Erschliessung Hengert-Hofacher 2. Etappe Hangstrasse - Meisenweg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erschliessung Hengert-Hofacher 2. Etappe Hangstrasse - Meisenweg"

Transkript

1 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 1 Erschliessung Hengert-Hofacher 2. Etappe Hangstrasse - Meisenweg

2 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 2 1. Ausgangslage Nach eingehendem Mitwirkungsverfahren mit den Grundeigentümern und diversen Variantenstudien beschloss der Gemeinderat Lengnau für das Gebiet Hengert Hofacher ein Erschliessungsplan zu erstellen. Der seit dem 25. März 1996 rechtsgültigen Erschliessungsplan «Hengert Hofacher» umfasst folgende Abschnitte: Sanierung Hangstrasse Sanierung Meisenweg Neubau Meisenweg Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Nord und Süd Abb. 1: Übersicht Erschliessungsplan «Hengert - Hofacher» Mit der Sanierung und Erweiterung des Meisenwegs im Jahr 2009 und der Sanierung der Hangstrasse im Jahr 2014 konnte bereits ein grosser Teil des Erschliessungsplans umgesetzt werden. Das Ingenieurbüro Scheidegger + Partner AG wurde nun von der beauftragt, das Bauprojekt für die Erschliessung Hengert-Hofacher 2. Etappe Abschnitt Nord und Süd auszuarbeiten. Mit der Realisierung des letzten Projektabschnittes des Erschliessungsplanes auf der noch unbebauten Parzelle 631 kann eine direkte Rad- und Fusswegverbindung zwischen dem Baugebiet Hofacher und dem Dorf Lengnau geschaffen werden.

3 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 3 2. Grundlagen [März 1996] [Juni 2004] [April 2012] Erschliessungsplan «Hengert Hofacher», Scheidegger + Partner AG GEP Lengnau, Baerlocher Partner AG Digitaler Grunddatensatz der Amtlichen Vermessung Nachführungsgeometer Reto Porta [April 2012] Leitungskatasterplan upc Cablecom 1:500 [April 2012] Leitungskatasterplan + Projekt AEW Energie AG 1:500 [April 2012] Leitungskatasterplan Wasser + Abwasser 1:500, Porta + Partner [April 2012] Leitungskatasterplan Swisscom Schweiz AG 1: Projekt Das Projekt «Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe» umfasst die Teilabschnitte Nord und Süd. Der erste Abschnitt das Teilprojekt Süd beginnt am Ende der sanierten Hangstrasse, durchquert das noch unerschlossene Grundstück 631 und endet an der Parzellengrenze 631 / 511. Ab dieser Grenze bis zur Einmündung Wiesenweg Teilprojekt Nord - besteht bereits heute eine Wegparzelle, die jedoch nur teilweise und provisorisch ausgebaut ist. Abb. 2: Projektübersicht Hengert-Hofacher 2. Etappe

4 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Strassenbau Abschnitt Süd Das Projekt sieht vor die bestehende Hangstrasse nördlich um rund 40 Meter und die bestehende Hengertstrasse südlich um rund 60 Meter zu verlängern. Zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs wird das Zwischenstück dieser beiden Strassen als 2.50 m breiter und rund 25 m langer Rad- / Gehweg ausgebildet. Fahrzeuge von der Eichlistrasse herkommend haben die Möglichkeit auf dem bereits sanierten Wendeplatz an der Hangstrasse zu kehren und die Fahrzeuge von der Hengertstrasse herkommend können auf dem projektierten Wendehammer auf der Parzelle 631 wenden. Der Strassenverlauf und deren Höhenlage der 4.50 m breiten Erschliessungsstrassen richten sich nach den Anschlusspunkten der angrenzenden bestehenden Strassen und nach den angrenzenden Liegenschaften. Das Längsgefälle beträgt 2.2 bis maximal 15.2 % und das Quergefälle 3% und ist einseitig angeordnet. Der Fahrbahnabschluss auf der Ost Seite wird zur Führung des Oberflächenwassers mit einem zweireihigen Bundstein mit Anschlag und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem einreihigen Bundstein ausgebildet. Mit einem Kies-Bankett von 50 cm Breite wird die Strasse beidseitig abgeschlossen. Die Entwässerung der Strasse erfolgt über Einlaufschächte mit Schlammsammler, welche in einem Abstand von 30 bis 50 m angeordnet sind. Das Projekt sieht auf der ganzen Ausbaulänge einen zweischichtigen Belag bestehend aus 7 cm AC T 22 N und 4 cm AC 11 N und einer Fundationsschicht von 60 cm im Strassenbereich und von 50 cm im Rad- / Gehwegbereich vor. Technische Angaben: Gefälle Längsgefälle: % Quergefälle: 3.0% Randabschluss West: Bundstein (11/13) 1-reihig Ost: Bundstein (11/13) 2-reihig Aufbau Strasse Deckbelag: 40 mm AC 11 N Tragschicht: 70 mm AC T 22 N Planie: 50 mm 0/16 Fundationsschicht: 550 mm Ungebundene Gemische 0/45 Aufbau Gehweg Deckbelag: 40 mm AC 11 N Tragschicht: 70 mm AC T 22 N Planie: 50 mm 0/16 Fundationsschicht: 450 mm Ungebundene Gemische 0/45 Entwässerung Einlaufschächte 2 Stück

5 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Strassenbau Abschnitt Nord Das Strassenbauprojekt im Abschnitt Nord sieht vor die bereits ausgeschiedene Wegparzelle Nr. 511 im Bereich der Liegenschaften Hengertstrasse 11 und Wiesenweg 2 auszubauen. Der bestehende provisorisch ausgebaute Weg ist etwa 2.80 m breit und weist durch die mehrmaligen Erweiterungen und Anpassungen des Belages ein sehr inhomogenes Oberflächenbild und vermutlich eine ungenügende Kofferstärke auf. Durch die fehlenden Randabschlüsse entlang der Strassenparzelle ist zudem eine optische Trennung Vorplatz / Strasse nicht gegeben. Die Hengertstrasse soll im Projektabschnitt Nord auf einer Länge von etwa 40 Meter auf eine Breite von 4.50 Meter ausgebaut werden. Der bestehende Belag wird entfernt und durch einen fundierten Belag ersetzt. Zudem sollen Randabschlüsse und eine Entwässerung analog des Abschnittes Süd erstellt werden. Die Entwässerung wird an die bestehende Kanalisation angeschlossen. Das Längsgefälle richtet sich primär nach den angrenzenden Liegenschaften und beträgt 7.00 bis maximal 15.2 %. Die Anpassungen an den einzelnen Grundstücken (Rabatten, Vorplätze) werden in Absprache mit den Grundeigentümern ausgeführt. Das Projekt sieht auf der ganzen Ausbaulänge einen zweischichtigen Belag bestehend aus 7 cm AC T 22 N und 4 cm AC 11 N und einer Fundationsschicht von 60 cm im Strassenbereich vor. Technische Angaben: Gefälle Längsgefälle: % Quergefälle: 3.0% Randabschluss Ost: Bundstein (11/13) 1-reihig West: Bundstein (11/13) 2-reihig Aufbau Strasse Deckbelag: 40 mm AC 11 N Tragschicht: 70 mm AC T 22 N Planie: 50 mm 0/16 Fundationsschicht: 550 mm Ungebundene Gemische 0/45 Entwässerung Einlaufschächte 1 Stück 3.3 Werkleitungen Die Versorgungsleitungen (Wasser, Elektro, Swisscom etc.) werden parallel zum Strassenbau ausgebaut beziehungsweise erneuert Trinkwasser Abschnitt Süd Die neue Trinkwasserleitung PE 160 wird in der geplanten Erschliessungsstrasse ab der bereits neu erstellten Leitung der Hangstrasse bis zur Projektgrenze Abschnitt Nord neu verlegt. Für die Löschwasserversorgung werden zudem zwei neue Hydranten in diesem Projektabschnitt geplant. Mit dem Bau der Leitung wird gleichzeitig der Hausanschluss des bestehenden Gebäudes Nr. 45 neu angeschlossen und mit einem Hausanschlussschieber versehen.

6 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 6 Die Hausanschlüsse werden grundsätzlich nicht mit dem Bau der neuen Erschliessungsstrasse resp. des Fussweges ausgeführt. Nur wenn bis zum Baubeginn die Parzellierung und die genauen Anschlusspunkte an die jeweiligen Neubauten klar definiert sind, können diese im Zuge der Erschliessungsrealisierung (auf Kosten der Grundeigentümer) verlegt und bis in die Parzellen gezogen werden. Die Kosten der neuen Wasserleitung werden da, es sich um eine Feinerschliessung handelt, vollumfänglich von den Eigentümern der Parzelle 631 getragen. Abschnitt Nord Im Abschnitt Nord wird die bestehende Wasserleitung NW 100 ebenfalls durch eine PE NW 160 mm ersetzt und mit der geplanten Leitung im Abschnitt Süd zu einem Ringschluss zusammengeschlossen. Die zwei bestehenden Hausanschlüsse werden wie im Abschnitt Süd neu angeschlossen und mit einem Hausanschlussschieber versehen. Der bestehende Hydrant Nr. 63 wird aufgrund seiner Lage versetzt. Die Kosten der neuen Wasserleitung gehen gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanalgen der zu Lasten der angrenzenden Grundeigentümer. Die Aufteilung ist im «Beitragsplan Wasser Nord» ersichtlich Elektroversorgung und Strassenbeleuchtung Abschnitt Süd In Absprache mit der AEW Energie AG wird die Parzelle wie folgt mit Strom erschlossen. Ab der bestehenden Hangstrasse ist in der neuen Erschliessungsstrasse bis zum Abschnitt Nord ein neuer Kabelrohrblock mit 1x PE 180, 1x PE 120, 2x PE 80 und 2x PE 60 vorgesehen. Zudem wird eine zusätzliche Verteilkabine beim Wendehammer benötigt. Für die Beleuchtung der Erschliessungsstrasse sind im Abschnitt Süd insgesamt 3 neue Kandelaber geplant. Die Hausanschlüsse der Elektroversorgung werden vor dem Strassenbau verlegt und jeweils in die einzelnen Parzellen herausgezogen. Abschnitt Nord Das bestehende Elektrotrassee wird im gesamten Abschnitt durch einen neuen Kabelrohrblock ersetzt. Der bestehende Kandelaber wird ebenfalls ersetzt. Die Kosten der Strassenbeleuchtung sind Bestandteil des Strassenbaus und entsprechend in die jeweiligen Kostenvoranschläge eingerechnet. Die Kosten für die Erstellung des Hauptnetzes der Elektroversorgung übernimmt die AEW Energie AG. Die Hausanschlüsse gehen zu Lasten der Grundeigentümer Swisscom Abschnitt Süd und Nord Die Linienführung der Swisscom Erschliessung wurde durch die Swisscom festgelegt und im Situationsplan Werkleitungen dargestellt. Die Leitungen werden wo möglich zusammen mit den restlichen Werkleitungen geführt. Soweit notwendig werden die Leitungen vor dem Strassenbau erstellt und jeweils in die einzelnen Parzellen herausgezogen (analog Elektroversorgung). Die Kosten für die Swisscom Leitungen gehen im Abschnitt Süd zu Lasten des Grundeigentümers der Parzelle 631 und im Abschnitt Nord zu Lasten der angrenzenden Grundeigentümer. Die Aufteilung ist im «Beitragsplan Telefon Nord» ersichtlich.

7 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Upc cablecom Abschnitt Süd und Nord Die Linienführung der Erschliessung cablecom wurde durch die upc Cablecom festgelegt. Soweit notwendig werden die Leitungen vor dem Strassenbau erstellt und jeweils in die einzelnen Parzellen herausgezogen (analog Elektroversorgung). Die Kosten der kompletten Erschliessung übernimmt die upc cablecom. 4. Entwässerungskonzept Für das Baugebiet Hengert-Hofacher sieht das Entwässerungskonzept der GEP Lengnau im Abschnitt Süd grundsätzlich das Teil - Trennsystem vor, welches für Neubauten vorschreibt, das Dachwasser getrennt vom Schmutzwasser abzuführen. Einzig die beiden letzten Parzellen vor dem Abschnitt Nord können aufgrund ihrer Topographie nicht an die geplante Sauberwasserleitung angeschlossen werden, weshalb hier das Mischsystem vorgeschlagen wird (siehe Abbildung Nr. 4). Das Einzugsgebiet im Abschnitt Nord wird im Mischsystem entwässert. Teil Trennsystem geplant Teil Trennsystem umgesetzt Abb. 3: Übersicht Teil Trennsystem Hengert-Hofacher 2. Etappe / Hangstrasse-Meisenweg_Projektbericht2015 / Visum Scheidegger + Partner AG, Baden / Muri

8 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 8 Abb. 4: Längsschnitt nördlichste Parzelle Abschnitt Süd Für die Planung und Erstellung der Anlagen gelten die Norm SIA 190,2000 sowie die Weisungen im Ordner Siedlungsentwässerung (BVU / AfU). Das Bauprojekt ist der Abteilung für Umwelt / Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung zur Genehmigung einzureichen. 4.1 Schmutzwasserentsorgung Abschnitt Süd Das Entwässerungskonzept der Schmutzwasserentsorgung sieht vor das anfallende häusliche Abwasser der Liegenschaften Hofacherstrasse 17, 19 und 23 neu zu fassen und in bereits realisierte Schmutzwasserkanalisation im Meisenweg einzuleiten. Für die geplanten Neubauten werden zusätzlich zwei Leitungsstränge jeweils unterhalb der unbebauten Parzellengrenzen vorgesehen. Die Strassenentwässerung der Hofacherstrasse soll im Rahmen der Bauarbeiten ebenfalls an die neue Schmutzwasserleitung angeschlossen werden. Die Kosten hierfür werden von der übernommen. Die Kosten für die Haltungen KS 4 bis KS 4.2 sowie KS 6 bis KS 6.2 werden von der Parzelle 631 getragen, da sie zur alleinigen Feinerschliessung der unbebauten Parzelle 631 dienen. Die Haltungen von West nach Ost gehen zu Lasten aller angrenzenden Grundeigentümer. Die Aufteilung ist im «Beitragsplan Kanalisation Süd» ersichtlich. Technische Angaben: Haltung Material / Ø Länge Gefälle Auslastung mm m % Kostenübernahme KS 1 KS 2 PP Beitragsplan Süd KS 2.1 KS 2 PP Beitragsplan Süd KS 2 KS 3 PP Beitragsplan Süd KS 3 KS 4 PP Beitragsplan Süd KS 4.2 KS 4.1 PP Parzelle 631 KS 4.1 KS 4 PP Parzelle 631 KS 4 KS 5 PP Beitragsplan Süd KS 5 KS 6 PP Beitragsplan Süd KS 6.2 KS 6.1 PP Parzelle 631 KS 6.1 KS 6 PP Parzelle 631 KS 6 Best. PP Beitragsplan Süd Die Leitungsdurchmesser ergeben sich aus der Listenrechnung und sind dem Anhang I zu entnehmen.

9 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 9 Abschnitt Nord Im Abschnitt Nord wird die bestehende Leitung NW 250 auf einer Länge von etwa 35 m ersetzt. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der angrenzenden Grundeigentümern welche im «Beitragsplan Kanalisation Nord» ersichtlich sind. Technische Angaben: Haltung Material Durchmesser Länge Gefälle Auslastung Kostenübernahme mm m % KS KS PP Beitragsplan Nord KS KS PP Beitragsplan Nord KS KS 252 SBR Bestehend Die Leitungsdurchmesser ergeben sich aus der Listenrechnung und sind dem Anhang I zu entnehmen. Für die Verlegung der Schmutzwasserleitung sind Polypropylen-Rohre (PP) NW 200 bis NW 250 mm vorgesehen. Die neuen Kontrollschächte (KS) werden in der Dimension NW 900/1100 mm mit exzentrischem Schachteinstieg NW 600 mm und Einsteigleiter erstellt. Die Schlammsammler (SS) für die Strassenentwässerung sind in der Dimension NW 600 mm und 1.5 m tief, mit den üblichen Schachtkragen und einem viereckigen Schachtrost vorgesehen. Die Leitungen liegen im Abschnitt Süd im Gewässerschutzbereich üb und im Abschnitt Nord im Gewässerschutzbereich Au und haben der nachfolgende Dichtigkeitsanforderung zu genügen: 0.1 l/m 2 in 30 min bei 5.00 m Druckhöhe Die Höhenlage der Schmutzabwasserleitung richtet sich einerseits an die Anschlusshöhen des bestehenden Kanalisationsnetzes und anderseits an die Anschlusshöhen der geplanten Gebäude, damit im Freigefälle von mind. 2 % angeschlossen werden kann.

10 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Regenwasserentsorgung Gemäss dem Ordner «Siedlungsentwässerung» der Abteilung für Umwelt gilt für die Regenwasserentsorgung folgende Prioritätenordnung: 1. Versickerung (Art 7 Abs. 2 GSchG) 2. Einleitung in oberirdisches Gewässer 3. Einleitung in öffentliche Kanalisation Es ist hierbei die erste Entwässerungslösung zu wählen, welche zulässig, realisierbar und verhältnismässig ist. Die Zulässigkeit der Regenwasserversickerung wird primär unter dem Gesichtspunkt des qualitativen Gewässerschutzes beurteilt und erfolgt hauptsächlich aus der Sicht des Zielgewässers Versickerungsmöglichkeiten Gemäss Versickerungskarte gibt es im Gebiet Hengert Hofacher schlechte bis keine Versickerungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund empfehlen wir die Einleitung des Dachwassers in ein oberirdisches Gewässer. Strassen- und Platzwasser darf innerhalb des Baugebiets nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet werden, weshalb es der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden soll. Abb. 5: Versickerungskarte Agis 2015 (orange= schlechte keine Versickerung, rosa = mittlere Versickerung) Dachentwässerung Gemäss unseren Untersuchungen darf das Dachwasser grundsätzlich in den Rickenbach eingeleitet werden. Da das Fliessgewässer jedoch nicht alles Regenwasser auf einmal aufnehmen kann, muss die Ableitung retentiert erfolgen. Einleitverhältnisse Einleitstelle Rickenbach Einleitverhältnis hydraulisch z=1 Korrekturfaktoren Q 347 = 26 l/s / Q E, z=1 = 75 l/s V = 0.35 Sohlenbeschaffenheit: überwiegend kiesig, f s = 1.0 Gewässertyp: kleiner Mittellandbach, f g = 0.50 Einleitverhältnis gewässerspezifisch V G = 0.17 Zulässigkeit einer Einleitung Gewässerschutzbereich Belastungsklasse Regenwasser Verhältnis im Vorfluter ohne Retention Beurteilung der Einleitung üb (Abschnitt Süd) gering - mittel V G ist kleiner als 1.0 Zulässig mit Retentionsmassnahmen

11 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite 11 Abschnitt Süd Das Entwässerungskonzept der Sauberwasserentsorgung sieht vor das anfallende Regenwasser der Liegenschaften Hofacherstrasse 10 und 14 gemäss Baugesuchbewilligung sowie der Liegenschaften Hofacherstrasse 17, 19 und 23 neu zu fassen und in bereits realisierte Sauberwasserleitung im Meisenweg einzuleiten. Für die geplanten Neubauten werden zusätzlich zwei Leitungsstränge jeweils unterhalb der unbebauten Parzellengrenzen vorgesehen. Die Drainageleitung der Parzelle 720 (oberhalb Hofacherstrasse) soll zudem im Zuge der Bauarbeiten ebenfalls an die neue Sauberwasserleitung angeschlossen werden. Die Kosten hierfür werden von der übernommen. Im Rahmen der Realisierung Verlängerung Meisenweg im Jahr 2009 konnten bereits erste Massnahmen des Entwässerungskonzeptes umgesetzt werden. Ein 45 m langer Staukanal, eine Ableitung in den Rickenbach sowie ein Drosselschacht konnten bereits erstellt werden. Mit diesen Massnahmen und vor allem mit der Umsetzung des Staukanals mit einem Speichervolumen von m 3 ist bereits genügend Retentionsvolumen für das Gebiet Hengert- Hofacher geschaffen worden. Derzeit wird die Abflussmenge in den Rickenbach aus dem Baugebiet auf 13 l/s gedrosselt. Mit dem Vollausbau des Gebiets kann diese Abflussmenge in Anbetracht der Gesamtbetrachtung des Gewässers (siehe Anhang II) auf rund 50 l/s erhöht werden. Die Kosten für die von Süd nach Nord laufenden Leitungen der unbebauten Parzelle 631 gehen zu Lasten des Grundeigentümers der Parzelle 631. Die von West nach Ost verlaufenden Leitungen gehen zu Lasten der angrenzenden Grundeigentümer. Die Aufteilung ist im «Beitragsplan Sauberwasserleitung Süd» ersichtlich. Technische Angaben: Haltung Länge Gefälle Material Durchmesser Auslastung Kostenübernahme mm m % 1387 KS M Parzelle KS M2.1 KS M Beitragsplan Süd KS M1 KS M Beitragsplan Süd KS M2 KS M Beitragsplan Süd KS M3 KS M Beitragsplan Süd KS M4.2 KS M Parzelle 631 KS M4.1 KS M Parzelle 631 KS M4 KS M Beitragsplan Süd KS M5 KS M Beitragsplan Süd KS M6.2 KS M Parzelle 631 KS M6.1 KS M Parzelle 631 KS M6 KS M Beitragsplan Süd Die Leitungsdurchmesser ergeben sich aus der Listenrechnung und sind dem Anhang II zu entnehmen.

12 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Relevante Umweltbereiche 5.1 Abfälle und Altlasten Altlasten Gemäss dem Altlastenkataster Kanton Aargau, sind innerhalb des Projektperimeters keine belasteten Standorte zu erwarten. Bei Aushubarbeiten vor allem in tieferen Lagen können Inerte Bauabfälle (Beton, Asbestzement, Ziegel, Glas, Mauerabbruch) zum Vorschein kommen. PAK-Gehalt Für die Entsorgung des bestehenden Belages muss vor Ausführung der PAK-Gehalt untersucht werden. 5.2 Grundwasser Das Teilprojekt Süd befindet sich im Gewässerschutzbereich üb und das Teilprojekt Nord im Gewässerschutzbereich Au. Es werden keine Grundwasserschutzzonen sowie Quellen und Fassungen tangiert. Ebenfalls sind keine Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel geplant. Abb. 6: Grundwasserkarte Agis 2015 Abb. 7: Gewässerschutzkarte Agis 2015

13 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Beitragspläne Gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Einwohnergemeinde Lengnau sind die Grundeigentümer für den Strassenbau, die Erstellung der Kanalisation und Sauberwasserleitung sowie für die Erstellung der Wasserleitung nach Massgabe der ihnen erwachsenen wirtschaftlichen Sondervorteile beitragspflichtig. 6.1 Beitragspläne Strassenbau Die Beitragsbemessung basiert auf den Bestimmungen des Erschliessungsfinanzierungsreglements sowie folgenden Grundsätzen: Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beteiligen sich an die Kosten für Erstellung, Änderung der öffentlichen Anlagen. Sie tragen die Kosten der Feinerschliessung in der Regel vollumfänglich. Die geplante Strasse gilt als Feinerschliessung. Beitragspflicht Grundeigentümer 100 %. Strasse Strassentyp Bauart Grundeigentümeranteil Erschliessungsstrasse Gemeindeanteil Feinerschliessung Erstellung 100 % 0 % Abschnitt Süd: 100 % zu Lasten Parzelle 631 Abschnitt Nord: 100 % zu Lasten Parzellen 503, 629, 630 und Beitragspläne Kanalisationsbauten Die Kanalisationsbauten beinhalten die neu zu erstellenden Misch- und Sauberwasserleitungen. Die Beitragsbemessung basiert auf den Bestimmungen des Erschliessungsfinanzierungsreglements sowie folgenden Grundsätzen: Die Mischwasserleitung gilt als Feinerschliessung. Beitragspflicht Grundeigentümer 100 %. Die Sauberwasserleitung gilt als Feinerschliessung. Beitragspflicht Grundeigentümer 100 %. Kanalisation Strassentyp Bauart Grundeigentümeranteil Gemeindeanteil Mischwasser Feinerschliessung Erstellung 100 % 0 % Sauberwasser Feinerschliessung Erstellung 100 % 0 % Abschnitt Süd Schmutzwasserleitung: KS 4.1 KS % zu Lasten Parzelle 631 KS 3.1 KS % zu Lasten Parzellen 631, 1510, 1511 und 1960 Abschnitt Süd Sauberwasserleitung: KS M4.1 KS M4 100 % zu Lasten Parzelle 631 KS M3.1 KS M7 100 % zu Lasten Parzellen 631, 1510, 1511, 1534, 1387 und 1960 Abschnitt Nord Schmutzwasserleitung: 100 % zu Lasten Parzellen 503, 630 und 631

14 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Beitragsplan Wasserleitung Die Beitragsbemessung basiert auf den Bestimmungen des Erschliessungsfinanzierungsreglements sowie folgenden Grundsätzen: Die Wasserleitung sowie die Löschschutzeinrichtungen gelten als Feinerschliessung. Beitragspflicht Grundeigentümer 100 %, Beitragspflicht Gemeinde 0 %. Wasserleitung Strassentyp Bauart Grundeigentümeranteil Gemeindeanteil Feinerschliessung Erstellung 100 % 0 % Abschnitt Süd: 100 % zu Lasten Parzelle 631 Abschnitt Nord: 100 % zu Lasten Parzellen 503, 629, 630 und Beitragsplan Telefon Die Swisscomleitungen gelten als Feinerschliessung. Beitragspflicht Grundeigentümer 100 %, Beitragspflicht Swisscom 0 %. Die Leerrohre sowie die Schachtabdeckungen werden von der Swisscom geliefert. Swisscom Strassentyp Bauart Leitung Grabarbeiten Stichleitung inkl. Löschschutzeinrichtungen Grundeigentümeranteil Gemeindeanteil Feinerschliessung Erstellung 100 % 0 % Abschnitt Süd: 100 % zu Lasten Parzelle 631 Abschnitt Nord: 100 % zu Lasten Parzellen 503, 629, 630 und Landerwerb Abschnitt Nord Gemäss Besprechung vom 5. März 2013 werden die Landflächen im Abschnitt Nord unentgeltlich der Strassenparzelle zur Verfügung gestellt.

15 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Pläne und Beilagen Das Projekt umfasst folgende Pläne und Beilagen: Abschnitt Süd Technischer mit Kostenvoranschlag / 001 Situation Strassenbau 1: / 002 Situation Werkleitungen 1: / 003 Längenprofil Strassenbau 1:500/ / 004 Querprofile 1: / 005 Normalprofil 1: / 006 Längenprofile Kanalisation KS 2.1 KS :500/1: / 007 Längenprofile Kanalisation KS 4.2 KS 4 1:500/1: / 008 Längenprofile Kanalisation KS 6.2 KS 6 1:500/1: / 010 Perimeterplan Schmutzwasserleitung 1: / 011 Perimeterplan Sauberwasserleitung 1:500. Beitragsplan-Tabelle Schmutzwasserleitung. Beitragsplan-Tabelle Sauberwasserleitung Abschnitt Nord Technischer mit Kostenvoranschlag / 001 Situation Strassenbau 1: / 002 Situation Werkleitungen 1: / 003 Längenprofil Strassenbau 1:500/ / 004 Querprofile 1: / 005 Normalprofil 1: / 009 Längenprofile Schmutzwasser KS KS :500/1: / 012 Perimeterplan Strassenbau 1: / 013 Perimeterplan Wasserleitung 1: / 014 Perimeterplan Schmutzwasserleitung 1: / 015 Perimeterplan Telefonleitung 1:500. Beitragsplan-Tabelle Strassenbau. Beitragsplan-Tabelle Wasserleitung. Beitragsplan-Tabelle Schmutzwasserleitung. Beitragsplan-Tabelle Telefonleitung

16 Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe Seite Kosten Der Kostenvoranschlag mit Preisbasis März 2015 berechnet die Kosten für die Erschliessung Hengert Hofacher 2. Etappe wie folgt: Abschnitt Süd Strassenbau CHF Entwässerung Parzelle 631 o Schmutzwasserleitung Parzelle 631 CHF 145' o Sauberwasserleitung Parzelle 631 CHF 130' CHF Entwässerung Perimeterplan o Schmutzwasserleitung Perimeter CHF 205' o Sauberwasserleitung Perimeter CHF 185' CHF Wasserleitung CHF Swisscomleitung CHF Total Erschliessung Abschnitt Süd inkl. MwSt. CHF 1 197' Abschnitt Nord Strassenbau CHF Schmutzwasserleitung CHF Wasserleitung CHF Swisscomleitung CHF Total Erschliessung Abschnitt Nord inkl. MwSt. CHF 213' Im Anhang sind die detaillierten Kostenvoranschläge aufgeführt. Baden, 13. Februar 2015 Scheidegger + Partner AG F. Kuhn C. Züst

BURGACHER- / MÄTTLIACHERWEG SANIERUNG STRASSE / ERNEUERUNG WASSERLEITUNG

BURGACHER- / MÄTTLIACHERWEG SANIERUNG STRASSE / ERNEUERUNG WASSERLEITUNG GEMEINDE HABSBURG BURGACHER- / MÄTTLIACHERWEG SANIERUNG STRASSE / ERNEUERUNG WASSERLEITUNG TECHNISCHER BERICHT September 2016 tb 084009 / lvo Bericht Burgacher- / Mättliacherweg Änderungsverzeichnis Seite

Mehr

Technischer Bericht. Auflageprojekt OBJEKT-NR. suisseplan Ingenieure AG Bahnhofstrasse 2 Tel Wohlen

Technischer Bericht. Auflageprojekt OBJEKT-NR. suisseplan Ingenieure AG Bahnhofstrasse 2 Tel Wohlen BAUHERRSCHAFT Einwohnergemeinde Hägglingen Oderdorfstrasse 1 5607 Hägglingen PROJEKT Sanierung Werkleitungen Eichgasse, Hägglingen Technischer Bericht Auflageprojekt suisseplan Ingenieure AG Bahnhofstrasse

Mehr

Einwohnergemeinde Reichenbach. ÜBERBAUUNGSORDNUNG Erschliessung Ey, Wengi TECHNISCHER BERICHT

Einwohnergemeinde Reichenbach. ÜBERBAUUNGSORDNUNG Erschliessung Ey, Wengi TECHNISCHER BERICHT ÜBERBAUUNGSORDNUNG Erschliessung Ey, Wengi TECHNISCHER BERICHT Frutigen, 15. Januar 2016 IMPRESSUM Auftraggeber: Einwohnergemeinde Reichenbach Bahnhofstrasse 30 3713 Reichenbach im Kandertal Auftragnehmer:

Mehr

SANIERUNG WALDSTRASSE TECHNISCHER BERICHT KOSTENVORANSCHLAG

SANIERUNG WALDSTRASSE TECHNISCHER BERICHT KOSTENVORANSCHLAG Gemeinde Starrkirch-Wil Kanton Solothurn SANIERUNG WALDSTRASSE TECHNISCHER BERICHT KOSTENVORANSCHLAG HOAG TEAM AG, Industriestrasse 36, 4601 Olten, Telefon 062 297 17 77, Telefax 062 297 17 78, E-Mail

Mehr

Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung

Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung Kanton Bern Gemeinde Wangen an der Aare Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung www.bsb-partner.ch 31. Januar 2014 Wangen

Mehr

Neubau Regenabwasserkanal Turnweg

Neubau Regenabwasserkanal Turnweg ULRICH CHRISTEN AG INGENIEURE Gemeinde Port Neubau Regenabwasserkanal Turnweg Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Datum: 22.06.2015 Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Auftraggeber Gemeinde

Mehr

Gesamterschliessung CU Areal Full

Gesamterschliessung CU Areal Full Gemeinde Full - Reuenthal Kanton Aargau Gesamterschliessung CU Areal Full Industrie- und Gewerbegebiet Fullerfeld / Drei Jucharten TECHNISCHER BERICHT / KOSTENVORANSCHLAG Orthofoto (AGIS 2014) Januar 2016

Mehr

Erschliessungsplanung Diebachstrasse. Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag

Erschliessungsplanung Diebachstrasse. Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag SCHMIDLIN Ingenieure + Planer AG & PARTNER Erschliessungsplanung Diebachstrasse Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Laufen, 27.10.2014 GDA 4242 Laufen Grabenweg 26 / Postfach 564 Tel. 061/763 07

Mehr

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt GEMEINDE DORNACH Magdalenenweg Sanierung Strasse und Werkleitungen (Abschnitt Lehmenweg bis Schlossweg) Technischer Bericht Vorprojekt 03. August 2018 INHALTSVERZEICHNIS Seite 2 1 Veranlassung und Auftrag

Mehr

BERECHNUNGSBEISPIELE UND DIAGRAMME BEURTEILUNG VON DACHWASSEREINLEITUNGEN IN KLEINE GEWÄSSER

BERECHNUNGSBEISPIELE UND DIAGRAMME BEURTEILUNG VON DACHWASSEREINLEITUNGEN IN KLEINE GEWÄSSER DEPARTEMENT BAU VERKEHR UMWELT ABTEILUNG FÜR UMWELT SEKTION ABWASSERREINIGUNG UND SIEDLUNGSENTWÄSSERUNG BEURTEILUNG VON DACHWASSEREINLEITUNGEN IN KLEINE GEWÄSSER BERECHNUNGSBEISPIELE UND DIAGRAMME JULI

Mehr

Sanierung Bergstrasse

Sanierung Bergstrasse Gemeinde Eiken Kanton Aargau Einwohnergemeinde Sanierung Bergstrasse Auflageprojekt 2018 Übersichtskarte KSL Ingenieure AG ksl-ing.ch Kirchdorf Frick Münchwilen BERATUNG TRAGWERKE GEOMATIK UMWELT INFRASTRUKTUR

Mehr

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) 7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) Ausgangslage Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 ist die bestehende Mischabwasserleitung

Mehr

Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung

Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung Kurzbericht mit Kostenvoranschlag 1 / 12 Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung 3800 Interlaken, 29.04.2016 / Andreas Stämpfli Stämpfli + Zbinden GmbH Bauingenieure ETH SIA HTL Rugenparkstrasse

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserversorgung Ersatz Wasserleitung und Sanierung der

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.35.010 BAU, Tiefbau, Gemeindestrassen Bericht und Antrag, Sitzung vom 08.11.2013 Sanierung

Mehr

Sanierung Strasse und Werkleitungen Kleine Schwärzistrasse Näfels, 2. Etappe

Sanierung Strasse und Werkleitungen Kleine Schwärzistrasse Näfels, 2. Etappe Bauherrschaft Auftragsbezeichnung Sanierung Strasse und Werkleitungen Kleine Schwärzistrasse Näfels, 2. Etappe BAUEINGABE Technischer Bericht Auftrag Nr. Datum 141 Ziegelbrücke, 30. April 2013 / pe TECHNISCHER

Mehr

Strassen- und Werkleitungssanierung Obere Dorfstrasse und Islerenstrasse

Strassen- und Werkleitungssanierung Obere Dorfstrasse und Islerenstrasse Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Kanton Aargau Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Strassen- und Werkleitungssanierung Obere Dorfstrasse und Islerenstrasse Vorprojekt 2018 Ausgabe: - a b c

Mehr

Technischer Bericht und Kostenvoranschlag

Technischer Bericht und Kostenvoranschlag ingenieure und planer usic landschaftsarchitekten bsla sia munzingerstrasse 15 ch-3007 bern telefon +41 (0)31 370 92 11 fax +41 (0)31 372 49 08 info@webroe.ch www.webroe.ch Sanierung Moosgasse, Müchenbuchsee

Mehr

Bauprojekt Im Winkel, Seltisberg. TB Bauprojekt. Gemeinde Seltisberg Liestalerstrasse Seltisberg. Liestal,

Bauprojekt Im Winkel, Seltisberg. TB Bauprojekt. Gemeinde Seltisberg Liestalerstrasse Seltisberg. Liestal, Bauprojekt Im Winkel, Seltisberg TB Bauprojekt Liestal, 14.08.2017 Gemeinde Seltisberg Liestalerstrasse 4 4411 Seltisberg HOLINGER AG Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal Telefon +41 (0)61 926 23 23, Fax +41

Mehr

Kanton Schaffhausen. Gemeinde Büttenhardt ERSCHLIESSUNG "LANGÄRGETE" 8236 BÜTTENHARDT. Technischer Bericht Bauprojekt

Kanton Schaffhausen. Gemeinde Büttenhardt ERSCHLIESSUNG LANGÄRGETE 8236 BÜTTENHARDT. Technischer Bericht Bauprojekt Kanton Schaffhausen Gemeinde Büttenhardt ERSCHLIESSUNG "LANGÄRGETE" 8236 BÜTTENHARDT Technischer Bericht Bauprojekt 211274.02 Schaffhausen, 27. Juni 2014 Technischer Bericht - Bauprojekt Seite 2/15 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt GEMEINDE DORNACH Brosiweg Sanierung Strasse und Werkleitungen (Abschnitt Benedikt Hugi-Weg bis Lehmenweg) Technischer Bericht Vorprojekt 03. August 2018 INHALTSVERZEICHNIS Seite 2 1 Veranlassung und Auftrag

Mehr

Gemeinde Niederglatt. Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse

Gemeinde Niederglatt. Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse Gemeinde Niederglatt Büro Siedlungsentwässerung Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse Abschnitt: Rietli- bis Kirchrainstrasse Nr. 13 Technischer Bericht INGENIEUR- UND VERMESSUNGSBÜRO Auftragsnummer: 99.4221

Mehr

Entwässerung Kommetsrüti, Wolhusen Bauprojekt

Entwässerung Kommetsrüti, Wolhusen Bauprojekt Entwässerung Kommetsrüti, Wolhusen Bauprojekt Technischer Bericht Kunde Gemeinde Wolhusen Menznauerstrasse 13 6110 Wolhusen Datum 23. Mai 2018 Impressum Datum 23. Mai 2018 Bericht-Nr. 2871-001 Verfasst

Mehr

Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend der

Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend der Einwohnergemeinde Port Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend der Sanierung der Werkleitungen Ringstrasse Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend

Mehr

TOTAL, exkl. MWST Fr. 97'000 Fr. 183'000 Fr. 109'000 Fr. 363'000 8 MEHRWERTSTEUER Fr. 7'760 Fr. 14'640 Fr. 8'720 Fr. 29'040

TOTAL, exkl. MWST Fr. 97'000 Fr. 183'000 Fr. 109'000 Fr. 363'000 8 MEHRWERTSTEUER Fr. 7'760 Fr. 14'640 Fr. 8'720 Fr. 29'040 1509 Einwohnergemeinde Dürrenäsch Kostenvoranschlag KANALISATION WASSER ELEKTRO STRASSE inkl. Strassenentwässerung 1 BAUARBEITEN Fr. 65'000 Fr. 81'000 Fr. 85'000 Fr. 326'000 2 SANIERUNG Fr. 21'000 3 SANITÄRARBEITEN

Mehr

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER SURBTAL

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER SURBTAL DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER SURBTAL Gemeinde Döttingen Uznach, 28.09.2015 Niederer + Pozzi Umwelt AG Burgerrietstrasse

Mehr

Politische Gemeinde Kirchberg Kanton St. Gallen. Bauprojekt Technischer Bericht. Plan Nr Projektverfasser: Vom Gemeinderat genehmigt am: ...

Politische Gemeinde Kirchberg Kanton St. Gallen. Bauprojekt Technischer Bericht. Plan Nr Projektverfasser: Vom Gemeinderat genehmigt am: ... Politische Gemeinde Kirchberg Kanton St. Gallen Hochwasserschutzprojekt Nr. 05.172 Verlegung und Sanierung Lussbach, Gähwil, Sanierung Blumenstrasse Nr. 2103 (Gemeindestrasse 2. Klasse) und Werkleitungen

Mehr

Kunststoffsport- und Kunststoffrasenplätze

Kunststoffsport- und Kunststoffrasenplätze 1. Erfahrungsaustausch für den Gewässerschutz in der Liegenschaftsentwässerung, 23. Oktober 2012, Zürich Kunststoffsport- und Kunststoffrasenplätze Daniel Meister, Sachbearbeiter Bitte bachten: Korrektur

Mehr

Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse)

Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse) Seite 95 Traktandum 7 Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse) 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 gelangten die Grundeigentümer (Spillmann AG und Alfred

Mehr

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt , Departement Bau, Verkehr und Umwelt Bild 1 GEP Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserversorgung Ersatz Wasserleitung und Kanalsanierung,

Mehr

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt:

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt: Gemeinde Hölstein Bauprojekt Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse Wasserversorgung Projekt: 024.04.0950 25. April 2016 Erstellt: PHO, Geprüft: MNI, Freigabe: MNI Sutter Ingenieur- und Planungsbüro

Mehr

Unterfeld Zug-Baar Überbauung und Stampfibach

Unterfeld Zug-Baar Überbauung und Stampfibach Staubli, Kurath & Partner AG Ingenieurbüro SIA USIC Implenia Schweiz AG Modernisation & Development Wabernstrasse 40 3000 Bern Korporation Zug Poststrasse 16 6300 Zug Unterfeld Zug-Baar Überbauung und

Mehr

Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden

Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden Referenten: Hans Meier, Tiefbauvorsteher Erich Gujer, Bereichsleiter Tiefbau und Landschaft Christian Ebnet, Bänziger Kocher

Mehr

Erneuerung Werkleitungen

Erneuerung Werkleitungen . Technischer Bericht Auftrag-Nr. 1100.1176.2 19.10.2017 / PH Dipl. Ingenieur ETH / SIA Pat. Ingenieur-Geometer Aarauerstrasse 69 5200 Brugg Tel 056 441 16 16 Fax 056 442 56 00 brugg@steinmann-ing.ch IMPRESSUM

Mehr

Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein

Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 18. September 2012 Vom Gemeinderat beschlossen am 13. November 2012 2 Gebührenordnung ab 18. September 2012 A Gebühren für Abwasser

Mehr

INGENIEUR / PROJEKTVERFASSER: SCHMID & PLETSCHER AG

INGENIEUR / PROJEKTVERFASSER: SCHMID & PLETSCHER AG Projekt Nr. 01-85 TECHNISCHER BERICHT Neubau Kanalisation BAUHERRSCHAFT: Stadt Nidau Abteilung Infrastruktur Schulgasse 2 Postfach 240 2560 Nidau INGENIEUR / PROJEKTVERFASSER: SCHMID & PLETSCHER AG Bauingenieure

Mehr

der Einwohnergemeinde Münchenstein

der Einwohnergemeinde Münchenstein Rechtssammlung Verordnung zum Abwasserreglement Genehmigung Gemeinderat vom 13. November 2012 I GRB Nr. 637 in Kraft seit 18. September 2012 I GRB 637 Stand 18. September 2012 Verordnung zum Abwasserreglement

Mehr

Informationsveranstaltung 7. November 2018

Informationsveranstaltung 7. November 2018 Gemeinde Laufenburg, OT Rheinsulz Sanierung Langacherstrasse Informationsveranstaltung 7. November 2018 Gemeinde Laufenburg, OT Rheinsulz Sanierung Langacherstrasse Folie 1 Traktanden Ausgangslage Ersatz

Mehr

Entwässerungskonzepte (entspricht dem AfU - Merkblatt Hinweise zur Planung von Strassenwasserableitungen vom )

Entwässerungskonzepte (entspricht dem AfU - Merkblatt Hinweise zur Planung von Strassenwasserableitungen vom ) Entwässerungskonzepte (entspricht dem AfU - Merkblatt Hinweise zur Planung von Strassenwasserableitungen vom 30.6.1999) 2.1 Richtlinien und Hinweise Die TG - Entwässerungsnormen des Tiefbauamtes sind als

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.35.020 BAU, Tiefbau, Kantonsstrassen Bericht und Antrag, Sitzung vom 8. November 2013

Mehr

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers BOTSCHAFT Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, 20 00 Uhr Seelandhalle Kerzers Traktanden: 1. Protokoll Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. April 2016 2. Landverkauf Heinz

Mehr

Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche

Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche Kanton Zürich AWEL, Abt. Gewässerschutz Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche Neuerungen 2014 Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Versickerung: Sektion Grundwasser

Mehr

1. Einleitung Allgemeines Auftrag 2

1. Einleitung Allgemeines Auftrag 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 1.1 Allgemeines 2 1.2 Auftrag 2 2. Strasse (Detailerschliessung) 2 2.1 Rahmenbedingungen 2 2.2 Linienführung 2 2.3 Längenprofil 2 2.4 Normalprofil 2 2.4.1 Lichtraumprofilhöhe

Mehr

Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet "Hünenberg Ost" Grundstückteil Nr. 135 GB

Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet Hünenberg Ost Grundstückteil Nr. 135 GB Gemeinde Ebikon iedmattstrasse 14 6031 Ebikon Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet "Hünenberg Ost" Grundstückteil Nr. 135 GB 11053 Erschliessungsrichtplan, Grundstückteil Nr. 135 GB, Ebikon Emch+Berger

Mehr

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER UNTERES REUSSTAL

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER UNTERES REUSSTAL DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau 07. Juli 2014 NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER UNTERES REUSSTAL ÖFFNUNG DORFBACH NESSELNBACH HOCHWASSERSCHUTZ WIDEMATTE

Mehr

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta beraten planen bauen Einwohnergemeinde Mellingen Wasserversorgung Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta Technischer Bericht 30. September 2014 Wasser für Generationen Generationen für Wasser

Mehr

Schällibaum AG Ingenieure und Architekten

Schällibaum AG Ingenieure und Architekten Schällibaum AG Ingenieure und Architekten Niklaus Jud, Rietwiesstrasse, 8737 Gommiswald Erschliessung Überbauung Rietwies, Gommiswald Auflageprojekt Technischer Bericht 14305-011 Wattwil, 25.06.2014 VORPRÜFUNG

Mehr

LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG

LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG ENTWÄSSERUNG LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG MERKBLATT 1 für Kanalisationsgesuche REGENWASSER / NICHT VERSCHMUTZTES ABWASSER GRUNDLAGEN Das kantonale Gesetz über den Gewässerschutz schreibt vor: 4 Nichtverschmutztes

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 182009 633.10 Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen Antrag Das Projekt Rätusstrasse, Kasernenstrasse

Mehr

Quartiererschliessungsplan «Serletta Nord, Baubereiche C / E»

Quartiererschliessungsplan «Serletta Nord, Baubereiche C / E» 1 Gemeinde St. Moritz Gestützt auf Art. 121 ff. des Baugesetzes der Gemeinde St. Moritz und auf die Vorschriften zum Generellen Erschliessungsplan und zum Generellen Gestaltungsplan «Serletta» (lit. A,

Mehr

Gemeinde Koblenz. Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen. M:\Kanzlei/Gemeinde/Erschliessungsreglement.doc

Gemeinde Koblenz. Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen. M:\Kanzlei/Gemeinde/Erschliessungsreglement.doc Gemeinde Koblenz Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen M:\Kanzlei/Gemeinde/Erschliessungsreglement.doc Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Geltungsbereich 3 2 Stellung zum Abwasserreglement

Mehr

Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan

Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am Namens der Gemeindeversammlung Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Johann Jahn Claudia Trutmann

Mehr

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung

Mehr

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Bild 1 GEP - Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist; - wie die ober- und unterirdischen

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Baukredit für die Erneuerung der Schmutzwasserleitungen und den Neubau der Sauberwasserleitungen in der Vorstadt

Mehr

Merkblatt: Unterscheidung private/öffentliche Abwasserleitungen

Merkblatt: Unterscheidung private/öffentliche Abwasserleitungen Merkblatt: Unterscheidung private/öffentliche Abwasserleitungen Fragestellung: Befindet sich ein bestimmter Leitungsabschnitt zwischen zwei Kontrollschächten inkl. dem oberen Kontrollschacht in privatem

Mehr

Anschlussgebühren Abwasser

Anschlussgebühren Abwasser Anschlussgebühren Abwasser Bezeichnung Anschlüsse an das Abwassersystem Bauten Wohnbauten Gewerbebauten Industriebauten Schwimmbäder Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 25.11.2005. Rechtskräftig

Mehr

Leitfaden für Umsetzung von Perimeterverfahren sowie für die. Übernahme von privaten Erschliessungsanlagen

Leitfaden für Umsetzung von Perimeterverfahren sowie für die. Übernahme von privaten Erschliessungsanlagen Leitfaden für Umsetzung von Perimeterverfahren sowie für die Übernahme von privaten Erschliessungsanlagen Ausgangslage Verschiedentlich wurde die Frage nach der Art und Umsetzung der Perimeterpflicht in

Mehr

Beilage 8: Entwässerungskonzept mit Hochwasser-Nachweis und Längenprofile der Hauptsammelkanäle

Beilage 8: Entwässerungskonzept mit Hochwasser-Nachweis und Längenprofile der Hauptsammelkanäle Quartierplan Eschenbüel Beilage 8 Entwässerungskonzept Beilage 8: Entwässerungskonzept mit Hochwasser-Nachweis und Längenprofile der Hauptsammelkanäle Querverweise Das Entwässerungskonzept wird im Quartierplan

Mehr

Liegenschaftsentwässerung

Liegenschaftsentwässerung DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Liegenschaftsentwässerung Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017 Rolf Matter, Fachspezialist Liegenschaftsentwässerung, BVU, Kanton Aargau 1

Mehr

Erschliessung Stöckler Neumatt Ausbau 4. Etappe

Erschliessung Stöckler Neumatt Ausbau 4. Etappe Auftrag Auftragsnummer: 3.18.011. Genehmigt durch den Gemeinderat von Fulenbach am... Der Gemeindepräsident... Der Verwaltungsleiter... Planauflage vom... bis... Bericht Auftraggeber Gemeinde Fulenbach

Mehr

Sanierung Sonnhaldenweg

Sanierung Sonnhaldenweg Vorprojekt Dornach, 23. Oktober 2017 Gemeinde Dornach Hauptstrasse 33 4143 Dornach HOLINGER AG Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal Telefon +41 (0)61 926 23 23, Fax +41 (0)61 926 23 24 liestal@holinger.com

Mehr

Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Vorlage betreffend der Sanierung des Schwärzistiegli.

Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Vorlage betreffend der Sanierung des Schwärzistiegli. Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 1. Dezember 2014 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Sanierung Schwärzistiegli Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mehr

Infoveranstaltung Sanierung Stationsstrasse

Infoveranstaltung Sanierung Stationsstrasse Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung Sanierung Stationsstrasse vom 27. Januar 2016 1 Begrüssung Bea Pfeifer, Gemeindepräsidentin 2 Themen Begrüssung Projektübersicht Übersicht / Organisation Zustand

Mehr

Kanalisationsgesuch Nr... Wasseranschlussgesuch

Kanalisationsgesuch Nr... Wasseranschlussgesuch Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG CH-4424 Arboldswil, CH-4410 Liestal, CH-4153 Reinach Tel. +41 (0)61 935 10 20, Fax +41 (0)61 935 10 21 info@sutter-ag.ch, www.sutter-ag.ch Gemeinde Bättwil Kanalisationsgesuch

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat 09/95 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Ersatz der Kanalisation Augustin Keller-Strasse, Abschnitt Gärtnerweg bis Zeughausstrasse, sowie teilweiser Belagsersatz im Abschnitt Zelglistrasse

Mehr

Baulanderschliessung Remslersjockelis - Nollenstrasse

Baulanderschliessung Remslersjockelis - Nollenstrasse Kanton Appenzell I.Rh. Bezirk Schwende Feuerschaugemeinde Appenzell Blattenheimatstrasse 3 9050 Appenzell Baulanderschliessung Remslersjockelis - Nollenstrasse Auflageprojekt Die Gesuchsteller: Feuerschaugemeinde

Mehr

Datum der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses: 6. Januar 2012

Datum der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses: 6. Januar 2012 Gemeinde Olsberg Kanton Aargau Gebühren zum Abwasserreglement Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2011 Datum der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses: 6. Januar 2012 IM NAMEN

Mehr

Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren

Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1 Rechtliche Grundlagen 2 Art. 2 Gegenstand und Zweck 2

Mehr

Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet "Hünenberg Ost" Grundstückteil Nr. 135 GB

Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet Hünenberg Ost Grundstückteil Nr. 135 GB Gemeinde Ebikon Riedmattstrasse 14 6031 Ebikon Ebikon, Erschliessungsrichtplan Teilgebiet "Hünenberg Ost" Grundstückteil Nr. 135 GB 11053 Erschliessungsrichtplan, Grundstückteil Nr. 135 GB, Ebikon Emch+Berger

Mehr

Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh. Entwässerung in der Stadt Schweich

Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh. Entwässerung in der Stadt Schweich Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh Entwässerung in der Stadt Schweich Bebauungsplan der Stadt Schweich, Stadtteil Issel Teilgebiet Ober dem Hof Entwurfs- und Genehmigungsplanung Erläuterungsbericht

Mehr

Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsstrassen

Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsstrassen Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsstrassen Abkürzungen BauG Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993, Stand 01. September 2012 (SAR 713.100) Gemeindegesetz Gesetz über

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

Kanalisationsgesuch Nr... Wasseranschlussgesuch

Kanalisationsgesuch Nr... Wasseranschlussgesuch Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG Tel. +41 (0)61 935 10 20 info@sutter-ag.ch www.sutter-ag.ch Standorte BL Arboldswil - Liestal - Reinach Standort SO Nunningen Gemeinde Bubendorf Kanalisationsgesuch

Mehr

Kanalisation. Seite: 2/7. Diese Seite leer lassen. Projektkontrolle: Datum Visum Eingang Gesuch... Plankontrolle, Formulierung Bewilligung...

Kanalisation. Seite: 2/7. Diese Seite leer lassen. Projektkontrolle: Datum Visum Eingang Gesuch... Plankontrolle, Formulierung Bewilligung... Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG CH-4424 Arboldswil, CH-4410 Liestal, CH-4153 Reinach Tel. +41 (0)61 935 10 20, Fax +41 (0)61 935 10 21 info@sutter-ag.ch, www.sutter-ag.ch Gemeinde Giebenach Kanalisationsgesuch

Mehr

BACHGASSE. STADT USTER Steig- bis Sulzbacherstrasse Bauprojekt. Technischer Bericht

BACHGASSE. STADT USTER Steig- bis Sulzbacherstrasse Bauprojekt. Technischer Bericht Stadt Uster Infrastrukturmanagement Thomas Enzler Oberlandstrasse 78 8610 Uster 1 STADT USTER BACHGASSE JAUSLIN STEBLER AG www.jauslinstebler.ch info@jauslinstebler.ch 4132 Muttenz Gartenstrasse 15, PF

Mehr

Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil

Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT der Gemeinde Safenwil Vom 5. November 06 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG

Mehr

Gemeinde Fischerbach. Erschließung Baugebiet Karl-May-Weg III - - Entwässerung - Zwischenbericht zum Bebauungsplan. Anlage-Nr..

Gemeinde Fischerbach. Erschließung Baugebiet Karl-May-Weg III - - Entwässerung - Zwischenbericht zum Bebauungsplan. Anlage-Nr.. Anlage-Nr.. Fertigung - Lauf, 22.03.12 Hi-bi Inhalt: 1. ALLGEMEINES UND VERANLASSUNG... 3 2. AUFGABENSTELLUNG... 3 3. BESTEHENDE ENTWÄSSERUNGSVERHÄLTNISSE... 3 4. GEPLANTE ENTWÄSSERUNG... 3 5. ABWASSERABFLÜSSE...

Mehr

Retention von Regenwasser Inhaltsverzeichnis

Retention von Regenwasser Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 18 Blatt 18-1 Inhaltsverzeichnis 18.1 Einführung 18.2 Planung von Retentionsanlagen 18.2.1 Abklärung, ob vor der Einleitung in ein Gewässer eine Retention erforderlich ist 18.2.2 Hinweise

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.20.000 INNERES, Einwohnerrat, Einwohnerrat Bericht und Antrag, Sitzung vom 12.04.2013 Zwinglistrasse,

Mehr

Kurzbericht. Beratung Umzonung Chilchmatte, Gemeinde Schötz. Erschliessungsstudie. tagmar+partner ag Patrik Affentranger Siedlungsinfrastruktur

Kurzbericht. Beratung Umzonung Chilchmatte, Gemeinde Schötz. Erschliessungsstudie. tagmar+partner ag Patrik Affentranger Siedlungsinfrastruktur Projekt-Nr: 11-2426 Projekt: Beratung Umzonung Chilchmatte, Gemeinde Schötz Phase Erschliessungsstudie tagmar+partner ag Patrik Affentranger Siedlungsinfrastruktur Ort, Datum Dagmersellen, 10.03.2011 Unterschrift

Mehr

Sanierung Sulzerstrasse mit grundwasserschutzkonformer Entwässerung

Sanierung Sulzerstrasse mit grundwasserschutzkonformer Entwässerung Kanton Aargau Gemeinde Künten Erschliessung Sulz Sanierung Sulzerstrasse mit grundwasserschutzkonformer Entwässerung Technischer Bericht Auftrag-Nr. 1100.1328 3. Oktober 2018 / Ru Dipl. Ingenieur ETH /

Mehr

Umwandlung von Mischsystem auf

Umwandlung von Mischsystem auf Umwandlung von Mischsystem auf Trennsystem unter Einbeziehung der Grundstücke Gliederung Gesetzliche Grundlagen Erfahrungen aus Göttingen Dimensionierung der öffentlichen Kanäle Zweite Anschluss Ebene

Mehr

Herzlich willkommen! Anwohnerinformation zum Bauvorhaben «Wehrlistrasse Nord» 18. Januar 2016, Uhr

Herzlich willkommen! Anwohnerinformation zum Bauvorhaben «Wehrlistrasse Nord» 18. Januar 2016, Uhr Herzlich willkommen! Anwohnerinformation zum Bauvorhaben «Wehrlistrasse Nord» 18. Januar 2016, 18.30 Uhr 18.01.2016 / Folie 1 Ihre Gastgeber Simon Trottmann Projektleiter Tiefbau, Abt. Planung, Bau und

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. April 04 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X

Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X WERKVERTRAG Objekt / Projekt Arbeitsgattung Kostenarten Nr. Innenauftrags Nr. Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X Art. 1 Vertragspartner und Vertratsgegenstand

Mehr

Normalien über Privat- und Quartierstrassen. vom 17. Februar 1964

Normalien über Privat- und Quartierstrassen. vom 17. Februar 1964 Normalien über Privat- und Quartierstrassen vom 17. Februar 1964 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Strassenführung Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Sackstrassen 3 Art. 3 Längenprofil 3 Art. 4

Mehr

Strassenbau / Strassenprojektierung. Einführung in die Strassenprojektierung von Marcel Schlegel

Strassenbau / Strassenprojektierung. Einführung in die Strassenprojektierung von Marcel Schlegel Einführung in die Strassenprojektierung von Marcel Schlegel 1 Gliederung des Referates» Einleitung, Ziele» Funktionen von Strassen» Elemente von Strassen» Rechtliche Grundlagen, Normen» Strassenklassifizierung»

Mehr

Geschäfts Nr. 24 / 87 Regenbecken Dorf Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Ingenieurbüro Senn AG

Geschäfts Nr. 24 / 87 Regenbecken Dorf Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Ingenieurbüro Senn AG Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Mai 2011 Rev. Sept 2016 Ingenieurbüro Senn AG T: 056 / 296 30 00 AM, 30.09.16 Südallee 2 F: 056 / 296'30'03 5415 Nussbaumen www.ingsenn.ch INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. Januar 0 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September /2015

Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September /2015 Einwohnergemeinde Zunzgen Alte Landstrasse 5 4455 Zunzgen 061 975 96 60 061 975 96 79 gemeinde@zunzgen.bl.ch www.zunzgen.ch EINLADUNG Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September 2015 3/2015

Mehr

Reglement zum Erschliessungsplan

Reglement zum Erschliessungsplan Kanton Schwyz Gemeinde Wangen Genehmigungsexemplar Reglement zum Erschliessungsplan 30 Tage öffentlich aufgelegt vom 7. April 2006 bis 22. Mai 2006 und vom 18. Oktober 2013 bis 18. November 2013 Von der

Mehr

Aarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht

Aarau Rohr. Erschliessungsplan Trieschäcker Süd Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht Aarau Rohr Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg Planungsbericht Vom Stadtrat beschlossen am 23. April 2012 Auftraggeberschaft Stadt Aarau Stadtbauamt Stadtentwicklung Rathausgasse

Mehr

Ersatz Kanalisation und Wasserleitung Strassennetz Zentrum Nord, Etappe 1

Ersatz Kanalisation und Wasserleitung Strassennetz Zentrum Nord, Etappe 1 Ersatz Kanalisation und Wasserleitung Strassennetz Zentrum Nord, Etappe 1 Rheinstrasse / Rebgasse / Weierweg / Gasstrasse Informationsveranstaltung 11. September 2018, Stadtsaal Rathaus Liestal Marco Schwob

Mehr