30. Oktober :00-14:00 Uhr Innenministerium Baden-Württemberg Ausgabe Diskussionsveranstaltung
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- Damian Schäfer
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1 Newsletter der Gewerkschaft der Polizei Maybachstraße 2, Eberdingen Ausgabe In dieser Ausgabe Diskussionsveranstaltung am Eine Million Einsatzstunden mehr für die Polizei Hans-Jürgen Kirstein jetzt in Friedrichshafen Rockerkostüme bleiben auch weiterhin erspart EuGH-Rechtssprechung zu Urlaubsanspruch Herausgeber GdP-Landesbezirk BW e.v. Maybachstraße Eberdingen Telefon (07042) digital@gdp-bw.de Internet Bilder fotolia, GdP; 30. Oktober :00-14:00 Uhr Innenministerium Baden-Württemberg Diskussionsveranstaltung zum Thema Gewalt gegen Polizeibeamte auf Grundlage der Ergebnisse der Studie des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) Das Innenministerium hat den dienstlichen Charakter dieser Veranstaltung festgestellt. Auf Grund der Parksituation am Innenministerium empfehlen wir dringend, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Bei der Anfahrt mit Dienstfahrzeugen können Parkmöglichkeiten beim PP Stuttgart zur Verfügung gestellt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben, mit welcher Fahrzeuggröße (Dienstfahrzeug) ihr ggfls. anreist, damit entsprechender Parkraum reserviert werden kann.
2 Die Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg lädt alle aktiven Kolleginnen und Kollegen ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, sofern es dienstlich möglich ist. Das Landespolizeipräsidium stuft die Veranstaltung als Veranstaltung mit dienstlichem Charakter ein, sodass eine Teilnahme in der Dienstzeit im Rahmen der Möglichkeiten zulässig ist. Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht an eine Mitgliedschaft in der GdP gebunden. Anmeldung bitte an Eine Million Einsatzstunden mehr für die Polizei bei Fußballspielen Die Belastung der Polizei bei Fußballspielen der ersten und zweiten Bundesliga hat nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen Jahrzehnt massiv zugenommen. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: Die Zahl der Einsatzstunden ist von rund in der Saison 2002/03 auf mehr als 1,9 Millionen in der vergangenen Saison 2013/14 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden rund Stellen abgebaut. Die Polizei schafft das nur, wenn sie andere Aufgaben vernachlässigt. Die gerade bekannt gewordenen Fakten rund um das Fußballgeschehen seien erschreckend. Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender und zuständig für länderübergreifende Polizeieinsätze: Die neuen Zahlen bestätigen die Forderungen der GdP, gegen Sport-Gewalttäter konsequent vorzugehen und nach Möglichkeit, zeitnah wirksame Strafen gegen identifizierte Straftäter auszusprechen. Allein die drastischen Steigerungsraten bei Körperverletzungsdelikten (911 in 02/03 auf 2.018), Landfriedensbruch (217 auf 460) und Sachbeschädigung (352 auf 624), wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison 2013/14 hervorgeht, zeigten, so Radek, das hohe Gewaltpotenzial einer kleinen Gruppe sogenannter Fußballfans. GdP-Vorsitzender Malchow: Leidtragende dieser Gewaltbereitschaft sind meine Kolleginnen und Kollegen. Die Zahl der bei Fußballspielen verletzten Einsatzkräfte hat sich in über zehn Jahren versiebenfacht. Die Rädelsführer und Intensivtäter der Fußballgewalt, so Malchow, seien der Polizei überwiegend bekannt. Daher fordere die GdP eine in den Polizeigesetzen der Länder harmonisierte Standardmaßnahme sogenannter Meldeauflagen gegenüber Fußballchaoten. So kann es gelingen, diejenigen Personen, die über einen längeren Zeitraum immer wieder mit Straftaten rund um das Fußballgeschehen aufgefallen sind und von denen daher, je nach Lageeinschätzung, eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, vom Fußball fern zu halten, sagte der GdP-Vorsitzende am Montag in Berlin. Seite 2 vom
3 Stellvertender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei ist bei der Prävention in Friedrichshafen angekommen Der Stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein, zieht nach der Sommerpause ein Resümee von seinen ersten Eindrücken an seiner neuen Dienststelle in Friedrichshafen. Ich habe von der Polizeireform profitiert!. Kirstein weiter, Durch das Interessenbekundungsverfahren der Polizeireform habe ich die Chance bekommen, mich beruflich zu verändern und in Heimatnähe versetzt zu werden. Als Mitglied in verschiedenen Personalratsgremien besucht Kirstein derzeit verschiedene Dienstzweige und orte, um sich ein Bild von seinem neuen Polizeipräsidium Konstanz zu machen. Hierbei stoße ich auf verschiedene Stimmungslagen. Kirstein erläutert weiter, dass von sehr zufrieden bis total unzufrieden alles vertreten ist. Individuell sind die Probleme verschiedenster Art. Wir sind nicht besser, weil wir größer sind! Wir sind größer, weil wir besser sind! Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheitsund Gesellschaftspolitik. Was am meisten geäußert wird ist der Personalmangel und die Arbeitsverdichtung. Die von der Landesregierung versprochene Basisverstärkung ist laut Aussagen der Kollegen und Kolleginnen nicht angekommen und somit eine Verstärkung der Schichten auch nicht spürbar. Positiv wird inzwischen gesehen, dass die Stelle des Polizeipräsidenten mit Polizeipräsident Falk besetzt worden ist. Es sei spürbar, dass die Präsidiumsleitung präsent ist und notwendige Entscheidungen zeitnah getroffen werden. NEWSLETTER - ANMELDEN UND GEWINNEN! Du möchtest über die neuesten Meldungen und Beiträge auf POLIZEIPRAXIS.DE informiert werden? Dann melde Dich noch heute für den Newsletter an! Unter allen Anmeldungen, die zwischen dem und erfolgen, verlosen wir zwei Primaloft Jacken Peak Strom von Windhook, einer Marke der LHD Group! Anmeldung möglich unter Die Internetapotheke der GdP Seite 3 vom
4 GdP: Rockerkostüme bleiben der Öffentlichkeit weiterhin erspart Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass die gefährlichsten Rockerbanden auf ihre Kostümierung mit sogenannten Kutten auch weiterhin in der Öffentlichkeit verzichten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Berichten des NDR über die Verfassungsbeschwerde eines Mitgliedes der Hells Angels gegen das Kuttenverbot nicht zur Entscheidung angenommen, womit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg nicht mehr angefochten werden kann. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: Damit müssen die Mitglieder dieser kriminellen Banden auf das Machtgehabe mit ihren Insignien verzichten. Das ist ein harter Schlag gegen die Rockerszene und nicht nur gegen die Hells Angels. Auch gegen Ortsvereine der konkurrierenden Bandidos wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die juristisch exzellent begründeten Entscheidungen der Hamburger Richter haben vielen Bundesländern die Grundlage geliefert, ähnliche Verbote auszusprechen. Der berühmte geflügelte Totenkopf und der rot-weiße Schriftzug sind nicht nur auf den Lederwesten, sondern auch an Clubhäusern und Motorrädern verboten. Auch entsprechende Tätowierungen dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr gezeigt werden. Nicht verpassen: Landespolizeiball in Ludwigsburg Karten unter Seite 4 vom
5 EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 03.Mai 2012, Az. C-337/10) erfordert Umdenken bei den Arbeitgebern Der EuGH hat in seinem Urteil, betreffend die Richtlinie 2002/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG), entschieden, dass eine Beamtin/ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung hat, wenn er/sie einen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht wahrnehmen konnte. Diese Rechtsprechung ist nunmehr von Bund und Ländern ins nationale Recht (Beamtengesetze, Urlaubsrecht ) umzusetzen. Das Saarland hat nun begonnen, das EuGH-Urteil umzusetzen. Der saarländische Gesetzgeber hat hierzu in den momentan im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindlichen, voraussichtlich am 11. November 2014 zu verabschiedenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften (Landtags-Drucksache 15/1056) als Konsequenz aus der Rechtsprechung des EuGH in 82 SBG -neu- eine Ermächtigungsgrundlage zur finanziellen Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaubs aufgenommen, mit der die Voraussetzung dafür geschaffen wird, die Urlaubsverordnung um eine entsprechende Abgeltungsvorschrift zu ergänzen. 82 SBG lautet demnach künftig (neue Passage in Fettdruck): (1) Beamtinnen und Beamten steht alljährlich ein Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu. Die Erteilung und Dauer des Erholungsurlaubs sowie die Voraussetzungen und den Umfang einer finanziellen Abgeltung regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. Indes hilft die saarländische Landesverwaltung (Ministerium für Inneres und Sport - MFIS) Anträgen von Betroffenen derzeit auch schon unabhängig von der v.g. Regelung ab, indem sie Anträgen auf finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs auf Basis des Urteils des BVerwG vom 31. Januar 2013, Az. 2 C 10.12, wonach sich der Anspruch auf finanzielle Abgeltung des aus Krankheitsgründen nicht genommenen Mindesturlaubs unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ergibt, nachkommt. Dies geschieht dadurch, dass das MFIS die entsprechenden (formlosen) Anträge bescheidet, den in Tagen bis auf zwei Dezimalstellen errechneten Abgeltungsanspruch (z.b. 11,67 Tage) beziffert und eine Rechtsmittelbelehrung erteilt, jedoch hinsichtlich des sich daraus errechnenden (besoldungsgruppenabhängigen) Betrages sowie dessen Auszahlung einen gesonderten Bescheid des Landesamtes für Zentrale Dienste (Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle) ankündigt. Außerdem wird in den Bescheiden ergänzend ausgeführt, dass der Abgeltungsanspruch nur für den unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub von vier Wochen besteht und dass ein darüber hinaus gehender Erholungsurlaub und ein Schwerbehindertenzusatzurlaub nach 125 SGB IX vom Abgeltungsanspruch nicht erfasst werden (BVerwG vom , 2 C 10/12). Aus Baden_Württemberg ist noch keine Aktivität in dieser Hinsicht erkennbar. Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner wird diesbezüglich beim Innenministerium vorstellig. Wir berichten über die weitere Verfahrensweise. Seite 5 vom
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Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:
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