BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12. November 2015: Lohnungleichheit in den Jobcentern Unterschiede in der Bezahlung zwischen städtischen und BA-Angestellten beseitigen! Drs. 21/1996 Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 12. November 2015 die Drucksache 21/1996 angenommen und damit folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen: Der Senat wird ersucht, 1. Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) verringert werden kann. 2. der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2015 zu berichten. Die Senatorin der, Frau Dr. Melanie Leonhard, hat mir dazu das in der abgedruckte Schreiben vom 12. Juli 2017 übermittelt und mich über den derzeitigen Stand informiert. Carola Veit Präsidentin

2 Drucksache 21/9851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Freie und Hansestadt Hamburg Postfach , D Hamburg An die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Frau Carola Veit Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D Hamburg Telefon /2 Telefax Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 12. Juli 2017 Bürgerschaftliches Ersuchen vom , BüDrs. 21/1996 Lohnungleichheit in den Jobcentern Sehr geehrte Frau Veit, die Bürgerschaft hat den Senat mit der Drucksache 21/1996 am ersucht, Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten von FHH und Bundesagentur für Arbeit bei Jobcenter team.arbeit.hamburg verringert werden kann. Wie bereits mit Drucksache 21/4532 berichtet, ist der einzig denkbare Weg für eine Lohnangleichung bei den Angestellten eine Erhöhung der Tarifentgelte entweder durch Änderung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) oder durch eine in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einvernehmliche übertarifliche Leistung. Ein Handeln der FHH ohne Einvernehmen mit der TdL wäre tarifpolitisch nicht vertretbar. Daher haben Herr Staatsrat Pörksen und ich im Januar und November 2016 unsere Amtskolleg/innen in den Ländern und im Bund auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, der sich aus der Ungleichheit der Lohnunterschiede der Angestellten ergibt. Ergebnis des Austauschs mit diesen Ländern war die Absprache, dass die FHH bei den Finanzressorts der Länder und den Länder-Vertretern in der TdL sondiert, ob und in welcher Ausgestaltung eine Erhöhung des Tarifentgeltes nach TV-L für kommunale Angestellte in ge- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ meinsamen Einrichtungen unterstützt würde. Die FHH solle das Thema auch weiterhin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ansprechen. Im Gespräch mit dem Bund konnte erreicht werden, dass der Bund auch höhere kommunale Personalkosten als Verwaltungskosten der Jobcenter anerkennen und diese damit zu 84,8% tragen würde. Jedoch möchten die Flächenländer unter den Mitgliedern der TdL nur im Einvernehmen mit den Verbänden der kommunalen Arbeitgeber (VKA) handeln. Diese wiederum befürchten, dass höhere Entgelte für die kommunalen Angestellten in den Jobcentern das Gefüge des in den Kommunen der Flächenländer anzuwendenden Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) gefährden könnte und lehnen sie aus diesem Grund ab. Diesen Bedenken haben sich nun die Flächenländer angeschlossen. Unsere intensiven Bemühungen für höhere kommunale Entgelte in den Jobcentern sind deshalb leider ohne Erfolg geblieben. Herr Staatsrat Pörksen hat dieses Ergebnis den Hamburgischen Beschäftigten bei Jobcenter team.arbeit.hamburg in einem Schreiben mitgeteilt (s. ). Nichtsdestotrotz bleibt die Problematik bestehen. Wir haben daher gegenüber dem BMAS die Gründung einer Expertengruppe angeregt, die sich mit den Auswirkungen und Lösungsmöglichkeiten befassen soll. Auch der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wurde von mir und dem Ersten Bürgermeister für die Thematik sensibilisiert und hat sich u.a. auf meine Bitte mit einem Schreiben an das BMAS und den Verband der kommunalen Arbeitgeber gewandt und die Hamburger Lösungsvorschläge bestärkt. Sofern hier in der kommenden Legislaturperiode auf Bundesebene weitere Ergebnisse erreicht werden, informiere ich Sie gern erneut zum Sachstand. Mit freundlichen Grüßen 3

4 Drucksache 21/9851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Freie und Hansestadt Hamburg Postfach , D Hamburg An alle Kolleginnnen und Kollegen der Freien und Hansestadt Hamburg bei Jobcenter team.arbeit.hamburg Staatsrat Jan Pörksen Hamburger Straße 47 D Hamburg Telefon /51 Telefax Jan.Poerksen@basfi.hamburg.de Hamburg, den Unterschiedliche Bezahlung bei Jobcenter team.arbeit.hamburg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie heute über das Ergebnis unserer Bemühungen unterrichten, eine Angleichung Ihrer Bezahlung an die Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen der BA zu erreichen. Weil für Sie der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und das Besoldungsgesetz des Landes Hamburg gelten, erhalten Sie für Ihre Arbeit die Bezahlung entsprechend der Tätigkeit von Kolleginnen und Kollegen der FHH, die z.b. im SGB XII tätig sind. Die Beschäftigten der BA werden nach ihrem Tarifvertrag entlohnt und erhalten mehr Geld. Daher wurde Ihnen im vergangenen Jahr zugesagt, nach Möglichkeiten zu suchen, um die Vergütung im Jobcenter zu verbessern. Mit diesem Brief möchte ich Sie persönlich informieren, was seitdem konkret unternommen wurde. Wir haben die Lohnungleichheit in den über 300 gemeinsamen Einrichtungen im Bundesgebiet in Gesprächen mit politischen sowie tarifvertraglichen Partnern zum Thema gemacht. Zunächst haben wir wiederholt den Dialog mit den Arbeits- und Sozialministern der Länder und des Bundes gesucht. Auch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Es folgten Erörterungen mit dem Deutschen Städtetag und der Tarifgemeinschaft der Länder und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber, um mit den Spitzen der für uns geltenden Tarifpartner über unsere Lösungsvorschläge zu sprechen. Im Detail haben wir folgende Lösungsansätze geprüft: - Haustarifvertrag, - Anhebung der Gehälter mit dem geltenden Tarifvertrag TV L, - Änderung des Tarifvertrages. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Ein Haustarifvertrag für das Jobcenter scheitert daran, dass gemeinsame Einrichtungen nicht arbeitgeberfähig sind. Auch eine Anhebung der Gehälter (z.b. die Bezahlung nach E 10 statt E 9) nach dem TV-L ist nicht möglich. Höhergruppierung und Zulagen wären Verstöße gegen den Tarifvertrag. Zwar gibt es unter den Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Gemeinde, die ihre 15 Beschäftigten beim Jobcenter nach E 10 höher gruppiert hat. Eine andere Gemeinde zahlt dort eine Zulage nach E 10. Beides verstößt aber nach einhelliger Auffassung gegen den Tarifvertrag. Das ist für Hamburg kein gangbarer Weg. Hamburg arbeitet in der Tarifgemeinschaft der Länder mit 14 weiteren Bundesländern zusammen. Diese würden einen Vertragsbruch nicht hinnehmen. Damit wäre die Sicherheit gefährdet, die der TV-L nicht nur Ihnen, sondern auch den anderen rund Angestellten der FHH gibt. Deshalb kann und wird Hamburg keinen Alleingang machen, sondern sich weiterhin an den Tarifvertrag halten. Darüber kann sich Hamburg auch nicht mit dem Argument hinwegsetzen, dass das Gebot der Gleichbehandlung erfordere, ihre Angestellten bei t.a.h nach dem Tarifvertrag der BA zu bezahlen. Denn lt. einem kürzlichen Urteil des Bundesarbeitsgerichts richtet sich der Gleichbehandlungsanspruch der kommunalen Mitarbeiter im Jobcenter auf Gleichbehandlung im Verhältnis zu den Beschäftigten in der Kernverwaltung der Kommune. Damit bliebe nur eine Änderung des Tarifvertrages der Länder. Für eine Vertragsänderung bräuchten wir Verbündete in den 14 anderen Bundesländern, die unser Interesse teilen. Diese Verbündeten haben wir gesucht: Leider hat sich gezeigt, dass wir weder im Länderkreis noch bei den kommunalen Arbeitgebern hierfür Unterstützung finden. Wir hatten Ihnen zugesagt, alles zu versuchen, um den Tarifvertrag zu ändern und für eine gleiche Bezahlung einzutreten. Wir haben uns in den vergangenen Monaten sehr dafür eingesetzt, ich habe auch persönlich zahlreiche Gespräche geführt. Im Ergebnis hatten wir leider keinen Erfolg, denn Hamburg kann hier alleine nichts ausrichten, sondern ist auf die Unterstützung der anderen Länder bzw. der Tarifpartner angewiesen. Insofern bedaure ich sehr, dass ich Ihnen keine andere Nachricht überbringen kann. Mit freundlichen Grüßen 5

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