GdP-Landesbezirke Bayern und Baden-Württemberg im intensiven Meinungsaustausch

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1 GdP-Landesbezirke Bayern und Baden-Württemberg im intensiven Meinungsaustausch Titting-Emsing. Die geschäftsführenden Landesvorstände der Gewerkschaft der Polizei aus Bayern und Baden-Württemberg haben sich zu einem intensiven Meinungsaustausch über aktuelle gewerkschaftspolitische Fragen in Titting-Emsing getroffen. Oben auf der Agenda standen dabei die Auswirkungen der Föderalismusreform und deren unterschiedliche Ausgestaltung in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg, der Unterstützungseinsatz von Bayern und Baden-Württemberg, anlässlich der Fußball-EM 2008 in Österreich und der Schweiz, die jüngste Entwicklung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen und die Auswirkungen der europäischen Arbeitszeitregelung für die Polizeien in beiden Bundesländern. Die Vorstände der GdP- Landesbezirke Bayern und Baden-Württemberg haben vereinbart, zukünftig noch enger zusammen zu arbeiten und auch hinsichtlich der Betreuung von polizeilichen Großeinsätzen eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten. Ausgabe Nr Unsere Themen: GdP-Landesbezirke Bayern und Baden- Württemberg im intensiven Meinungsaustausch (Seite 1) Urlaubsberechnung im Tarifbereich/Wechselschichtdienst (Seite 1-3) Tarifverhandlungen am 06./07. März 08 (Seite 3) Streifenwagen mit Erdgasantrieb (Seite 4) Rauchfrei und schlank (Seite 5) Angebot von PSW- Reisen GbR (Seite 5) Gut, dass es Sie gibt! Urlaubsberechnung im Tarifbereich/Wechselschichtdienst Immer wieder erreichen uns Fragen hinsichtlich der Veränderungen in der Urlaubsberechnung im Wechselschichtdienst laut TV-L. Im neuen Tarifrecht hat sich an der Urlaubsplanung und -gewährung überhaupt nichts geändert. Des Weiteren ist festzustellen, dass das Umrechnen von Urlaub in Stunden bei Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen Tel.: 07042/879-0 Fax: 07042/ Redaktion: Wolfgang Kircher Bilder, sofern nicht gekennzeichnet: 1 Seite 1

2 Tarifbeschäftigten laut TV-L nicht rechtens ist. Dies wäre nur dann möglich, wenn eine bessere Regelung seitens des Innenministeriums analog der Regelung für Beamten übernommen worden wäre. Nach 26 Abs. 1 TV-L sind Arbeitstage alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten. Die Protokollerklärung zu 26 Abs. 1 Satz 7: Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden, dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden. Von einem Rest bzw. wie dieser zu nehmen ist, ist hier nicht die Rede. Also muss nicht jeder Urlaub in zwei Teilen genommen werden. Schon in seinen Urteilen vom (1 AZR 476/54 AP Nr. 6 zu 611 BGB Urlaubsrecht und vom AZR 492/54 AP Nr. 15 zu 242 BGB Ruhegehalt hat das BAG die Meinung vertreten, nach deutschem Arbeitsrecht habe jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zugestanden - Recht auf Urlaub!! Grundsätzliche Neuorientierung des BAG: Es vertritt seit dem Urteil vom AZR 571/79 -AP Nr. 11 zu 3 BUrlG -die Meinung, der Urlaubsanspruch sei ein allein auf dem BUrlG beruhender Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der weder auf einer vorhergehenden Arbeit noch auf einem Erholungsbedürfnis aufbaue. Auch der 8. Senat hat die Grundsätze des 6. Senats unverzüglich übernommen. Sollte der Urlaub vom Vorgesetzten abgelehnt werden, ist der Personalrat zu beteiligen. Kommt eine Einigung nicht zustande, setzt der Dienststellenleiter im Rahmen seines Direktionsrechts den Urlaub fest. Die Festlegung ist gem. 315 BGB vorzunehmen. Dabei muss der Arbeitgeber das Interesse des Arbeitnehmers berücksichtigen. Es gibt nur ganze Urlaubstage; Bruchteile sind entweder auf- oder abzurunden; und stundenweise kommt im Tarifrecht schon gar nicht in Frage. Wenn 1 Runde Schichtdienst = 2 Tage sind und für diese Runde Urlaub beantragt wird, sind das zwei Urlaubstage. Beantrage ich am 2. Tag Urlaub also Früh- und Nachtdienst, ist das auch ein Tag Urlaub, egal wieviel Stunden. In der AzUVO 2 Abs. 1 steht folgendes: Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen Dienst zu leisten ist. Endet eine Dienstschicht nicht an dem Tag, an dem sie begonnen hat, gilt als Arbeitstag nur der Kalendertag, an dem sie begonnen hat. Genau dieser Satz steht auch in der TV-L -Kommentierung- und stand schon im BAT 15. Auch bei Teilzeitbeschäftigten sind alle Tage, an denen gearbeitet werden muss, Urlaubstage, egal wie viel Stunden an jedem Tag gearbeitet werden müssen. (Beispiel: Teilzeitbeschäftigung 24 Std. pro Woche an 5 Tagen = vier Tage je 5 Std., 1 Tag mit 4 Std. = bei einer 40. Jährigen 30 Tage Urlaub; jeder Arbeitstag ist auch ein Urlaubstag). Seite 2

3 Man kann und darf Tarifrecht einfach nicht mit Beamtenrecht oder den für Beamte geltenden Vorschriften gleichsetzen, denn Tarifrecht ist in der Wertigkeit als eigenständig zu betrachten. Zudem wurde es von zwei gleichberechtigten Tarifparteien ausgehandelt und nicht verordnet. Dies bedeutet auch, dass Interpretationen des Tarifrechts wenn überhaupt nur den Verhandlungspartnern zustehen. Christina Falk Tarifverhandlungen am 06./07. März 2008 Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Kommunen und Bund sind in der 5. Verhandlungsrunde gescheitert. Ein neues Angebot wurde nicht vorgelegt. Die Arbeitgeber rufen die Schlichtung an. Über die Schlichtungsempfehlung wird am 29. März 08 verhandelt. (Mitglieder der Großen Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei bei den Tarifverhandlungen: v.l.n.r. Christina Falk, Elke Seeberger; 2. Reihe: Carola Breunig; Erika Büttner; Sigrid Kahl (verdeckt); Vera Koch) Seite 3

4 Streifenwagen mit Erdgasantrieb Das Innenministerium Baden-Württemberg hat im Februar dem Polizeirevier Wolframstraße in Stuttgart einen erdgasgetriebenen VW-Touran 2,0 EcoFuel als neuen Streifenwagen zur Verfügung gestellt. Weitere Fahrzeuge dieses Typs werden bei Polizeidienststellen in Backnang, Lörrach, Rheinfelden, Waldshut-Tiengen und Mannheim gefahren. Insgesamt wurden 14 Fahrzeuge bestellt, die bis Anfang 2009 nach und nach zum Einsatz kommen. "Die erdgasbetriebenen Streifenwagen sollen auf ihre Verwendbarkeit unter den Belastungen des polizeilichen Alltagsbetriebes getestet werden", sagte Innenminister Rech am Mittwoch, 19. März 2008, in Stuttgart. Langfristiges Ziel sei es, auch mit dem Fuhrpark der Polizei durch Emissionsreduzierung zum Klimaschutz beizutragen sowie mit Verbrauchs- und Kostenreduzierung den Landeshaushalt zu entlasten. Die VW-Touran EcoFuel seien nach einer europaweiten Ausschreibung beschafft und für 36 Monate geleast worden. Aufgrund der noch nicht flächendeckenden Tankstellendichte hätten nur Dienststellen ein Testfahrzeug erhalten, in deren Nähe mindestens eine der circa 90 Erdgastankstellen Baden-Württembergs liegt. Zusatzinformationen: Der Touran EcoFuel ist ein vollwertiger Streifenwagen mit Erdgasantrieb und 80 kw. Er hat einen 18 Kilogramm fassenden Erdgastank, der eine Reichweite von rund 310 Kilometern garantiert. Zusätzlich ist ein Benzintank mit 13 Liter Inhalt an Bord, mit dem nach automatischer Aktivierung noch über 130 Kilometer zusätzlich zurückgelegt werden können. Die vier Erdgastanks sind platzsparend als Unterflurlösungen im Heckbereich integriert, so dass es im Innenraum zu keinerlei Einschränkungen kommt. Die Fahrleistungen mit einer Höchstgeschwindigkeit von circa 180 Kilometer pro Stunde und das Fahrverhalten entsprechen denen des vergleichbaren Dieselmodells; die Kraftstoffkosten liegen etwa 30 Prozent darunter. Auch ökologisch schlägt das Erdgasfahrzeug die herkömmlichen Antriebsarten, da wesentlich weniger Schadstoffe und nahezu keine Rußpartikel ausgestoßen werden. Quelle: Innenministerium Seite 4

5 Nur noch wenige Plätze frei!! Neuauflage des erfolgreichen Seminars Endlich ist es soweit! Nachdem eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen nach unseren letztjährigen Rauchfrei und schlank Seminaren um eine Neuauflage dieser Seminare gebeten haben, ist es uns nun endlich gelungen, unseren Referenten Manfred Weck erneut für ein Seminar in Baden-Württemberg zu gewinnen. Mittwoch, 7. Mai Uhr bis Uhr Tagungshotel Telekom in Stuttgart Anmeldung an: Angebot unseres Partners PSW-Reisen GbR Top Angebot Türkische Riviera Side Holiday Club Side Coast **** Doppelzimmer, all inklusive Abflüge: Stuttgart am und Woche AI ab 365,00 GdP-Mitglieder erhalten 5% Rabatt. Buchung und nähere Infos bei PSW-Reisen GbR, Maybachstr. 2, Eberdingen Telefon 07042/ ; Fax: 07042/ , info@psw-gbr.de Seite 5

6 Die wünscht allen Lesern Frohe Ostern! Seite 6

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