldungsmodell nur für die Polizei (außerhalb der Besoldungsgruppen A u. B) ist aus unserer Sicht nicht realisierungsfähig. Die Dienstrechtsreform ist kein Projekt für die Polizei, sondern für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes. Wir glauben auch, dass wir langfristig damit nicht besser gestellt wären. Gerade die Erfahrungen in Bezug auf Solidarität in der letzten Tarifrunde belegen, dass wir uns im öffentlichen Dienst des Landes einordnen müssen. Durch eine Realisierung des Modells wäre jegliche Vergleichbarkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes des Landes, als auch zu den Polizeien des Bundes und der anderen Bundesländer verloren. Außer den oben genannten Gruppen will dieses Modell bisher niemand, auch die DPolG in anderen Bundesländern nicht. Selbst Beamtenbund-Landeschef Volker Stich äußerte sich nach einer Meldung des Staatsanzeigers vom vergangenen Freitag kritisch zu dem geplanten Modell. Auch in der CDU ist dieses Modell nach unserer Kenntnis nicht mehrheitsfähig. Ob die FDP einem solchen Vorschlag zustimmen würde, ist nicht bekannt. Die SPD votiert wie wir für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn. Seite 3

4 Die Vorschläge von DPolG i.dbb, BDK u. CDU-AK Polizei sind verfassungswidrig, weil sie die Grundsätze des Berufsbeamtentums in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation als Ausfluss aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht beachten. In den Erklärungen, die vom CDU-AK Polizei veröffentlicht wurden steht folgender Text: Alle bisherigen Beförderungsämter (Polizeimeister, Polizeiobermeister, Polizeihauptmeister, Polizei-/Kriminalkommissar, -oberkommissar, - hauptkommissar, usw.) entfallen vollständig. Es gibt nur noch ganz wenige Funktionsgruppen. Die Aufstiege erfolgen künftig in leistungsorientierten, zeitlich festgelegten und damit verlässlichen Erfahrungsstufen. Überdurchschnittlich leistungsfähige Beamte können schneller, unterdurchschnittlich leistungsfähige Beamte können langsamer aufsteigen. Damit wird dem Leistungsprinzip in hohem Maße Rechnung getragen. Überdies wird allen Polizeibeamten eine echte berufliche Perspektive geboten, indem gehaltsmäßige Aufstiege nicht mehr von statischen Haushalts-und Stellenplänen abhängig sind. (das ist reines Wunschdenken). Weil man als Beamtin/Beamter seine eigene amtsangemessene Alimentation auch einklagen kann, muss man bei der Beurteilung dieser Frage zumindest das Amt kennen, an dem sich diese angemessene Alimentation orientiert. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde auch gegen bestehendes Haushaltsrecht verstoßen. Weil wir das so sehen, haben wir bereits vor den Beratungen zum Landeshaushalt 2009 unsere kurz- und mittelfristigen Forderungen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in einem Plakat aufgezeigt. Die irgendwann kommende Dienstrechtsreform ist kein Spielfeld für besoldungspolitische Forderungen. Unser Forderungs-Plakat ist auch in der Dezember-Ausgabe 2008 von Deutsche Polizei veröffentlicht. Es ist auch auf unserer Homepage oben rechts abrufbar. Eine Realisierung unserer Forderungen würde die Situation aller Polizeibeamtinnen und beamten Land deutlich verbessern. Dazu braucht man keine eigenständige Besoldungsordnung. Wir wollen die Bezahlung im sachbearbeitenden Dienst ab der Besoldungsgruppe A 9. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass jeder Polizeibeamte, jede Polizeibeamtin ruhegehaltsfähig mindestens in der Besoldungsgruppe A 11 pensioniert wird. Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn wäre dazu ein Weg. Es gäbe aber auch andere Wege, um diese Forderungen umzusetzen, wenn man die zweigeteilte Laufbahn in Baden-Württemberg partout nicht will. Die GdP hat dazu immer Verhandlungsbereitschaft erklärt. Zur Umsetzung unserer Forderungen muss man aber das Beamtenrecht nicht verbiegen. Josef Schneider Seite 4

5 Offener Brief an die DPolG im DBB und den BdK Kooperation der Polizeigewerkschaften in Baden-Württemberg Sehr geehrter Kollege Lautensack, lieber Joachim, Sehr geehrter Kollege Klumpp, lieber Manfred, wie den Medien im Land zu entnehmen war, hat die DPolG i. DBB gemeinsam mit dem AK-Polizei der CDU Baden-Württemberg und dem BDK der Landespressekonferenz ein Konzept für eine eigenständige Laufbahn- und Besoldungsordnung für die Polizei vorgestellt. Dies haben wir zur Kenntnis genommen. Wir müssen deshalb jetzt öffentlich die Frage stellen, ob das generalstabsmäßig geplante und vorbereitete gemeinsame Auftreten von DPolG i. DBB mit dem BDK und dem CDU-AK-Polizei aus eurer Sicht das Aus unserer im Herbst 2003 vereinbarten Kooperation bedeutet? In unserer Vereinbarung war vereinbart worden, dass jede beteiligte Gewerkschaft die Kooperationsvereinbarung jederzeit aufkündigen kann. Nach der Vereinbarung hat ist dies den Kooperationspartnern schriftlich mitzuteilen. Eine solche Mitteilung haben wir bisher nicht erhalten. In der genannten Kooperationsvereinbarung waren wir einvernehmlich überein gekommen, dass die Kooperation in grundsätzlichen berufspolitischen Sachthemen eine weitgehend abgestimmte und einvernehmliche Positionierung und Durchsetzung anstrebt. Zur Abstimmung solcher gemeinsamer Ziele haben wir die Einrichtung eines Kooperationsausschusses vereinbart. Dieser Kooperationsausschuss ist weder von der DPolG i. DBB noch vom BDK jemals zu der Thematik einberufen worden. Für eine offene und ehrliche Antwort zu unserer oben gestellten Frage wären wir dankbar. Die Kolleginnen und Kollegen im Land sollten erfahren, was Sache ist. Sollte durch das Bild in eurem ID 09_09 mit dem Texteindruck Die Kooperation der Polizeigewerkschaften lebt! von eurem gewerkschaftspolitischen Alleingang abgelenkt werden? Wir werden diesen Brief in unseren Medien öffentlich machen. Mit freundlichen Grüßen Josef Schneider Landesvorsitzender Seite 5

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