Qualitätsschub. Austrian Broker College vor dem Start. Assekuranz Awards Austria in allen Details. Mehrfachagenten Verfassungsrichter sind am Wort

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1 DIE OFFIZIELLE ZEITSCHRIFT DES FACHVERBANDES DER VERSICHERUNGSMAKLER UND BERATER IN VERSICHERUNGSANGELEGENHEITEN Österreichische Post AG/P.b.b. Verlagspostamt 2380 Perchtoldsdorf 07Z M Qualitätsschub Austrian Broker College vor dem Start Top-Performer Assekuranz Awards Austria in allen Details Mehrfachagenten Verfassungsrichter sind am Wort Versicherer im Interview HDI - Günther Weiß und Thomas Lackner

2 Play Unfallschutz in allen Lebenslagen Play 20 % mehr Leistung ab 40 % dauernder Invalidität mit dem InvaliditätsHit Play Leistung bis zu 400 % der Versicherungssumme bei 100 % dauernder Invalidität Start DonauBROKERLINE-Unfallschutz Ob in der Freizeit oder zu Hause, ob im Schnee oder in der Küche: Jedes Jahr landen tausende ÖsterreicherInnen nach einem Unfall im Spital. Weil medizinische Leistung und Rehabilitation immer besser werden, verbessern auch wir immer wieder die Vorsorge, damit die finanzielle Hilfe zur Wiederherstellung auch ausreicht. Donau - flexibel wie das Leben!

3 VM Editorial 3 Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! iesmal kann ich Ihnen berichten, dass ein wesentliches D Problem, das uns die letzten zwei Jahre begleitet hat, derzeit zwischen dem Finanzministerium und uns intensiv verhandelt wird die Problematik der Umsatzsteuerbelastung auf unsere Geschäftsführer-Bezüge in Höhe von 20 %. Dies würde uns Versicherungsmakler 20 % effektiv mehr Steuerbelastung bringen, weil wir ja (leider) nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind im Ergebnis also eine zusätzliche fixe Ertragssteuer. Zunächst ist es uns gelungen, diese Regelung bis zu verzögern jetzt geht es aber darum, diese Ungerechtigkeit endgültig aus der Welt zu schaffen. Ich persönlich bin sehr davon überzeugt, dass uns das gelingen wird. Ein von uns beauftragtes Gutachten von Univ.-Ass. Mag. Eva Struntz, Institut für Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz, soll den Finanzminister und seine Spitzenbeamten überzeugen. Im September werden die Umsatzsteuerrichtlinien des BMF überarbeitet und dort brauchen wir unter allen Umständen eine Sonderbestimmung für Versicherungsmakler, dass für Geschäftsführer-Bezüge von Gesellschaftern einer Versicherungsmakler- GmbH keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Ich werde in der nächsten Zeit mit Vizekanzler Mag. Molterer zusammentreffen, um ihm unseren diesbezüglichen Standpunkt auch persönlich mitzuteilen und darüber hinaus die Gelegenheit haben, das Thema Provisionstransparenz zu diskutieren. Mir ist nämlich der Entwurf einer VAG-Novelle in die Hand gekommen, in dem Derartiges für den Bereich der Lebensversicherung vorgesehen ist. Ich bin davon überzeugt, dass es gelingen wird, den Herrn Bundesminister auch in dieser Frage von unseren Standpunkten zu überzeugen. Von gewissen Kreisen wurde wieder einmal unsere Maklerprüfung torpediert. Die Zugangsverordnung des BMWA soll für alle Versicherungsvermittler vereinheitlicht werden und das ist ein weiterer Schritt weg von der Qualität und klarer Abgrenzung von den Versicherungsvermittlern. Mit aller Kraft und Vehemenz habe ich mich dagegen ausgesprochen, Derartiges zu regeln. Die führenden Mitarbeiter des BMWA und der WKO, allen voran Generalsekretär und Abgeordneter zum Nationalrat, Dr. Reinhold Mitterlehner, und Sektionschef Dr. Herbert Preglau, haben dafür Verständnis gezeigt und sind für eine große Reform des Berufsrechts zugänglich. Wir werden über den Sommer diesbezüglich viele Gespräche führen und vielleicht gelingt uns eine umfassende Reform bis hin zu unseren Vorstellungen von einer Novelle des MaklerG. Jedenfalls waren die Anzeichen noch nie so günstig wie jetzt. Falls jedoch das alles zu keinem Erfolg führt, die Maklerprüfung quasi abgeschafft wird und man seitens der Politik uns Versicherungsmaklern nicht endlich den uns zustehenden Stellenwert zuerkennt, werde ich die Kollegenschaft bitten, ein starkes Zeichen in Form einer Urabstimmung zu setzen. Wir alle hoffen allerdings, dass das nicht erforderlich sein wird. An dieser Stelle möchte ich auch Aktuelles von unserer Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) berichten. Zahlreiche Fälle werden Monat für Monat bearbeitet und oft ist schon ein kurzer Brief unseres geschätzten Senatspräsidenten Dr. Eckkehard Schalich hilfreich, wie beispielsweise vor Kurzem in Oberösterreich. Dort hatte ein Kollege ein Problem mit einem Feuerschaden. Eine innerhalb weniger Tage vorhandene klare rechtliche Auskunft unserer RSS führte zu einer Entschädigung von etwa EUR ,, die zunächst seitens des Versicherers abgelehnt wurde. Da ich immer wieder höre, dass die Kosten für das Verfahren zu teuer sind, werde ich dem Fachverbandsausschuss in seiner nächsten Sitzung diesbezügliche Erleichterungen für die Kollegenschaft vorschlagen. Nutzen Sie dieses Instrument es wirkt! Eine professionelle Interessenvertretung erfordert professionelle Funktionäre und Mitarbeiter. Heute gilt es besonders, unserem Generalsekretär Dr. Franz Kreimer ein aufrichtiges Danke zu sagen. Er hat für die Kosten unserer Werbekampagne in Höhe von gesamt etwa jährlich EUR , für uns die Einrichtung eins Betriebes gewerblicher Art erreicht, was uns in weiten Bereichen den Vorteil der Vorsteuerabzugsberechtigung bringt ein nicht unerheblicher Betrag Jahr für Jahr. Auch auf Funktionärsebene gibt es eine Neuerung: Nach dem Verzicht von Kollegen Gerhard Pesendorfer auf sein Fachverbands-Mandat übernimmt dieses für die niederösterreichischen Kolleginnen und Kollegen ab sofort Oliver Fichta. Herzlich Willkommen ich freue mich auf die Zusammenarbeit! W Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Sommer! Ihr Bundesobmann Gunther Riedlsperger Der Versicherungsmakler Juni 08

4 4 VM Editorial Die Wahrheit ist doch zumutbar itte der siebziger Jahre betrug die durchschnittliche M Verweildauer eines männlichen Pensionisten im ASVG- Ruhestand etwa 8 Jahre. Jetzt sind es bereits mehr als 20 Jahre, die ein Mann, der in den Ruhestand wechselt, an Pensionsleistung aus dem Umlageverfahren im Durchschnitt erwarten darf. Bei Frauen, die ja ein niedrigeres Pensionsantrittsalter in Anspruch nehmen können, ist die Dauer des Pensionsbezuges entsprechend höher, zumal sie auch eine um rund sieben Jahre höhere Lebenserwartung haben. Diese Fakten sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit geraumer Zeit weiß man, dass das gesetzliche Pensionssystem dann überfordert sein wird, wenn die fortschreitende ansteigende Lebenserwartung mit dem aktuellen Pensionsantrittsalter gepaart bleibt. Zumal der tatsächliche Antritt bei vielen Menschen dieses Landes noch weit unter den gesetzlichen Bestimmungen liegt. Das erklärt unter anderem, warum Österreich mit einer Beschäftigungsquote der 55- bis 64-jährigen Männer mit etwas mehr als 40 Prozent innerhalb der EU weit unten im letzten Viertel der Tabelle liegt. In Skandinavien sind es mehr als 70 Prozent. Vor Kurzem hatten sich Arbeitsminister und Sozialminister diese demografischen Wahrheiten vor Augen auf ein automatisches Anpassungsmodell geeinigt. Steigt die statistische Lebenserwartung des im kommenden Jahr (2009) 65- Jährigen um 6 Monate an, dann gibt es Maßnahmen: Anhebung des Antrittsalters, Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträge, oder aber auch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Pensionsversicherung. In einem fein ziselierten Instrumental- Mix. Doch der Bundeskanzler hat das bei seinen Genossen nicht durchgestanden. Wieder einmal ist die Pensionsthematik politischer Streitpunkt größter Brisanz und gefährdet letztlich diese Koalition. Der Seniorpartner in der Regierung will jetzt, dass stets aufs Neue politisch entschieden werden muss, was zu geschehen hat. Was dieses Politgerangel bedeutet, das wissen wir zu Genüge. Bartenstein und Buchinger wollten ein Modell, das die Sache außer Streit stellt. Der genervte Bürger, von der Wichtigkeit privater Zusatzvorsorge längst überzeugt, fragt einmal mehr: Ist denn die Wahrheit politisch wirklich nicht zumutbar? Milan Frühbauer m.fruehbauer@manstein.at Steigende Lebenserwartung braucht auch ein höheres P ensionsantrittsalter Milan Frühbauer VerMittelt Die Wahrheit ist doch zumutbar 3 Kommentar von Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger VM Titelgeschichte Qualitätsschub für die Maklerausbildung 6 Austrian Broker College vor dem Start VerbandsManagement Assekuranz Awards Austria 8 Mehrfachagenten 14 Verfassungsrichter am Zug Forum Alpbach Konsens muss an Grenzen stoßen 20 Das ÖVM-Forum in Linz 24 VersicherungsMärkte 30 33, VM Interview Guter Kontakt und sportliche Prämien 34 VM-Gespräch mit Günther Weiß und Thomas Lackner von HDI VM Schlichtungsstelle brisant Aktuelle Entscheidungen 18 Blick über die Grenze 22 VM Rechtspanorama 26 VerMischtes 46 IMPRESSUM Medium: Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H Brunner Feldstraße 45, 2380 Perchtoldsdorf Internet: Tel: +43/1/ , Fax: +43/1/ ISDN: +43/1/ Gründer: Hans-Jörgen Manstein, Geschäftsführerin: Mag. Dagmar Lang, MBA Aufsichtsrat: Hans-Jörgen Manstein (Vorsitz), Klaus Kottmeier, Peter Ruß und Peter Kley Herausgeber: Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Chefredakteur: Dkfm. Milan Frühbauer (m.fruehbauer@manstein.at) Chefin vom Dienst: Claudia Stückler (c.stueckler@manstein.at) Redaktionelle Mitarbeiter dieser Ausgabe: Dkfm. Milan Frühbauer, Mag. Gerald Katzensteiner, Dr. Kurt Markaritzer, Mag. Jörg Ollinger, Vkfm. Gunther Riedlsperger, Dr. Ekkehard Schalich, Claudia Stückler, Elisabeth Weiler Anzeigen: Karin Hasenhütl / Key Account Beratung und Projektleitung (k.hasenhuetl@manstein.at) Sekretariat: Brigitte Rohrer / Anzeigen (b.rohrer@manstein.at) Lektorat: Martina Bauer / Birgit Nemec Grafisches Konzept: Martin Walther (m.walther@manstein.at) COVER: shutterstock FOTO: Peter Svec Juni 08 Der Versicherungsmakler

5 Kinder, Kinder, was für eine Rendite: EINSTEIN.invest Wer früh anfängt, kann für seine Kinder ein Millionenvermögen ansparen: Mit EINSTEIN.invest setzen Sie auf renommierte Fonds und sichern Ihrem Kind damit beste Aussichten auf eine hohe Rendite. Ob Sie Ihre Fonds dabei selbst managen oder dem Expertenwissen der Vermögensverwaltungsprofis von UBS Private Banking Deutschland AG vertrauen und eine der gemanagten Varianten wählen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Auf eines können Sie sich verlassen: Bei uns finden Sie mit Sicherheit genau die Strategie, die für Sie am sinnvollsten ist. Mit dem dynamischen Ablaufmanagement wird, in der zweiten Hälfte der Aufbauphase, immer wieder die richtige Mischung aus Rendite und Sicherheit für Sie hinterfragt. Und während der Laufzeit können Sie beliebig Ihre Fondsanteile umschichten. Eins ist klar: Je länger die Laufzeit, desto höher die angesparte Summe. Wenn Sie also früh beginnen und Ihrem Kind oder Enkelkind den EINSTEIN.invest Vertrag zum Beispiel zum 18. Geburtstag oder zum bestandenen Examen überschreiben, kann es bis zum Erreichen des Pensionsalters soviel Geld ansparen, dass der Lebensabend gesichert ist. Noch ein Tipp: Wenn Sie sich gegen die Risiken von Investmentfonds absichern möchten, können Sie sogar einen Fonds mit Höchststandgarantie abschließen. Mutter-Kind-Teller Tumbolino: eine österreichische Initiative Gesunde Lebensweise spielerisch lernen: Essen, Spielen und gleichzeitig vorsorgen von Anfang an Advertorial I: Sehr geehrte Fr. Thum, was verbirgt sich hinter Tumbolino?: Fr. Thum: Tumbolino ( ist ein neuartiger in Österreich gemeinsam mit Wissenschaftern konzipierter und entwickelter Mutter-Kind-Teller für gesundheitsbewusste Eltern, der gleichzeitig Geschirr und Spielgerät ist. Mittels Lernscheiben vermittelt Tumbolino Kindern ab dem 12. Monat spielerisch Werte und wichtige Informationen zu den Themengebieten Gesundheit, Ernährung, Bewegung und Miteinander Leben. Tumbolino leistet damit einen Beitrag zu Vorsorge, richtigem Gesundheitsverhalten und Prävention und hilft den Eltern bei der Erziehung. I: Welche Idee steckt hinter Tumbolino? Fr. Thum: Hierbei steht die innere Zuwendung der Eltern zum Kind und liebevolle Kommunikation im Vordergrund. Die Schnelllebigkeit und Hektik im Beruf und Alltag führt heute häufig dazu, dass das Füttern der Kinder für beide Seiten mehr Stress denn Freude ist. Auch wird häufig Wünschen nach zu viel und zu frühem Fernsehkonsum, zu viel Naschen, Pizza, Hamburger und Co schon im frühesten Kindesalter nachgegeben. Gut gemeint, schafft es aber eine falsche Basis, die zu Fettleibigkeit, Essstörungen und vielen anderen Folgekrankheiten führen kann und nachträglich nur schwer korrigierbar ist. Der Mutter-Kind-Teller unterstützt dabei, lädt zum Gespräch ein, macht Essen zum Vergnügen und zum spannenden Kennenlernen verschiedener Dinge des täglichen Lebens. Durch die Bildgeschichten entdecken die Kinder etwa wo die Milch herkommt und wie wichtig Bewegung für ein gesundes Leben ist. I: Fr. Thum, herzlichen Dank für das Gespräch! Tumbolino - ein pädagogisch wertvolles Geschenk von Aspecta HDI-Gerling

6 6 VM Titelgeschichte Qualitätsschub für die Maklerausbildung Gleichzeitig mit der geplanten neuen Prüfungsordnung für die Maklerprüfung fällt zu Beginn 2009 der Startschuss für das Austrian Broker College. Im Zuge der Neuerungen soll auch der derzeit bestehende Ausbildungsdschungel gerodet werden. er Vergleich mit einem Dschungel D kommt nicht von ungefähr. Im Bundesgesetzblatt Nr. 97 zur Versicherungsmakler und berater-verordnung finden sich auf zwei Seiten eine ganze Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen, die zur Ausübung des Gewerbes Versicherungsmaklers und beraters berechtigen. Diesen Dschungel zu roden hat sich nun der Verband vorgenommen, indem er die Ausbildung für Versicherungsmakler überarbeitet und neu positioniert hat. Im Rahmen des neu gegründeten Austrian Broker Colleges kurz ABC genannt soll ab Jänner nächsten Jahres ein dreistufiges Schulungsprogramm starten. Neben der Vereinheitlichung der Ausbildung ist das Hauptziel des vom Fachverband initiierten und konzipierten Programms die nachhaltige Qualitätssteigerung. Das entscheidende Thema unseres Standes ist Aus- und Weiterbildung, daran werden sich künftig Erfolg oder Misserfolg in Bezug auf Positionierung und damit auch in wirtschaftlicher Hinsicht entscheiden, betonte Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger anlässlich der ÖVM-Messe in Linz. Wer sich gut aus- und vor allem weiterbildet, ist eindeutig erfolgreicher. Der Trend geht zu längerer, qualitativ hochwertiger Ausbildung nicht nur in unserer Branche, so Riedlspergers Bildungs-Credo. Die neue Ausbildung soll daher zum einen die einheitliche Zugangsberechtigung zum Gewerbe ermöglichen, zum anderen ein Halten des Qualitätsniveaus der Maklerkompetenz gewährleisten. Auch angesichts der steigenden Zahl an Personen, die das Gewerbe des Versicherungsmaklers anstreben, tut eine Vereinheitlichung der Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten Not. Leider gibt es bei diesem Projekt aber einen Wermutstropfen: Im Fahrwasser des neuen Maklergesetzes ist die Causa Maklerausbildung neu derzeit politisch noch umstritten. Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger: Die Zugangsverordnung des BMWA soll für alle Versicherungsvermittler vereinheitlicht werden und das ist ein weiterer Schritt weg von der Qualität und der klaren Abgrenzung von den Versicherungsvermittlern. (siehe Kommentar Seite 3). Hier sei massiver Widerstand angesagt. Baukastensystem Beim Verband übt man sich dennoch in Optimismus und kann bereits mit dem fertigen Ausbildungssystem aufwarten, das Maklergesetz und Prüfungsordnung hin oder her auf jeden Fall kommen soll. Die Ausbildung zum Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten steht auf drei Säulen, erläutert Christian Rieger, Projektverantwortlicher beim Fachverband. Die neue Maklerausbildung besteht aus modularen Lernbausteinen in drei Bereichen: Skripten, Online-Material und Kurse. Basis des Studienprogramms sind die einheitlich gestalteten, didaktisch neu aufgearbeiteten Skripten zum Selbststudium, die abgestimmt auf die verschiedenen Lerntypen konzipiert wurden. Zur Unterstützung des Lernfortschrittes erhalten die Makler-Schüler Zugang zu einer Online-Datenbank. Diese hat zwei Funktionen: zum einen kann der Prüfungswerber im Netz laufend seinen individuellen Lernfortschritt überprüfen. Der Nutzer erhält ein sofortiges Feedback und kann somit seinen Wissensstand selbst jederzeit orten. Zum anderen kann die tatsächliche Prüfung, die ähnlich der Führerscheinprüfung online am Prüfungsort abgehalten wird, am Computer simuliert werden. Damit kann sich der zukünftige Prüfungskandidat sowohl an die Oberfläche, als auch an den Ablauf der Prüfung gewöhnen. Allerdings sind die Fragen, die bei der echten Prüfung gestellt werden, andere als jene während der Lernbegleitungsphase. Der letzte Baustein im System sind Tageskurse, in denen unter Anleitung externer Vortragender die Lehrinhalte vertieft sowie das Selbststudium didaktisch gefestigt und ergänzt werden. Teils werden diese Kurse von den einzelnen Fachgruppen meist in Kooperation mit den Einrichtungen des WIFI teils von großen Maklerfirmen in Eigenregie organisiert. In diesen Tageskursen, die zehn Mal in Zwei- Tages-Einheiten abgehalten werden, kann auch spezieller auf regionale Unterschiede eingegangen werden. Auf regionale Be- FOTO: shutterstock Juni 08 Der Versicherungsmakler

7 VM Titelgeschichte 7 GEPLANTE NEUE PRÜFUNGSORDNUNG AB 1. JÄNNER 2009 Laut Plan wird die Maklerprüfung zukünftig in zwei Teilen abgehalten: 1. Teil: Schriftliche Prüfung Diese wird ähnlich der Führerscheinprüfung am Prüfungsort am Computer abgelegt. Nach erfolgreichem Absolvieren aller Teile dieser Prüfung erfolgt der 2. Teil: Kommissionelle Prüfung Die bestandene Prüfung soll zum Ausüben des Gewerbes des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten berechtigen. Künftig soll dies die einzige Zugangsvoraussetzung für die Erlangung des Gewerbescheins sein. FOTO: shutterstock sonderheiten geht dann auch die Prüfung selbst ein. So wird sich ein angehender Makler in Wien naturgemäß weniger mit Lawinenversicherungen oder mit dem Risikoprofil landwirtschaftlicher Unternehmen befassen als etwa sein Tiroler Kollege. Das Gesamtsystem ist so konzipiert, dass ein Maximum an Flexibilität unter sich ändernden Bedingungen etwa bei neuer Rechtslage oder regionalen Besonderheiten gegeben ist. Im Anlassfall wird das jeweilige Modul ausgetauscht oder adaptiert, ohne das Gesamtsystem zu ändern, was den Baukasten sehr wartungsfreundlich und effizient macht. Da der gesamte Lernstoff in thematische Teilskripten gegliedert ist, können diese zukünftig leicht angepasst werden, ohne dass ein 800-Seiten-Lehrbuch neu gedruckt werden muss. Das Online-Material lässt sich ohnehin mit einem Mouse-Klick adaptieren. Jeder Lernende bestimmt sein Tempo selbst und kann lernen wo und wie er will, erklärt Christian Rieger. Nach acht bis zehn Wochen des intensiven Studiums sollte man dann zur schriftlichen Maklerprüfung antreten können. Ehrgeiziges Ziel von Christian Rieger ist es, beim Europaforum in Alpbach bereits die Beta-Version des Lehrbaukastens zu präsentieren. Im Herbst 2008 sollte das System theoretisch funktionieren, damit pünktlich zum Jahresanfang 2009 der Startschuss für die neue Ausbildung fallen kann. In den verbleibenden Monaten sollen noch sämtliche Kinderkrankheiten ausgemerzt werden, um danach einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Sollte wie geplant am 1. Jänner 2009 die neue Prüfungsordnung für die Maklerprüfung in Kraft treten, könnten Anfang März 2009 die ersten Absolventen des neuen Lehrganges zur Prüfung antreten und danach hoffentlich auch stolz ihre Dekrete präsentieren. Derzeit befindet sich diese Prüfungsordnung für die Maklerprüfung nämlich in der Begutachtungsphase. Die neue Prüfungsordnung soll mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten auch das ist ein Grund dafür, dass die neue Ausbildung implantiert werden soll, leitet sie sich doch in ihrer Anordnung und Schwerpunktsetzung wesentlich von der Prüfungsordnung ab. Besonders der Online-Teil und die Prüfungssimulation sind auf die neue Prüfungsordnung hin strukturiert und Das ABC für Versicherungsmakler: Austrian Broker College Die Ausbildung im Rahmen des ABC soll zum einen auf die neu geordnete Prüfung vorbereiten, zum anderen eine fundierte Aus- und Weiterbildung für angehende Versicherungsmakler bieten. Der Kurs ist ein modulares Baukastensystem, das auf drei Säulen steht: Skripten zum Selbststudium Begleitende Online Datenbank Tageskurse (10 x 2 Tage) aufgebaut. Künftig wird die Prüfung in zwei Teilen, einem schriftlichen und einem kommissionellen Teil, abgehalten. Voraussetzung für das Antreten zur kommissionellen Prüfung ist das positive Ablegen aller Teile der schriftlichen Prüfung. Diese Prüfung soll in Zukunft die einzige Zugangsvoraussetzung für die Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler und -berater in Versicherungsangelegenheiten sein und somit die Maklerausbildung stromlinienförmiger gestalten. Eine erfreuliche Änderung und gleichzeitig Aufwertung der Ausbildung soll Hand in Hand mit der Reform kommen: Die bestandene Prüfung soll auch als Zugangsberechtigung zu bestimmten Hochschulstudien gelten. Der guten Ordnung halber muss gesagt werden: Zu dieser Maklerprüfung kann jeder antreten, der sich dazu befähigt fühlt. Das Absolvieren einer Ausbildung, die auf diese Prüfung hinarbeitet ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es ohne kompetente Vorbereitung kaum gehen, soll doch eine fundierte Schulung den ehrgeizigen und letztlich marktentscheidenden Qualitätsanspruch der Versicherungsmakler sichern. W von Claudia Stückler Der Versicherungsmakler Juni 08

8 8 VerbandsManagement Ehrungen im Doppelpack Gleich zwei Mal hatten österreichische Versicherungsunternehmen Grund zur Freude, weil sie mit Preisen bedacht wurden. Die Auswahl der stolzen Sieger trafen einmal Profis, nämlich Versicherungsmakler, und ein anderes Mal Amateure, nämlich Versicherungskunden. er Assekuranz Award Austria hat D mittlerweile bereits Tradition, denn heuer wurde er im Rahmen der ÖVM-Messe in Linz bereits zum dritten Mal verliehen. Für die Versicherungsunternehmen ist dieser Award das, was der Oscar für Schauspieler, Regisseure und Drehbuchautoren ist: eine Auszeichnung, die Ansehen und Prestige einbringt. Lob von Experten. Immerhin werden für diese Ehrung Top- Fachleute befragt, nämlich Versicherungsmakler und für den Bereich der Lebensversicherungen auch Vermögensberater. Leute also, die als Profis die Qualität der Versicherungen und ihrer Dienstleistungen sehr gut einschätzen können. Durchgeführt wurde die vom Österreichischen Versicherungsmaklerring (ÖVM) initiierte Untersuchung vom angesehenen Marktforschungs- und Beratungsinstitut psychonomics AG. Insgesamt wurden rund 600 vollständig ausgefüllte Fragebögen eingesendet, davon stammen 62 Fragebögen von Vermögensberatern, die aber nur zum Thema Lebensversicherungen interviewt wurden. Die Teilnehmer an dem Award haben jeweils bis zu zehn Versicherungsgesellschaften beurteilt, von denen sie in den letzten zwölf Monaten Produkte vertrieben hatten. Die Detailfragen wurden in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Versicherungsunternehmen und Maklern entwickelt. Überblick über Leistungsstärke. Damit ergibt sich aus der großflächig durchgeführten Untersuchung ein guter Überblick über den Gesamteindruck der einzelnen Versicherungsunternehmen, aber auch über ihre Stärken und Schwächen in den einzelnen Leistungsbereichen. Die Makler beurteilen die Assekuranz- Unternehmen in den fünf Sparten Leben, Kranken, Kfz, Schaden / Unfall und Rechtsschutz. Berücksichtigt wurden Produktqualität, Preise und Prämien, Leistungsund Schadenregulierung, Image oder Ruf, Polizzierung, Maklerbetreuung, Erreichbarkeit, Extranet Maklerportal, Courtageabwicklung und Software-Angebote kurzum alles, was in der Praxis der Versicherungswirtschaft von Bedeutung ist. Strategische Entwicklungshilfe. Der Assekuranz Award Austria ist wegen dieser sorgfältigen Aufbereitung nicht nur eine wertvolle Unterstützung für Werbung und Marketing der Unternehmen, sondern ein entscheidender Wegweiser für strategische Grundsatzentscheidungen in den Unternehmen. Schließlich ergeben sich aus dieser Studie die individuellen Stärken- und Schwächen-Profile der Unternehmen. Daraus lässt sich die Notwendigkeit von strategischen Verbesserungen erkennen, insbesonders was eine erfolgreiche Maklerbindung an einen Versicherer betrifft. Gerade Versicherungen, die auf Vertriebspartnerschaft und Serviceorientierung großen Wert legen, erhalten Informationen darüber, wie die kompetenten und erfahrenen Versicherungsmakler ihr» Für den Assekuranz Award Austria wurden Top- Fachleute befragt, nämlich Versicherungsmakler, die als Profis die Qualität der Versicherungen und ihrer Dienstleistungen sehr gut einschätzen können. Angebot einschätzen. Weil der Award keine Eintagsfliege ist, sondern in regelmäßigen Abständen alle zwei Jahre wiederholt wird, können die Manager in den Versicherungen anhand der Zeitschiene die Veränderungen der Einschätzung ablesen. Kein Wunder, dass die Ergebnisse der Untersuchungen beim ÖVM-Forum in Linz mit beachtlicher Spannung erwartet wurden. Hoffnungen konnten sich insgesamt 42 Versicherungsunternehmen machen, die im Rahmen der Studie von den Maklern beurteilt wurden. Neun davon schafften es schließlich auf das Siegerpodest. Die Generali Versicherung AG konnte in zwei, die HDI sogar in drei Kategorien die absoluten Spitzenplätze einnehmen. Hier die Ergebnisse im Detail. Lebensversicherungen. Bestnoten und eine Auszeichnung mit fünf AAA-Sternen erhielt Standard Life. Auf» Für die Versicherungsunternehmen ist dieser Award das, was der Oscar für Schauspieler, Regisseure und Drehbuchautoren ist: eine Auszeichnung, die Ansehen und Prestige einbringt. Juni 08 Der Versicherungsmakler

9 IHR RECHTSSCHUTZ-SPEZIALIST Unser Rechtsschutz passt. ARAG Privat - Rechtsschutz mit Basis-, Komfort- oder Premium - Schutz

10 10 VerbandsManagement den Plätzen zwei und drei folgen Skandia und Nürnberger mit jeweils vier Sternen. Krankenversicherung. Mit jeweils vier Sternen führt Merkur vor Generali und Wiener Städtische.» Aus der Untersuchung ergibt sich ein guter Überblick über den Gesamteindruck der einzelnen Versicherungen, aber auch über ihre Stärken und Schwächen in den einzelnen Leistungsbereichen. Kfz-Versicherungen. Jeweils fünf Sterne gab es für die HDI Hannover und die Vorarlberger Landesversicherung, über vier Sterne kann sich die Generali freuen. Schaden-/Unfallversicherung. Sieger bei den Komplettanbietern in dieser Kategorie wurde die HDI Hannover mit fünf Sternen vor Basler und Merkur mit jeweils vier Sternen. Bei den Spezialisten gewann die Gothaer mit der Janitos Unfallversicherung mit vier Sternen vor der Österreichischen Hagelversicherung, die mit drei AAA-Sternen bedacht wurde. Rechtsschutzversicherung. Platz 1 ging an die HDI Hannover mit fünf Sternen. Dahinter rangiert Wüstenrot, auf Platz drei finden sich mit der Zürich und der ARAG gleich zwei Unternehmen. Kompositversicherer. In diese Wertung wurden nur Versicherer einbezogen, welche die Sparten Schaden/ Unfall, Leben, Rechtsschutz und Kfz anbieten und in jeder Sparte mindestens 20 Beurteilungen aufwiesen. Gewonnen hat die Zürich mit fünf AAA-Sternen vor der Generali, die gleichfalls auf fünf Sterne kam, und der Wüstenrot Versicherung, die mit vier Sternen immer noch ausgezeichnet abschnitt. Wen die Makler empfohlen haben. Untersucht wurde auch, Produkte welcher Versicherungen die Makler in den letzten zwölf Monaten ihren Kunden hauptsächlich empfohlen haben. Bei Lebensversicherungen waren das Uniqa, Dialog und Finance Life, bei den Krankenversicherungen Uniqa, Merkur und Wiener Städtische, bei den Kfz-Versicherungen HDI Hannover, Generali und Uniqa, bei der Schaden- und Unfallversicherungssparte Uniqa, Generali und Städtische und bei der Rechtsschutzversicherung ARAG, HDI Hannover, D.A.S. und Roland. Dominant im Maklervertrieb sind wie im Vorjahr auch heuer die Gesellschaften Uniqa, Wiener Städtische und Generali. Interessanterweise schneiden sie allerdings im Gesamturteil der Makler zum Teil nicht besonders gut ab. Die rund 300-seitige Studie Assekuranz Award Austria 2008 kann über die psychonomics AG (Tel.: 01/ ; gabriele.bayer@psychonomics.at) oder den ÖVM (Tel.: 01/ ) bezogen werden. Wie sich die Kunden entschieden. Während der Assekuranz Award Austria 2008 auf Umfragen bei Versicherungsprofis beruht, hat der Finanz-Marketing- Verband Österreich andere Kriterien für die Wahl der beliebtesten Versicherungen herangezogen. Er ließ untersuchen, welche Versicherungen von ihren Kunden am ehesten weiterempfohlen werden. Durchgeführt wurde die Studie von Telemark Marketing im Rahmen einer repräsentativen Umfrage unter mehr als österreichischen Versicherungs- und Bankkunden. In die Auswahl wurden nur Unternehmen einbezogen, die gewisse quantitative Mindestanforderungen erfüllten. So musste etwa eine überregionale Versicherung von mindestens 100 Personen als Hauptversicherung genannt Juni 08 Der Versicherungsmakler

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12 12 VerbandsManagement» Die Empfehlungen von Kunden zählen zu den wichtigsten Erfolgsmerkmalen bei Versicherungen. worden sein und von mindesten 50 bei den Regionalversicherern. Wahrscheinlichkeit abgefragt. Die konkrete Fragestellung lautete: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie das Unternehmen XY einem Freund oder einer Freundin weiterempfehlen? Die Befragten konnten die Unternehmen dabei auf einer Skala von Null ( überhaupt nicht wahrscheinlich ) bis Zehn ( sehr wahrscheinlich ) einstufen. Sieger in den Kategorien bundesweit und regional. In der bundesweiten Wertung gewann die Grazer Wechselseitige Versicherung, die mit dem Urteil exzellent bewertet wurde. Hervorragend schnitt die Wüstenrot Versicherung ab, über das Urteil sehr gut konnten sich ex aequo die Wiener Städtische und die Zürich Versicherung freuen. In der Kategorie regional erhielten die Niederösterreichische Versicherung das Prädikat exzellent, die Oberösterreichische Versicherung die Bewertung hervorragend und die Tiroler Versicherung ein sehr gut. In die Endauswahl kamen auch die Versicherungsunternehmen Allianz Elementar, Donau, Generali und Uniqa (überregional) sowie Kärntner Landesversicherung und Vorarlberger Landesversicherung. Wertvolle Empfehlungen. Diese Form der Bewertung hat einen gewichtigen Hintergrund, denn die Empfehlungen von Kunden zählen zu den wichtigsten Erfolgsmerkmalen bei Versicherungen, sagt Mag. Robert Sobotka, Geschäftsführer bei Telemark Marketing. W von Kurt Markaritzer Juni 08 Der Versicherungsmakler

13 Gewinner erkennt man an ihren Anlagen. Mit Skandia haben Sie s beim Anlegen viel leichter: In über 150 Jahren und mit dem Know-how unserer Experten haben wir innovative Vorsorgelösungen entwickelt, mit dem Ziel, Sie zu einem Gewinner zu machen. Skandia Anlagen erhalten Sie bei unabhängigen Vermögensberatern, Versicherungsmaklern sowie bei ausgewählten Banken. Mehr Infos unter SKANDIA LEBEN AG. DER SPEZIALIST FÜR FONDSGEBUNDENE VORSORGE.

14 14 VerbandsManagement Mehrfachagenten: Verfahren vor dem Verfassungsgericht Derzeit gibt es nicht unbeträchtliche Unruhe zwischen den Versicherungsmaklern und den Versicherungsagenten. Beim Verfassungsgerichtshof ist nämlich eine Beschwerde wegen der Genehmigung von Versicherungsagenten als Mehrfachagenten anhängig. ie Problematik ist vielschichtig und D bedarf für eine sachliche Beurteilung der Kenntnisse bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen. Einer, der sich mit der Materie intensiv beschäftigt, ist Dr. Gerold Holzer. Er ist nämlich nicht nur Obmann der Fachgruppe der Versicherungsmakler in Oberösterreich und stellvertretender Obmann des gesamtösterreichischen Fachverbandes, sondern darüber hinaus auch Vorsitzender des Arbeitskreises Recht des Fachverbandes, der sich mit der Beschwerde eingehend zu befassen hatte. Historischer Wildwuchs. Die wichtige Vorfrage lautet: Wer ist überhaupt so ein Mehrfachagent und seit wann gibt es diese Berufsbezeichnung? Es handelt sich dabei um einen selbstständigen Versicherungsagenten, der mit mehreren Versicherungsunternehmen Agenturverträge abgeschlossen hat. Es kann dabei sein, dass er konkurrierende Produkte, wie etwa von mehreren Kraftfahrzeug-Versicherern, anbietet, unterstreicht Holzer. Der Mehrfachagent ist historisch gewachsen. Eigentlich könnte man sagen, es ist ein Wildwuchs. Ursprünglich handelte es sich um sogenannte Ausschließlichkeitsagenten. Diese durften zusätzlich einen Agenturvertrag mit einem anderen Versicherungsunternehmen schließen, wenn ihr Versicherungsunternehmen ein Produkt, wie beispielsweise die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder andere Produkte nicht führte. Man bezeichnete diese Hereinnahme eines zusätzlichen Versicherungspartners als Ventillösungen! Diese sind auch heute noch üblich! Der Mehrfachagent bleibt auch in dieser Lösung jedenfalls Erfüllungsgehilfe jenes Versicherungsunternehmens, in dessen Interesse er handelt. Er gehört damit zu dessen Einflusssphäre, hat Vertragsabschlüsse für seinen Auftraggeber unabhängig davon anzustreben, ob sie für den potenziellen Versicherungskunden vorteilhaft sind oder nicht. Er kann über seinen Kundenstock auch nicht autonom verfügen, also ihn etwa verkaufen. Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsmakler völlig unabhängig von einem Versicherungsunternehmen und gehört zur Interessenssphäre des Versicherungskunden, dessen Bundesgenosse und Beauftragter er ist. Er kann auch über seinen Kundenstock selbstständig verfügen. Nach dem Maklergesetz ist der Versicherungsmakler primär und bedingungslos den Interessen des Versicherungskunden verpflichtet. Diese Abgrenzung ist wichtig für die berufsständische Position des Makler und naturgemäß auch für den Konsumentenschutz. Entscheidende Haftungsfragen. Warum wird jemand Mehrfachagent und nicht gleich Versicherungsmakler? Dr. Holzer sieht einen der Gründe darin, dass Mehrfachagenten einen leichteren Zugang zum Gewerbe haben und sich im Regelfall die aufwändige und anspruchsvolle Ausbildung eines Versicherungsmaklers ersparen wollen. Dr. Gerold Holzer: Der Mehrfachagent ist historisch gewachsen! Auch haftungsrechtlich unterscheidet sich der Versicherungsmakler sehr wesentlich vom Versicherungsagenten. Zwischen dem Kunden und dem Versicherungsagenten kommt nämlich nie ein Vertragsverhältnis zustande. Bei Beratungsfehlern des Versicherungsagenten ist der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen beweispflichtig, während es beim Versicherungsmakler zu einer Umkehr der Beweislast kommt und der Makler muss sich freibeweisen. Bei der Haftung bei Beratungsfehlern unterscheidet der Rechtsexperte des Fachverbandes zwischen dem Mehrfachagenten mit nicht konkurrierenden und solchen mit konkurrierenden Produkten: Bei nicht konkurrierenden Produkten kommt rechtlich die Erfüllungsgehilfenhaftung zum Zuge. Das bedeutet, dass jenes Versicherungsunternehmen haftet, dem das konkrete Verhalten zurechenbar ist. 137c Absatz 2 der Gewerbeordnung normiert zusätzlich eine Solidarhaftung aller Versicherungsunternehmen, wenn eine direkte Zuordnung des Verhaltens nicht möglich ist. Bei einem Mehrfachagenten mit konkurrierenden Produkten schreibt der Gesetzgeber ohnehin eine eigene Haftpflichtversicherung vor mit dieser Argumentation Juni 08 Der Versicherungsmakler

15 VerbandsManagement 15 schwindelt man sich um ungelöste Haftungsprobleme herum. Es gilt hier keinesfalls der zitierte 137c Absatz 2. Es ergibt sich eine wichtige Frage: Welches Versicherungsunternehmen haftet dann im Fall des Falles für den Erfüllungsgehilfen, wenn sein Verhalten typischerweise nicht eindeutig einem Versicherungsunternehmen zuordenbar ist? Die tatsächliche Haftung des Versicherungsagenten richtet sich nach seinem Auftreten im Einzelfall. Verletzt er seine Deklarationspflichten und erweckt er den Anschein, ein Versicherungsmakler zu sein, dann haftet er auch so wie ein Versicherungsmakler. Weiters gibt es mit der Einführung der Pflichtauflagen, wie Informationspflicht, Auskunftserteilung etc. eine Eigenhaftung des Versicherungsagenten neben der Gehilfenhaftung des Versicherungsunternehmens. Wenn nun ein Versicherungskunde durch eine Verletzung dieser Pflichten einen Schaden erleidet, dann kann er nun unmittelbar vom Versicherungsagenten Schadenersatz begehren. Fraglich ist nur, ob dieser im Ernstfall auch über die nötigen Mittel verfügen wird, um solche Risiken tragen zu können. Wettbewerbsverzerrung. Kann man bei dieser legistischen Ausgangslage noch von einem fairen Wettbewerb sprechen? Es handelt sich um eine Verzerrung und Verunsicherung des Marktes, also aller Marktteilnehmer, vor allem der Konsumenten, stellt Holzer dazu entschieden fest. Es kennen sich teilweise auch die Experten nicht mehr aus, meint der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Genau hier sei nun die Standesvertretung der Versicherungsmakler gefordert. In einem ersten Verfahren vor der Verwaltungsbehörde hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als letzte Instanz festgestellt, dass es einem Versicherungsagenten gestattet sei als Mehrfachagent tätig zu werden, er darf aber nicht zu Versicherungsprodukten verschiedener Versicherungen eine sich auf die Kundenbedürfnisse abstellende, auf eine ausgewogene Marktuntersuchung stützende Beratung anbieten. Er muss vielmehr nach 137g GewO 1994 aus dem Angebot seiner Vertragsversicherer eine Auswahl im Hinblick auf das Interesse des Kunden treffen und ist nach 137f Abs. 9 dieses Gesetzes bei deren Beratung auf die Produkte seiner Vertragsversicherer beschränkt... Nur wenn Interessenkollision zu befürchten ist, ist Doppelvertretung unzulässig (siehe Urteil des OGH 7 Ob 13/90). Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. In der vom Fachverband der Versicherungsmakler unterstützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof heißt es wörtlich: Für die gegenständliche Sache ist jedoch darüber hinaus von Bedeutung, dass nach der ständigen Judikatur des Hohen Verfassungsgerichtshofes der Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG, Art. 2 StGG) nicht nur die Ungleichbehandlung von Gleichem verbietet, sondern auch die sachwidrige Gleichbehandlung von Ungleichem. Vielmehr müssen ungleiche Tatbestände zu einer ihnen entsprechenden unterschiedlichen Regelung führen (VfSlg , G 107/03 u.a. siehe auch VwGH, verstärkter Senat, VwSlg 6690 F). In concreto sind die Tatbestände des Maklergewerbes als auf Kundenberatung gerichtet und des Gewerbes des Versicherungsagenten auf möglichst hohen Absatz von Produkten bestimmter Auftraggeber gerichtet so gänzlich divergent, dass gleichheitsrechtlich die entsprechenden Differenzierungen erforderlich sind. Letztlich weisen wir darauf hin, so der Wortlaut der Beschwerde des Fachverbandes, dass die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (2002/92/ EG) in der Fassung des BGBl. richtlinienwidrig erfolgt ist, da Art. 2.7 der Richtlinie den Mehrfachagenten als vertraglich gebundenen Versicherungsvermittler, der eine Tätigkeit der Versicherungsvermittlung im Namen und für Rechnung mehrerer Versicherungsunternehmen wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz zueinander stehen, definiert. Diese Bestimmung wurde in der Umsetzung nicht berücksichtigt, wodurch sich die unmittelbare Anwendung des Gemeinschaftsrechts ergibt (EuGH, Rs 106/77, Urteil vom , Rspr 1978, 629 Simmenthal II ). Zurück zum Gewerbe. Jetzt sind die Richter am Wort. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes steht noch aus. Sie wird in Maklerkreisen jedoch mit großem Interesse erwartet. Ein weiteres Anliegen liegt Dr. Holzer aber noch am Herzen: Die Gewerbeordnung spricht nur mehr von einem Gewerbe Versicherungsvermittlung und hat die Tätigkeiten des Versicherungsagenten und Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten als verbundenes Gewerbe in einem Gewerbewortlaut zusammengefasst. Die Tätigkeiten werden als verschiedene Ausübungsformen unterschieden das heißt, man hat uns das Gewerbe weggenommen und uns zur Ausübungsform degradiert. Das ist der wahre Skandal wir Versicherungsmakler möchten wieder ein eigenes Gewerbe sein! W von Elisabeth Weiler FOTO: shutterstock Der Versicherungsmakler Juni 08

16 16 VerbandsManagement Risiko zum Anfassen Spektakulär für das Publikum und informativ für die Fachleute so präsentiert sich die Tagung der Versicherungsmakler beim Europäischen Forum Alpach 08 im August. er Tiroler Fachgruppenobmann Mag. D Thomas Tiefenbrunner er ist auch stellvertretender Bundesobmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten hat die Veranstaltung gemeinsam mit Dr. Franz Kreimer und Mag. Iris Eckmayr vom Interessensverband der Versicherungsmakler organisiert. Zu aktuellen Themen wird Bundesobmann Gunther Riedlsperger Stellung beziehen, die Veranstaltung selbst ist dem Thema Risikomanagement gewidmet, das aus verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet wird. Tiefenbrunner: Das Risikomanagement ist für uns Makler schon aus Gründen der Haftungssituation besonders wichtig. Bevor wir Vorschläge zu optimalen Versicherungslösungen vorlegen können, müssen wir eine umfassende Risiko- und Bedarfsanalyse vornehmen. Im Rahmen der Veranstaltung in Alpbach wollen wir dazu geeignete Strategien und Lösungsansätze vorstellen. Der Auftakt zur Veranstaltung, die vom 25. bis 27. August in dem bekannten Tiroler Ort stattfindet, dürfte viel Aufsehen erregen. Immerhin wird der Salzburger Extremsportler Felix Baumgartner vom Hubschrauber aus mit dem Fallschirm abspringen und vor dem Hotel Alpbach landen. Für die Zuschauer ist es ein Nervenkitzel, für den wagemutigen Sportler fast Routine. Immerhin ist er schon von der PROGRAMM Christusstatue in Rio de Janeiro und vom höchsten Wolkenkratzer der Welt in Taipeh gesprungen. Dass er auch auf theoretischer Ebene ein Experte für die optimale Einschätzung von Gefahren ist, zeigt Baumgartner tags darauf gemeinsam mit Klaus Polhammer bei einem Referat Risikomanagement, Überwindung persönlicher Grenzen und Umgang mit Herausforderungen. Auch die anderen Programmpunkte bieten informative und spannende Inhalte, präsentiert von hochrangigen Fachreferenten. Angesichts des zu erwartenden Teilnehmeransturms bitten die Veranstalter um rasche Anmeldung. Die Details finden Sie im Kasten. W Montag, 25. August Uhr: Extremsportler Felix Baumgartner macht einen Basejump ins Alpbachtal (vor das Hotel Alphof) Uhr: Abendveranstaltung des Fachverbandes der Versicherungsmakler im Hotel Alphof Dienstag, 26. August Uhr: Bundesobmann Akad. Vkfm. Gunther Riedlsperger: Eröffnung und Begrüßung Uhr: Landesobmann Mag. Thomas Tiefenbrunner: Grußworte Uhr: Felix Baumgartner und Klaus Pollhammer: Risikomanagement, Überwindung persönlicher Grenzen und Umgang mit Herausforderungen Uhr: Gerhard Veits, FGO Vorarlberg: Riskmanagement aus Sicht des Versicherungsmaklers Uhr: Diskussion Uhr: Mittagspause Uhr: Dr. Karl Bialek/Helmut Maanel, HDI Versicherung AG: Die neue Umweltschadenrichtlinie und deren Auswirkungen auf das Riskmanagement Uhr: Dr. Karin Eglau, HUMANOMED Krankenhaus Management GmbH und Mag. Wolfgang Fitsch, Uniqa Versicherung: Klinisches Riskmanagement Uhr: Diskussion Uhr: Ende Moderation: Dr. Klaus Edlinger Mittwoch, 27. August Uhr: Thomas Steixner, Tiroler Versicherung: Riskmanagement im Unternehmen Tiroler Versicherung in Hinblick auf Solvency II Uhr: Münchner Rückversicherung: Riskmanagement aus Sicht des Rückversicherers Uhr: Ing. Hans Rinner, Präsident SK Sturm Graz: Der Weg aus der Krise Uhr: Podiumsdiskussion Uhr: Ende ANMELDUNG Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung für die kostenlose Teilnahme am Europäischen Forum Alpbach (Expertentreffen Risikomanagement) bis spätestens 8. August 2008 per Mail an: alpbach@ivo.or.at oder per Fax: , Tel.: (Frau Markowitsch). FOTO: red bull croatia Ein Fachmann für höchstes Risiko: Extremsportler Felix Baumgartner beim Sprung von der Christus-Statue in Rio de Janeiro Zimmerreservierung Bitte wenden Sie sich für Zimmerreservierungen raschest möglich direkt an einen der Beherbergungsbetriebe in Alpbach ( oder an Alpbachtal Seenland Tourismus in Kooperation mit Alpbach Tourismus GmbH. Alpbachtal Seenland Tourismus, Zentrum 1, 6233 Kramsach, Österreich Tel: +43 (5336) ; Fax: +43 (5336) , forum@alpbach.at Juni 08 Der Versicherungsmakler

17 Gesundheit ist kostbar und jetzt auch leistbar. Unter den Flügeln des Löwen. Privatarzt & Alternative Vorsorge ab 24,- mtl.* nutzen Sie folgende Leistungen: Alternativmedizin: Akupunktur, Ayurveda, Homöopathie, TCM, Osteopathie u.v.m. Schulmedizin: Ärztliche Heilbehandlung bei Top-Medizinern auch ohne Kassenvertrag. Gesundheits-Management: Informiert über die besten Ärzte und Alternativmediziner. Nähere Infos: Gesundheits-Hotline oder * Preisbeispiel gilt für Frauen mit 30 Jahren. Detailbedingungen und Leistungsumfang laut Vertragsgrundlagen.

18 18 VM Schlichtungsstelle Aktuelle Entscheidungen, zusammengestellt von Dr. Ekkehard Schalich (Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler) Betriebsunterbrechung: Was zahlt die Versicherung? Bei einem Ein-Mann-Betrieb bedarf die wichtige Frage der Arbeitsfähigkeit einer besonderen Betrachtung. orweg grundsätzliche Anmerkungen zu dem aktuellen Fall. Die V Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (BUFT) ist eine Sach- und keine Personenversicherung. Versicherungsfall ist der Stillstand des Betriebes. Fällt die Arbeitskraft des Betriebsinhabers aus, so tritt der Versicherungsfall so lange nicht ein, als dass seine Arbeitskraft durch andere Mitarbeiter substituiert werden kann. Weitere Voraussetzung ist eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit. Wenn der Inhaber im Betrieb anfallende administrative Tätigkeiten noch ausführen kann, steht das der Annahme einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit entgegen. Anders verhält es sich beim Ein-Mann-Betrieb. Die Fakten. Ein selbständiger Raumausstatter hat bei einem Versicherungsunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Er erleidet am 11. November 2006 einen Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbelsäule in Verbindung mit einem Hebetrauma. Laut dem Sachverständigengutachten des Sachverständigen Dr. Manfred R. vom 4. Mai 2007 verursacht dieser Bandscheibenvorfall eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. November 2006, danach war eine teilweise Arbeitsfähigkeit gegeben, zum Beispiel für verwaltende oder organisatorische Tätigkeiten. Der behandelnde Arzt Dr. Karl F. bestätigt dagegen auf Anfrage der Versicherung eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Ende Februar Die Tätigkeit in seinem Betrieb kann der Versicherungsnehmer erst nach Beendigung eines Kuraufenthaltes am 8. März 2007 wieder aufnehmen. Nach eigenen Angaben ist der Antragsteller selbständiger Raumausstatter. Er verfügt über keinerlei Hilfskräfte in seinem Betrieb und führt 90 Prozent seiner Arbeitstätigkeit für die Firma K. aus, für die er Teppich- sowie Parkettböden verlegt. Administrative Tätigkeiten werden von ihm nicht durchgeführt. Er kann laut eidesstattlicher Erklärung vom 27. Juni 2007 bei Erkrankung den Betrieb nicht weiterführen bzw. kein Einkommen erzielen. Zwischen den beiden Begutachtungen durch den Sachverständigen und den behandelnden Arzt besteht nach Auffassung des erkennenden Senates insofern kein Widerspruch, als dass der gerichtliche Sachverständige der Vorbegutachtung von Dr. F. nicht substantiell widersprach. Er bejahte lediglich die Wiederherstellung der teilweisen Arbeitsfähigkeit hinsichtlich von Tätigkeiten organisatorischer Art, die der Antragsteller gar nicht ausführt. Die rechtliche Beurteilung. Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Sach- und keine Personenversicherung. Versichert ist daher nicht die Person des Versicherungsnehmers, sondern sein Betrieb. Fällt die Arbeitskraft des Betriebsinhabers aus, so ist solange kein Versicherungsfall gegeben, als dass diese Arbeitskraft durch andere substituiert werden kann oder die anfallenden Arbeiten ohne Einkommensverlust zeitlich verschoben» Die Betriebsunterbrechungs- Versicherung ist eine Sachund keine Personenversicherung. Versichert ist daher nicht die Person des Versicherungsnehmers, sondern sein Betrieb. werden können. Weitere Voraussetzung für den Versicherungsfall ist der 100-prozentige Ausfall der Arbeitsfähigkeit. Können im Betrieb anfallende notwendige administrative Tätigkeiten vom erkrankten Betriebsinhaber ausgeführt werden, liegt diesfalls kein Versicherungsfall vor (vgl 7 Ob 6/95). Anders verhält es sich bei einem so genannten Ein-Mann-Betrieb, der bei Ausfall der Arbeitskraft hinsichtlich der bisher ausgeübten Betriebsart zur Gänze zum Erliegen kommt (vgl 7 Ob 306/00a unfallsverletzter Statiker, der Baustellen besuchen muss; 7 Ob 179/04f erblindender Elektroinstallateur; 7 Ob 261/06t Seminartrainerin). Die Entscheidung. Geht man von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers aus, dass seine Tätigkeit zu 90 Prozent im Verlegen von Teppichen und Parkettböden für die Firma K. besteht, so liegt tatsächlich ein Ein-Mann-Betrieb vor, der während der Dauer der Behinderung durch den Bandscheibenvorfall zum Stillstand kam. Eine Substituierung seiner Tätigkeit bzw. ein zeitliches Verschieben seiner Berufstätigkeit ohne Einkommensverlust war ihm demnach nicht möglich. Der Versicherungsfall ist daher auch nach der 28-tägigen Karenzzeit eingetreten und erst durch die Beendigung des Kuraufenthaltes am 7. März 2007 wieder weggefallen. W von Ekkehard Schalich (RSS =RSS-E 9/07) (Die erste Zahl ist die laufende Geschäftzahl des Falles, die zweite Zahl gibt die fortlaufenden Empfehlungen und Zurückweisungen ohne Berücksichtigung der zurückgezogenen Anträge wieder.) DR. EKKEHARD SCHALICH, Schlichtungsstellen-Vorsitzender Juni 08 Der Versicherungsmakler

19 MaklerSelect. Exklusiv für Österreichs unabhängige Vermittler. MaklerSelect: Recht & Vertreten Prämien auf einen Blick Kurzantrag Schnell & Klar Marktgerecht Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Maklerbetreuer bzw. im MaklerServiceDirekt.

20 20 VerbandsManagement Konsens muss an Grenzen stoßen Eine hitzige Diskussion um die Grenzen des Konsens zwischen Versicherungsmaklern und Agenten hat der Bundesgremialvorsteher der Agenten mit einer Wortmeldung im VersicherungsJournal ( ausgelöst. er Agenten-Chef plädierte dabei D für einen Schulterschluss zwischen Maklern und Agenten. Dass dieses Thema keineswegs abstrakt ist, sondern viele Emotionen und auch Betroffenheit auslöst, zeigt der Tiroler Versicherungsmakler Josef Brindlinger sen., der dieses heiße Eisen aus einer sehr persönlichen Sicht beleuchtet: Ich habe 1967 als weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe, nämlich als nebenberuflicher Versicherungsvertreter einer Versicherung begonnen. Ein Leistungsfall im Jahre 1978 mit einem Streitwert von Schilling hat mich diese Weisungsgebundenheit hautnah spüren lassen. Mit sanftem Druck wurde damals versucht, meinen Kundenstock in Frage zu stellen. Dieser Druck hat mich nach dem erfolgreich abgeschlossenen Rechtsstreit in die Rolle des unabhängigen Versicherungsmaklers getrieben aus heutiger Sicht Gott sei Dank! Weiterbildung als Erfolgsbasis. Damals habe ich mit Nachsicht die Befugnis erlangt, später habe ich im Jahre 1992/93 gemeinsam mit meinen beiden Kindern sowie meinem Schwiegersohn nach einjähriger Ausbildung erfolgreich die Prüfung zum unabhängigen Versicherungsmakler abgelegt. Weiterbildung wurde in unserem Betrieb groß geschrieben und die Entwicklung bestätigt die Richtigkeit dieser Strategie: Mittlerweile sind wir zu einem Team von 22 Mitarbeitern gewachsen. Sechs Versicherungsmakler, zwei Versicherungstreuhänder, zwei eingetragene Mediatoren, sechs geprüfte Versicherungskaufleute und andere engagierte Frauen und Männer bemühen sich dabei täglich, die Ansprüche unserer Klienten nachhaltig durchzusetzen. Neben bester Aus- und Weiterbildung sind dabei das ÖVM Netzwerk sowie die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle unsere Werkzeuge, ebenso wie ein Kundenstock-Rechtschutz für alle Klienten, die wir mit Maklervertrag bzw. Vollmacht betreuen. Vor diesem Hintergrund werden an die 99,95 Prozent aller Ansprüche aus Versicherungsverträgen abgehandelt und positiv erledigt. Es sind etwa Fälle im Jahr. Durch das unverständliche Verhalten einzelner Versicherungen waren wir allerdings auch gezwungen, seit dem Bestehen unserer Kunden-Rechtschutzdeckung ab Jahresbeginn 2002 in insgesamt elf Fällen die Ansprüche aus Versicherungsverträgen unserer Klienten auf dem Rechtsweg über Deckungsklagen geltend zu machen. Acht sind mittlerweile erfolgreich erledigt, drei wurden in den Unterinstanzen gewonnen, sind aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die Erfolgsquote bestätigt in eindrucksvoller Weise einerseits die Bedeutung des unabhängigen Versicherungsmaklers. Andererseits zeigt sie, wie wichtig ein Klientenrechtschutz ist, um berechtigte Ansprüche im Bedarfsfalle ohne Kostenrisiko für den Versicherten auf dem Rechtsweg einfordern zu können. Durch die Existenz unserer Rechtsschutzdeckung haben wir in unzähligen Fällen ein Vielfaches der elf Klagen die Versicherer in letzter Minute für eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung gewinnen können. Unsere Statistik belegt weiters, dass bei Versicherungen, die ihre Produkte in ho- hem Ausmaß über den weisungsgebundenen Außendienst wie Angestellte oder Agenten vertreiben, Leistungen häufiger auf dem Rechtsweg eingefordert werden müssen. Diese Fakten zeigen jedem aufmerksamen Beobachter ganz klar die völlig unterschiedliche Position des unabhängigen Versicherungsmaklers als Vollmachtsträger und Treuhänder des Versicherungsschutz- Suchenden im Gegensatz zum Erfüllungsgehilfen des Versicherers. Einerlei ob als Mitarbeiter oder Agent er ist in jedem Falle weisungsgebunden. Gerade in einem Leistungsfall stellt sich der Qualitätsunterschied der unterschiedlichen Positionen heraus. Mindestens ebenso wichtig und wertvoll für den Versicherungsnehmer ist es, die unterschiedliche Beratung am Beginn einer Beratung zu erkennen. Risikoanalyse und darauf aufbauend bedarfsgerechtes Deckungskonzept statt von den Versicherungen vorgegebene Produkte, Marktsondierung, Vertragsgestaltung und Begleitung sind unvereinbar mit dem Berufsbild des weisungsgebundenen Agenten. Nicht nur einmal zuletzt bei einem international tätigen Konzern mit einem Jahresprämienvolumen von rund Euro hat ein Agent mit Hilfe seiner Versicherung versucht, nach einer Schadenkündigung die Kundenbeziehung zu retten. Wir sind dadurch ins Spiel gekommen und haben erlebt, wie er sein ursprüngliches Sanierungsangebot sowohl hinsichtlich des bedarfsgerechten Deckungskonzeptes als auch der Prämienkonditionen drei Mal nachbesserte mit in jeder Form untauglichen Mitteln. Der betroffene Klient hat» Nicht nur staatliche Prüfungen, sondern auch die persönliche Einstellung und ständige Weiterbildung sind Qualitätskriterien. Juni 08 Der Versicherungsmakler

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