GdP: Polizei ist kein Freiwild
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1 GdP: Polizei ist kein Freiwild Respektlosigkeit und Gewalt nehmen zu Berlin, 8. November: 2008 Mehr Achtung und Respekt vor dem Gesetz und ihren staatlichen Vertretern hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert. Polizeibeamte, so die GdP, würden oft als Freiwild angesehen auf der Straße ebenso, wie im Gerichtssaal. Auf einer Sitzung des Bundesvorstandes seiner Organisation am Dienstag, 18. November 2008, in Berlin forderte GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg höhere Strafen für Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte. Die Zahl der Widerstände habe, so Freiberg, seit 2000 um über 25 Prozent auf in der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik registrierte Taten zugenommen. Freiberg: Viele Kolleginnen und Kollegen machen zudem vor Gericht die Erfahrung, dass es sich meist nicht lohnt, Beleidigungen oder Widerstandshandlungen, die sie im Dienst erleben, überhaupt anzuzeigen. Das Ausmaß, das die Werte- und Normenerosion in der Gesellschaft mittlerweile annehme, so der GdP-Vorsitzende, sei enorm und umfasse alle Schichten der Bevölkerung. Freiberg: Wenn dagegen nichts unternommen wird, kann diese Entwicklung für unsere Gesellschaftsordnung, unsere Demokratie und für jeden Einzelnen sich als größere Gefahr erweisen, als der Terrorismus. Freiberg forderte die Innenminister auf, die kriminologische Forschung über Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wieder aufzunehmen und nicht auf im Dienst getötete Beamte zu beschränken. Freiberg: Die letzte Studie datiert aus dem Jahr Sie muss fortgeschrieben werden. Die Innenpolitiker sollten sich nicht dem Verdacht ausliefern, ihnen sei dieses Thema unangenehm. Ausgabe Nr Unsere Themen: GdP: Polizei ist kein Freiwild (Seite 1) DGB Tagung zur Familienpolitik in Berlin (Seite 2) Erhöhte Kinderzuschläge sind nur bei zeitnaher Geltendmachung zu bezahlen (Seite 3) Tarifbeschäftigte und Beamte in einem Boot (Seite 4) GdP Service GmbH (Seite 4 5) Die Beschäftigten der PD Böblingen bitten um Unterstützung (Seite 5) Gut, dass es Sie gibt! Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen Tel.: 07042/879-0 Fax: 07042/ Redaktion: Wolfgang Kircher 1 Seite 1 info@gdp-bw.de Bilder, sofern nicht gekennzeichnet:
2 DGB-Tagung zur Familienpolitik in Berlin Nicole Minge und Dagmar Hölzl aus dem GdP-Landesfrauenvorstand haben am 11. November an einer Familienpolitischen Tagung unter dem Titel: Familienpolitik als gewerkschafts- politisches Handlungsfeld in Berlin teilgenommen. Die Tagung diente der Information über den aktuellen Stand der Familienpolitik im Ministerium von Dr. Ursula von der Leyen (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie über die familienpolitischen Aktivitäten des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften. Insbesondere sollten Anregungen und Best-practise- Beispiele für die eigene GdP-Arbeit in Baden-Württemberg gewonnen werden. Dagmar Hölzl im Gespräch mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Ursula von der Leyen Die Podiumsdiskussion mit dem DGB-Vorsitzenden Michael Sommer nutze Ursula von der Leyen, um ihre Erfolge bei der Familienpolitik darzustellen. Insbesondere die 16 % Väter in Deutschland, die aktuell die zwei Vätermonate aus dem Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen, sind für Frau von der Leyen eine richtige und wichtige Entwicklung hin zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter. Leider sind wir im Polizeibereich von solchen Prozentzahlen noch weit entfernt, deshalb wird es eine der Aufgaben des GdP-Landesfrauenvorstands sein, daran mitzuwirken die Akzeptanz für Männer in Elternzeit, aber auch in Teilzeit, zu erhöhen. Kindererziehung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, familienfreundliche Dienststellen können die Rahmenbedingungen zur Bewältigung dieser Aufgabe entscheidend zum Positiven beeinflussen. Änderung der Beihilfeverordnung Das Finanzministerium hat die Beihilfeverordnung geändert: Die Beihilfeverordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom ist im Internet unter eingestellt. Seite 2
3 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die erhöhten Kinderzuschläge nur bei zeitnaher Geltendmachung zu zahlen sind! Durch dieses Urteil werden betroffene Beamtinnen und Beamte in eine ausgesprochen ungünstige Position gebracht. Dies liegt darin begründet, dass das Bundesverwaltungsgericht in zwei Verfahren entschieden hat, dass keine Nachzahlung eines erhöhten Familienzuschlags für die dritten oder weiteren Kinder ohne zeitnahe Geltendmachung vom Dienstherrn gefordert werden kann. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 war der Gesetzgeber verpflichtet, die Besoldung kinderreicher Beamter bis Ende 1999 in einem bestimmten Umfang zu erhöhen, um eine verfassungsgemäße Rechtslage herzustellen. Hierüber hatte die GdP in den entsprechenden Medien regelmäßig berichtet. Kläger haben sich erstmals im Jahr 2004 an ihren Dienstherrn und an die Verwaltungsgerichte gewandt, um einen höheren Familienzuschlag ab dem Jahr 2001 zu erhalten. Für das Jahr 2004 und spätere Jahre hatten ihre Klagen Erfolg. Für die Jahre 2001 bis 2003 sind sie hingegen abgewiesen worden, weil die Kläger ihre Ansprüche nicht zeitnah geltend gemacht hätten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Es hat sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses gestützt, insbesondere darauf, dass es Pflicht der Beamten sei, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen. Die Alimentation des Beamten sei der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtigen Haushaltsmitteln und somit könne nicht erwarten werden, dass der Beamte ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs komme, den er selbst gegenüber seinem Dienstherrn zeitnah nicht geltend gemacht habe. Diese Grundsätze seien auch von den Verwaltungsgerichten zu beachten, wenn sie für zurückliegende Zeiträume ergänzende Besoldung zusprächen (BVerwG 2 C 16.07, 2 C Urteile vom 13. November 2008). Im Klartext bedeutet dies, dass für die Berechnung nur diejenigen Anträge berücksichtigt werden, die zeitnah, d. h. im entsprechenden Haushaltsjahr, gestellt worden sind (d. h. z. B. für das Jahr 2003 bis zum ). Damit sind die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses über die allgemeinen Verjährungsvorschriften gestellt worden. Seite 3
4 Tarifbeschäftigte und Beamte in einem Boot Tarifverhandlungen mit den Ländern der TdL gehen Anfang 2009 in die erste Runde Die Tarifverhandlungen mit der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) für die Tarifbeschäftigten werden Anfang 2009 aufgenommen. Die Gewerkschaften haben zum 31. Dezember 2008 die für die Länder geltenden Entgeltregelungen (Entgelttabellen) gekündigt. In der ersten Verhandlungsrunde werden sie ihre Forderungen gegenüber der Arbeitgeberseite deutlich machen. Entgegenstehende Informationen sind falsch. Die GdP Baden-Württemberg hat durch eine Fragebogenaktion die Meinungen der GdP Tarifbeschäftigten eingeholt. Das Ergebnis wird sie für den Landesbezirk in die Große Tarifkommission, die am 04. und 05. Dezember in Berlin tagt, einbringen. In diesen Tarifverhandlungen geht es nicht nur um die Entgelte der Tarifbeschäftigten, sondern auch um die Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten. Der baden- württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger hat mehrmals zugesagt, das Ergebnis der Verhandlungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Christina Falk, stellvertretende GdP Landesvorsitzende und Mitglied der Große Tarifkommission: Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation rechnen wir nicht mit einem "Spaziergang" durch die Verhandlungen. Deshalb sensibilisieren wir bereits jetzt schon alle Polizeibedienstete und weisen darauf hin, dass wir alle in einem Boot sitzen. Nur mit einem guten Tarifabschluss gibt es auch eine gute Besoldungserhöhung. GdP Service GmbH Nachfolgender Brief eines zufriedenen GdP Mitglieds, den wir Euch nicht vorenthalten wollten, erreichte die GdP Redaktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Kooperation mit der Fa. Solfis-Solar und dem GdP Angebot ("Energie zum Nulltarif") haben wir uns vom Sportschützenverein Schluchsee e. V. an die Firma gewandt und um ein Beratungsgespräch gebeten. Im Schützenverein sind einige Polizeibeamte und GdP-Mitglieder. Ende Juli 2008 fand eine erste Besprechung statt und es wurden die Eckdaten und die Machbarkeit mit Herrn Schweizer geprüft und besprochen. Ab dann lief alles sehr unproblematisch und wahnsinnig schnell. Nach Gründung einer GbR am und Finanzierung der rund (ohne MwSt.) die Gesellschaftsmitglieder fiel der Startschuss für die Solaranlage ("Solardach Schützenhaus Schluchsee GbR"). Seite 4
5 Zunächst war nach Bestellung von einer Projektrealisierung innerhalb von 4-5 Wochen die Rede, d. h. Anfang Dezember. Der erste Wintereinbruch im Hochschwarzwald hat die Firma dann dazu bewegt, unser Projekt vorzuziehen und bereits am , natürlich im tiefsten Winter auf m ünn, wurde die Anlage in nur 2 Arbeitstagen bei widrigsten Wetterbindungen errichtet und ging am ans Netz. Der Schützenverein und die Mitglieder der Betreibergesellschaft waren sehr erfreut über die Kompetenz und Zuverlässigkeit der Fa. Solfis Solar, Herrn Schweizer und der Montagefirma Högg. Auch der GdP BW und vor allem Koll. Knospe darf ich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön aussprechen; einmal mehr hat sich die Mitgliedschaft in der GdP gelohnt. Vielen Dank nochmals und die besten Grüße aus dem Hochschwarzwald. Die Beschäftigten der Polizeidirektion Böblingen bitten die Digit@l Leserinnen und Leser um Unterstützung: Ferienwohnung im Raum Konstanz gesucht für erkrankten Kollegen Ein Kollege der Kriminalpolizei Böblingen ist an der tödlich verlaufenden Nervensystemkrankheit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) erkrankt. Der Kollege wird nur noch kurze Zeit zu leben haben, eine Hilfe ist nicht möglich. Der Kollege wird sich ab in Konstanz einer Reha-Behandlung unterziehen. Es ist sein Wunsch, dass er dabei von seiner Ehefrau und seinem Hund begleitet wird. Die Kollegen der PD Böblingen möchten ihm diesen Wunsch erfüllen. Wir suchen daher dringend eine Ferienwohnung/Einliegerwohnung für ca. 3-5 Wochen ab dem in Konstanz oder den Teilorten Dettingen, Wallhausen, Lützelstetten (auch Randlage möglich, Erdgeschoss erforderlich). Die Wohnung würde durch die Kollegen der PD Böblingen finanziert. Wir richten diese Bitte an alle Kollegen über alle polizeilichen Berufsverbände/Gewerkschaften/IPA, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und bitten um geeignete Verbreitung. Wir bedanken uns für die Unterstützung. Wer weiterhelfen kann, soll sich mit der Digit@l Redaktion, wolfgang.kircher@gdp-bw.de in Verbindung setzen. Wir danken jetzt schon für eure Mithilfe. Seite 5
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