Arbeitgeber Info 08/2010

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1 Arbeitgeber Info 08/2010 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen Tvöd-informationen Durchführungshinweise zum TV-FlexAZ Aus der Rechtsprechung EU-Vertragsverletzungsverfahren

2 Inhaltsverzeichnis Überblick 4 I. Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungenvom 9. bis 11. August 2010 in Kleinmachnow 8 II. TVöD-Informationen 1. Unterzeichnung der Änderungstarifverträge in Umsetzung der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 27. Februar Durchführungshinweise zum Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ vom 27. Februar III. Für die Personalpraxis 1. Der Betriebsrat redet mit: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz Typische Fehler bei der Eingruppierung nach TVöD/TV-L vermeiden 60 IV. Aus der Rechtsprechung 1. Schichtarbeit und Schichtzulage Zulässigkeit einer Befristung zur Vertretung gem. 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 TzBfG Zahlung der Wechselschicht- bzw. Schichtzulage: Entgeltfortzahlung in den Fällen des 21 TVöD EU-Vertragsverletzungsverfahren zu 6 TV-EUmw/VKA 87 V. Der aktuelle Praxisfall Abmahnung 4 / Entfernung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 88 VI. Fachliteraturbesprechungen 94 VII. Anlagen 100 Impressum Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße Berlin Tel.: (030) Fax: (030) kontakt@kavberlin.de Schriftleitung: Claudia Pfeiffer Geschäftsführerin Gestaltung: HELDISCH.com Jahresabonnement: 229 Euro Bei Mitgliedern bereits im Jahresbeitrag enthalten Arbeitgeber Info KAV Berlin 08/2010

3 Überblick AG-Info Heft 8/2010 vom 31. August 2010 I. Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen vom 9. bis 11. August 2010 in Kleinmachnow Nachdem am 15./16. Juli 2010 in Frankfurt/Main ein Auftakttermin zu der Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen stattgefunden hat, in dem überwiegend Verfahrensfragen zur Struktur der Entgeltordnungsverhandlungen erörtert wurden, sind die Entgeltordnungsverhandlungen am 9. bis 11. August 2010 in Kleinmachnow fortgesetzt worden. In diesem Verhandlungstermin wurden insbesondere die Allgemeinen Eingruppierungsregelungen ( 12,13 TVöD), Fragen im Zusammenhang mit der Struktur der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe) sowie die Gliederung der neuen Entgeltordnung erörtert. Sowohl in den Verhandlungen als auch bei der Erstellung vorbereitender Papiere sind die inhaltlichen Unterschiede deutlich zu Tage getreten. II. TVöD informationen 1. Unterzeichnung der Änderungstarifverträge in Umsetzung der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 27. Februar 2010 In Umsetzung der Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 wurden die verschiedenen Änderungsvereinbarungen zwischenzeitlich unterzeichnet. 2. Durchführungshinweise zum Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ vom 27. Februar 2010 Wir geben Hinweise zu dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen TV FlexAZ. 4 08/2010 KAV Berlin Arbeitgeber Info

4 III. Für die Personalpraxis 1. Der Betriebsrat redet mit: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz Der Begriff Arbeitsschutz meint sämtliche Maßnahmen, Mittel und Methoden, die die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen schützen sollen. In diesem Kontext hat der Betriebrat umfangreiche Mitwirkungsrechte. Unternehmen sollten nicht nur den Umfang, sondern auch die Grenzen der Mitwirkung kennen, damit sie der Arbeitnehmervertretung in Verhandlungen Paroli bieten können. Julia Zange, LL.M. (Köln/Paris I), Maitre en droit, ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Arnecke Siebold, Frankfurt. 2. Typische Fehler bei der Eingruppierung nach TVöD/TV-L vermeiden TVöD und TV-L haben bisher das Eingruppierungsrecht ausgeklammert. Der jeweilige 12 ist daher noch nicht belegt. Die Eingruppierungsvorschrift soll im Zusammenhang mit der Entgeltordnung formuliert werden. Die Verhandlungen über die neuen Entgeltordnungen sind bislang allerdings noch nicht zum Abschluss gekommen. Die Tarifvertragsparteien sind sich aber darüber einig, dass die Grundsätze zur Eingruppierung aus 22 BAT im TVöD/TVL fortgelten und damit auch auf Arbeitertätigkeiten erstreckt werden sollen. Andreas Müller-Uri, Bonn Arbeitgeber Info KAV Berlin 08/2010 5

5 Überblick IV. Aus der Rechtsprechung 1. Schichtarbeit und Schichtzulage Urteile des BAG vom 8. Juli AZR 589/08 und vom 21. Oktober AZR 70/09 und 10 AZR 807/08 In diesen drei Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgerichts die Begriffe des Schichtplans nach 8 Abs. 6 i.v.m. 7 Abs. 2 TVöD und der Schichtarbeit nach 7 Abs. 2 TVöD konkretisiert. Das BAG weicht hierbei von der bisher von der VKA vertretenen Auffassung ab, wonach einerseits die Regelungen des BAT/BAT-O zur Schichtarbeit bei der Auslegung des 7 Abs. 2 TVöD weiter zu berücksichtigen sind und andererseits es für das Vorliegen von Schichtarbeit nicht ausreichend ist, einmal im Schichtplanturnus die Zeitspanne von 13 Stunden zu erreichen. 2. Zulässigkeit einer Befristung zur Vertretung gem. 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 TzBfG Urteil des BAG vom 14. April AZR 121/09 Das BAG hat mit Urteil vom 14. April AZR 121/09 über die Zulässigkeit einer Sachgrundbefristung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers gem. 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 TzBfG entschieden. 6 08/2010 KAV Berlin Arbeitgeber Info

6 3. Zahlung der Wechselschicht- bzw. Schichtzulage: Entgeltfortzahlung in den Fällen des 21 TVöD; Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2010 (10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09 und 10 AZR 570/09) Das BAG hat mit Urteil vom 26. März AZR 58/09 und in zwei weiteren Parallelverfahren entschieden, dass dem Beschäftigten die Wechselschicht- bzw. Schichtzulage auch dann zusteht, wenn er wegen Urlaubs oder aus anderen in 21 TVöD genannten Gründen die Voraussetzungen der Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit im zu betrachtenden Zeitraum nicht erfüllt hat und der Beschäftigte ohne die Arbeitsbefreiung die geforderten Schichten geleistet hätte. 4. EU-Vertragsverletzungsverfahren zu 6 TV-EUmw/VKA; Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 C-271/08 Mit Rundschreiben R 205/2010 vom 19. Juli 2010 hat die VKA über die Feststellung des EuGH im Urteil vom 15. Juli 2010 C-271/08 unterrichtet, wonach die Beschränkung des Durchführungsweges bei der Entgeltumwandlung ( 6 TV-EUmw/ VKA) einen Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung darstellt, soweit der für Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber maßgebliche Schwellenwert erreicht oder überschritten wird. V. der aktuelle praxisfall Abmahnung 4 / Entfernung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses In unserem vorletzten Beitrag hatten wir unter der Überschrift Abmahnung 3 / Arbeitsaufnahme nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage von einem Rechtstreit berichtet, in dem wir uns mit der Gegenseite auf eine Erledigung in der Hauptsache geeinigt hatten, obwohl das Gericht seine Auffassung zum Ausdruck gebracht hatte, dass die streitgegenständliche Abmahnung unwirksam sei. Wie kam es dennoch zu der einvernehmlichen Beendigung? Arbeitgeber Info KAV Berlin 08/2010 7

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