Grundlagen zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller. Regionale Biotopverbundplanung

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1 Grundlagen zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller Regionale Biotopverbundplanung

2 Regionalverband Donau-Iller, Schwambergerstr. 35, Ulm, Tel. 0731/ , Fax 0731/ , Bearbeiter: Dipl.-Biol. Werner Ackermann, Dipl.-Ing. Beate Jeuther, Dipl.-Ing. Reinhold Hettrich, Dipl.-Ing. Anne Ruff Der Bericht einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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4 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Biotope und deren Vernetzung Gesetzliche Grundlagen und Verbundkonzepte von Bund und Ländern Gesetzliche Grundlagen Biotopverbund in Deutschland Biotopverbund in Baden-Württemberg Biotopverbund in Bayern Bestehende Schutzgebiete des Natur-,, Landschafts- und Artenschutzes in i der Region Donau- Iller Ermittlung der Biotopverbundkulisse für die Region Donau-Iller Methodik in der Region Donau-Iller Offenland feucht und Offenland trocken Wälder Fließgewässer Schwerpunktgebiete des Naturschutzes Zusammenfassung und Ausblick Glossar und Abkürzungsverzeichnis Quellen Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Anlagen Anlage 1: Exkurs: Zusammenfassende Darstellung der Ermittlung von Kern- und Entwicklungsflächen des Biotopverbunds in Baden-Württemberg Anlage 2: Bewertung der qualitativen Ausprägung von Offenlandkomplexbiotopen Anlage 3: Kriterien für die Bewertung der Ausprägung von Wäldern... 60

5 1. Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller wurde 2007 die Fortschreibung des Regionalplans beschlossen. Seitdem werden die dafür erforderlichen Grundlagen und Daten aufbereitet. Parallel zur Gesamtfortschreibung wird zudem wie gesetzlich vorgesehen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Diese soll im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung dazu beitragen, dass Umweltbelange frühzeitig in die Erarbeitung des Regionalplans einbezogen und in einem Umweltbericht dokumentiert werden. Sowohl für das Fachkapitel Natur und Landschaft des Regionalplans als auch für die Betrachtung des Schutzgutes Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt im Umweltbericht ist die Erarbeitung einer Regionalen Biotopverbundplanung einschließlich der Bewertung der Schutzwürdigkeit der Biotope und Verbundräume aus regionaler Sicht eine wichtige Grundlage. Die Biotopverbundplanung für die Region Donau-Iller wurde vom Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH (PAN) aus München erarbeitet. Die vorliegende Broschüre stellt die verwendeten Datengrundlagen, die Methodik und die Ergebnisse ausführlich dar. 1.2 Biotope und deren Vernetzung In der traditionellen Kulturlandschaft kommen viele Biotoptypen in einer charakteristischen räumlichen Verzahnung und funktionellen Abhängigkeit voneinander vor. Auf solche Biotopkomplexe sind viele Tier- und Pflanzenarten zur Erfüllung all ihrer Lebensraumansprüche angewiesen. Durch die Zerlegung der Biotope in isolierte Einzelteile und eine durch Nutzungsintensivierung zunehmend lebensfeindliche Umgebung gehen aber - neben den wichtigen Vernetzungsbeziehungen - auch diese gesamtlandschaftlichen ökologischen Zusammenhänge verloren. Biotop Biotoptypen Lebensraum einer in diesem Gebiet vorkommenden Lebensgemeinschaft (Biozönose), kleinste Einheit in der Biosphäre Gesamtheit gleichartiger bzw. ähnlicher Biotope Population Habitat Fortpflanzungsgemeinschaft von Individuen einer Art, die in einem bestimmten begrenzten Areal leben Charakteristischer Lebensraum einer bestimmten Tier- und Pflanzenart Biotopverbund Schaffung eines Netzes von Einzelbiotopen, welches das Überleben bestimmter Arten sichert, indem es die Populationen miteinander vernetzt Zunehmende Flächenversiegelung, Landschaftszerschneidung und Nutzungsintensivierung führen neben dem tatsächlichen Verlust von Lebensräumen zunehmend zur Isolierung von Habitaten, die beim Verlust von Arten eine maßgebliche Rolle spielt. Dabei verlieren nicht nur die Flächen an Größe, sondern sind als isolierte Teilflächen auch in stärkerem Maße Umgebungseinflüssen ( Randeffekten ) ausgesetzt (BFN, 2011). Betroffen sind vor allem Tier- oder Pflanzenarten, denen eine Anpassung an die veränderten Umweltbedingungen nicht oder nicht in dem notwendigen 2

6 Maß möglich ist. Die verbleibenden Biotopinseln sind für viele Arten zu klein und ihre Isolation erschwert den Austausch von Individuen zwischen den Gebieten. Dies führt zu einer genetischen Verarmung der Populationen und gefährdet ihr dauerhaftes Überleben (BFN, 2011). Das Konzept des Biotopverbunds ist mittlerweile eines der erfolgreichsten Instrumente für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Mitteleuropa (HANDKE, 2010). Besonders in stark zersiedelten und zerschnittenen Landschaften leistet es einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der Bestände von Tier- und Pflanzenarten. Auch im Hinblick auf den Klimawandel muss den Arten ein Ausweichen in andere Lebensräume ermöglicht und der weiteren Verinselung der Lebensräume in der Landschaft entgegengewirkt werden (FACHDIENST NATURSCHUTZ, 2010). Ziel des Biotopverbunds ist dementsprechend neben der nachhaltigen Sicherung der heimischen Arten und Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger Verbundsysteme, die den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderung sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten sollen. Biotopverbund bedeutet jedoch auch die Gewährleistung ökologischer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen Biotoptypen, z. B. für Arten mit im Lebenszyklus wechselnden Habitatansprüchen oder solchen, die Lebensraumkomplexe besiedeln (BFN, 2011). Entsprechend der Empfehlungen zur Umsetzung des 3 BNatSchG Biotopverbund (BURKHARDT ET. AL. 2004) setzt sich ein Biotopverbundsystem aus folgenden Komponenten zusammen (BFN, 2011): Kernbereiche Puffer- und Ent- wicklungsflächen Verbundelemente Umgebende Land- schaftsmatrix Reste natürlicher bzw. naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume, die den Arten als stabile Dauerlebensräume zur Verfügung stehen sollen umgeben die Kernbereiche und sollen so negative Auswirkungen der intensiv genutzten Landschaft auf diese verhindern. Sie können selbst auch schützenswert sein oder ein Entwicklungspotenzial hin zu natürlichen Lebensräumen besitzen gewährleisten bzw. erleichtern den genetischen Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften der Kernbereiche sowie Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedelungsprozesse. Es kann sich dabei um Korridore oder Trittsteine handeln umgibt die Elemente und soll für Organismen weniger lebensfeindlich und durchgängiger werden, z.b. durch Nutzungsextensivierungen 3

7 Die Aufstellung von Biotopverbundplanungen muss für verschiedene räumliche Ebenen erfolgen, wobei die großräumigen Konzepte in den kleinräumigen berücksichtigt werden sollten (BFN, 2011): (inter-)national regional lokal großräumige Verbundachsen, Berücksichtigung von Arten mit sehr großen Raumansprüchen und wandernden Arten Regionale Verbundachsen, Durchgängigkeit innerhalb von Landschafts- und Naturräumen Biotopkomplex, Vernetzung einzelner Biotope Zur Entwicklung von räumlich konkreten Biotopverbundsystemen werden bundesweit gültige fachliche Auswahlkriterien angewandt. Dazu gehören die räumliche Lage, Größe, Repräsentativität und Biotopausstattung der Gebiete sowie der aktuelle Zustand, das Entwicklungspotenzial und die ökologische Funktion (BFN, 2011). 2. Gesetzliche Grundlagen und Verbundkonzepte von Bund und Ländern 2.1 Gesetzliche Grundlagen Der Biotopverbund ist sowohl in verschiedenen Richtlinien auf europäischer Ebene als auch im Bundesnaturschutzgesetz und den Ländernaturschutzgesetzen verankert: 4 Europäische Union: Natura 2000: Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Deutschland: BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli Baden-Würt Württemberg: temberg: Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft; (Naturschutzgesetz - NatSchG); Vom 13. Dezember 2005; zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe 4 Bayern: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG); vom 23. Februar , 46, Biotopverbund in Deutschland Der Aufbau eines länderübergreifenden Biotopverbunds wurde 2002 erstmals im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. Gemäß der Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz (BFN, 2010) zum Thema Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland wurden dabei vor allem zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen einheimische Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften gesichert werden und zum anderen dient der Biotopverbund der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Im Gesetzestext des BNatSchG von 2009 ist

8 zudem ausgeführt, dass der Biotopverbund in Deutschland auch zur Verbesserung des Natura Netzes beitragen soll. Das BNAtSchG umfasst nun nicht mehr nur die nachhaltige Sicherung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen, sondern stellt als gleichrangiges Ziel den funktionalen Gesichtspunkt eines Biotopverbunds daneben (BFN, 2010). In 20 des BNatSchG ist die Schaffung eines Netzes verbundener Biotope vorgesehen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. In der Veröffentlichung des BfN zum länderübergreifenden Biotopverbund in Deutschland wird zwischen Fließgewässern, offenlandgeprägten Feucht- und Trockenlebensräumen und Waldlebensräumen unterschieden, für die in mehreren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E- Vorhaben) Flächen für den Biotopverbund (FBV) und Suchräume für die Vernetzung (SV) ermittelt wurden. Für die Fließgewässervernetzung weist die Veröffentlichung des BfN zum Länderübergreifenden Biotopverbund in Deutschland der Donau eine europaweite Vernetzungswirkung zu. Für die offenlandgeprägten Feuchtlebensräume bilden Donau und Iller ebenfalls Biotopverbundachsen von länderübergreifender Bedeutung. Zudem befinden sich in der Region zahlreiche kleinere FBV- Flächen mit länderübergreifender Bedeutung für offenlandgeprägte Feuchtlebensräume und Stillgewässer. Im Bereich der Schwäbischen Alb verlaufen zudem länderübergreifende Verbundachsen der Trockenlebensräume am Rand der Region. Für die Waldlebensräume sind einige Auwaldbereiche entlang Donau und Iller als Kerne des Biotopverbunds mit länderübergreifender Bedeutung ausgewiesen. Die Donau-Iller-Lechplatte sowie ein weiterer Flächenkomplex (Flachland der unteren Riß, Riß- Aitrach-Platten, Unteres Illertal, Mittlere Flächenalb) sind in der Veröffentlichung außerdem als Defizitraum des Biotopverbunds dargestellt. Dies ist vermutlich auf die größtenteils intensive landwirtschaftliche Prägung des gesamten Raumes zurückzuführen. Defiziträume werden dabei nicht als Gebiete aufgefasst, die keine besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeiten haben, sondern als Gebiete, in denen langfristig gezielte Maßnahmen besonders zur Förderung von Landschaftselementen mit dem Ziel der Biotopvernetzung erfolgen sollten (BFN, 2010). 2.3 Biotopverbund in Baden-Württemberg Für das Land Baden-Württemberg wurde vom Planungsbüro PAN 2007 eine erste landesweite Biotopverbundplanung im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW) erarbeitet. Im Jahr 2010 wurde das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (Ilpö) damit beauftragt, einen landesweiten Biotopverbund unter fachlicher Begleitung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zu erarbeiten. Das landesweite Biotopverbundsystem wurde im April 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt und besteht aus Kernflächen und Suchräumen. Es soll sowohl regionalplanerische Informationen zur Sicherung von für den Biotopverbund relevanten Flächen bereitstellen als auch eine Handlungsanleitung zur Umsetzung des Biotopverbunds auf kommunaler Ebene sein. Betrachtet werden dabei ausschließlich Offenlandbiotope. Wälder und Fließgewässer mit ihren Auen sind nicht enthalten. Die Ergebnisse des landesweiten Biotopverbundsystems Baden-Württemberg lagen erst nach Fertigstellung der Biotopverbundplanung für die Region Donau-Iller vor. Es wurde jedoch in Bezug auf die Offenlandbiotope überprüft, ob die Kerngebiete und Verbundräume bzw. die Schwerpunkt- 5

9 räume für Naturschutz noch um Flächen aus der Biotopverbundkonzeption Baden-Württemberg ergänzt werden sollen. Das Ergebnis der Überprüfung wird in Kap. 4.2 ausführlich dargestellt. 2.4 Biotopverbund in Bayern Aus dem Antwortschreiben des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf eine Anfrage des Bayerischen Landtages vom Juni 2011 zur Umsetzung des Biotopverbunds in Bayern geht hervor, dass derzeit rd. 13 % der Landesflächen als Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturwaldreservate, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope einem weitergehenden Schutz unterliegen. Nach Angaben des Ministeriums ist der Biotopverbund in Bayern damit schon seit langem grundsätzlich repräsentativ und funktionsfähig und soll zudem bis 2020 im Rahmen der bayerischen Biodiversitätsstrategie weiter räumlich und funktional optimiert werden. Die Verwirklichung des Biotopverbunds erfolgt im Rahmen der BayernNetz-Natur-Projekte. Die fachliche Grundlage bildet das bayerische Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP), das bayernweit flächendeckend vorliegt. Wichtigste Werkzeuge zur Durchführung von Maßnahmen in den Projekten sind die Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege, z.b. das Vertragsnaturschutzprogramm und das Landschaftspflegeprogramm (STMUG, 2011). 6

10 3. Bestehende Schutzgebiete des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes in der Region Donau-Iller Die abwechslungsreiche Landschaft der Region Donau-Iller wird von zwei großen Naturräumen charakterisiert. Im Nordwesten der Region prägen die Kalksteinschichten der Schwäbischen Alb in Höhen bis zu 800 m die landschaftliche und biologische Vielfalt. Die Landschaft ist hier bis heute nur dünn besiedelt und wird vor allem land- und forstwirtschaftlich genutzt. Im Süden und Südosten der Region schließt sich die Donau-Iller-Lech-Platte als Teil des Molassebeckens an, das im letzten Stadium der Entwicklung der Alpen in der Kreidezeit durch starke Absenkungen am Alpenrand entstand. Sowohl der eiszeitliche Formenschatz westlich der Iller, der von Grund- und Endmoränen, Kuppen und Seen geprägt ist, als auch die typischen Schotterterrassen im bayerischen Teil der Region, sind auf die Überformungen und Ablagerungen der Gletscher verschiedener Kaltzeiten zurückzuführen. Abbildung 1: Landschaft bei Ehingen (Roser, 2011) Die in der Region noch vorhandenen größeren zusammenhängenden Lebensräume von Pflanzen und Tieren sollen erhalten und in ihrer Lebensraumfunktion gestärkt werden. Andere Teilräume weisen aber bereits hohe Defizite und Beeinträchtigungen auf. Um ausreichenden Lebensraum für die heimischen Pflanzen und Tiere bereitzustellen, müssen aber alle Freiflächen, unabhängig von ihrer räumlichen Lage, einen Beitrag leisten. Deshalb sollen Gebiete, die ihre Funktion als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tiere nicht mehr erfüllen können, durch entsprechende Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes entwickelt werden. Insgesamt sind in der Region Donau-Iller rd km² Fläche in verschiedenen Schutzkategorien des Natur- und Landschaftsschutzes auf europäischer, Bundes- und Landesebene gesichert. Das entspricht rd. 27 % der Regionsfläche, wobei geschützte Biotope und Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramm nicht in die Berechnung einbezogen wurden. 7

11 Abbildung 2: Schutzgebietskulisse (RVDI, 2012) Der größte Anteil entfällt mit über km² auf die Landschaftsschutzgebiete (LSG). Zu den größten zählen die LSG Iller-Rottal und Oberes Rißtal im Süden der Region, die LSG im Bereich der Schwäbischen Alb z.b. Schelklingen, Blaubeuren und Laichingen sowie das LSG Riedlinger Alb im Westen. Den Osten der Region schließt das ebenfalls weiträumige Landschaftsschutzgebiet Augsburg Westliche Wälder ab. In der Region sind über 80 Naturschutzgebiete (NSG) auf etwa 67 km² Fläche ausgewiesen. Das entspricht rd. 1 % der Regionsfläche. Den mit Abstand größten Naturschutzgebietskomplex bildet dabei das NSG Federsee, dass bereits 1939 ausgewiesen wurde, zusammen mit fünf weiteren NSG, welche die Riede des Federsees schützen. Als großflächig können zudem die Flusslandschaft Donauwiesen im Südwesten und das Kleine Lautertal im Norden der Region eingestuft werden. 8

12 Auf einer relativ geringen Fläche von etwa 17 km² sind in der Region Waldschutzgebiete ausgewiesen, d.h. Bann- und Schonwälder im baden-württembergischen Teil und Naturwaldreservate im bayerischen Teil der Region. In der Region sind außerdem Anteile angrenzender Naturparke vorhanden. Im Südwesten befindet sich ein kleiner Teil des Naturparkes Obere Donau mit rd. 31 km² und im Westen der Naturpark Augsburg Westliche Wälder mit einem Flächenanteil von rd. 333 km². In der Region sind zahlreiche nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (92/43/EWG) gemeldete Gebiete kurz: FFH-Gebiete vorhanden, die rd. 260 km² Flächen schützen. Weitere rd. 170 km² sind als SPA-Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) gemeldet. Für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurden FFH- und SPA-Gebiete nach den Kriterien des Arten- und Habitatschutzes nach EU-einheitlichem Standard ausgewählt und geschützt. Häufig umfassen sie dabei auch bestehende Schutzgebiete nach dem BNatSchG, also Landschafts- und Naturschutzgebiete. Im Nordwesten der Region liegt außerdem ein Teil des Biosphärengebietes Schwäbische Alb mit rd. 158 km² Flächenausdehnung. Das Biosphärengebiet ist neben der Sicherung durch Landes- und Bundesnaturschutzgesetz auch von der UNESCO als international repräsentative Modellregion für nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Lebensräumen anerkannt. 9

13 4. Ermittlung der Biotopverbundkulisse für die Region Donau-Iller Eine erste Biotopverbundplanung für die Region Donau-Iller wurde bereits im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichts zur 3. Teilfortschreibung des Regionalplans zur Rohstoffsicherung entwickelt. Inzwischen liegen neue Erkenntnisse und Erhebungen vor, die eine Überarbeitung erforderlich machen. In Baden-Württemberg wurden landesweit bedeutsame Kernflächen des Biotopverbunds sowie Suchräume für Entwicklungsflächen bereits durch die LUBW festgelegt. Im Zuge dessen wurde auch eine Anleitung für die Erstellung regionaler Biotopverbundkonzepte erarbeitet (PAN, 2007). Für den bayerischen Teil der Planungsregion lagen bis dahin noch keine Biotopverbundkonzepte vor. Es bot sich daher an, eine grenzüberschreitende Biotopverbundplanung für die Region Donau-Iller aufbauend auf der für Baden-Württemberg entwickelten Methodik zu erstellen. Diese Methodik wird als Exkurs in Anlage 1 zusammenfassend erläutert. 4.1 Methodik in der Region Donau-Iller Für die Region Donau-Iller sollte die Bewertung der Kern- und Entwicklungsflächen länderübergreifend einheitlich in einem drei- bis fünfstufigen Verfahren durchgeführt werden. Dies erfolgte in Anlehnung an die in Baden-Württemberg zugrunde gelegte Methodik jeweils für die vier Hauptbiotopgruppen Offenlandkomplex-Lebensräume mittlerer bis trockener Standorte, Offenlandkomplex-Lebensräume mittlerer bis nasser Standorte, Wälder und Fließgewässer. Hauptbiotopgruppe Offenlandkomplex-Lebensräume mittlerer bis nasser Standorte Offenlandkomplex-Lebensräume mittlerer bis trockener Standorte Wälder Fließgewässer Leitbiotoptypen-Gruppen Stillgewässer mit Verlandungszonen Nährstoffarmes Feucht- und Nassgrünland Nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland Extensivgrünland mittlerer Standorte Hoch- und Übergangsmoore Sandbiotope Mager- und Rohbodenbiotope trockener, basenarmer Standorte Mager- und Rohbodenbiotope trockener, basenreicher Standorte Extensivgrünland mittlerer Standorte Feldhecken und Gebüsche trocken-warmer und mittlerer Standorte Streuobstgebiete Au-, Bruch- und Sumpfwälder, Gebüsche feuchter Standorte Wälder trockenwarmer Standorte Nadelwälder Fließgewässer inkl. Quellen 10

14 Zunächst wurden die Planungsgrundlagen aus Baden-Württemberg und Bayern gesichtet, zusammengestellt und anschließend zu einem grenzübergreifenden Datenbestand zusammengeführt. Die Auswertung der Daten erfolgte in Anlehnung an die Empfehlungen des Arbeitskreises Länderübergreifender Biotopverbund der Länderfachbehörden zur Ermittlung und Bewertung der Biotopverbundelemente (BURKHARDT ET AL. 2004). Die Vorgehensweise orientierte sich zudem am Projekt Erstellung einer Arbeitshilfe zur Biotopverbundplanung Baden-Württemberg (PAN 2007; Auftraggeber: LUBW, Karlsruhe; Auftragnehmer: PAN GmbH & Bioplan GbR). Dabei wurde eine Bewertung nach den Faktoren Ausprägung und Flächengröße durchgeführt. Bei dem Faktor Flächengröße wurde zudem die Unzerschnittenheit der Verbundflächen berücksichtigt. Zur Anwendung kamen fünf Wertstufen. Nach Zusammenführung der Bewertungen der beiden Faktoren zu einem Gesamtwert erfolgte ggf. noch eine Aufwertung, wenn die Zielarten der Biotopverbundplanung Baden-Württemberg (MLR, 2009) auf den Flächen vorkamen. Im baden-württembergischen Teil der Region wurde soweit möglich auf die Daten des o. g. Projekts Biotopverbundplanung Baden-Württemberg zurückgegriffen, im bayerischen Teil auf die Biotopkartierung Bayern, das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP), die Artenschutzkartierung Bayern, die Gewässerstrukturkartierung und weitere Fachinformationen. Abbildung 3: Schematische Darstellung der Biotopverbundplanung in der Region Donau-Iller (PAN, 2011) Darauf aufbauend wurden durch Flächenarrondierung aus den Kern- und Entwicklungsflächen jeweils für jede der vier Hauptbiotopgruppen Kerngebiete und Verbundräume definiert. Kerngebiete stellen funktional zusammenhängende Lebensraumkomplexe dar, in denen Austauschbeziehungen von Arten mittlerer Mobilität regelmäßig möglich sind, sofern diese nicht durch vorhandene Barrieren eingeschränkt werden. Verbundräume beinhalten dagegen verstärkt den Entwicklungscharakter. Sie dienen damit dem Verbund von Kerngebieten zu zusammenhängenden Biotopachsen so z. B. in Auen großer Fließgewässer. Berücksichtigung bei der Abgrenzung fanden daher auch Zielaussagen aus vorhandenen Fachprogrammen (wie z. B. der Generalwildwegeplan, Schwerpunktgebiete des ABSP). Die Kerngebiete und Verbundräume wurden jeweils in zwei Prioritätsstufen differenziert dargestellt. In einem letzten Arbeitsschritt wurden diese dann themenübergreifend zu Schwerpunktgebieten des Naturschutzes zusammengefasst. 11

15 Vorgehensweise bei der Ermittlung und Bewertung der Kernflächen Die Kernflächen zeichnen sich durch eine überdurchschnittlich hohe Dichte schutzwürdiger Biotope bzw. Vorkommen gefährdeter Arten aus. Aufgrund ihrer Lage und Ausdehnung sind sie geeignet einen effektiven Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensräumen und Lebensgemeinschaften zu leisten. Das folgende Schema stellt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Kernflächen dar. Zusammenstellung aller Flächen aus den Datengrundlagen, die die Mindeststandards erfüllen (Flächenpool) Verschneidung der Einzelflächen zur Bildung einer topologisch einwandfreien Datengrundlage Bewertung der Einzelkriterien Ausprägung, Flächengröße und Unzerschnittenheit Bildung eines Zwischenwerts Qualität der Gebiete durch Verrechnung der Einzelwerte Bewertung der Flächen bezüglich des Vorkommens von Zielarten Endbewertung: jeweils die höchste Einzelbewertung aus Qualität der Gebiete und Vorkommen von Zielarten wird übernommen Abbildung 4: Ablaufschema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung von Kernflächen (PAN 2007a) Bewertung des Kriteriums Qualität Die Bewertung der einzelnen Flächen erfolgte in enger Anlehnung an die im Projekt Biotopverbundplanung in Baden-Württemberg angewandte Methodik (siehe Exkurs in Anlage 1). Dies sind im Wesentlichen folgende Kriterien: - Jede Fläche wurde getrennt nach ihrer Qualität und nach dem Vorkommen von Zielarten bewertet. - Die Qualität einer Fläche wurde aus den Unterkriterien Ausprägung, Flächengröße und Unzerschnittenheit ermittelt. Die Bezeichnungen bei der Bewertung von Teilkriterien wurden dabei deutlich von der Endbewertung unterschieden. Für die Bewertung der Unterkriterien wurden die Wertstufen sehr gut (I), gut (II und III) sowie mäßig (IV und V) verwendet. Die Endbewertung der Qualität sowie der die Bewertung des Kriterium Vorkommen von Zielarten und die Gesamtbewertung der Kernflächen erfolgte in den Wertstufen sehr hoch (I), hoch (II), mittel (III), gering (IV) und sehr gering (V). 12

16 Objekte, die die Mindeststandards für eine Funktion als Kernfläche nicht erfüllen (z. B. verbaute Gewässerabschnitte), erhielten keine Bewertung (dies entspräche einer Bewertung schlecht, die nicht eigens aufgeführt wird). Viele der Bewertungsschritte wurden für die einzelnen Hauptgruppen in gleicher Weise angewandt. Für den bayerischen Teil der Planungsregion musste, insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Teilkriterien entsprechend der verfügbaren Datengrundlagen, die Methodik ggf. angepasst werden. Bewertung des Kriteriums Vorkommen von Zielarten Daten zu den Zielarten stammen in Baden-Württemberg aus dem Artenschutzprogramm (ASP) sowie aus Angaben zu den FFH- und SPA-Gebieten. Das Vorkommen und die Bewertung der Zielarten wurde hier wieder aus den Daten des Projekts Biotopverbundplanung Baden-Württemberg (PAN 2007) übernommen. In Bayern stammen die Daten aus der Artenschutzkartierung. Als Zielarten für den Biotopverbund (MLR; 2009) wurden definiert: - alle bundesweit bedeutsamen Zielarten für den Biotopverbund nach den Vorschlägen des Länderarbeitskreises (BURKHARDT ET AL. 2004) und - Arten, die auf den Roten Listen für Deutschland oder Baden-Württemberg mit Status 1 oder 2 oder im Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK) als Landesart (A, B) geführt werden und einen hohen bis sehr hohen Flächenanspruch haben (auch Metapopulationen werden berücksichtigt), oder Zeigerarten für Konnektivität sind (die Art sollte mobil sein und potenziell geeignete Habitate in mittlerer Entfernung (1-10 km) in kurzfristigen Zeiträumen (1-5 Jahre) erreichen können). Zielarten Vorkommen einer bundesweit bedeutsamen Zielart in überlebensfähiger Population oder Vorkommen von mind. 3 bundesweit bedeutsamen Zielarten in Fortpflanzungseinheiten (v. a. Wirbeltiere) oder mehrere Individuen (Wirbellose) Vorkommen einer bundesweit bedeutsamen Zielart mit Fortpflanzungseinheit oder in mehreren Individuen oder Vorkommen von mind. 3 landesweit bedeutsamen Zielarten in überlebensfähigen Populationen Vorkommen einer landesweit bedeutsamen Zielart in überlebensfähiger Population oder Vorkommen von mind. 3 landesweit bedeutsamen Zielarten mit Fortpflanzungseinheit oder in mehreren Individuen Vorkommen einer landesweit bedeutsamen Zielart mit Fortpflanzungseinheit oder in mehreren Individuen (Wirbellose) Kein Vorkommen von landesweit oder bundesweit bedeutsamen Zielarten Tabelle 1: Bewertung Teilkriterium Vorkommen von Zielarten (PAN 2011) Einstufung I (sehr hoch) II (hoch) III (mittel) IV (gering) V (sehr gering) 13

17 Nach den Vorschlägen des Länderarbeitskreises (BURKHARDT ET AL., 2004) soll bei der Bewertung von Zielarten berücksichtigt werden, ob eine Art in einer überlebensfähigen Population vorkommt oder nur mit einer Fortpflanzungseinheit oder in mehreren Individuen. Diese Unterscheidung ist mit den vorliegenden Daten nicht exakt auf der Nachweisebene zu treffen. Daher wurde pragmatisch entschieden, dass Nachweise von Wirbellosen i. d. R. eine überlebensfähige Population darstellen, alle anderen wurden als Fortpflanzungseinheiten gewertet. Nach der Übertragung der Zielartendaten in die Kernflächen wurden diese bezüglich des Artvorkommens nach Tabelle 1 bewertet. Gesamtbewertung der Kernflächen Die Bewertungen der Zielartenvorkommen und die Bewertung der Qualität (s. Abschn ) wurden nicht miteinander verrechnet, da sie unabhängig voneinander zu betrachten sind. Das bedeutet, dass jede Fläche, die den Mindeststandard einer Biotopverbundfläche erfüllt, unabhängig von der Bewertung der Qualität in die Artbewertung einbezogen werden konnte. Liegt für eine Fläche eine Bewertung aufgrund des Vorkommens von Zielarten vor, wurde geprüft, ob diese höher ist als die Bewertung der Qualität. In diesen Fällen wurde als Gesamtwert die Bewertung des Kriteriums Vorkommen von Zielarten verwendet, ansonsten die Bewertung des Kriteriums Qualität. Der Entwurf der ersten Kernflächenbewertung wurde mit den betroffenen Landkreisen und Städten abgestimmt. Daraus ergaben sich einige wichtige Hinweise auf die notwendige Ergänzung z. B. von Flächen aus dem Ökokonto, von naturschutzfachlich wertvollen Beständen und zur Aktualisierung vorhandener Biotopdaten, aber auch zur Löschung nicht mehr bestehender Biotopflächen. Ermittlung von Entwicklungsflächen Entwicklungsflächen weisen ein besonderes standörtliches oder lagebezogenes Potenzial zur Entwicklung von Biotopverbundflächen auf. Sie können dazu dienen, vorhandene Defizite im Biotopverbund auszugleichen. Auch die Entwicklungsflächen wurden wie die Kernflächen des Biotopverbunds getrennt nach Offenland feucht, Offenland trocken, Wald und Fließgewässer bearbeitet. Diese wurden dann jeweils nach zwei Prioritäten eingestuft. Ermittlung von Kerngebieten und Verbundräumen Die Ermittlung der Kerngebiete und Verbundräume erfolgte ebenfalls auf der Ebene der vier Hauptlebensraumgruppen Offenland trocken, Offenland feucht, Wald und Fließgewässer. Durch die Arrondierung von Kernflächen des Biotopverbunds ähnlicher Wertstufen entstehen funktional zusammenhängende Lebensraumkomplexe, die einen regelmäßigen Austausch von Arten mittlerer Mobilität gewährleisten, sofern diese nicht durch vorhandene Barrieren eingeschränkt werden. Die ermittelten Kerngebiete und Verbundräume wurden jeweils differenziert in zwei Prioritäten dargestellt. 14

18 4.2 Offenland feucht und Offenland trocken Offenlandlebensräume sind natürlich oder durch menschliche Nutzung entstandene, weitgehend gehölzarme Biotoptypen. Moderne Entwicklungen der Landbewirtschaftung und veränderte ökonomische Rahmenbedingungen führten in den letzten Jahrzehnten zu erheblichen Verlusten wertvoller Offenlandbiotope. Von dieser Entwicklung sind vor allem die extensiv genutzten Grünlandbiotope und damit letztendlich die traditionelle Kulturlandschaft insgesamt betroffen (BFN, 2011). Abbildung 5: Federseeried (Roser 2011) Zu den feuchten Offenlandlebensräumen wurden in der Biotopverbundplanung für die Region als Leitbiotoptypen die Stillgewässer mit ihren Verlandungszonen sowie Hoch- und Übergangsmoore festgelegt. Ein bedeutendes Beispiel dafür ist der Federsee mit dem Federseeried im Südwesten der Region, der in Abbildung 5 dargestellt ist. Weiterhin zählen nähstoffarme- und nährstoffreiche Feucht- bzw. Nassgrünlandflächen und Extensivgrünlandflächen mittlerer Standorte dazu. Abbildung 6: Trockenrasen im Kleinen Lautertal (RVDI 2008) 15

19 Zu den Offenlandlebensräumen trockener Standorte gehören Sandbiotope sowie Mager- und Rohbodenbiotope. Mager- und Trockenrasen kommen in der Region in hoher Dichte im Bereich der Schwäbischen Alb im Nordwesten vor. Magerrasen, die häufig durch menschliche, extensive Nutzung (z.b. Mahd und Beweidung) entstanden sind, verschwinden, wenn keine Nutzung mehr stattfindet. Im Bereich von Felsköpfen oder bändern können Trockenrasen wie in Abbildung 6 auch natürlich entstehen. Zu den Offenlandlebensräumen trockener bis mittlerer Standorte wurden zudem Extensivgrünland mittlerer Standorte, Streuobstgebiete, Feldhecken und Gebüsche trockenwarmer und mittlerer Standorte als Leitbiotoptypen hinzugenommen. Kernflächen Offenland feucht und Offenland trocken Grundlage für die Kernflächen waren in Baden-Württemberg (BW) die Daten des Projekts Biotopverbundplanung Baden-Württemberg (siehe auch Exkurs Anlage 1). In Bayern (BY) wurde die Biotopkartierung einschließlich der Kartierung militärischer Flächen der drei Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu sowie der Stadt Memmingen ausgewertet. Jeder in der Biotopkartierung vorkommende Lebensraumtyp wurde klassifiziert nach den Lebensraumgruppen Feuchtlebensräume, Trockenlebensräume, Wald und Gewässer, so dass alle Biotopflächen mit ihrem jeweiligen Flächenanteil an Feuchtlebensraumtypen (inkl. Stillgewässer) bzw. Trockenlebensraumtypen berücksichtigt wurden. Da die Anteile der jeweiligen Lebensraumtypen in den Biotopen nicht kartografisch erfasst sind, wurde unabhängig vom Anteil der jeweiligen Lebensraumtypen die gesamte Biotopfläche dargestellt. Bei der Bewertung der Ausprägung wurde in Baden-Württemberg auf die Daten des Projekts Biotopverbundplanung Baden-Württemberg zurückgegriffen. In Bayern wurde die Bewertung des ABSP herangezogen. Da für die Stadt Memmingen kein ABSP vorliegt, wurde eine Bewertung der Biotope und der Artenschutzkartierung mit der Methode des ABSP für Landkreise durchgeführt. Auch neuere, im ABSP bisher nicht bewertete Biotopflächen wurden nach dieser Methode nachträglich bewertet. Damit liegt ein einheitlicher ABSP-Datenbestand für den bayerischen Teil der Planungsregion vor. Wie in Baden-Württemberg wurde auch die Lage in FFH-Gebieten bei der Bewertung der Ausprägung mit berücksichtigt. Wenn Biotopflächen zu mindestens einem Drittel (33 % der Fläche) in FFH- Gebieten liegen, wurden sie als mindestens 2 (gut) bewertet. Auch Seen (Quelle: Amtliches Topographisches Informationssystem = ATKIS) wurden außerhalb von Biotopflächen zu den Kernflächen Feucht hinzugefügt, wenn sie überwiegend in SPA- bzw. FFH-Gebieten lagen. Da keine weiteren Informationen vorlagen, wurde ihre Ausprägung mit 4 (mäßig) eingestuft. Eine Übersicht der Bewertungen des Teilkriteriums qualitative Ausprägung für den badenwürttembergischen und den bayerischen Teil der Planungsregion ist in der Tabelle in Anlage 2 dargestellt. Für die Bewertung der Flächengröße bzw. der Zerschneidung wurden die jeweiligen Offenlandflächen trocken und feucht der beiden Landesteile der Region zu einem Datenbestand vereinigt. Anschließend wurden alle Flächen eines Haupttyps mit einem maximalen Abstand von 200 m zu einem sog. Lebensraumkomplex zusammengeführt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass dies einem Abstand entspricht, in dem für die meisten Arten ein Artenaustausch möglich ist. 16

20 Das Vorkommen von größeren Barrieren wie z. B. stark befahrene Straßen, die einen Austausch mehr oder weniger stark einschränken können, wurde durch die Verschneidung mit den Unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR) des Landschaftszerschneidungsindikators (LIKI) berücksichtigt. Die verbliebenen zusammenhängenden Komplexe wurden dann nach dem in Tabelle 2 dargestellten Schema bewertet. Dabei wurde jedoch nur der von der Biotopkartierung erfasste Anteil des entsprechenden Biotoptyps zur Berechnung der Gesamtflächengröße verwendet. Einstufung I (sehr gut) II (gut) III (gut) IV (mäßig) Flächengröße 500 ha und mehr 50 bis 500 ha 5 bis 50 ha 0,5 bis 5 ha V (mäßig) unter 0,5 ha Tabelle 2: Kriterien für die Bewertung der Flächengröße von Offenlandlebensraumkomplexen Abschließend wurden die Kernflächen der Offenlandbiotope nach dem Vorkommen von Zielarten bewertet. Die jeweils höhere Bewertung der Kriterien Qualität bzw. Zielarten wurde übernommen. In den folgenden Karten sind die Gesamtbewertungen der Kernflächen der Offenlandbiotope trockener bzw. feuchter Standorte dargestellt: Abbildung 7: Kernflächenbewertung Offenland feucht (PAN/ RVDI 2011) 17

21 Abbildung 8: Kernflächenbewertung Offenland trocken (PAN/ RVDI 2011) Entwicklungsflächen Offenland feucht und Offenland trocken Als Entwicklungsflächen der 1. Priorität wurden in Baden-Württemberg die Vorrangflächen des Zielartenkonzepts (ZAK) für Feucht- bzw. Trockenstandorte herangezogen. Das Pendant in Bayern (BY) stellen die Bestandsflächen ABSP dar, die nicht bereits durch die Biotopkartierung abgedeckt sind. Dies sind i. d. R. Flächen der Artenschutzkartierung (ASK). Auch hier wurde anhand des vorherrschenden Lebensraumtyps zwischen Flächen mit Feuchtlebensräumen (inkl. Stillgewässer) und Trockenlebensräumen unterschieden. In Folge des Abstimmungsprozesses mit den Naturschutzbehörden der Landkreise und Städte in der Region wurden noch zusätzliche Datenquellen ausgewertet und als Entwicklungsflächen 1. Priorität ergänzt. Im Stadtgebiet von Ulm waren dies Streuobstwiesen aus dem Landschaftsplan sowie Flächen aus dem Ökokataster. Die Daten aus der neuen Biotopkartierung konnten nicht mehr bei der Kernflächenbewertung berücksichtigt werden, da dieser Arbeitsprozess bereits abgeschlossen war, bevor die Daten von der Stadt Ulm zur Verfügung gestellt werden konnten. Jedoch wurden Flächen, die neu aus der Biotopkartierung hinzugekommen sind, ebenfalls als Entwicklungsflächen 1. Priorität aufgenommen. In Bayern wird am Landesamt für Umwelt ein Ökoflächenkataster geführt. Dieses Kataster beinhaltet Ausgleichs- und Ersatzflächen, Flächen, die zu Naturschutzzwecken mit öffentlicher Förderung angekauft wurden sowie dinglich gesicherte Grundstücke und sonstige ökologisch bedeutsame Flächen (vgl. Auch diese Flächen wurden als Entwicklungsflächen 1. Priorität ergänzt. Diese Daten konnten jedoch nicht nach trockenen oder feuchten Lebensräumen differenziert werden, da hierzu die entsprechenden Datengrundlagen fehlen. Die 18

22 Flächen wurden daher jeweils bei Offenland trocken und Offenland feucht als Entwicklungsflächen berücksichtigt. Für die Entwicklungsflächen der 2. Priorität wurden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die Bereiche mit hohem Standortpotenzial zur Entwicklung von Lebensräumen ermittelt. Dies erfolgte mit Hilfe der Bodenschätzungsdaten. Abbildung 9: Entwicklungsflächenbewertung Offenland feucht (PAN/ RVDI 2011) Im baden-württembergischen Teil der Region wurden die mit der Bewertungsmethodik des Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg (1995) ermittelten Standorte für die natürliche Vegetation herangezogen, die für ganz Baden-Württemberg vorliegen. Die Wertstufen 4 und 5 aus der Klasse Standorte für die natürliche Vegetation stellen Extremstandorte mit geringem Ertrag für die landwirtschaftliche Nutzung dar. Je nach naturräumlicher Ausstattung (Naturräume mit überwiegend nährstoffreichen Bodenverhältnissen) ist es sinnvoll, auch die Wertstufe 3 zu berücksichtigen. Nach dem Feld Tendenz ist es möglich, die Standortverhältnisse in feucht und trocken zu differenzieren. Wenn dieses Feld nicht ausgefüllt war, erfolgte die Differenzierung in feuchte oder trockene Standortverhältnisse über das Wertefeld Wasserverhältnisse oder Bodenart. Die Auswertungsmethodik von Baden-Württemberg konnte auf die Bodenschätzungsdaten in Bayern übertragen werden. In Naturräumen mit überwiegend nährstoffreichen Bodenverhältnissen ist es empfehlenswert, die Wertstufen 3, 4 und 5 der Standorte für die natürliche Vegetation zu berücksichtigen. Bei den Feuchtgebieten wurden in der Region alle drei Wertstufen berücksichtigt, bei den Trockenstandorten in der Schwäbischen Alb nur die Wertstufen 4 und 5, ansonsten auch die Wertstufe 3. 19

23 Zu den Entwicklungsflächen der 2. Priorität hinzugenommen wurden in Baden-Württemberg bei den Trockenstandorten Flächen der ZAK-Anspruchstypen Mittleres Grünland, Rohbodenbiotope, Strukturreiche Weinberggebiete sowie Streuobstgebiete. (Bei den Feuchtstandorten ergeben sich durch entsprechende ZAK-Anspruchstypen keine neuen Flächen, die über die vorliegenden hinausgingen.) Schließlich wurden aus dem ATKIS als Entwicklungsflächen für Trockenstandorte noch Bahnlinien mit ihren Böschungen (flächige Darstellung durch Pufferung der Bahnlinien mit 15 m) und Heideflächen ausgewählt. Für Feuchtstandorte wurden aus ATKIS Moore, Sümpfe und Riede verwendet. Abbildung 10: Entwicklungsflächenbewertung Offenland trocken (PAN/ RVDI 2011) Kerngebiete und Verbundräume Offenland feucht und Offenland trocken Ermittlung von Kerngebieten 1. Priorität: Es wurden die Kernflächen der Wertstufen 1 bis 3 (Gesamtbewertung sehr gut, gut und mittel ) arrondiert. Dabei wurden alle Kernflächen, die innerhalb einer Distanz von m voneinander entfernt liegen, an dem nächstgelegenen Ankerpunkt miteinander verbunden. Anschließend wurden diese um die Kernflächen entstandenen Gebiete mit einem Wert von 50 m gepuffert. Ermittlung von Kerngebieten 2. Priorität: Alle Kernflächen der Wertstufen 1 bis 5 (Gesamtbewertung sehr hoch bis gering und sehr gering ) einschließlich der Entwicklungsflächen 1. Priorität, die eine maximale Distanz von m aufweisen, wurden am nächstgelegenen Ankerpunkt miteinander verbunden. Die so entstandenen 20

24 Gebiete wurden wiederum mit einem Wert von 50 m gepuffert. Anschließend wurden daraus die Kerngebiete 1. Priorität herausgeschnitten. Verbundräume: Es wurden alle Kernflächen gemeinsam mit den Entwicklungsflächen, die sich innerhalb einer Distanz von max. 500 m befinden, miteinander verbunden. Die so entstandenen Gebiete wurden anschließend mit einem Wert von 50 m gepuffert. Für den Haupttyp Offenland feucht wurden zusätzlich die im Fließgewässer-Verbund ermittelten Kerngebiete und Verbundräume als Verbundraum für Feuchtlebensräume übernommen, da die Auen der Fließgewässer einen wesentlicher Bestandteil für den Verbund von Feuchtlebensräumen darstellen. Weitere Ergänzungen der Verbundräume wurden anhand folgender Datenquellen vorgenommen: - Schwerpunktgebiete bzw. Verbundachsen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (BY) - Projektgebiete des BayernNetz-Natur (BY) - Abgrenzung von Auen, Mooren und weiteren nassen Böden anhand von Bodeneinheiten (BW) und/oder Überschwemmungsgebieten (BW und BY). Anhand dieser Datenquellen erfolgte zudem eine Aufwertung der ermittelten Verbundräume für Offenland feucht und Offenland trocken zur 1. Priorität: - Schwerpunktgebiete bzw. Verbundachsen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (BY) - Projektgebiete des BayernNetz-Natur (BY) - Auen und Moore (BW). Abbildung 11: Kerngebiete und Verbundräume Offenland feucht (PAN/ RVDI 2011) 21

25 Abbildung 12: Kerngebiete und Verbundräume Offenland trocken (PAN/ RVDI 2011) 22

26 Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse der Planungsgrundlagen für den landesweiten Biotopverbund von Lebensraumtypen des Offenlandes (Stand 12/2011, Jooß) in der Biotopverbundplanung der Region Donau-Iller Seit April 2012 liegen dem Regionalverband aktualisierte Planungsgrundlagen für den landesweiten Biotopverbund von Lebensraumtypen des Offenlandes in Baden-Württemberg vor (ILPÖ, 2012). Diese wurden für die drei Anspruchstypen trockene, mittlere und feuchte Standorte erstellt. Zur Berücksichtigung der Ergebnisse in der Region Donau-Iller, wurden sie mit den bereits vorliegenden Ergebnissen der Biotopverbundplanung für die Region Donau-Iller in Bezug auf die Offenlandlebensräume abgeglichen. Differenzen in den Ergebnissen der beiden Planungen basieren im Wesentlichen auf folgenden unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen: 1. Erweiterung der Flächengrundlage für die Planungsgrundlagen für den landesweiten Biotopverbund von Lebensraumtypen des Offenlandes bei der Ermittlung und Bewertung von Kernflächen: z. B. mit Potenzialflächen aus dem Zielkartenkonzept, Grünland in Streuobstgebieten anhand einer Analyse von Laserscan- und ATKIS-Daten und ausgewählter Flächen aus dem Artenschutzprogramm Baden-Württemberg. 2. Unterschiede in der Bewertungsmethodik der Kernflächen in Baden-Württemberg zur Biotopverbundplanung der Region Donau-Iller, z. B.: Bewertung von Zielarten nur in Bezug auf Heuschrecken und Amphibien, bei Nachweis einer Zielart wird die Fläche um eine Stufe aufgewertet, dies führt insgesamt zu einer höheren Gesamtbewertung der Kernflächen, durch die Berücksichtigung von Flächen aus dem Artenschutzprogramm auch bei der Flächengrößenbewertung entstehen insgesamt mehr hoch bewertete Kernflächen, keine Bewertung von Vorkommen von Arten der Roten Listen bei der Bewertung der Habitatqualität/Ausprägung der Kernflächen, im Allgemeinen höhere Bewertung des Kriteriums Habitatqualität/Ausprägung (insbesondere durch Aufwertung von Zielarten, vgl. oben), Zusammenführung der Gesamtbewertung zugunsten des Kriteriums Habitatqualität/Ausprägung. Eine ausführliche Erläuterung der Methodik, die zur Bewertung der Kernflächen zu den Planungsgrundlagen für den landesweiten Biotopverbund von Lebensraumtypen des Offenlandes angewandt wurde, lag zum Abgleich der beiden Planungen nicht vor. Daher ist davon auszugehen, dass die hier aufgeführten Unterschiede ggf. lückenhaft sind. Für einen ergebnisorientierten Abgleich der beiden Planungen wird dies jedoch als ausreichend erachtet. Folgende Überlegungen spielten eine wesentliche Rolle beim Abgleich der Ergebnisse der beiden Planungen: 1. Für die Biotopverbundplanung in der Region Donau-Iller musste die methodische Vorgehensweise an die unterschiedlichen Datengrundlagen, die jeweils für die unterschiedlichen Planungsregionen in Baden-Württemberg und Bayern vorliegen, angepasst werden. Dies muss auch bei einem Abgleich der nun vorliegenden aktualisierten Planungsgrundlage für Offenlandlebensräume berücksichtigt werden. 23

27 2. Eine Bewertung von Potenzialflächen (z. B. Grünland unter Streuobst aus Laser-Scan-Daten, Potenzialflächen aus dem ZAK) wurde aus fachlichen Erwägungen für die Biotopverbundplanung in der Region Donau-Iller als nicht zielführend erachtet, da diese nicht den Mindeststandard als Kernfläche des Biotopverbundes erfüllen. Dies wird nachweislich nur für Flächen der Biotopkartierung erfüllt. Potenzialflächen wurden aber als Entwicklungsflächen 1. Priorität aufgenommen und in dieser Form auch in die Biotopverbundplanung einbezogen z. B. durch Flächenarrondierung bei der Bildung von Schwerpunktgebieten oder Verbundräumen. Diese Vorgehensweise wird beibehalten, da ansonsten Differenzen zwischen der bayerischen und dem baden-württembergischen Teil der Planungsregion auftreten würden. 3. Die Übernahme von Flächen aus dem Artenschutzprogramm als Kernflächen des Biotopverbundes wird kritisch gesehen, da diese in der Regel nicht den Mindeststandard als Kernfläche des Biotopverbundes erfüllen. Es handelt sich hier in der Regel um grobe Flächenabgrenzungen, z. T. auf der Grundlage von MTB-Rasterquadranten, die aufgrund einzelner Artnachweise erfolgt sind. 4. Eine Aufwertung von Kernflächen um eine Wertstufe bei Vorkommen mindestens einer Zielart wird ebenfalls als kritisch betrachtet. Dies kann z. B. bedeuten, dass eine bereits als gut eingestufte Fläche aufgrund des Vorkommens einer Zauneidechse als sehr gut eingestuft wird. Da für die gesamte Region eine einheitliche Zielartenliste erarbeitet wurde und diese auch bei der Bewertung verwendet wurde, führt diese Vorgehensweise zu einem insgesamt differenzierteren Gesamtergebnis. Fazit: Aufgrund der oben aufgeführten Überlegungen wurde der Schwerpunkt beim Abgleich der beiden Planungen auf die Kernflächen der Wertstufe 1 der Planungsgrundlage für den landesweiten Biotopverbund von Lebensraumtypen des Offenlandes gelegt. Diese sollten innerhalb von Schwerpunktgebieten 1. Priorität liegen. Handelte es sich jedoch wie oben bereits erläutert um Potenzialflächen oder um Flächen aus dem Artenschutzprogramm, für die keine Bewertung der Habitatqualität möglich ist, wurden diese nicht weiter berücksichtigt. Auch mehr oder weniger isoliert liegende Einzelflächen wurden, wie auch in der vorliegenden Biotopverbundplanung gehandhabt, nicht als eigenes Schwerpunktgebiet abgegrenzt. Nach Prüfung aller Kernflächen der Wertstufe sehr gut außerhalb bereits bestehender Schwerpunktgebiete konnte festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Überlegungen keine Erweiterung der bestehenden Schwerpunktgebiete (s.a. Kap. 5) erforderlich ist. 24

28 4.3 Wälder Wie die Offenlandlebensräume sind auch die Wälder zunehmend von Zerschneidung und Flächenverbrauch durch andere Nutzungen betroffen. Gleichzeitig führt die forstwirtschaftliche Nutzung oft zu einem Mangel an standorttypischen Habitatstrukturen wie Totholz, Windwurftellern oder Kleingewässern. Für die Wälder in der Region werden als Leitbiotoptypen Au-, Bruch und Sumpfwälder sowie Gebüsche feuchter Standorte, Wälder trockenwarmer Standorte und Nadelwälder betrachtet. Abbildung 13: Mischwald im Alb-Donau-Kreis (RVDI 2006) Kernflächen - Wälder Grundlage für die Ermittlung und Bewertung der Kernflächen für den Wald sind in Baden- Württemberg die Daten des Projekts Biotopverbundplanung Baden-Württemberg (siehe Exkurs Anlage 1). In Bayern wurden folgende Daten berücksichtigt: Biotopflächen mit Anteil von Wald-Biotoptypen NWR: Naturwaldreservate naturnahe Wälder: Für alle ATKIS-Waldflächen wurden wie bei der Biotopverbundplanung Baden-Württemberg mit den Corine-Daten (bundesweite Satellitenbildauswertung) die Anteile für Laub-, Misch- und Nadelwald ermittelt und gemäß diesen Anteilen der Waldtyp (Laub-, Misch-, Nadelwald) festgelegt. Diese ATKIS-Waldflächen wurden dann mit einer vereinfachten potenziellen natürlichen Vegetation (pnv) verglichen, die nur in Laubwald und Mischwald unterschied. Anschließend wurden die ATKIS-Wälder ermittelt, die diesbezüglich der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechen. Dadurch wurden bei Laubwald nur Laubwaldflächen akzeptiert, bei Mischwald sowohl Misch- als auch Laubwaldflächen. FFH bzw. SPA: FFH- bzw. SPA-Gebiete wurden mit den anhand der Corine-Daten in Laub-, Misch- und Nadelwald differenzierten ATKIS-Waldflächen verschnitten und für die einzelnen zusammenhängenden Waldflächen festgelegt, ob es sich um Laub-, Misch- oder Nadelwald handelt. Diese vier Waldthemen wurden zusammengefasst, zunächst die Wald-Biotopflächen (Biotopkartierung) mit den Naturwaldreservaten und das Verschneidungsergebnis dann mit FFH/SPA-Gebieten. Schließlich wurden die noch nicht innerhalb dieser Waldflächen liegenden neu entstandenen naturnahen Wälder ergänzt. 25

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