Bezirksausschuss Siddessen. Montag, , 19:30 Uhr. Siddessen, Eulenstraße, Ösehalle. Tagesordnung. Öffentliche Sitzung

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1 Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Bezirksausschuss Siddessen Montag, , 19:30 Uhr Siddessen, Eulenstraße, Ösehalle Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Wahl des Bezirksausschussvorsitzenden in Siddessen 2. Benennung von Vorschlagspersonen für die Wahl des/der Bezirksverwaltungsstellenleiters 3. Wahl des Bezirksverwaltungsstellenleiters für den Stadtbezirk Siddessen 4. Bekanntgaben 5. Anfragen der Mitglieder und Zuhörer 6. Bekanntgaben 7. Anfragen der Mitglieder Nichtöffentliche Sitzung Brakel, Dirk Simon, Stellvertr. Vorsitzender

2 Im Hinblick auf das anstehende Anmeldeverfahren für die Aufnahme der Grundschulkinder in die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 beginnt das Anmeldeverfahren nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften für die städt. Gesamtschule Brakel -Sek. I u. IIam Montag, dem und endet am Freitag, dem Die Genehmigung für ein vorgezogenes Anmeldeverfahren wurde von der Bezirksregierung Detmold nicht erteilt. Die Eltern können in der Anmeldewoche vom bis zum in der Regel in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr Ihr/Ihre Kind/er an der städt. Gesamtschule Brakel -Sek. I u. II- anmelden: Wochentag Datum Zeit Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Ort: Städt. Gesamtschule Brakel -Sek. I u. II- Sekretariat Gebäudeteil MITTE Am Bahndamm Brakel Telefon 05272/ info@gesamtschulebrakel.de Für die Anmeldung haben die Eltern die Zeugnisse Ihres/Ihrer Kindes/Kinder der 1. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule sowie den Anmeldeschein zur weiterführenden Schule und eine Geburtsurkunde Ihres/Ihrer Kindes/Kinder mitzubringen. Um unnötige Wartezeiten für die Eltern zu vermeiden werden unter der Tel / Anmeldetermine werktags von Uhr (Mo.-Fr.) vergeben.

3 Stadt Brakel sucht Schiedspersonen Das Amt der vom Rat der Stadt Brakel bestellten Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist bis zum befristet. Daher werden Damen und Herren gesucht, die in der Stadt Brakel ehrenamtlich als Schiedspersonen tätig werden wollen. Schriftliche Anträge nimmt der Fachbereich 2 (Bürgerservice) Herr Michael Koch, Zimmer 3 im Rathaus bis zum entgegen. Sie erreichen Herrn Koch zu den allgemeinen Öffnungszeiten auch telefonisch unter 05272/ oder per m.koch@brakel.de. Das Stadtgebiet Brakel ist derzeit in drei Schiedsbezirke aufgeteilt. Der Schiedsbezirk I umfasst die Kernstadt und die Stadtbezirke Auenhausen, Beller, Frohnhausen, Hampenhausen, Hembsen, Erkeln, Gehrden, Schmechten und Siddessen. Zum Schiedsbezirk II gehören Istrup, Rheder und Riesel. Bellersen und Bökendorf bilden den Schiedsbezirk III. Die Interessenten für das Schiedsamt sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, den Wohnsitz in dem entsprechenden Schiedsbezirk haben und bereit sein, sich durch Ausund Fortbildungslehrgänge eine gewisse juristische Fachkunde anzueignen. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Brakel bestätigt. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Die Idee der außergerichtlichen Streitschlichtung ist nicht neu. Schon seit ca. 180 Jahren gibt es das Institut des Schiedsmannes. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden protokollierten Vergleichs zu beenden. Zahlreiche zivilrechtliche Klagen sind unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Amtsgericht nur noch möglich, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitschlichtung versucht worden ist. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig. Beispiele sind Konflikte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Außerdem ist das Schiedsamt seit der Änderung der Zivilprozessordnung ab dem Jahr 2000 auch Güte- und Schlichtungsstelle in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 600,00.

4 Fahrerbesprechung Bürgerbusverein Die nächste Fahrerbesprechung des Bürgerbusvereins Brakel findet am Donnerstag, statt. Die Versammlung beginnt um Uhr im Gasthaus Tegetmeier, Hanekamp 14. Alle ehrenamtlichen Fahrer/innen und alle interessierten Bürger/innen sind zu der Fahrerbesprechung willkommen. Weitere Informationen gibt es unter oder

5 Finanzspritze fürs Bauen, Kaufen und Sanieren Energieberatung der Verbraucherzentrale weist den Weg durch den Förderdschungel Wer beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem steht eine wahre Flut öffentlicher Förderprogramme offen. Leider ist die Programmvielfalt jedoch für den Laien kaum mehr durchschaubar. Wer sicher sein möchte, das richtige Angebot zu finden, sollte deshalb fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale NRW, erläutert: Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise sogar von Energieanbietern. Gefördert werden Neubauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden, aber auch beispielsweise der Austausch der Fenster oder eine Modernisierung der Heizungsanlage. Bundesweit verfügbar sind zwei Angebote des Bundes: die Programme der KfW-Bank sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet sehr günstige Kredite an. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Dabei gilt: Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher fällt die Förderung aus. Das BAFA fördert bestimmte Einzelmaßnahmen. Ergänzend stehen zwei öffentlich geförderte Beratungsangebote zur Verfügung: die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie die BAFA-Vor Ort-Beratung. Klimaschutzbeauftragter der Stadt Brakel Hendrik Rottländer Zimmer 47, Rathaus Am Markt 12, Brakel Tel.: 05272/ Fax: 05272/ h. Die regionalen Förderangebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune stark. Und ob verschiedene Angebote miteinander kombiniert werden können, hängt vom einzelnen Programm ab. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, unbedingt einen Fachmann zu konsultieren, bevor ein möglicherweise förderfähiges Projekt in Angriff genommen wird: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Bei allen Fragen zu Förderprogrammen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Die halbstündige Beratung für 5 Euro, findet am in der Verwaltungsnebenstelle am Markt 4 in Brakel statt. Vereinbaren Sie unter Tel / oder h.rottlaender@brakel.de einen Termin. Falls Sie aus der Nähe von Borgentreich kommen, so können Sie sich dort einen persönlichen Beratungstermin für den bei Herrn Stromberg unter 05643/ holen. Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter vereinbart werden.

6 Energiesparmessgeräte können beim Klimaschutzmanager Hendrik Rottländer kostenlos geliehen werden.

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