KONZEPTION UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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1 KINDER- UND JUGENDHILFE Potsdam Potsdam - Mittelmark Märkisch - Oderland Teltow - Fläming KONZEPTION UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG Domizil Leuchtturm ggmbh Milieutherapeutische Jugendwohngruppe Leuchtturm in Potsdam WIR GEBEN ORIENTIERUNG

2 Inhalt Seite A. Konzeption der Jugendwohngruppe Leuchtturm Beschreibung und Grundsätze der Arbeit Aufnahmekriterien Gruppenkonstellation Aufnahmeverlauf und Eingewöhnungsphase Elternarbeit Ausbildungsbereich Das Mitarbeiterteam Entlassung und Übergangsbetreuung... 6 B. Leistungsbeschreibung Rechtsgrundlage Fachliche Ausrichtung Methodische Grundlage Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule und Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung Personal Leistungen der psychologischen und pädagogischen Fachkräfte Inhalte der Arbeit der Leitung und Verwaltung Sonderaufwendungen im Einzelfall Individuelle Sonderleistungen Leistungsbereich Schule Leistungsbereich Ausbildung Qualitätsmanagement Kontakt und Ansprechpartner

3 A. Konzeption der Jugendwohngruppe Leuchtturm 1. Beschreibung und Grundsätze der Arbeit Die therapeutische Jugendwohngruppe Leuchtturm in der Blumenstr. 13 in Potsdam gehört zum Jugendhilfeangebot der Domizil Leuchtturm ggmbh. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit ist milieutherapeutisch und lebensweltorientiert. Die Elternarbeit basiert auf systemischen Sichtweisen. Unsere Betreuung und Förderung verstehen wir als familienergänzend. Es werden psychosozial schwer belastete Mädchen und Jungen ab 15 Jahren, aber auch junge Erwachsene im Rahmen der Jugendhilfe nach 34, 35a und 41 KJHG betreut. Die Wohngruppe bietet einen Entwicklungsraum an, um Belastungen, Problemkonflikte und Verletzungen im schulischen, familiären, emotionalen und sozialen Bereich, die die Jugendlichen im Laufe ihrer bisherigen Sozialisation erfahren haben, aufzufangen, auszugleichen und den jungen Menschen eine gute (möglichst "normale") Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Jugendlichen an die eigene Verselbständigung heranzuführen und ihnen ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft nach Ablauf der Betreuung zu erleichtern. Auf die alltägliche Erziehungsarbeit bezogen heißt das, die Jugendlichen sollen lernen: den Alltag selbständig zu strukturieren und den Haushalt zu organisieren, sich und ihre Geschichte anzunehmen, sich an allgemein gültigen Werten und Normen der Gesellschaft zu orientieren, mit den zur Verfügung stehenden Finanzen hauszuhalten, sich mit amtlichen Vorgängen auseinanderzusetzen und im Umgang mit Behörden eigene Interessen wahrzunehmen, Beziehungen einzugehen und sich in der Gruppe sozial zu verhalten, sich in täglichen Auseinandersetzungen im Sinne von Rücksicht, Durchsetzung und Kompromiss zu üben, sich selbst in ihrem persönlichen Bereich zu pflegen, sich um/in schulische(r) und berufliche(r) Ausbildung zu bemühen. Auf der Basis eines individuell festgelegten Hilfeplanes für jeden einzelnen jungen Menschen (gem. 36 KJHG) bieten wir eine ganzheitliche Betreuung an. Das bedeutet: Betreuung rund um die Uhr die Jugendlichen werden hinsichtlich ihrer gesamten Persönlichkeit gefördert, in dem Sinne, dass wir unsere Aufmerksamkeit all ihren Lebenszusammenhängen widmen. Wir arbeiten mit dem Bezugserziehersystem. Der Rahmen der Wohngruppe besteht aus klaren Strukturen, Regeln, Ritualen und Rhythmen. 2. Aufnahmekriterien In unserer Wohngruppe werden Jugendliche in der Regel bis zu ihrer Verselbständigung betreut. Das Mindestaufnahmealter beträgt 15 Jahre. Die Jugendlichen sollten sich auf ein Betreuungszeitraum von wenigstens 1 Jahr einlassen. Wir gehen davon aus, dass jeder Jugendliche freiwillig zu uns kommt, sofern man in der Fremdunterbringung überhaupt von Freiwilligkeit sprechen kann. Die Jugendlichen sollen, wenn möglich, Alternativen zur Verfügung haben, die es ermöglichen, sich für uns oder eine andere Einrichtung zu entscheiden. Zur Verselbständigung nehmen wir Ju- 3

4 gendliche auf, die trotz ihres Alters noch nicht in der Lage sind, eine eigene Wohnung zu bewohnen. Die Aufnahme älterer Jugendlicher aus unserer Einrichtung in Reetz dient der Verselbständigung bei gleichzeitig intensiver Betreuung. Wir können keine Jugendlichen aufnehmen, die (schwer) abhängig von Rauschdrogen sind, da die Therapie einer derartigen Abhängigkeit den Rahmen unserer Möglichkeiten sprengt. Wir setzen bei Jugendlichen Schul-, Ausbildungs- und/oder Arbeitsfähigkeit im weitesten Sinne voraus. Wir können keinen Schulersatz bieten. Jugendlichen, die im Betreuungszeitraum schulunfähig werden, können unter Umständen auch über längere Zeiträume entsprechende schulersetzende Angebote im Rahmen unserer Einrichtung gemacht werden. 3. Gruppenkonstellation Das Alter der Gruppenmitglieder beträgt in der Regel Jahre, in Ausnahmefällen darüber hinaus. Wir achten darauf, dass die Gruppe gut zusammenpasst. Jeder Jugendliche bewohnt ein Einzelzimmer. Die Gruppenstärke beträgt 6 Jugendliche. 4. Aufnahmeverlauf und Eingewöhnungsphase Eine Entscheidung über die Aufnahme von Jugendlichen setzt die Kenntnis der vorhandenen Unterlagen über den Lebensweg und die spezifische Problematik der Jugendlichen voraus. Vor Beginn eines Gespräches mit den Jugendlichen sollten alle Mitarbeiter sich anhand der Unterlagen informieren können. Wir gehen davon aus, dass ein erstes Kennenlerngespräch mit den aufzunehmenden Jugendlichen in der Wohngruppe möglichst unter der Beteiligung der Eltern und/oder des Jugendamtes stattfindet. Die Jugendlichen bzw. die Familie haben einerseits die Möglichkeit die Wohngruppe und Bewohner kennenzulernen, andererseits macht der/die Jugendliche einen ersten Schritt auf die Gruppe zu und bekommt einen Eindruck, was ihn erwartet. Bestehen Unsicherheiten über die Aufnahme seitens der Mitarbeiter oder des Jugendlichen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit des näheren Kennenlernens im Rahmen eines Probewohnens. Ist danach von Seiten des Jugendlichen, seiner Familie, des Jugendamtes und der Wohngruppe eine Entscheidung für die Wohngruppenbetreuung gefallen, findet meist ein Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt. Die Hilfeplanung wird in der Regel halbjährlich fortgeschrieben. Um den Jugendlichen ein Einlassen auf die Gruppe und eine spätere Identifikation mit dieser zu erleichtern, geben wir ihnen gerade in der ersten Zeit starke Orientierungshilfen. Wir nennen diese Zeit "Eingewöhnungsphase" und gehen dabei von einem Zeitraum von 2-3 Monaten aus, in der der Jugendliche in seinem Alltag besonders intensiv begleitet wird. Allerdings erfährt er in dieser Zeit im Vergleich zu Gruppenmitgliedern, die länger bei uns sind, wichtige Regeln und einschränkende Bedingungen: Der Jugendliche wird nicht über 18 Uhr hinaus ohne Genehmigung des Erziehers die Gruppe verlassen dürfen. Gruppenunternehmungen sind in dieser Zeit unbedingt verpflichtend. Familiäre Kontakte und Kontaktaufnahme zu ehemaligen Freunden finden primär in der Gruppe statt. Die Verpflichtung von Einkauf, Essen-Kochen, gemeinsamen Essen, das Wäschewaschen sowie Aufgaben im Rahmen der Hausreinhaltung finden während dieser Zeit im Zusammenwirken mit den Betreuern statt. Der Jugendliche hat noch keinen eigenen Etat. Seine Taschengeldverwaltung übernehmen die Betreuer zusammen mit dem Jugendlichen; in der Regel wird das Taschengeld in Wochenraten ausgezahlt. Über die normalen Gesprächskontakte hinaus findet einmal wöchentlich ein besonderes Gespräch zwi- 4

5 schen dem Jugendlichen und seinem Bezugsbetreuer statt. Ist dies gewünscht und möglich, gibt es einen Hausbesuch des Bezugsbetreuers in der Familie des Jugendlichen, um einen Grundstein für eine gute Zusammenarbeit mit der Familie zu legen. Erfahrungsgemäß ist es besonders in der Eingangsphase wichtig, dass die Betreuer auf ein konsequentes Einnehmen der Erwachsenenrolle gegenüber dem Jugendlichen bedacht sind. Der Erwachsene soll gesprächsbereit sein, dem Jugendlichen aber auch deutlich machen, dass es Entscheidungen gibt, die nicht immer wieder neu diskutiert und in Frage gestellt werden können. Die Eingewöhnungszeit endet mit einem Gespräch im Rahmen der Gesamtgruppe und des Erzieherteams über die oben genannten Punkte mit der Frage, wie der Eingewöhnungsprozess verlaufen ist. Es ist vor allem darauf zu achten, dass sich der Jugendliche auch selbstkritisch mit dieser Frage auseinandersetzt. Der Jugendliche und sein Bezugsbetreuer schließen am Ende der Eingewöhnungsphase eine pädagogische Vereinbarung, die Grundlage für die pädagogische Arbeit mit dem jungen Menschen ist und nach längerer Zeit oder im Krisenfall verändert werden kann. 5. Elternarbeit Zu Beginn der Einführungszeit findet mit den Eltern ein gemeinsames Gespräch statt, in dem über die künftige Zusammenarbeit gesprochen wird. Dieses Gespräch ist nicht identisch mit dem Hilfeplangespräch. Die weitere Zusammenarbeit mit den Eltern - Familiengespräche, Hausbesuche, Kontaktregelungen - wird bestimmt von der vorliegenden Problematik, unseren Aufträgen, den Wünschen und Notwendigkeiten des Jugendlichen und seiner Familie. Es ist uns sehr wichtig, mit den Eltern gut zusammenzuarbeiten. 6. Ausbildungsbereich Wir gehen davon aus, dass die Jugendlichen in der Lage sind, einer Ausbildung oder Arbeit nachzugehen. Zu Beginn der Einführungszeit findet ein Gespräch in der Schule bzw. am Ausbildungsplatz statt, in der über Anforderungen und die Begleitung durch die Betreuer gesprochen wird. In regelmäßigen Abständen halten die Erzieher Kontakt zur Schule und zur Ausbildungsstelle. In Abhängigkeit von der individuellen Situation überprüfen wir zusammen mit den Jugendlichen welche Schul- oder Ausbildungsart uns für geeignet erscheint. 7. Das Mitarbeiterteam Das Mitarbeiterteam setzt sich zusammen aus drei Sozialpädagogen und Erziehern. Daneben gibt es eine halbe Stelle für einen Psychologen. Es findet ein wöchentlicher Austausch in der Mitarbeiterbesprechung statt. 14-tägig wird mit der pädagogisch- therapeutischen Leitung in einer Fallbesprechung die jeweils aktuelle Situation, Problemlage und Erziehungsplanung einzelner Jugendlicher besprochen. In regelmäßigen Abständen nutzt das Team die Möglichkeit einer Supervision, die wir im Sinne einer effektiven Teamarbeit für absolut notwendig erachten. Nach Interessenlage und Möglichkeit nutzen die Mitarbeiter interne sowie externe Fortbildungsangebote. Die Jugendlichen werden von allen Mitarbeitern gleichermaßen betreut. Um den einzelnen Jugendlichen keinem Beziehungswirrwarr auszusetzen, wird ihm ein Bezugserzieher zugeordnet. Auf ihn kann sich der Jugendliche besonders beziehen, er nimmt mit ihm und für ihn die Außenkontakte wahr, ist maßgeblich an der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie beteiligt, kümmert sich um 5

6 die schulische Begleitung. Zu ihm entwickelt sich meist mit der Zeit ein besonderes Vertrauensverhältnis, oft werden in dieser Beziehung auch besondere Konflikte ausgetragen. 8. Entlassung und Übergangsbetreuung Die Entlassung eines Jugendlichen hängt ab vom Alter, der Stabilität des Jugendlichen bzw. seinem Entwicklungsstand im Hinblick auf eine selbständige Lebensführung und dem geeigneten Ende der Förderungsmaßnahme, das in der Hilfeplanung festgelegt wird. Jungen Menschen, deren Selbständigkeitsentwicklung nach vorangegangener Wohngruppenbetreuung soweit fortgeschritten ist, dass sie eine eigene Wohnung beziehen können, wird eine Übergangsbetreuung durch ihre Betreuer angeboten. B. Leistungsbeschreibung 1. Rechtsgrundlage 34, 35, 35a, 41 KJHG und ein entsprechender Hilfeplan gemäß 36 KJHG 2. Fachliche Ausrichtung milieutherapeutisch, lebensweltorientiert Familienergänzend, systemische Sichtweise 3. Methodische Grundlage Bezugsbetreuersystem Äußerer haltgebender Rahmen: Gruppenregeln, individuelle Regeln, strukturierter Tagesablauf, Rituale und Routinen, Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit, aber auch mit zunehmendem Entwicklungsstand Loslassen und Trainieren von Selbständigkeit Gemeinsames Einnehmen von Mahlzeiten zum Erlernen von Tischregeln etc. Kreative Arbeitsweisen zur Förderung sozialtherapeutischer Prozesse und sozialer Kompetenz Getrennte Haushaltsführung von Betreuern und Kindern/Jugendlichen: gesicherte Versorgung und Regelung der alltäglichen Lebensnotwendigkeiten ( abhängig von Alter und Entwicklungsstand: s. Konzeption!) 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule und Ausbildung 4.1. Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung 6 angemietete Haus im Norden Potsdams Vermieter ist von der Nutzung unterrichtet und stimmt dem vorgestellten Konzept zu 6 Einzelzimmer, ein Wohnzimmer mit großer Wohnküche im Haupthaus 3 Plätze zur Verselbstständigung im Nebenhaus

7 Personal Personal: Betreuungsschlüssel 1 : 2 pädagogisches Personal sowie 0,5 Stelle Psychologe Betreuung rund um die Uhr Familienarbeit lt. Konzeption, durch die Mitarbeiter vor Ort und Leitung in Reetz Wirtschaftsbereich: - Verwaltung: durch die Verwaltungsstelle in Reetz Fortbildung und Supervision durch externe Fachkräfte Leistungen der psychologischen und pädagogischen Fachkräfte Bearbeiten der Schwierigkeiten der jungen Menschen und bedarfsgerechte individuelle Hilfestellungen Betreuung rund um die Uhr Anfänglich gemeinsame Haushaltsführung und Durchführung des Gruppenalltags, später Trainieren der Selbständigkeit Förderung und Stärkung der emotionalen Entwicklung zum Aufbau positiver und sozial angemessener Verhaltensweisen auf der Basis persönlicher Beziehungen Förderung der jungen Menschen entsprechend der individuellen Hilfeplanung Vermittlung von Werten, Kenntnissen, Regeln, Normen Vorbild für Interaktions- und Kommunikationsverhalten Kontakt mit den Schulen und Ausbildungsstätten Begleitung zu Behörden und Hilfe bei allen bürokratischen Vorgängen Unterstützung und Anleitung bei der Finanzplanung Unterstützung bei der Lebensplanung Organisation und Durchführung von mindestens einer Gruppenferienfahrt im Jahr Organisation und Durchführung von Freizeitunternehmungen Regelmäßige Gruppenbesprechungen Aktive Teilnahme an Fallsupervisionen und regelmäßiger Teamsupervision Gesundheitliche Betreuung ( je nach Entwicklungsstand nur noch Hilfestellung) Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien entsprechend dem Hilfeplan Zusammenarbeit mit den Jugendämtern Gemeinsame Feiern und Feste (Geburtstag, Weihnachten, Silvester, Jugendweihe usw.) Inhalte der Arbeit der Leitung und Verwaltung 7 Leitung und Verwaltung übernehmen Verantwortung für die psychologisch-pädagogische Betreuung der jungen Menschen und Organisation Mitwirkung bei Aufnahme und Beendigung der Unterbringung in der Einrichtung Mitwirkung bei der Hilfeplanung Krisenintervention einschließlich stützender Maßnahmen zur Verhinderung des Abbruchs der Betreuung Beratung der Familien im Hinblick auf Krisensituationen, fortlaufende Begleitung und Vorbereitung zur Selbständigkeit Erstellung der Situationsberichte im Rahmen der Qualitätssicherung Gewährleistung der bedarfsgerechten Betreuung gemäß KJHG bzw. BSHG

8 Zusammenarbeit mit Fachdiensten, insbesondere der Kinder- und Jugendpsychiatrien, Fachärzten, Beratungsdiensten usw. Sicherstellung der gesundheitlichen Betreuung des jungen Menschen Einleitung einer erforderlichen Diagnostik Hilfeplan- und Krisengespräche im Jugendamt Buchführung Rufbereitschaft rund um die Uhr Sonderaufwendungen im Einzelfall In der Grundleistung sind enthalten: Alle aufnahmevorbereitenden Aktivitäten Darüber hinaus ist enthalten: Aufsuchende Familienarbeit Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie Erarbeitung von Stellungnahmen, außerordentlichen Situationsberichten (z. B. bei Gerichtsverfahren), Teilnahme an Gerichtsprozessen Schulische Hilfestellungen In der Grundleistung sind nicht enthalten und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Kostenträger: Taschengeld Bekleidungsgeld Erstausstattung bei Aufnahme Umzugskosten, Einrichtungskosten einer Wohnung bei Verselbständigung Heimfahrten Kosten für Klassenfahrten Sprachkurse, sowie gesonderte und kostenintensive Schul- und Ausbildungsangebote Kosten für den Berufsstart, Schulausrüstung Kosten für die Jugendweihe Kosten für Geburts- und Festtage Individuelle Sonderleistungen Entsprechend unserer Konzeption bieten wir therapeutische Hilfen an. Jedoch nicht für: Dyskakulietherapie Legasthenietherapie Musikpädagogische Angebote, ggf. auch Musiktherapie 4.2. Leistungsbereich Schule - Es ist keine Ersatzschule vorhanden - 8

9 4.3. Leistungsbereich Ausbildung - Es ist kein heiminterner Ausbildungsbereich vorhanden - Anmerkung: Die Ausbildung/Vorbereitung auf das Arbeitsleben erfolgt in Kooperation mit öffentlichen und privaten Anbietern, z. B. in Berufsschulen, Angeboten der Arbeitsverwaltung, Bildungsvereinigungen, Firmen und Handwerksbetrieben und durch individuelle Förderangebote wie Arbeitsprojekten auf dem Hof, Praktika usw. 5. Qualitätsmanagement Um unserem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, gilt für unsere Angebote unser internes Qualitätsmanagementsystem der Kinder- und Jugendhilfe(QMS-KJH), dessen Einhaltung vom QM- Beauftragten kontinuierlich überwacht und regelmäßig überprüft wird. Qualität zu leisten bedeutet für uns, unser Planen und Handeln darauf auszurichten, jedes uns anvertraute Kind und jeden Jugendlichen entsprechend seiner Situation und seinen Möglichkeiten individuell zu fördern und bei der Entwicklung seiner Ressourcen zu unterstützen. Durch differenzierte Instrumente der Qualitätsentwicklung werden die Ebenen Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität regelmäßig beleuchtet, überprüft und weiterentwickelt. Diese sind einem Qualitätshandbuch festgehalten und werden ständig überprüft und aktualisiert. Strukturqualität Basis ist die Leistungsbeschreibung hinsichtlich personeller und sachlicher Ausstattung. Jede beabsichtigte Änderung wird zuvor im Team hinsichtlich der Auswirkungen besprochen, bevor es zu etwaigen Neuvereinbarungen mit dem Jugendamt kommt. Prozessqualität Realisierung von Zielvereinbarungen, bezogen Hauptziele laut Hilfeplangespräch, Definition und Anwendung der Schlüsselprozesse, Definition und Anwendung ggf. weiterer Verfahren und Therapien. Ergebnisqualität Definition der Merkmale zur Zielerreichung, Interpretation und Reflexion der Indikatoren der Ergebnisqualität. Wesentliche Instrumente der Qualitätssicherung sind kontinuierliche Beratung und Anleitung Weiterbildungen und regelmäßige Supervisionen systematische Dokumentation der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen Protokolle von allen Sitzungen der Teams und von den Dienstbesprechungen Hilfeplangespräche Protokolle zu Gruppenbesprechungen der Kinder und Jugendlichen interne und externe Qualitätszirkel Partizipationsmöglichkeiten für die Kinder/Jugendlichen, d.h. Informationen über Rechte und Pflichten, Mitwirkung und Mitsprache bei Planungen, Gesprächsrunden, Gruppenversammlungen. Die Kinder/Jugendlichen haben das Recht ihre Interessen innerhalb der Einrichtung zu vertreten. Zweimal im Jahr werden innerhalb der jeweiligen Einrichtung Gruppensprecher gewählt, die die Kinder/Jugendlichen in ihren Interessen unterstützen. Regel- 9

10 mäßig finden Gruppenversammlungen statt, wo sich die Kinder /Jugendlichen austauschen können. Die Einrichtungen des BEW sind hierbei an die jeweilige Haupteinrichtung angeschlossen. Es gibt für die Kinder und Jugendlichen einen Rechtekatalog, der sowohl in den Einrichtungen ausliegt, als auch auf der Homepage des Trägers im Internet zu finden ist unter Der Rechtekatalog wird den Kindern/Jugendlichen regelmäßig vorgestellt (siehe auch Beschwerdemöglichkeiten), so dass die Kinder/Jugendlichen wissen, welches ihre Rechte und Pflichten sind. Regelmäßige (1x jährlich) stattfindende Klientenbefragungen zur Beurteilung der Strukturund Prozessqualität aus der Sicht der Klienten ist ein weiteres Instrument der Qualitätssicherung und Partizipation. Die schriftlichen Klientenbefragungen werden von Mitarbeitern des Trägers, die unabhängig / neutral zu der jeweiligen Einrichtung, bei der der Klient untergebracht ist, durchgeführt und vom Qualitätsbeauftragten ausgewertet. Die Ergebnisse der Befragungen werden anonymisiert vom Qualitätsbeauftragten ausgewertet und den jeweiligen Mitarbeitern und Einrichtungsleitern mitgeteilt. Bei gravierenden Abweichungen vom Durchschnitt der befragten Klienten werden die Ergebnisse im internen Qualitätsbeirat diskutiert und eine Ursachenanalyse durchgeführt. Die jeweils besten Ergebnisse auf Grund von Klientenbefragungen im Einrichtungsverbund werden nach Analyse Grundlage des Benchmarkvergleichs der Einrichtungen von Domizil Leuchtturm & Leuchtturm Kidz ggmbh. Beschwerdemöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen: o mündlich bzw. telefonisch an die jeweils zuständige Vertrauensperson der Einrichtung oder schriftlich per Mail an beschwerde@domizil-leuchtturm.de. o Die Kontaktdaten der Vertrauensperson sind gut sichtbar an der Infotafel in der Einrichtung zu finden oder im Internet unter o Die Vertrauenspersonen sind ihrer Funktion nicht weisungsgebunden. Sie sollen Verstöße gegen den Rechtekatalog, der den Jugendlichen im Rhythmus von 6 Monaten vorgestellt wird, feststellen und beheben. Die Bewertung von Beschwerden erfolgt in Verantwortung der jeweils zuständigen Vertrauensperson in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten. In besonderen Fällen wird die Geschäftsleitung bei der Bewertung mit zu Rate gezogen. Jede Beschwerde muss schnellstmöglich bis spätestens in 14 Tagen bearbeitet und beantwortet worden sein. Die Vertrauensperson hat zudem die Initiierung und Überwachung von ggf. notwendigen Abstellmaßnahmen zu gewährleisten. 6. Kontakt und Ansprechpartner Domizil Leuchtturm ggmbh Jugendwohngruppe Leuchtturm Potsdam Blumenstraße Potsdam Tel Fax Mail jwg@domizil-leuchtturm.de Ansprechpartner: Frau Schleicher 10

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