Seite 1. - Stoppt den Stellenabbau bei der Polizei - Ausgabe Nr
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- Sarah Burgstaller
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1 Ausgabe Nr Unsere Themen: Erste Aktionen (Seite 1) GdP gegen CSU Pläne zur Wehrpflicht bei der Polizei (Seite 2 ) Gravierende Fehler und unzumutbare Mängel beim G 8 Gipfel (Seite ) Unbegreiflich, ein Kommentar zum G 8 Gipfel ( Seite 3+4) 1 Foto : Timo Seidenspinner Am Samstag, dem fand in der Trinkhalle in Bad Wildbad der Bezirksparteitag der CDU Nordbaden statt. Der Bezirksparteitag ist das höchste Gremium der CDU Nordbaden. Bezirksvorsitzender ist Innenminister Heribert Rech. Weiterhin gehören dem Bezirksparteitag der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, sowie der sicherheitspolitische Sprecher, MdL Thomas Blenke an. Als Gastredner war Ministerpräsident Günther Oettinger eingeladen. Zu diesem Anlass sind auch der stellvertretende Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner und der stellvertretende Landesschriftleiter Wolfgang Kircher nach Bad Wildbad gefahren und haben vor dem Tagungszentrum demonstriert. - Stoppt den Stellenabbau bei der Polizei - Seite 1 GdP fordert Entsendegesetz für den Einsatz deutscher Polizisten in Krisengebieten (Seite 4 ) Erhöhung der Familienbezogenen Gehaltsbestandteile für dritte und weitere Kinder ( Seite 5 ) Gut, dass es Sie gibt! Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen Tel.: 07042/879-0 Fax: 07042/ info@gdp-bw.de
2 GdP gegen CSU-Pläne zur Wehrpflicht bei der Polizei: Freiberg: Polizeibehörde ist kein Taubenschlag Berlin, 24. September 2007: Mit harscher Kritik entgegnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) CSU-Plänen, wehrpflichtfähige junge Männer, die nicht bei der Bundeswehr Dienst leisten können, im Rahmen einer sicherheitspolitischbegründeten Dienstpflicht in Polizeibehörden unterzubringen. Polizisten seien Profis, die Tag für Tag schwere Arbeit leisten. Die Polizei brauche keine gut gemeinten Ratschläge, sondern ein Ende des rabiaten Personalabbaus. Seit 2000, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, seien Polizeistellen abgebaut worden. Freiberg: Der Vorschlag gehört in die Tonne und Auf Nimmerwiedersehen. Freiberg weiter: Seit Jahren wird die Polizei mit Stellenkürzungen und Einsparungen an allen Ecken und Kanten überzogen. Konsequenzen für die innere Sicherheit sind da unausweichlich. Hohe Kriminalitätsbelastungen, die täglichen Belästigungen, Bedrohungen, Störungen und nicht zuletzt die steigende Bedrohung durch terroristische Extremisten sind nun wirklich nicht dazu geeignet, die Endprofessionalisierung der Polizei betreiben zu wollen. Im Übrigen, so der GdP-Vorsitzende, sei eine Polizeibehörde kein Taubenschlag, in dem jeder mal für ein paar Monate Einsicht zum Beispiel in Ermittlungsakten nehmen könnte. Gravierende Fehler und unzumutbare Mängel GdP-Experten bereiteten G8-Einsatz nach Berlin, 25. September 2007: Gravierende Fehler in polizeistrategischen Planungen, falsche taktischen Entscheidungen und unzumutbare Mängel im Bereich Unterbringung und Verpflegung der rund Einsatzkräfte summieren sich in einer heute durch den Bundesfachausschuss Bereitschaftspolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) veröffentlichten intensiven Nachbereitung des G8-Einsatzgeschehens Anfang Juni in Heiligendamm. Polizistinnen und Polizisten waren während des mehrtägigen Einsatzes häufig Angriffsziel gewalttätiger Chaoten, die mit Pflastersteinen, Flaschen mit ätzenden Flüssigkeiten und anderen Wurfgeschossen Front machten. Sogar Massagebänder wurden zum Verschießen von Steinen als Schleudern zweckentfremdet. Diesen Umtrieben sei, so kritisierten die GdP-Experten, nur zugesehen worden. Im Vorfeld sei es zudem unterlassen worden, durch entsprechende Vorkontrollen und einem fundierten Kräftemanagement die Lage unter Kontrolle zu halten. Seite 2
3 In einem Fall sei eine Polizei-Einheit unverschuldet zwischen die Fronten zweier bis aufs äußerste gewaltbereiter Gruppen so genannter schwarzer Autonomer geraten. Auf den Hilferuf der Polizisten kam über Funk nur die lapidare Antwort zurück: Schlagen Sie sich zum Wasser durch. Dort steht ein Seenotkreuzer. Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: Wer solche Funksprüche loslässt, dem mangelt es offenbar an ausreichender Einsatzerfahrung. Massiv kritisiert wurde zudem die in stillgelegten ehemaligen Kasernen der Bundeswehr absolut unzureichende Unterbringung der Polizeikräfte. Teilweise hätten dort weder Duschen noch Toiletten funktioniert. Als größtenteils ungenießbar bezeichneten die Einsatzkräfte das durch Catering-Unternehmen gelieferte Essen. Freiberg: Kolleginnen und Kollegen, die Dienstzeiten von weit über 20 Stunden ohne Unterbrechung zu erbringen hatten, haben Anspruch auf eine vernünftige Verpflegung. Da darf es keine in Folie eingeschweißten Fleischstücke geben, die aussehen, wie aus der Gerichtsmedizin geklaut. Die GdP hat ihren Abschlussbericht an die Innenministerkonferenz weitergeleitet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Forderungen zu bestimmten Standards künftig einzuhalten seien. Der Abschlussbericht steht auf der GdP-Homepage zum Downloaden bereit. Unbegreiflich Polizeichaos beim G 8 Gipfel, ein Kommentar von Katja Bauer Wer den Bericht der Gewerkschaft der Polizei zum Einsatz von Heiligendamm liest, kann sich nur noch verwundert die Augen reiben. Da ist die Rede von Polizisten, die nicht einmal Landkarten und Funkgeräte hatten, die keine Anfahrtswege kannten und manchmal sinnlos von einem Ort zum anderen verlegt wurden. Vor allem aber ist die Rede von einer chaotischen Einsatzführung. Die Polizisten standen Leuten gegenüber, die ihnen halbe Gehwegplatten Foto : entgegenschleuderten und sie wussten nicht Bescheid über die Strategie ihrer Vorgesetzten. Sie zweifeln heute, dass es zu jenem Zeitpunkt überhaupt eine Strategie gab. Denn sie bekamen mitunter nur hilflose Antworten statt Hilfe. Seite 3
4 Die ungewohnt harte Kritik aus den eigenen Reihen beweist: Die Situation in Rostock war lebensgefährlich. Die Polizisten wurden einfach verheizt. Und Tausende von friedlichen Demonstranten wurden mitgefährdet. Vermutlich wird man am Ende einzelnen Polizeiführer verantwortlich machen. Aber die Politik hat in diesem Fall ihre Rolle gespielt. Wochen vor dem Gipfel war die Diskussion um die Sicherheit aufgeladen, wie selten, gab es Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Streit um den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Rostock war dagegen, kurz vor dem Gipfel, der Ort, an dem sich die internationalen Medien versammelten, der Ort, an dem dem friedlichen ein Forum gegeben werden sollte. Also setzt man auf Deeskalation. Und dies tat man so entschieden, dass es der Polizei offenbar nicht so einfach möglich war, die Vorzeichen der Gewalt, die schlichte Vorbereitung von Straftaten zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Die Reaktion kam verspätet. Es war bloßes Glück, dass nichts schlimmeres passiert ist. Quelle : Stuttgarter Zeitung vom GdP fordert Entsendegesetz für den Einsatz deutscher Polizisten in Krisengebieten Berlin, : Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert auch für den Einsatz von Polizeibeamtinnen und -beamten in Krisengebieten ein Mandat des deutschen Bundestages. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: Wir begrüßen es, dass sich der Deutsche Bundestag intensiv mit der Zukunft des deutschen Engagements in Afghanistan beschäftigt. Übersehen wird allerdings, dass auch eine Erhöhung der Polizeikontingente in der Diskussion ist, die immer gefährlicher werdende Situation meiner Kolleginnen und Kollegen in Afghanistan aber nirgendwo auf der Tagesordnung steht. Freiberg erinnerte an den Tod dreier deutscher Polizisten, die durch ein Bombenattentat ums Leben kamen. Während die Lage in den Krisengebieten immer kritischer werde, würden die Rufe nach einer Erhöhung der Zahl der eingesetzten Kräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Polizeien der Länder immer lauter. Freiberg: Die Polizei ist Teil der Zivilverwaltung und für den zivilen Aufbau in einem von Kriegshandlungen befriedeten Gebiet zuständig. Dieser Grundsatz darf nicht aufgeweicht werden. Wenn über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im höchsten deutschen Parlament entschieden wird, dann soll auch der Einsatz der Polizei durch ein Entsendegesetz vom Bundestag geregelt werden. Weiterhin muss die Entsendung von Polizeibeamtinnen und -beamten auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruhen. Seite 4
5 Erhöhung der familienbezogenen Gehaltsbestandteile für dritte und weitere Kinder Sandra Damm, Rechtsanwältin und Leiterin der GdP Rechtsabteilung Das LBV ist zur Zeit dabei den Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Bezahlung erhöhter familienbezogener Gehaltsbestandteile gestellt haben, auf der Grundlage des Urteils des VGH Baden- Württemberg vom Az.: 4 S 2289/05 Bescheide zu erteilen. Die vom VGH Baden-Württemberg vorgegebenen Berechnungen führen nach unseren bisherigen Kenntnissen nicht in allen Fällen zu Nachzahlungen. In allen bisher bekannten Bescheiden gewährt das LBV jedoch die Nachzahlung nur ab dem Haushaltsjahr in dem der Antrag gestellt wurde. Diese Entscheidung ist nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg so zu treffen, weil dieser die höhere Besoldung nur für zeitnahe Geltendmachung entschieden hat. Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei hat im Januar des Jahres 2007 durch Prof. Dr. Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder ein Gutachten erstellen lassen, dass genau diese Rechtsfrage betraf. Prof. Dr. Pechstein kam in seiner Bewertung zu einer gegenteiligen Auffassung. Er legt das Bundesverfassungsgerichtsurteil so aus, dass das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung nur für solche Ansprüche gelte, welche in der Zeit vor dem entstanden seien. Für die Zeit ab dem sei dagegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine entsprechende Bedingung nicht mehr zu entnehmen. Gegen eine in der Sache mit der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vergleichbare Entscheidung des OVG Saarland wurde beim Bundeserwaltungsgericht inzwischen mit GdP-Rechtsschutz Revision eingelegt. Weiter ist uns bekannt, dass zurzeit beim Bundesverwaltungsgericht (2 C und 2 C 28.07) eine Klage mit GEW-Rechtsschutz anhängig ist, in der die Frage geklärt wird, ob die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren anzuwenden ist. Aus den genannten Gründen ist zu prüfen, ob Widersprüche gegen die Bescheide des LBV erfolgversprechend sein können. Wir werden kurzfristig erneut berichten und ggf. einen Musterwiderspruch auf unserer Homepage zum Download einstellen. Seite 5
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