NEUE WEGE - GLEICHE CHANCEN GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LEBENSVERLAUF Erster Gleichstellungsbericht erschienen
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1 NEUE WEGE - GLEICHE CHANCEN GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LEBENSVERLAUF Erster Gleichstellungsbericht erschienen Der 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde am 15. Juni 2011, bestehend aus dem Gutachten einer interdisziplinären Sachverständigenkommission mit dem Titel Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf und der Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom Bundeskabinett beschlossen und veröffentlicht. Erstmalig bietet die Bundesregierung eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellungssituation in Deutschland und fokussiert die aktuelle Lage von Frauen und Männern in zentralen Schlüsselbereichen. Der Bericht verweist unter der thematischen Lebenslaufperspektive darauf, wie eine nachhaltige Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer entwickelt werden kann und macht langfristige Folgen von Entscheidungen in einzelnen Lebensabschnitten von Frauen und Männern deutlich. Resultierend daraus muss Gleichstellungspolitik künftig stärker als Querund als Längsschnittaufgabe verstanden und ein konsistentes Leitbild in der Gleichstellungspolitik entwickelt werden. Für dieses Ziel engagieren sich die haupt- und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat Sachsen als wesentliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Landratsämtern, Städten und Gemeinden. Gleichstellungssituation heute In Deutschland stehen politische und rechtliche Maßnahmen für unterschiedliche Lebensphasen der Geschlechter gegenwärtig unverbunden nebeneinander. Als Folge entsteht Unterstützung in der einen Lebensphase, in der nächsten bricht diese wieder ab oder weist in eine andere Richtung. Diese Brüche gleichen Sackgassen, die in Deutschland an vielen Stellen noch vorzufinden sind und daher dringend abgebaut werden müssen. Der Bericht erkennt Handlungsbedarf an den Übergängen zwischen den einzelnen Lebensphasen, beispielsweise bei der ersten beruflichen Orientierung, bei der Familiengründung oder beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Konsistent gestaltete Gleichstellungsarbeit als wichtiger Bestandteil moderner Innovationspolitik birgt ein enormes, gerade auch wirtschaftliches Potenzial. Sie erweist sich angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfs im Freistaat Sachsen als unverzichtbar. Folgende Themen wurden im Gleichstellungsbericht analysiert und mit Empfehlungen versehen: 1. Gleichstellungspolitik in der Lebenslaufperspektive 2. Rollenbilder und Recht 3. Bildung 4. Frauenerwerbsarbeit, Teilzeit und Minijobs 5. Erwerbsunterbrechungen 6. Frauen in Führungspositionen 7. Geschlechtsspezifische Lohnlücke und Niedriglöhne 8. Erwerbsarbeits- und Familienzeiten 9. Alterssicherung 10. Pflege- und Pflegebedürftigkeit Gleichstellungspolitik in der Lebenslaufperspektive Unter Gleichstellungspolitik in der Lebenslaufperspektive werden langfristige Auswirkungen bestimmter Entscheidungen in den einzelnen Lebensabschnitten aufgezeigt. Erst der Blick auf die Lebensverlaufsperspektive verdeutlicht, welche Folgen Lebensereignisse und getroffene Entscheidungen in unterschiedlichen Lebensphasen für unterschiedliche soziale Gruppen von Frauen und Männer langfristig haben. Erst dadurch wird ersichtlich, ob bei Frauen und Männern tatsächliche Verwirklichungschancen vorhanden sind und wie diese von der jeweiligen Lebensführung abhängen. Ziel dabei ist, dass beide Geschlechter ihr gewähltes Leben leben können; die Analyse zeigt jedoch, dass keine echte Wahl- und Gestaltungsfreiheit herrscht. Frauen und Männer leben in partnerschaftlichen und familiären Bindungen, daher treffen sie ihre Entscheidungen davon nicht losgelöst. Gleiches gilt für die Erwerbsent-
2 - 2 - scheidung. Beispielsweise steht hier die Frage, welcher Elternteil wie lange Elternzeit nimmt, ob und wann im Anschluss ein Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit erfolgen soll. Werden dabei auch die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland betrachtet, wird analysiert, dass sie starke Anreize zu einer ungleichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen verheirateten und unverheirateten Menschen setzen. Junge Paare starten heute oft mit der Vorstellung von gleichberechtigter Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in ihr gemeinsames Leben. Spätestens mit dem ersten Kind stellt sich jedoch eine Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen ein. Folglich stecken meist Frauen beruflich zurück. Die Betrachtung der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Paarhaushalten über einen längeren Zeitraum präsentiert eine zunehmende traditionelle Aufgabenverteilung mit zunehmender Ehedauer. Die Gewöhnung an traditionelle Strukturen wird durch institutionelle Rahmenbedingungen ebenso beeinflusst. Rollenbilder und Recht Rollenbilder müssen modernisiert werden, da viele rechtliche Regelungen von der lebenslangen Ehe sowie der tradierten Rollenverteilung ausgehen. Die vielfältigen Formen partnerschaftlicher und individueller Lebensführung in der Moderne brauchen flexible rechtliche Rahmenbedingungen. Die Herstellung eines konsistenten Rechts und die Abstimmung von Rollenerwartungen über den Lebensverlauf sind bedeutende Aufgaben der Gleichstellungspolitik. Im Familienrecht sind die gleichberechtigte Partnerschaft sowie die geteilte elterliche Sorgearbeit zu stärken. Rechtliche Regelungen, die bei Ehepaaren an ein asymmetrisches Partnerschaftsmodell, wie beispielsweise Mann in der Ernährerrolle und Frau in der Rolle der Hausfrau, anknüpfen, weisen in unterschiedliche Richtungen. Dieses Modell setzt voraus, dass Ehen bis zum Tod bestehen bleiben, was aber meist der Realität nicht entspricht. Zum anderen setzt es voraus, dass Frau, wenn sie die Haus- und Sorgearbeit übernimmt, nach der Ehescheidung auf finanzielle Versorgung vertrauen kann. Auch das findet weder in der Realität noch im geltenden Recht statt. Die Möglichkeit der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben im Arbeits-, Sozial- und Einkommensteuerrecht sollte vorhanden sein, wobei die generative Haus- und Sorgearbeit sowohl im weiblichen als auch im männlichen Lebenslauf zu unterstützen ist. Bildung und Qualifizierung Bildung wird als Schlüssel für Verwirklichungschancen im gesamten Lebensverlauf betrachtet. Hier sind gleich gute Chancen für Männer und Frauen zu schaffen. Beide Geschlechter sollen aus dem Spektrum der Bildungsmöglichkeiten in gleichem Maß wählen, frühe Bildungsphasen nutzen und die Möglichkeit haben, sich im Erwachsenenalter qualifizieren zu können. Dabei ist eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Gruppen von Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männern wichtig. Bei beiden Geschlechtern finden sich Bildungsgewinner und -verlierer. Es bestehen gravierende Unterschiede nicht zwischen Jungen und Mädchen, sondern innerhalb der Geschlechtergruppen. Es sind Teilgruppen, die schlechte Bildungschancen haben, insbesondere die aus bildungsfernen (Migranten-) Familien. Obwohl heute Frauen im Durchschnitt höhere und bessere Bildungsabschlüsse und Berufseinstiegschancen haben als Männer, können sie ihren Bildungsvorsprung weder qualitativ noch quantitativ umsetzen. Frauen sind durch die Expansion der Dienstleistungsbranche traditionell mit hohem Anteil hier vertreten. Diese Dienstleistungsberufe sind meist als Zuverdienerinnen-Berufe konzipiert. Die Berufswahl der Frauen erfolgt im Wesentlichen ebenso geschlechtsspezifisch (Auswahl aus nur zehn von etwa 350 Berufen), was sich später auf Verdienst- und Karrierechancen auswirkt. Die beliebtesten Berufe waren 2009 z. B. Friseurin, Medizinische Fachangestellte bei Mädchen und bei Jungen der Kraftfahrzeugmechatroniker oder Industriemechaniker. Viele junge Männer verlassen überproportional das Schulsystem ohne Ausbildung, dennoch sind bei ihnen häufiger erfolgreiche Bildungsverläufe mit Zugang zu einem höheren Einkommen zu finden. Die Zweiteiligkeit des Berufsbildungssystems im dualen und einem oft arbeitsmarktfernen vollzeitschulischen Zweig ist nachteilig für die Gleichstellung. Im dualen System ist eine knappe Mehrheit von Jungen und im Schulberufssystem eine deutliche Mehrheit von Mädchen zu finden. Die vollzeitschulische Ausbildung in den personenbezogenen Dienstleistun-
3 - 3 - gen zementiert den geringen Professionalisierungsgrad vieler typischer Frauenberufe und ist gekennzeichnet durch uneinheitliche Qualifikationsprofile sowie fehlender bundesweiter Standards. Frauen sind häufiger studienberechtigt als Männer, nehmen jedoch seltener ein Studium auf. Und wenn sie studieren, verzichten sie häufiger als Männer nach einem Bachelor-Abschluss auf den Übergang in einen Masterstudiengang. Große Unterschiede gibt es dabei in der fachspezifischen Auswahl, wie beispielsweise Mathematik. Auch durch Mutterschaft reduzieren sich die Abschluss- und Berufseinstiegschancen. Im Bildungsverlauf tragen junge Mütter ein hohes Risiko, die Ausbildung nicht abzuschließen; während die Vaterschaft bei Jungen sich nicht nachteilig auswirkt. Wegen fehlender Vereinbarkeit von Familie und Studium verlängern studierende Mütter ihr Studium oder brechen es tendenziell häufiger ab. Frauenerwerbstätigkeit, Teilzeit und Minijobs Minijobs sind abzuschaffen und deren Subventionierung abzubauen. Diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind weder aus individueller noch gesellschaftlicher Sicht nachhaltig. Minijobs haben oft verheerende Folgen und werden in überwiegendem Maß von Frauen ausgeübt. Ihre Attraktivität ist kurz, sie bieten keine existenzsichernde Beschäftigung und erweisen sich selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse führen in biografische Sackgassen und verursachen erhebliche gesellschaftliche Folgekosten, wie beispielweise bei Hartz IV (SGB II) oder im Bereich der Alterssicherung (SGB VII). Die Lohnsteuerklassen III/V sind durch die Kombination IV/IV mit Faktor zu ersetzen. Bei verheirateten Frauen führt die hohe Grenzsteuerbelastung in der Lohnsteuerklasse V unter anderem dazu, dass sie ihre Erwerbstätigkeit einschränken. Diese ungleiche Besteuerung in der Lohnsteuerklassenkombination III/V führt darüber hinaus zu negativen Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosen- und Elterngeld. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind auszubauen und dürfen in ihrer Struktur nicht länger nur von einer allenfalls teilzeiterwerbstätigen Mutter ausgehen. D. h. sie müssen sich an den mehrheitlich von Eltern gewünschten Erwerbskonstellationen orientieren und insofern flexible Betreuungsangebote anbieten. Erwerbsleben/Erwerbsunterbrechungen Erwerbsentscheidungen gelten als Folgen für den gesamten Lebensverlauf. Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigungen sind nicht von kurzfristiger Bedeutung sondern sie hinterlassen lang anhaltende Narben im Lebensverlauf. Sie prägen und beeinflussen das gesamte (Erwerbs-)Leben sowie die Chance auf weitere Erwerbsarbeit. Aufgrund von Sorgearbeit oder vorübergehender Verkürzung der Erwerbstätigkeit dürfen keine langfristigen (Einkommens-)Nachteile entstehen. Ihre Reversibilität muss gewährleistet sein. Bei kinderbedingter Unterbrechung unter den jüngeren Frauen, die seltener und kürzer geworden ist, trägt die Elterngeldregelung dazu bei, dass ein größerer Anteil von Frauen spätestens nach einem Jahr in die Erwerbstätigkeit zurückkehrt. Die Mehrheit der Väter nutzt lediglich zwei Partnermonate. Daher ist das Elterngeld weiterzuentwickeln, hinsichtlich einer Verlängerung der Partnermonate und der Möglichkeit für beide Elternteile, Elterngeld mit Teilzeit besser kombinieren zu können. Bei einem Wiedereinstieg nach einer Erwerbsunterbrechung werden flexible Arbeitszeitmodelle, Angebote für institutionelle Kinderbetreuung, Familienfreundlichkeit des Betriebes sowie Unterstützung des Partners, der Partnerin und der Familie benötigt. Frauen in Führungspositionen Im Gleichstellungsbericht werden die Einführung von Geschlechterquoten sowie eine Prüfung von Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen gefordert. Im Top- Management stagniert der Anteil der Frauen seit Jahren. Die Unternehmenskultur sollte verändert und familienorientierter werden; Maßnahmen sollten so eingesetzt werden, dass gleiche Chancen für die Karriere von Frauen und Männern ermöglicht werden. Personalenwicklungsmaßnahmen für verschiedene Lebensphasen können die Leistungsfähigkeit und - bereitschaft aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.
4 - 4 - Geschlechtsspezifische Lohnlücke und Niedriglöhne Die geschlechtsspezifische Lohnlücke ist zu verringern. Die Entgeltgleichheit sollte durch geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsverfahren erreicht werden. Privatwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten die Entgeltgleichheit überprüfen und bestehende Ungleichheiten abbauen, denn gleiches Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Gesetzliche Mindestlöhne werden angesichts des hohen Anteils von Frauen im Niedriglohnbereich gefordert. Nur so ist auch für Haushalte ohne Zugang zu einem klassischen Familienlohn eine Existenzsicherung möglich. Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen sollte von Tarifpartnern stärker genutzt werden. Mindestlöhne gewährleisten nicht, dass Frauen und Männer für ihre Qualifikation angemessen entlohnt werden. Die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland lag im Jahr 2008 mit etwa 23 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt (18 Prozent). Typische Frauenberufe (Frauenanteil 70 Prozent und mehr) werden schlechter entlohnt als typische Männerberufe. Gleiches gilt auch bei Führungskräften. Unabhängig von der Branche steigen die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern mit zunehmendem Alter. Zwischen 1995 und 2007 hat sich der Anteil der Minijobs im Niedriglohnsektor fast verdoppelt. Mehr als zwei Drittel aller Personen, die in Deutschland einen Niedriglohn beziehen, sind Frauen. In Berufen mit hohen Jahresverdiensten arbeiten deutlich mehr Männer, wobei Frauen dagegen vielfach in gering entlohnten Berufen beschäftigt sind. Erwerbsarbeits- und Familienzeiten Frauen und Männer müssen die Möglichkeit haben, neben der Erwerbsarbeit andere notwendige Tätigkeiten wie Sorgearbeit und Pflege auszuüben. Ein Gesetz zu Wahlarbeitszeiten wird gefordert, um den Beschäftigten die Änderung der Arbeitszeit oder die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit mit Wiedereinstieg auf einen Vollarbeitsplatz zu ermöglichen. Die Entwicklung von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen für Bedürfnisse der Beschäftigten und den Besonderheiten der Unternehmen wäre von Vorteil und ein Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit. Zeitkompetenzen beider Geschlechter in bestimmten Lebenssituationen und ihre lebenslangen Folgen gilt es bereits in Schule und Berufsschule zu vermitteln. Ebenso sollte die Elternzeit weiter entwickelt werden, um Vätern eine stärkere Beteiligung an der Sorgetätigkeit zu ermöglichen. Besonders gilt dies für die Verlängerung der Partnermonate sowie die Möglichkeit, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen und mit Teilzeit kombinieren können. Die Gesamtarbeitszeit zwischen Frauen und Männern hat sich angenähert, jedoch dominiert die Erwerbsarbeit bei den Männern, bei den Frauen dagegen die Sorge- und Hausarbeit. Besonders beim Übergang zur Elternschaft verlagern sich diese noch stärker auf die Mütter. In Paarhaushalten besteht in der Mehrheit nach wie vor eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Das Zeitvolumen der Frauen im Rahmen der Kinderbetreuung und der Hausarbeit ist deutlich höher als bei Männern. D. h., nach wie vor herrscht eine ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gilt die zeitliche Herausforderung, insbesondere für Frauen. Hier sollte der tatsächliche Aufwand (nicht nur fünf Stunden/Tag für Schwerstpflegebedüftige) anerkannt werden. In den vergangenen Jahren nahm der Unterschied bei den Durchschnittsarbeitszeiten aller Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu. Pro Woche arbeiten Männer deutlich mehr als Frauen, wobei die Arbeitszeit bei steigender Kinderzahl noch höher wird und bei Frauen niedriger. Es bestehen erhebliche Diskrepanzen zwischen der gewünschten und der tatsächlichen Arbeitszeit bei Frauen und bei Männern. Eltern wünschen sich meist kürzere Arbeitszeiten, drei Viertel der Väter und mehr als die Hälfte der Mütter würden gern ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Wunschzeiten von Müttern und Vätern im Bereich Vollzeit liegen bei 30 bis 34 Stunden pro Woche. Der Wunsch der Väter nach einer Verkürzung ihrer Wochenarbeitszeit betrifft vor allem nicht gewünschte Überstunden. Teilzeitbeschäftigte Mütter dagegen würden ihre Arbeitszeit gern ausdehnen. Menschen, die ein Kind versorgen oder jemanden pflegen, haben die Möglichkeit von Voll- auf Teilzeitarbeit zu wechseln. Bei Rückkehr hat die Person jedoch
5 - 5 - keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, zu einer vollzeitnahen Teil- oder Vollzeittätigkeit zurück zu kehren. Alterssicherung Frauen- und Männerrenten sind sehr unterschiedlich und darüber hinaus auch sehr differenziert in Ost und Westdeutschland. Frauen erhalten eine deutlich geringere, vielfach nicht existenzsichernde Rente. Die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Erwerbsverlauf, Erwerbsunterbrechungen oder Einkommensunterschiede wirken unmittelbar ins Rentenalter nach. Hier gilt es Voraussetzungen zu schaffen, die die Armut im Alter vermeiden. Die entscheidenden Stellschrauben liegen dafür im Erwerbssystem. Zentral sind daher die Beendigung der Förderung geringfügiger Beschäftigung, die Stärkung ertragsschwacher Erwerbsformen durch Mindestlöhne und eine Verbesserung der niedrigen Frauenlöhne. Das freiwillige Splitting von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, sollte zur Regel gemacht werden. Die Benachteiligung der Sorgearbeit für Pflegebedürftige sollte abgebaut werden und erbrachte Pflegeleistungen auch im Rentenalter rentensteigernd angerechnet werden. Entscheidend ist, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), auch aus der Gleichstellungsperspektive, und bisher nicht versicherte Erwerbsformen und Lebensphasen sozialversicherungsrechtlich ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Pflege und Pflegebedürftigkeit Hier gilt es zukünftig, vor dem Hintergrund knapper werdender gesellschaftlicher Fürsorgeressourcen, die Situation von privat pflegenden Frauen und Männern zu verbessern. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird rapide steigen und familiäre Pflege kann oder will voraussichtlich nur von wenigen Personen geleistet werden. Pflegende Angehörige müssen entlastet und Erwerbstätige als Pflegende unterstützt werden. Häusliche und professionelle Pflege muss daher besser verzahnt werden. Das Pflegeversicherungsrecht muss geschlechtergerecht ausgestaltet werden, denn die Unterschiedliche Behandlung von Sorgearbeit für Pflegebedürftige im Vergleich zur Sorgearbeit für Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zu rechtfertigen. Zusammenfassungen und weitere Drucksachen können Sie unter downloaden.
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